Erfolgreich vor Gericht - Nicolas Schwarz - E-Book

Erfolgreich vor Gericht E-Book

Nicolas Schwarz

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Beschreibung

Im Buch "Erfolgreich vor Gericht – Zivilprozess verständlich erklärt" hat der Autor seine langjährige Erfahrung als Prozessanwalt verarbeitet. Das Buch zeigt dem Leser, wie Ansprüche in einem Zivilprozess in der Schweiz erfolgreich durchgesetzt und Rechte gewahrt werden. Es erklärt praxisnah die Hintergründe und Abläufe, stellt die Arbeitsweise des Gerichts und von Anwälten vor und gibt viele Beispiele und praktische Ratschläge. Egal ob Sie als juristischer Laie als Kläger einen Zivilprozess einleiten möchten oder als Beklagter in einen Prozess hineingezogen werden – das Buch hilft Ihnen, die Spielregeln eines Zivilprozesses besser zu verstehen. Es richtet sich nicht nur an Laien, welche einen Prozess alleine – ohne Vertretung durch einen Anwalt – führen möchten, sondern auch an Klienten von Anwälten, um die Strategien und Handlungen ihres Anwalts besser verstehen zu können. Schliesslich bietet das Buch Jurastudenten einen Einblick aus der Praxis in die Materie. Inhaltsübersicht: Die Prozessbeteiligten – Die Prozessgrundsätze – Der Prozessablauf - Die Prozesskosten – Die Beweise – Die Rechtsmittel.

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Über den Autor

Der Autor praktiziert als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich und vertritt Klienten vor allen Gerichten der Deutschschweiz und am Bundesgericht in Lausanne. Bevor er 2000 das Anwaltspatent erlangt hat, war er als Gerichtsschreiber an einem zürcherischen Bezirksgericht tätig.

Ihre Anregungen und Kritik an diesem Buch sind herzlich willkommen und werden bei einer Neuauflage gerne berücksichtigt: Anwaltskanzlei Schwarz, Kreuzplatz 1, Postfach 2016, 8032 Zürich oder [email protected].

Dieses Buch ist als gedrucktes Buch und als E-Book erhältlich.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Vorwort

Was ist ein Zivilprozess?

Prozesse vermeiden

Mediation als Alternative zu einem Zivilprozess

I. Die Prozessbeteiligten

Die Parteien: Kläger und Beklagter

Mehrere Parteien

Verbands- und Sammelklagen

Die Anwälte

Wie wird man Anwalt?

Anwaltsgeheimnis

Anwaltsregister und Aufsicht

Berufsregeln und Haftung

Wann ist ein Anwalt erforderlich?

Mandat mit dem Anwalt, Vollmacht

Gericht bzw. Richter

Wie wird man Richter?

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Welche Gerichte gibt es?

Welches Gericht ist örtlich zuständig?

Welches Gericht ist sachlich zuständig?

II. Die Prozessgrunds

ä

tze

Rechtliches Gehör

Öffentlichkeitsprinzip

Die Parteien müssen dem Gericht den Fallpräsentieren

Neue Tatsachen und Beweismittel

Rechtsbegehren

Eintreten / Nichteintreten

Rechtshängigkeit

Streitwert

Vorladungen und Zustellungen des Gerichts

Eingaben an das Gericht und Fristen

Prozesserledigung ohne Urteil

Der gerichtliche Vergleich

III. Der Prozessablauf

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter

Schlichtungsverfahren

Zuerst schlichten, dann richten

Schlichtungsbehörde

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Abschluss des Schlichtungsverfahrens

Ordentliches Verfahren

Erster Schriftenwechsel

Zweiter Schriftenwechsel, Hauptverhandlung, Beweisverfahren

Urteil

Vollstreckung

Keine Überwachung durch das Gericht

Betreibungsverfahren

Konkursverfahren

Vereinfachtes Verfahren

Besondere Verfahren

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Scheidungsklage

Summarisches Verfahren

Die Verfahrensarten im Vergleich

IV. Die Prozesskosten

Anwaltskosten

Kosten des Schlichtungsverfahrens

Gerichtskosten

Gerichtskostenvorschuss

Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten

Kostenlose Verfahren

Parteientschädigung

Best und worst Case

Kosten bei einem Vergleich

Kosten im Rechtsmittelverfahren

Rechtsschutzversicherung

Fazit

Unentgeltliche Prozessführung

Betreibungskosten

V. Die Beweise

Was muss bewiesen werden?

Wer muss beweisen?

Freie Beweiswürdigung

Rechtswidrig beschaffte Beweise

Zeitpunkt der Beweisabnahme

Welche Beweismittel gibt es?

Urkunden

Zeugenbefragung

Parteibefragung

Augenschein

Gutachten

Schriftliche Auskunft

VI. Die Rechtsmittel

Rechtsmittelbelehrung

Kantonale Rechtsmittel

Berufung

Beschwerde

Revision

Bundesrechtsmittel

Das Bundesgericht

Beschwerde in Zivilsachen

Subsidiäre Verfassungsbeschwerde

Weiterzug nach Strassburg?

Einleitung

Vorwort

Am 1. Januar 2011 trat die neue schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Zuvor hatte jeder Kanton eine eigene ZPO. Für die Juristen war die schweizweite Vereinheitlichung ein Meilenstein. In der Zwischenzeit hat sich die ZPO gut etabliert.

Die Frage wer Recht hat, beantwortet das sogenannte materielle Recht, nämlich Gesetze wie etwa das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht. Wer Recht bekommt, beantwortet das formelle Recht – in Zivilprozessen die ZPO. Der Volksmund sagt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe ist. Das trifft leider tatsächlich zu. Es ist möglich, dass jemand Recht hat, aber seinen Standpunkt im Prozess falsch vorträgt, nicht die richtigen Beweismittel beantragt oder gar eine Frist verpasst. Dies kann zur Folge haben, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger somit kein Recht bekommt – obwohl er eigentlich im Recht wäre.

Egal ob Sie als juristischer Laie als Kläger einen Zivilprozess einleiten möchten oder als Beklagter in einen Prozess hineingezogen werden – dieses Buch soll Ihnen helfen, die Spielregeln eines Zivilprozesses besser zu verstehen. Das Buch richtet sich aber nicht nur an Laien, welche einen Prozess alleine, d.h. ohne Anwalt, führen möchten, sondern auch an Klienten von Anwälten, die mehr über die Hintergründe der Prozessvertretung erfahren möchten, um die Strategien und Handlungen ihres Anwalts besser verstehen zu können. Schliesslich bietet dieses Buch auch Jurastudenten einen praxisorientierten Einblick in die Materie.

Dieses Buch kann aber niemals die langjährige Ausbildung und Erfahrung eines Prozessanwalts ersetzen. Das Zivilprozessrecht ist eine komplexe Materie. Ich habe versucht, diese möglichst einfach und verständlich darzustellen. Oftmals gibt es zu den dargestellten Grundsätzen aber Ausnahmen, auf welche aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht hingewiesen werden konnte.

Aus demselben Grund habe ich mich auf die männlichen Formen beschränkt. Wenn von Richter und Kläger etc. die Rede ist, ist natürlich auch die Richterin und Klägerin etc. gemeint.

Was ist ein Zivilprozess?

In diesem Buch ist immer vom Zivilprozess die Rede. In einem Zivilprozess stehen sich Privatpersonen (natürliche Personen) und/oder juristische Personen (Gesellschaften, Vereine, Stiftungen) gegenüber.

Dagegen ist in einem Strafprozess der Staat in der Person des Staatsanwalts der Ankläger auf der einen und der Angeklagte auf der anderen Seite. Strafprozesse werden nach eigenen Spielregeln geführt, welche in der Strafprozessordnung festgehalten sind. Diese gilt ebenfalls schweizweit. Strafprozesse werden in diesem Buch nicht behandelt.

Dasselbe gilt für Verwaltungsprozesse. Hier steht eine Privatperson oder juristische Person einer Verwaltungsbehörde (Gemeinde, Kanton oder Bund) gegenüber. Es wird beispielsweise um Baubewilligungen oder Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer gestritten.

Prozesse vermeiden

Selten ist die Rechtslage so klar, dass ein erfolgreicher Ausgang des Prozesses mit Sicherheit prognostiziert werden kann. Zivilprozesse sind vielmehr oft mit Risiken behaftet. Meistens gibt es mehr als nur eine Meinung zu den gestellten Rechtsfragen oder diese wurden gar noch nie entschieden, die zu beurteilenden Vertragsbestimmungen sind interpretationsbedürftig oder das Gericht würdigt die Beweise anders als man es sich erhofft hat. Ausserdem ist Prozessieren teuer, und der Kläger muss in der Regel die Gerichtskosten vorschiessen (siehe IV. Kapitel). Aus diesen Gründen ist es grundsätzlich sinnvoll, zuerst zu versuchen, einen Prozess abzuwenden und den Rechtsstreit aussergerichtlich zu lösen.

Bevor Sie vorschnell einen Prozess einleiten, ist es wichtig, dass Sie versuchen, sich einen Überblick zur Rechtslage zu verschaffen, um Ihre Chancen einschätzen zu können.

BOX 1: Hier können Sie sich beraten lassen

Viele Gerichte und die Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen bieten eine kostenlose Beratung an. Sie dürfen von dieser Beratung aber nicht zu viel erwarten. Der Schwerpunkt der Beratung liegt mehr in der richtigen Vorgehensweise als in der Beurteilung von Rechtsfragen: Da das Gericht oder die Schlichtungsbehörde den Streit später allenfalls entscheiden muss, werden Fragen zur Rechtslage nur sehr zurückhaltend beantwortet.

Viele kantonale Anwaltsverbände bieten eine kostenlose Erstberatung an. Eine Liste sämtlicher Beratungsstellen in fast allen Kantonen finden Sie im Internet auf der Homepage des Schweizerischen Anwaltsverbands:

www.sav-fsa.ch

, dort auf „Rechtsauskunft“ klicken.

Weiter gibt es Beratungsstellen von spezialisierten Verbänden (Mieterverband, Hauseigentümerverband, Gewerkschaften, Patienten-Organisationen etc.). Vielfach ist die Rechtsberatung für Mitglieder kostenlos.

Mehrere Zeitschriften haben eine Rechtsberatung eingerichtet, welche für Abonnenten in der Regel kostenlos ist: Beobachter, K-Tipp und Saldo.

Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Allerdings ist in der Regel auch bereits das Erstgespräch kostenpflichtig. Mehr über Anwälte erfahren Sie im

I. Kapitel

.

Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, dass Sie möglichst früh Beratung suchen. Insbesondere falls Sie mit der Gegenseite Korrespondenz führen, besteht die Gefahr, dass darin Dinge enthalten sind, welche Ihnen in einem späteren Prozess mehr schaden als nützen. Ausserdem besteht die Gefahr, dass Fristen verpasst werden.

Natürlich können Sie auch versuchen, sich selbst – anhand von Gesetzen, Ratgeber-Büchern oder dem Internet – einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Dies ist aber oft riskant und kann die Beratung durch eine erfahrene Fachperson nicht ersetzen.

Ein Konflikt kann oft auch beseitigt werden, indem mit der Gegenseite das Gespräch gesucht wird.

Viele Kantone, Gemeinden und Branchen haben so genannte Ombudsstellen eingerichtet, welche versuchen, in Konfliktsituationen zu vermitteln. Folgende Branchen haben eine Ombudsstelle geschaffen: Banken, Telekommunikation, Werbebranche, Postdienstleistungen, Privatversicherungen und Suva, Krankenversicherungen, Reisebranche). Mehr Informationen finden Sie unter www.ch.ch/de/ombudsstellen.

Auch falls Sie anwaltlich vertreten sind, wird Ihr Anwalt in der Regel zunächst versuchen, einen Prozess zu vermeiden, indem er bei der Gegenpartei oder deren Anwalt sondiert, ob eine aussergerichtliche Lösung erzielt werden kann.

Mediation als Alternative zu einem Zivilprozess

Mediation ist eine Form der Streitbeilegung und Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Es ist ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, in dem eine speziell ausgebildete unabhängige und unparteiische Drittperson (der Mediator) die Parteien darin unterstützt, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten. Der Mediator darf den Konflikt nicht entscheiden. Zentral ist nicht die Frage nach Recht oder Unrecht bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen.

Mediationen werden vor allem in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten durchgeführt. Aber auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich werden vermehrt Mediationsverfahren eingeleitet, auch im internationalen Bereich.

Die ZPO begünstigt ein Mediationsverfahren:

Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an die Stelle des Schlichtungsverfahrens (siehe

III. Kapitel

) treten.

Das Gericht kann den Parteien jederzeit eine Mediation empfehlen. Auch die Parteien können beim Gericht jederzeit gemeinsam eine Mediation beantragen. Das Gerichtsverfahren wird dann unterbrochen (sistiert).

Ein Mediationsverfahren kann aber natürlich auch völlig unabhängig von einem Gerichtsverfahren stattfinden. Die Unterschiede zwischen Mediation und Gerichtsverfahren habe ich in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

GerichtsverfahrenMediationFreiwilligFür den Beklagten: neinJa (für alle Beteiligten)OptikVergangenheit (Klärung Sachverhalt)Gestaltung der ZukunftAufgabe Richter/MediatorRechtslage klärenInteressen der Parteien klärenLösungEine Partei gewinnt, die andere verliertEinigung im Interesse aller Parteien
GerichtsverfahrenMediationDauerlängerkürzer (falls erfolgreich)Kostenhöhertiefer

Eine Mediation hat folgende Vorteile:

Die Parteien spielen eine aktive Rolle bei der Bearbeitung des Konflikts. Die Mediation kann jederzeit abgebrochen werden.

In einer Mediation sind auch kreative Lösungen möglich, die ein Richter gar nicht anordnen könnte.

Eine Mediation ist nicht auf Konfrontation ausgelegt wie ein Gerichtsverfahren. Die Beziehungen zwischen den Parteien können erhalten und weiterentwickelt bzw. gestärkt werden.

Eine Mediation ist vertraulich. Es finden keine öffentlichen Verhandlungen statt (wie wir im

II. Kapitel

sehen werden, sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich).

Eine Mediation kann insbesondere auch dann Vorteile haben, wenn mehrere Personen betroffen sind oder wenn unterschiedliche Kulturen aufeinandertreffen.

Der Autor lässt sich übrigens zum Mediator ausbilden. Es ist gut möglich, dass eines Tages ein Buch wie das vorliegende zum Thema Mediation erscheint …

BOX 2: Wo finde ich die Gesetze?

Alle Bundesgesetze (und übrigens auch Staatsverträge) können Sie auf der Webseite des Bundes (www.admin.ch) gratis als pdf-Dokument herunterladen. Klicken Sie einfach auf „Bundesrecht“ und dann auf „Systematische Rechtssammlung“. Im Suchfeld können Sie dann den Namen oder das Kürzel des Gesetzes eingeben.

Im Zivilprozessrecht sind folgende Bundesgesetze von Bedeutung:

ZPO

Zivilprozessordnung

BGG

Bundesgerichtsgesetz

BGFA

Anwaltsgesetz

IPRG

Bundesgesetz über das internationale Privatrecht

SchKG

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Sie können im Buchhandel aber auch Gesetzesausgaben beziehen, welche u.a. alle oben aufgeführten Gesetze enthalten. Diese Ausgaben weisen auch ein Stichwortregister auf, was die Suche nach einer Bestimmung wesentlich erleichtert.

Sie werden noch sehen, dass die Organisation der Gerichte und die Höhe der Gerichtskosten kantonal geregelt sind. Deshalb spielen im Zivilprozess auch kantonale Gesetze eine Rolle. Jeder Kanton hat etwa ein Gerichtsorganisationsgesetz. Die kantonalen Gesetze finden sie auf der Webseite Ihres Kantons (Autokennzeichen des Kantons und die Endung .ch).

I. Die Prozessbeteiligten

Die Parteien: Kläger und Beklagter

Die Parteien im Zivilprozess nennt man Kläger und Beklagter. Im summarischen Verfahren (siehe III. Kapitel) ist auch von Gesuchsteller und