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Evangelisches Kirchenrecht verdankt sich grundlegend der reformatorischen Kritik am kanonischen Recht. Es gewann aber erst nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in einem längeren, regional und konfessionell unterschiedlich verlaufenden Prozess eigene Gestalt. Es entstanden Kirchenverfassungen, Verwaltungsstrukturen, Lebensordnungen, Dienst- und Arbeitsrecht sowie kirchliche Gerichte. Sie werden jeweils an typischen Beispielen vorgestellt und in ihrem theologischen und rechtlichen Gehalt erläutert. Dabei begegnen Probleme, die von Neuem die Frage nach Verständnis und Gestalt des Evangelischen Kirchenrechts stellen. So entsteht der Vorschlag für eine neue Rahmentheorie: Evangelisches Kirchenrecht regelt unter den Bedingungen einer Optionsgesellschaft Kommunikationen, die die Kommunikation des Evangeliums fördern sollen.
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