Ganztagsschulen als Kompensationsmodell - Robert Möller - E-Book

Ganztagsschulen als Kompensationsmodell E-Book

Robert Möller

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2014
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Die politische und kulturelle Formierung von Familie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Qualität einer Schule lässt sich nicht anhand ihrer Öffnungszeiten definieren. Vielmehr wird eine gute Schule die an sie gestellten Anforderungen auch in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit erfüllen, während eine schlechte dies nicht zwangsläufig nur deswegen schafft, weil sie die Kinder auch nachmittags betreut. Seit vielen Jahrzehnten existierte die Schulform der Ganztagsschule als Randerscheinung des deutschen Bildungssystems, mit einigen Zeitpunkten der Aufmerksamkeit durch die öffentliche und politische Diskussion, zumeist aber eher als alternativ und reformpädagogisch attribuiert. Mit der Auswertung der ersten PISA-Studie zu Beginn des 21. Jahrhunderts und dem anschließend rege geführten Diskurs über das vermeintliche Versagen des deutschen Schulsystems kam diese Schulform erneut in den Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Betrachtung, nicht zuletzt, weil die Kultusministerkonferenz in ihren ersten Maßnahmen zur Bewältigung des PISA-Schocks eben jene Schulform als Ausweg aus der Bildungsmisere etablierte. In dieser Ausarbeitung soll nun der Frage nachgegangen werden, ob die Ganztagsschule dieser Anforderung überhaupt gerecht werden kann und ob sie tatsächlich zur Beseitigung der Defizite des deutschen Bildungswesens beitrage kann.

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung

3. Geschichtlicher Abriss zur Entwicklung der Ganztagsschulen in Deutschland

4. Herausforderungen und Handlungsfelder der Ganztagsbildung

5. Konzeptionelle Kritik an ganztägigen Schulformen

6. Das Verhältnis zwischen Familie und Ganztagsschule

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

 

"Wenn eine Ganztagsschule gut ist, ist sie den ganzen Tag gut, wenn sie schlecht ist, ist sie den ganzen Tag schlecht." [1] Was der ehemalige Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt damit ausdrücken möchte ist eine einfache, aber eingehende Botschaft: Die Qualität eine Schule lässt sich nicht anhand ihrer Öffnungszeiten definieren. Vielmehr wird eine gute Schule die an sie gestellten Anforderungen auch in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit erfüllen, während eine schlechte dies nicht zwangsläufig nur deswegen schafft, weil sie die Kinder auch nachmittags betreut.

 

Seit vielen Jahrzehnten existierte die Schulform der Ganztagsschule als Randerscheinung des deutschen Bildungssystems, mit einigen Zeitpunkten der Aufmerksamkeit durch die öffentliche und politische Diskussion, zumeist aber eher als alternativ und reformpädagogisch attribuiert. Mit der Auswertung der ersten PISA-Studie zu Beginn des 21. Jahrhunderts und dem anschließend rege geführten Diskurs über das vermeintliche Versagen des deutschen Schulsystems kam diese Schulform erneut in den Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Betrachtung, nicht zuletzt, weil die Kultusministerkonferenz in ihren ersten Maßnahmen zur Bewältigung des PISA-Schocks eben jene Schulform als Ausweg aus der Bildungsmisere etablierte. In dieser Ausarbeitung soll nun der Frage nachgegangen werden, ob die Ganztagsschule dieser Anforderung überhaupt gerecht werden kann und ob sie tatsächlich zur Beseitigung der Defizite des deutschen Bildungswesens beitrage kann.[2]

 

Dazu soll zunächst eine Begriffsbestimmung durchgeführt werden, da die wissenschaftliche, wie auch die öffentliche, Verwendung des Begriffs in ihrer Bedeutung sehr weit gefächert ist. Daran anschließend erfolgt eine kurze, historische Darstellung zur Entwicklung der ganztägigen Schulformen in Deutschland. Im weiteren Verlauf sollen die verschiedenen Anforderungen an das Konzept der Ganztagsschule im Einzelnen identifiziert und dargestellt werden, um daran anknüpfend eine kritische Würdigung der verschiedenen Konzeptionen von ganztägigen Schulen vorzunehmen. Abschließend soll dargestellt werden, ob und wie sich das Verhältnis zwischen Familie und Schule durch die Erweiterung des Schulgeschehens in den Nachmittag hinein verändert und welche Auswirkungen das mit sich bringt, bzw. welche besonderen Herausforderungen sich dadurch für alle beteiligten Akteure ergeben.

 

2. Begriffsbestimmung

 

Aufgrund verschiedener, besonders regionaler Entwicklungen, ist eine einheitliche Definition des Begriffes der Ganztagsschule nur schwer möglich. Zudem findet sich eine Vielzahl an vergleichbaren Schulmodellen, welche wiederum eigene Bezeichnungen verwenden. Im deutschsprachigen Raum verwendet die Literatur beispielsweise die Begriffe Ganztagsschule, Tagesschule, Tagesheimschule, Tagesschulheim, Schule mit Tagesheim, offene Schule, erweiterte Schule[3], welche in der aktuellen Diskussion noch um ganztägig arbeitende Schulen, Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung, Ganztagsschulen in Angebotsform und Ganztagsorganisationen[4] erweitert werden. Als Folge aus dieser Heterogenität lassen sich wissenschaftliche Befunde und Diskussionen nur schwer miteinander vergleichen.[5]

 

Einen ersten, einheitlichen Definitionsansatz lieferte das UNESCO-Institut für Pädagogik im Jahre 1961. Dieser umfasst alle ganztätigen Schulformen, wobei eine organisatorische Unterteilung in drei Modelle vorgenommen wird:[6]

 

In der Offenen Schule erfolgt eine, die am Vormittag stattfindende Unterrichtszeit ergänzende, Nachmittagsbetreuung, welche gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, verschiedene Kurse und Arbeitsgemeinschaften beinhaltet. Eine Auflösung der Trennung zwischen Unterricht und Freizeitgestaltung ist nur schwer möglich und findet meist nicht statt.

 

Die Ganztagsschule erweitert den Ansatz der Offenen Schule, indem die Unterrichtselemente mit den betreuten Freizeitaktivitäten gemischt und in einem kinder- und jugendgerechten Lernrhythmus über den Tag verteilt werden.

 

Tagesheimschulen entsprechen im Wesentlichen den Ganztagsschulen, weisen jedoch ein gesteigertes Betreuungsangebot vor und nach der Schulzeit auf. Art und Umfang des zusätzlichen Betreuungsangebotes richten sich nach dem Bedarf der Eltern.

 

Für den aktuellen Diskurs liefert die Kultusministerkonferenz (KMK) eine deutschlandweit einheitliche Begriffsdefinition. Nach der KMK sind jene Schulen im Primar- und Sekundarbereich I als Ganztagsschulen zu bezeichnen, welche an mindestens drei Tagen der Woche ein ganztägiges Beschulungs- und Betreuungsangebot anbieten, welches wenigstens sieben Zeitstunden umfassen muss. Zusätzlich ist an den Tagen mit Ganztagsbetrieb ein Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Für Konzeption und Durchführung ist die jeweilige Schulleitung verantwortlich, wobei sich das Ganztagsangebot an den jeweiligen Unterrichtsinhalten orientieren soll.[7]

 

Neben diesen, generellen Forderungen an eine Ganztagsschule unterteilt die KMK diesen Oberbegriff in drei untergeordnete Ausprägungsformen. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:[8]

 

Alle Schüler sind zur Teilnahme am siebenstündigen Angebot der Schule an mindestens drei Wochentagen verpflichtet. Diese Form bezeichnet man als voll gebunden.

 

Die zweite Form ist der voll gebundenen sehr ähnlich, jedoch haben die Schüler hierbei die Wahl, ob sie dieses Angebot nutzen wollen oder nicht. Diese Entscheidung ist allerdings in der Folge bindend. Die Bezeichnung für diesen Typ lautet teilweise gebunden.

 

In der dritten, der offenen Form, erklären die Schüler ihre Teilnahme am Ganztagsprogramm für jeweils ein Schuljahr. Die zeitliche Ausprägung entspricht hierbei den beiden anderen Formen.

 

Neben weiteren ganztägigen Angeboten, welche hauptsächlich durch die Jugendhilfen in Form von Betreuungszentren oder Horten gestellt werden, bilden diese drei Organisationsformen im Wesentlichen die Landschaft der Ganztagsschulen in Deutschland ab. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass diese Kriterien nur ein Mindestmaß darstellen und dass sowohl die konkrete Ausgestaltung, als auch die jeweilige Bezeichnung regional unterschiedlich ausfallen.[9]