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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Humboldt-Universität zu Berlin (Pädagogik), Veranstaltung: Integration von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Grundschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im alltäglichen Gebrauch wird der Begriff Behinderung klar und eindeutig verwendet. Eine Person gilt als „behindert“, wenn sie „normale“ Tätigkeiten nur beeinträchtigt ausführen kann, sei es durch Schädigungen körperlicher (z.B. Blindheit, Lähmung, Fehlen eines oder mehrerer Gliedmaßen) oder geistiger Art (z.B. schwere Beeinträchtigung mentaler Funktionen). In der Alltagssprache wird deshalb auch zwischen „körperlicher“ und „geistiger“ Behinderung unterschieden. Behinderung gilt im Allgemeinen als etwas Unumkehrbares, was nur in Ausnahmefällen beseitigt werden kann (z.B. durch medizinische Eingriffe). Allerdings wird eine Person, die bspw. an einer Hirnhautentzündung leidet, während des Krankheitsprozesses nicht als „behindert“, sondern als „krank“ bezeichnet. Die Folgen der Krankheit können sich allerdings bspw. durch mentale und motorische Beeinträchtigungen äußern und erst dann wird die Person als „behindert“ bezeichnet. So wird eine Krankheit wohl als etwas gesehen, was von „außen“ über den Organismus gekommen ist und eine Behinderung als etwas, was „drinnen“ im Organismus liegt. Auch deutet das Wort „Behinderung“ auf eine Art „Schande“ hin, besonders wenn sie von Geburt an besteht. So wurde in der Vergangenheit eine Behinderung mit dem Versteckthalten desjenigen, oder gar mit Ermordung und Unfruchtbarkeit „entgegengewirkt“. Kranke hingegen genossen bzw. genießen der Anteilnahme der sie umgebenden Menschen. Deshalb bezeichnen heute Familienangehörige eines geistig „zurückgebliebenen“ Kindes dieses nicht als „behindert“, sondern als „krank“. Im wissenschaftlichen Bereich wird dieser Begriff eher auf einer sozialen bzw. soziologischen Ebene betrachtet, wobei der Begriff Behinderung als Erschwerung oder die Unmöglichkeit, eine „normale“ Rolle auszuführen, verstanden wird. (WHO 1980) 1986 wird erstmals ein ökosystemischer Behinderungsbegriff (A. Sander/ H. Bach u.a.) definiert: „Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch- Umfeld- System integriert ist“. So erhielt der Begriff Behinderung mit der Zeit nicht mehr diesen negativen „Beigeschmack“. Allerdings wird im Alltäglichen dieser Begriff oft noch als „Annormalität“ mißverstanden. Sind dann alle Menschen ohne eine erkennbare „Behinderung“ normal?
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