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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Gewalt in der Pflege, Note: 1,3, Fachhochschule im Deutschen Roten Kreuz Göttingen (Hochschule wurde zum 01.10.2008 geschlossen), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Grundgesetz 2006: Art. 1 I). Aber ist die Würde des Menschen auch wirklich unantastbar? Ein Blick hinter die Kulissen von stationären Altenpflegeeinrichtungen zeigt, dass man diese Frage in vielen Fällen eindeutig mit „nein“ beantworten muss. Durch Medien, aber auch durch eigene Beobachtungen wird man immer wieder mit vielfältigen Formen existierender „Gewalt“ in unserer Gesellschaft konfrontiert. Weniger in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert wird dabei das brisante Thema der Gewalt an alten Menschen in stationären Einrichtungen. An dieser Stelle kann man sich berechtigter Weise fragen, welchen Stellenwert ältere Menschen in unserer Gesellschaft haben. Berechtigt ist diese Frage deshalb, weil die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft erst die beträchtliche Alterssteigerung ermöglicht hat und zugleich die Unsicherheit darüber, welchen Platz dieses Alter einnehmen soll (vgl. Gerd Göckenjahn, in: Dill/ Kobinger 2000: 15). Auf Grund dessen obliegt es auch ein Stück weit der Gesellschaft, die seit Langem bestehende „Gewalt“ in stationären Einrichtungen der Altenpflege nicht weiter zu ignorieren bzw. zu tabuisieren. Aus ethischer Sicht scheinen die vielfältigen Formen der Gewalt, gerade in der professionellen Pflege absolut verwerflich zu sein. Tabuisierungen, nach Meinung des englischen Sozialarbeiters Eastman, drücken sich in dem Verzicht auf Benennung von Tatbeständen aus, die als sozial nicht akzeptabel gelten1; Gewalt in der Pflege gehört zu den sozial nicht akzeptablen Tatbeständen (vgl. Meyer 1998: 9). An dieser Stelle könnte man schlussfolgern, „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“.
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