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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Veranstaltung: Die Soziale Frage und die Sozialpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man den Aufwand und die mit diesem Sicherungssystem verbundenen Probleme betrachtet, kann die Frage aufkommen, ob es überhaupt Aufgabe des Staates ist, für ein Einkommen der Menschen zu sorgen? Ist damit nicht der „deutsche Sozialstaat zum allumfassenden Versorgungsstaat geworden“? Es kommt die Frage auf, ob dieses System der sozialen Versicherung überhaupt noch ein Gerechtes und Soziales genannt werden kann, wenn regulierend eingegriffen wird, und die Verteilungsmacht der Leistungen beim Staat liegt. Wenn „Beplanung und Bevormundung“ stattfindet und die persönliche Freiheit gegen die finanzielle Sicherheit eingetauscht wird. Wenn der finanzielle Druck auf die Arbeitslosen steigt und sie gezwungen sind, Tätigkeiten mit einer „Aufwandsentschädigung“ von einem Euro pro Stunde anzunehmen, da sonst eine Kürzung der Leistungen droht. Sollte nicht vielmehr eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in den Vordergrund gerückt werden? Auf all diese Fragen kann hier nicht erschöpfend eingegangen werden, doch soll der Konflikt, der durch die Schaffung der neuen Leistung Arbeitslosengeld II durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstanden ist, aufgezeigt und diskutiert werden. Es stellt sich also die Frage, ob dieses System noch sozial verträglich ist, oder ob es auf Dauer unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage verschlechtert, wenn die Einnahmeverluste auf der „Steuer- und Beitragsseite die Basis der Leistungssysteme schwächen“ und so durch das „Massenphänomen“ Arbeitslosigkeit die „Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Versicherung“ steigt und auf der anderen Seite Empfänger von ALG II in der Gesellschaft stigmatisiert werden, da „das Einverständnis der Bevölkerung […] die diese Leistungen finanziert“ nicht immer gegeben ist.
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