Kirche und Jugendamt: Die Kriminelle Verbindung! - Heinz Duthel - E-Book

Kirche und Jugendamt: Die Kriminelle Verbindung! E-Book

Heinz Duthel

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Beschreibung

Kirche und Jugendamt: Die Kriminelle Verbindung! Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, Erziehungsheime, Kinderheime, Jugendfürsorge und Jugendgericht , Die heilige Trödelbude - Sodom und Gomorrha. Ordinierung von Homosexuellen und Päderasten. Das Bistum San Diego zahlte 198 Millionen US-Dollar für 144 Opfer. Diese perverse, psychopathische Organisation muss endlich als allgemein gefährlich verboten werden. Der Staat darf nicht länger als Verteidiger und Unterstützer dieser Organisation tätig sein, ohne dass er zur Rechenschaft gezogen wird. Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie die Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch: Pädophilie (seltener auch als "Pädosexualität" bezeichnet), Präferenzstörungen und Hebephilie (sexuelle Vorliebe für pubertierende Mädchen oder Jungen). Ersatzobjekttäter vergreifen sich an Ersatzobjekten (beispielsweise Opfern, die nicht hinreichend Widerstand leisten können), die nicht ihrer eigentlichen sexuellen Präferenz entsprechen (dissexuelles Verhalten). Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Westphal, Spilker und Wastl erwähnt bei einer Durchsicht von 13.200 Personalakten im Erzbistum München und Freising von 1945 bis 2009 etwa 365 Hinweise auf sexuellen Missbrauch. Insgesamt sind 159 Priester auffällig geworden, 26 Priester wurden verurteilt. Bei 17 weiteren Priestern gelten Sexualdelikte als nachgewiesen. Körperliche Misshandlungen konnten in 36 Fällen nachgewiesen werden. Weiterhin wurden 15 Diakone, sechs Gemeinde-/Pastoralreferenten, mehrere Seelsorgehelfer und Jugendpfleger sowie 96 Religionslehrer im Kirchendienst auffällig. Anwältin Westphal geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da Akten in erheblichem Umfang vernichtet wurden und Aktenbestände außerhalb des Ordinariats in Privatwohnungen lagerten und somit einem manipulativen Zugriff ausgeliefert waren.

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Kirche und Jugendamt: Die kriminelle Verbindung!

Missbrauchsskandal: Kirche und Jugendamt unter einer Decke!

Es ist 60 Jahre her, soviel ist in dieser Zeit passiert zwischen damals im Piusheim bei Ebersberg und heute mit 74 Jahren alleine zuhause, da die Kirche, die Pfarrer, das Jugendamt alles Menschlich in mir zerstört hat. Ich bin zu 100 Grad schwerbehindert, Gehbehindert, war Fremdenlegionäre, wurde Söldner in Vietnam, Burma, Ruanda, Kolwezi, Uganda, schleppte die geschlachteten Kinder in den Wald hinter der Kirche. Über 5.000 Menschen, die in der Kirche von Ntarama Zuflucht suchten, wurden durch Granaten, Macheten, Gewehre getötet oder bei lebendigem Leib verbrannt. Ntarama liegt im Distrikt Bugesera. Es liegt eine Autostunde südlich von Kigali, der Hauptstadt und größten Stadt des Landes.

Jahre später dasselbe in Burma, der Dschungel und Straßenkampf gegen die Diktatur in Rangun. General Bo Mya, mit Sitz in Manerplaw, Kawthoolei („Siegesfeld“), nahe der thailändisch-burmesischen Grenze, der unter seiner Kontrolle stehenden KNU und ihrem militärischen Flügel, der Karen National Liberation Army (KNLA), war wahrscheinlich die erfolgreichste der ethnischen Rebellenorganisationen, die in den 1970er und 1980er Jahren im Karen-Konflikt gegen Rangun kämpften. All das in meinen Leben aber war nicht so schlimm, wie das was ich erlebt habe als ich vom Jugendamt in das Piusheim in Bayern gebracht worden bin. Der Missbrauch, die Demütigung mit 12 Jahren, die brutalen Vergewaltigungen und das zwingen zum Oralverkehr unter Androhung von Prügeln mit der Peitsche, das werde ich bis zu meine Tode nicht vergessen und die Kirche dafür hassen, jeden Pfarrer ins Gesicht spucken, wenn er mich ansprechen würde. Dieser Verein vom Jugendamt, zur Jugendfürsorge zum Jugendgericht und ins Erziehungsheim, das war für mich so wie es im KZ für die Juden gewesen muss. Ich kann der Kirche, den Heimleitern, den Pfaffen nie verzeihen und hoffe sie verbrennen in der Hölle von wo sie herkamen.

Heinz Duthel , den 24.07.2024, Köln

Ein Mädchen sitzt traurig auf dem Boden; Symbolfoto Kindermissbrauch in der Kirche / © Olesia Bilkei

Heinz Duthel

Kirche und Jugendamt: Die Kriminelle Verbindung!

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, Erziehungsheime, Kinderheime, Jugendfürsorge und Jugendgericht

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

© 2024 Heinz Duthel,

Lektorat: BlaBlaBoom

Herstellung und Verlag: NeoBooks Berlin

Inhaltsverzeichnis

Missbrauchsskandal: Kirche und Jugendamt unter einer Decke!

Kirche und Jugendamt: Die kriminelle Verbindung!

Kirche und Jugendamt: Die kriminelle Verbindung!

Missbrauchsskandal: Kirche und Jugendamt unter einer Decke!

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, Erziehungsheime, Kinderheime, Jugendfürsorge und das hilfreiche Jugendgericht.

Die heilige Trödelbude - Sodom und Gomorrha. Ordinierung von Homosexuellen und Päderasten.

Das Bistum San Diego zahlte 198 Millionen US-Dollar für 144 Opfer.

Diese perverse, psychopathische Organisation muss endlich als allgemein gefährlich verboten werden. Der Staat darf nicht länger als Verteidiger und Unterstützer dieser Organisation tätig sein, ohne dass er zur Rechenschaft gezogen wird.

Die rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch das Kirchenrecht sind im Titel V im Strafrecht des Codex Iuris Canonici (Canones 1392–1395 „Straftaten gegen besondere Verpflichtungen“) geregelt.

Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein Phänomen, das seit Mitte der 1990er Jahre weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, selbst noch 30 oder 40 Jahre nach den Vorfällen ihre traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen. Sie berichten sowohl über Fälle sexuellen Missbrauchs, insbesondere durch Priester, Ordensleute und angestellte Erzieher innerhalb der römisch-katholischen Kirche an ihren Schutzbefohlenen und Untergebenen, als auch über den damaligen Umgang kirchlicher Stellen mit den Tätern und Opfern.

Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.

Juristisch werden sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgegrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr und auch das Zeigen pornografischer Medien. Zu den in Frage kommenden Tatbeständen gehören ferner Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Widerstandsunfähigen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Exhibitionismus, Jugend- oder Kinderpornografie.

Die Missbrauchshandlung kann sich über Jahre erstrecken. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch hierarchisch Untergebene sein, etwa Nonnen und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Die Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der der Laien wie zum Beispiel Lehrer und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge.

Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie die Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch:

Pädophilie (seltener auch als „Pädosexualität“ bezeichnet),

Präferenzstörungen und

Hebephilie (sexuelle Vorliebe für pubertierende Mädchen oder Jungen).

Ersatzobjekttäter vergreifen sich an Ersatzobjekten (beispielsweise Opfern, die nicht hinreichend Widerstand leisten können), die nicht ihrer eigentlichen sexuellen Präferenz entsprechen (dissexuelles Verhalten).

Empirische Daten für Missbrauch durch katholische Geistliche oder andere Mitarbeiter der katholischen Kirche gibt es kaum; die vorhandenen Schätzungen aus verschiedenen Ländern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die besagen, dass zwischen 1 und 5 % der Kleriker durch Missbrauch aufgefallen sind. Manche gehen davon aus, dass überdurchschnittlich viele Kleriker pädophil veranlagt sind, andere hingegen, dass der Anteil unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt.

Die Dunkelziffer wird bei Taten sexuellen Missbrauchs allgemein als sehr hoch eingeschätzt.

Entwicklung im deutschen Sprachraum

Deutschland 19. Jahrhundert

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs durch Geistliche und Ordensleute machen einen Großteil des Pfaffenspiegels aus, eines in Deutschland weit verbreiteten antikatholischen Pamphlets, das nach seinem Erscheinen 1845 bis ins 20. Jahrhundert hinein immer neue Auflagen erlebte. Der Verfasser Otto von Corvin bemüht sich, die katholische Kirche als vernunftfeindlich und bigott darzustellen. Zu diesem Zweck breitet er über lange Strecken die Topik des „geilen Pfaffen“ aus, der die intime Situation der Beichte sexuell ausnutze, wie sie etwa in zahlreichen Schwänken und Mären des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit immer wieder erzählt und variiert wurde. Anders als der Diskurs der frühneuzeitlichen Dichtung, in dem Pädokriminalität nicht vorkommt, ergeht sich Corvin auch in der Schilderung von angeblichen „schändlichen Verführungen, die unter Leitung der Mönche stehenden Knaben ausgesetzt sind, und ein jeder Vater wird daraus erkennen können, wie höchst gefährlich es für seine Kinder ist, wenn er diese in Klosterschulen unterrichten lässt.“

Die Historikerin Irmtraud Götz von Olenhusen untersuchte in einer sozialhistorischen Arbeit von 1994 den badischen Klerus im 19. Jahrhundert und kam dabei auch auf mehrere Fälle zu sprechen, in denen Priestern Vergewaltigung oder Unzucht mit Minderjährigen vorgeworfen wurde.

NS-Zeit

Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus

Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus

Einleitung

Die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) war geprägt von einer tiefgreifenden Feindseligkeit gegenüber der katholischen Kirche. Neben der ideologischen Ablehnung und der systematischen Verfolgung der Kirche und ihrer Vertreter durch das NS-Regime spielten auch sogenannte Sittlichkeitsprozesse eine bedeutende Rolle. Diese Prozesse, die oft auf Vorwürfen sexuellen Missbrauchs oder anderer sittlicher Vergehen gegen Ordensangehörige und Priester basierten, wurden von den Nationalsozialisten instrumentalisiert, um die Kirche zu diskreditieren und ihre moralische Autorität zu untergraben. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Verläufe und Konsequenzen der Sittlichkeitsprozesse im Dritten Reich.

Historischer Kontext

Die nationalsozialistische Ideologie war von einem radikalen Antiklerikalismus geprägt. Hitler und seine Gefolgsleute sahen in der katholischen Kirche einen ideologischen Gegner, der ihren totalitären Machtanspruch infrage stellte. Die Kirche mit ihrer eigenen moralischen und sozialen Autorität war für das NS-Regime eine Bedrohung, die es zu neutralisieren galt. Neben direkter Repression, wie Verhaftungen und Schließungen kirchlicher Einrichtungen, wurden Sittlichkeitsprozesse als subtile Waffe eingesetzt, um das öffentliche Ansehen der Kirche zu schädigen.

Instrumentalisierung der Sittlichkeitsprozesse

Die nationalsozialistischen Behörden nutzten Sittlichkeitsprozesse gezielt, um die katholische Kirche zu diffamieren. Dabei gingen sie oft skrupellos vor, indem sie Anschuldigungen konstruierten oder bestehende Verdachtsmomente aufbauschten. Diese Prozesse wurden dann propagandistisch ausgeschlachtet, um das Bild einer moralisch verkommenen Kirche zu zeichnen. Die Medien, insbesondere Zeitungen wie der "Völkische Beobachter", griffen solche Fälle bereitwillig auf und präsentierten sie in sensationslüsternen Berichten.

Fallbeispiele

Ein prominentes Beispiel ist der sogenannte "Klostersturm" von 1936, bei dem mehrere Klöster durchsucht und zahlreiche Ordensleute wegen angeblicher sittlicher Vergehen verhaftet wurden. Die Prozesse, die daraufhin stattfanden, waren oft von mangelnden Beweisen und fragwürdigen Zeugenaussagen geprägt. Ein weiterer bekannter Fall ist der Prozess gegen den Priester Alois Andritzki, der 1941 wegen angeblicher homosexueller Handlungen verhaftet wurde. Trotz fehlender stichhaltiger Beweise wurde er 1943 im Konzentrationslager Dachau ermordet.

Propagandistische Ausschlachtung

Die nationalsozialistische Propaganda nutzte die Sittlichkeitsprozesse, um die katholische Kirche als Hort von Sünde und Verkommenheit darzustellen. Dabei spielten antisemitische und antiklerikale Stereotype eine große Rolle. Die Propagandamaschinerie des NS-Regimes verstand es, einzelne Fälle so zu verallgemeinern, dass sie das gesamte katholische Klerus in Misskredit brachten. Dabei wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, persönliche Tragödien und Schicksale zu instrumentalisieren.

Reaktionen der Kirche

Die katholische Kirche versuchte, sich gegen die Anschuldigungen und die Instrumentalisierung der Sittlichkeitsprozesse zu wehren. Offizielle Stellungnahmen und Verteidigungsschriften wiesen die Vorwürfe zurück und prangerten die politische Motivation der Prozesse an. Gleichzeitig mussten viele Geistliche und Ordensleute untertauchen oder ins Exil gehen, um der Verfolgung zu entgehen. Der Vatikan selbst versuchte, diplomatisch zu agieren, um die Situation der deutschen Kirche zu verbessern, was jedoch nur bedingt erfolgreich war.

Langfristige Auswirkungen

Die Sittlichkeitsprozesse hatten nachhaltige Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem deutschen Staat. Sie trugen zur Entfremdung und zum Misstrauen bei, das auch nach dem Ende des Nationalsozialismus fortbestand. Viele der in diesen Prozessen Verurteilten wurden erst Jahre später rehabilitiert, und die Erinnerung an die Verfolgung und Diffamierung durch das NS-Regime prägt bis heute das kollektive Gedächtnis der Kirche.

Fazit

Die Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus waren ein gezieltes Instrument zur Schwächung und Diskreditierung der katholischen Kirche. Sie verdeutlichen die Brutalität und Skrupellosigkeit des NS-Regimes im Umgang mit ideologischen Gegnern und die Macht der Propaganda, moralische Autoritäten zu untergraben. Die Prozesse hinterließen tiefe Wunden, deren Heilung noch lange nach dem Ende des Dritten Reiches andauerte. Die Auseinandersetzung mit diesen Prozessen ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Zeit, sondern auch zur Stärkung der moralischen Integrität und Glaubwürdigkeit der Kirche in der Gegenwart.

Im April 1935 kam es nach einer Strafanzeige gegen Ordensleute der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz in Waldbreitbach zu einem Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach § 175, Unzucht zwischen Männern. Teilweise wurde auch nach § 174, Unzucht mit Abhängigen, angeklagt, wenn es sich bei den Betroffenen um Pfleglinge oder Zöglinge aus den Einrichtungen der Beschuldigten handelte. Die von der Geheimen Staatspolizei geführten Ermittlungen wurden im Herbst 1935 im Zuge der sogenannten Devisenprozesse, als Gerichte illegale Geldüberweisungen von Ordensgemeinschaften ins Ausland juristisch ahndeten, auf andere Kongregationen ausgedehnt. In der Folge gingen die Strafverfolgungsbehörden mit dem im Juni 1935 verschärften § 175 auch gegen Geistliche und Priester außerhalb von Klöstern vor. Die Prozesse wurden während der Olympischen Spiele in Berlin im August 1936 unterbrochen, danach aber wiederaufgenommen. Im Hirtenbrief der Fuldaer Bischofsversammlung vom August 1936 „hatte der deutsche Episkopat amtlich und öffentlich klargestellt, dass die Kirche gegen die Koblenzer Prozesse keinen Einspruch erhebe“, zugleich wurde aber die NS-Propaganda, die gegen die katholische Kirche generell vorgehe, zurückgewiesen. Der Heilige Stuhl protestierte erneut mit der Enzyklika Mit brennender Sorge vom März 1937, was aber nicht zu einem Ende der Kampagne führte. Bis Ende des Jahres 1937 waren allein bei der eigens eingerichteten Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz etwa 2500 Ermittlungsverfahren anhängig oder abgeschlossen. Ein Großteil davon wurde „mangels Beweises, wegen Geringfügigkeit, Verjährung oder einer Sechsmonate-Amnestie von August 1934“ im Vorverfahren erledigt. Wenige juristisch unklare Fälle wurden erst Jahre später abgeschlossen.

Insgesamt kam es zu über 250 Strafprozessen, die seinerzeit nicht etwa vor NS-Sondergerichten, sondern vor ordentlichen Landgerichten geführt und auch von der römisch-katholischen Kirche anerkannt wurden. Die gerichtlichen Verfahren "scheinen" nach Hockerts „durchwegs juristisch vertretbar“ zu sein und endeten in rund 40 Fällen mit einer Einstellung oder Freisprüchen. Geständige Angeklagte, darunter etwa 170 Ordensangehörige und 64 Geistliche, wurden zumeist mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren bestraft. Die verurteilten Täter wurden in der Regel auch kirchenrechtlich verfolgt und die Waldbreitenbacher Gemeinschaft auf Betreiben des Trierer Bischofs 1937 aufgelöst. Im Sommer 1937 wurde die Prozessserie ohne ersichtlichen Anlass abgebrochen. Die Prozesse wurden von der NS-Propaganda ausgeschlachtet, um die römisch-katholische Kirche an sich diskreditieren zu können.

Die genaue Anzahl der Missbrauchsopfer und deren Schicksal sind nicht bekannt. Die hohe Zahl an Verurteilten kam nach Hockerts durch eine ungewöhnliche Summierung homosexueller Vergehen in wenigen Laienkongregationen zustande. Die verurteilten Täter wurden in der Regel auch kirchenrechtlich verfolgt. Zum Teil wurden Verurteilte nach der Strafverbüßung, Angeschuldigte nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft und Freigesprochene von der Gestapo anschließend in Schutzhaft genommen und in die Konzentrationslager gebracht.

Weiteres

Als zufällig bekannt gewordener sexueller Missbrauch von Abhängigen sind beispielsweise die Übergriffe des Internatsleiters der Regensburger Domspatzen, Friedrich Zeitler, zu nennen. So gestand der Priester Zeitler in einem Strafprozess wegen Unzucht mit Abhängigen von 1959, dass er einen Zögling bereits 1941 im Domspatzen-Internat sexuell missbraucht hatte.

Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche Lage

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist im deutschen Strafrecht nach § 182 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) je nach Situation ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird, oder ein Antragsdelikt, das nur bei Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 und § 176a StGB immer ein Offizialdelikt. Zum Bereich der Pädokriminalität zählt auch Kinderpornografie.

Verjährung

In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich zehn Jahre nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen beträgt die Frist 20 Jahre, gerechnet ab dem gleichen Zeitpunkt. Der Anspruch auf Schadensersatz verfällt bereits drei Jahre nach dem 21. Geburtstag.

Für in der DDR begangene Taten galten teilweise kürzere Verjährungsfristen. Wenn diese vor der Wende abgelaufen waren, war auch keine strafrechtliche Verfolgung mehr innerhalb der in der Bundesrepublik geltenden Frist möglich.

Eine von Norbert Denef eingereichte Petition zur Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht für sexuellen Missbrauch von Kindern wurde vom Deutschen Bundestag noch im Dezember 2008 mit der Begründung abgelehnt, „der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt werden, wie sie bei späterer Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf Grund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre.“

Seit 2010 mehren sich unter dem Eindruck der zahlreichen Enthüllungen von Missbrauchsfällen in kirchlichen und nichtkirchlichen Institutionen die Forderungen, die zivil- wie auch die strafrechtliche Verjährung zu verlängern, um auch nach jahrzehntelangem Schweigen der Opfer diesen die Möglichkeit zur gerichtlichen Ahndung und zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Entschädigungen zu geben. Am 6. Dezember 2011 beschloss der Bundesparteitag der SPD, sich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen im Bundestag einzusetzen.

Keine Anzeigepflicht

Es gibt derzeit in Deutschland keine allgemeine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch, weder bei bereits begangenen noch bei geplanten Straftaten. 2003 legte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der den sexuellen Missbrauch von Kindern, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen in die Vorschrift über die Nichtanzeige geplanter Straftaten – § 138 StGB – aufnehmen sollte (Anzeigepflicht). Jeder sollte danach mit Strafe bedroht werden, der Kenntnis von einem geplanten oder andauernden Missbrauch erlangt hat und diesen nicht anzeigt. Dieser Entwurf wurde wegen Kritik aus therapeutischen Fachkreisen wieder zurückgezogen. So berichtet der Psychiater Norbert Leygraf aus seiner Tätigkeit als Gutachter bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, dass ein Teil der Opfer das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht wünsche und ablehne. Zentrales Dilemma der Geschädigten bleibt die Beweisfähigkeit für Beschuldigungen beim Fehlen von Zeugen.

Entwicklung bis Ende 2009

1993 forderte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend in einem Brief an die Deutsche Bischofskonferenz die Integration des Themas Sexuelle Gewalt in die Lehrpläne für die Aus- und Fortbildung, die Einrichtung von kirchlichen Beratungsstellen für die Opfer und die Bereitstellung von Therapieplätzen für die Täter.

Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung der US-amerikanischen Fallsammlung von Elinor Burkett und Frank Bruni unter dem Titel Das Buch der Schande. Kinder, sexueller Missbrauch und die katholische Kirche im Jahr 1995 berichtete der Spiegel von drei Gerichtsverfahren in den Jahren 1993 bis 1995 und kritisierte in Bezug auf einen Fall im Bistum Augsburg, in dem ein Diözesanpriester zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, das Verhalten von Bischof Josef Stimpfle und Generalvikar Eugen Kleindienst. Allgemein wertete der Artikel die Versetzungspraxis als „Nachsicht für die Täter, Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern und vorsätzliches Vertuschen“.