Kurzgefaßte Einleitung in die heiligen Schriften - Ferdinand Wilhelm Weber - E-Book

Kurzgefaßte Einleitung in die heiligen Schriften E-Book

Ferdinand Wilhelm Weber

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Beschreibung

In diesem exegetischen Werk kommt hinsichtlich des Stoffes der doppelte Grundsatz zur Geltung, die Ergebnisse der theologischen Wissenschaft aufs Kürzeste zusammenzufassen, hinsichtlich der Methode aber dem Leser eine Übersicht über den Inhalt der Schrift und ihrer einzelnen Bücher zu verschaffen. Der Verfasser bemüht sich, im Strom der exegetischen Meinungen überall das Gewisse festzuhalten und darzustellen, die Schrift durch die Schrift selbst zu erklären und ihr eigenes Zeugnis immer obenan zu stellen. Zugleich hat er, meist nach Delitzsch und von Hofmanns Arbeiten, den Inhalt disponiert, die Gliederungen nachgewiesen, und insbesondere bei den prophetischen und poetischen Büchern des Alten Testaments und den Briefen und der Apokalypse des Neuen Testamentes den Gedankengang oft bis ins Einzelne wiedergegeben.

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Kurzgefasste Einleitung in die heiligen Schriften

 

FERDINAND WILHELM WEBER

MARTIN DEINZER

JOHANNES DEINZER

 

 

 

 

 

 

Kurzgefasste Einleitung in die heiligen Schriften, F. W. Weber et. Al.

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

86450 Altenmünster, Loschberg 9

Deutschland

 

ISBN: 9783849661717

 

Quelle:https://de.wikisource.org/wiki/Kurzgefa%C3%9Fte_Einleitung_in_die_heiligen_Schriften_(11._Auflage)

 

Der Text dieser Ausgabe folgt dem Original aus dem Jahre 1902 und wurde in der damaligen Rechtschreibung belassen.

 

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

 

INHALT:

Vorwort zur zehnten Auflage.1

Vorwort zur elften Auflage.4

Vorbemerkungen.5

Altes Testament.9

I. Allgemeiner Teil.9

Kap. 1. Entstehung und Geschichte des Alttestamentlichen Kanon.9

Kap. 2. Von der Grundsprache  des Alten Testaments.17

Kap. 3. Von der hebräischen Schrift und der Überlieferung des Textes.19

Kap. 4. Von den Übersetzungen.22

Kap. 5. Von der Auslegung des A. Testaments.25

II. Spezieller Teil. Erste Abteilung.27

Die historischen Bücher.27

1. Die Bücher Moses.27

Das Buch Josua.72

Das Buch der Richter.75

Das Buch Ruth. 80

Die Bücher Samuels.81

Die Bücher der Könige.87

Die Bücher der Chronik, Esra und Nehemia.95

Das Buch Esther.108

Zweite Abteilung. Die poetischen Bücher.112

Die hebräische Poesie.112

Das Buch Hiob.115

Der Psalter.121

Die Sprüche Salomos.135

Der Prediger Salomo.141

Das Hohelied.146

Die Klagelieder Jeremiä.149

Dritte Abtheilung. Die prophetischen Bücher.150

Allgemeines über die Prophetie.150

Das Buch des Jesaja.154

Das Buch Jeremia.189

Das Buch des Ezechiel.207

Das Buch Daniel.223

B. Die kleinen Propheten.240

1. Obadja.240

2. Joël.242

3. Jona.245

4. Amos.248

5. Hosea.252

6. Micha.257

7. Nahum.261

8. Habakuk.263

9. Zephanja.266

10. Haggai.269

11. Sacharja.271

12. Maleachi.277

Anhang. Die Apokryphen des A. Testaments.280

Neues Testament.283

I. Allgemeiner Teil.283

Kap. 1.Von der Entstehung und der Geschichte des Neutestamentlichen Kanons.283

Kap. 2. Von der Grundsprache des Neuen Testaments.288

Kap. 3 Von der Überlieferung des Textes.289

Kap. 4. Von den Übersetzungen des N. Testaments.292

Kap. 5. Von der Auslegung des N. Testaments.294

II. Spezieller Teil.295

Erste Abteilung. Die historischen Bücher.295

A. Die Evangelien.295

Allgemeines.295

Das Evangelium nach Matthäus.298

Das Evangelium nach Markus.306

Das Evangelium nach Lukas.311

Das Evangelium nach Johannes.321

Synoptische Übersicht des Inhalts der vier Evangelien.328

B. Die Apostelgeschichte des Lukas.329

Zweite Abteilung. Die apostolischen Bücher.338

A. Die Briefe des Paulus.338

Paulus, der Apostel der Heiden.338

I. Die Briefe des Paulus aus der Zeit vor der Gefangenschaft.343

Die Briefe an die Thessalonicher.343

Der Brief an die Galater.348

Die Briefe an die Korinther.353

Der Brief an die Römer.365

II. Die Briefe des Paulus aus der ersten römischen Gefangenschaft.374

Der Brief an die Epheser.376

Der Brief an die Kolosser.380

Der Brief an Philemon.383

Der Brief an die Philipper.384

III. Die Briefe des Paulus aus der Zeit zwischen der ersten und zweiten Gefangenschaft und aus der zweiten Gefangenschaft.388

Die Aufeinanderfolge dieser Briefe.388

1. Der Brief an die Hebräer.391

2. Die drei Pastoralbriefe.398

Der erste Brief an den Timotheus.398

Der Brief an den Titus.403

Der zweite Brief an den Timotheus.406

B. Die katholischen Briefe.410

Über den Namen und die kirchliche  Überlieferung dieser Briefe.410

1. Der Brief des Jakobus.412

2. Die Briefe des Petrus.418

3. Der Brief des Judas.424

4. Die Briefe des Johannes.426

Johannes, der Apostel, Verfasser dieser Briefe.426

Dritte Abteilung. Die Prophetie des Neuen Testaments.434

Die Apokalypse.434

 

 

Vorwort zur zehnten Auflage.

 

Hiermit erscheint Dr. Webers Einleitung in die h. Schriften in zehnter Auflage. Auf Wunsch des Herrn Verlegers ist das 1863 zum erstenmal, 1891 zum neuntenmal erschienene Buch von den Unterzeichneten mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Gegenwart einer Neubearbeitung unterzogen worden. Die Einleitung in das Alte Testament hat hiebei in apologetischem Interesse eine ziemliche Erweiterung erfahren; der theologische Standpunkt aber und die Gesamtauffassung ist dieselbe geblieben. Da das Buch von Anfang an, wie durch Bedürfnisse des Unterrichts veranlaßt, so auch zunächst für Unterrichtszwecke berechnet war, und da ihm dieser Charakter auch in der neuesten Auflage gewahrt bleiben sollte, so konnte in derselben nicht auf jede einzelne Aufstellung der Gegner, nicht auf alle von ihnen beigebrachten Beweisgründe eingegangen werden; doch ist das Wichtigste davon herausgehoben und einer genaueren Prüfung unterzogen worden. Es steht zwar zu hoffen, daß auf dem Gebiet der A.T.lichen Kritik die Reaktion gegen die dermalen herrschende Richtung nicht ausbleiben wird, wenn nur erst der Reiz der Neuheit geschwunden und mit der Länge der Zeit die narkotische Substanz in ihren durch und durch tendenziösen Produkten an Wirkungskraft eingebüßt haben wird; jene Richtung trägt ja selber zu dieser Ernüchterung insofern nach Kräften bei, als sie je länger je mehr die ihr Folgenden in ein förmliches Dornengestrüpp menschlicher Sondermeinungen hineinführt, das bei jedem Schritt vorwärts sich nur immer weiter in die Unendlichkeit ausdehnt. Gleichwohl aber erscheint zur Bekämpfung jener fälschlich sogenannten Wissenschaft eine ernstlichere und allgemeinere Anstrengung notwendig, als sie bisher wahrgenommen werden konnte. Möchte hierin bald eine Wendung zum Besseren eintreten und die bisherigen Vorkämpfer für die Echtheit der biblischen Schriften mehr Unterstützung und Nachfolge finden!

In Uebereinstimmung mit der Grundanschauung des verdienten ursprünglichen Herausgebers, der vor allem dies zur Einleitung rechnete, daß man neben dem Verfasser, Anlaß und Zweck des Buches auch seinen Inhalt kennen lerne, sucht das vorliegende Werk auch in seiner neuesten Gestalt neben der Verteidigung der h. Schriften wider die Angriffe der Gegner zugleich tiefer in das Verständnis jener Urkunden der A.T.lichen Religion einzuführen; es erhalten dadurch zugleich auch die apologetischen Ausführungen eine willkommene Verstärkung, indem es für die biblischen Schriften neben der Lebenserfahrung gewiß keine bessere Apologie gibt, als die immer tiefer eindringende Erkenntnis derselben.

Der Neubearbeitung des Werkes liegt wesentlich zu Grunde das Kommentarwerk von Keil-Delitzsch (Leipzig, Dörffling und Franke) 1861–1889 und die Arbeiten der Erlanger theologischen Schule. Herrn Pfarrer Rupprecht fühlt sich der Bearbeiter des A.T.lichen Teils zu Dank verbunden, sowohl für die dargereichte Stärkung wider den Nimbus scheinbarer Wissenschaft als auch für den kräftigen Hinweis seiner Schriften auf die Wichtigkeit, welche gewissen gelegentlichen Aeußerungen des Herrn über das mosaische Gesetz bei der Entscheidung der Frage nach dem Autor desselben zukommt. Weiter hat der kurzgefaßte Kommentar zum A. (u. N.) Testament von Strack und Zöckler (München, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung O. Beck 1894–96) zu mannigfacher Belehrung und Anregung gedient, und die Strack’sche Einleitung ins A. T. (München, Beck 1895) erwies sich als wertvolle Hilfe bei der Ausarbeitung des vorliegenden Buches, was alles mit gebührendem Dank anerkannt wird. Das weite Maß jedoch, in welchem die beiden letztgenannten Werke bei sonstigem Festhalten des gläubigen Standpunktes gleichwohl der modernen Kritik, allerdings nach Vorgang bedeutender Autoritäten, entgegenkommen, konnte nicht als in der Sache begründet erkannt werden. – Es sieht übrigens danach aus, als ob die Konsequenz der geschichtlichen Entwickelung den Gläubigen mehr und mehr die Unvereinbarkeit des Glaubens mit den Resultaten der modernen Kritik, soweit dieselbe die Echtheit und Authentizität der biblischen Bücher bestreitet, zum Bewußtsein bringen sollte; ein Umstand, der im Interesse voller Klärung der Lage mit Freuden zu begrüßen wäre.

Für den neutestamentlichen Teil dieses Buches, dessen Bearbeitung der mitunterzeichnete Inspektor der hiesigen Missionsanstalt, J. Deinzer, übernommen bat, lag die Aufgabe insofern anders, als gegenwärtig das N. T. nicht entfernt in gleichem Maße wie das A. T. der Tummelplatz der negativen Kritik ist. Immerhin war auch er bemüht, am betreffenden Ort das nötige apologetische Material, sei es auch oft nur in Form von kurzen Bemerkungen, beizubringen. Als Hauptaufgabe erkannte er die Neubearbeitung der teilweise besserungsbedürftigen Inhaltsangaben der einzelnen biblischen Bücher des Neuen Testaments. Als exegetisches Hilfsmittel wurde hiezu vor allem das Kommentarwerk v. Hofmanns, daneben auch der kurzgefaßte Strack-Zöckler’sche Kommentar etc. benützt. Der Herausgeber würde sich freuen, wenn es ihm gelungen sein sollte, die Darlegung des Inhalts und Gedankengangs der neutestamentlichen Schriften ihrem eigentlichen Zweck – eine summarische Exegese des Ganzen zu sein – um einen Schritt näher zu bringen und sie auch bibelforschenden Laien möglichst genießbar zu machen. Im übrigen gilt auch von dem neutestamentlichen Teil der Weber’schen Einleitung, daß der ursprüngliche Standpunkt unverrückt derselbe geblieben ist. Daß die Neubearbeitung in zweier Herausgeber Hände gelegt worden ist, hat seinen Grund lediglich in dem von beiden gefühlten Bedürfnis der Arbeitsteilung und wird der inneren Einheit des Ganzen sicher keinen Abbruch thun. Der Herr aber begleite das Buch, das in Kirche und Schule Ihm und Seiner Wahrheit schon seit langem dienen durfte, auch bei seinem zehnten Gang mit Seinem Segen.

Neuendettelsau, den 9. Dezember 1896.

M. Deinzer und J. Deinzer.

 

 

Vorwort zur elften Auflage.

 

Mit einer gewissen Wehmut läßt der Unterzeichnete die elfte Auflage dieser Einleitung ausgehen. Ist ihm ja doch um diese Zeit vor fünf Jahren sein teurer Bruder, Führer und Vorgesetzter, der Mitherausgeber der Neubearbeitung des Weber’schen Buches von den Häupten genommen worden. Die Knechte gehen, der Herr bleibt. Doch läßt der Herr auch das Gedächtnis seiner Knechte und die Frucht treuer Arbeit bleiben, wir hoffen auch die Arbeit des Heimgegangenen an diesem Buch. Derselbe hat seiner Zeit das Neue Testament bearbeitet. Von seinen Anschauungen ist der Verfasser dieser Auflage nur in Wenigem als etwa in den Fragen nach dem Leserkreis des Hebräerbriefes oder nach dem Verfasser des Jakobusbriefes abgewichen. Im übrigen ist der N.T.liche Teil einer Prüfung an der Hand der mit Recht gerühmten Zahn’schen Einleitung unterzogen worden; doch konnten nicht alle Aufstellungen dieses Werkes angenommen werden, vielmehr fühlte sich der Verfasser des Oefteren auch zum Widerspruch aufgefordert. Das Werk selber jedoch wird auch von ihm als eine höchst dankenswerte Gabe anerkannt.

Im A.T.lichen Teil ist wenig geändert. Korrektur haben beide Teile erfahren. – Möge das Buch auch in der neuesten Gestalt da, wo es im Gebrauch ist, willkommen sein und durch Gottes Gnade zur Förderung des Verständnisses der hl. Schrift und zum Segen gereichen auch in diesem Jahrhundert!

Neuendettelsau, den 16. Januar 1902.

M. Deinzer, Missionsinspektor.

 

 

Vorbemerkungen.

 

§ 1.

Begriff der „Einleitung“.

Unter Einleitung in die heiligen Schriften Alten und Neuen Testamentes versteht man diejenige Wissenschaft, welche die Urkunde der göttlichen Heilsoffenbarung nach ihrer Entstehung und Beschaffenheit, als Ganzes und in ihren Teilen übersichtlich kennen lehrt.

 

§ 2.

Einteilung.

Sofern das Ganze der A. und N.T.lichen Schriften oder der Kanon ins Auge gefaßt wird, nennt man die Einleitung allgemeine, sofern aber die einzelnen Schriften behandelt werden, nennt man sie spezielle.

 

§ 3.

Allgemeine Einleitung.

Sie handelt 1. von der Entstehung und Geschichte der Sammlung unserer h. Schriften oder des Kanon, 2. von den Sprachen, in welchen diese Schriften verfaßt sind, 3. von der Überlieferung des Schrift-Textes, 4. von den Übersetzungen, 5. von der Auslegung der h. Schriften.

 

§ 4.

Spezielle Einleitung.

Sie lehrt Namen, Verfasser, Entstehung, Zweck und Inhalt eines jeden einzelnen biblischen Buches kennen.

 

§ 5.

Geschichte der Einleitungswissenschaft.

Die Geschichte unserer Wissenschaft beginnt schon mit der Zeit der Kirchenväter, doch finden wir hier noch keine vollständige Lösung der wissenschaftlichen Aufgabe. Erst zur Zeit der Reformation fängt man an, die h. Schrift nach allen Seiten hin zu erforschen. Leider hat sich seit der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts der Unglaube, welcher das Ansehen der h. Schrift zu untergraben sucht, der biblischen Einleitungswissenschaft je länger je mehr bemächtigt. Die kirchliche Theologie hat aber von Anfang an gegen solche Bestrebungen angekämpft und diesen Kampf nicht ohne den Segen eigener Förderung bis auf diesen Tag fortgeführt.

Litteratur. 1. Unter den Kirchenvätern bieten Hieronymus in seinen Vorreden zu den einzelnen biblischen Büchern in der Vulgata und Augustinus in seinen Schriften, besonders in der Schrift de doctrina christiana, manches, was zur biblischen Einleitung gehört; darauf gestützt gab Cassiodorus († 563) in seinem Werke de institutione divinarum literarum eine Art von Einleitung, welche das gebräuchlichste Handbuch im Mittelalter war.

2. Aus dem Mittelalter gehören hieher die Vorbemerkungen zu den einzelnen biblischen Büchern in dem fortlaufenden Kommentar zum A. und N. Testament von Nicolaus de Lyra († 1340), den er perpetuae postillae betitelte.

3. Im Jahrhundert der Reformation erschienen die bibliotheca sancta des Sixtus von Siena 1566 auf katholischer, und die immer noch reiche Ausbeute gewährende clavis scripturae sacrae von Matthias Flacius auf lutherischer Seite. Wie riesige Fortschritte auf allen zur biblischen Einleitung gehörigen Wissensgebieten, besonders dem sprachlichen und historischen, gemacht wurden, zeigen die zur sog. Londoner Polyglotte von Brian Walton (1657 bis 69) gehörenden einleitenden Traktate.

4. Der erste, welcher in dem nachreformatorischen Zeitalter die Notwendigkeit historischer Behandlung der biblischen Einleitung anerkannte und die Einleitung in das A. Testament von der in das N. Testament trennte, war der französische Katholik Richard Simon in seinem gründlich gelehrten bahnbrechenden, aber für die göttliche Seite der h. Schrift fast schon blinden Werke Histoire critique de Vieux et de Nouveau Testament 1678 ff. Mit ihm wetteiferte in allen diesen Stücken der Arminianer Clerikus in Amsterdam. Ihnen gegenüber verteidigte der Lutheraner Joh. Gottlob Carpzov in seiner Introductio (1714) und den Critica sacra (1728) die kirchliche Überlieferung von der h. Schrift.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Kirche in Bengel ein Schriftausleger geschenkt, der die h. Schriften nicht mehr bloß dogmatisch, sondern offenbarungsgeschichtlich behandelte und auch der Einleitungswissenschaftneue Impulse gab. Aber seine Richtung drang nicht durch. – Bald wurde eine Behandlung der h. Schrift allgemein, welche sich selbst die kritische nennt, und deren Eigentümlichkeit darin besteht, daß sie die h. Schrift wie jedes andere menschliche Buch behandelt und von vornherein gegen alles Überlieferte eingenommen ist. Der Vater dieser Kritik wurde Joh. Salomo Semler. Ihm gegenüber bewahrte sich Herder (Briefe über das Studium der Theologie 1780) wenigstens einen erschlossenen Sinn für die religiöse Tiefe und unvergleichliche Großartigkeit der h. Schriften. In Semlers Sinn arbeitete Joh. David Michaelis († 1791), in Herders Sinn aber Joh. Gottfried Eichhorn († 1827) weiter. Gegen diese Kritik, welche mehr und mehr das göttliche Ansehen der h. Schrift untergrub, erhob sich Hengstenberg in seinen Schriften, welchem wieder Hävernik und Keil in ihren Einleitungswerken folgen. – Die Neutestamentliche Einleitung insonderheit ist von Semler, Eichhorn und Berthold, ebenso wie die Alttestamentliche, in kritisch negativem Sinn behandelt worden; etwas positiver, aber ebenfalls noch der kritisch negativen Richtung zugethan, sind die zum Teil sehr gründlichen Werke von de Wette, Credner und Reuß. Daß auch vom kirchlichen Standpunkte aus die Wissenschaft nicht minder gründlich gefördert werden könne, haben der Katholik Hug in seiner Einleitung zum N. Testament und später Guericke (Neutestamentliche Isagogik) gezeigt.

Einen großen Kampf über das N. Testament auf einleitungswissenschaftlichem Gebiet hat, mit 1835 beginnend, die Baur’sche Schule in Tübingen herbeigeführt. Sie verlegt die Abfassung fast sämtlicher Neutestamentlicher Schriften in das zweite Jahrhundert und erklärt ihren Charakter aus absichtlichem Bezüge auf die damaligen Streitigkeiten zwischen der sog. paulinischen (widergesetzlichen, freien) und der petrinischen (gesetzlichen, judaisierenden) Richtung (vgl. Gal. 2, 11–21 und die Versuche, beide Richtungen zu vermitteln (vgl. Apostelgeschichte, besonders 15, 1–35). Jedoch ist diese Verkehrung des Thatbestandes bereits siegreich aus dem Felde geschlagen worden von Thiersch (Versuch zur Herstellung etc. 1845), Tischendorf (Wann wurden unsere Evangelien verfaßt 1865), Hofmann (Das Neue Testament zusammenhängend untersucht, 1862 ff.), welcher letztere überall die Behauptungen der Tübinger Schule einer eingehenden exegetischen und historischen Prüfung unterzieht, von Ebrard in seinem großen Werke: „Kritik der evangelischen Geschichte“, 3. Auflage, 1868. Erhebliches hat R. Grau in seiner „Entwicklungsgeschichte des Neutestamentlichen Schrifttums“ (2 Bände, Gütersloh bei Bertelsmann 1871) auf dem Gebiete der N.T.lichen Einleitungswissenschaft geleistet, indem er der tendenziösen Darstellung der negativen Richtung eine aus tiefem Verständnis N.T.lichen Schrifttums und gründlichen Forschungen erwachsene wahrhaft genetische im Sinne der kirchlichen Tradition gegenüberstellte.

Als wichtigstes Werk, das auf positiver Seite in neuester Zeit erschienen ist, muß bezeichnet werden die zweibändige Einleitung in das Neue Testament von D. Theodor Zahn (Leipzig, A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung Nachf. G. Böhme, 1897–1899). Gestützt auf umfassende Kenntnis der altkirchlichenLitteratur sucht er auf Grund sorgfältiger Erforschung der einzelnen Schriften unter eingehender Prüfung und Widerlegung der gegnerischen Einwürfe die Echtheit der N.T.lichen Schriften und die Berechtigung des kirchlichen Urteils über dieselben zu erweisen.

Von dem Kampfe, der in neuester Zeit, angefacht durch J. Wellhausens Geschichte Israels, Berlin 1878, auf alttestamentlichem Gebiete entbrannt ist, wird, da es sich bei demselben zunächst und vorzugsweise um den Pentateuch handelt, in der speziellen Einleitung gesprochen werden.

 

 

Kap. 2. Von der Grundsprache des Alten Testaments.

 

§ 9.

Die Grundsprache des Alten Testaments ist die hebräische, nur in einigen wenigen Stücken: Dan. 2, 4–7, 28, Esra 4, 8–6, 18; 7, 12–26, Jer. 10, 11 die chaldäische (genauer aramäische).

 

§ 10.

Die hebräische Sprache gehört der semitischen Sprachengruppe an. Sie ist unter den drei semitischen Hauptsprachen die Sprache der Mitte, wie das Aramäische die Sprache des Nordens und das Arabische die Sprache des Südens. Wie das Äthiopische sich an das Arabische anschließt, so das Phönizische an das Hebräische.

 

§ 11.

Die Schrift bezeichnet einmal, Jes. 19, 18, die hebräische Sprache als die Sprache Kanaans. Sie ist also nicht den von jenseit des Euphrat eingewanderten Hebräern eigentümlich, sondern diese haben sich dieselbe von den Einwohnern Kanaans angeeignet; die Sprache im Hause des Tharah, des Vaters Abrams, war die aramäische; dies lehrt Gen. 31, 47, in welcher Stelle Laban das Denkmal des geschlossenen Bundes mit aramäischen Worten benennt.

Diese Sprache Kanaans, des mit dem Fluch belegten, ist als Organ der Offenbarung zur heiligen Sprache geworden und tritt uns bereits in der mosaischen Thora auf hoher Stufe der Ausbildung entgegen. Den Höhepunkt erreicht ihre Entwicklung in der davidisch-salomonischen Zeit, in welcher die dichterische, wie die gewöhnliche Redeweise (Poesie und Prosa) gleich ausgebildet waren. Einen zweiten Höhepunkt erreicht die Sprache in der Zeit der Propheten, unter denen besonders Jesaja, der größte aller A. T.lichen Propheten, sie mit königlicher Meisterschaft handhabt. Von da ab sinkt sie, bis sie allmählich im Exil ganz aufhört, die Verkehrssprache Israels zu sein, indem das Aramäische an ihre Stelle tritt (vgl. Neh. 8, 8?). Indes die heiligen Schriften wurden auch nach dem Exil mit den wenigen, oben angeführten Ausnahmen in der hebräischen Sprache abgefaßt, welche als die Sprache des Gesetzes und der Propheten allezeit als die heilige Sprache galt und, in steter Fortbildung begriffen, die vorherrschende Sprache des Gottesdienstes und der Schriftgelehrsamkeit bei den Juden geblieben ist.

 

§ 12.

Die hebräische Sprache, wie sie uns als geheiligte Sprache der Offenbarung vorliegt, ist erhaben durch ihre Einfachheit, und doch auch fähig, den großen und reichen Inhalt, der ihr anvertraut ist, deutlich und würdig darzustellen. Denn so arm sie sich zeigt für die Dinge und Verhältnisse der Welt, so reich ist sie an Ausdrucksweisen für die Dinge und Verhältnisse des Reiches Gottes; so einfach der Bau der Sätze ist, so kann doch das Verhältnis der einzelnen Satzteile zu einander vollkommen genügend bezeichnet werden; so schlicht die Weise der Rede ist, wo Gottes sich selbst verherrlichende Thaten berichtet werden, so schwungvoll und ergreifend wird die Sprache, wo es gilt, in Lied oder Rede Gottes Offenbarungen zu verkünden oder zu preisen. Die hebräische Sprache ist ein würdiges Gefäß des göttlichen Offenbarungsinhalts, von Gott bereitet und in ihrer ursprünglichen Reinheit so lange erhalten, bis sie dem heilsgeschichtlichen Zwecke ihren Dienst geleistet hat.

 

§ 13.

Die Erhaltung der Kenntnis dieser Sprache verdanken wir der Schriftgelehrsamkeit, welche seit Esra im jüdischen Volke gepflegt ward. Während das Volk das Alt-Hebräische mehr und mehr vergaß, und in Palästina der aramäischen, unter den Griechen aber der griechischen Übersetzung bedurfte, bewahrten und förderten die Schriftgelehrten in ihren Schulen die Kenntnis der h. Sprache mit großem Eifer. Die bedeutendsten Schulen der Gelehrten waren bis zur Zerstörung Jerusalems in Jerusalem; dann wanderten sie aus nach Jamnia, Lydda und vorzugsweise Tiberias, während gleichzeitig mit der palästinischen Schriftgelehrsamkeit die unter den babylonischen Juden gepflegte wetteiferte. Als mit dem Sturze des Chalifats die babylonischen Schulen sich auflösten, verpflanzte sich die Sprache und Schriftkenntnis derselben nach Nordafrika und Spanien: aber auch die Massorethenschule in Tiberias übte einen tiefeingreifenden Einfluß.

Innerhalb der Kirche waren Origenes und Hieronymus im Altertume fast die einzigen Träger hebräischer Sprachkunde. Im Mittelalter finden wir sie nur bei jüdischen Proselyten und wenigen ihrer Schüler; in der Reformationszeit aber zündeten Joh. Reuchlin und Seb. Münster, die Schüler jüdischer Lehrer, die Fackel hebräischer Sprachkenntnis für die gesamte Kirche an. Mit ihnen beginnt die Wissenschaft hebräischer Grammatik und Lexikographie, und die A.T.liche Schriftauslegung gewinnt die von Luther ersehnte grammatische Grundlage.

 

 

Kap. 4. Von den Übersetzungen.

 

§ 18.

Die älteste uns erhaltene Übersetzung des A. Testamentes ist die alte Griechische, die Alexandrinische oder „Septuaginta“ genannt, und gewöhnlich mit LXX bezeichnet. Den Namen Septuaginta verdankt sie der Sage von ihrer Entstehung, wornach der König Ptolemäus Philadelphus von Ägypten sie durch 70 palästinische Juden herstellen ließ.

Es existiert nämlich eine Schrift, die ein gewisser Aristeas verfaßt haben will, der selbst an der Übersetzung teilgenommen hätte. Dieser Pseudo-Aristeas, wahrscheinlich ein Jude, der nicht lange vor Christo schrieb, erzählt, der König Ptolemäus Philadelphus habe die Absicht gehabt, eine Sammlung von Gesetzbüchern anzulegen, und zu dem Zweck auch eine Übersetzung der jüdischen Gesetzbücher veranstalten wollen. Demgemäß habe er den Hohepriester in Jerusalem um Dolmetscher ersucht; dieser aber habe aus jedem Stamme sechs erwählt und nach Ägypten geschickt, ihnen auch einen mit goldener Schrift geschriebenen Kodex mitgegeben. Nunmehr hätten die 72 Dolmetscher auf der Insel Pharos in 72 Tagen das Alte Testament übersetzt, der König hätte sie dem versammelten Volk der Juden vorlesen lassen, welche sie als ein heiliges Werk erklärten. Diese Sage schmückt Philo ins Wunderbare aus; auch die Kirchenväter berichten Wunderbares von der Entstehung der Septuaginta, besonders Justinus Martyr, welcher sagt, die Dolmetscher hätten von einander getrennt gearbeitet und doch alle 70 jede Stelle mit denselben Worten übersetzt. – Die Schrift des Aristeas ist aber unecht, und die aus ihr geflossenen Berichte sind ungeschichtlich.

Die Wahrheit ist, daß Ptolemäus Philadelphus (284–247) allerdings das Gesetzbuch Moses ins Griechische übersetzen ließ; die anderen Bücher des A. Testamentes aber wurden erst später und zwar von verschiedenen und in verschiedenen Zeiten und in bald besserer, bald schlechterer Weise, bald textgetreuer, bald freier ins Griechische übertragen. Die Übersetzer waren ägyptische Juden, welche nicht so gewissenhaft mit dem Urtext verfuhren, als die palästinischen, und sich manche Abänderungen, Erweiterungen und Zusätze erlaubten. Ihren Abschluß fand die griechische Übersetzung des A. Testamentes jedenfalls bis zum Jahre 130 v. Chr.

Die Übersetzung der LXX ging in den allgemeinen Gebrauch erst der alexandrinischen, dann auch der palästinischen Juden über. Deshalb citieren auch die N.T.lichen Schriften das A. Testament gewöhnlich nach dieser Übersetzung. Die Juden gaben aber diesen Gebrauch der LXX vom zweiten Jahrhundert n. Chr. an wieder auf, und hielten sich seitdem entweder allein an den Urtext oder an die zum Teil im Gegensatz zur LXX entstandene, buchstäblich genaue Übersetzung des zum Judentum übergetretenen Griechen Aquila, welcher nach Mitte des 2. Jahrhunderts übersetzte. Um diese Zeit suchte auch Theodotion die LXX zu berichtigen; doch nahm man bloß seine Übersetzung des Buches Daniel in Gebrauch. Noch freier, aber auch verständlicher übersetzte später Symmachus das A. Testament ins Griechische. Die christliche Kirche behielt aber allein die LXX im Gebrauch; man hielt sie für inspiriert, so gut wie den hebräischen Text, und bei Verschiedenheiten zwischen Urtext und LXX gab man dieser den Vorzug. Sie gilt noch jetzt als die authentische Übersetzung des A. Testaments in der griechischen Kirche.

 

§ 19.

Bis ins zweite Jahrhundert gebrauchte auch die lateinische Kirche nur die griechische Übersetzung des A. Testaments. Jetzt aber entstand in Nordafrika eine lateinische Übersetzung sowohl des Alten, als des Neuen Testaments. Es wurde ihr der Text der LXX zu grunde gelegt. Da sich diese lateinische Übersetzung im ganzen Abendlande verbreitete, so wurde sie in dem Gebrauche in den verschiedenen Kirchen sehr verändert. Dies ist die altlateinische Übersetzung, welche Augustin in der Gestalt, die sie in Italien trug, kennen lernte und Itala nannte.

Eine neue lateinische Übersetzung des A.T. fertigte (c. 390–405) Hieronymus, und zwar unmittelbar aus dem hebräischen Texte, um dem Bedürfnisse solcher abzuhelfen, welche in den Disputationen mit den Juden wissen wollten, was der hebräische Text wirklich enthalte und was nicht. Diese Übersetzung, obwohl sie, wo nur immer möglich, an die LXX sich anschloß, fand doch nur unter heftigen Widersprüchen sehr langsam in der abendländischen Kirche Eingang. Seit dem 7. Jahrhundert aber hatte sie im Abendlande allgemeine kirchliche Geltung und hieß deswegen die Vulgata. Sie war es wert, kirchliche Übersetzung zu werden, denn sie ist im ganzen treu, ohne daß die Treue in der Wiedergabe des Urtextes der Angemessenheit der Sprache Eintrag thut. Das Konzil von Trient hat die Vulgata, für die authentische Übersetzung des Alten Testaments erklärt.

 

§ 20.

Auch die Juden haben, nachdem sie sich von der LXX abgewendet hatten, authentische Übersetzungen des A. T. angenommen, nämlich die Targume. Es sind dies Übersetzungen oder Umschreibungen der A.T.lichen Bücher aus der hebräischen Grundsprache in die Sprache, welche vor und nach Christi Geburt bei den Juden in Palästina und Babylonien die eigentliche Volks- und Landessprache war. Wir besitzen solche Targume über sämtliche Bücher des A. T. mit Ausnahme des Daniel, Esra und Nehemia; über den Pentateuch drei und das Buch Esther zwei verschiedene. Sie dienten ursprünglich gottesdienstlichem, später nur noch privatem Gebrauche. Über die Entstehung dieser Targume sind die geschichtlichen Nachrichten meist sehr unsicher. Die ältesten Targume sind, wenigstens ihrer Grundlage nach, die des Onkelos zum Pentateuch und die des Jonathan, Sohn Usiels, zu den Geschichtsbüchern und Propheten. Onkelos saß als Mitschüler des Apostels Paulus zu den Füßen Gamaliels, und Jonathan, der Sohn Usiels, gehört der Schule Hillels an. Die Übersetzung des Onkelos ist verhältnismäßig treu und schließt sich eng dem Grundtexte an; Jonathan ist schon freier und umschreibt oder erklärt, anstatt zu übersetzen. Von Wert für uns sind die Targume, weil sie (implicite) die Schriftauslegung jener Zeit darstellen. – Ganz anderen Charakter tragen das Targum Jeruschalmi und das Targum des Pseudo-Jonathan zum Pentateuch, sowie die Targume zu den Hagiographen, alle aus talmudischer und nachtalmudischer Zeit. Sie verweben die ganze religiöse Sage (Haggada) mit dem Texte, wozu sich freilich schon bei Jonathan, Sohn Usiels, Anfänge finden.

 

§ 21.

Unmittelbar aus dem Grundtexte mit Benützung der LXX und der Targume floß auch die syrische Übersetzung. Von ihrer Einfachheit und Treue heißt sie Peschitto, die einfache (wörtliche). Ihre Urheber sind christliche Syrer, Judenchristen, welche sie nicht später als im 2. Jahrhundert zum kirchlichen Gebrauch anfertigten. Sie hat stets in großem, wohlberechtigtem Ansehen gestanden, obwohl später noch eine andere, eng an die LXX sich anschließende syrische Übersetzung entstand.

Hier mag auch erwähnt sein, daß, als der Islam und mit ihm die arabische Sprache sich ausbreitete, auch arabische Übersetzungen des A. T. entstanden. Bekannt ist die des Rabbi Saadia Gaon († 942).

 

§ 22.

Neue Übersetzungen des A. T. aus dem Grundtexte brachte das Zeitalter der Reformation. Wir nennen besonders die deutsche von Luther (1522–34) und die slavische von einigen Gelehrten der böhmischen Brüderkirche, gefertigt auf dem Schlosse Kraliz und deshalb die Kralizer Bibel genannt.

 

 

Kap. 5. Von der Auslegung des A. Testaments.

 

§ 23.

Bei der Auslegung der h. Schrift kommt es hauptsächlich an

1. auf Erforschung des Wortsinns (grammatische Auslegung);

2. auf das Verständnis des biblischen Buches oder einer biblischen Stelle aus der Erwägung aller historischen Umstände, unter welchen der Verfasser schrieb (historische Auslegung);

3. auf Erkenntnis der göttlichen Heilswahrheit, welche sich auf dem Wege der Inspiration mit dem menschlichen Worte der heiligen Schriftsteller verband (theologische Auslegung).

Wenn die h. Schrift so ausgelegt wird, daß nur eines von den genannten drei Stücken vernachlässigt wird, so entsteht Verdunkelung des Sinnes. Die Geschichte der Kirche liefert dazu vielfältigen Beweis. Insonderheit muß die Inspiration der h. Schrift auch hinsichtlich des Alten Testamentes dem Ausleger feststehen; der gesamte Kanon will als vollendetes Werk des h. Geistes erkannt sein, in welchem jedes einzelne Buch, wie am Leibe jedes einzelne Glied, im organischen Zusammenhange steht und dem Zwecke der gesamten göttlichen Heilsoffenbarung dient.

 

§ 24.

Die kirchliche Auslegung schloß sich anfangs eng an die allegorisierende Weise der Alexandriner an. Origenes, der Vater der altkirchlichen Exegese, unterschied den buchstäblichen, psychischen und pneumatischen Sinn der Schrift. Dagegen trieb man in der antiochenischen Schule (Theodor v. Mopsveste) die grammatisch-historische Weise der Auslegung hie und da bis zum Extrem. Die Mitte halten einigermaßen Theodoret und in der abendländischen Kirche Hieronymus, obwohl auch bei ihnen die historische und mystische Auslegung unvermittelt neben einander stehen. – Das Mittelalter hat keine selbständige Auslegung, sondern excerpiert die Exegesen der Kirchenväter (Glossa ordinaria von Walafried Strabo 842), soweit ihm nicht durch Verkehr mit Juden einiges grammatisch-historische Verständnis ermöglicht ist (Postilla von Nikolaus von Lyra 1341). Die Reformation bricht wenigstens dem Grundsatze nach mit dem Allegorisieren; Grammatik und die aus den klaren Stellen geschöpfte Glaubensanalogie werden die Mittel der Auslegung, doch wird die Glaubensanalogie häufig mit dem theologischen System verwechselt. Durch die Reaktion des Pietismus und Rationalismus bricht sich die grammatisch-historische Auslegung Bahn, die sich in unserer Zeit durch die theologische zu ergänzen und so zu vollenden strebt.

Anmerkung. Hauptgrundsatz: Sacra scriptura sui ipsius interpres, d. i. die heilige Schrift legt sich selbst aus. Wichtigkeit der Parallelen. Sach- und Wort-Parallelen. Konkordanz.

 

Anmerkung. Die alte Reihenfolge der Bücher der Bibel war folgende: Pentateuch, Josua, Richter, Samuelis, Könige; Jeremia, Ezechiel, Jesaja; Ruth, Psalter, Hiob, Sprüche, Prediger, Hoheslied, Klagelieder, Daniel, Esther, Esra mit Nehemia, Chronika.

 

 

II. Spezieller Teil. Erste Abteilung.

 

Die historischen Bücher.

 

§ 25.

 

1. Die Bücher Moses.

 

1. Name. Die Bücher Moses führen im Alten Testamente ihren Namen teils von ihrem Inhalt, teils von ihrem Ursprung. Von dem Inhalt tragen sie den Namen „das Gesetzbuch“ (Dt. 31, 26. Jos. 1, 8 u. ö.) oder kurzweg „das Gesetz“ (Neh. 8, 2 u. ö.), hebräisch „die Thora“, welches Wort „die Unterweisung“ bedeutet; nach ihrem Ursprung aber heißen sie „das Gesetzbuch des Herrn“ (2 Chr. 17, 9. Neh. 9, 3), hebräisch „die Thora Jehovas“, auch Gesetzbuch Gottes (Jos. 24, 26. Neh. 8, 18), oder auch „das Gesetzbuch Moses“ (Jos. 8, 31 u. ö., Neh. 8, 1), auch kurzweg „das Buch Moses“ (2 Chron. 25, 4. Neh. 13, 1).

Die Juden nennen die Bücher Moses „die Thora“ oder „die fünf Fünfteile der Thora“; die LXX und Vulgata endlich „Pentateuch“, d. i. „das fünfteilige Buch“.

 

2. Gliederung. Dieses Schriftwerk zerfällt in fünf Bücher, welche sich durch ihren selbständigen Inhalt bestimmt von einander abgrenzen. Die Juden benennen jedes der fünf Bücher gewöhnlich mit dem Anfangsworte desselben, also z. B. das erste Buch mit dem Worte Bereschith; die LXX und Vulgata entlehnen die Namen von dem Hauptinhalte der Bücher. Diese Namen lauten also: Genesis (der Anfang), Exodus (der Auszug), Levitikus (das Priesterbuch), Numeri (die Zählungen), Deuteronomium (die Wiederholung des Gesetzes).

 

3. Verfasser. Das Fünfbuch trägt den Namen seines Verfassers nicht ausdrücklich an seiner Stirn; wenn Moses der Synagoge wie der Kirche als Autor gilt, so beruht dies auf anderweitigen Schriftaussagen, besonders der historischen Bücher, in Verbindung mit der lebendigen Tradition des jüdischen Volkes, welches durch dieselbe angewiesen war, im Pentateuch das Gesetzbuch Moses zu sehen, in gleicher Weise wie wir durch ähnliche Tradition angewiesen sind im 3. Evangelium z. B. das Werk des Lucas zu erkennen. – Die meisten Citate der Geschichtsbücher beziehen sich auf das Deuteronomium (Josua 8, 31 auf Dt. 27, 5–6; 2 Kge. 14, 6 auf Dt. 24, 16; Neh. 13, 1 auf Dt. 23, 3; 2 Chron. 35, 12 auf Dt. 16, vielleicht auch Ex. 12); dagegen Esra 6, 18, wo von der Bestellung des regelmäßigen Gottesdienstes nach dem Buch Moses die Rede ist, muß sich auf die Gesamtheit des Pentateuchs beziehen, der auch der Verlesung von Neh. 8, 13 ff. muß vorgelegen haben. Allgemein lautet auch das Citat Josua 23, 6; der folgende Vers mit seinem charakteristischen „ihr sollt nicht gedenken noch schwören bei dem Namen ihrer Götter“ hat die Bundesurkunde als mosaisches Gesetz Ex. 21 bis 23 zur Voraussetzung, denn jenes citierte Gesetz findet sich nur Ex. 23, 13.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen stellt die moderne Kritik 3 Sätze auf: Moses kann nicht der Verfasser des Pentateuch sein. Der Pentateuch ist kein einheitliches Werk. Der Pentateuch ist so, wie er vorliegt, die litterarische Fälschung einer späteren Zeit.

Allerdings ist der Pentateuch so, wie er vorliegt, nicht aus Moses Hand hervorgegangen; seinen eigenen Tod Dt. 34 hat er nicht beschrieben; der Dt. 3, 14 mitten in seiner Rede (auch Num. 32, 41) erwähnte Vorgang fällt nach Richt. 10, 4 in die Richterzeit; Gen. 36, 31 ist doch wohl erst geschrieben worden, als Israel Könige hatte; die Stadt Dan, Gen. 14, 14, bis wohin Abraham den Kedor Laomor verfolgte, führt diesen Namen doch wohl erst seit dem Richt. 18, 29 erzählten Ereignis; Ex. 16, 35 ist nach Jos. 5, 12 erst nach dem Einzug ins gelobte Land geschrieben. – Schon jüdische Gelehrte des Mittelalters haben auf diese und ähnliche Stellen hingewiesen; später auch Theologen des Reformationsjahrhunderts, endlich auch der jüdische Philosoph Spinoza. – Doch können solche Zusätze oder Einschiebungen dem Ganzen den Charakter eines Werkes Moses nicht nehmen, zumal nach Josua 24, 26 Zusätze zu dem vorhandenen Gesetzbuch in späterer Zeit gemacht wurden.

Man will gegen Moses Urheberschaft geltend machen, daß dieselben von einander unterschiedenen schriftstellerischen Eigentümlichkeiten, die man im Pentateuch wahrzunehmen glaubt und aus welchen man auf verschiedene Quellen desselben schließt, auch in Josua sich fänden. Aber so weit dies der Fall ist, geht daraus doch bloß hervor, daß eine Beziehung zwischen beiden Büchern besteht; die Geschichtschreibung Josuas und der späteren histor. Bücher kann sich ja auch durch die Weise eines schon vorliegenden mosaischen Werkes haben bestimmen lassen, was zum Mindesten wahrscheinlicher ist, als das Umgekehrte.

Man behauptet ferner, daß gewisse aus dem Kontext des Pentateuchs unabtrennbare Stellen oder Ausdrücke einen Autor aus späterer Zeit verrieten. Allein es lassen jene Stellen, aus welchen man auf einen späteren Autor schließt, mehrfach Erklärungen zu, vermöge welcher ein Zwang, dieselben einem späteren Autor zuzuschreiben, nicht besteht. Es ist deshalb größere Zurückhaltung geboten. Weil es z. B. in der historischen Einrahmung des Deuteronomiums (1, 1, 5; 4, 41–49) öfters heißt bei Bezeichnung des Ostjordanlandes: jenseits des Jordans, so schließt man daraus, daß der Standpunkt des Verfassers das Westjordanland ist. Aber warum schreibt denn dann der Verfasser des Josuabuches, dessen Geschichte doch im Westjordanland spielt, c. 5, 1 gleichfalls: jenseits des Jordans, wenn er das Westjordanland bezeichnen will? Sieht man die betreffenden Stellen näher an, so findet man, daß „jenseits des Jordan“ ein neutraler Ausdruck ist und beide Seiten bezeichnen kann, daher auch, wenn die betreffende Seite sich aus dem Zusammenhang nicht unmittelbar ergibt, immer noch hinzugefügt wird: ostwärts oder westwärts oder eine andere verdeutlichende Ortsbestimmung. – Ebensowenig Kapital läßt sich gegen mosaische Urheberschaft daraus schlagen, daß Ex. 27, 12 der Westen mit „meerwärts“ ausgedrückt wird. Oder lag das Meer, durch welches hindurch die Israeliten zum Sinai gingen, nicht westlich von ihrem Lager? oder könnte das nicht eine aus Kanaan mit nach Ägypten genommene Bezeichnung des Westens sein? – Ein anderes Beispiel: Das Citat Num. 21, 14–15 aus dem Buch der Kriege des Herrn, sagt man, wolle belegen, daß der Arnon in jener Zeit die Grenze Moabs bildete, ein solcher Beleg aber war für die Zeitgenossen Moses, die den Arnon ja selber überschritten hatten, überflüssig. Aber weit entfernt, daß die Pentateuchstelle durch das Citat belegt werden soll, wird vielmehr die citierte Stelle, die an sich nicht ganz deutlich wäre, von der Pentateuchstelle aus klar, und zu diesem Zweck ist sie hier mit einem „Darum“ nicht mit einem „Denn“ beigefügt. Allerdings tritt uns damit das „Buch der Kriege Jahves“ als früheres Geschichtsdenkmal entgegen. – Gen. 12, 6 und 13, 7 heißt es in der Geschichte Abrahams: Die Kanaaniter (und Pheresiter) war damals im Lande. Dies „Damals“ führe mit Sicherheit in die Zeit nach Eroberung des Landes. Aber waren denn seit Abrahams Einzug nicht 6 Jahrhunderte vergangen; konnten da keine Veränderungen und Besitzverschiebungen stattgefunden haben? Bei der Einnahme des Landes durch Israel treten die Amoriter mächtig hervor, so sehr, daß sie sogar moabitisches und ammonitisches Gebiet eingenommen hatten, während die in Genesis neben den Pheresitern genannten Kanaaniter nicht mehr in der Gegend von Sichem und Bethel sich finden. Man wird dabei nicht behaupten dürfen, der Ausdruck „Kanaaniter“ müsse als Gesamtbezeichnung der Bewohner des Landes verstanden werden; es stehen ja die Pheresiter dabei und Gen. 15 werden die Kanaaniter unter einer ganzen Schar anderer Völkerschaften genannt. Auf das jeweilige Vorkommen großer Veränderungen in Kanaan läßt auch die Nachricht der Kundschafter Num. 13, 33: „Kanaan fresse seine Einwohner“ schließen.

Man macht weiter geltend gegen die mosaische Urheberschaft: Es sei nicht wahrscheinlich, daß Moses seine und seines Bruders Genealogie mit den jetzt Ex. 6, 26–27 stehenden Worten geschlossen habe. Allerdings möchten wir meinen, der Nachwelt hätte es näher gelegen, Moses Genealogie zu erforschen, als ihm selber, deren Kenntnis den Späteren zu vermitteln. Allein es ist zu bedenken, daß Moses wie ein Fremder in Israel hereintrat, zunächst als Sohn der Tochter Pharaos, dann als ein aus der Ferne Kommender. Da war es wohl angezeigt, daß er seine Herkunft nachwies, und damit sich in seiner Zugehörigkeit zum h. Volk, in welchem die Abstammung von größerer Bedeutung war, als irgendwo anders, legitimierte. Zwei nachweisbar echte rechte Israeliten waren es, welche die Sache Israels vor dem ägyptischen König führten, oder, wie er sich auf das Bescheidenste ausdrückt: die mit Pharao „redeten“.

Num. 12, 3 wird wider die Urheberschaft Moses ins Feld geführt, eine Stelle, die übersetzt wird mit: der Mann Mose war sehr sanftmütig, mehr als alle anderen Menschen auf der Erde. Solches Selbstlob hätte Moses nicht von sich schreiben können. Aber warum bleibt man nicht bei der lutherischen Übersetzung: Moses war ein geplagter Mann u. s. w., ein Mann, der seine Last zu tragen hatte? In diesem Sinne kommt das Wort in verschiedenen Stellen des Psalters vor, während man für „sanftmütig“ nur die in Frage stehende anführt. Wie Luther übersetzt, konnte Moses wahrheitsgemäß schreiben und ohne Übertreibung; denn was gibt es Schwereres, als den Kampf eines Seelsorgers mit dem widerspenstigen natürlichen alten Wesen seiner Gemeinde? Und ähnlicher Art war die Stellung Moses, nur umfangreicher als jede andere. Er hatte aber Anlaß, diese seine Lage zu betonen, weil sich daraus das scharfe Eintreten des HEerrn erklärt wider die, welche ihm sein Amt, statt zu erleichtern, noch mehr erschwerten. Sie überlasteten Mose; daher das plötzliche Strafgericht. Auch sie hatten sich denen zugesellt, die stets wider Mose sich auflehnten und sein Amt mißachteten. –

Nach der gegebenen Ausführung erscheint also in der Verwertung jener Stellen wider die Autorschaft Moses größere Zurückhaltung geboten. Zu anderen Gegengründen, die aus der Art und Weise der Zusammensetzung der 5 Bücher hergeleitet werden, vergl. die Ausführung weiter unten.

Fragen wir nach den Anhaltspunkten, welche die 5 Bücher Moses selber für die Behauptung der mosaischen Urheberschaft darbieten, so trägt zunächst das Deuteronomium den Stempel mosaischer Urheberschaft deutlich an der Stirn. Indem es Mose in der 1. Person redend einführt, will es nichts Anderes sein als die unmittelbare authentische Wiedergabe seiner letzten Unterweisung, von den Gesetzen der übrigen Bücher aber heißt es immer ausdrücklich, daß sie Mose von Gott empfangen habe, oder Mose und Aaron; einmal auch bloß Aaron Num. 18.

Von etlichen Teilen dieser Gesetzgebung wird berichtet, daß Moses sie seinerzeit aufgeschrieben habe, so den Anfang der Gesetzgebung, die sogenannte Bundesurkunde Ex. 24, 4; oder die Reisen Israels Num. 33, 2. – Bezüglich anderer Stücke bekam er den göttlichen Auftrag, sie zu schreiben; hierher gehört das zweite Bundes-Gesetz Exod. 34, 27. So wird er sie auch wohl geschrieben haben. – Aber wir haben ein ausdrückliches Zeugnis dafür, daß die Gesamtheit der dem Deuteronomium vorausgehenden Gesetze auf die Urschrift Moses zurückgehe, im Pentateuch selbst, und zwar im Deuteronomium. Denn der Ausdruck „dies Gesetz“ Deut. 1, 5 will nicht, wie man meinen könnte, vorwärts weisen auf das Deuteronomium (noch auf einen besonderen Teil in demselben, etwa auf das c. 12 anfangende „Gesetz“, wie man es nennt. Denn dieser Abschnitt läßt sich nicht so streng von dem I. Teil scheiden; er hat ebenso in sich geschichtliche Erinnerungen, vergl. z. B. c. 12, v. 8; 18, 16; c. 23, 1–8; 24, 9; 25, 17; wie umgekehrt der erste Teil gesetzliche Bestimmungen; es ist ein Ganzes; auch wird die Beziehung auf c. 12, 1 etc. durch c. 6, 1 etc. verwehrt); er weist vielmehr zurück auf die vorhergehenden Bücher, sintemal doch das Auslegende von dem Ausgelegten, die Erklärung von dem Erklärten, die Exegese vom Text unterschieden ist. Das Deuteronomium aber will die Erklärung eines Gesetzes sein, folglich ist es nicht das Gesetz selber und weist also „dies“ auf die übrige pentateuchische Gesetzgebung hin. (Vergleiche zu diesem rückweisenden Gebrauch des Demonstratives Num. 30, 17; Lev. 27, 34; 26, 46; 15, 32; 7, 37 u. s. w.) Anders würde sich die Sache verhalten, wenn das betreffende Wort mit „kundthun“ zu übersetzen wäre; aber das Deuteronomium ist ja nicht etwas ganz Neues. – Haben wir nun mit unserer Beziehung des „dies“ recht, so lag nach Deut. 31, 9 und 24 nicht allein für das sogenannte Deuteronomium eine Urschrift Moses vor, sondern zugleich auch für die übrige pentateuchische Gesetzgebung. Denn weil das Deuteronomium ja nur eine Erklärung des bereits vorhandenen Gesetzes sein will, so sieht der Ausdruck des 24. Verses nicht allein zurück auf das Deuteronomium, sondern auf die ganze Gesetzgebung. Bezeichnenderweise schließt der 24. Vers im Hebräischen mit dem Wort „ganz“. (Es geschah, als Moses vollendet hatte zu schreiben die Worte dieses Gesetzes auf ein Buch bis zu ihrer Fülle.) Es dürfte hierin auch eine Hinweisung darauf liegen, daß es sich um eine umfangreiche Arbeit handelte. Wenn es sich bloß um das 5. Buch Moses gehandelt hätte, könnte man dies weniger sagen, wohl aber begreift sich der Ausdruck, wenn es die sämtlichen 5 Bücher waren.

Daß dies der wirkliche Sachverhalt ist, ergibt sich aus der Vergleichung des Deuteronomiums mit der vorhergehenden Gesetzgebung. Denn wie das Deuteronomium einerseits erklärt und ergänzt, so setzt es andererseits in seinen Ergänzungen auch eine frühere Gesetzgebung voraus. Denken wir z. B. an die Verordnung in Betreff des Passahfestes. Wenn nicht mehr darüber bekannt war, als was Deut. 16, 1–8 steht, so war ja nicht einmal der Tag des Festes bekannt, geschweige daß von der Vorbedingung der Teilnahme an der Feier geredet wäre. – Ein so grundlegender Brauch, wie die Beschneidung hätte gar keine gesetzliche Begründung gehabt, wenn bloß das Deuteronomium schriftlich vorgelegen hätte.