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Seit über 30 Jahren ist Klaus Vogel Lehrer aus Passion – und den Großteil davon im Gefängnis. Er ist Schulleiter in der Jugendstrafanstalt Berlin und unterrichtet straffällig gewordene Jugendliche, um ihnen einen Schulabschluss und damit die Wiedereingliederung in das Leben nach dem Knast zu ermöglichen. In diesem Buch erzählt er aus seinem reichen Erfahrungsschatz, von Erfolgen, von Misserfolgen, was das Besondere am Unterrichten im Gefängnis ist, von Jugendlichen, die das Gefängnis hinter sich lassen und ein neues Leben beginnen können, und von denen, die immer wieder kommen. Und das sind nicht wenige. Umrahmt von vielen Begebenheiten aus seinem langjährigen Berufsalltag erklärt Klaus Vogel, woran es im Umgang mit den straffälligen Jugendlichen mangelt, was sich ändern müsste – und warum er seinen Beruf trotz aller Probleme und Widerstände noch immer aus tiefer Überzeugung und voller Herzblut ausübt.
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Seitenzahl: 257
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Die Namen aller in diesem Buch genannten Inhaftierten sind anonymisiert und wurden so weit verändert, dass ein Erkennen der realen Personen nicht möglich ist. Die beschriebenen Straftaten sind zwar im Hinblick auf die Schwere der Delikte an die tatsächlichen Vorkommnisse angelehnt, wurden jedoch ebenfalls umfassend verfremdet, um die Resozialisierung der Gefangenen nach verbüßter Strafhaft nicht zu behindern.
Da sich meine beruflichen Erfahrungen auf den Männervollzug beziehen, müssen die besonderen Spezifika des Frauenvollzuges hier mangels persönlicher Kenntnis außen vor bleiben. Ich weiß aber durch Berichte von Kolleginnen und Kollegen aus Frauenhaftanstalten, dass Erkenntnisse und Botschaften dieses Buches dort vergleichbar gelten.
Robert und Georg waren gerade 17 Jahre alt, als sie 1982 meinen Schulraum betraten. Sie kamen als Untersuchungsgefangene, und sie gingen als verurteilte Vergewaltiger und Mörder. Gemeinsam hatten sie eine Mitschülerin zum Sex gezwungen, sie anschließend aus Panik vor Konsequenzen erwürgt und die Leiche in einem Müllcontainer entsorgt, weil ihnen keine bessere Lösung einfiel. Man nannte sie die Container-Mörder – für mich waren sie Schüler, mit denen ich gut arbeiten konnte. Nicht weil ich sie mochte, sondern weil sie sich auf den Unterricht einließen, weil sie etwas lernen wollten.
Mein Name ist Klaus Vogel, ich bin Lehrer im Justizvollzug, ein Knastlehrer, wie mancher sagt. Dass ich dieses Buch mit zwei jugendlichen Mördern beginne, hat einen einfachen Grund. Für Außenstehende wirkt es manchmal verstörend, dass ich mein Leben seit mehr als 30 Jahren damit verbringe, Untersuchungsgefangenen und verurteilten Straftätern Grammatik, Bruchrechnen und vieles mehr beizubringen, dass ich das mit einem skrupellosen Totschläger ebenso tue wie mit einem unverbesserlichen Taschendieb, einem Einbrecher oder auch einem Drogendealer.
Um das zu verstehen, ist es notwendig, sich meine Aufgabe vor Augen zu führen, den Auftrag, den ich habe. Mein Auftrag lautet: Jugendlichen und heranwachsenden Inhaftierten Bildung zu vermitteln, weil Bildung Chancen gewährt, auch ohne Straftaten im Leben klarzukommen.
Das aber funktioniert nur dann, wenn ich ihnen verständlich mache, dass Bildung im Leben wichtig ist. Dafür wiederum benötige ich eine Bereitschaft der anderen Seite, sich darauf einzulassen. Die entsteht nur, wenn ich überzeugend vermittle, dass ich ohne Vorbehalte an meine Aufgaben herangehe.
Ich könnte eine solche Arbeit nicht erfolgreich leisten, wenn ich mich von meinen persönlichen Wert- und Moralvorstellungen oder meiner moralischen Bewertung einer Tat dominieren ließe. Ich kann und darf nicht aus dem Blick verlieren, dass Menschen in bestimmten Lebenssituationen Fehler machen. Wohl kein Erwachsener kann von sich behaupten, dass er niemals Fehler begangen hat – auch wenn es sich nicht um Fehler handelte, die zu einer Haftstrafe führten.
Gerade bei Jugendlichen darf ein Fehler, auch ein schwerer, den sie mit 16 oder 17 Jahren begangen haben, nicht dazu führen, dass ihr restliches Leben, die nächsten vielleicht sechs Jahrzehnte, ein für alle Mal abgehakt ist. Das falsche Handeln darf auch nicht zur Folge haben, dass sie von ihrer Umwelt und auch von sich selbst grundsätzlich als minderwertig und als schlecht eingestuft werden – nach dem Motto: »Das ist ein schlechter Mensch bis zu seinem Tod, weil er mit 16 eine böse Tat begangen hat«.
Meine Überzeugung lautet, dass gerade Jugendliche in einem Lebensalter sind, in dem Persönlichkeitsentwicklung machbar und auch die Regel ist. Daher umfasst meine Arbeit auch nicht allein das Unterrichten von Schulwissen – ich muss mit den Inhaftierten eben genauso dringlich auch an ihrer Persönlichkeit arbeiten.
Das Vermitteln von Bildung in Kombination mit der Arbeit an der Persönlichkeitsentwicklung bedeutet im Umkehrschluss jedoch, dass mein Auftrag und der meiner Kollegen nicht darin besteht, die Inhaftierten zu bestrafen, ihnen immer wieder ihre vielleicht wirklich entsetzliche Tat vorzuwerfen, denn das allein ändert nicht nachhaltig die Persönlichkeit zum Guten. Die moralische Bewertung der Tat darf mich und meine Arbeit also nicht dominieren. Ohnehin ist die Bestrafung ja bereits erfolgt, bevor wir Lehrer ins Spiel kommen. Denn die Strafe wurde durch das Gericht ausgesprochen – im Umfang des Freiheitsentzugs und der Überantwortung in den »erzieherisch gestalteten« Jugendstrafvollzug.
Ich abstrahiere als pädagogischer Profi im Vollzug also grundsätzlich meine Empfindungen, auch auf moralischer Ebene. Ich lasse sie zu. Aber sie sind niemals der Maßstab meines Handelns, und sie dürfen es auch nicht sein. Wenn ich sage, dass Jugendliche sich ändern und weiterentwickeln können, dann schließe ich damit die Erwachsenen nicht aus. Denn bei meiner Arbeit gehe ich persönlich immer davon aus, dass Menschen sich ändern können – in ihrer Werteorientierung und in ihrer moralischen Dispositionierung.
Selbst wenn es im Fall von Robert und Georg eine Entscheidung gewesen ist, dieses Mädchen zu töten, dann heißt das nicht, dass diese beiden Menschen sich ein für alle Mal in ihrem Leben dafür entschieden haben, andere Menschen zu töten. Der Mord ist in diesem einen Fall so passiert. Aus welchen Gründen auch immer. Es muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass es zu einer ähnlichen Folgetat kommt.
Wir wissen auch aus der Kriminologie, dass gerade Tötungsdelikte ein sehr geringes Rückfallrisiko aufweisen. Erst recht, wenn es sich um Beziehungstaten handelte.
Das heißt letztendlich also, und ich kann es nicht oft genug betonen: Es muss mir um den Jugendlichen gehen. Und darum, zu schauen, was an Persönlichkeitsentwicklung möglich ist beziehungsweise wie ich diese Entwicklung positiv beeinflussen kann. Sodass derjenige künftig nach seiner Haftentlassung ein Leben führt, das nicht wieder in solchen Straftaten mündet. Ganz eindeutig und klar haben wir eine Maxime als Orientierung, die besagt: »Du hast zwar eine schlimme Tat begangen, aber du bist deswegen noch kein schlimmer Mensch.«
Trotzdem, das gebe ich offen zu, gibt es Fälle, in denen ich aller Professionalität zum Trotz eine moralische Abwehrhaltung entwickle. Wenn man sich aus dem Inneren heraus bewusst macht, dass jemand zum Beispiel ein Kind getötet hat, nur um zu sehen, wie sich eine solche Tat anfühlt. Das Gleiche gilt, wenn die Tat eine sexuelle Komponente besitzt, was bei Robert und Georg ja so war. Es handelte sich daher sicher um einen Fall, bei dem ich innerlich sehr wohl eine gewisse Abwehrreaktion wahrgenommen habe. Die verabredete Tötung eines jungen Mädchens und der Gedanke, dass der tote Körper in einem Container deponiert wurde, erzeugte durchaus einen Widerstand, den es zu überwinden galt. Ich fragte mich, was in diesen jungen Menschen vorgehen muss, dass sie solche Taten begehen. Wie moralisch fehlgeleitet oder verwahrlost waren diese Jugendlichen?
Wobei der Begriff »Verwahrlosung« in diesem Fall keinesfalls auf die äußeren Umstände hinweisen soll. Beide Täter stammten nicht aus einem kriminell vorbelasteten Umfeld und waren zuvor in keinster Weise durch ein Fehlverhalten in Erscheinung getreten. Sie lebten in geordneten Familienverhältnissen, wuchsen nicht in einem sozialen Brennpunkt heran, sondern in einem gutbürgerlichen Vorstadtumfeld.
Bei diesem Fall kam aber noch ein weiterer Umstand hinzu, der den neutralen Umgang mit bestimmten Inhaftierten erschweren kann, ihn aber nicht erschweren darf. Die Container-Mörder sorgten zu jener Zeit für große Aufmerksamkeit, die Medien berichteten unentwegt davon. Denn als die beiden mutmaßlichen Täter die Untersuchungshaft in der Haftanstalt Moabit antraten, schien ihr Fall schon klar und war doch gleichzeitig immer noch ein großes Rätsel. Robert und Georg wurden zwar verdächtigt, ihre Mitschülerin ermordet zu haben – nur war das Mädchen zu dieser Zeit noch gar nicht gefunden worden.
Die beiden bestritten außerdem, wann immer sie gefragt wurden, dass sie mit dem Verschwinden oder einem Mord etwas zu tun hatten. Daran hielten sie bis zu ihrer späteren Verurteilung und darüber hinaus fest.
Ich selber habe die beiden also einerseits täglich in der Haftanstalt erlebt, gleichzeitig in der Zeitung den Fall verfolgt.
Als die Tote schließlich gefunden wurde, galten die beiden als einzige Verdächtige – es gab keine andere Person weit und breit, die mit der Tat in Verbindung gebracht wurde. Trotzdem behaupteten beide weiter steif und fest, dass sie damit nichts zu tun hatten.
Ich selbst war mir sicher, dass sie die Tat begangen hatten, dass sie schuldig waren – durch die vorliegenden Indizien und auch die mir bekannte Aktenlage. Also hatte ich es mit Menschen zu tun, die ich für Vergewaltiger und Mörder hielt, die gleichzeitig unverändert logen, weil sie weiter darauf beharrten, dass sie mit der Tat nichts zu tun hatten. Im Grunde also eine Kombination, die nicht unbedingt die Sympathie für solche Menschen fördert.
Auch ich bin gewiss kein Mensch, der es mag, wenn ihm ständig dreiste Lügen an den Kopf geworfen werden. Wobei man sagen muss, dass Robert und Georg niemals von sich aus von dem Fall redeten oder wortreich ihre Unschuld beteuerten. Sie beschränkten sich darauf zu sagen: »Ich war es nicht« oder »Ich habe damit nichts zu tun«, wenn sie gefragt wurden – gegenüber Mitgefangenen ebenso wie vor dem Gericht. Wahrscheinlich gelang es ihnen nur so, das Lügengebäude über Monate aufrechtzuerhalten: Weil sie nicht mehr erzählten, keine komplizierten Erklärungen entwickelten, gerieten sie auch nicht in Gefahr, sich in Widersprüche zu verstricken. Auch reagiert das menschliche Unterbewusstsein nicht selten mit verleugnenden Schutzmechanismen, die verhindern können, dass schlimme Taten in tiefste Verzweiflung stürzen: »Was nicht sein darf, kann nicht sein! Ich hatte einen Blackout. Solch ein schlimmer Mensch bin ich doch nicht.«
Aber zurück zu Aufgabe und Auftrag eines Lehrers im Vollzug. Auch diese Lügen und die Überzeugung, dass beide schuldig waren, waren nichts, das meine Arbeit beeinflusste und beeinflussen durfte. Es ging allein um die Frage, ob eine Zusammenarbeit mit diesen beiden Menschen möglich war. Und das war sie. Denn beide zeigten sich offen für mein Anliegen, ihren Bildungsstand zu verbessern, beide wollten lernen.
Auch das mag Außenstehenden auf den ersten Blick ungewöhnlich vorkommen: Zwei Jugendliche, die eben erst ein Mädchen ermordeten und die nun zum ersten Mal in ihrem Leben in einer Haftanstalt sitzen, wollen ausgerechnet ihre Schulbildung verbessern.
Doch das ist im Leben eines Lehrers im Justizvollzug nicht ungewöhnlich. Innerhalb der Mauern einer Haftanstalt unterscheiden sich nicht nur die Arbeitsbedingungen von denen eines Lehrers in einer herkömmlichen Schule. Auch der Bildungswunsch der Schüler unterscheidet sich auf diversen Ebenen von dem Jugendlicher »draußen«. Was nicht zuletzt dann zum Tragen kommt, wenn ein junger Mensch sich wie in diesem Fall mit einer schweren Beschuldigung oder einer schweren Schuld konfrontiert sieht.
Während viele Schüler sich im normalen Alltag nicht gerade um einen Schulbesuch reißen, sieht das in solchen Fällen anders aus. In der Haftanstalt Berlin-Moabit gilt üblicherweise – wie in vielen anderen Haftanstalten – ein 23-stündiger Einschluss. Die Häftlinge verbringen also 23 Stunden in ihren Zellen, haben eine Stunde Hofgang.
Während dieser 23 Stunden bleibt den Insassen nichts anderes übrig, als sich mit sich selbst zu beschäftigen. Für Menschen wie Robert und Georg bedeutet das, dass sie sich den überwiegenden Teil des Tages dem Grübeln über ihre Tat und die kommende Strafe widmen. Gerade solche Häftlinge sehnen sich daher nach jeder Möglichkeit der Ablenkung, nach jedem Augenblick, der sie von ihren belastenden Gedanken erlöst. Der Schulbesuch und die Beschäftigung mit den Aufgaben gehören dazu. Auch das war und ist mir immer bewusst, aber ich kann, will und darf auch das nicht verurteilen.
An dieser Stelle möchte ich eine weitere Frage beantworten, die häufig auftaucht. Bisher habe ich von den Tätern geredet, von meinem Auftrag, Bildung zu vermitteln. Aber was ist mit den Opfern? Wie geht ein Knastlehrer mit den Gedanken an die Opfer der Taten seiner Schüler um?
Ich gebe zu: Es fällt manchmal schwer, das Opfer auszublenden. Das war gerade bei den beiden Container-Mördern der Fall. Natürlich musste ich an die Tat denken, daran, dass ein junges Mädchen, das noch sein ganzes Leben vor sich hatte, vergewaltigt, erdrosselt und wie Abfall in einen Container geworfen wurde.
Doch so schwer es manchmal auch fällt, diese Opferthematik muss ich bei meiner Arbeit so gut es geht ausblenden. Dabei spreche ich allerdings für mich selbst und wie ich darüber denke beziehungsweise wie ich damit umgehe. Andere Kollegen und Kolleginnen gehen vielleicht sehr viel empfindsamer mit der Opferseite um als ich.
Aber: Ich nehme sehr wohl wahr, wie schrecklich es ist, dass ein junger Mensch durch so eine grauenvolle Tat sein Leben verliert. Ich nehme auch wahr, welche schlimmen Folgen das für die Familienangehörigen und Freunde mit sich bringt, deren Leben nie wieder so sein wird, wie es zuvor war.
Ich gehe aber eher so damit um, dass sich sage: Ich empfinde eine Betroffenheit für dieses junge Mädchen, das da sein Leben verloren hat, und für deren Familie. Ich will mich aber nicht fallen lassen in diese emotionale Betroffenheit – ich ganz persönlich. Was geschehen ist, das ist schrecklich. Aber ich weiß eben auch, dass jede Stunde, vielleicht jede Minute auf der Welt solch schlimme Dinge passieren, die ich weder beeinflussen noch verhindern kann. Ich bin nicht derjenige, der von dieser Tat am meisten betroffen ist. Es sind die Eltern, die Geschwister und Verwandten, die davon emotional besonders betroffen sind.
Mir ist eher wichtig zu fragen, wie es überhaupt passieren konnte, wie es zu einer solchen Tat kommen konnte. Warum sind diese Menschen so weit gegangen, dass sie schließlich einen anderen Menschen getötet haben? Gibt es da Muster, die dazu führen, dass Menschen so mit anderen umgehen? Das ist es, was mich als professionellen Pädagogen interessiert.
Was müssen wir bei unseren Jugendlichen als Profis – aber vielleicht auch als Elternteil und Erzieher – anders machen, damit es zu solchen Taten nicht kommt? Natürlich ist mir klar, dass wir derartige Taten nie vollkommen vermeiden können. Aber meine Arbeit soll unter anderem dazu beitragen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen, dass in den Häftlingen ein neues und anderes Bewusstsein wächst und sie ihr Leben künftig in neue Bahnen lenken.
Dass ich gleich zu Beginn dieses Buches über den Umgang mit Schuld, Schuldigen und Opfern spreche, sollte allerdings nicht als Versuch einer Rechtfertigung missverstanden werden. Es geht mir einzig und allein darum, diese häufig gestellten Fragen möglichst schnell zu beantworten. Damit ich mich im Folgenden den vielen anderen Themen widmen kann, die meine Arbeit im Justizvollzug so besonders und interessant machen. Und damit ich die Probleme aufzeigen kann, mit denen man sich bei dieser Arbeit konfrontiert sieht.
Probleme, die sich über die Jahre und Jahrzehnte immer wieder geändert haben, die uns vor immer neue Herausforderungen stellten und immer noch stellen.
Denn allein die Tatsache, dass dieses Buch mit dem Fall Robert und Georg beginnt, ist schon ein Fingerzeig auf einige der großen Änderungen, die weit nach dem Jahr 1982 noch vor mir lagen.
Die beiden jugendlichen Mörder trugen nicht nur typisch deutsche Namen, sie waren auch deutsche Staatsbürger und sprachen die deutsche Sprache. Das war in den frühen Achtzigerjahren noch die Regel. Damals traf genau das auf den überwiegenden Teil der Untersuchungshäftlinge und auch der Strafgefangenen zu.
Kriminelle mit einem nicht deutschen Hintergrund waren eher die Ausnahme, stellten in gewissem Maße noch eine Randgruppe in dieser Randgruppe der Straftäter dar.
Wenn ich zurückdenke an die Zeit vor der Wende, dann lag das Verhältnis zwischen inhaftierten Deutschen und solchen nichtdeutscher Herkunft grob geschätzt bei zwei Dritteln Deutsche zu einem Drittel Nichtdeutsche. Heute ist es umgekehrt. Dieser Umkehrprozess hat sich über die Jahre kontinuierlich entwickelt.
Damit sind auf uns auch immer wieder neue Aufgabenstellungen zugekommen, die es zu bewältigen galt. Ging es damals zum Beispiel darum, einen Unterricht anbieten zu können, geht es heute auch um die Frage, wie man Bildung vermittelt, wenn der Häftling die deutsche Sprache kaum oder gar nicht versteht.
Mein erster Arbeitstag als Lehrer im Knast war der 1. April 1982. Ich habe die Entscheidung für diesen Berufsweg nie bereut – ich habe diesen Weg aber auch nie geplant. Dass es so kam, beruhte eher auf einer Mischung aus Zufall und speziellen Umständen.
Bevor ich die Arbeit in der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Moabit aufnahm, arbeitete ich als Lehrer an einer Oberschule im Stadtteil Wilmersdorf, und zwar in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis bis zum Schuljahresende. Ein Junglehrer, der kaum ein Jahr mit seinem zweiten Examen fertig war und der wegen seiner Fächerkombination zur damaligen Zeit keine optimale Anstellungsperspektive im öffentlichen Schulwesen Berlins hatte.
Deutsch, Geschichte, Sozialkunde – das war zu dieser Zeit eine kaum nachgefragte Fächerkombination. Es gab damals ohnehin ein Überangebot an Bewerbern für den Schuldienst in Berlin. Also wurden nicht alle Lehrer nach ihren Examina direkt übernommen. Wer wie ich nicht übernommen wurde, landete in einem zentralen Personalpool, und von dort aus wurde dann immer wieder geschaut, wo sich vielleicht doch ein gewisser Bedarf für einen der Lehrer mit seiner spezifischen Fächerkombination ergab.
Das führte dazu, dass ich am 4. Dezember 1981 ein Schreiben in meinem Briefkasten fand: Es handelte sich um ein Stellenangebot der Justizvollzugsanstalt Moabit. Man war zu dem Schluss gekommen, dass es genau auf mich passte – den exakten Grund dafür kenne ich allerdings bis heute nicht.
Es war auch keinesfalls so, dass sich bei mir augenblicklich Begeisterung einstellte. Zwar hörte sich das Angebot interessant an, doch es gab noch einige offene Fragen, die ich für mich erst einmal beantworten musste. Die eine Frage lautete natürlich, ob ich bei meinem bisherigen Ziel öffentlicher Schuldienst bleiben sollte. Damit verbunden war die nächste Frage: Wann würde es eine Chance geben, dort wirklich anzukommen? Es stand außer Frage, dass ich über kurz oder lang eine Festanstellung und Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst bekommen würde. Wegen der Wartelisten hätte ich mich jedoch vermutlich noch eine Weile mit Zeit- und Vertretungsverträgen über Wasser halten müssen. Bis ich auf eine Beamtenstelle rücken könnte, würden vielleicht noch zwei Jahre vergehen.
Dass ich schlussendlich auf das Angebot aus Moabit einging, hatte unterschiedliche Gründe. Natürlich war es in der damaligen Situation nicht unwichtig, dass man mir eine berufliche Sicherheit und eine Arbeit bot, auf die ich sonst noch lange hätte warten müssen. Wie man so schön sagt: Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Warum warten auf ein Angebot der Verbeamtung im öffentlichen Dienst und nicht sofort einsteigen? Nicht zuletzt ging es auch um eine sichere Basis für die Gründung einer Familie – meine spätere Frau und ich dachten damals schon an eine gemeinsame Familienzukunft.
Außerdem klang die Beschreibung der Aufgaben in der Haftanstalt sehr reizvoll für mich – ging es doch nicht nur um die reine Arbeit als Lehrer, sondern um ein umfassendes Tätigkeitsfeld, das neben der Unterrichtsarbeit auch einen organisatorischen Teil sowie die Verantwortung für Freizeitveranstaltungen und einen kulturpädagogischen Teil umfasste. In meiner Oberschule war jeder Schultag wie der andere. Die kollegiale Harmonie war gering, jede Kollegin, jeder Kollege hetzte durch seinen Unterricht, die Pausenaufsichten und Konferenzen und war froh, danach schnell die Schule verlassen zu können. Der Zauber der Lehrertätigkeit hatte sich weiß Gott noch nicht eingestellt. Die Tätigkeit war für mich als Junglehrer anstrengend, die 20 bis 30 pubertierenden Schüler in den Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 waren es nicht weniger.
Auf der anderen Seite war mir sehr schnell auch bewusst, dass die angebotene Aufgabe in der Haftanstalt eine ziemliche Herausforderung darstellen würde. Ich habe mir damals natürlich Gedanken darüber gemacht, was es bedeutet, in einer so großen Haftanstalt mit einem hohen Sicherheitsstandard zu arbeiten.
Schließlich ging es nicht um irgendein Gefängnis, es ging um Moabit. Eine Justizvollzugsanstalt mit einer langen Geschichte und eine, die mit ihren mehr als 1000 Insassen zu den größten Deutschlands gehörte. Nicht zuletzt bestand damals in Moabit auch noch das, was allgemein die Terroristenabteilung genannt wurde. Das war nichts anderes als ein Hochsicherheitstrakt, in dem viele der bekannten RAF-Terroristen der damaligen Zeit saßen. Bis 1980 hatte hier auch Fritz Teufel fünf Jahre in Untersuchungshaft gesessen, bevor er überraschend ein Alibi vorlegte, das belegte, dass er nicht an der Entführung des CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz beteiligt war. Ebenfalls bis 1980 saß Horst Mahler in Moabit, der als einer der Mitbegründer der Rote Armee Fraktion (RAF) galt.
Es war also insgesamt eine sehr massive und hoch gesicherte Anstalt mit Schwerkriminellen, natürlich nicht nur aus dem terroristischen Umfeld, sondern auch aus dem üblichen kriminellen Milieu. Da gab es vor meiner Zeit auch spektakuläre Fluchten, es kam zu einer Geiselnahme.
Damit möchte ich nur beschreiben, was der Begriff »Moabit« für mich und andere Menschen in Berlin in den frühen Achtzigerjahren bedeutete, und was es hieß, als Pädagoge und Lehrer in eine solche Anstalt zu gehen. Ich war damals schließlich erst knapp 30 Jahre alt und habe mir dreimal überlegt, ob ich das wirklich machen will.
Dazu sollte ich vielleicht noch eines sagen: Ich bin kein ängstlicher Typ. Angst war sicher nicht der hauptsächliche Beweggrund für meine Überlegungen und mein anfängliches Zögern. Ich würde das, was mich zu jener Zeit beschäftigte, eher unter dem Oberbegriff eines »bedenklichen« Gefühls zusammenfassen. Es ging um die Frage, was da wirklich auf mich zukommt, ob ich dem gewachsen bin. Damit meine ich vor allem die womöglich schwierigen Persönlichkeiten, mit denen ich konfrontiert sein würde. Ob ich mit diesen Menschen überhaupt arbeiten könnte und auch, ob die Arbeit, die man von mir erwartete, tatsächlich auch eine Relevanz, eine gewisse Bedeutung und auch eine Aussicht auf pädagogischen Erfolg haben könnte.
Moabit war zu jener Zeit außerdem keine zusammenhängende stark gesicherte Haftanstalt. Es handelte sich mehr um eine Art Konglomerat. Neben dem schon erwähnten Hochsicherheitstrakt gab es als weitere Bereiche die Untersuchungshaft und die Strafhaft. Insgesamt bestand Moabit zu der damaligen Zeit aus drei großen Teilhäusern. Teilanstalt 1 inklusive dem Hochsicherheitstrakt befand und befindet sich noch heute in einem sternförmigen Gebäude in der Mitte der Anstalt. Dann gab es noch Teilanstalt 2, in der die Jugendlichen und die kleine Schulabteilung untergebracht waren, und eben die Teilanstalt 3 als das Straferhaus. In Haus 3 blieben auch verurteilte Untersuchungsgefangene noch eine Weile als Strafgefangene – bei kürzeren Strafen zum Teil sogar bis zu ihrer Entlassung. Außerdem wurde das Haus als eine Art Durchgangsstation bis zur Verlegung in die Haftanstalt Tegel genutzt.
Man traf in Moabit also auf eine Mischung aus jugendlichen und erwachsenen Häftlingen, auf Untersuchungs- ebenso wie auf Strafgefangene. Gerade letztere Kombination bedeutet für die Arbeit als Lehrer einen deutlichen Unterschied. Bei den Strafgefangenen kann man sich auf eine gewisse Dauer der Zusammenarbeit einstellen. Bei Untersuchungsgefangenen dagegen weiß man nie, wie lange sie bleiben, wann es zur Verhandlung kommt und wie diese ausgeht, oder ob es dann noch zu Berufungsverfahren kommt. Aber dazu später mehr.
Es gab also eine ganze Reihe an Themen, mit denen ich mich beschäftigen musste, bevor ich meine Entscheidung traf. Ich habe mich aber nicht in ein stilles Kämmerlein gesetzt und über die Sache gegrübelt, ich habe vielmehr mit Menschen gesprochen, die sich mit der Thematik auskannten.
Dazu zählte neben dem Schulleiter der Justizvollzugsanstalt Tegel vor allem der Obersozialrat Fiege in Moabit. Der war zu jener Zeit dort Teilanstaltsleiter. Die Teilanstalt 3 von Herrn Fiege war der schon erwähnte Straferbereich – ein Wohngruppenvollzug für erwachsene Strafgefangene.
Herr Fiege war ein mittelgroßer und hagerer Mann von Ende 50. Vor allem aber war er ein sehr erfahrener Mann – vollzugserfahren und auch lebenserfahren.
Dass er den Titel Sozialrat trug, bedeutete, dass er ursprünglich aus einer sozialpädagogischen Ausbildung kam. Denn das ist die übliche Laufbahn des Sozialdienstes in Vollzugsanstalten: Sozialinspektor oder -inspektorin, Oberinspektor und Sozialrat, Obersozialrat. Vom Typ her war Fiege allerdings nicht der Typus Sozialarbeiter, sondern eher der Typ Bereichsleiter. Er war also das, was seine Funktion ausmachte: Ein Führungsmensch mit einer Verwaltungserfahrung, aber eben mit einem sozialpädagogischen Hintergrund.
Mit ihm habe ich mich zweimal getroffen und ausführlich über den Vollzug und die Aufgabenstellung gesprochen – dabei wurde mir endgültig klar, dass die Aufgabe mich sehr reizte. Unsere Begegnungen verliefen sehr sachlich. Genau das war es aber auch, was mir geholfen hat – weil er mir viele Informationen darüber gegeben hat, wie der Vollzug im Innenverhältnis funktioniert. Was die Aufgabenstellung im Detail ausmacht, nicht nur auf der Vollzugsseite, sondern auch auf der Seite der Verwaltung und der Organisationsabläufe einer solchen Anstalt.
Das ist ja auch das Typische am Vollzug, das Spezifikum: dass es nämlich nicht nur Pädagogik ist, sondern dass die Pädagogik immer eingebettet ist in ein administratorisches, organisatorisches und sicherheitsbezogenes System. Es ging bei den Gesprächen unter anderem auch darum, dass die Organisation der Anstalt sich nicht an meine Arbeit anzupassen hatte, sondern dass meine Aufgabe sich in das System einfügen musste.
Genau das hat Obersozialrat Fiege sehr gut transportieren und erläutern können. Dabei hatte ich aber nie das Gefühl, dass Sicherheit und Ordnung die Pädagogik in vollem Umfang dominieren. Ich bekam vielmehr eine Vorstellung von den Möglichkeiten dieser komplexen Aufgabenstellung. Es gab und gibt große Potenziale für die Pädagogik, wenn es gelingt, die verschiedenen Faktoren auszubalancieren.
Hinzu kamen weitere Punkte, die mich durchaus beeindruckten. Das galt vor allem auch für die Ganzheitlichkeit der Aufgabenstellung beziehungsweise der Aufgabenstellungen. Im Gespräch wurde sehr deutlich, dass es eben nicht allein um das Lehrersein ging, sondern darum, die Verantwortung für ein weit umfassenderes Angebot zu tragen. Zu meinen Aufgaben sollten eben zusätzlich auch die Freizeit- und Sportangebote für die Inhaftierten zählen, ich hatte drei Haus-Bibliotheken und auch Kulturveranstaltungen zu organisieren.
Nicht zuletzt erläuterte Herr Fiege mir überzeugend, dass entgegen dem ersten Eindruck einer Vollzugsanstalt bei dieser Arbeit immer der Mensch im Vordergrund stehen müsse, und dass der Mensch der entscheidende Faktor ist. Der Mensch, mit dem wir arbeiten – mit seinen Bedürfnissen, mit seinen Problemfeldern. Unser Auftrag lautete, diesen Menschen auf seine Entlassung vorzubereiten. Es musste also immer ein ausbalanciertes System von Angeboten und den Einschränkungen sein, die der Vollzug automatisch mit sich bringt.
Das alles zusammen war erst einmal eindrucksvoll von der Komplexität her. Gleichzeitig war es spannend und anregend. Die Gespräche haben mich durchaus motiviert und noch weiter überzeugt, dass diese Arbeit der richtige Schritt für mich sein könnte.
Trotzdem habe ich noch weiterüberlegt. Denn auch die andere Seite, die des Schuldienstes, hatte ja durchaus ihre nicht zu unterschätzenden Vorzüge. Der Schuldienst bringt schließlich formal gewisse Privilegien mit sich. Dazu zählen die Ferienzeiten oder auch die Arbeitszeiten, die an vielen Tagen nicht länger als bis 14 Uhr gehen – mal abgesehen natürlich von den Konferenzen am Nachmittag. Insgesamt gesehen verfügen Lehrkräfte im Schuldienst aber über eine relativ freie Zeiteinteilung an den Nachmittagen und auch abends. All das sah im Vollzug anders aus. Da gab es keine Ferien, keine Arbeitszeiten bis bestenfalls 14 Uhr.
Ich wägte also noch ein letztes Mal ab, ob ich darauf warten wollte, später in den Schuldienst mit seinem Ferienprivileg übernommen zu werden, oder ob ich mich auf das spannende vollzugliche Angebot einlasse.
Sicher wäre mancher vielleicht auf die Idee kommen, die Arbeit im Vollzug anzutreten und sie sozusagen als Lückenbüßer zu nutzen. Also nur so lange dort zu arbeiten, bis sich doch noch eine Chance im Schuldienst auftat.
Das war für mich jedoch nie ein Thema, ich war nicht an einer Übergangslösung interessiert. Es ging um entweder … oder – entweder ich mache das eine, oder ich mache das andere aus voller Überzeugung und auch dauerhaft. Ich habe mich dann sehr bewusst für den Weg des Lehrers im Vollzug entschieden. Nicht trotz der Komplexität der Aufgabe, sondern genau wegen dieser Komplexität und der vielen Facetten, die damit verbunden sind.
Dieser Weg vom Eingang des Stellenangebotes am 4. Dezember 1981 bis zu meiner endgültigen Entscheidung nahm knapp zwei Wochen in Anspruch. Am 17. Dezember habe ich schließlich meine förmliche Bewerbung aufgesetzt. Mit der Schreibmaschine – der Computer war damals ja noch eine recht exotische Maschine.
Eine Kopie des Textes findet sich heute noch in meinen Unterlagen:
»Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 4. Dezember 1981 möchte ich mich hiermit um die Einstellung als Lehrer in der Untersuchungshaft- und Aufnahmeanstalt Moabit bewerben.
...
Die in Ihrer Stellenausschreibung genannten organisatorischen und freizeitpädagogischen Tätigkeiten reizen mich neben der Unterrichtsarbeit in besonderem Maße.
...
Für eine Einstellung könnte ich Ihnen ab dem 1. Februar 1982 zur Verfügung stehen.«
Am Ende wurde es nicht der 1. Februar, sondern der 1. April. Doch ab diesem Zeitpunkt sollte ich der einzige hauptberufliche Lehrer der Justizvollzugsanstalt Moabit sein.
Allein auf weiter Flur stand ich zu meinem Glück trotzdem nicht. Obersozialrat Fiege beließ es nicht bei den Gesprächen, die wir im Vorfeld geführt hatten. Er wurde quasi mein Mentor und hat mich in meiner Anfangszeit immer wieder beraten und unterstützt – nicht nur über ein paar Wochen, sondern über die ersten beiden Jahre hinweg.
Durch ihn habe ich die gesamten vollzuglichen Abläufe erst richtig kennengelernt, konnte meinen Platz in dem System finden. Er hat es mir auf eine selbstverständliche Art und Weise vermittelt, die wir heute meist learning by doing nennen.
Mein privates Umfeld hat damals mit sehr viel Verständnis auf meine Entscheidung reagiert. Das galt vor allem für meine damalige Lebensgefährtin und spätere Frau. Genau wie ich war sie nicht ängstlich und befürchtete daher auch nicht, dass ich womöglich Opfer körperlicher Gewalt durch Gefangene werden könnte. Meine Frau – wir heirateten 1983 – war frei von solchen Befürchtungen. Sie hat damals selbst noch auf Lehramt studiert und erkannte ebenfalls sofort die Vorzüge der Arbeit und der Aufgabe. Zum einen ging es dabei natürlich um die feste und dauerhafte Beschäftigung – eine sofortige Verbeamtung ist ja für eine sich gerade gründende Familie sehr attraktiv und stellt einen handfesten Vorteil dar. Zum anderen sah sie, dass es sich nicht einfach um irgendeinen festen Job handelte, sondern um eine tatsächlich auch sehr interessante Arbeit.