Lizenzgebühren - Michael Groß - E-Book

Lizenzgebühren E-Book

Michael Groß

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Beschreibung

Dieses Buch behandelt Lizenzgebühren im Hinblick auf gewerbliche Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme). Es stellt Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte und Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor. Der Leser erhält einen Überblick über die Bilanzierung von Lizenzen und über die Behandlung von Lizenzen im Steuerrecht. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Literatur und Rechtsprechung und legt besonderen Wert auf die Erfahrungswerte sowie auf Fragen der Verrechnungspreise, der Gewinnermittlung bei Betriebsstätten, der Quellensteuerproblematik und der Lizenzboxen.

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Seitenzahl: 1204

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Lizenzgebühren

von

Dr.Michael Groß

Rechtsanwalt, München

und

Professor Dr. habil. Günther Strunk

Steuerberater, Hamburg

5., überarbeitete Auflage 2021

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

 

 

 

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1722-0

© 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main www.ruw.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

Druck und Verarbeitung: Beltz Bad Langensalza GmbH, 99947 Bad Langensalza

Printed in Germany

Vorwort

Dieses Buch, das nunmehr in fünfter Auflage erscheint, behandelt Lizenzgebühren hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme).

RA Dr. Michael Groß stellt wieder Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte sowie Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor. Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung und der gleichzeitig ständig, insbesondere international steigenden Anzahl von Patentverletzungsstreitigkeiten nicht nur aber auch bei standardessentiellen Patenten (SEP) hat die auch von der Europäischen Kommission in den sogenannten Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (Rn. 290f., 2011/C 11/01) empfohlene alternative Streitschlichtung (z.B. Sachverständigengutachten, Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit) neben den staatlichen Gerichten erheblich mehr Zuspruch erlangt. Die Kommission empfiehlt hier zunehmend die Mediation als zeit- und geldsparende Variante. Aus diesen Gründen wurde ein neuer Abschnitt „FRAND-Lizenzgebühren (Tool Box)“ eingefügt.

StB Prof. Dr. Günther Strunk gibt einen Überblick über die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Lizenzen und den zugrundeliegenden Vermögensgegenstanden. Zudem stellt er auf nationaler Ebene die Behandlung von Lizenzen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dar. Daneben zeigt er auf, wie Lizenzen im internationalen Steuerrecht behandelt werden, widmet sich insbesondere den Verrechnungspreisen bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter und untersucht die steuerlichen Risiken von Software-Überlassungsverträgen. Darüber hinaus zeigt er die abkommensrechtlichen Besonderheiten bei solchen Transaktionen auf und zeigt insbesondere die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen unternehmerischen Einkünften im Sinne des Art. 7 auf der einen Seite und Royalties gem. Art. 12 OECD-MA auf der anderen Seite. Gegenüber der vorherigen Auflage werden insbesondere die immer wichtiger werdenden Lizenzverträge behandelt, die in der Cloud angesiedelt sind.

München, im Februar 2021

Dr. Michael Groß

Prof. Dr. Günther Strunk

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Teil A: Lizenzgebühren in der Vertragspraxis

I. Einleitung

1. Allgemeines

2. Bewertungsfaktoren

2.1 Allgemein

2.2 Verkaufsobjekt

2.3 Fertigung

2.4 Marktsituation

2.5 Technischer Stand

2.6 Absatzverhältnisse

2.7 Lizenznehmer

2.8 Entstehungskosten der Erfindung

2.9 Art der Zusammenarbeit

2.10 Sonstige Faktoren

3. Zahlung für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Zahlung

4. Umsatzabhängige Lizenzgebühr in %

4.1 Begriff

4.2 Beteiligung am Entgelt

4.3 Entstehung des Anspruchs

5. Stücklizenz

5.1 Allgemeines

5.2 Entstehung des Anspruchs

6. Veränderung der Lizenzgebühr

7. Umgehung der Lizenz

8. Beteiligung am Gewinn

9. Mindestlizenz

10. Ausübungspflicht

10.1 Entstehen der Ausübungspflicht

10.1.1 Allgemeines

10.1.2 Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz

10.1.3 Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz

10.2 Umfang der Ausübungspflicht

10.2.1 Beginn der Produktion

10.2.2 Qualität

10.2.3 Ausübungspflicht und Preisgestaltung

10.3 Werbung

10.4 Verletzung der Ausübungspflicht

10.5 Wegfall der Ausübungspflicht

11. Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Ausbesserung, Wiederherstellung oder Ersatz in Verkehr gebrachter patentgeschützter Vorrichtungen oder ihrer Teile

12. Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr bei Produkten, die aus geschützten und gemeinfreien Teilen bestehen

13. Gebühr für die Überlassung von Unterlagen und Informationen

14. Fälligkeit

15. Abrechnung und Überprüfung der Abrechnung

15.1 Inhalt der Abrechnungspflicht

15.2 Abrechnungsfrist

15.3 Verletzung der Abrechnungspflicht

15.4 Besondere Vereinbarungen über die Abrechnung

16. Mitteilungspflicht über Umstände, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr von Bedeutung sind

17. Einsicht in die Geschäftsbücher, eidesstattliche Versicherung

18. Verjährung der Lizenzgebühr

19. Übertragung der Lizenz und Erteilung von Unterlizenzen

19.1 Übertragung von Lizenzen

19.2 Erteilung von Unterlizenzen

20. Pflicht des Lizenzgebers, dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Lizenzvertrages das Benutzungsrecht zu sichern

20.1 Allgemeines

20.2 Verzicht auf das Schutzrecht

20.3 Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühren

20.4 Prüfungskosten

20.5 Verteidigung des Schutzrechts

21. Meistbegünstigung

22. Verbesserungen

23. Mängelhaftung und Haftung

23.1 Mängelhaftung für Sachmängel ab dem 1.1.2002

23.2 Mängelhaftung für Rechtsmängel ab dem 1.1.2002

23.3 Haftung des Verkäufers von Rechten ab 1.1.2002

23.3.1 Hauptpflichten

23.3.2 Nebenpflichten

23.3.3 Mängelhaftung

24. Die ausschließliche/alleinige/einfache Lizenz

24.1 Allgemeines

24.2 Wirkung der ausschließlichen Lizenz gegen den Rechtsnachfolger des Patentinhabers

24.3 Vergabe weiterer Lizenzen durch den Lizenzgeber

24.4 Klagerecht des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz gegenüber Patentverletzern

24.5 Ausschließliche Lizenz, der kein Schutzrecht zugrunde liegt

24.6 Weitere Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz

24.6.1 Übertragung von Rechten durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz

24.6.2 Die Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Patentlizenz

24.6.3 Übertragung von Rechten und Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, wenn der Lizenz keine Schutzrechte zugrunde liegen

24.6.4 Vererbung der ausschließlichen Lizenz

24.6.5 Gesellschafterwechsel beim Lizenznehmer

24.6.6 Übertragbarkeit der persönlichen Lizenz, Betriebslizenz

24.6.7 Einfache Lizenz

25. Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten und nicht geschützten Erfindungen

25.1 Schadensersatzansprüche aus Schutzrechten

25.1.1 Schadensersatzanspruch des Patentinhabers

25.1.1.1 Allgemeines

25.1.1.2 Schadensberechnung

25.1.2 Schadensersatzanspruch des Inhabers einer ausschließlichen oder alleinigen Patentlizenz

25.1.2.1 Allgemeines

25.1.2.2 Voraussetzungen für die Klageerhebung

25.1.2.3 Berechnung des Schadens

25.1.2.4 Vermeidung von Kollisionen

25.1.2.5 Klageberechtigung bei Erteilung von Unterlizenzen

25.1.2.5.1 Kein Schadensersatzanspruch des Inhabers einer einfachen Patentlizenz

25.1.2.5.2 Schadensersatz bei Lizenzverträgen, denen kein Schutzrecht zugrunde liegt

26. Zahlung bei Auslandslizenzen

26.1 Anfall des Erlöses in fremder Währung

26.2 Anfall des Erlöses in deutscher/europäischer Währung

26.2 Einzahlung auf ein Auslandskonto

II. Berechnungsmodelle/Erfahrungswerte in Deutschland, Japan, den USA

1. Allgemeines

2. Deutschland

2.1 Vergütungsrichtlinien Nrn. 10, 11 der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20.7.1959

2.1.1 Übliche Werte einzelner Industriezweige

2.1.2 Übliche Werte im Fall besonders hoher Umsätze

2.2 Dapper

2.3 Lüdecke

2.4 Danner

2.5 Gaul

2.6 Fischer

2.7 Kuebart

2.8 Groß

2.8.1 Übersicht 1

2.8.2 Übersicht 2

2.8.3 Übersicht 3

2.8.4 Übersicht 4

2.8.5 Übersicht 5

2.8.6 Übersicht 6

2.8.7 Übersicht 7

2.8.8 Übersicht 8

2.8.9 Übersicht 9

2.8.10 Übersicht 10

2.8.11 Übersicht 11

2.8.12 Übersicht 12

2.8.13 Übersicht 13

2.8.14 Übersicht 14

2.9 VDMA Lizenzgebührenumfrage 1996

2.10 Hellebrand/Rabe

2.11 Henn

2.12 Nachbaugebühren bei der Veranlagung nach der Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut

3. Japan

3.1 Statistische Informationen über Zahlungsvereinbarungen

3.2 Statistische Informationen über die im Durchschnitt vereinbarte Lizenzhöhe

4. USA

4.1 Georgia Pacific Factors

4.2 The Dow Chemical Company

4.3 Price Waterhouse LLP

4.4 Smith/Parr

4.5 HealthCare Conference, San Francisco, 2001 and Scrip’s Guide to Pharmaceutical Licensing, 2001

4.6 LES

4.6.1 Global BioPharmaceutical Royalty Rates & Deal Terms Survey

4.6.2 CEEM Royalty Rate and Deal Terms Survey

4.7 Intellectual Property Research Associates

4.7.1 License Agreements

4.7.2 Strategic Alliances

4.8 Battersby/Grimes

4.9 Porter / Mills / Weinstein

5. ETSI

6. Industry report – FRAND royalty and mobile telecoms SEPs – an analysis of recent court cases

III. Vertragsklauseln

1. Allgemeines

2. Checkliste Patentlizenz-/Know-how-/Markenlizenz-/Softwareurheberrechtslizenz-Vertrag

3. Vertragsklauseln Optionsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kaufverträge

3.1 Optionsverträge

3.2 Forschungs- und Entwicklungsverträge

3.3 Kaufverträge

IV. FRAND-Lizenzgebühren (Tool Box)

1. Einführung

1.1 Die wachsende Bedeutung von (technischen) Standards: 5G und IoT

1.1.1 GVO Technologietransfervereinbarungen (GVO TT), Leitlinien (LL GVO TT) und Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (LL HZ)

1.1.2 European Commission: Patents and Standards (2014), JRC Science And Policy Report: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory (FRAND) Licensing Terms (2015), CRA: Transparency, Predictability and Efficiency of SSO-based Standardization and SEP Licensing (2016), JRC Science For Policy Report: Licensing Terms of Standard Essential Patents (2017)

1.1.3 EC Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European and Social Committee – Setting out the EU Approach to Standard Essential Patents (29.11.2017)

1.1.4 Guide to Licensing Negotiations Involving Standard Essential Patents, Japan Patent Office (5.6.2018)

1.2 FRAND – die „richtige“ Bezugsgröße für die Bestimmung der Höhe der Lizenzgebühr

1.2.1 Rechtsprechung

1.2.1.1 Deutschland

1.2.1.2 EU

1.2.1.3 China

1.2.1.4 UK

1.2.1.5 Indien

1.2.1.6 USA

1.2.1.7 Japan

1.2.2 Ausblick

1.3 Höhe der Lizenzgebühr

1.3.1 Bewertungskriterien

1.3.1.1 Überblick

1.3.1.1.1 Allgemeine Faktoren

1.3.1.1.2 Art der Lizenzgebühren

1.3.1.1.3 Checkliste: Bestimmung der Lizenzgebühren

1.3.1.2 Georgia Pacific Factors

1.3.1.3 Länder/Regionen

1.3.1.3.1 Europa

1.3.1.3.2 China, Indien, USA

1.3.2 Höhe

1.3.2.1 Allgemein

1.3.2.2 Länder/Regionen

1.3.2.2.1 Europa: „ETSI 2010“

1.3.2.2.2 The UK High Court: „Unwired Planet ./. Huawei“

1.3.2.2.3 USA

1.3.2.2.4 China, Indien

1.3.3 Vertragsklauseln

2. Mediation et al. – Möglichkeiten der ADR bei Streitigkeiten bei der Bestimmung von FRAND-Lizenzgebühren

2.1 Vor- und Nachteile der häufigsten ADR-Tools

2.1.1 Verhandlungen

2.1.2 Mediation

2.1.3 Schiedsgericht

2.1.4 Staatliches Gericht

2.2 LL GVO TT und LL HZ

2.3 Communication der Europäischen Kommission vom 29.11.2017

2.4 Queen Mary University of London, Pre-empting and Resolving Technology, Media and Telecoms Disputes – International Dispute Resolution Survey, London, November 2016

2.5 WIPO ADR for FRAND Disputes

3. Ausblick

Teil B: Lizenzen im Bilanz- und Steuerrecht

I. Bilanzierung von Lizenzen

1. Bilanzierung der Lizenzen nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften

1.1 Die Lizenz als Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand

1.2 Grundsätze der Bilanzierung von Lizenzen

1.3 Bilanzierung von Lizenzen bei entgeltlichem Erwerb

1.3.1 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenznehmer

1.3.1.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrender Zahlung

1.3.1.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung

1.3.1.3 Besonderheiten

1.3.2 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenzgeber

1.3.2.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrenden Lizenzeinnahmen

1.3.2.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung

1.3.2.3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lizenzverträgen

1.4 Bilanzierung von Lizenzen beim unentgeltlichen Erwerb

1.4.1 Bilanzierung beim Lizenznehmer

1.4.2 Bilanzierung beim Lizenzgeber

1.5 Bilanzierung von selbst geschaffenen Lizenzen bzw. diesen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgütern

1.6 Wertansatz in der Bilanz und Abschreibung

1.6.1 Wertansatz und Abschreibung bei entgeltlichem Erwerb

1.6.2 Wertansatz und Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb

1.6.3 Wertansatz und Abschreibung bei selbstgeschaffenen Lizenzen

2. Bilanzierung von Lizenzen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften

2.1 Der Zwang zur internationalen Rechnungslegung

2.2 Internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)

2.2.1 Aktivierungskonzeption von immateriellen Vermögenswerten

2.2.2 Bilanzierung von Lizenzen nach IAS/IFRS

3. Steuerbilanzielle Behandlung von Lizenzen

3.1 Steuerbilanzielle Erfassung der Lizenzen und Lizenzgebühren

3.2 Rückstellungen und Verbindlichkeiten

II. Lizenzen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

1. Verhältnis Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

2. Persönliche Steuerpflicht

2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

2.2 Beschränkte Steuerpflicht

3. Qualifizierung der Einkünfte

3.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

3.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

3.3 Abgrenzung Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit

3.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

4. Lizenzverträge bei Personengesellschaften

4.1 Grundsätze der Besteuerung

4.2 Gewerblichkeit

4.3 Lizenzüberlassung durch einen Gesellschafter

4.4 Betriebsaufspaltung

5. Lizenzverträge bei Kapitalgesellschaften

5.1 Lizenzverträge mit Gesellschaftern

5.2 Lizenzen als Sacheinlage

5.3 Teilbetriebsausgliederung

III. Lizenzen im Gewerbesteuerrecht

1. Verhältnis zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und zum EU-Recht

2. Persönliche und sachliche Steuerpflicht

2.1 Persönliche Steuerpflicht

2.2 Sachliche Steuerpflicht

3. Besonderheiten bei Lizenzverträgen

3.1 Rechtslage seit dem Erhebungszeitraum 2008

IV. Lizenzen im Umsatzsteuerrecht

1. Grundsätze der Umsatzbesteuerung

1.1 Steuerbare, nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze

1.2 Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch

1.3 Unternehmer und Unternehmen im Umsatzsteuerrecht

2. Lizenzüberlassung – Lieferung oder sonstige Leistung?

2.1 Unterscheidung Lieferung und sonstige Leistung

2.2 Lizenzüberlassung als sonstige Leistung

2.2.1 Steuerbarkeit der sonstigen Leistung

2.2.2 Ort der sonstigen Leistung

2.2.3 Bemessungsgrundlage

2.2.4 Steuersatz bei sonstigen Leistungen

2.2.4.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

2.2.4.2 Steuerschuld und Übergang der Steuerschuld gem. § 13b UStG

2.3 Lieferung von Standard-Software

2.3.1 Ort der Lieferung

2.3.2 Steuersatz bei Lieferungen

V. Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

1. Grundsatz des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

2. Besteuerungssystematik

2.1 Steuerpflichtige Vorgänge

2.2 Steuerpflichtiger Erwerb und Wertermittlung

2.3 Steuerpflicht

2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 1d ErbStG

2.3.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 1c ErbStG

2.3.3 Beschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

2.3.3.1 Vermögen, hier insbesondere Inlandsvermögen, § 121 BewG

2.3.3.2 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 3 BewG

2.3.3.3 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 7 BewG

2.3.3.4 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 9 BewG

3. Bewertung von Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

3.1 Maßgeblichkeit der bewertungsrechtlichen Vorschriften

3.2 Bewertung von Lizenzen beim Lizenzgeber

3.2.1 Lizenz im Privatvermögen des Lizenzgebers

3.2.1.1 Begriff des gemeinen Wertes

3.2.1.2 Ermittlung des gemeinen Wertes aus Kaufpreisen

3.2.1.3 Ermittlung des gemeinenWertes bei Fehlen eines Kaufpreises

3.3 Bewertung von Lizenzen beim Lizenznehmer

3.3.1 Lizenzen im Privatvermögen des Lizenznehmers

3.3.2 Lizenzen im Betriebsvermögen des Lizenznehmers

3.4 Bewertungsstichtag

3.4.1 Privatvermögen

3.4.2 Betriebsvermögen

3.5 Nießbrauchsbestellung

4. Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

5. Internationale Erbfälle – unilaterale und bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

5.1 Unilaterale Maßnahmen

5.2 Bilaterale Maßnahmen

5.2.1 Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer

5.2.2 Grundstruktur der Doppelbesteuerungsabkommen

5.2.2.1 OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen und Erbschaften

5.2.2.2 Befreiungsmethode

5.2.2.3 Anrechnungsmethode

5.2.2.4 Lizenzen im Doppelbesteuerungsrecht

5.2.3 Ausgewählte ErbSt-DBA

5.2.3.1 Österreich

5.2.3.2 Schweiz

5.2.3.3 USA

VI. Lizenzen im internationalen Steuerrecht

1. Ausländische Lizenzgeber mit Inlandsbezug

1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

1.2 Beschränkte Steuerpflicht

1.2.1 Umsetzung der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie

1.2.2 Quellensteuern

1.2.2.1 Bemessungsgrundlage

1.2.2.2 Höhe

1.2.3 Vertragliche Regelung

1.2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

1.2.5 Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

1.2.5.1 Freistellung von Quellensteuern

1.2.5.2 Beantragte Freistellungsbescheinigung

1.2.5.3 Erstattung von Quellensteuern

1.2.5.4 Versagung der Steuerentlastung, § 50d Abs. 3 EStG

2. Inländische Lizenzgeber mit Auslandsbezug

2.1 Welteinkommensprinzip

2.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

2.2.1 Lizenzbegriff

2.2.1.1 Lizenzbegriff im OECD-Musterabkommen

2.2.1.2 Lizenzbegriff im UN-MA

2.2.1.3 Darstellung des Lizenzgebührenartikels in ausgewählten DBA

2.2.2 Verhältnis der Methoden der DBA zu den deutschen Vorschriften

2.2.2.1 Freistellung ausländischer Einkünfte

2.2.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern

2.2.2.3 Abzug ausländischer Steuern

2.2.2.4 Pauschalierungs- oder Erlassmethode

3. Maßnahmen gegen Minderbesteuerungen

3.1 Basisgesellschaften, § 42 AO

3.2 Hinzurechnungsbesteuerung

3.2.1 Beherrschung

3.2.2 Zwischengesellschaft

3.2.3 Niedrigbesteuerung

3.2.4 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags

3.3 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs gem. § 4j EStG

VII. Verrechnungspreise bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter

1. Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise

1.1 Einführung

1.2 Rechtsentwicklung und Entwicklung der Rechtsanwendung

1.3 Verrechnungspreiskontext

1.3.1 Allgemeine Grundsätze steuerlicher Verrechnungspreise in der Ausprägung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie und der gesetzlichen Umsetzungsplanung durch Deutschland

1.3.2 Lizenzgebühren: Immer noch eine Gestaltungsoption?

2. Lizenzgebühren dem Grunde nach

2.1 Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter

2.1.1 Abgrenzung von Marke und Firmenname

2.1.2 Überlassung von Know-how

2.2 Überlassung von Transferpaketen

2.3 Ausgestaltung von Lizenzgebühren

2.4 Zur Behandlung von Nebenleistungen bei Lizenzgebühren

3. Steuerliche Angemessenheitsprüfung der Höhe von Lizenzgebühren

3.1 Verrechnungspreismethoden

3.1.1 Preisvergleichsmethode

3.1.2 Wiederverkaufspreismethode

3.1.3 Kostenaufschlagsmethode

3.1.4 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode

3.1.5 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode

3.1.6 Hypothetischer Fremdvergleich

3.2 Würdigung der Verrechnungspreismethoden für Lizenzierungsfälle

4. Dokumentation von Lizenzierungen

4.1 Allgemeine Vorschriften

5. Einkommenskorrekturen als Risiko bei Lizenzgebühren

5.1 Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes

5.2 Rechtsgrundlagen für Einkommenskorrekturen

5.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

5.2.2 Verdeckte Einlage gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 5 EStG

5.2.3 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

5.2.4 Beurteilung des Risikos von Einkommenskorrekturen bei grenzüberschreitenden Lizenzierungen immaterieller Wirtschaftsgüter

6. Vorabverständigungsverfahren als Mittel für Rechtssicherheit

VIII. Software-Überlassungsverträge

1. Arten von Software

2. Der klassische Softwarevertrieb

2.1 Ertragsteuerliche Aspekte

2.1.1 Einkünftequalifizierung

2.1.1.1 Nationales Recht

2.1.1.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

2.1.1.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1.1.1.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

2.1.1.1.4 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)

2.1.1.1.5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

2.1.1.1.6 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

2.1.1.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

2.1.1.3 Kommentierung des OECD-MA

2.1.1.4 US Software Regulations

2.1.2 Inbound-Fälle

2.1.2.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber

2.1.2.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer

2.1.3 Outbound-Fälle

2.1.3.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber

2.1.3.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer

2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

2.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?

2.2.2 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes

2.2.3 Vorsteuerabzug

3. Softwarevertrieb über das Internet bzw. die Cloud

3.1 Ertragsteuerliche Probleme

3.1.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

3.1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)

3.1.3 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

3.1.4 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

3.1.5 Quellensteuerpflicht bei Softwareüberlassung?

3.1.6 Internet-Server als Betriebsstätte?

3.1.6.1 Begründung einer Betriebsstätte nach § 12 AO

3.1.6.2 Begründung einer Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA

3.1.6.3 Verrechnungspreise

3.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

3.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?

3.2.2 Bestimmung des Leistungsortes

3.2.2.1 Leistungen von Drittlandsanbietern

3.2.2.2 Leistungen von EU-Anbietern

3.2.3 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes

Anhang

Literaturverzeichnis

Sachregister

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

a.F.

alte Fassung

a.M.

anderer Meinung

abl.

ablehnend

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

ACP

Archiv für die civilistische Praxis

AG

Amtsgericht

AICPA

American Institute of Certified Public Accountants

AIPPI

Association International de Protection de Propriété Intellectuelle

Alt.

Alternative

Amtsbl. EPA

Amtsblatt des Europäischen Patentamts

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

Antitrust Bull.

Antitrust Bulletin

AO

Abgabenordnung

APA

Advance Pricing Agreement (Vorabverständigung)

APBO

Accounting Principles Board Opinion

ArbNErf/ArbEG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Art.

Artikel

AS

Amtliche Sammlung

AStG

Außensteuergesetz

Aufl.

Auflage

AWG

Außenwirtschaftsgesetz

AWV

Außenwirtschaftsverordnung

Az.

Aktenzeichen

BAnz.

Bundes-Anzeiger

BB

Betriebs-Berater

Bd.

Band

BE

Begründungserwägung(en)

Beschl.

Beschluss

betr.

betreffend

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGE

Entscheidungen des Bundesgerichts (Schweiz)

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BKartA

Bundeskartellamt

Bl.

Blatt für Patent-, Muster und Zeichenwesen

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BPatG

Bundespatentgericht

BStBl.

Bundessteuerblatt

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

bzw.

beziehungsweise

CAD

Computer Aided Design

CAM

Computer Aided Manufacturing

CISG

Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf

CR

Computer und Recht

CRi

Computer und Recht International

d.h.

das heißt

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

dgl.

dergleichen

DPMA

Deutsches Patent- und Markenamt

DR

Deutsches Recht

Drucks.

Drucksache

DÜG

Diskontsatzüberleitungsgesetz

DVGRUR

Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

DVO

Durchführungsverordnung

E.u.V.

Erfindungs- und Vorschlagswesen

ECLR

European Competition Law Review

EG

Europäische Gemeinschaft

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGKSV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGV

EG-Vertrag

endg.

endgültig

EPA

Europäisches Patentamt

EPA ABl.

Europäisches Patentamt, Amtsblatt

EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

ErstrG

Erstreckungsgesetz

EStDVO

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStR

Einkommenssteuerrecht

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuG

Europäischer Gerichtshof 1. Instanz

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuGVÜ

Europäische Gemeinschaft – Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EUR

Euro

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EV (zu WuW/E)

Europäische Verträge

evtl.

eventuell

EWG, EG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft

EWS

Europäisches Währungssystem

EZB

Europäische Zentralbank

FASB

Financial Accounting Standards Board

ff.

fortfolgende

FG

Finanzgericht

Fn.

Fußnote

FR

Finanz-Rundschau (Zeitschrift)

FS

Festschrift

FVerlV

Funktionsverlagerungsverordnung

GAAP

Generally Accepted Accounting Principles

GAufzV

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GPÜ

Gemeinschaftspatentübereinkommen

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GRUR int.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Auslands- und internationaler Teil

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GVO

Gruppenfreistellungsverordnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

h.L.

herrschende Lehre

h.M.

herrschende Meinung

HGB

Handelsgesetzbuch

HS

Halbsatz

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.d.S.

in diesem Sinne

i.e.S.

in engerem Sinne

i.S.d.

im Sinne des/im Sinne der

i.V.m.

in Verbindung mit

IAS

International Accounting Standards

IASB

International Accounting Standards Board

IASC

International Accounting Standards Committee

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer

IFRS

International Financial Reporting Standards

IHK

Industrie- und Handelskammer

IIC

Internationale Handelskammer

InsO

Insolvenzordnung

Int. Bus. Law.

International Business Lawyer

intern.

international

InvZulG

Investitionszulagengesetz

IP

„intangibel property“ (immaterielles Vermögen)

IPR

Internationales Privatrecht

IPRG

Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts

IPRspr.

die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts

IRS

Internal Revenue Service

JR

Juristische Rundschau

JStG

Jahressteuergesetz

JW

Juristische Wochenschrift

JZ

Juristenzeitung

Kap.

Kapitel

KG

Kammergericht

KO

Konkursordnung

KOM.

Kommission der EG

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KStR

Körperschaftsteuerrecht

les Nouvelles

les Nouvelles, Journal of the Licensing Executives Society

LG

Landgericht

LM

Lindenmaier-Möhring, Sammlung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

MarkenG

Markengesetz

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

Mitt.

Mitteilungen des Verbandes deutscher Patentanwälte

MRG

Militärregierungsgesetz

MUV

Montanunion-Vertrag

MuW

Markenschutz und Wettbewerb

MwSt

Mehrwertsteuer

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

Nr.

Nummer

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit)

OECD-Guidelines

OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations – 2010 Edition (Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen der OECD – Ausgabe 2010)

OECD-MA

OECD-Musterabkommen

OLG

Oberlandesgericht

OLGE

Sammlung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

ORGALIME

Organisme de Liaison des Industries Métalliques Européennes

PaPKG

Preisangaben- und Preisklauselgesetz

PatBl.

Patentblatt

PatG

Patentgesetz

PMZ, Bl.f.

Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen

PVÜ

Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

RabelsZ

Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht

Rev.trim.dr.europ.

Revue Trimestrielle de Droit Européen

RG

Reichsgericht

RGBl.

Reichsgesetzblatt

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RIW/AWD

Recht der Internationalen Wirtschaft/Außenwirtschaftsdienst des Betriebs-Beraters

Rn.

Randnummer

Rs.

Rechtssache

RStBl.

Reichssteuerblatt

s.

siehe

S.

Seite/Satz

SchiedsVfG

Schiedsverfahrensneuregelungsgesetz

SEC

Securities Exchange Commission

SeuffArch

J.A. Seuffert’s Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten

SFAS

Statement of Financial Accounting Standards

Slg.

Sammlung

sog.

sogenannt/e

StBp

Die Steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)

Swiss Rev. of

Swiss Review of International Competition Law

Intern. Comp. Law

TNMM

Transactional Net Margin Method (transaktionsbezogene Nettomargenmethode)

TT-GVO

Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (Verordnung (EU) Nr. 315/2014)

Tz.

Textziffer

u.a.

und andere/unter anderem

u.Ä.

und Ähnliches

u.E.

unseres Erachtens

u.U.

unter Umständen

UrhG

Urheberrechtsgesetz

UStG

Umsatzsteuergesetz

usw.

und so weiter

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VDMA

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

VerbrKrG

Verbraucherkreditgesetz

Vfg./Verf.

Verfügung

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

VPP-Rundbrief

Deutscher Verband der Patentingenieure und Patentassessoren e.V. – Rundbrief

VStR

Vermögenssteuer-Richtlinien

VWG-FVerl

Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung

WarnRspr

Warneyer’s Jahrbuch der Entscheidungen

WIPO

World Intellectual Property Organisation

WM

Wertpapiermitteilungen

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

WuW/E oder

Wirtschaft und Wettbewerb (Entscheidungssammlung

WuWE BKartA

zum Kartellrecht)

z.B.

zum Beispiel

z.Z.

zur Zeit

Zeitschr.

Zeitschrift

Ziff.

Ziffer

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis

ZUM

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

Teil A: Lizenzgebühren in der Vertragspraxis

I. Einleitung

1

Immer mehr Unternehmen versuchen, ihre technischen und rechtlichen Ressourcen besser zu nutzen. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil einerseits die konjunkturelle Lage dazu zwingt, das vorhandene Potenzial stärker zu nutzen, und andererseits die internationale Verflechtung der Unternehmen immer stärker wächst und damit gleichzeitig die Verwertung von Know-how und Rechten auf der Grundlage von Lizenzverträgen eine erheblich höhere Bedeutung gewinnt. Ein Problem bei der Gestaltung von Lizenzverträgen bzgl. Gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente), Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. an Computerprogrammen) ist sehr oft die Bestimmung der „angemessenen“ Lizenzgebühr.

1. Allgemeines

2

Die Rechtsprechung und die Literatur haben sich mit dieser Frage vor allem in Bezug auf die Arbeitnehmererfindungen beschäftigt, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn er dessen Erfindung in Anspruch nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen hat. Zu deren Berechnung ging man bisher von der Vergütung aus, die für eine freie Erfindung in der Wirtschaft gezahlt wurde. Diese Methode ist auch in den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vorgesehen. Die Bestimmung der Vergütung, die ein freier Erfinder erhalten würde, macht jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Es würde im Rahmen dieser Ausführungen zu weit gehen, dies im Einzelnen zu erörtern. Es wird hierzu vor allem auf die Schrift von Lüdecke „Die Lizenzgebühren für Erfindungen“ verwiesen, in der die Problematik eingehend dargestellt ist.1

2. Bewertungsfaktoren

3

Es wird hier nur auf einige wesentliche Gesichtspunkte hingewiesen, die für die Festlegung der Lizenzgebühr eine Rolle spielen können. Es sind dies z.B.:

2.1 Allgemein

Umfang des Benutzungsrechts (Monopolstellung, die der Lizenznehmer erlangt).

2.2 Verkaufsobjekt

– Art des Erzeugnisses (einmalige oder wiederkehrende Fertigung, Type)

– Verkaufspreise

– Kalkulation

– Geplante Stückzahl des Erzeugnisses und seiner Teile

2.3 Fertigung

– Fertigungsreife

– Entwicklungs- und Versuchskosten

– Mögliche Fertigungsart (Einzelfertigung, Serienfertigung)

– Anforderungen an die Fertigung (maschinelle Ausrüstung, Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Arbeitskräfte, Materialbeschaffung)

– Einordnung in das Fertigungsprogramm

– Auftretende Engpässe und sonstige Schwierigkeiten

– Fertigungskosten

– Zusätzlicher Finanzbedarf und seine Deckungsmöglichkeiten

– Fertigungsrisiken

– Auswertung und Untervergabe von Lizenzen

2.4 Marktsituation

– Marktanteil (nach den in Betracht kommenden Ländern spezifiziert)

– Konkurrenzlage Marktstellung des Lizenzgebers Mitbewerber (auch künftig mögliche) in Bezug auf das Erzeugnis in Bezug auf die Lizenz

– Konkurrenzerzeugnisse Lieferfähigkeit (eigene und fremde) Aufnahmefähigkeit des (betreffenden) Marktes; (vorsichtig geschätzte) Umsatzerwartung (geschätzte) Umsatzerwartung Import/Export im Lande des Lizenznehmers (Zollschutz) Entstehende Konkurrenz auf dritten Märkten (drohende Umsatzverluste, Gewinnminderung) Einfluss auf die Ergebnis-Entwicklung (Gewinne oder Verluste) Wie hoch ist das Risiko? Gefahr der technischen Überholung

2.5 Technischer Stand

– Weiterentwicklung im eigenen Unternehmen (Konzentration der Entwicklungsarbeit aus Gründen der Rationalisierung und Sicherheit)

– Weitergabe von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit (vertragliche Ansprüche)

– Weiterentwicklung in fremden Unternehmen (Rückfluss von Knowhow bzw. Verbesserungserfindungen)

– Voraussichtliches Veralten der betreffenden Type (technischer Fortschritt)

– Patentlage

– Patentlizenzen und sonstige Know-how-Verträge

– Spezielle (ungeschützte) Erfahrungen

– Technischer Reifegrad; Automatisierungsgrad

– Produktionsverhältnisse beim Lizenznehmer

– Möglicherweise frei werdende Kapazität

2.6 Absatzverhältnisse

– Konditionen (auch Garantieleistungen)

– Kundendienst (Service)

– Werbung (einschließlich Unterlagen)

– Verwendung des Namens des Lizenzgebers (Eintragung des Markennamens im Empfängerland; negative Wirkungen bei verminderter Qualität)

– Verkaufsorganisation

– Bindungen des Lizenznehmers hinsichtlich der Belieferung bestimmter Märkte

2.7 Lizenznehmer

– Nutzen für den Lizenznehmer eingesparte Kosten ermäßigte Selbstkosten (z.B. Entwicklungskosten, ausbleibende Fehlentwicklungen, Beratungskosten, Kosten für die Beschaffung von Produktionsmitteln und den Aufbau zusätzlicher Abteilungen) größere Umsatzmenge erhöhte Verkaufserlöse

– Entwicklungsstand des Lizenznehmers Ausbildungsniveau des Landes, wirtschaftliche Verhältnisse bestehendes Unternehmen mit Fertigung ähnlicher Erzeugnisse ohne Fertigung ähnlicher Erzeugnisse neues Unternehmen

– Finanzielle Stärke des Partners

– Erfahrungen mit Fairness des Lizenznehmers (Vertrauensverhältnis)

2.8 Entstehungskosten der Erfindung

– Berechenbare Größen (z.B. Kosten aus der Beratung durch Spezialisten des Lizenzgebers, Recherchekosten, Eintragungskosten usw.)

– Schätzwerte

– Vergleichbare (Markt-)Preise für Teile der Erfindung (auch Erfahrungen aus vorangegangenen ähnlichen Fällen)

– Kosten des Firmenzeichens (Werbung für den Firmennamen oder das spezielle Erzeugnis)

– Nutzenentgang beim Lizenznehmer

2.9 Art der Zusammenarbeit

– Kapitalverhältnisse (Beteiligung)

– Einfluss auf die Geschäftsführung (z.B. Preisbestimmung)

– Rechnungslegung; Büchereinsicht

– Lieferung von Teilen (unter Berücksichtigung der Termine) an den Lizenznehmer vollständige Lieferung zur Montage komplette Teile-S. Lieferung schwierig zu fertigender Teile (zwecks Qualitätssicherung) Normteile vitale Teile (mit der Möglichkeit der Umsatzkontrolle) Bewertung der Teile

– Lieferung von Unterlagen aus Konstruktion, Fertigung und Montage

– Bereitstellung von speziellem Material und Sondermaschinen

– Lieferung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Modellen

– Austausch von Mitarbeitern Fertigungsarbeiter (Regelung der Vergütung, auch der Differenzen bei Unterschieden zum heimatlichen Verdienst) Spezialisten Führungskräfte Qualitätskontrolle

2.10 Sonstige Faktoren

– Zusätzliche Vergabe von Know-how in Unterlagen (z.B. Zeichnungen, umfangreiche textliche Erläuterungen, Abbildungen, Schemata, Pläne)

– Steuerliche Aspekte (z.B. was bleibt nach der steuerlichen Belastung von der Lizenzgebühr übrig?)

– Juristische Fragen (z.B. Kündigung des Vertrages, Urheber- und Eigentumsrechte, Weitergabe an Dritte, Rückgabe von Unterlagen, Genehmigungszwang durch ausländische Regierung)

– Kenntnis aller Argumente für den Wert des Know-how

– Ablauf des Patentes (Laufzeit des Vertrages)

– Laufende Hingabe (schrittweise Einbringung) von zusätzlichem Know-how (unvollständiges Know-how kann schlechte Erzeugnisse zur Folge haben)

– Beginn der Wirksamkeit der Lizenz (Auswirkung auf den Ertrag, Anlaufzeit)

– Zahlungsweise einmalige Abfindung (ggf. in Raten) umsatzabhängige (produktionsabhängige) Vergütung Kapitalbeteiligung Vergütung der sonstigen Kosten (z.B. für Reisen, Beratung, Steuern auf die Lizenzgebühr) sonstige Regelung (z.B. Zurückbehalten von Neuentwicklungen, statischen Berechnungen)

– Transfer-Möglichkeit (Risiko)

– Mögliche Sicherungen (z.B. Zurückbehalten von Neuentwicklungen, statischen Berechnungen)

– Verhandlungsposition

– Risiko über die Vertragsdauer hinaus

– Politische Einflüsse (z.B. staatliche Einstellung und Vorschriften beim Lizenznehmer)

4

Schon aus der Aufzählung der für die Bewertung der Lizenzgebühr erheblichen Faktoren, die keineswegs vollständig ist, lässt sich ersehen, dass eine Berechnung der Lizenzgebühr nach festen Formeln nicht möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Berechnung dd.h.er einzelnen Faktoren, sondern auch die Festlegung ihres Verhältnisses zueinander erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Lüdecke kommt daher in seiner o.g. Schrift zu dem Ergebnis, dass sich feste Formeln oder fixe Zahlen, aufgrund derer die Lizenzgebühr errechnet werden kann, nicht aufstellen lassen. Derartige Formeln können allenfalls dem Fachmann gewisse Anhaltspunkte geben.

5

Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzabgabe als Schadensersatz für Patentverletzungen, bei der sich das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mit allgemeinen Grundsätzen zu helfen versuchten. Die Lizenzgebühr sei nach dem „Üblichen und Billigen“, nach dem „Vernünftigen“, nach dem, was bei vertraglicher Vereinbarung ausbedungen worden wäre, und nach dem objektiven, sachlich angemessenen Wert zu bemessen.

Dieselben Probleme treten auch bei der Rechtsprechung über die angemessene Höhe von staatlichen Benutzungsanordnungen und Zwangslizenzen gem. § 13 und § 24 des Patentgesetzes auf.2

3. Zahlung für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Zahlung

6

Denkbar ist es, dass die Lizenzgebühr völlig unabhängig vom Umsatz oder von der Produktion festgesetzt wird, indem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Betrag zu zahlen ist oder nur eine einmalige Zahlung zu erfolgen hat. Dies ist jedoch selten. Ist es der Fall, so muss festgelegt werden, wann die Zahlung zu erfolgen hat. Die Parteien ersparen sich durch die Festlegung eines einmaligen Beitrags zwar eine Menge Verwaltungsaufwand. Andererseits kann es zu Überraschungen kommen, wenn die Umsatzerwartungen entweder positiv oder negativ verlaufen, so dass immer eine Partei das Nachsehen hat.

7

Neben der Vereinbarung einer Pauschallizenzgebühr für den gesamten Vertrag wird bei Lizenzverträgen häufig neben z.B. einer Stücklizenz eine einmalige Zahlung vereinbart. Für diese einmalige Zahlung haben sich unterschiedliche Bezeichnungen herausgebildet, aus denen sich teilweise auch schon die Funktion dieser einmaligen Gebühr ableiten lässt.

Als Bezeichnungen lassen sich hier antreffen: Grundlizenzgebühr, Grundzahlung, einmalige Pauschalgebühr, Abschlussgebühr, Vorwegvergütung, lump sum, down payment oder À-fond-perdu-Zahlung.3 Die Funktion einer solchen einmaligen Zahlung kann sehr unterschiedlich sein. Sie geht von der Vergütung für die Übergabe von Unterlagen oder von Know-how4 bis zu einer Zahlung für die Bereitschaft zum Vertragsabschluss als solchem, also einer Abschlussgebühr.5 Für den Lizenzgeber hat eine solche einmalige Zahlung den Vorteil, dass der Lizenznehmer in angemessener Weise insbesondere an den Entwicklungskosten sowie an den Schutzrechtsaufwendungen des Lizenzgebers beteiligt wird.6

8

Es ist im Übrigen auch denkbar, dass die einmalige Zahlung auf später zu zahlende Lizenzgebühren, die z.B. als Stücklizenz erbracht werden, ganz oder teilweise angerechnet wird. In diesem Fall wäre sie mit einer Art Mindestlizenz vergleichbar. Soweit eine derartige Anrechnung auf eine zusätzlich vereinbarte Stücklizenz oder Umsatzlizenz vorgenommen werden soll, bedarf es allerdings regelmäßig einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung.

9

Ebenso dürfte es sich regelmäßig empfehlen, im Vertrag festzulegen, ob die Lizenzgebühr bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages zurückzuzahlen ist oder nicht. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung wäre nach dem Gesamtzusammenhang des einzelnen Vertrages festzustellen, welche Funktion die einmalige Pauschalgebühr haben soll mit der Konsequenz, dass die Gefahr einer Auseinandersetzung besteht.7

10

Was die Höhe derartiger einmaliger Pauschalgebühren betrifft, lassen sich keine festen Werte festlegen. Die Höhe hängt in erster Linie von der Funktion der zu zahlenden Pauschalgebühr ab, d.h. ob sie z.B. als Entgelt für die gesamte Lizenzgebühr oder aber z.B. nur für überlassenes Know-how usw. gedacht ist. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs8 wurde neben einer 4 %igen Lizenzgebühr eine Pauschalgebühr von 20.000 DM vereinbart, in einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es sogar um einen Pauschalbetrag von 500.000 DM.9Der Autor dieses Abschnitts hat bisher Pauschalbeträge von bis zu 80.000.000 US-Dollar erlebt.

3

Vgl. dazu mit Nachweisen

Vollrath

, GRUR 1983, 52, 53;

Henn

, S. 157.

4

Vgl. dazu auch unter Rn. 42f.

5

Vgl. BGH, 5.7.1960, GRUR 1961, 27.

6

Vgl.

Heine

, GRUR 1961, 29;

Vollrath

, GRUR 1983, 52, 53;

Henn

, S. 130ff.; OLG Düsseldorf, 31.8.2006, Mitt. 2007, 143ff. mit Anm.

Kreuzkamp

.

8

GRUR 1961, 27.

9