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Dieses Buch behandelt Lizenzgebühren im Hinblick auf gewerbliche Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme). Es stellt Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte und Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor. Der Leser erhält einen Überblick über die Bilanzierung von Lizenzen und über die Behandlung von Lizenzen im Steuerrecht. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Literatur und Rechtsprechung und legt besonderen Wert auf die Erfahrungswerte sowie auf Fragen der Verrechnungspreise, der Gewinnermittlung bei Betriebsstätten, der Quellensteuerproblematik und der Lizenzboxen.
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Seitenzahl: 1204
von
Dr.Michael Groß
Rechtsanwalt, München
und
Professor Dr. habil. Günther Strunk
Steuerberater, Hamburg
5., überarbeitete Auflage 2021
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN: 978-3-8005-1722-0
© 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main www.ruw.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: Beltz Bad Langensalza GmbH, 99947 Bad Langensalza
Printed in Germany
Dieses Buch, das nunmehr in fünfter Auflage erscheint, behandelt Lizenzgebühren hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme).
RA Dr. Michael Groß stellt wieder Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte sowie Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor. Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung und der gleichzeitig ständig, insbesondere international steigenden Anzahl von Patentverletzungsstreitigkeiten nicht nur aber auch bei standardessentiellen Patenten (SEP) hat die auch von der Europäischen Kommission in den sogenannten Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (Rn. 290f., 2011/C 11/01) empfohlene alternative Streitschlichtung (z.B. Sachverständigengutachten, Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit) neben den staatlichen Gerichten erheblich mehr Zuspruch erlangt. Die Kommission empfiehlt hier zunehmend die Mediation als zeit- und geldsparende Variante. Aus diesen Gründen wurde ein neuer Abschnitt „FRAND-Lizenzgebühren (Tool Box)“ eingefügt.
StB Prof. Dr. Günther Strunk gibt einen Überblick über die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Lizenzen und den zugrundeliegenden Vermögensgegenstanden. Zudem stellt er auf nationaler Ebene die Behandlung von Lizenzen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dar. Daneben zeigt er auf, wie Lizenzen im internationalen Steuerrecht behandelt werden, widmet sich insbesondere den Verrechnungspreisen bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter und untersucht die steuerlichen Risiken von Software-Überlassungsverträgen. Darüber hinaus zeigt er die abkommensrechtlichen Besonderheiten bei solchen Transaktionen auf und zeigt insbesondere die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen unternehmerischen Einkünften im Sinne des Art. 7 auf der einen Seite und Royalties gem. Art. 12 OECD-MA auf der anderen Seite. Gegenüber der vorherigen Auflage werden insbesondere die immer wichtiger werdenden Lizenzverträge behandelt, die in der Cloud angesiedelt sind.
München, im Februar 2021
Dr. Michael Groß
Prof. Dr. Günther Strunk
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Teil A: Lizenzgebühren in der Vertragspraxis
I. Einleitung
1. Allgemeines
2. Bewertungsfaktoren
2.1 Allgemein
2.2 Verkaufsobjekt
2.3 Fertigung
2.4 Marktsituation
2.5 Technischer Stand
2.6 Absatzverhältnisse
2.7 Lizenznehmer
2.8 Entstehungskosten der Erfindung
2.9 Art der Zusammenarbeit
2.10 Sonstige Faktoren
3. Zahlung für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Zahlung
4. Umsatzabhängige Lizenzgebühr in %
4.1 Begriff
4.2 Beteiligung am Entgelt
4.3 Entstehung des Anspruchs
5. Stücklizenz
5.1 Allgemeines
5.2 Entstehung des Anspruchs
6. Veränderung der Lizenzgebühr
7. Umgehung der Lizenz
8. Beteiligung am Gewinn
9. Mindestlizenz
10. Ausübungspflicht
10.1 Entstehen der Ausübungspflicht
10.1.1 Allgemeines
10.1.2 Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz
10.1.3 Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz
10.2 Umfang der Ausübungspflicht
10.2.1 Beginn der Produktion
10.2.2 Qualität
10.2.3 Ausübungspflicht und Preisgestaltung
10.3 Werbung
10.4 Verletzung der Ausübungspflicht
10.5 Wegfall der Ausübungspflicht
11. Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Ausbesserung, Wiederherstellung oder Ersatz in Verkehr gebrachter patentgeschützter Vorrichtungen oder ihrer Teile
12. Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr bei Produkten, die aus geschützten und gemeinfreien Teilen bestehen
13. Gebühr für die Überlassung von Unterlagen und Informationen
14. Fälligkeit
15. Abrechnung und Überprüfung der Abrechnung
15.1 Inhalt der Abrechnungspflicht
15.2 Abrechnungsfrist
15.3 Verletzung der Abrechnungspflicht
15.4 Besondere Vereinbarungen über die Abrechnung
16. Mitteilungspflicht über Umstände, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr von Bedeutung sind
17. Einsicht in die Geschäftsbücher, eidesstattliche Versicherung
18. Verjährung der Lizenzgebühr
19. Übertragung der Lizenz und Erteilung von Unterlizenzen
19.1 Übertragung von Lizenzen
19.2 Erteilung von Unterlizenzen
20. Pflicht des Lizenzgebers, dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Lizenzvertrages das Benutzungsrecht zu sichern
20.1 Allgemeines
20.2 Verzicht auf das Schutzrecht
20.3 Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühren
20.4 Prüfungskosten
20.5 Verteidigung des Schutzrechts
21. Meistbegünstigung
22. Verbesserungen
23. Mängelhaftung und Haftung
23.1 Mängelhaftung für Sachmängel ab dem 1.1.2002
23.2 Mängelhaftung für Rechtsmängel ab dem 1.1.2002
23.3 Haftung des Verkäufers von Rechten ab 1.1.2002
23.3.1 Hauptpflichten
23.3.2 Nebenpflichten
23.3.3 Mängelhaftung
24. Die ausschließliche/alleinige/einfache Lizenz
24.1 Allgemeines
24.2 Wirkung der ausschließlichen Lizenz gegen den Rechtsnachfolger des Patentinhabers
24.3 Vergabe weiterer Lizenzen durch den Lizenzgeber
24.4 Klagerecht des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz gegenüber Patentverletzern
24.5 Ausschließliche Lizenz, der kein Schutzrecht zugrunde liegt
24.6 Weitere Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz
24.6.1 Übertragung von Rechten durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz
24.6.2 Die Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Patentlizenz
24.6.3 Übertragung von Rechten und Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, wenn der Lizenz keine Schutzrechte zugrunde liegen
24.6.4 Vererbung der ausschließlichen Lizenz
24.6.5 Gesellschafterwechsel beim Lizenznehmer
24.6.6 Übertragbarkeit der persönlichen Lizenz, Betriebslizenz
24.6.7 Einfache Lizenz
25. Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten und nicht geschützten Erfindungen
25.1 Schadensersatzansprüche aus Schutzrechten
25.1.1 Schadensersatzanspruch des Patentinhabers
25.1.1.1 Allgemeines
25.1.1.2 Schadensberechnung
25.1.2 Schadensersatzanspruch des Inhabers einer ausschließlichen oder alleinigen Patentlizenz
25.1.2.1 Allgemeines
25.1.2.2 Voraussetzungen für die Klageerhebung
25.1.2.3 Berechnung des Schadens
25.1.2.4 Vermeidung von Kollisionen
25.1.2.5 Klageberechtigung bei Erteilung von Unterlizenzen
25.1.2.5.1 Kein Schadensersatzanspruch des Inhabers einer einfachen Patentlizenz
25.1.2.5.2 Schadensersatz bei Lizenzverträgen, denen kein Schutzrecht zugrunde liegt
26. Zahlung bei Auslandslizenzen
26.1 Anfall des Erlöses in fremder Währung
26.2 Anfall des Erlöses in deutscher/europäischer Währung
26.2 Einzahlung auf ein Auslandskonto
II. Berechnungsmodelle/Erfahrungswerte in Deutschland, Japan, den USA
1. Allgemeines
2. Deutschland
2.1 Vergütungsrichtlinien Nrn. 10, 11 der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20.7.1959
2.1.1 Übliche Werte einzelner Industriezweige
2.1.2 Übliche Werte im Fall besonders hoher Umsätze
2.2 Dapper
2.3 Lüdecke
2.4 Danner
2.5 Gaul
2.6 Fischer
2.7 Kuebart
2.8 Groß
2.8.1 Übersicht 1
2.8.2 Übersicht 2
2.8.3 Übersicht 3
2.8.4 Übersicht 4
2.8.5 Übersicht 5
2.8.6 Übersicht 6
2.8.7 Übersicht 7
2.8.8 Übersicht 8
2.8.9 Übersicht 9
2.8.10 Übersicht 10
2.8.11 Übersicht 11
2.8.12 Übersicht 12
2.8.13 Übersicht 13
2.8.14 Übersicht 14
2.9 VDMA Lizenzgebührenumfrage 1996
2.10 Hellebrand/Rabe
2.11 Henn
2.12 Nachbaugebühren bei der Veranlagung nach der Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut
3. Japan
3.1 Statistische Informationen über Zahlungsvereinbarungen
3.2 Statistische Informationen über die im Durchschnitt vereinbarte Lizenzhöhe
4. USA
4.1 Georgia Pacific Factors
4.2 The Dow Chemical Company
4.3 Price Waterhouse LLP
4.4 Smith/Parr
4.5 HealthCare Conference, San Francisco, 2001 and Scrip’s Guide to Pharmaceutical Licensing, 2001
4.6 LES
4.6.1 Global BioPharmaceutical Royalty Rates & Deal Terms Survey
4.6.2 CEEM Royalty Rate and Deal Terms Survey
4.7 Intellectual Property Research Associates
4.7.1 License Agreements
4.7.2 Strategic Alliances
4.8 Battersby/Grimes
4.9 Porter / Mills / Weinstein
5. ETSI
6. Industry report – FRAND royalty and mobile telecoms SEPs – an analysis of recent court cases
III. Vertragsklauseln
1. Allgemeines
2. Checkliste Patentlizenz-/Know-how-/Markenlizenz-/Softwareurheberrechtslizenz-Vertrag
3. Vertragsklauseln Optionsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kaufverträge
3.1 Optionsverträge
3.2 Forschungs- und Entwicklungsverträge
3.3 Kaufverträge
IV. FRAND-Lizenzgebühren (Tool Box)
1. Einführung
1.1 Die wachsende Bedeutung von (technischen) Standards: 5G und IoT
1.1.1 GVO Technologietransfervereinbarungen (GVO TT), Leitlinien (LL GVO TT) und Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (LL HZ)
1.1.2 European Commission: Patents and Standards (2014), JRC Science And Policy Report: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory (FRAND) Licensing Terms (2015), CRA: Transparency, Predictability and Efficiency of SSO-based Standardization and SEP Licensing (2016), JRC Science For Policy Report: Licensing Terms of Standard Essential Patents (2017)
1.1.3 EC Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European and Social Committee – Setting out the EU Approach to Standard Essential Patents (29.11.2017)
1.1.4 Guide to Licensing Negotiations Involving Standard Essential Patents, Japan Patent Office (5.6.2018)
1.2 FRAND – die „richtige“ Bezugsgröße für die Bestimmung der Höhe der Lizenzgebühr
1.2.1 Rechtsprechung
1.2.1.1 Deutschland
1.2.1.2 EU
1.2.1.3 China
1.2.1.4 UK
1.2.1.5 Indien
1.2.1.6 USA
1.2.1.7 Japan
1.2.2 Ausblick
1.3 Höhe der Lizenzgebühr
1.3.1 Bewertungskriterien
1.3.1.1 Überblick
1.3.1.1.1 Allgemeine Faktoren
1.3.1.1.2 Art der Lizenzgebühren
1.3.1.1.3 Checkliste: Bestimmung der Lizenzgebühren
1.3.1.2 Georgia Pacific Factors
1.3.1.3 Länder/Regionen
1.3.1.3.1 Europa
1.3.1.3.2 China, Indien, USA
1.3.2 Höhe
1.3.2.1 Allgemein
1.3.2.2 Länder/Regionen
1.3.2.2.1 Europa: „ETSI 2010“
1.3.2.2.2 The UK High Court: „Unwired Planet ./. Huawei“
1.3.2.2.3 USA
1.3.2.2.4 China, Indien
1.3.3 Vertragsklauseln
2. Mediation et al. – Möglichkeiten der ADR bei Streitigkeiten bei der Bestimmung von FRAND-Lizenzgebühren
2.1 Vor- und Nachteile der häufigsten ADR-Tools
2.1.1 Verhandlungen
2.1.2 Mediation
2.1.3 Schiedsgericht
2.1.4 Staatliches Gericht
2.2 LL GVO TT und LL HZ
2.3 Communication der Europäischen Kommission vom 29.11.2017
2.4 Queen Mary University of London, Pre-empting and Resolving Technology, Media and Telecoms Disputes – International Dispute Resolution Survey, London, November 2016
2.5 WIPO ADR for FRAND Disputes
3. Ausblick
Teil B: Lizenzen im Bilanz- und Steuerrecht
I. Bilanzierung von Lizenzen
1. Bilanzierung der Lizenzen nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften
1.1 Die Lizenz als Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand
1.2 Grundsätze der Bilanzierung von Lizenzen
1.3 Bilanzierung von Lizenzen bei entgeltlichem Erwerb
1.3.1 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenznehmer
1.3.1.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrender Zahlung
1.3.1.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung
1.3.1.3 Besonderheiten
1.3.2 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenzgeber
1.3.2.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrenden Lizenzeinnahmen
1.3.2.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung
1.3.2.3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lizenzverträgen
1.4 Bilanzierung von Lizenzen beim unentgeltlichen Erwerb
1.4.1 Bilanzierung beim Lizenznehmer
1.4.2 Bilanzierung beim Lizenzgeber
1.5 Bilanzierung von selbst geschaffenen Lizenzen bzw. diesen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgütern
1.6 Wertansatz in der Bilanz und Abschreibung
1.6.1 Wertansatz und Abschreibung bei entgeltlichem Erwerb
1.6.2 Wertansatz und Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb
1.6.3 Wertansatz und Abschreibung bei selbstgeschaffenen Lizenzen
2. Bilanzierung von Lizenzen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften
2.1 Der Zwang zur internationalen Rechnungslegung
2.2 Internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)
2.2.1 Aktivierungskonzeption von immateriellen Vermögenswerten
2.2.2 Bilanzierung von Lizenzen nach IAS/IFRS
3. Steuerbilanzielle Behandlung von Lizenzen
3.1 Steuerbilanzielle Erfassung der Lizenzen und Lizenzgebühren
3.2 Rückstellungen und Verbindlichkeiten
II. Lizenzen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
1. Verhältnis Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
2. Persönliche Steuerpflicht
2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
2.2 Beschränkte Steuerpflicht
3. Qualifizierung der Einkünfte
3.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3.3 Abgrenzung Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit
3.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
4. Lizenzverträge bei Personengesellschaften
4.1 Grundsätze der Besteuerung
4.2 Gewerblichkeit
4.3 Lizenzüberlassung durch einen Gesellschafter
4.4 Betriebsaufspaltung
5. Lizenzverträge bei Kapitalgesellschaften
5.1 Lizenzverträge mit Gesellschaftern
5.2 Lizenzen als Sacheinlage
5.3 Teilbetriebsausgliederung
III. Lizenzen im Gewerbesteuerrecht
1. Verhältnis zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und zum EU-Recht
2. Persönliche und sachliche Steuerpflicht
2.1 Persönliche Steuerpflicht
2.2 Sachliche Steuerpflicht
3. Besonderheiten bei Lizenzverträgen
3.1 Rechtslage seit dem Erhebungszeitraum 2008
IV. Lizenzen im Umsatzsteuerrecht
1. Grundsätze der Umsatzbesteuerung
1.1 Steuerbare, nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze
1.2 Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch
1.3 Unternehmer und Unternehmen im Umsatzsteuerrecht
2. Lizenzüberlassung – Lieferung oder sonstige Leistung?
2.1 Unterscheidung Lieferung und sonstige Leistung
2.2 Lizenzüberlassung als sonstige Leistung
2.2.1 Steuerbarkeit der sonstigen Leistung
2.2.2 Ort der sonstigen Leistung
2.2.3 Bemessungsgrundlage
2.2.4 Steuersatz bei sonstigen Leistungen
2.2.4.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
2.2.4.2 Steuerschuld und Übergang der Steuerschuld gem. § 13b UStG
2.3 Lieferung von Standard-Software
2.3.1 Ort der Lieferung
2.3.2 Steuersatz bei Lieferungen
V. Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
1. Grundsatz des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
2. Besteuerungssystematik
2.1 Steuerpflichtige Vorgänge
2.2 Steuerpflichtiger Erwerb und Wertermittlung
2.3 Steuerpflicht
2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 1d ErbStG
2.3.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 1c ErbStG
2.3.3 Beschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG
2.3.3.1 Vermögen, hier insbesondere Inlandsvermögen, § 121 BewG
2.3.3.2 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 3 BewG
2.3.3.3 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 7 BewG
2.3.3.4 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 9 BewG
3. Bewertung von Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
3.1 Maßgeblichkeit der bewertungsrechtlichen Vorschriften
3.2 Bewertung von Lizenzen beim Lizenzgeber
3.2.1 Lizenz im Privatvermögen des Lizenzgebers
3.2.1.1 Begriff des gemeinen Wertes
3.2.1.2 Ermittlung des gemeinen Wertes aus Kaufpreisen
3.2.1.3 Ermittlung des gemeinenWertes bei Fehlen eines Kaufpreises
3.3 Bewertung von Lizenzen beim Lizenznehmer
3.3.1 Lizenzen im Privatvermögen des Lizenznehmers
3.3.2 Lizenzen im Betriebsvermögen des Lizenznehmers
3.4 Bewertungsstichtag
3.4.1 Privatvermögen
3.4.2 Betriebsvermögen
3.5 Nießbrauchsbestellung
4. Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer
5. Internationale Erbfälle – unilaterale und bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
5.1 Unilaterale Maßnahmen
5.2 Bilaterale Maßnahmen
5.2.1 Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer
5.2.2 Grundstruktur der Doppelbesteuerungsabkommen
5.2.2.1 OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen und Erbschaften
5.2.2.2 Befreiungsmethode
5.2.2.3 Anrechnungsmethode
5.2.2.4 Lizenzen im Doppelbesteuerungsrecht
5.2.3 Ausgewählte ErbSt-DBA
5.2.3.1 Österreich
5.2.3.2 Schweiz
5.2.3.3 USA
VI. Lizenzen im internationalen Steuerrecht
1. Ausländische Lizenzgeber mit Inlandsbezug
1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
1.2 Beschränkte Steuerpflicht
1.2.1 Umsetzung der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie
1.2.2 Quellensteuern
1.2.2.1 Bemessungsgrundlage
1.2.2.2 Höhe
1.2.3 Vertragliche Regelung
1.2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
1.2.5 Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
1.2.5.1 Freistellung von Quellensteuern
1.2.5.2 Beantragte Freistellungsbescheinigung
1.2.5.3 Erstattung von Quellensteuern
1.2.5.4 Versagung der Steuerentlastung, § 50d Abs. 3 EStG
2. Inländische Lizenzgeber mit Auslandsbezug
2.1 Welteinkommensprinzip
2.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung
2.2.1 Lizenzbegriff
2.2.1.1 Lizenzbegriff im OECD-Musterabkommen
2.2.1.2 Lizenzbegriff im UN-MA
2.2.1.3 Darstellung des Lizenzgebührenartikels in ausgewählten DBA
2.2.2 Verhältnis der Methoden der DBA zu den deutschen Vorschriften
2.2.2.1 Freistellung ausländischer Einkünfte
2.2.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern
2.2.2.3 Abzug ausländischer Steuern
2.2.2.4 Pauschalierungs- oder Erlassmethode
3. Maßnahmen gegen Minderbesteuerungen
3.1 Basisgesellschaften, § 42 AO
3.2 Hinzurechnungsbesteuerung
3.2.1 Beherrschung
3.2.2 Zwischengesellschaft
3.2.3 Niedrigbesteuerung
3.2.4 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags
3.3 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs gem. § 4j EStG
VII. Verrechnungspreise bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter
1. Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise
1.1 Einführung
1.2 Rechtsentwicklung und Entwicklung der Rechtsanwendung
1.3 Verrechnungspreiskontext
1.3.1 Allgemeine Grundsätze steuerlicher Verrechnungspreise in der Ausprägung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie und der gesetzlichen Umsetzungsplanung durch Deutschland
1.3.2 Lizenzgebühren: Immer noch eine Gestaltungsoption?
2. Lizenzgebühren dem Grunde nach
2.1 Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter
2.1.1 Abgrenzung von Marke und Firmenname
2.1.2 Überlassung von Know-how
2.2 Überlassung von Transferpaketen
2.3 Ausgestaltung von Lizenzgebühren
2.4 Zur Behandlung von Nebenleistungen bei Lizenzgebühren
3. Steuerliche Angemessenheitsprüfung der Höhe von Lizenzgebühren
3.1 Verrechnungspreismethoden
3.1.1 Preisvergleichsmethode
3.1.2 Wiederverkaufspreismethode
3.1.3 Kostenaufschlagsmethode
3.1.4 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
3.1.5 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
3.1.6 Hypothetischer Fremdvergleich
3.2 Würdigung der Verrechnungspreismethoden für Lizenzierungsfälle
4. Dokumentation von Lizenzierungen
4.1 Allgemeine Vorschriften
5. Einkommenskorrekturen als Risiko bei Lizenzgebühren
5.1 Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes
5.2 Rechtsgrundlagen für Einkommenskorrekturen
5.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
5.2.2 Verdeckte Einlage gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 5 EStG
5.2.3 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG
5.2.4 Beurteilung des Risikos von Einkommenskorrekturen bei grenzüberschreitenden Lizenzierungen immaterieller Wirtschaftsgüter
6. Vorabverständigungsverfahren als Mittel für Rechtssicherheit
VIII. Software-Überlassungsverträge
1. Arten von Software
2. Der klassische Softwarevertrieb
2.1 Ertragsteuerliche Aspekte
2.1.1 Einkünftequalifizierung
2.1.1.1 Nationales Recht
2.1.1.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
2.1.1.1.2 Beschränkte Steuerpflicht
2.1.1.1.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)
2.1.1.1.4 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)
2.1.1.1.5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
2.1.1.1.6 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)
2.1.1.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
2.1.1.3 Kommentierung des OECD-MA
2.1.1.4 US Software Regulations
2.1.2 Inbound-Fälle
2.1.2.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber
2.1.2.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer
2.1.3 Outbound-Fälle
2.1.3.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber
2.1.3.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer
2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte
2.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?
2.2.2 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes
2.2.3 Vorsteuerabzug
3. Softwarevertrieb über das Internet bzw. die Cloud
3.1 Ertragsteuerliche Probleme
3.1.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)
3.1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)
3.1.3 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
3.1.4 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)
3.1.5 Quellensteuerpflicht bei Softwareüberlassung?
3.1.6 Internet-Server als Betriebsstätte?
3.1.6.1 Begründung einer Betriebsstätte nach § 12 AO
3.1.6.2 Begründung einer Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA
3.1.6.3 Verrechnungspreise
3.2 Umsatzsteuerliche Aspekte
3.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?
3.2.2 Bestimmung des Leistungsortes
3.2.2.1 Leistungen von Drittlandsanbietern
3.2.2.2 Leistungen von EU-Anbietern
3.2.3 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes
Anhang
Literaturverzeichnis
Sachregister
a.A.
anderer Ansicht
a.a.O.
am angegebenen Ort
a.F.
alte Fassung
a.M.
anderer Meinung
abl.
ablehnend
ABl.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
ACP
Archiv für die civilistische Praxis
AG
Amtsgericht
AICPA
American Institute of Certified Public Accountants
AIPPI
Association International de Protection de Propriété Intellectuelle
Alt.
Alternative
Amtsbl. EPA
Amtsblatt des Europäischen Patentamts
Anh.
Anhang
Anm.
Anmerkung
Antitrust Bull.
Antitrust Bulletin
AO
Abgabenordnung
APA
Advance Pricing Agreement (Vorabverständigung)
APBO
Accounting Principles Board Opinion
ArbNErf/ArbEG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Art.
Artikel
AS
Amtliche Sammlung
AStG
Außensteuergesetz
Aufl.
Auflage
AWG
Außenwirtschaftsgesetz
AWV
Außenwirtschaftsverordnung
Az.
Aktenzeichen
BAnz.
Bundes-Anzeiger
BB
Betriebs-Berater
Bd.
Band
BE
Begründungserwägung(en)
Beschl.
Beschluss
betr.
betreffend
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGE
Entscheidungen des Bundesgerichts (Schweiz)
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BKartA
Bundeskartellamt
Bl.
Blatt für Patent-, Muster und Zeichenwesen
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BPatG
Bundespatentgericht
BStBl.
Bundessteuerblatt
BT-Drucks.
Bundestagsdrucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern
bzw.
beziehungsweise
CAD
Computer Aided Design
CAM
Computer Aided Manufacturing
CISG
Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf
CR
Computer und Recht
CRi
Computer und Recht International
d.h.
das heißt
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
dgl.
dergleichen
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt
DR
Deutsches Recht
Drucks.
Drucksache
DÜG
Diskontsatzüberleitungsgesetz
DVGRUR
Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
DVO
Durchführungsverordnung
E.u.V.
Erfindungs- und Vorschlagswesen
ECLR
European Competition Law Review
EG
Europäische Gemeinschaft
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGKSV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EGV
EG-Vertrag
endg.
endgültig
EPA
Europäisches Patentamt
EPA ABl.
Europäisches Patentamt, Amtsblatt
EPÜ
Europäisches Patentübereinkommen
ErstrG
Erstreckungsgesetz
EStDVO
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EStR
Einkommenssteuerrecht
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
EuG
Europäischer Gerichtshof 1. Instanz
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EuGVÜ
Europäische Gemeinschaft – Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
EUR
Euro
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EV (zu WuW/E)
Europäische Verträge
evtl.
eventuell
EWG, EG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft
EWS
Europäisches Währungssystem
EZB
Europäische Zentralbank
FASB
Financial Accounting Standards Board
ff.
fortfolgende
FG
Finanzgericht
Fn.
Fußnote
FR
Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
FS
Festschrift
FVerlV
Funktionsverlagerungsverordnung
GAAP
Generally Accepted Accounting Principles
GAufzV
Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
GebrMG
Gebrauchsmustergesetz
gem.
gemäß
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
GPÜ
Gemeinschaftspatentübereinkommen
GRUR
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
GRUR int.
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Auslands- und internationaler Teil
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
GVO
Gruppenfreistellungsverordnung
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
h.L.
herrschende Lehre
h.M.
herrschende Meinung
HGB
Handelsgesetzbuch
HS
Halbsatz
i.d.F.
in der Fassung
i.d.R.
in der Regel
i.d.S.
in diesem Sinne
i.e.S.
in engerem Sinne
i.S.d.
im Sinne des/im Sinne der
i.V.m.
in Verbindung mit
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS
International Financial Reporting Standards
IHK
Industrie- und Handelskammer
IIC
Internationale Handelskammer
InsO
Insolvenzordnung
Int. Bus. Law.
International Business Lawyer
intern.
international
InvZulG
Investitionszulagengesetz
IP
„intangibel property“ (immaterielles Vermögen)
IPR
Internationales Privatrecht
IPRG
Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts
IPRspr.
die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts
IRS
Internal Revenue Service
JR
Juristische Rundschau
JStG
Jahressteuergesetz
JW
Juristische Wochenschrift
JZ
Juristenzeitung
Kap.
Kapitel
KG
Kammergericht
KO
Konkursordnung
KOM.
Kommission der EG
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KStR
Körperschaftsteuerrecht
les Nouvelles
les Nouvelles, Journal of the Licensing Executives Society
LG
Landgericht
LM
Lindenmaier-Möhring, Sammlung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
MarkenG
Markengesetz
MDR
Monatsschrift für Deutsches Recht
Mitt.
Mitteilungen des Verbandes deutscher Patentanwälte
MRG
Militärregierungsgesetz
MUV
Montanunion-Vertrag
MuW
Markenschutz und Wettbewerb
MwSt
Mehrwertsteuer
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
Nr.
Nummer
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit)
OECD-Guidelines
OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations – 2010 Edition (Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen der OECD – Ausgabe 2010)
OECD-MA
OECD-Musterabkommen
OLG
Oberlandesgericht
OLGE
Sammlung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
ORGALIME
Organisme de Liaison des Industries Métalliques Européennes
PaPKG
Preisangaben- und Preisklauselgesetz
PatBl.
Patentblatt
PatG
Patentgesetz
PMZ, Bl.f.
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen
PVÜ
Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
RabelsZ
Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Rev.trim.dr.europ.
Revue Trimestrielle de Droit Européen
RG
Reichsgericht
RGBl.
Reichsgesetzblatt
RGZ
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
RIW/AWD
Recht der Internationalen Wirtschaft/Außenwirtschaftsdienst des Betriebs-Beraters
Rn.
Randnummer
Rs.
Rechtssache
RStBl.
Reichssteuerblatt
s.
siehe
S.
Seite/Satz
SchiedsVfG
Schiedsverfahrensneuregelungsgesetz
SEC
Securities Exchange Commission
SeuffArch
J.A. Seuffert’s Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
Slg.
Sammlung
sog.
sogenannt/e
StBp
Die Steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)
Swiss Rev. of
Swiss Review of International Competition Law
Intern. Comp. Law
TNMM
Transactional Net Margin Method (transaktionsbezogene Nettomargenmethode)
TT-GVO
Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (Verordnung (EU) Nr. 315/2014)
Tz.
Textziffer
u.a.
und andere/unter anderem
u.Ä.
und Ähnliches
u.E.
unseres Erachtens
u.U.
unter Umständen
UrhG
Urheberrechtsgesetz
UStG
Umsatzsteuergesetz
usw.
und so weiter
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VDMA
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
VerbrKrG
Verbraucherkreditgesetz
Vfg./Verf.
Verfügung
vgl.
vergleiche
VO
Verordnung
VPP-Rundbrief
Deutscher Verband der Patentingenieure und Patentassessoren e.V. – Rundbrief
VStR
Vermögenssteuer-Richtlinien
VWG-FVerl
Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung
WarnRspr
Warneyer’s Jahrbuch der Entscheidungen
WIPO
World Intellectual Property Organisation
WM
Wertpapiermitteilungen
WRP
Wettbewerb in Recht und Praxis
WuW
Wirtschaft und Wettbewerb
WuW/E oder
Wirtschaft und Wettbewerb (Entscheidungssammlung
WuWE BKartA
zum Kartellrecht)
z.B.
zum Beispiel
z.Z.
zur Zeit
Zeitschr.
Zeitschrift
Ziff.
Ziffer
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis
ZUM
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
1
Immer mehr Unternehmen versuchen, ihre technischen und rechtlichen Ressourcen besser zu nutzen. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil einerseits die konjunkturelle Lage dazu zwingt, das vorhandene Potenzial stärker zu nutzen, und andererseits die internationale Verflechtung der Unternehmen immer stärker wächst und damit gleichzeitig die Verwertung von Know-how und Rechten auf der Grundlage von Lizenzverträgen eine erheblich höhere Bedeutung gewinnt. Ein Problem bei der Gestaltung von Lizenzverträgen bzgl. Gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente), Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. an Computerprogrammen) ist sehr oft die Bestimmung der „angemessenen“ Lizenzgebühr.
2
Die Rechtsprechung und die Literatur haben sich mit dieser Frage vor allem in Bezug auf die Arbeitnehmererfindungen beschäftigt, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn er dessen Erfindung in Anspruch nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen hat. Zu deren Berechnung ging man bisher von der Vergütung aus, die für eine freie Erfindung in der Wirtschaft gezahlt wurde. Diese Methode ist auch in den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vorgesehen. Die Bestimmung der Vergütung, die ein freier Erfinder erhalten würde, macht jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Es würde im Rahmen dieser Ausführungen zu weit gehen, dies im Einzelnen zu erörtern. Es wird hierzu vor allem auf die Schrift von Lüdecke „Die Lizenzgebühren für Erfindungen“ verwiesen, in der die Problematik eingehend dargestellt ist.1
3
Es wird hier nur auf einige wesentliche Gesichtspunkte hingewiesen, die für die Festlegung der Lizenzgebühr eine Rolle spielen können. Es sind dies z.B.:
Umfang des Benutzungsrechts (Monopolstellung, die der Lizenznehmer erlangt).
– Art des Erzeugnisses (einmalige oder wiederkehrende Fertigung, Type)
– Verkaufspreise
– Kalkulation
– Geplante Stückzahl des Erzeugnisses und seiner Teile
– Fertigungsreife
– Entwicklungs- und Versuchskosten
– Mögliche Fertigungsart (Einzelfertigung, Serienfertigung)
– Anforderungen an die Fertigung (maschinelle Ausrüstung, Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Arbeitskräfte, Materialbeschaffung)
– Einordnung in das Fertigungsprogramm
– Auftretende Engpässe und sonstige Schwierigkeiten
– Fertigungskosten
– Zusätzlicher Finanzbedarf und seine Deckungsmöglichkeiten
– Fertigungsrisiken
– Auswertung und Untervergabe von Lizenzen
– Marktanteil (nach den in Betracht kommenden Ländern spezifiziert)
– Konkurrenzlage Marktstellung des Lizenzgebers Mitbewerber (auch künftig mögliche) in Bezug auf das Erzeugnis in Bezug auf die Lizenz
– Konkurrenzerzeugnisse Lieferfähigkeit (eigene und fremde) Aufnahmefähigkeit des (betreffenden) Marktes; (vorsichtig geschätzte) Umsatzerwartung (geschätzte) Umsatzerwartung Import/Export im Lande des Lizenznehmers (Zollschutz) Entstehende Konkurrenz auf dritten Märkten (drohende Umsatzverluste, Gewinnminderung) Einfluss auf die Ergebnis-Entwicklung (Gewinne oder Verluste) Wie hoch ist das Risiko? Gefahr der technischen Überholung
– Weiterentwicklung im eigenen Unternehmen (Konzentration der Entwicklungsarbeit aus Gründen der Rationalisierung und Sicherheit)
– Weitergabe von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit (vertragliche Ansprüche)
– Weiterentwicklung in fremden Unternehmen (Rückfluss von Knowhow bzw. Verbesserungserfindungen)
– Voraussichtliches Veralten der betreffenden Type (technischer Fortschritt)
– Patentlage
– Patentlizenzen und sonstige Know-how-Verträge
– Spezielle (ungeschützte) Erfahrungen
– Technischer Reifegrad; Automatisierungsgrad
– Produktionsverhältnisse beim Lizenznehmer
– Möglicherweise frei werdende Kapazität
– Konditionen (auch Garantieleistungen)
– Kundendienst (Service)
– Werbung (einschließlich Unterlagen)
– Verwendung des Namens des Lizenzgebers (Eintragung des Markennamens im Empfängerland; negative Wirkungen bei verminderter Qualität)
– Verkaufsorganisation
– Bindungen des Lizenznehmers hinsichtlich der Belieferung bestimmter Märkte
– Nutzen für den Lizenznehmer eingesparte Kosten ermäßigte Selbstkosten (z.B. Entwicklungskosten, ausbleibende Fehlentwicklungen, Beratungskosten, Kosten für die Beschaffung von Produktionsmitteln und den Aufbau zusätzlicher Abteilungen) größere Umsatzmenge erhöhte Verkaufserlöse
– Entwicklungsstand des Lizenznehmers Ausbildungsniveau des Landes, wirtschaftliche Verhältnisse bestehendes Unternehmen mit Fertigung ähnlicher Erzeugnisse ohne Fertigung ähnlicher Erzeugnisse neues Unternehmen
– Finanzielle Stärke des Partners
– Erfahrungen mit Fairness des Lizenznehmers (Vertrauensverhältnis)
– Berechenbare Größen (z.B. Kosten aus der Beratung durch Spezialisten des Lizenzgebers, Recherchekosten, Eintragungskosten usw.)
– Schätzwerte
– Vergleichbare (Markt-)Preise für Teile der Erfindung (auch Erfahrungen aus vorangegangenen ähnlichen Fällen)
– Kosten des Firmenzeichens (Werbung für den Firmennamen oder das spezielle Erzeugnis)
– Nutzenentgang beim Lizenznehmer
– Kapitalverhältnisse (Beteiligung)
– Einfluss auf die Geschäftsführung (z.B. Preisbestimmung)
– Rechnungslegung; Büchereinsicht
– Lieferung von Teilen (unter Berücksichtigung der Termine) an den Lizenznehmer vollständige Lieferung zur Montage komplette Teile-S. Lieferung schwierig zu fertigender Teile (zwecks Qualitätssicherung) Normteile vitale Teile (mit der Möglichkeit der Umsatzkontrolle) Bewertung der Teile
– Lieferung von Unterlagen aus Konstruktion, Fertigung und Montage
– Bereitstellung von speziellem Material und Sondermaschinen
– Lieferung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Modellen
– Austausch von Mitarbeitern Fertigungsarbeiter (Regelung der Vergütung, auch der Differenzen bei Unterschieden zum heimatlichen Verdienst) Spezialisten Führungskräfte Qualitätskontrolle
– Zusätzliche Vergabe von Know-how in Unterlagen (z.B. Zeichnungen, umfangreiche textliche Erläuterungen, Abbildungen, Schemata, Pläne)
– Steuerliche Aspekte (z.B. was bleibt nach der steuerlichen Belastung von der Lizenzgebühr übrig?)
– Juristische Fragen (z.B. Kündigung des Vertrages, Urheber- und Eigentumsrechte, Weitergabe an Dritte, Rückgabe von Unterlagen, Genehmigungszwang durch ausländische Regierung)
– Kenntnis aller Argumente für den Wert des Know-how
– Ablauf des Patentes (Laufzeit des Vertrages)
– Laufende Hingabe (schrittweise Einbringung) von zusätzlichem Know-how (unvollständiges Know-how kann schlechte Erzeugnisse zur Folge haben)
– Beginn der Wirksamkeit der Lizenz (Auswirkung auf den Ertrag, Anlaufzeit)
– Zahlungsweise einmalige Abfindung (ggf. in Raten) umsatzabhängige (produktionsabhängige) Vergütung Kapitalbeteiligung Vergütung der sonstigen Kosten (z.B. für Reisen, Beratung, Steuern auf die Lizenzgebühr) sonstige Regelung (z.B. Zurückbehalten von Neuentwicklungen, statischen Berechnungen)
– Transfer-Möglichkeit (Risiko)
– Mögliche Sicherungen (z.B. Zurückbehalten von Neuentwicklungen, statischen Berechnungen)
– Verhandlungsposition
– Risiko über die Vertragsdauer hinaus
– Politische Einflüsse (z.B. staatliche Einstellung und Vorschriften beim Lizenznehmer)
4
Schon aus der Aufzählung der für die Bewertung der Lizenzgebühr erheblichen Faktoren, die keineswegs vollständig ist, lässt sich ersehen, dass eine Berechnung der Lizenzgebühr nach festen Formeln nicht möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Berechnung dd.h.er einzelnen Faktoren, sondern auch die Festlegung ihres Verhältnisses zueinander erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Lüdecke kommt daher in seiner o.g. Schrift zu dem Ergebnis, dass sich feste Formeln oder fixe Zahlen, aufgrund derer die Lizenzgebühr errechnet werden kann, nicht aufstellen lassen. Derartige Formeln können allenfalls dem Fachmann gewisse Anhaltspunkte geben.
5
Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzabgabe als Schadensersatz für Patentverletzungen, bei der sich das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mit allgemeinen Grundsätzen zu helfen versuchten. Die Lizenzgebühr sei nach dem „Üblichen und Billigen“, nach dem „Vernünftigen“, nach dem, was bei vertraglicher Vereinbarung ausbedungen worden wäre, und nach dem objektiven, sachlich angemessenen Wert zu bemessen.
Dieselben Probleme treten auch bei der Rechtsprechung über die angemessene Höhe von staatlichen Benutzungsanordnungen und Zwangslizenzen gem. § 13 und § 24 des Patentgesetzes auf.2
6
Denkbar ist es, dass die Lizenzgebühr völlig unabhängig vom Umsatz oder von der Produktion festgesetzt wird, indem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Betrag zu zahlen ist oder nur eine einmalige Zahlung zu erfolgen hat. Dies ist jedoch selten. Ist es der Fall, so muss festgelegt werden, wann die Zahlung zu erfolgen hat. Die Parteien ersparen sich durch die Festlegung eines einmaligen Beitrags zwar eine Menge Verwaltungsaufwand. Andererseits kann es zu Überraschungen kommen, wenn die Umsatzerwartungen entweder positiv oder negativ verlaufen, so dass immer eine Partei das Nachsehen hat.
7
Neben der Vereinbarung einer Pauschallizenzgebühr für den gesamten Vertrag wird bei Lizenzverträgen häufig neben z.B. einer Stücklizenz eine einmalige Zahlung vereinbart. Für diese einmalige Zahlung haben sich unterschiedliche Bezeichnungen herausgebildet, aus denen sich teilweise auch schon die Funktion dieser einmaligen Gebühr ableiten lässt.
Als Bezeichnungen lassen sich hier antreffen: Grundlizenzgebühr, Grundzahlung, einmalige Pauschalgebühr, Abschlussgebühr, Vorwegvergütung, lump sum, down payment oder À-fond-perdu-Zahlung.3 Die Funktion einer solchen einmaligen Zahlung kann sehr unterschiedlich sein. Sie geht von der Vergütung für die Übergabe von Unterlagen oder von Know-how4 bis zu einer Zahlung für die Bereitschaft zum Vertragsabschluss als solchem, also einer Abschlussgebühr.5 Für den Lizenzgeber hat eine solche einmalige Zahlung den Vorteil, dass der Lizenznehmer in angemessener Weise insbesondere an den Entwicklungskosten sowie an den Schutzrechtsaufwendungen des Lizenzgebers beteiligt wird.6
8
Es ist im Übrigen auch denkbar, dass die einmalige Zahlung auf später zu zahlende Lizenzgebühren, die z.B. als Stücklizenz erbracht werden, ganz oder teilweise angerechnet wird. In diesem Fall wäre sie mit einer Art Mindestlizenz vergleichbar. Soweit eine derartige Anrechnung auf eine zusätzlich vereinbarte Stücklizenz oder Umsatzlizenz vorgenommen werden soll, bedarf es allerdings regelmäßig einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung.
9
Ebenso dürfte es sich regelmäßig empfehlen, im Vertrag festzulegen, ob die Lizenzgebühr bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages zurückzuzahlen ist oder nicht. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung wäre nach dem Gesamtzusammenhang des einzelnen Vertrages festzustellen, welche Funktion die einmalige Pauschalgebühr haben soll mit der Konsequenz, dass die Gefahr einer Auseinandersetzung besteht.7
10
Was die Höhe derartiger einmaliger Pauschalgebühren betrifft, lassen sich keine festen Werte festlegen. Die Höhe hängt in erster Linie von der Funktion der zu zahlenden Pauschalgebühr ab, d.h. ob sie z.B. als Entgelt für die gesamte Lizenzgebühr oder aber z.B. nur für überlassenes Know-how usw. gedacht ist. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs8 wurde neben einer 4 %igen Lizenzgebühr eine Pauschalgebühr von 20.000 DM vereinbart, in einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es sogar um einen Pauschalbetrag von 500.000 DM.9Der Autor dieses Abschnitts hat bisher Pauschalbeträge von bis zu 80.000.000 US-Dollar erlebt.
3
Vgl. dazu mit Nachweisen
Vollrath
, GRUR 1983, 52, 53;
Henn
, S. 157.
4
Vgl. dazu auch unter Rn. 42f.
5
Vgl. BGH, 5.7.1960, GRUR 1961, 27.
6
Vgl.
Heine
, GRUR 1961, 29;
Vollrath
, GRUR 1983, 52, 53;
Henn
, S. 130ff.; OLG Düsseldorf, 31.8.2006, Mitt. 2007, 143ff. mit Anm.
Kreuzkamp
.
8
GRUR 1961, 27.
9