Logistik- und Industriemeister Basisqualifikation - Zusammenfassung der IHK-Prüfungen - Weiterbildung Leichtgemacht - E-Book

Logistik- und Industriemeister Basisqualifikation - Zusammenfassung der IHK-Prüfungen E-Book

Weiterbildung Leichtgemacht

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Beschreibung

www.weiterbildung-leichtgemacht.de Logistik- und Industriemeister Basisqualifikation Rechtsbewusstes Handeln Zusammenfassung der IHK-Prüfungen 2011 - 2021 Herbst 1. . Auflage 2022 Die Zusammenfassung dient der Vorbereitung auf die Prüfung zu den Basisqualifikationen des Logistik- und Industriemeisters. Das Skript bietet eine kompakte und zuverlässige Zusammenfassung aus den IHK-Prüfungen. Das strukturierte Inhaltsverzeichnis gibt gleich zu Beginn einen Überblick über die Aufteilung der jeweiligen Klausurtypen. Ideal für die unmittelbare Prüfungsvorbereitung kann das Skript zur Wiederholung des prüfungsrelevanten Wissens genutzt werden. Es wird auf einen Blick klar, was wichtig für die Prüfung ist. Es ergibt sich folgender Inhalt: Rechtsbewusstes Handeln Individuelles Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Sozialversicherungsrecht Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Umweltrecht Wirtschaftsrecht und Vorschriften

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Weiterbildung Leichtgemacht - Busch Pascal

Logistik- und Industriemeister Basisqualifikation

Rechtsbewusstes Handeln

Zusammenfassung der Prüfungen 2011 - 2021

Individuelles Arbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Sozialversicherungsrecht

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Umweltrecht

Wirtschaftsrecht und Vorschriften

Individuelles Arbeitsrecht

Arten von Rechtsquellen und -grundlagen

• Europäisches Gemeinschaftsrecht

• Grundgesetz

• Gesetze und Gewohnheitsrecht

• Verordnungen

• Tarifvertrag

• Betriebsvereinbarung

• Einzelarbeitsvertrag

• Betriebliche Übung

Zivilrecht und öffentliches Recht

• Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen / Firmen untereinander, z.B. Schuldrecht, Arbeitsrecht, usw.

• Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates gegenüber den Bürgern, z.B. Verwaltungsrecht, Sozialrecht, usw.

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern

• Bürgerliches Gesetzbuch

• Kündigungsschutzgesetz

• Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und der Organe der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsräte, Personalräte) zu ihren Mitgliedern und untereinander

• Betriebsverfassungsgesetz

• Tarifvertragsgesetz

Rangprinzip

Das Rangprinzip besagt, dass rangniedrigere Normen ( wie z.B. im Arbeitsvertrag) nicht gegen höherrangige Normen (wie z.B. in Gesetzen oder Tarifverträgen) verstoßen dürfen.

Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch

Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Vorstellungsgespräch einlädt, kann der Bewerber einen Ersatz der entstandenen Kosten verlangen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde

Arbeitsvertrag

Grundsätzlich darf ein unbefristeter Arbeitsvertrag auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Verträge, die auf diese Weise abgeschlossen werden, sind voll wirksam. Dies ergibt sich aus §611a BGB, der keine Form vorsieht.

Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind daher nicht nichtig. Kündigungen aufgrund fehlender schriftlichen Form sind unwirksam.

Rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers bei mündlich abgeschlossenenArbeitsverträgen

Gemäß §2 NachwG hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen

• schriftlich niederzulegen,

• zu unterzeichnen und

• dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Verträge, bei denen es einer Schriftform bedarf

• Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (§12 AÜG)

• Tarifvertrag (§1 Absatz 2 TVG)

• Betriebsvereinbarung (§77 Absatz 2 BetrVG)

• Generell bedarf es auch einer Schriftform, sofern der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung ausdrücklich eine Schriftform vorsehen (§105 Absatz 1 Satz 1 GewO)

Arten von vorübergehenden Arbeitsverhältnissen

• Befristete Arbeitsverhältnisse aus sachlichem Grund

• Befristete Arbeitsverhältnisse mit sachgrundloser Befristung

• Leiharbeitsverhältnisse (Abschluss von Verträgen über Arbeitnehmerüberlassung)

Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Sowohl eine Verlängerung der Befristung mit als auch ohne Sachgrund ist möglich. Eine Verlängerung mit sachlichem Grund ist zeitlich nicht limitiert, die sachgrundlose Befristung kann innerhalb von zwei Jahren dreimal verlängert werden.

Voraussetzung, damit eine weitere Befristung von bereits befristeten Arbeitsverhältnissen möglich ist

Eine Befristung ohne Sachgrund kann dreimal bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden. Bei einer Befristung mit Sachgrund ist eine Verlängerung zeitlich nicht begrenzt.

Lohnnebenkosten

• Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers

• Urlaubsgeld

• Weihnachtsgeld

• Vermögenswirksame Leistungen

• Betriebliche Altersvorsorge

Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

• Kantine

• Kinderbetreuung

• Betriebliche Altersversorgung

• Betriebssport

• Arbeitskleidung

• Kostenlose Getränke

Betriebliche Übung

Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal in Folge eine freiwillige Leistung gewährt ohne Freiwilligkeitsvorbehalt.

Beispiele:

• Urlaubsgeld

• Weihnachtsgeld

• Anwendung bestimmter Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer

• Gewährung von Jubiläumszuwendungen

• Zahlung von Essensgeld- oder Fahrtkostenzuschüssen

Voraussetzungen, damit keine Betriebliche Übung für den Arbeitgeber besteht

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern mitteilen, dass es sich bei der Prämie um eine freiwillige Leistung handelt, auf die auch bei mehrmaliger Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht. Der Arbeitgeber sollte sich diesen Vorbehalt von den Mitarbeitern bestätigen lassen.

Voraussetzungen für eine Reduzierung der Arbeitszeit

• Beschäftigung im Betrieb seit mehr als sechs Monaten

• Beschäftigung von mehr als 15 Arbeitnehmern im Betrieb

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