Machtübergabe - Familie - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Familie E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Familie neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass ein familiäres Zusammenleben durch Trennungen und Tabus immer schwieriger wird? Und wünschen auch Sie sich, dass Kinder kein Risiko für die Karriere darstellen? Welche Familienpolitik kann unsere Generationen versöhnen? Dieses Buch verrät uns: ... wie klare Regeln zur Partnerfindung sexueller Belästigung vorbeugen können und ein Elternführerschein Kindesmisshandlung vermeiden kann. ... wie Jugendzentren, Kinderhäuser und Kindergeld Minderjährigen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und nützliche Aktivitäten anbieten können. ... welche Wege zur Freizeitgestaltung die Generationen vereinen können und wie legaler Selbstmord die Täter und Hinterbliebenen schützen kann. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Seitenzahl: 123

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

5 Ministerium für PW

Inhaltsverzeichnis

1 Ziele des Familienministeriums

2 Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.2 Organisation

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Europaabteilung

2.4 Auslandsabteilung

2.5 Familienabteilung

2.6 Kinderabteilung

2.7 Seniorenabteilung

3 Aufgaben des Familienministeriums

4 Sitten

4.1 Persönliche Verantwortung

4.2 Gesellschaftliche Verantwortung

5 Demokratieförderung

5.1 Gleichstellung

5.2 Demokratisierung aller Subsysteme

6 Standesamt

6.1 Lebensbegleitung

6.2 Seelsorge

7 Familien

7.1 Institut für Familienforschung

7.2 Familien-VZ

7.2.1 Treffen

7.2.2 Streit schlichten

7.2.3 Freunde finden

7.2.4 Partnerbörse

7.2.5 Adoptionsdatenbank

7.2.6 Elternführerscheinportal

7.3 Verpartnerung

7.3.1 Digitale Einwilligung

7.3.2 Liebe

7.3.3 Sex

7.3.4 Minderjährige

7.3.4.1 Unbewusste Verpartnerung

7.3.4.2 Bewusste Verpartnerung

7.3.5 Gruppen

7.3.6 Strafbare Handlungen

7.3.7 Veranstaltungen

7.3.7.1 Handzeichen „Halbes Herz“

7.3.7.2 Partyspiel „Wer war solo?“

7.4 Ehe

7.4.1 Ehevertrag

7.4.2 Ehename

7.4.3 Güter

7.4.4 Versorgungsausgleich

7.4.5 Nachehelicher Unterhalt

7.4.6 Sorgerechtsverteilung

7.4.7 Erbverteilung

7.5 Kinderwunsch

7.5.1 Verfahren bei Zeugungsunfähigkeit

7.5.2 Schwangerschaft

7.5.3 Geburt

7.5.4 Elternzeit

7.6 Jugendamt

7.6.1 Aufsichtspflicht der Kinderärzte

7.6.2 Verhalten bei Kindeswohlgefährdung

7.6.3 Familienhilfe

7.6.4 Strafen für schlechte Eltern

7.6.5 Adoption

7.7 Erziehung

7.7.1 Elternführerschein

7.7.1.1 Anmeldung

7.7.1.2 Inhalte

7.7.1.2.1 Fallbeispiele

7.7.1.2.2 Die entscheidendste Zeit des Lebens

7.7.1.2.3 Sprechen

7.7.1.2.4 Streit

7.7.1.2.5 Wickeln

7.7.1.2.6 Gebärdensprache

7.7.1.2.7 Kraulen

7.7.1.2.8 Körper entdecken

7.7.1.3 Ausländer

7.7.1.4 Seminare

7.7.1.5 Prüfung

7.7.1.5.1 Abschlussprüfung

8 Kinder

8.1 Kinderrechte

8.1.1 Beziehungen

8.1.2 Regeln

8.1.3 Unversehrtheit

8.1.4 Gemeinschaft

8.1.5 Talent

8.1.6 Erfahrungen

8.1.7 Zukunft

8.2 Kindernotruf

8.3 Kinderausweis

8.4 Kindergeld

8.5 Jugendliche

8.5.1 Jugendbund

8.5.1.1 Jugendfeuerwehr

8.5.1.2 Pfadfinder

8.5.1.3 Katastrophenschutz

8.5.2 Jugendzentrum

8.5.2.1 Zentrale

8.5.2.2 Zweigstellen

8.6 Jugendschutzgesetze

8.7 Volljährigkeit

9 Freizeit

9.1 Kunst

9.2 Musik

9.3 Sport

9.4 Freizeitveranstaltungen

9.5 Spielplätze

9.5.1 Spielzeugschrank

9.5.2 Lärm-Ampel

9.6 Vereine

9.6.1 Vereins-VZ

9.7 Ehrenamt

10 Senioren

10.1 Seniorenbund

10.2 Altersheim

11 Tod

11.1 Erbe

11.1.1 Testament

11.1.1.1 Persönliche Daten

11.1.1.2 Erbfolge

11.1.1.3 Pflichtteil

11.2 Selbstmord

11.3 Bestattung

11.4 Ahnenarchiv

12 Umstieg auf das neue System

12.1 Umwandlung der Stiftungen

12.2 Änderung des Sexualstrafrechts

12.3 Umstellung der Kulturförderung

12.4 Einführung des Elternführerscheins

12.5 Umstellung der alten Ministerien

12.5.1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

12.5.2 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

12.5.3 Bayerisches Staatsministerium der Justiz

12.5.4 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Kontaktformular

1 Ziele des Familienministeriums

Ziel des Familienministeriums ist eine familiäre Atmosphäre im Land zu schaffen, in der die Menschen ermuntert werden sich zu lieben. Dafür bietet das Ministerium Hinweise und Gelegenheiten, um möglichst einfach Freunde und Partner fürs Leben zu finden. Das Familienministerium verfolgt das Ziel durch Verpartnerung eine Elternschaft zu erzeugen, die im Durchschnitt 2,1 Kinder pro Frau bei einer möglichst niedrigen Kindersterblichkeit gewährleistet. Mit dieser Geburtenrate ist das Land in der Lage die Anzahl der Bevölkerung gleich zu halten, um demografische Schwankungen zu vermeiden, die zu Krisen am Arbeitsmarkt führen können.

Ziel ist das Alter der Eltern vom Kinderwunsch der Partner abhängig zu machen und damit gleichermaßen eine kurze oder lange Generationenfolge zu ermöglichen. Kinder, die aus Liebe gezeugt werden und in der liebevollen Partnerschaft ihrer Eltern heranwachsen ist das Idealziel, das das Familienministerium mit seinen Gesetzen und Maßnahmen anstrebt. Eltern sollen wissen, wie sie ihrem Kind die bestmöglichen Chancen für sein Leben mit auf den Weg geben können und machen dafür den Elternführerschein.

Ziel des Familienministeriums ist es größtmögliche Freiheit der Liebe bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit der Freiwilligkeit zu gewährleisten. Kinder sind nicht gezwungen bei ihren Eltern zu leben und lieben sie aus freien Stücken. Ein Leben im Jugendzentrum oder Kinderhaus ist jederzeit möglich. Menschen sind nicht gezwungen zu leben, sondern leben weil sie das Leben lieben. Selbstmord ist jederzeit möglich. Menschen sind nicht gezwungen bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen zu lieben, sondern sie wählen ihre Partner frei in gegenseitigem Einverständnis. Das Standesamt beglaubigt die Freiwilligkeit und das Einverständnis der Partner.

Das Familienministerium verfolgt das Ziel der Bevölkerung in allen privaten und persönlichen Lebenslagen Beistand zu leisten, wenn sie ihn anfordern oder ein friedliches Zusammenleben Beistand oder Beaufsichtigung notwendig macht. Gemäß der politischen Theorie vom Staat als volkswirtschaftlicher Unternehmer6 erfüllt das Familienministerium den Unternehmensbereich Personalwesen zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterzufriedenheit. Die Familie ist das Nest, in dem sich Humankapital regeneriert, Kraft schöpft und fortpflanzt. Kinder genießen Schulpflicht und das Recht auf steuerfinanzierte Versorgung mit Wissen und die gänzlich elternunabhängige Versorgung. Volljährige Bürger sind Kunden, Mitarbeiter und Wähler ihres Staates als Unternehmen und gelten als zufrieden, wenn sie neben Arbeit auch Freizeit und Fürsorge zur Erholung erhalten können.

Ziel des Familienministeriums ist es freie Liebe im Land zu ermöglichen, die eine Liebe zum Vaterland und allen Mitmenschen erlaubt. Das Volk bildet dabei eine große Familie, die die gleiche Sprache spricht. Die Kommunen sind die Kleinfamilien, die die gleiche Lebensumwelt haben.

6 Staatsorganisationsministerium – 5.3 Theorie vom Staat als volkswirtschaftlicher Unternehmer

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.7

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.8 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.9 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.10 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.11

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.12

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.13 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer14 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)15.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.16

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.17 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.18 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.19

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.20 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.21

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.22

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.23

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Jugend24, Sport25, Grundrechte und Bekämpfung von Diskriminierung26 und Kultur27, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.28

2.4 Auslandsabteilung

Die Auslandsabteilung betreut alle Angelegenheiten von internationaler Familienpolitik, die ihm vom Auslandsministerium zugeteilt werden. Dazu zählt die Adoption ausländischer Kinder, die Einwanderung ausländischer Familien und deren Betreuung durch das Jugendamt, ob alle hiesigen Pflichten eingehalten werden. Die Auslandsabteilung betreibt europäische und internationale Jugendpolitik. Sie stellt dafür Kontakt zwischen europäischen oder internationalen Jugendorganisationen und dem Jugendbund her und regt Austauschprogramme zwischen Jugendzentren an. Gleiches gilt für den Seniorenbund und Altersheime im Zuge der internationalen Politik für Seniorinnen und Senioren. Die europäische und internationale Gleichstellungspolitik wird in Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium betrieben, wodurch eine Angleichung der Vorgaben zur Gleichstellung innerhalb der internationalen Union29 angestrebt wird und internationale Vorgaben auf Grundlage der Menschenrechte vereinbart werden. Die Auslandsabteilung ist für die internationalen Sportangelegenheiten zuständig, wenn es um die Veranstaltung von internationalen Meisterschaften und Olympiaden im Ausland geht.

2.5 Familienabteilung

Die Familienabteilung sorgt für die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien, um die Grundsätze der Sitten und Demokratisierung zu wahren. Sie beaufsichtigt die Arbeit des Standesamtes und verbessert in Zusammenarbeit mit den Standesbeamten die Leistungen zur Lebensbegleitung und Seelsorge. Sie betreibt das Institut für Familienforschung in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium. Sie sorgt für die Teilnahme an Studien und eine Weiterleitung von Daten an die zuständigen Behörden des Familienministeriums. Sie betreibt das Familien Verzeichnis (VZ)30 in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium. In Zusammenarbeit mit dem Familienminister werden gesetzliche Bestimmungen und Mustervorlagen zur Verpartnerung und Ehe ausgearbeitet und nach Erlass an das Standesamt weitergeleitet.

2.6 Kinderabteilung