Machtübergabe - Sicherheit - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Sicherheit E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Sicherheit neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Sie sich nicht mehr unbeschwert alleine auf die Straße trauen können? Und wünschen auch Sie sich in einer Notlage tatkräftige Unterstützung? Welche Maßnahmen können die Sicherheit erhöhen, ohne die Freiheit einzuschränken? Dieses Buch verrät uns: ... wie Sicherheitskräfte von den Bürgern - je nach deren Sicherheitsgefühl - angefordert werden können, um ihnen real und digital zu helfen. ... wie ein demokratisch abgestimmter Notfallplan im Vorfeld gemeinsam mit der Bevölkerung eingeübt werden kann, um im Katastrophenfall die Angst vor einer ungewissen Zukunft zu verhindern. ... wie militärisches Material und Personal in Friedenszeiten zum Wohlstand der Bevölkerung beitragen und im Kriegsfall demokratisch eingesetzt werden kann. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

5 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

6 Ministerium für freie Marktwirtschaft

7 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

8 Ministerium für Planwirtschaft

9 Ministerium für Tauschwirtschaft

10 Ministerium für TW – 6 Tauschwirtschaftszonen (TWZ)

11 Medienministerium – 7.1.1 Volkskraftwagen (VKW)

12 Auslandsministerium – 5.8 Internationale Union (IU)

13 Medienministerium – 7 Regierungsfernsehen (RF)

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziele des Sicherheitsministeriums

2.

Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.2 Organisation

2.1.2.1 Prüfdienste

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Europaabteilung

2.4 Abteilung für Sicherheitspolitik.

2.5 Abteilung für innere und äußere Sicherheit

3.

Aufgaben des Sicherheitsministeriums

4.

Sicherheitspolitik

4.1 Sicherheitskräfte

4.2 Funkverkehr

4.3 Alarmsignale

4.4 Anzeigen gegen Sicherheitsbehörden

4.5 Auskunftspflicht der Sicherheitsbehörden

4.6 Sicherheits-VZ

4.7 Waffenrecht.

4.7.1 Verkauf und Besitz

4.7.2 Waffenschein

4.8 Großveranstaltungen

4.9 Demonstrationen

4.9.1 Gewaltsame Demonstrationen

4.10 Notstand

4.11 Terrorismus

4.12 Soziale Brennpunkte auflösen

4.13 Gedenkstätten

5.

Gefahrenabwehr

5.1 Freiwilliger Zivilschutz

5.2 Rettungsdienst

5.3 Feuerwehr

5.3.1 Freiwillige Feuerwehr

5.3.2 Wasserwacht.

5.4 Technisches Hilfswerk (THW)

5.5 Volksarbeitseinsatz.

5.6 Notrufnummer 110

5.6.1 Ausweis mit Notfallfunktion

5.7 Katastrophenschutz

5.7.1 Katastrophenfälle

5.7.2 Mobilmachung.

5.7.3 Notfallplan.

5.7.4 Wiederaufbau.

5.7.4.1 Notfallkatalog

5.7.5 Lokale Katastrophen.

5.7.6 Regionale Katastrophen

5.7.7 Kontinentale und globale Katastrophen

5.7.8 Szenarien

5.7.8.1 Pandemien

5.7.8.1.1 Anfangsphase

5.7.8.1.2 Infektionsketten nachverfolgen.

5.7.8.1.3 Umstellung der Produktion

5.7.8.1.4 Testen, impfen und behandeln

5.7.8.1.5 Forschung und Entwicklung

5.7.8.1.6 Endphase

5.7.8.2 Schwere Vulkanausbrüche und Meteoriteneinschläge

5.7.8.3 Sonnenstürme und Polumkehrungen

5.7.8.4 Unbewohnbare Erdoberfläche

5.7.8.4.1 Lebensraum

5.7.8.4.2 Leben im Container

5.7.8.4.3 Nutzung der Container außerhalb des Katastrophenfalls.

5.7.9 Internationaler Katastrophenschutz

5.7.9.1 Unterbringung der Bevölkerung

5.7.9.2 Unterbringung der Bevölkerung und Wiederaufbau

5.7.9.3 Evakuierung, Bildung, Aussiedlung und Wiederaufbau

6.

Volksschutz

6.1 Personal.

6.1.1 Fehler

6.1.2 Ausbildung für den Volksschutz

6.1.3 Uniform

6.1.4 Werkzeuge

6.1.5 Einsatzfahrzeuge.

6.2 Bereitschaftsdienst für alle Sicherheitsorgane und den Sozialdienst

6.3 Sicherheitsdienst auf Bestellung.

6.4 Streifendienst für die Polizei samt Sozialeinsatz

6.4.1 Sozialeinsatz

6.4.1.1 Hilfe in menschlichen Notlagen

6.4.1.2 Hilfe in Notlagen der Natur

6.4.2 Schutztrupp

6.5 Auszeichnungen

6.6 Streitschlichtung

6.6.1 Schlichtungszellen

6.6.2 Duell

6.6.3 Schlägerei

7.

Polizei

7.1 Ausrüstung

7.2 Einsatzfahrzeuge

7.3 Digitale Polizeiakten

7.4 Ermittlungs-VZ.

7.4.1 Offene Fahndungsgruppen.

7.5 Zivilpolizei

7.5.1 Einsätze der Zivilpolizei

7.5.2 Verdeckte Ermittlungen

7.6 Sondereinsatzkommando

7.7 Digitalpolizei.

7.7.1 Internet

7.7.2 Intranet

7.7.3 Datenabruf.

7.8 Kriminalität

7.9 Institut für Kriminologie.

7.10 Randale

7.10.1 Einsatz der Polizei bei Randalen

7.11 Mafia Bekämpfung

7.12 Stadtrazzia

7.12.1 Rechtsstaatliche Beobachtung.

7.12.2 Überwachung.

7.12.3 Abriegelung

7.12.4 Spezialeinheiten

7.12.5 Aufstände

7.12.6 Pendler.

7.12.7 Ablauf

7.12.7.1 Grenzziehung

7.12.7.2 Aufbau

7.12.7.3 Durchsuchung.

7.12.7.4 Unterbringung

7.12.7.5 Personenkontrolle

7.12.7.6 Lebensbedingungen.

7.12.8 Nachbereitung

8.

Zoll

8.1 Zusammenarbeit mit anderen Ministerien.

8.2 Grenzschutz

8.2.1 Häfen und Flughäfen

8.2.2 Straßen und Schienen.

8.2.3 Luftraum

8.2.4 Einreise von Personen.

8.2.4.1 Personenkontrollautomat

8.2.5 Einreise von Ausländern

8.2.6 Einreiseverbote.

8.2.7 Einreisebeschränkungen

8.2.8 Ausreise von Personen

8.2.9 Güterkontrollen

8.2.9.1 Güterkontrollautomat

8.2.10 Einfuhr von Gütern

8.2.11 Einfuhr von Kapital

8.2.12 Ausfuhr von Gütern

8.2.13 Ausfuhr von Kapital

8.3 Steuerfahndung.

8.3.1 Steuerfahndung im Ausland

8.3.1.1 Steuerhinterziehung ins Ausland

8.3.2 Steuerfahndung im Inland

8.3.2.1 Bargeldkontrolle

8.3.2.2 Schwarzarbeit

9.

Militär

9.1 Milizprinzip

9.2 Notstand

9.3 Verbündete

9.3.1 Europäische Verteidigungsarmee (EVA)

9.3.2 Europäischer Geheimdienst

9.4 Soldaten

9.4.1 Grundausbildung

9.4.1.1 Musterung.

9.4.1.2 Ausbildung

9.4.2 Waffensysteme

9.5 Kriegsführung

9.5.1 Digitaler Krieg

9.5.2 Putsch

9.5.3 Verteidigungskrieg

9.5.3.1 Stellungskrieg

9.5.3.2 Analoger Krieg

10.

Umstieg auf das neue System

10.1 Keine privaten Sicherheitsdienste

10.2 Aufgabenverteilung in der Wasserwacht.

10.3 Neuordnung der Kriminalpolizei.

10.4 Auflösung der Geheimdienste

10.5 Erweiterung der NATO.

10.6 Zusammenlegung der Bundeswehr

10.6.1 Nutzung der Kasernen

10.7 Schengenraum.

10.8 Einfuhrumsatzsteuer

10.9 Umstellung der alten Ministerien

10.9.1 Auswärtiges Amt

10.9.2 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

10.9.3 Bundesministerium der Finanzen

10.9.4 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

10.9.5 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

10.9.6 Bundesministerium der Verteidigung

10.9.7 Bundeskanzleramt

Kontaktformular

1 Ziele des Sicherheitsministeriums

Das grundsätzliche Ziel des Sicherheitsministeriums ist Frieden. Es setzt das staatliche Gewaltmonopol zum Wohle des Volkes und in Abstimmung mit dem Volk möglichst kostengünstig ein. Der Gebrauch tödlicher Waffen soll die Ausnahme sein und von nicht tödlichen Waffen weitestgehend abgelöst werden. Nach Möglichkeit soll kein Mensch durch die Sicherheitskräfte getötet werden. Leichte Verletzungen sollen hingegen als disziplinarische Maßnahme von den Sicherheitskräften gegen verbale oder körperliche Angreifer eingesetzt werden können. Ziel ist es Respekt vor dem Gewaltmonopol zu erzeugen, das grundsätzlich freundlich und hilfsbereit auftritt. Wer aber gegen Gesetze verstößt und sich den gesetzlich zulässigen Anweisungen der Sicherheitskräfte widersetzt, wird sofort bestraft und der Umgang ist von strafrechtlich zulässigen Zwangsmaßnahmen geprägt.

Gewalt wird nur so kurz wie möglich und so heftig wie nötig angewendet. Militärische Abschreckung gilt nur für den Schutz der Außengrenzen. Andere Staaten sollen erkennen, dass das Militär nicht für die Eroberung fremder Länder ausgelegt ist. Friedensverträge sollen so leichter möglich sein. Gleichzeitig soll die Bevölkerung wehrfähig sein, um im Notfall ihre demokratische Freiheit zur Selbstbestimmung gegenüber Besatzern verteidigen zu können.

Kurzfristiges Ziel ist die Gründung der europäischen Verteidigungsarmee. Mittelfristiges Ziel ist die Fernsteuerung aller Waffensysteme und ein wirkungsvoller Abwehrmechanismus gegen Himmelskörper im Weltall. Langfristiges Ziel des Sicherheitsministeriums ist es den Grenzschutz, Zölle und das Militär abschaffen zu können. Lediglich Verteidigungsanlagen gegen Himmelskörper sollen erhalten bleiben. Das Sicherheitsministerium unterstützt mit seiner Ausstattung die Entdeckung und Besiedelung erdähnlicher Planeten.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.14

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.15 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.16 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.17

Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.18

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.19

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.20 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer21 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)22.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und falls nötig für Disziplinarangelegenheiten.23

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.24 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.25 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.26

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.27 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.1.2.1 Prüfdienste28

Der Verfassungsschutz ist der Prüfdienst des Sicherheitsministeriums, der die Arbeit der Ministerien auf ihre Verfassungstreue hin überprüft. Die Polizei prüft die Verfassungstreue der Bürger, insbesondere die Einhaltung der Grundrechte. Beide Prüfdienste des Sicherheitsministeriums arbeiten mit den Staatsanwaltschaften des Justizministeriums zusammen, um Verstöße richterlich prüfen zu lassen.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.29

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.30

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.31

Die Europaabteilung übernimmt die Klärung der Grundsatzfragen und die Koordinierung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Das beinhaltet die grenzüberschreitende Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch alle Sicherheitskräfte, den gemeinsamen Schutz der EU-Außengrenzen und die europäische Verteidigungsarmee. Die Europaabteilung organisiert die sicherheitspolitischen Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten in Abstimmung mit dem Sicherheitsminister.

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)32, Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz33, Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden34, Terrorismusbekämpfung35, Bekämpfung der organisierten Kriminalität36, Zusammenarbeit im Zollbereich37, Zoll – allgemeine Vorschriften38, Zollspezifische Regelungen und Vorschriften39, Zölle, Kontrollen und Befreiungen40, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.41

2.4 Abteilung für Sicherheitspolitik

Die Abteilung für Sicherheitspolitik ist zuständig für die Koordination aller Maßnahmen, die alle Sicherheitsorgane betreffen, oder die in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien organisiert werden. Sie betreibt das Sicherheits Verzeichnis (VZ)42 und das Ermittlungs-VZ. Im Notfall und Katastrophenfall teilt sie ausgewählte Daten aus dem Sicherheits-VZ mit ebenfalls betroffenen Staaten, um die Einsätze zu koordinieren. Für Kriminalfälle, Straftaten und die Kontrolle der Ein- und Ausreisenden Personen und Waren teilt sie die Daten des Ermittlungs-VZ mit Staaten, die ebenfalls ihre Ermittlungsdaten teilen in gleichem Umfang.

Sie ist zuständig für die Formulierung von Gesetzesvorlagen zur Sicherheitspolitik. Falls die Regelungen europaweit oder weltweit vereinheitlicht werden sollen, arbeitet sie mit dem Auslandsministerium zusammen.

Die Abteilung für Sicherheitspolitik ist zuständig für die Organisation der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen der beteiligten Staaten, die füreinander Amts- und Rechtshilfe leisten. Sie arbeitet dafür in Abstimmung mit den Ministern für Sicherheit und Ausland.

2.5 Abteilung für innere und äußere Sicherheit

Die Abteilung für innere und äußere Sicherheit betreibt die Sicherheitsorgane, namentlich den Zivilschutz, Rettungsdienst, die Feuerwehr, das technische Hilfswerk, den Volksschutz, die Polizei und das Militär.

Die Abteilung kümmert sich um die Zusammenarbeit und Vernetzung der einzelnen Sicherheitsorgane und den ausgewogenen Personaleinsatz aller verfügbaren Sicherheitskräfte zwischen allen Sicherheitsorganen. Sie koordiniert die Sicherheitskräfte der Kommunen für nationale und internationale Einsätze.

Im Katastrophenfall und im Notstand koordiniert die Abteilung für innere und äußere Sicherheit die Aufgabenteilung mit allen nötigen Ministerien. Sie kann ihnen dafür in Abstimmung mit dem Sicherheitsminister Anweisungen geben, die zur Bewältigung der Katastrophe oder des Notstands notwendig sind. Sie führt während einer Katastrophe oder im Notstand regelmäßig Ausschüsse und Abstimmungen mit der Bevölkerung durch, um die demokratische Kontrolle zu gewährleisten.

14 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

15 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

16 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

17 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

18 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

19 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

20 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

21 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

22 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

23 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

24 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

25 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

26 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

27 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

28 §70,2 Oberaufsicht: BV Art.169, §71,4 Überprüfung der Wirksamkeit

29 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

30 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

31 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

32https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/2505.html

33https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/humanitarian_aid.html?root_default=SUM_1_CODED=04

34https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/2304.html

35https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/2307.html

36https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/2308.html

37https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1201.html

38https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1206.html

39https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1209.html

40https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1208.html

41 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

42 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

3 Aufgaben des Sicherheitsministeriums43

Aufgabe des Sicherheitsministeriums ist die Einwohner Deutschlands zu schützen und den demokratischen Staat zu bewachen, in dem sie leben. Das Sicherheitsministerium ist neben dem Justizministerium im Strafvollzug, das einzige Ministerium, das Gewalt anwenden darf. Der Sicherheitsminister und seine Stellvertreter unterliegen der demokratischen Kontrolle.

Die Sicherheitskräfte haben die Aufgabe das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchzusetzen, das vom Volk vorgegeben wird. Aufgabe des Sicherheitsministers ist die Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit. Zur Wahrung der inneren Sicherheit wird er von seinen Stellvertretern in den Kommunen unterstützt. Die Sicherheitskräfte sind personell und technisch so ausgestattet, dass sie unabhängig von anderen Staaten in der Lage sind Gefahren abzuwehren und das Volk