Meine erste eigene Wohnung - Christian Eigner - E-Book

Meine erste eigene Wohnung E-Book

Christian Eigner

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Beschreibung

Endlich Hauptmieter! Äh, und jetzt? Wenn man die ersten eigenen vier Wände bezieht, tauchen plötzlich tausend Fragen auf: Kann ich den Mietvertrag so unterschreiben? Wie viele Umzugskisten brauche ich? Wie streicht man eine Wand richtig? Wie wähle ich einen Stromanbieter? Wie verhält man sich gegenüber Nachbarn und darf ich eigentlich untervermieten? Dieser ultimative Guide beantwortet alle Fragen – vom Mietvertrag bis zur Wohnungsübergabe und noch mehr. Neben allen wichtigen Informationen zu Finanzen, Versicherungen und Verträgen finden sich auch Bauanleitungen z. B. für einen Lattenrost, Hitlisten, wie man seinen Haushalt organisiert und jede Menge Ratschläge, wie die eigene Wohnung zu einem gemütlichen Zuhause wird. So macht Umziehen Spaß!

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Meine erste eigene Wohnung

333 Tipps zum Umziehen, Einziehen, Wohlfühlen

Christian Eigner

So funktioniert das Buch

Adios, Wohnheim, WG oder Hotel Mama – hallo, eigene Wohnung. War zwar gemütlich, so in der Komfortzone – doch jetzt beginnen Job, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst – und für dich ein neuer Lebensabschnitt: Du ziehst um und stellst dich bei der Gelegenheit wohnungstechnisch auf eigene Füße. Du bist erst 20? Ganz schön früh dran. Du bist schon 30? So kann‘s halt laufen. Du hast eine Bleibe zumindest in Aussicht – und eine ganze Menge Fragen: Muss ich alles schlucken, was im Mietvertrag steht? Darf ich untervermieten? Wo bekomme ich günstige Möbel? Wie kriege ich das mit dem Putzen hin? Was tun, damit ich fern der Heimat nicht vereinsame?

Praxistipps für jeden Bereich

Dieses Buch macht dich fit in all diesen Praxisfragen. Es soll dich in der Zeit vor und nach deinem Umzug begleiten und dir helfen, auch dann gelassen zu bleiben, wenn‘s mal drunter und drüber geht. Es erspar­t dir so manchen Anruf bei den Eltern, wenn es zum Beispiel darum geht, wie man einen Umzug plant, eine Schraube eindü­belt oder das richtige Waschprogramm einstellt. Außerdem kannst du mit unseren Tipps eine Menge Geld sparen. Du erfährst, wie du am besten Strom sparst, wie du mit fünf Putzmitteln deine ganze Wohnung sauber bekommst und findest eine Anlei­tung zum Bau eines Lattenrostes. Damit du von Beginn an den Überblick behältst, gibt es auch Tipps zum Ummelden, Ordnung halten und Organisieren von Dokumenten.

Den Mietvertrag umtexten? Nägel in eine Betonwand hauen? Die Nachbarn ignorieren? Besser nicht ! Was du dir schenken solltest, steht auf der linken Buchseite.

Sprechende Bilder, dazu kompakte Texte

Optimal für den schnellen Überblick ist unser Doppelseiten-Prinzip: In allen Kapiteln des Buches stößt du auf Seitenpaare mit sprechenden Bildern – ergänzt durch kompakte, prägnante Texte. Die linke Seite zeigt einen Irrtum oder eine mittelprächtige Lösung – auf der rechten Seite siehst du, wie es richtig oder besser geht. In den „Sprechblasen“ auf beiden Seiten findest du zusätz­liche Infos und Tipps zum Thema.

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag aufspüren? Eins-a-Löcher in die Wand bohren? Die Nachbarn um Hilfe bitten? Viel besser! Wie du alle Aufgaben souverän meisterst, steht auf der rechten Seit­e. Zum Nachahmen empfohlen !

Expertenwissen angezapft

„Meine erste eigene Wohnung“ deckt fast alle Bereiche des Mieterlebens ab – von juristischen Fragen über handwerkliche Tätigkeiten und Haushaltstipps bis zu den Geheimnissen eines gelungenen Zusammenlebens mit Nachbarn und Vermieter. Dafür haben wir das über viele Jahre gesammelte Wissen der Redaktionen von test und Finanztest gesichtet, mit Experten gesprochen und die Quintessenz jedes Themengebietes in dieses Buch gepackt. Wann immer möglich, wurden die Ergebnisse aktueller Tests berücksichtigt, etwa zu den Themen Matratzenkauf und Energiesparlampen. Willst du tiefer in bestimmte Untersuchungen einsteigen oder in unseren Magazinen veröffentlichte Meldungen und Reports zu einem Thema sichten, wirst du auf test.de fündig: Vieles ist kostenlos zugänglich, anderes lässt sich gegen geringes Entgelt downloaden.

Crashkurs und Nachschlagwerk

Wie du dieses Buch nutzt, ist letztlich dir überlassen: Du kannst es von vorn bis hinten durchlesen – sozusagen als Crashkurs für dein künftiges Dasein als mündiger Mieter – oder gezielt bestimmte Themen ansteuern, die dich gerade besonders interessie­ren. Beim schnellen Zugriff helfen dir Inhaltsverzeichnis und Stichwortregister. Die ersten fünf Kapitel des Buches widmen sich – in mehr oder weniger chronologischer Reihenfolge – den Aufgaben, vor denen du rund um deinen Umzug stehen wirst. In Kapitel sechs haben wir unabhängige Insti­tu­tio­nen zusammengestellt, auf deren Internetseiten du weitere Informationen zu vielen Themen findest.

Fehlschläge gehören einfach zum Leben dazu

So viel vorab. Jetzt viel Spaß beim Lesen und Entdecken. Vor allem aber: Hals- und Beinbruch in deiner Wohnung! Manche Falle und manches Fettnäpfchen wirst du mithilfe der folgenden Seiten umgehen können – andere nicht. Das ist normal und gehört zum Leben. Wichtig ist, dass du dich von Misserfolgen nicht umwerfen lässt und es beim nächsten Mal besser machst. Und zieht es dich doch mal zurück in die alte Komfortzone, denk daran: Unabhängigkeit ist unbezahlbar.

Inhaltsverzeichnis

Planen, checken, unterschreiben

8Eine eigene Wohnung – und das Leben beginnt

10Was so auf dich zukommt

11Hitliste: Das sind jetzt deine Aufgaben

13Checkliste „Mietvertrag“

12Deine Rechte als Mieter

14Hindernis-Parcours? — Freie Bahn!

16Was dein Vermieter darf

17Hitliste: Das musst du schlucken

18… und was dein Vermieter nicht darf

19Hitliste: Das musst du nicht akzeptieren

20Wann steigt die Miete?

22Faktencheck: Mietkaution

24Ballast abwerfen

26Pi mal Daumen? — Länge mal Breite!

28Faktencheck: Ablösezahlung

30Notieren? — … und fotografieren!

32Checkliste „Übernahme“

34Platz blockieren? — Schild bestellen!

36Beim Einzug renovieren? Nur gegen Mietnachlass!

38Wo kommt die Wärme her?

40Wo ist was in der Wohnung?

42Wundertüte Nebenkosten

43Checkliste „Nebenkosten“

44Atomstrom sparen? — Grünes Licht!

46Her mit dem Sparstrom!

48Checkliste „Ummelden“

50Checkliste „Internet“

Einpacken, umziehen, ankommen

54Mach dir einen Plan – und dann klare Ansagen

56Richtig packen

58Sehr ausladend? — Mehr einladen!

60 Dein „Überlebenskoffer“

62Der richtige Umzugswagen

64Umzugstag: Große Helfer

66Umzugstag: Kleine Helfer

68Schlepperbande? — Rollkommando!

70Einzeln schleppen? — Kette bilden!

72Checkliste „Umzugshelfer“

74Der Tag des Wahnsinns: Nur die Nerven behalten!

75Checkliste „Umzugstag“

76Gut ankommen in der neuen Wohnung

78Puzzle für Anfänger? — Tetris für Profis!

80Schön an den Rand? — Voll in die Mitte!

82Endlich: Happy Housewarming

Malern, schrauben, installieren

86Kreativ sein, selbst Hand anlegen, Geld sparen

88So schwer ist das gar nicht …

90Bohrer kaufen? — Bohrer leihen!

92Werkzeug für jeden!

94Was die Wand dir erzählt

96Schritt für Schritt: Wände streichen

98Bunt streichen? — Bunt einrichten!

100Farben wirken Wunder

102Abgeprallt? — Angeschraubt!

104Plötzlich dunkel? — Ganz schön helle!

106Faktencheck: Löcher bohren

108So hält alles bombensicher

109Perfekte Dübel für jede Wand

112Schritt für Schritt: Leuchten anbringen

114Faktencheck: Sparlampen

116Sparlampen – was die Verpackung verrät

118Bringe Räume zum Leuchten

120Hilfe, das WLAN spinnt!

122Was kann ich womit sehen?

124Wärmestau? — Luftzirkulation!

126Lattenrost Marke „DIY“

128Die perfekte Matratze

129Checkliste „Matratze“

130Mit Chemie? — Mit Schmackes!

132Schritt für Schritt: Abfluss reinigen

134Probleme selbst lösen

136Zwischenlager? — Ausmisten!

Einrichten, einleben, wohlfühlen

140Vertrautes hilft beim Einleben

142Coole Möbel für wenig Geld

144Geld sparen? Strom sparen!

146 Was muss ich ausgeben, was kann ich ausgeben?

148Fünf für alles

150Checkliste „Staubsaugen“

152Clevere Haushaltshelfer

154Abkratzen? — Wegätzen!

156Unerwünschte Mitbewohner

158Luftreiniger? — Grünpflanzen!

160Rattenköder? — Energieträger!

162Faktencheck: Küchenkeime

164Strom verschwenden?— Strom sparen!

166Richtig schnell? — Richtig sauber!

168Bügeltipps für Pragmatiker

170Ablage P? — Ablage A!

172Wo war nochmal …?

174Ordnung schaffen befreit

Harmonieren, diskutieren,

kritisieren

178Der richtige Ton zur richtigen Zeit

180Eingraben? — Rauskommen!

182Mit Nachbarn reden hilft, Konflikte zu vermeiden

184Das hilft gegen Einsamkeit

186Let‘s get the party started!

188Was tun bei Mängeln?

190Mit Wut im Bauch? — Mit kühlem Kopf!

192So geht Miete mindern

194Auch in Abwesenheit bist du verantwortlich

195Hitliste: Beim Verlassen der Wohnung

196Checkliste „Sicherheit“

198Wie du als Mieter zum Vermieter wirst …

200Faktencheck: Untermiete

202Ganze Wohnung? — Nur ein Zimmer!

204An Touristen vermieten

206Wann zahlt die Versicherung?

204Ablesenlassen für Lässige

210Dauerkipp? — Durchzug!

212Heizen: Nur heiße Luft?

212Hilfe, bei mir schimmelt‘s!

Service

218Rat und Hilfe per Mausklick

220 Stichwortverzeichnis

Planen, checken, unterschreiben

Wer als Miet-Neuling eine schöne und bezahlbare Wohnung ergattert, hat den Hauptgewinn gezogen. Trotzdem heißt es, kühlen Kopf zu bewahren: Der Mietvertrag bürdet dir haufenweise Pflichten auf – nicht alle sind zulässig. Auch bei der Suche nach Anbietern für Strom und Internet verheddert sich mancher im Tarif­dschungel. Da ist es gut, seine Rechte zu kennen.

Eine eigene Wohnung – und das Leben beginnt

Gratulation – du hast die Wohnung ! Deine erste eigene. Das fühlt sich wahrscheinlich wie ein Hauptgewinn an. Jetzt nur noch den Mietvertrag unterschreiben, dann bestimmst du selbst, was in deiner Wohnung passiert – und wer außer dir darin wohnt. Eltern? Können gern zu Besuch kommen. Mitbewohner? Nur, wenn du es willst. Gäste? Immer her damit. Bevor du abhebst: Du bist als Hauptmieter auch für alles verantwortlich. Zahlst du die Miete nicht pünktlich oder richtest in der Wohnung Schäden an, musst du dafür geradestehen. Deshalb vergiss vor lauter Euphorie nicht, von Beginn an deinen Kopf anzuschalten.

1. Checke deinen Mietvertrag

Da liegt er auf dem Tisch, der Mietvertrag. Die meisten Vermieter verwenden dafür ein vorgedrucktes Formular. Würdest du jetzt anfangen, über einzelne Punkte zu disku­tie­ren, wird es wahrschein­lich doch nichts mit der Wohnung. Also: Augen zu und unterschrei­ben. Lies dir aber auf jeden Fall durch, was du absegnest – immerhin geht es um deine künftigen Pflichten. Der Vermieter will vor allem, dass seine Mieter nicht ausflip­pen und dass keine Klagen kommen. Deshalb enthalten Formularverträge viele Verbote. Nicht alle musst du beachten: Klauseln, die dich, wie Juristen es ausdrücken, „unangemessen benachteiligen“, sind trotz Unterschrift unwirksam.

2. Kläre das Thema „Untermieter“

Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer für dich allein? Macht nichts, ein Zimmer bekommst du immer untervermietet. Der Haken: Dafür brauchst du die Erlaubnis des Vermieters – sonst riskierst du die Kündigung. Hast du dir eine teure Wohnung bereits mit dem Plan gesucht, einen Teil unterzuvermieten, kann der Vermie­ter ablehnen, wenn er möchte, dass alle Bewohner Hauptmieter werden und für die Miete haften. Nicht ablehnen darf er den Untermieter, wenn du ihn erst später präsentierst und einen plausiblen Grund anführen kannst. Tipp: Bis zu sechs Wochen geht ein Mitbe­wohner meist als Gast durch.

3. Augen auf bei der Übernahme

Auch wenn der Vermieter oder der Vertreter von der Hausverwaltung super sympathisch wirken und die Wohnung ein Traum ist: Zum Übernahmetermin solltest du deine rosa Brille absetzen und die Lupe auspacken. Gehe in Ruhe und bei Tageslicht durch die Räume und protokolliere gemeinsam mit dem Vermieter oder Hausverwalter deren Zustand. Anschließend unterschreibt ihr beide das Protokoll. Wichtig: Auch wenn du den Sprung im Waschbecken und den Kratzer im Parkett nicht schlimm findest – bestehe darauf, dass alles notiert wird. Für den Fall, dass der Vermieter kein Übernahmeproto­koll mitbringt, lädst du dir vorher aus dem Internet selbst einen Vordruck herunter und druckst ihn aus. Und vergiss nicht: Mängel, die im Protokoll nicht detailliert beschrieben sind, musst du beim Auszug auf eigene Kosten beseitigen lassen.

4. Lerne deine Wohnung kennen

Du bist eher in der digitalen Welt zu Hause? Hilft nichts – bald musst du dich mit einer Menge analoger Dinge herumschlagen: Wände streichen, Löcher bohren, Kabel verlegen. So lange die Wohnung noch leer steht, kannst du vieles bequem erledigen – und die Zimmer in Ruhe checken. Beispiel? Nie wieder ist die Gelegenheit so günstig, um die Wohnfläche nachzumessen. Ist sie um mehr als 10 Prozent kleiner, als der Vermieter angegeben hat, kannst du die Miete mindern. Merke dir auch, wo sich Strom- und Wasserzähler befinden – damit du keine Probleme hast, wenn irgendwann der Ableser kommt. Auch den Sicherungskasten solltest du im Schlaf finden – du brauchst ihn spätestens, wenn du Lampen anbringen willst.

5. Besorge dir Strom und Internet

Informiere dich, welche Anbieter dir am neuen Wohnort Internet liefern können, und vergleiche die Preise. In der Regel musst du eine Festnetz-Flat mitkaufen – auch wenn du nur mit dem Handy telefonierst. Lief der Vertrag deiner alten WG auf deinen Namen, kümmere dich darum, dass er umgeschrieben wird. Dasselbe gilt für den Stromanbieter: Warst du schon als Kunde registriert, musst du klären, ob du den Vertrag mitnimmst oder einen neuen Vertrag abschließt. Übrigens: Ziehst du ohne Stromvertrag in die neue Wohnung ein, dann landest du automatisch in der „Grundversorgung“. Und die kann richtig teuer sein.

6. Mach dir einen Plan

Raus aus dem „Hotel Mama“, der Studi-WG oder dem Wohnheimzimmer– und rein in die eigene Wohnung. Du ziehst vielleicht in eine andere Stadt und fängst dort deinen ersten Job an. In jedem Fall hast du bald einen Umzug zu bewältigen. Vorher müssen die neue Wohnung bezugsfertig und die alte Bleibe geräumt sein. Was du brauchst, ist ein To-do-Countdown. Den musst du dir nicht einmal selbst ausdenken – das Netz steckt voller Umzugsplaner.

Was so auf dich zukommt

Feierabend. Du bist müde, gestresst, hast Hunger – und der Kühlschrank ist leer. Holst du dir eben einen Döner. Oder lässt dir eine Pizza bringen. Gesund? So mittel. Preiswert? Nicht wirklich. Lecker? Kommt drauf an. Klar wäre es besser, abends etwas zu kochen, sich Brote zu belegen oder einen Smoothie zu mixen. Doch wer kauft die Sachen ein? Immer der, der fragt – also du. Ab jetzt gilt: Lerne neue Seiten an dir kennen – und überrasche dich mit deinen Talenten !

Du wirst Chefeinkäufer …

Beispiel Einkaufen: Geh einmal pro Woche in den Supermarkt oder Bioladen und kaufe die Basics: Nudeln, Reis, Hirse, Bulgur, Linsen in Trockenform – dazu Tomaten, Bohnen, Mais in Dosen. Fülle dein Tiefkühlfach mit Gemüse, Beerenobst und Suppen für Notfälle. Plus Essig, Öl, Senf, Parmesan, Gewürze. Mit diesen Zutaten kommst du ganz schön weit. Hast du Zeit und Lust, leistest du dir ab und zu ein paar frische Extras wie Pilze, Fleisch oder Fisch.

… und Haushaltsprofi

Ob du einkaufen gehst oder nicht, entscheidest du ganz allein. Ob du die Wohnung lüftest und heizt, liegt auch in deiner Hand. Tust du es nicht, kann es teuer werden, denn dein Mietvertrag verpflichtet dich, das Eigentum des Vermieters vor Schäden zu bewahren. Zu viel Feuchtigkeit in der Luft führt zu Schimmel an den Wänden. Der ist un­gesund und kann die Bausubstanz angreifen. Musst du beim Auszug eine Sanierung bezahlen, siehst du deine Kaution wahrscheinlich nie wieder. Hast du laut Vertrag weitere Pflichten, etwa die „Kehrwoche“ oder Schneeräumen im Winter, nimm sie ernst. Sind keine weiteren Pflichten vermerkt – Glück gehabt.

… und Heimwerkermeister

Bohren, Schrauben, Hämmern – du hast keinen Plan und Papa kann am Telefon so schlecht erklären? Nur die Ruhe, du schaffst das. Zum Beispiel, indem du unsere Tipps ab Seite 84 beherzigst. Den Kleiderschrank kannst du dir für eine Servicepauschale aufbauen lassen, den Geschirrspüler schließt dir der Hausmeister an.

… und Finanzexperte

Miete, Strom, Internet sind monatlich zu bezahlen. Für die Miete richtest du einen Dauerauftrag ein, für wechselnde Rechnungsbeträge erteilst du Einzugsermächtigungen. Checke regelmäßig auf den Kontoauszügen, ob alle Beträge korrekt vom Konto abgehen.

Hitliste

Das sind jetzt Deine AufgabenDu wirst schnell merken: Vieles davon lässt sich mit ein bisschen Übung nebenbei erledigen.

Heizen + lüften

16 Grad Mindesttemperatur, 2- mal am Tag stoßlüften, Bad und Küche auch öfter

Aufräumen + putzen

1 größere Putzaktion pro Woche oder „nebenbei“ jeden Tag ein Bereich

Lebensmittel einkaufen

1 Großeinkauf pro Woche, alle 3 – 4 Tage zusätzlich frische Extras besorgen

Essen machen + kochen

Je nach Gewohnheit Frühstück und /oder Abendessen, Mittagessen eher auswärts

Anbringen + aufhängen

Insgesamt 30 – 40 Dübel sind immer erlaubt, fehlt es an Ausstattung, auch mehr

Reparieren + ausbessern

Beispiele: Abflüsse reinigen, Wandflecken überstreichen, Fenster abdichten

Für Sicherheit sorgen

Bei Abwesenheit alle Türen und Fenster schließen, Waschmaschine ausschalten

Wäsche waschen

2 Maschinen pro Woche

(1 x weiß, 1 x bunt) sollten für einen Single reichen

Pakete annehmen

Kein Muss, aber wichtig für eine gute Beziehung zu den Nachbarn

Deine Rechte als Mieter

Kleingedrucktes zu lesen, ist eine Tortur für die Augen, Laien ziehen daraus auch kaum Erkenntnisgewinn. Auch wenn du dich bei Handyvertrag, Girokonto und Streamingdienst erfolgreich vor der Lektüre gedrückt hast – deinen Mietvertrag solltest du unbedingt lesen. Der Grund: Die Sätze in Miniaturschrift sind vor allem dazu da, deine Rechte einzuschränken. Bitte deshalb deinen Vermieter, dass du den Vertrag vor der Unterschrift mitnehmen und in Ruhe anschauen kannst. Um böse Überraschungen zu vermeiden, achte auf folgende Punkte:

Ist das Haus eine Energieschleuder?

Damit es nicht die Nebenkosten sind, die aus einer erschwinglichen eine teure Wohnung machen, solltest du ihren Energiebedarf kennen. Hast du die Angaben im Inserat überlesen und bei der Besichtigung nicht aufgepasst, kannst du den Vermieter jetzt auffordern, dir den Energieausweis vorzulegen. Dazu ist er verpflichtet. Anhand einer Farbskala kannst du dann abschätzen, ob die Ausgaben für Heizung und Warmwasser eher hoch oder niedrig sind.

Extra-Tipp: Siehst du auf dem Ausweis zwei Pfeile, handelt es sich nicht um einen Verbrauchs-, sondern einen Bedarfsausweis. Wichtig für die Heizkosten ist dann der Pfeil für den „Endenergiebedarf“.

Darfst du den Garten nutzen?

Das Mehrfamilienhaus besitzt einen Garten oder begrünten Innenhof? Traumhaft, dann könnest du dort die ein oder andere Grillparty veranstalten – sofern der Garten laut Vertrag mitvermietet ist oder als Gemeinschaftseinrichtung allen Mietern zur Verfü­gung steht. Im Gegenzug musst du dann über die Nebenkosten auch für die Pflege von Grün- und Gartenflächen zahlen.

Extra-Tipp: Macht der Vermieter keine Vorgaben, müssen sich die Mieter absprechen, wer den Garten wie nutzt. Also: Erst fragen, dann Blumenbeet anlegen.

Was ist mit baulichen Eingriffen?

Du darfst in der Wohnung zusätzliche Steckdosen anbringen, Zimmertüren aushängen und Einbauschränke entfernen – kurzum: Dinge verändern, die sich problemlos rückgängig machen lassen und nicht in die Bausubstanz eingreifen. Solchen „vertragsmäßigen Gebrauch“ darf der Vermieter nicht verbieten. Willst du aber eine Zwischenwand einziehen, eine Mauer durchbrechen oder ein Riegel-Schloss einbauen, brauchst du sein Einverständnis.

Extra-Tipp: Auch wenn du auf eigene Kosten Parkett- oder Laminatboden verlegen willst, solltest du um Erlaubnis fragen – sonst musst du beim Auszug eventuell alles wieder in den Ausgangszustand versetzen.

Checkliste „Mietvertrag“

1Basisdaten  Prüfe, ob der Vertrag Name und Anschrift des Vermieters enthält. Zudem müssen darin alle mitvermieteten Räume genau bezeichnet sein – auch der Kellerverschlag oder die Garage.

2Miethöhe  Die Kaltmiete allein sagt wenig aus. Rechne aus, was du monatlich insgesamt zu zahlen hast – inklu­­sive Vor­auszahlun­gen für Neben- und Heizkos­ten.  Frage den Vermieter oder einen Nachbarn, ob deren Höhe realistisch ist – sonst droht eine Nachzahlung im Folgejahr.

3Mieterhöhung  Sind im Vertrag Mieterhöhun­gen vorgesehen? Steht nichts drin, kann die Miete nach frühestens 15 Monaten auf maximal die „ortsübliche Vergleichsmiete“ angehoben werden.

4Nachmieter  Willst du einen Nachmieter vorschlagen, falls du eher aus deinem Vertrag willst ? Dann achte darauf, dass das Recht dazu im Mietvertrag festge­schrieben wird.

5Kaution Du musst maximal drei Nettokaltmieten zahlen, selbst wenn im Vertrag mehr steht. Einige dich mit dem Vermie­ter, bei welcher Bank ihr das Kautionskonto anlegen wollt.

6Kündigungsausschluss Schließt eine Vertragsklausel die Kündigung der Wohnung für mehrere Jahre aus, solltest du nach Mög­lichkeit auf einer Nachmieterklausel bestehen.

7Hausordnung  Sollen die in der Hausordnung festgehaltenen Regeln für das Zusammen­le­ben der Mieter auch für dich gelten, muss dies im Mietvertrag stehen. In der Regel ist die Hausordnung Anlage des Mietvertrags.

Zeitmietvertrag  Will der Vermieter die Mietdauer begrenzen, muss er schriftlich einen Grund nennen, etwa dass er die Wohnung anschließend selbst benötigt. In diesem Fall musst du zum Fristende ausziehen, auch wenn der Vermieter dir nicht extra gekündigt hat. Vorher auszuziehen ist dagegen oft problematisch.

Eigenbedarf  Willst du verhindern, dass der Vermieter dir wegen Eigenbedarfs kündigt, solltest du als Anlage zum Vertrag eine Klausel aufnehmen lassen, die das ganz oder auf Zeit verhindert. Auch eine handschriftliche Ergänzung des Vertragsformulars gilt.

Mündlicher Vertrag  Mündlich geschlossene Mietverträge sind zulässig. Für sie gelten – wenn nicht anders vereinbart – die Vorschrif­ten des BGB. Nachteil: Der Vermieter kann es sich bis zur Schlüsselübergabe noch anders überlegen.

Hindernis-Parcours ?

Treppenhäuser sind Orte spontaner Kreativität – doch der Beifall   für Schuh­felder, Müllskulpturen und Wandgärten ist oft verhalten. 

Für Gemeinschaftsflächen wie Hausflur und Treppenhaus gelten besondere Regeln – auch der Platz vor deiner Wohnungstür ist nicht deine Privatsache. Zwingst du andere zum Hindernislauf oder machst den Hausflur zur Rumpelkammer, gibt es über kurz oder lang Stress mit den Nachbarn. In Mietvertrag und Hausordnung ist meist geregelt, was geht und was nicht. Faustregel: Du darfst weder Fluchtwege verstellen noch andere stören. Die Garderobe in den Hausflur auszulagern oder sich dort Zigaretten anzuzünden, ist damit tabu.

Besser nicht ! Fahrräder dürfen nicht im Hausflur stehen, wenn der Vermieter es verboten hat.

Knallige

Poster an der Flurwand und aufwendige Dekorationen an der Wohnungstür solltest du nicht ohne Zustimmung des Vermieters anbringen.

Freie Bahn !

Der Platz vor Deiner Tür muss nicht leer bleiben. Gegen ein   kleines Schuhregal und dezente Deko ist meist nichts einzuwenden. 

Du findest Abstreifer praktisch ? Dann stell dir einen vor die Tür. Darauf darfst du bei schlechtem Wetter eine Zeit lang deine Schuhe trocknen lassen. Du magst Dekos an der Wohnungstür? –Kein Problem, so lange sie neutral und schlicht sind und Plastikdrachen oder Pappschneemann nicht über den Türrahmen hinausragen. Der Briefträger legt Briefe und Kataloge, die nicht in den Briefkasten passen, in den Hausflur? Nehmen die Empfänger sie schnell weg, darf das der Vermieter nicht verbieten. Betrifft dich alles nicht? Umso besser.

Vermieter oder Hausverwaltung lassen eventuell über ein Schränkchen oder eine Topfpflanze mit sich reden, wenn du sie um Erlaubnis bittest.

Wer oft kocht und bäckt, muss keine Sorge haben: So lange sich die Gerüche im Hausflur im normalen Rahmen be­wegen, müssen andere Mieter sie ertragen.

Achtung !

In Berlin und Schleswig- Holstein müssen sich Hundebesitzer im Treppenhaus an den Leinenzwang halten – woanders regelt das eventuell die Hausordnung.

Was dein Vermieter darf

Nächtlicher Lärm, penetranter Grillgeruch, Berge von Schuhen im Treppenhaus – als Bewohner eines Mietshauses brauchst du starke Nerven. Für ein friedliches Zusam­menleben sorgen die zwei großen „R“: Rücksichtnahme und Regeln. Erstere gehört zur guten Kinderstube, Letztere stellt der Vermieter auf. Dafür gibt es die Hausordnung. Nimm sie lieber ernst: Wer wiederholt dagegen verstößt, riskiert die Kündigung – in schweren Fällen sogar fristlos.

Eine Hausordnung aufstellen

Schau in deinen Mietvertrag. Meist ist die Hausordnung als Anlage beigefügt oder es wird auf sie verwiesen. In beiden Fällen ist sie für dich verbindlich. Hängt die Hausordnung dagegen nur im Treppenhaus aus oder wurde dir separat überreicht, darf sie keine Zusatzpflichten, sondern nur „ordnen­de Regelungen“ enthalten. Dazu gehören Nutzungsbestimmungen von Gemeinschaftsräumen, Schließzeiten der Haustür und Vorgaben zu Ruhezeiten.

Bestimmte Dinge verbieten

Der Vermieter darf verbieten, dass der Hausflur zugemüllt wird. Auch dass Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, kann er untersagen – vor allem, wenn es einen Gemeinschaftsraum dafür gibt. Deine Persönlichkeits- und Gestaltungsrechte einschränken darf er nicht. So sind fixe Maße für die Größe einer Fußmatte unwirksam oder ein generelles Verbot, nach 22 Uhr Besuch zu empfangen. Konflikte lauern dort, wo die Hausordnung Spiel­raum für Interpre­ta­tio­nen lässt oder der Vermieter in seiner Rege­lungswut übers Ziel hinausschießt.

Extra-Tipp: Der erste Schritt bei Konflikten sollte immer ein klärendes Gespräch sein oder zumindest der Versuch dazu. Bringt das nichts, bleibt der Weg vor Gericht – das kann jedoch teuer werden. Lass dich besser beraten, ehe du Regeln einfach ignorierst.

Mietern Zusatzpflichten aufbürden

Will der Vermieter, dass du das Treppenhaus putzt, im Garten Laub harkst oder im Winter Schnee schippst, kann er auch das per Hausordnung tun – aber nur, wenn diese Teil deines Mietvertrags ist. Dass du die Fassade streichst oder das Treppenhaus neu fliest, kann er dagegen nicht verlangen.

Bei Zahlungsverzug kündigen

Bist du mit zwei Bruttomieten im Rückstand, darf der Vermieter dir fristlos kündigen. Also: Immer schön pünktlich zahlen! Bist du knapp bei Kasse, versuche zügig, mit dem Vermieter eine Regelung zu finden.

Hitliste

Das musst du schlucken An folgende Regelungen in Mietvertrag oder Hausordnung solltest du dich besser halten.

Ruhezeiten einhalten

Nachts von 22 bis 6 Uhr sowie gewöhnlich tagsüber zwischen 12 und 15 Uhr

Treppenhaus /Gehweg säubern

Pflicht muss vertraglich ver­einbart werden, für Turnus bzw. Putzplan reicht Hausordnung

Schnee und Eis beseitigen

Eine Streu- und Räumpflicht für den Winter muss Bestandteil des Mietvertrags sein

Trockenraum benutzen

Wäschetrocknen in der Wohnung kann untersagt werden, gilt nicht für elektrische Trockner

Bagatellschäden selbst zahlen

Ist im Mietvertrag eine Obergrenze angegeben, sind bis zu 100 Euro pro Reparatur zulässig

Kein Fahrrad im Hausflur

Wildes Parken in Hausflur oder Kellereingang darf der Vermieter verbieten

Haustür nachts abschließen

Pflichten in Sachen Sicherheit gelten auch, wenn sie nicht im Mietvertrag vereinbart wurden

Wohnung renovieren

Zulässig, wenn die Pflicht zum Renovieren vom Zustand der Räume abhängig ist

Aufs Grillen verzichten

Verbote oder Einschränkungen gelten, wenn sie per Miet­vertrag vereinbart wurden

… und was dein Vermieter nicht darf

Es gibt ja besonders fürsorgliche Vermieter. Sie behalten einen Wohnungsschlüssel und sehen in deiner Abwesenheit schnell mal nach dem Rechten – ein Albtraum. Solche Übergriffe musst du nicht hinnehmen. Selbst wenn du deinem Vermieter zur Sicherheit einen Schlüssel gegeben hast, darf er die Wohnung nur in Notfällen und mit deiner Erlaubnis betreten. Alles andere ist Hausfriedensbruch. Behält der Vermieter den Schlüssel gegen deinen Willen und gibt ihn nicht heraus, darfst du dein Schloss auf seine Kosten auswechseln lassen.

Willkürliche Regeln aufstellen

Hat der Vermieter für den Mietvertrag einen Vordruck benutzt, konntest du die Vertragsbedingungen nicht beeinflussen. In diesem Fall bist du automatisch vor Willkür geschützt: Klauseln, die dich gravierend benachteiligen, sind unwirksam. Obwohl du sie unterschrieben hast, kannst du sie ignorieren. Welche Klauseln das betrifft – das haben Gerichte entschieden (siehe rechts).

Extra-Tipp: Vorsicht – Zusatzvereinbarungen, die du mit dem Vermieter individuell ausgehandelt hast, bleiben auch dann gültig, wenn sie dich benachteiligen.

Mietern ohne Grund kündigen

Braucht der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Verwandten, kann er dir zwar wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigen, muss aber strenge Regeln einhalten: Legt er im Kündigungsschreiben nicht dar, für wen er die Wohnung braucht und warum konkret, ist die Kündigung unwirksam. Ist die Wohnung zu groß für den neuen Bewohner oder könnte dieser in eine andere, leer stehende Wohnung ziehen, kannst du die Kündigung anfechten.

Extra-Tipp: Lasse eine Eigenbedarfskündigung auf jede­n Fall von einem Anwalt oder Mieterbund prüfen.

Gäste und Besuch verbieten

Du darfst in deiner Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie du willst. Auch ein Hausverbot darf der Vermieter nur aussprechen, wenn ein Gast in der Vergan­gen­heit wiederholt die Ruhe gestört, das Treppenhaus oder den Keller beschädigt hat. Ab sechs Wochen Daueraufenthalt darf der Vermieter jedoch nachfragen, ob aus deinem Gast inzwischen ein Untermieter geworden ist. Falls ja, solltest du spätestens jetzt um Erlaubnis fragen (siehe S. 198).

Hitliste

Das musst du nicht akzeptieren Stehen diese Klauseln in deinem Mietvertrag, bist du nicht daran gebunden.

Beim Einzug renovieren

Ohne finanzielle Gegenleistung müssen Mieter weder malern noch Heizkörper streichen.

Starre Renovierungsfristen

Mieter müssen nur renovieren, was sie „verwohnen“. Viele Klauseln sind unwirksam.

Haustiere verboten

Ein pauschales Verbot ist unzulässig, auch wenn es nur Hunde und Katzen betrifft.

Haftung für verstopfte Rohre

Mieter müssen nur für Schäden haften, die sie nachweislich selbst verursacht haben.

Hausverwaltung bezahlen

Ausgaben für den Hausver­wal­ter, inklusive Porto und Telefon, muss der Vermieter tragen.

Generelles Musizierverbot

Einschränkungen – zum Beispiel zwei Stunden pro Tag – sind jedoch erlaubt.

Fünf Jahre Kündigungs­verzicht

Der wechselseitige Ausschluss einer Kündigung ist nur bis maximal vier Jahre erlaubt.

Versicherungspflicht

Hausrat- und Privathaftpflichtpolice dürfen kein Muss sein, freiwilliger Abschluss sinnvoll.

Waschmaschine verboten

Auch einen Wäschetrockner dürfen Mieter in ihrer Wohnung aufstellen und betreiben.

Wann steigt die Miete ?

Im Jahr 2017 fand der Eigentümerverband Haus & Grund heraus, dass 23,3 Prozent der Vermieter nur bei einem Mieterwechsel die Miete erhöhen. Ob auch du während deiner Mietdauer Ruhe hast – reine Glückssache. Die Chancen steigen jedoch, wenn in deinem Mietvertrag keine Rede von Erhöhungen ist. Liegt dann irgendwann doch eine Ankündigung im Briefkasten, solltest du sie dir genau anschauen: Vermieter dürfen nicht beliebig an der Schraube drehen – für jede Erhöhung gibt es eine Obergrenze. Und längst nicht jede ist zulässig.

1. Zuerst: Ein Blick in den Vertrag

Sieht dein Mietvertrag mehrere Mieterhö­hungen in regelmäßigen Abständen vor, dann hast du eine Staffelmiete vereinbart. Vorteil: Mehr darf der Vermieter in dieser Zeit nicht aufschlagen – und du hast für ein paar Jahre Planungssicherheit. Absolute Ausnahme in Deutschland ist eine Indexmiete: Dabei orientiert sich die Miete am Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Ermittelt das Statistische Bundesamt eine Steigerung, wäre für dieses Jahr eine Mieterhöhung zulässig.

Extra-Tipp: Wurde eine Staffelmiete vertraglich vereinbart, dann bist du selbst dafür verantwortlich, deinen Dauerauftrag rechtzeitig umzustellen.

2. Mieterhöhung genau prüfen

Steht zu künftigen Mieterhöhungen nichts im Vertrag, kann der Vermieter grundsätz­lich 15 Monate nach deinem Einzug – und ab dann in 15-Monats-Schritten – auf die ortsübliche