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Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird und ob er zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige Fahrberechtigung erloschen und es muss ein neuer Führerschein bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen. Folgende Fragen werden behandelt: - Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht der Führerschein entzogen werden? - Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre? - Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen? - Welche Anlässe rechtfertigen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wenn nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird? - Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) gestellt? - Wann kann bei der Begutachtung bei Alkoholabhängigkeit bzw. einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik von einer Alkoholabstinenz des Betroffenen ausgegangen werden? - Welche Möglichkeiten gibt es, Alkohol- oder Drogenabstinenz zur Vorbereitung der medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nachzuweisen? - In welche Abschnitte gliedert sich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)? - Kann vom Betroffenen ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten angefochten werden? - Muss vom Antragsteller nach einem positiven Gutachten erneut eine Führerscheinprüfung abgelegt werden?
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Inhaltsübersicht
1 Wann die Fahrerlaubnis entzogen wird
1.1 Entziehung durch das Gericht
1.1.1 Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
1.1.2 Ungeeignetheit zur Führung eines Kraftfahrzeugs
1.1.3 Regelfälle
1.1.4 Wirksamwerden der Entziehung der Fahrerlaubnis
1.2 Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde
1.2.1 Fehlende Eignung und Befähigung des Führerscheininhabers
1.2.2 Eintragungen im Fahreignungsregister
1.2.3 Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
2 Welche Folgen mit der Anordnung einer Sperrzeit verbunden sind
2.1 Gerichtliche Anordnung der Sperrzeit
2.1.1 Dauer der Sperrfrist
2.1.2 Beginn und Berechnung der Fahrerlaubnissperre
2.1.3 Vorzeitige Aufhebung der Sperre
2.1.4 Neuerteilung der Fahrerlaubnis
2.2 Sperrzeit bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punktestand im Fahreignungsregister
2.3 Sperrzeit bei Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
3 Anordnung der medizinisch-psychologischen Begutachtung
3.1 Antrag und Berücksichtigung von Sperrzeiten
3.2 Anlässe für die Überprüfung der Fahreignung durch medizinisch-psychologische Begutachtung
3.2.1 Erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
3.2.2 Erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
3.2.3 Erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, oder wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
3.2.4 Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis
3.2.5 Eintragung von acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister
3.2.6 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
3.2.7 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Cannabis
3.2.8 Begutachtung nach vorheriger Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe
3.3 Anordnung der Begutachtung und Festlegung der Fragestellung
3.3.1 Anhörung des Betroffenen
3.3.2 Inhalt der Anordnung
3.3.3 Rechtsmittel gegen die Anordnung
4 Wie sich der Betroffene auf die medizinisch-psychologische Begutachtung vorbereiten kann
4.1 Eignungszweifel: Alkoholproblematik
4.1.1 Alkoholabstinenz als Voraussetzung für ein positives Gutachten
4.1.2 Abstinenznachweis
4.1.3 Vorbereitung auf Fragen bei der Begutachtung
4.2 Eignungszweifel: Drogenproblematik
4.2.1 Drogenabstinenz als Voraussetzung für ein positives Gutachten
4.2.2 Abstinenznachweis
4.2.3 Vorbereitung auf Fragen bei der Begutachtung
4.3 Weitere Eignungszweifel
4.4 Möglichkeiten der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Begutachtung
4.4.1 Beratung durch Psychologen
4.4.2 Gruppenkurse
4.4.3 Informationsveranstaltungen
5 Wie die MPU abläuft
5.1 Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung
5.1.1 Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung
5.1.2 Bestandteile der medizinisch-psychologischen Untersuchung
5.2 Ergebnis der medizinisch-psychologischen Begutachtung
5.2.1 Anforderungen an das Gutachten
5.2.2 Reaktionen auf das Gutachten
5.2.3 Kosten des Gutachtens
5.2.4 Anfechtung des Gutachtens
6 Wie man den Führerschein wieder bekommt
6.1 Antrag
6.2 Fristen
6.2.1 Gerichtliche Anordnung der Sperrfrist
6.2.2 Sperrfrist aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister
6.2.3 Sperrfrist bei Fahrerlaubnis auf Probe
6.3 Führerscheinprüfung