Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma - Otto N. Bretzinger - E-Book

Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma E-Book

Otto N. Bretzinger

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Beschreibung

Du bist jung und brauchst das Geld! Denn du kannst es drehen und wenden, wie du willst, die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, deinen gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Willst du auch im Alter gut leben, brauchst du eine gute Vorsorgestrategie. Vor allem als derzeit junger Mensch wirst du die drastische Verringerung des Bruttorentenniveaus zu spüren bekommen. Selbst die Deutsche Rentenversicherung verweist ihre Versicherten mittlerweile auf die Notwendigkeit, fürs Alter zusätzlich vorzusorgen. Wer auch im Alter einen guten Lebensstandard haben will, braucht deshalb eine Vorsorgestrategie. Dieser Ratgeber hilft dir dabei! Schritt für Schritt erklärt er dir, wie du dir deine eigene für dich passende Vorsorgestrategie erstellst: Von der Bestandsaufnahme deiner jetzigen Situation bis zur Auswahl passender Vorsorgeprodukte. Anhand von Übersichten, Checklisten und Schaubildern verlierst du nicht den Überblick und das ausführliche Glossar erläutert alle Fachbegriffe. Die verschiedenen Arten der gesetzlichen und privaten Renten und Vorsorgeprodukte werden mit all ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt und erklärt. Unter anderem werden dir folgende Fragen beantwortet: - Warum ist Altersvorsorge wichtig? - Wann sollte ich mit der Altersvorsorge anfangen? - Warum reicht die gesetzliche Rente nicht mehr? - Was ist das Drei-Säulen-Modell? - Wie ermittele ich meine Versorgungslücke? - Wie kann ich meine Versorgungslücke schließen? - Welche Vorsorgeprodukte gibt es und was sind ihre Vor- und Nachteile? - Was sind Riester und Rürup? - Welche Altersvorsorge passt zu dir? - Wie Altersvorsorge mit ETFs gelingen kann.Die gute Nachricht lautet also: Du kannst für eine gute finanzielle Vorsorge eine Menge tun. Selbst mit wenig Geld lässt sich Einiges erreichen, wenn du es richtig einsetzt und rechtzeitig deine Altersvorsorge anpackst – am besten startest du also sofort mit unserem Wegweiser! 

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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Die Ausgangssituation

2.1   Das Problem: Die »unsichere« Rente

2.1.1   Das sinkende Rentenniveau

2.1.2   Die längere Lebenserwartung

2.2   Die Lösung: Das Drei-Säulen-Modell

2.2.1   Basisvorsorge

2.2.2   Betriebliche Altersvorsorge

2.2.3   Private Altersvorsorge

3   Die Vorsorgestrategie

3.1   Dein persönlicher Vorsorgebedarf

3.2   Deine aktuelle Versorgungssituation

3.2.1   Informationen der gesetzlichen Rentenversicherung

3.2.2   Informationen über Versorgungsansprüche der Beamten

3.2.3   Informationen der berufsständischen Versorgungswerke

3.2.4   Informationen der landwirtschaftlichen Alterskasse

3.2.5   Informationen über andere Alterseinkünfte

3.3   Deine Versorgungslücke

3.3.1   Deckung der Versorgungslücke

3.3.2   Wenn deine Einkünfte zur Deckung der Versorgungslücke nicht reichen

3.4   Absicherung deiner Risiken

3.4.1   Absicherung der existenzbedrohenden Risiken durch Versicherungen

3.4.2   Finanzpolster für Notfälle

3.5   Schuldentilgung geht vor Altersvorsorge

3.6   Mache einen Kassensturz

3.7   Prüfe geeignete Vorsorge-Produkte

3.7.1   Überblick über die gängigen Vorsorge-Produkte

3.7.2   Sicherheit der Vorsorge-Produkte

3.7.3   Steuern und Sozialabgaben auf Vorsorge-Produkte

3.7.4   Gute und seriöse Finanzberater erkennen

3.7.5   Deine persönliche Vorsorgestrategie

4   Basis-Baustein: Gesetzliche Renten

4.1   Wie das gesetzliche Rentensystem funktioniert – ein Überblick

4.1.1   Organisation und Finanzierung

4.1.2   Versicherter Personenkreis

4.1.3   Leistungen

4.1.4   Höhe der Renten

4.2   Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

4.2.1   Pflichtversicherung

4.2.2   Versicherungspflicht auf Antrag und freiwillige Versicherung für Selbstständige

4.3   Rentenarten

4.3.1   Altersrenten

4.3.2   Erwerbsminderungsrenten

4.3.3   Hinterbliebenenrenten

4.4   Persönlicher Rentenanspruch

4.4.1   Rentenrelevante Zeiten

4.4.2   Berechnung der gesetzlichen Rente

4.4.3   Grundrente

4.4.4   Besteuerung der gesetzlichen Rente

5   Basis-Baustein: Beamtenversorgung

5.1   Eintritt in den Ruhestand

5.1.1   Wartezeit

5.1.2   Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

5.1.3   Ruhestand auf Antrag

5.1.4   Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

5.2   Berechnung des Ruhegehalts

5.2.1   Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

5.2.2   Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

5.2.3   Höhe des Ruhegehalts

5.3   Hinterbliebenenversorgung

5.3.1   Bezüge für den Sterbemonat

5.3.2   Sterbegeld

5.3.3   Witwengeld

5.3.4   Witwenabfindung

5.3.5   Waisengeld

5.4   Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld

5.4.1   Altersgeld

5.4.2   Hinterbliebenenaltersgeld

6   Zusatz-Baustein: Staatlich geförderte Betriebsrente

6.1   Anspruch auf Entgeltumwandlung

6.2   Versorgungszusage des Arbeitgebers

6.2.1   Leistungszusage

6.2.2   Beitragsorientierte Leistungszusage

6.2.3   Beitragszusage mit Mindestleistung

6.2.4   Beitragszusage

6.3   Formen der betrieblichen Altersvorsorge

6.3.1   Direktzusage/Pensionszusage

6.3.2   Unterstützungskasse

6.3.3   Direktversicherung

6.3.4   Pensionskasse

6.3.5   Pensionsfonds

6.4   Förderung der Entgeltumwandlung

6.4.1   Arbeitgeberzuschuss

6.4.2   Staatliche Förderung

6.5   Schutz der betrieblichen Altersvorsorge

6.5.1   Schutz vor Insolvenz

6.5.2   Unverfallbarkeit bei vorzeitigem Ausscheiden

6.5.3   Übertragbarkeit bei Jobwechsel

6.5.4   Pfändungsschutz

6.5.5   Sicherheit bei Arbeitslosigkeit

7   Zusatz-Baustein: Staatlich geförderte Riester-Rente

7.1   Förderberechtigter Personenkreis

7.1.1   Unmittelbar Förderberechtigte

7.1.2   Mittelbar Förderberechtigte

7.1.3   Nicht Förderberechtigte

7.2   Voraussetzungen für die Förderung

7.2.1   Zertifizierung

7.2.2   Keine schädliche Verwendung

7.2.3   Antrag

7.3   Staatliche Förderung

7.3.1   Förderung durch Zulagen

7.3.2   Förderung durch zusätzliche Steuerentlastung

7.4   Formen der Riester-Rente

7.4.1   Riester-Rentenversicherungen

7.4.2   Riester-Banksparpläne

7.4.3   Riester-Investmentfondssparpläne

7.4.4   Riester-Bausparverträge (Ansparphase)

7.4.5   Wohn-Riester

7.4.6   Riestern mit betrieblicher Altersvorsorge

7.4.7   Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatz-Bausteine zur Altersvorsorge

7.5   Auszahlung der Rente im Alter

7.5.1   Auszahlungsbeginn

7.5.2   Form der Auszahlung

7.5.3   Besteuerung

8   Zusatz-Baustein: Staatlich geförderte Rürup-Rente

8.1   Förderberechtigter Personenkreis

8.2   Voraussetzungen für die Förderung

8.3   Staatliche Förderung

8.4   Formen der Rürup-Rente

8.4.1   Klassische Rürup-Rentenversicherung

8.4.2   Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung

8.4.3   Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung mit Garantie

8.4.4   Rürup-Fondssparplan

8.4.5   Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatz-Bausteine zur Altersvorsorge

8.5   Auszahlung der Rente im Alter

8.5.1   Auszahlungsbeginn

8.5.2   Form der Auszahlung

8.5.3   Besteuerung

9   Zusatz-Baustein: Versicherungsprodukte

9.1   Kapitallebensversicherungen

9.1.1   Wie die Kapitallebensversicherung funktioniert

9.1.2   Formen der Kapitallebensversicherung

9.1.3   Alternativen zur Kündigung

9.2   Private Rentenversicherung

9.2.1   Wie die private Rentenversicherung funktioniert

9.2.2   Aufgeschobene Rente oder Sofortrente

9.2.3   Formen der privaten Rentenversicherung

9.2.4   Zusatzvereinbarungen zur privaten Rentenversicherung

9.2.5   Auszahlung der Rente

9.2.6   Alternativen zur Kündigung

10   Zusatz-Baustein: Wertpapiere

10.1   Arten von Wertpapieren

10.2   Anleihen

10.2.1   Staatsanleihen

10.2.2   Unternehmensanleihen

10.2.3   Pfandbriefe

10.3   Aktien

10.4   Genussscheine

10.5   Derivate

11   Zusatz-Baustein: Investmentfonds

11.1   Wie Investmentfonds funktionieren

11.2   Aktienfonds

11.3   Rentenfonds

11.4   Mischfonds

11.5   Geldmarktfonds

11.6   Offene Immobilienfonds

11.7   Garantiefonds

11.8   Indexfonds und ETFs

11.9   Vermögensaufbau mit Investmentfonds

11.9.1   Sparplan mit Investmentfonds

11.9.2   Einmalanlage in Investmentfonds

12   Zusatz-Baustein: Sparanlagen bei Banken

12.1   Festgeld

12.2   Sparbrief

12.3   Banksparplan

13   Zusatz-Baustein: Immobilien

13.1   Miete oder eigene vier Wände – Kriterien für die richtige Entscheidung

13.1.1   Pro Immobilie

13.1.2   Kontra Immobilie

13.2   Risiken bei der Investition in eine Immobilie

13.2.1   Finanzierungsrisiko

13.2.2   Klumpenrisiko

13.2.3   Standortrisiko

13.2.4   Unterhaltsrisiko

13.2.5   Vermietungsrisiko

13.3   Finanzierung der Immobilie

13.3.1   Vorüberlegungen

13.3.2   Finanzierungsformen

13.3.3   Stolperfallen bei der Immobilienfinanzierung

13.4   Vermietete Immobilie als Altersvorsorge

14   Zusatz-Baustein: Inanspruchnahme der staatlichen Sparförderung

14.1   Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen

14.1.1   Geförderte Sparformen

14.1.2   Einkommensgrenzen

14.1.3   Beantragung und Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage

14.2   Altersvorsorgewirksame Leistungen

14.3   Wohnungsbauprämie

14.3.1   Voraussetzungen

14.3.2   Höhe der Prämie

14.3.3   »Wohnwirtschaftliche Verwendung«

14.3.4   Beantragung und Auszahlung der Wohnungsbauprämie

15   Glossar

Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma: Der Wegweiser für eine Altersvorsorge, die zur Dir passt!

1   Vorwort

Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Die gesetzliche Rente, die du im Ruhestand erwarten darfst, wird nicht ausreichen, deinen gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Zwar wirst du, wenn du in Rente gehst, weniger Geld benötigen als im Arbeitsleben, allerdings sollten dir zwischen 70 % und 80 % deines letzten Nettogehalts in etwa unter dem Strich zur Verfügung stehen, wenn du sorgenfrei den Ruhestand genießen und dein gewohntes Leben einigermaßen fortsetzen willst. Das ist aber allein mit der gesetzlichen Rente nicht zu schaffen. Vor allem die derzeit Jungen werden die drastische Verringerung des Bruttorentenniveaus zu spüren bekommen. Das Bruttorentenniveau zeigt die monatliche Bruttorente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren in Prozent seines Bruttogehalts. Dieses Niveau sinkt von derzeit 48 % auf voraussichtlich 43 % im Jahr 2030. Hinzu kommt, dass die Rente dann noch voll versteuert werden muss. Und diese Steuerbelastung hängt vom zu versteuernden Gesamteinkommen ab, zu dem auch das Einkommen des Ehepartners sowie alle Renten-, Kapital- und Mieteinkünfte gehören. Selbst die Deutsche Rentenversicherung verweist ihre Versicherten mittlerweile auf die Notwendigkeit, für das Alter zusätzlich vorzusorgen.

»Die Versorgungslücke im Alter entsteht letztlich durch zwei Fehleinschätzungen: Die Unterschätzung, wie viel man im Alter benötigt, und die Überschätzung, wie viel man bekommt.« (Armin Reichert, ehem. Hamburger Politiker)

Der Ruhestand und die Zeit des Arbeitslebens unterscheiden sich zunächst nur darin, dass man kein Geld mehr mit Arbeit verdient. Deshalb musst du dann auf andere Einkommensquellen zurückgreifen, um deine persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen.

Wer auch im Alter gut über die Runden kommen will, braucht deshalb eine Versorgungstrategie. Die erste Frage, mit der du dich deshalb beschäftigen musst, ist gleich die schwierigste: Wie viel Geld brauche ich im Alter? Wenn dann dem Versorgungsbedarf die derzeitige Versorgungssituation (z.B. voraussichtliche Rente nach der Renteninformation plus Ersparnisse) gegenübergestellt wird und sich – was leider häufig der Fall sein dürfte – eine Versorgungslücke ergibt, heißt es für dich, das Thema Altersvorsorge nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sondern die Ärmel hochzukrempeln.

Wirst du dein Leben lang angestellt sein, sollstest du bereits einen guten Teil deines Versorgungsbedarfs aus den gesetzlichen Versorgungssystemen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, finanzieren können. Was dadurch nicht abgedeckt ist, musst du aber durch private Vorsorge ergänzen. Bei der individuellen Altersvorsorgestrategie muss also diese Basisversorgung mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge kombiniert werden. Im Rahmen der privaten Vorsorge kann auch auf mehrere Bausteine zurückgegriffen werden, die es im Rahmen des jeweiligen Produktprofils unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände zu bewerten gilt. Denn pauschale Aussagen verbieten sich zu einem derart komplexen Vorhaben wie der Altersvorsorge. Und nicht zuletzt ist für die Wahl des richtigen Vorsorge-Produkts nicht nur die Rendite, sondern auch die Sicherheit des jeweiligen Vorsorge-Bausteins von Bedeutung.

Fakt ist also – und das ist die gute Nachricht –, dass du für eine gute finanzielle Vorsorge im Alter eine Menge tun kannst. Und auch mit wenig Geld lässt sich einiges erreichen, vorausgesetzt, es wird richtig eingesetzt. Und wichtig ist vor allem, dass du rechtzeitig deine Altersvorsorge anpackst – am besten startest du also sofort!

Dr. Otto N. Bretzinger

2   Die Ausgangssituation

Abkürzung: Die wichtigsten Infos zusammengefasst

Das Problem: Deine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht mehr ausreichen, damit du im Alter deinen gewohnten Lebensstandard finanzieren kannst.

Früh anfangen: Je früher du dieses Problem angehst, desto besser kannst du diese Lücke minimieren oder schließen. Lege am besten einen Teil deines Gehalts für deine Altersvorsorge zurück, damit deine finanzielle Belastung dauerhaft überschaubar ist.

Drei-Säulen-Modell: Deiner Altersvorsorge kannst du das Drei-Säulen-Modell zugrunde legen. Die erste Säule deckt die Basisvorsorge in Form der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme ab, die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule betrifft die private Vorsorge.

Die Mischung macht's: Wenn möglich, solltest du die verschiedenen Bausteine des Drei-Säulen-Modells miteinander kombinieren, damit dir im Alter ausreichend Einkünfte zur Verfügung stehen.

Träumst du nicht auch von einem Ruhestand ohne finanzielle Probleme? Aber du kannst es drehen und wenden wie du willst: Ohne Eigeninitiative, das heißt, ohne zusätzliche private Vorsorge, wird dein Traum nicht in Erfüllung gehen. Denn im deutschen Rentensystem knirscht es an allen Ecken und Enden. Und wer die finanzielle Vorsorge für den Ruhestand auf die lange Bank schiebt, wird später eine herbe Enttäuschung erleben. Denn wer den richtigen Zeitpunkt verpasst – und der liegt im günstigsten Fall bereits beim Berufseinstieg – kann die Defizite kaum mehr auffangen.

2.1   Das Problem: Die »unsichere« Rente

Zum 125-jährigen Jubiläum der gesetzlichen Rentenversicherung musste auch der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm zugeben: Die Rente ist nicht sicher. Zitat: »Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt wie in den letzten Jahren, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe, was die Rentenversicherung nicht nur um ihren guten Ruf bringt, sondern auch um ihre soziale Sicherungsfunktion«.

Zwar ist die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor der Grundpfeiler der Alterssicherung und die Altersrente ist für die Mehrzahl der Beschäftigten die wichtigste Säule ihrer Altersvorsorge, allein ausreichen wird sie allerdings nicht, um nur annährend im Alter den gewohnten Lebensstandard zu gewährleisten. Die Gründe:

Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren. Die laufenden Ausgaben werden zum allergrößten Teil aus den laufenden Beitragseinnahmen und einem Bundeszuschuss finanziert. Die Beschäftigten zahlen also Beiträge in die Rentenkasse ein und die Rentenversicherung bezahlt damit unmittelbar den Ruheständlern die Renten aus. Die gesetzliche Rentenversicherung steckt allerdings in der Klemme, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Es liegt damit auf der Hand, dass das System auf Dauer nicht funktionieren kann, wenn die Einnahme sinken und die Ausgaben für Renten steigen. Der Gesetzgeber hat deshalb in der Vergangenheit zahlreiche Rentenreformen durchgeführt, damit die Finanzierung der Rente auf lange Sicht sicher bleibt. So wurde etwa ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor als Teil der Rentenformel eingeführt, der sich unmittelbar auf die jährliche Rentenpassung auswirkt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigt. Entsprechend der Veränderung dieses Verhältnisses zwischen Ruheständlern und Beitragszahlern steigen die Renten schneller oder langsamer. Vereinfacht ausgedrückt heißt das, dass die Rentenanpassung geringer ausfällt, wenn die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt; umgekehrt fällt eine Rentenerhöhung stärker aus, wenn die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern steigt. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten noch über den Beitragsfaktor gedämpft, sobald die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen.

Seit 2005 gilt für Renten die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Danach sind Alterseinkünfte voll steuerpflichtig, während alles, was für die Altersvorsorge aufgewendet wird, zunehmend steuerfrei gestellt wird. Aufwendungen für deine Altersvorsorge verringern also deine Steuerbelastung während deiner Berufsjahre. Beziehst du dann später eine Altersrente, musst du diese versteuern. Zwar wird für dich die nachgelagerte Besteuerung deiner Rente in der Regel von Vorteil sein, weil die Aufwendungen für die Altersvorsorge deine Steuerbelastung während der Berufsjahre verringert und beim Bezug einer Altersrente deine Einnahmen und mithin die Steuerbelastung regelmäßig geringer ausfallen werden, gleichwohl bleibt es im Grundsatz dabei, dass deine Rente steuerpflichtig ist. Und die Rentenbesteuerung betrifft nicht nur die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten. Die Rentenbesteuerung gilt Zug um Zug mit einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. Wenn du im Jahr 2040 oder später in Rente gehst, muss du deine Rente grundsätzlich voll versteuern.

2.1.1   Das sinkende Rentenniveau

Das »Rentenniveau« ist aktuell wieder in aller Munde. Leider wird dieser Begriff aber häufig missverstanden, weil im allgemeinen Sprachgebrauch unter »Niveau« eine absolute Größe verstanden wird. Das ist das Rentenniveau aber gerade nicht. Es stellt nämlich nicht den Prozentsatz dar, den ein Rentner von seinem letzten Verdienst als Altersrente erwarten darf.

Das Rentenniveau zeigt vielmehr auf, wie sich die Rentenzahlungen an Menschen im Ruhestand im Verhältnis zum Durchschnittswert der Arbeitnehmer entwickeln. Es gibt also an, in welchem prozentualen Verhältnis die Rentenzahlung zum Einkommen eines Arbeitnehmers steht. Als Basis für die Berechnung der Rentenzahlung wird die Höhe der sogenannten Standardrente verwendet. Bei der Standardrente wird unterstellt, dass ein Rentner 45 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse auf Basis des jährlichen Durchschnittsverdienstes geleistet hat. Dieser fiktive Rentner wird auch als Eckrentner bezeichnet. Beträgt die Rentenzahlung beispielsweise 1.300,– € und das Einkommen des Arbeitnehmers 2.700,– €, so beträgt das Rentenniveau 48,1 %. Das Rentenniveau wird als Nettowert vor Steuern angegeben. Von der normalen Rente werden die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen werden ebenfalls die durchschnittlichen Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie zusätzlich der durchschnittliche Aufwand zur privaten Altersvorsorge abgezogen.

Achtung: Wie oben dargelegt, ist das Rentenniveau nur eine theoretische Größe, die sich daran orientiert, wie viel Rente ein Durchschnittsverdiener erwarten kann, wenn er 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Höhe der so errechneten Rente richtet sich also nicht nach dem letzten, tatsächlich erzielten Verdienst des Versicherten. 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen aber heute höchstens die Hälfte aller Männer und weit weniger aller Frauen. Entsprechend fällt also die durchschnittliche Rente deutlich magerer aus als in den Berechnungen nach dem Rentenniveau.

Üblicherweise gilt ein Rentenniveau von rund 53 % als lebensstandardsichernd. Aktuell beträgt es 48,2 %. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 aber 48 % netto vor Steuern nicht unterschreiten. Vielmehr soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2023 steigen und danach wieder sinken. Bis zum Jahr 2030 wird das Sicherungsniveau nicht unter 43 % netto vor Steuern sinken.

Fakt ist, dass das stetig sinkende Rentenniveau inzwischen dafür sorgt, dass auch diejenigen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, nicht mehr ausreichend hohe Renten erhalten werden, um ihren gewohnten Lebensstandard einigermaßen zu halten. Vielen Rentenempfängern droht die Altersarmut, obwohl sie viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

!

Tipp: Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Regelfall nicht ausreichen, damit du im Alter deinen gewohnten Lebensstandard einigermaßen finanzieren kannst – das ist leider ein Fakt. Diese Situation einfach hinzunehmen und schon früh die »Flinte ins Korn zu werfen«, ist allerdings nicht die Lösung des Problems. Je früher du das Problem angehst, desto größer ist die Chance, deine Versorgungslücke im Alter zu minimieren oder sogar vollständig zu schließen. Und je früher du damit beginnst, einen Teil deines Gehalts für deine Altersvorsorge zurückzulegen, desto weniger musst du dich während deines Berufslebens finanziell einschränken. Denn es macht einen erheblichen Unterschied, ob du 35 Jahre für deine Altersvorsorge sparst oder nur 15 Jahre. Bei einem längeren Zeitraum kannst du nämlich auch mit kleinen Sparbeiträgen deine Versorgungslücke minimieren. In deinem eigenen Interesse ist es also wichtig, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen, am besten sofort.

2.1.2   Die längere Lebenserwartung

Wie oben dargelegt, bringt auch die steigende Lebenserwartung das Rentensystem an seine Grenzen. Das hat zur Folge, dass du im Ruhestand mit weniger Rente rechnen musst. Gleichzeitig hast du wegen des gesetzlich festgeschriebenen späteren Rentenbeginns künftig weniger Zeit, deine volle Rente zu genießen. Andererseits steigt die Lebenserwartung mit der Folge, dass du deine private Altersvorsorge längerfristig ausrichten musst.

Fakt ist, dass wir alle länger leben. Wie lange aber ein Mensch letztlich lebt, weiß niemand. So bleibt also nichts anderes übrig, als auf die Statistik zurückzugreifen. Hilfreich ist dabei die statistische Lebenserwartung anhand sogenannter Sterbetafeln. Der nachfolgenden Übersicht kannst du die Entwicklung der Lebenserwartung nach Geburtsjahrgängen entnehmen.

Durchschnittliche Lebenserwartung nach Geburtsjahrgängen

Geburtsjahrgänge

für Frauen

für Männer

1980

76,3 Jahre

69,6 Jahre

1990

79,0 Jahre

72,6 Jahre

2000

80,8 Jahre

74,8 Jahre

2010

82,8 Jahre

77,6 Jahre

2015

83,4 Jahre

78,4 Jahre

2020

83,6 Jahre

78,9 Jahre

»

Beispiel: Eine Frau, die 1990 geboren ist, kann statistisch mit einer Lebenserwartung von 79 Jahren rechnen, ein Mann mit 72,6 Jahren.

Für deine eigene Lebensplanung aussagekräftiger ist aber die Frage, wie viele weitere Jahre du statistisch noch leben wirst, wenn du ein bestimmtes Alter erreicht hast. Vor allem diese Zahlen sind für den Umfang der privaten Altersvorsorge wichtig.

Wenn du heute dieses Alter erreicht hast …

… lebst du statistisch noch

als Frau

als Mann

20 Jahre

63,78 Jahre

59,10 Jahre

25 Jahre

58,03 Jahre

54,22 Jahre

30 Jahre

53,89 Jahre

49,33 Jahre

35 Jahre

48,98 Jahre

44,48 Jahre

40 Jahre

44,10 Jahre

39,68 Jahre

45 Jahre

39,27 Jahre

34,96 Jahre

50 Jahre

34,52 Jahre

30,34 Jahre

55 Jahre

29,88 Jahre

25,91 Jahre

60 Jahre

25,41 Jahre

21,75 Jahre

65 Jahre

21,12 Jahre

17,92 Jahre

70 Jahre

17,03 Jahre

14,39 Jahre

75 Jahre

13,18 Jahre

11,10 Jahre

80 Jahre

9,59 Jahre

8,09 Jahre

»

Beispiel: Ein Mann, der 30 Jahre alt ist, wird statistisch noch 49,33 Jahre leben. Ist der Mann 40 Jahre alt, liegt seine statistische Lebenserwartung noch 39,68 Jahre. Ein bereits älterer Mensch erreicht also statistisch durchschnittlich ein höheres Lebensalter als ein jüngerer.

2.2   Die Lösung: Das Drei-Säulen-Modell

Einer umfassenden Altersvorsorge kann ein Drei-Säulen-Modell zugrunde gelegt werden, das die Erhaltung des Lebensstandards im Ruhestand und die Absicherung der Familie bezweckt. Die erste Säule deckt die Basisvorsorge in Form der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme ab, die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule betrifft die private Vorsorge.

!

Tipp: Wenn möglich, solltest du die verschiedenen Bausteine miteinander kombinieren, damit dir im Alter ausreichend Einkünfte zur Verfügung stehen. Berücksichtigen musst du aber unbedingt deine individuellen Lebensumstände und deine persönlichen Bedürfnisse. Wichtig ist, dass du möglichst früh beginnst und vor allem dranbleibst.

Die verschiedenen Bausteine für eine Altersvorsorge, ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Sicherheit und Risiken werden unter Kapitel 5. bis 12. näher vorgestellt.

2.2.1   Basisvorsorge

Die Basisvorsorge für das Alter erfolgt in den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen.

Die gesetzliche Rente ist und bleibt für den größten Teil der Beschäftigten die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie beispielsweise Handwerker. Auch Zeiten der Kindererziehung und nicht erwerbsmäßiger Pflege sind pflichtversichert. Allerdings wird die gesetzliche Rente voraussichtlich immer weniger zur Basisversorgung im Alter beitragen.

Eine Basisvorsorge haben auch Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte und Ärzte), die in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert sind. Aber auch diese Versicherten müssen damit rechnen, dass sie künftig weniger Rente aus den Versorgungswerken beziehen werden, weil die anhaltenden Niedrigzinsen auf die Erträge drücken.

Die gesetzliche Alterssicherung der Landwirte obliegt der landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie ist nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein Teil des Sondersystems der sozialen Sicherung in der Landwirtschaft. In der Landwirtschaft ist als Folge des anhaltenden Strukturwandels mit einem deutlichen Rückgang der Beitragszahler zu rechnen. Nur die Defizitdeckung des Bundes verhindert noch, dass die finanziellen Folgen die Beitragszahler überfordern.

Beamte, Richter und Berufssoldaten erhalten Pensionen, die in der Regel höher sind als die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Unabhängig davon besteht auch für Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Dienst die Möglichkeit der privaten Vorsorge.

2.2.2   Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Betriebsrente die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie bietet allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Möglichkeit, die gesetzliche Rente um eine Betriebsrente zu ergänzen. Regelmäßig schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab und überweist vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag zum Aufbau der Altersversorgung. Damit lässt sich die Versorgungslücke im Alter zumindest verkleinern.

Die betriebliche Altersversorgung kann entweder vom Arbeitgeber allein finanziert werden oder der Arbeitnehmer zahlt einen Teil des Gehalts in seine Versorgung und der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss. Da die Beiträge für die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Beschäftigten. Der Beschäftigte spart also in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Steuerlich besonders gefördert wird der Aufbau einer Betriebsrente von Beschäftigten mit niedrigem Einkommen. Arbeitgeber, die Beiträge für Beschäftigte mit einem laufenden Bruttoeinkommen von aktuell (2022) maximal 2.575,– € im Monat in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss. Er beträgt 30 % des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung einzahlt.

In der Auszahlungsphase muss die Betriebsrente vom Arbeitnehmer mit seinem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen ab einem bestimmten Freibetrag Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

2.2.3   Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule einer stabilen Altersvorsorge. Zusätzlich zur Basisversorgung wie insbesondere der gesetzlichen Rente hast du die Möglichkeit, Vermögen anzusparen, um im Ruhestand deinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Zur privaten Altersvorsorge gehören staatlich geförderte und ungeförderte Vorsorge-Produkte.

In der dritten Säule werden als Vorsorge-Produkte die Riester-Rente und die Rürup-Rente staatlich gefördert. Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenanpassungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, wurde gleichzeitig eine nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Rente eingeführt, die Beschäftigten helfen soll, privat für das Alter vorzusorgen. Wer selbst in einer bestimmten Höhe Beiträge zahlt, kann dafür Zulagen erhalten und diese mit den Beiträgen zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Für Selbstständige, die keine Möglichkeit haben, staatlich geförderte Produkte abzuschließen, sowie für Personen mit einem hohen Steuersatz kommt die nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnete Basisrente als Zusatzbaustein zur Altersversorgung in Betracht. Sie funktioniert ähnlich wie die Rentenversicherung. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat bei der Rürup-Rente allerdings das Vorsorgesparen nicht mit Zulagen, sondern allein mit Steuervorteilen.

Als Vorsorge-Baustein, der eine lebenslange private Zusatzversorgung garantiert, kommen die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung in Betracht. Eine private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag. Sie zahlt dem Versicherten zum vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Rente oder auf Wunsch auch einen Einmalbetrag aus. Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Form der Lebensversicherung, bei der im Todesfall oder nach Ablauf des Vertrags die Versicherungssumme in einem Betrag ausgezahlt oder verrentet wird. Mit beiden Vorsorge-Produkten sind allerdings relativ hohe Kosten verbunden.

Als Vorsorge kann auch einfach Geld fürs Alter angespart werden, beispielsweise mit Sparanlagen bei Banken, insbesondere mit Festgeld, Sparbriefen und Sparplänen. Abhängig vom Produkt ist in diesen Fällen vor allem die Einlagensicherung von Vorteil. Keine Geldanlage für die Altersvorsorge ist das Tagesgeld, es sollte lediglich als Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen.

Für den Aufbau einer Altersvorsorge kann auch auf Wertpapiere zurückgegriffen werden. Soll die Sicherheit im Vordergrund stehen, kommen festverzinsliche Wertpapiere wie beispielsweise Pfandbriefe in Betracht. Auch Aktien können dem Vorsorgepaket beigemischt werden. Interessant sind auch Investmentfonds (z.B. Aktienfonds), weil diese durch ihre Streuung die Anlagerisiken im Vergleich zu einem Investment in die Aktie nur eines oder weniger Unternehmen senken.

Zur Altersvorsorge eignen sich auch Immobilien. Das gilt sowohl dann, wenn du das Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen willst oder wenn die Mieteinnahmen zu deinen Alterseinkünften beitragen sollen.

3   Die Vorsorgestrategie

Abkürzung: Die wichtigsten Infos zusammengefasst

Vorsorgebedarf kalkulieren: Auf der Grundlage deines Gehalts und unter Berücksichtigung etwaiger Gehaltssteigerungen kalkulierst du einen persönlichen Vorsorgebedarf. Du prüfst also, wie hoch deine Alterseinkünfte ungefähr sein müssen, um deine Bedürfnisse im Ruhestand zu befriedigen.

Vorsorgesituation prüfen: Wenn du deinen Vorsorgebedarf festgestellt hast, überprüfst du deine aktuelle Versorgungssituation. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wohl die wichtigste Einnahme im Ruhestand sein.

Versorgungslücke feststellen: Eine Versorgungslücke im Alter kannst du feststellen, wenn du deinen geschätzten Finanzbedarf mit deinen kalkulierten Alterseinkünften vergleichst. Ist dein Finanzbedarf höher als deine voraussichtlichen Einnahmen, besteht eine Versorgungslücke.

Risiken absichern: Bevor du fürs Alter sparst, musst du deine gegenwärtigen Risiken absichern. Besonders deine existenzbedrohenden Risiken müssen richtig versichert sein. Hierzu gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch die Absicherung deiner Familie im Toddesfall ist wichtig.

Liquidität: Bilde für unerwartete Ausgaben und Notfälle eine schnell verfügbare und sichere Liquiditätsreserve von zwei bis drei Nettogehältern, bevor du ans Alter denkst.

Schulden zurückzahlen: Zahle zuerst alle Schulden zurück, bevor du fürs Alter sparst. Denn gesparte Schuldzinsen bringen in der Regel die höchste Rendite.

Budget festlegen: Wenn du bis hierhin alle Punkte erledigt hast, solltest du das für deine Altersvorsorge verfügbare Budget ausloten und dich danach mit den für deine individuelle Lebenssituation geeigneten Vorsorge-Produkten beschäftigen.

Altersvorsorge, insbesondere die private Vorsorge, gibt es nicht von der Stange. Sie muss auf deine persönlichen Lebensverhältnisse zugeschnitten sein. Und sie muss veränderten Lebensumständen angepasst werden können. Berufliche Veränderungen, Heirat, Kinder, Hausbau, Scheidung oder Arbeitslosigkeit können nicht nur die finanziellen Möglichkeiten für die Altersvorsorge verändern, diese veränderten Lebensumstände können sich auch auf die Anlageziele auswirken. Wichtig ist es deshalb, flexibel zu bleiben und auf Veränderungen reagieren zu können. Bei knappem Budget ist das umso wichtiger. Um die Sparziele zu erreichen, muss dann jeder Cent so effektiv und kostengünstig wie möglich angelegt werden. Deshalb muss von Anfang an eine passende Vorsorgestrategie gefunden werden.

Auf der Grundlage deines derzeitigen Gehalts und unter Berücksichtigung etwaiger Gehaltssteigerungen solltest du zunächst deinen persönlichen Vorsorgebedarf kalkulieren, also prüfen, wie hoch deine Alterseinkünfte ungefähr sein müssen, um deine persönlichen Bedürfnisse im Ruhestand zu befriedigen. Diesem Vorsorgebedarf kannst du dann deine voraussichtlichen Alterseinkünfte gegenüberstellen und so deine Versorgungslücke feststellen. Im Rahmen eines Kassensturzes solltest du dir dann einen Überblick über deine laufenden Ausgaben für Wohnen, Essen, Leben, Versicherungen, Hobbys usw. verschaffen und so kalkulieren, wie viel Geld du am Monatsende übrig hast, wie viel Geld dir also für die Altersvorsorge zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang musst du gegebenenfalls auch überlegen, ob du an der einen oder anderen Stelle Einsparungen vornehmen kannst, um es in deine Altersvorsorge zu stecken. Bevor du dich dann daran machst, nach geeigneten Vorsorge-Produkten zu suchen, solltest du zunächst deine Existenz absichern. Schließlich nützt dir die beste Altersvorsorge nichts, wenn beispielsweise Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder der Verlust von Hab und Gut zum finanziellen Absturz führen. Und für Notfälle sollte unbedingt auch eine Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen.

Vorsorge-Check

Persönlichen Vorsorgebedarf kalkulieren

Kalkuliere deinen Finanzbedarf, den du zur Sicherung deines laufenden Lebensunterhalts im Alter benötigst. Wenn dir das nicht möglich ist, solltest du pauschal von einem Finanzbedarf von 80 % deines letzten Nettoeinkommens ausgehen, wenn dein Gehalt heute ausreicht, um deinen Lebensstandard zu finanzieren.

Aktuelle Versorgungssituation klären

Überprüfe deine aktuelle Versorgungssituation fürs Alter. Im Regelfall wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deine wichtigste Einnahme im Ruhestand sein. Es kommen aber auch andere Alterseinkünfte in Betracht.

Versorgungslücke feststellen

Vergleiche deinen geschätzten Finanzbedarf mit deinen kalkulierten Alterseinkünften. Ist dein Finanzbedarf höher als deine voraussichtlichen Einnahmen, besteht eine Versorgungslücke.

Gegenwärtige Risiken absichern

Sichere erst einmal deine gegenwärtigen Risiken ab. Zu einer umfassenden Altersvorsorge gehört neben dem Vermögensaufbau auch die Absicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Verlust des Hab und Guts während deines Berufslebens.

Ausreichendes Finanzpolster zulegen

Für unerwartete Ausgaben solltest du eine schnell verfügbare und sichere Rücklage bilden. Lege deshalb eine Liquiditätsreserve von zwei bis drei Nettogehältern für Notfälle an, um zu verhindern, dass du deshalb unter Umständen gegen einen hohen Zins dein Girokonto überziehen musst.

Schulden tilgen

Zahle zuerst alle Schulden zurück, bevor du fürs Alter sparst. Denn gesparte Schuldzinsen bringen in der Regel die höchste Rendite.

Kassensturz machen

Ermittle Deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben und prüfe, wie viel Geld du für deine Altersvorsorge einsetzen kannst.

Geeignete Vorsorge-Produkte suchen

Verschaffe dir zunächst einen Überblick über die verschiedenen Bausteine der privaten Altersvorsorge und entscheide dich dann für eine oder mehrere Vorsorgeformen. Bei deiner persönlichen Vorsorgestrategie solltest du dein Lebensalter, deine Lebensumstände, deinen bisherigen Vermögensaufbau und deine individuellen Ziele berücksichtigen. Und bleibe unbedingt flexibel. Vor allem dann, wenn du früh mit der Altersvorsorge beginnst, solltest du nur auf Vorsorge-Produkte zurückgreifen, die sich problemlos an veränderte Lebensumstände anpassen lassen. Streue dein zur Verfügung stehendes Kapital möglichst breit über verschiedene Anlageformen.

3.1   Dein persönlicher Vorsorgebedarf

Wenn du genau wissen willst, wie hoch dein Finanzbedarf im Alter sein wird, kannst du dies auf der Grundlage der Ausgabenposten im Rahmen des Kassensturzes berechnen. Streiche einfach die Ausgaben, die im Alter wegfallen und ergänze, welche neu hinzukommen. Regelmäßig werden dabei in jedem Fall

Lebenshaltungskosten,

die Miete und Nebenkosten oder das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung,

Versicherungsbeiträge und Beiträge zur Krankenversicherung,

unter Umständen auch Kosten für das Auto, Telefon und TV,

Reparaturkosten,

Reise- und Urlaubskosten

und Kosten für Hobbys anfallen.

Sind noch Kinder in Ausbildung, wenn du in Rente gehst, musst du auch dafür Kosten einkalkulieren. Andererseits fallen berufsbedingte Kosten wie etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Kleidung für den Beruf und Beiträge für die private Altersvorsorge weg.

Achtung: Unterschätze deinen finanziellen Bedarf im Alter nicht. Du wirst nicht von heute auf morgen auf deinen gewohnten Lebensstandard verzichten oder diesen wesentlich einschränken können. Im Alter bleibt viel Zeit, das Leben zu genießen und viele Träume endlich zu verwirklichen. Deshalb kommen auf Rentner unter Umständen eine Reihe von neuen Kosten zu, mit denen sie nicht gerechnet haben (z.B. für Hobbys, Reisen und Urlaub und für kulturelle Veranstaltungen). Auch höhere Gesundheitskosten wirst du einkalkulieren müssen.

!

Tipp: Um eine etwaige Versorgungslücke im Alter festzustellen, kannst du deinen geschätzten Finanzbedarf in die Tabelle eintragen.

Wenn es dir nicht möglich ist, einen persönlichen Vorsorgebedarf im Alter zu bestimmen, kannst du pauschal von einem Finanzbedarf von 80 % deines letzten Nettoeinkommens ausgehen, wenn dein Gehalt heute ausreicht, um deinen Lebensstandard zu finanzieren. Weil dein letztes monatliches Nettoeinkommen allerdings heute noch nicht feststeht, kannst du dieses ausgehend von deinem aktuellen Nettogehalt pauschal mit einer bestimmten Gehaltssteigerung pro Jahr schätzen.

Jahre

Faktor für jährliche Gehaltssteigerungen

1 %

1,5 %

2 %

2,5 %

3 %

5

1,051

1,077

1,104

1,131

1,159

10

1,105

1,161

1,219

1,280

1,344

15

1,161

1,250

1,346

1,448

1,558

20

1,220

1,347

1,486

1,639

1,806

25

1,282

1,451

1,641

1,854

2,094

30

1,348

1,563

1,811

2,098

2,427

35

1,417

1,684

2,0

2,373

2,814

40

1,489

1,814

2,208

2,685

3,262

»

Beispiel: Wenn dein monatliches Nettoeinkommen aktuell 2.400,– € beträgt und du planst, in 30 Jahren in Rente zu gehen, kannst du dein derzeitiges Einkommen mit dem Faktor 1,811 multiplizieren, wenn du von einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2 % ausgehst. Dein letztes monatliches Nettogehalt beträgt somit 4.346,– €. Wenn du pauschal von einem Vorsorgebedarf von 80 % deines letzten Nettogehalts ausgehst, benötigst du im ersten Jahr deines Ruhestands Alterseinkünfte von 3.477,– € im Monat.

Bei der Kalkulation deines Versorgungsbedarfs im Alter darfst du dir nicht in die eigene Tasche lügen. Die Versorgungslücke im Alter entsteht nämlich unter andrem durch die Fehleinschätzung des finanziellen Bedarfs. Und in diesem Zusammenhang spielt auch die Inflation eine wichtige Rolle. In den letzten zehn Jahren bewegte sich die zwischen 0,5 % und 2,1 %. Laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute wird sie im Jahr 2022 ca. 6 % betragen. Für 2023 wird eine Inflationsrate von 2,8 % prognostiziert.

Deinen finanziellen Bedarf im Alter kannst du nur dann realistisch bewerten, wenn du den Kaufkraftverlust einbeziehst. Nur dann weißt du, über welche Einkünfte du im Alter verfügen kannst und welche Auswirkungen das auf deine Versorgungslücke hat. Die künftige Kostenentwicklung bzw. den Kaufkraftverlust kannst du der nachfolgenden Übersicht entnehmen, wobei alternativ eine Inflationsrate von 1 %, 2 % und 3 % angenommen wird.

Jahre

Inflationsraten (zukünftiger Preis/Kaufkraft)

1 %

2 %

3 %

4 %

2

1,02/0,98

1,04/0,96

1,06/0,94

1,08/0,92

4

1,04/0,96

1,08/0,92

1,13/0,89

1,17/0,85

6

1,06/0,94

1,13/0,89

1,19/0,84

1,27/0,79

8

1,08/0,92

1,17/0,85

1,27/0,79

1,37/0,73

10

1,10/0,91

1,22/0,82

1,34/0,74

1,48/0,68

15

1,16/0,86

1,35/0,74

1,56/0,64

1,80/0,56

20

1,22/0,82

1,49/0,67

1,81/0,55

2,19/0,46

25

1,28/0,78

1,64/0,61

2,09/0,48

2,67/0,38

30

1,35/0,74

1,81/0,55

2,43/0,41

3,24/0,31

35

1,42/0,71

2,00/0,50

2,81/0,36

3,95/0,25

40

1,49/0,67

2,21/0,45

3,26/0,31

4,80/0,21

»

Beispiel: Hast du heute monatliche Ausgaben von 2.500,– €, so betragen diese in 30 Jahren unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2 % 4.525,– € (2.500,– € × 1,81). Pauschal musst du davon 80 %, also 3.620,– €, als Vorsorgebedarf im Alter finanzieren.

3.2   Deine aktuelle Versorgungssituation

Wenn du deinen persönlichen Vorsorgebedarf festgestellt hast, musst du deine aktuelle Versorgungssituation im Alter überprüfen. Im Regelfall wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die wichtigste Einnahme im Ruhestand sein. Es kommen aber auch andere Alterseinkünfte in Betracht.

!

Tipp: Um eine etwaige Versorgungslücke im Alter festzustellen, kannst du deine zu erwartenden Alterseinkünfte in die Tabelle eintragen.

Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig über den Umfang deiner Basisvorsorge fürs Alter informierst.

3.2.1   Informationen der gesetzlichen Rentenversicherung

Es ist wichtig, dass du in jeder Lebenssituation darüber informiert bist, mit welcher Rente du beim Eintritt in den Ruhestand rechnen kannst. Nur dann kannst du bei Bedarf noch an der einen oder anderen Schraube drehen. Maßgebend ist allerdings letztlich, was von der Rente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen noch übrigbleibt.

Die Berechnung der Rente ist recht kompliziert, weil der persönliche Lebenslauf des Versicherten berücksichtigt wird. Klar ist: Wer länger oder höhere Beiträge als andere in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält später auch eine höhere Rente.

Mit persönlichen Renteninformationen und Rentenauskünften kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung erfahren, mit welcher Rente du im Alter rechnen kannst.

Renteninformation

Alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch einmal jährlich eine schriftliche Information über ihre bisher zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge und die erworbenen Rentenanwartschaften. Die Renteninformation gibt unter anderem Auskunft über die bisher vom Versicherten erworbenen Rentenansprüche und eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente sowie den Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung.

Der Renteninformation kannst du entnehmen, ab welchem Zeitpunkt du die Regelaltersrente beziehen kannst.

Auf der Grundlage deiner bisher erworbenen Anwartschaften erfährst du die aktuelle Höhe deiner Altersrente.

Weil davon auszugehen ist, dass du noch weitere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen wirst, bevor du die Regelaltersgrenze erreichst, kannst du der Renteninformation auch entnehmen, wie hoch deine Rente sein könnte, wenn du in den Jahren bis zu deiner Regelaltersgrenze – im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten – so verdienen wirst wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Wie viel Rente du tatsächlich später erhältst, hängt auch davon ab, wie die Rentenanpassungen künftig ausfallen. Deshalb werden in der Renteninformation zwei weitere Varianten berechnet: eine jährliche Anpassung von 1 % oder von 2 %.

Im Gegenzug musst du allerdings auch die zu erwartende Geldentwertung berücksichtigen. Auch darüber findest du Hinweise in der Information.

In der Renteninformation findest du auch Hinweise darüber, wie hoch deine Rente wegen voller Erwerbsminderung aktuell sein würde.

Achtung: In der Renteninformation werden nur Bruttobeträge genannt. Davon musst du noch deine individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abziehen.

!

Tipp: Mit dem Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung kannst du mit Hilfe deiner letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe deiner Altersrente berechnen. Dann kannst du schon frühzeitig einschätzen, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Altersvorsorge, beispielsweise durch betriebliche Altersvorsorge oder einen Riester-Vertrag notwendig ist.

Rentenauskunft

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. Die Rentenauskunft enthält insbesondere

eine Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten,

eine Darstellung über die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit der Angabe ihres derzeitigen Wertes,

Angaben über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten bei verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei Tod als Witwen- oder Witwerrente und nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Regelaltersrente zu zahlen wäre,

auf Antrag auch die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich ist,

allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch.

!

Tipp: Während die Renteninformation nur kurze Auskünfte über die Rente enthält, kommt die Rentenauskunft bereits einem Rentenbescheid sehr nahe, weil sie detailliertere Rentenauskünfte erteilt.

Persönliches Rentenkonto

Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung haben beim Rentenversicherungsträger ein Rentenkonto. Dein vollständiges Rentenkonto ist die Berechnungsgrundlage und damit die Basis für deine spätere Rente. Dort werden unter anderem Angaben über die rentenrechtlichen Zeiten gespeichert, die der Versicherte zurückgelegt hat und die der späteren Rentenberechnung zugrunde gelegt werden. Zu den gesammelten Daten gehören

die persönlichen Daten des Versicherten,

der oder die Arbeitgeber,

Bruttoverdienste bei den Beitragszeiten,

Anzahl und Höhe von freiwilligen Beiträgen bzw. Höherversicherungsbeiträgen,

Anrechnungszeiten wie Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Ausbildung usw.,

Ersatzzeiten.

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Tipp: Jeder Versicherte hat Anspruch auf Auskunft über den Stand seines Rentenkontos. Die Auskunft kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder über einen Rentenberater verlangt werden. Entdeckst du in deinem Rentenkonto eine Lücke, solltest du diese möglichst gleich schließen. Je länger der fragliche Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger kann es für dich werden, fehlende Nachweise und Unterlagen zu beschaffen. Und wenn Zeiten fehlerhaft gespeichert sind, solltest du möglichst zeitnah deren Richtigstellung veranlassen.

Damit beim Eintritt in den Ruhestand deine Rente richtig berechnet werden kann und alle rentenrelevanten Zeiten berücksichtigt werden können, müssen dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Daten bekannt sein. Viele Rentenkonten sind jedoch lückenhaft bzw. rentenrechtlich relevante Zeiten sind im Rentenkonto nicht vermerkt. Deshalb bist du verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken. So musst du

den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen,

alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen angeben und

notwendige Urkunden und sonstige Beweismittel beibringen.

Bei der Prüfung des Rentenkontos kann dir ein kompetenter und unabhängiger Rentenberater wertvolle Hilfe leisten. Er weiß auch, wie Lücken im rentenrechtlichen Lebenslauf durch entsprechende rentenrelevante Zeiten gefüllt werden können.

!

Tipp: Die Renteninformation und die Rentenauskunft sind zwar wichtig für die Planung deiner Altersvorsorge, eine Aussagekraft besitzen diese Informationen aber nur bei einem vollständigen und korrekt gespeicherten Rentenkonto. Es liegt daher auch in deinem eigenen Interesse, dein Rentenkonto so früh wie möglich zu klären und einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Den Antrag findest du im Internet über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de gleich auf der Startseite.

Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hast du innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest.

Unabhängig davon, dass du gesetzlich verpflichtet bist, bei der Klärung des Rentenkontos mitzuwirken, liegt die frühzeitige Kontenklärung in deinem eigenen Interesse:

Wenn es zu einem Leistungsfall (z.B. Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung) kommt, sind nach einer Kontenklärung bei der Rentenkasse alle Unterlagen vollständig vorhanden. So kann schnell die Höhe der Rente festgestellt werden.

Je früher du mit der Kontenklärung beginnst, desto größer sind die Chancen, dass du noch notwendige Nachweise und Bescheinigungen beschaffen kannst. Wenn du mit der Kontenklärung zu lange wartest, kannst du unter Umständen nicht mehr auf notwendige Beweismittel zurückgreifen (z.B. wegen des Ablaufs der Aufbewahrungsfristen).

Wenn eine Kontenklärung erfolgt ist, ist für dich genau ersichtlich, wie viele Entgeltpunkte du in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht hast. Auf dieser Grundlage kann dann die zu erwartende Rente als Basisversorgung errechnet und eine zusätzliche private Altersvorsorge disponiert werden.

3.2.2   Informationen über Versorgungsansprüche der Beamten

Die Altersversorgung der Beamten, Richter und Berufssoldaten erfolgt durch den jeweiligen Dienstherrn. Sie wird durch Zahlung eines Ruhegehalts geleistet. Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und des sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ergebenden Ruhegehaltssatzes ermittelt.

Der Ruhegehaltssatz bemisst sich nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Er beträgt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit aktuell (2022) 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %.

Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen gehören insbesondere das zuletzt bezogene Grundgehalt und ein Familienzuschlag der Stufe 1.

Das monatliche Ruhegehalt wird berechnet, indem die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert werden.

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Tipp: In welcher Höhe Versorgungsansprüche bestehen, kann einer Versorgungsauskunft entnommen werden, die ab dem 55. Lebensjahr des Beamten oder bei schwerer Krankheit, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt, erteilt wird.

3.2.3   Informationen der berufsständischen Versorgungswerke

Die Alterssicherung der Freiberufler erfolgt im Rahmen einer Pflichtversicherung in berufsständischen Versorgungswerken. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen. Die Mitgliedschaft steht den Berufsgruppen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwalte, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater offen. Wer einen dieser freien Berufe ausübt und der entsprechenden Kammer beitritt, muss auch an der berufsständischen Versorgung teilnehmen. Die berufsständischen Versorgungswerke sind eigenfinanziert. Sie erhalten keine staatlichen Zuschüsse. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung spart jeder Versicherte sein eigenes Vorsorgekapital an.

!

Tipp: Versorgungswerke zahlen Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Die erreichten individuellen Versorgungsansprüche können einer Renteninformation entnommen werden, die von der berufsständischen Versorgungskasse regelmäßig erteilt wird.

Bei Renten der berufsständischen Versorgungswerke handelt es sich um Bruttorenten. Das heißt, es gehen davon noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab. Aus der Rente aus einem Versorgungswerk müssen gesetzlich Versicherte den vollen Beitragssatz alleine zahlen. Dieser liegt aktuell (2022) bei 18,6 %. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05 %. Zudem unterliegen Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung. Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente um 1 % jährlich. Je später der Rentenbeginn, desto niedriger ist der steuerfreie Anteil. Für den Besteuerungsanteil ist grundsätzlich das Jahr des Rentenbeginns maßgebend. Der steuerfreie Anteil der Rente wird also zu Beginn des Jahres des erstmaligen Rentenbezugs als fester Betrag lebenslang festgeschrieben. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Renten voll steuerpflichtig.

3.2.4   Informationen der landwirtschaftlichen Alterskasse

Die landwirtschaftliche Alterskasse ist Träger der Alterssicherung für Landwirte. Versicherungspflichtig sind auch mitarbeitende Familienangehörige. Die landwirtschaftliche Alterssicherung sieht unter anderem Leistungen wegen Alters oder bei Erwerbsminderung vor. Grundsätzlich gestaltet sich die Versorgung der Landwirte beim Eintritt in den Ruhestand wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Tipp: Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von Amts wegen alle drei Jahre oder bei einem berechtigten Interesse in kürzeren Abständen Auskunft über die Höhe der Anwartschaft, die ihnen ohne weitere rentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente zustehen würde. Diese Auskunft kann von Amts wegen oder auf Antrag auch jüngeren Versicherten erteilt werden.

Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse werden wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerkenachgelagert besteuert. Sie unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

3.2.5   Informationen über andere Alterseinkünfte

Wenn du dir einen Überblick über den Umfang deiner anderen Alterseinkünfte (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente, private Rentenversicherung) verschaffen willst, muss du dich durch deine Ordner wühlen und bestehende Verträge prüfen. So erhältst du Auskunft über die prognostizierte Rente und/oder die garantierte Rente und ab wann diese ausgezahlt wird.

Hast du eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, erhältst du einmal jährlich Post vom Versicherer, in der du über den Stand bzw. Wert deiner Versicherung informiert wirst. Kraft Gesetzes ist der Versicherer verpflichtet, dich jährlich in Textform über den aktuellen Stand deiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. Unter anderem hat der Versicherer in der sogenannten Standmitteilung die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn und den Auszahlungsbetrag bei Kündigung des Versicherungsnehmers anzugeben.

Über den Bestand deiner Wertpapiere erhältst du von deiner Bank oder Sparkasse mindestens einmal im Jahr einen Depotauszug. Dieser enthält die wichtigsten Angaben über die Wertpapiere, die sich im Depot befinden. Unter anderem werden der Name und die Stückzahl des jeweiligen Wertpapiers, der Wert, den die Aktie, Anleihe oder der Fondanteil zum Stichtag hat, und der Depot-Gesamtwert angegeben.

Die Höhe deiner Kapitalanlagen bei Banken (z.B. Festgeld, Sparbrief) findest du in den Kontoauszügen, die dir von deiner Bank oder Sparkasse regelmäßig zugeschickt werden.

3.3   Deine Versorgungslücke

Eine etwaige Versorgungslücke im Alter kannst du feststellen, wenn du deinen geschätzten Finanzbedarf mit deinen kalkulierten Alterseinkünften vergleichst. Ist dein Finanzbedarf höher als deine voraussichtlichen Einnahmen, besteht eine Versorgungslücke. Diese kannst du mithilfe der folgenden Übersicht näher beziffern.

Deine Einkünfte im Alter

Gesetzliche Rente nach der aktuellen Renteninformation

________ Euro

Betriebsrente nach dem aktuellen Kontoauszug

________ Euro

Riester-Rente nach dem aktuellen Kontoauszug des Arbeitgebers

________ Euro

Rürup-Rente nach dem aktuellen Kontoauszug

________ Euro

Private Rentenversicherung nach dem aktuellen Kontoauszug

________ Euro

Monatsrente aus Kapitallebensversicherung

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Wertpapiere auf Monatsbasis

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Investmentfonds auf Monatsbasis

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Zinsanlagen auf Monatsbasis

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Monatliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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- Steuern

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- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

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Deine Alterseinkünfte insgesamt

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Dein finanzieller Bedarf im Alter

Lebenshaltungskosten auf Monatsbasis

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Beiträge zu Versicherungen auf Monatsbasis

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Miete bzw. Hausgeld bei einer Eigentumswohnung, Hausnebenkosten

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Auto auf Monatsbasis

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Telefon, TV, Internet, Radio auf Monatsbasis

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Reparaturen, Anschaffungen auf Monatsbasis

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Urlaub auf Monatsbasis

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Dein finanzieller Bedarf insgesamt

(bei Schätzung ca. 80 % des Monatseinkommens)

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Deine Versorgungslücke

Alterseinkünfte

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- Bedarf im Alter