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Als Immobilienbesitzer sind Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung entscheidende Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und zu steigern. Doch was müssen Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen beachten? Gesetzliche Voraussetzungen und Rechte der Mieter Während eines laufenden Mietverhältnisses dürfen Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mieter müssen diese Maßnahmen dulden, es sei denn, sie bedeuten eine unzumutbare Härte für den Mieter oder seine Familie. In solchen Fällen kann der Mieter die Modernisierung ablehnen. Andernfalls kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um die Duldung der Modernisierung durchzusetzen. Rechte der Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn sie durch die Modernisierungsarbeiten erheblich beeinträchtigt werden. Zudem können sie Ersatz für Aufwendungen verlangen, die ihnen durch die Baumaßnahmen entstehen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht steht Mietern ebenfalls zu, wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen plant. Mietanpassung nach Modernisierung Nach Abschluss bestimmter Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die Miete im gesetzlich vorgegebenen Rahmen erhöhen. Dabei müssen jedoch bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt werden. In diesen kurz&konkret erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen: - Was sind Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, die der Mieter dulden muss? - Warum müssen Modernisierungsmaßnahmen von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters abgegrenzt werden? - Welche Informationspflichten obliegen dem Vermieter, wenn er die Wohnung modernisieren will? - Wann kann der Mieter eine beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme des Vermieters ausnahmsweise ablehnen? - Wie kann der Vermieter eine beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme durchsetzen, wenn der Mieter die Maßnahme nicht dulden will? - Welche Rechte hat der Mieter, wenn der Vermieter dessen Wohnung modernisieren will? - Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, nach der Modernisierung die Miete zu erhöhen? - Wann darf der Vermieter die Kosten für die Wohnungsmodernisierung auf den Mieter umlegen? - In welchem Umfang darf der Vermieter wegen Modernisierung die Miete erhöhen? - Wie muss der Vermieter die Mieterhöhung wegen Modernisierung geltend machen?
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Seitenzahl: 81
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Inhaltsübersicht
1 Modernisierungsmaßnahmen
1.1 Einsparung von Heizenergie (energetische Modernisierung)
1.2 Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage nach Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
1.3 Sonstige Einsparung von Primärenergie und Schutz des Klimas
1.4 Nachhaltige Einsparung von Wasser
1.5 Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietwohnung
1.6 Anschluss der Mietsache mittels Glasfaser an öffentliches Netz mit sehr hoher Qualität
1.7 Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
1.8 Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat
1.9 Schaffung neuen Wohnraums
1.10 Abgrenzung von Modernisierungsmaßnahmen zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
1.11 Kleines Modernisierungslexikon
2 Informationspflichten des Vermieters
2.1 Ankündigungspflicht
2.2 Ankündigungsfrist
2.3 Form der Ankündigung
2.4 Inhalt der Ankündigung
2.4.1 Art und Umfang der Maßnahme
2.4.2 Voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Maßnahme
2.4.3 Umfang der zu erwartenden Mieterhöhung
2.4.4 Hinweis auf Möglichkeit des Widerspruchs wegen persönlicher Härte
3 Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter
3.1 Duldungspflicht des Mieters
3.2 Härtefälle als Ausnahmen von der Duldungspflicht
3.3 Form des Härteeinwands des Mieters
3.4 Frist für den Härteeinwand des Mieters
4 Durchsetzung der Wohnungsmodernisierung durch den Vermieter
4.1 Klage auf Duldung der Modernisierung
4.2 Einstweilige Verfügung
4.3 Schadenersatz wegen Verletzung der Duldungspflicht
4.4 Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen verweigerter Duldung von Modernisierungsarbeiten
5 Rechte des Mieters bei Wohnungsmodernisierung
5.1 Anspruch auf Aufwendungsersatz
5.2 Mietminderungsrecht
5.3 Anspruch auf Schadenersatz bei »vermuteter« Pflichtverletzung des Vermieters
5.4 Sonderkündigungsrecht
6 Mieterhöhung nach Wohnungsmodernisierung
6.1 Wertverbesserungszuschlag oder Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
6.2 Umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen
6.3 Modernisierung oder Erhaltung?
6.4 Ausschluss der Modernisierungsmieterhöhung
6.5 Umfang der Mieterhöhung
6.5.1 Berücksichtigungsfähige Kosten
6.5.2 Modernisierende Instandsetzung
6.5.3 Austausch funktionstüchtiger Bauteile und Einrichtungen
6.5.4 Anrechnung von Drittmitteln
6.5.5 Verteilung der Kosten
6.5.6 Einsichtsrecht des Mieters
6.5.7 Höhe der neuen Miete
6.6 Geltendmachung der Mieterhöhung
6.6.1 Form
6.6.2 Inhaltliche Anforderungen
6.6.3 Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens
6.7 Einwand des Mieters wegen unzumutbarer (finanzieller) Härte
6.8 Erhöhung der Miete im vereinfachten Verfahren
6.9 Fälligkeit der erhöhten Miete
6.10 Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters
7 Modernisierungsvereinbarung