Objektsicherheitsprüfungen in der Praxis - Ivo Lagler - E-Book

Objektsicherheitsprüfungen in der Praxis E-Book

Ivo Lagler

0,0
18,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Die Regelmässige Kontrolle Eines Gebäudes auf Schaden und Gefahrenquellen Gehört zu den Pflichten Eines Gebäudeeigentümers BZW. sein Gebäudeverantwortlicher. Die ÖNORMEN B 1300: 2018 "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude - Regelmäßige Prüffoutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen - Grundlagen und Checklisten" und B 1301: 2016 "Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude - Regelmäßige Prüfüroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen - Grundlagen und Checklisten" Bieten Sie ein normales Verfahren an, um eine Orientierungshilfe zu erhalten, um die Sicherheitsproblematik zu lösen. Annoncieren der unterschiedlichen Nutzungsformen der Eigen- oder Fremdnutzung und der Erhebungszustand und Nutzungszweck usw. in unterschiedlichen Umfang und Intensität, wie z. Gebäudeverantwortliche. Mit der vorliegenden, kompakten QuickInfo wird die Objektsicherheitsprüfung von Gebäuden gemäß ÖNORM B 1300: 2018 und ÖNORM B 1301: 2016 verständlich von einem erfahrenen Experten durchgeführt.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 60

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Impressum

ISBN 978-3-85402-346-3

Auch als e-Pub verfügbar

ISBN 978-3-85402-347-0

1. Auflage 2018

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte vorbehalten.

Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Austrian Standards plus GmbH gestattet. Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder des Verlages ist ausgeschlossen. Sämtliche Abbildungen wurden vom Autor selbst erstellt und sind frei von jedweden Rechten Dritter.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in vorliegendem Werk die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

AUSTRIAN STANDARDS PLUS GMBH

1020 Wien, Heinestraße 38

T +43 1 213 00-300

F +43 1 213 00-818

E [email protected]

www.austrian-standards.at/fachliteratur

LEKTORAT UND PROJEKTBETREUUNG

Lisa Maria Heiderer

COVER – FOTOCREDIT

Istockphoto.com/Warchi

GESTALTUNG

Martin Aschauer

Inhalt

Vorwort

1 Die ÖNORM B 1300 und ÖNORM b 1301

1.1 Fachbereiche der ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301

1.1.1 Fachbereich F1 – Technische Objektsicherheit

1.1.2 Fachbereich F2 – Gefahrenvermeidung und Brandschutz

1.1.3 Fachbereich F3 – Gesundheits- und Umweltschutz

1.1.4 Fachbereich F4 – Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

2 Interpretation der ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301

2.1 Anwendungstipps aus der Praxis

2.2 Lebenszyklus des Gebäudes

3 Rechtliche Aspekte beider ÖNORMEN

3.1 Haftungsrisiken

3.2 Erfahrungen aus der Praxis

4 Anwendung beider ÖNORMEN

4.1 Anwendung der ÖNORM B 1300 in der Praxis

4.2 Anwendung der ÖNORM B 1301 in der Praxis

5 Unterschied zwischen der ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301 aus der Praxis

6 Dokumentation der Evaluierungen

7 Resultierende Maßnahmen aus der Objektsicherheitsprüfung

7.1 Gefahr in Verzug

7.2 Fristsetzungen

8 Neuerungen der ÖNORM B 1300

9 Beispiele aus der Praxis

9.1 Schadhafter Rauchfang

9.2 Schäden am Dachgesims

9.3 Elektroverteiler

9.4 Gebrochenes Geländer

9.5 Brandlasten

9.6 Stolpergefahr

9.7 Beschädigter Taster

9.8 Durchlässige Brandabschottung

9.9 Loses Rigol

9.10 Gasflaschenlagerung

9.11 Brandlasten bei einer Hauptgasleitung

9.12 Fluchtwegbehinderungen

9.13 Wasserschaden

9.14 Beschädigte Isolierung

10 Resümee

11 Ausblick

Anhang A Checklisten für die Objektsicherheitsprüfung von Wohngebäuden

Anhang B Checklisten für die Objektsicherheitsprüfung von Nicht-Wohngebäuden

Literaturverzeichnis

Der Autor

Vorwort

Als praktizierender Facility Manager ist man für die zu betreuenden Gebäude nicht nur arbeits-, sondern auch zivil- und strafrechtlich verantwortlich.

Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, den Gebäudeverantwortlichen (=Verantwortungsträgern) ein Praxishandbuch zur Verfügung zu stellen, in dem die ÖNORM B 1300:2018-02-01 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) sowie die ÖNORM B 1301:2016-04-15 (Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude) eingehend aus der Sicht eines Praktikers erläutert wird.

Somit soll dieses Handbuch allen Gebäudeverantwortlichen als Rüstzeug dienen, um eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen.

Dabei ist es unerheblich, ob die Objektsicherheitsprüfung an Sicherheitsbeauftragte delegiert wird oder, ob der Gebäudeverantwortliche diese Prüfung selbst durchführt. Vorausgesetzt die entsprechenden fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen auf diesem Gebiet sind vorhanden.

Da Gebäude immer komplexer werden, kommt diesem Personenkreis eine immer größere Bedeutung zu: Gebäudeeigentümer verlassen sich auf das Fachpersonal.

Durch die Feststellungen aus der Objektsicherheitsprüfung resultieren entsprechende Haftungen; daher sollte man nur jene Personen damit betrauen, die auch wissen, was gesetzlich für den Gebäudebetrieb von Bedeutung ist.

Personen, die sich auf Errichtung von Gebäuden spezialisiert haben oder die Facility-Service-Dienstleistungen für Gebäude erbringen, sind vielleicht nicht gerade geeignet eine derartige Prüfung durchzuführen.

Hier liegt es am Auftraggeber festzustellen, wer am besten für diese Tätigkeit in Frage kommt, da in einem Schadensfall auch durch Sachverständige kritisch hinterfragt wird, ob ein Auftraggeberverschulden vorliegt.

Wenn also eine derartige Prüfung extern vergeben wird, sollte man sich sehr gut überlegen, nach welchem Vergabeprinzip eine Beauftragung erfolgen soll. Denn nicht immer ist der Billigstbieter auch der Bestbieter.

Bei der ÖNORM B 1300:2018-02-01 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) geht es darum, eine ganzheitliche Sicht der örtlichen Gegebenheiten zu bekommen, damit Mieter und Eigentümer von Wohngebäuden entsprechend sicher darin leben können. In diesen Gebäuden leben Kinder, ältere, gebrechliche, aber auch Personen mit speziellen Bedürfnissen. Gebäudeverantwortliche (z. B. Hausverwalter etc.) sollten ihrer Verantwortung entsprechend eine regelmäßige Objektsicherheitsprüfung durchführen (lassen). Die ÖNORM B 1300:2018-02-01 stellt somit ein technisches Regelwerk und eine praxisorientierte Empfehlung dar.

Die Art der Dokumentation ist dabei individuell möglich, wobei die ÖNORM B 1300:2018-02-01 eine Checkliste im Anhang A zur Verfügung stellt, die bereits eine Grobstruktur gewährleistet. Natürlich muss die Checkliste des informativen Anhangs auf die individuellen Objektgegebenheiten angepasst werden.

Die Dokumentation der Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300:2018-02-01 ist auch entsprechend im individuellen Gebäudeakt abzulegen, sodass daraus eine chronologische Historie des Wohngebäudes mit der Zeit entsteht.

Die ÖNORM B 1301:2016-04-15 (Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude) unterstützt die Prüfroutinen, die bei Nicht-Wohngebäuden bereits aus anderen Gesetzen heraus bestehen und legt eine ganzheitliche Ist-Zustandsanalyse für den Gebäudeeigentümer dar.

Hier ist speziell der Gebäudebetreiber derartiger Objekte gefordert, sicherheitsrelevante Gebäudegegebenheiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten.

Nicht-Wohngebäude unterliegen durch die Nutzung als Gewerbeimmobilie auch einer stärkeren Abnutzung, weil durch das Tagesgeschäft bzw. durch Umwelteinflüsse immer wieder Schäden, Störungen und/oder Notfälle entstehen können. Die ÖNORM B 1301:2016-04-15 bietet somit eine entsprechende Hilfestellung, um festzustellen, ab wann eine Gewerbeimmobilie für z. B. eingemietete Unternehmen nicht mehr rentabel ist, weil durch Gebäudegegebenheiten die Betriebskosten entsprechend steigen.

Da auch diese ÖNORM eine Checkliste im informativen Anhang A zur Verfügung stellt, kann mithilfe dieser Grobstruktur eine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

Als Gebäudebetreiber von Gewerbeobjekten erstellt man eine derartige Checkliste einmal und adaptiert diese nur bei Änderungen von technischen Anlagen, örtlichen Gegebenheiten etc. und erhält auch hier mit der Zeit eine umfassende Chronologie der Gebäudehistorie.

Diese beiden ÖNORMEN sind ein praxisorientiertes Werkzeug, um die entsprechenden Gesetzesparagraphen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, aber auch anderer Gesetze entsprechend einzuhalten.

Ich wünsche allen Lesern viel Erfolg bei der Anwendung und Umsetzung dieser beiden ÖNORMEN und hoffe, dass dieses Praxisbuch dabei behilflich ist.

Über Ihre Kommentare, Ihr Feedback und Ihre Verbesserungsvorschläge freue ich mich unter [email protected]

Wien, April 2018

Ivo Lagler

1DIE ÖNORM B 1300 UND ÖNORM B 1301

Die ÖNORM B 1300:2018-02-01 und ÖNORM B 1301:2016-04-15 dienen als Hilfsmittel für die Prüfung der Erhaltung des gebrauchsfähigen und vor allem sicheren Zustands von Objekten sowie für die in regelmäßigen Abständen zu erfolgende Durchführung einer zerstörungsfreien Sichtprüfung.

Hierbei geht es nicht darum, den aktuellen Stand der Technik zu evaluieren, sondern Gefahren für die Nutzer dieser Gebäude rechtzeitig zu erkennen, um insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (=ABGB) und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (=ASchG) etc. zu erfüllen.

Durch die Einhaltung dieser beiden ÖNORMEN kann man auch die persönlichen Haftungsrisiken minimieren, denn in einem Schadensfall wird das Gericht die entsprechenden Dokumentationen einfordern. In solch einem Fall ist es immer besser, derartige Dokumentationen bereitstellen zu können, als sich vor dem Richter rechtfertigen zu müssen, warum derartige Prüfungen nicht vorgenommen bzw. dokumentiert wurden.

Die ÖNORM B 1300:2018-02-01 ist für Wohngebäude aller Art gedacht – sei es Eigentums-, Genossenschaft- oder Mietgebäude – und hat den Sinn, ihre Nutzer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor Gefahren zu schützen.

Die ÖNORM B 1301:2016-04-15 ist wiederum für alle anderen Nutzungsarten – außer zu Wohnzwecken – gedacht und gilt daher vordergründig für wirtschaftlich genutzte Gebäude, wie z. B. Lager-, Verkaufs-, Büro-, Gewerbe- oder Produktionsgebäude. Die Objektsicherheitsprüfung derartiger Gebäude ist in ihrer Umsetzung etwas ausführlicher, da in der Regel aufgrund der speziellen Nutzung mehr Risiken mit dieser Gebäudeart verbunden sind.