Öffentlich-rechtliche und private Fernsehnachrichten im Vergleich. Eine Analyse der Nachrichtensendungen ARD Tagesschau und RTL aktuell - Tilo Siewert - E-Book

Öffentlich-rechtliche und private Fernsehnachrichten im Vergleich. Eine Analyse der Nachrichtensendungen ARD Tagesschau und RTL aktuell E-Book

Tilo Siewert

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,3, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Institut für Deutsche Philologie), Veranstaltung: Fernsehprogrammforschung und Fernsehnutzung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rundfunkstaatsvertrag regelt eindeutig die Hauptaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll „in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben“ (Rundfunkstaatsvertrag 2003: 11) und dabei „die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme“ (Rundfunkstaatsvertrag 2003: 11) berücksichtigen. Den privaten Sendern hingegen ist diese Aufgabe damit natürlich nicht generell entzogen. Jedoch müssen diese, die in aller erster Linie als wirtschaftlicher Akteur agieren, ihre Programmgestaltung dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit unterordnen. Aus diesem Grund steht vermehrt der Aspekt der Unterhaltung im Vordergrund des privaten Fernsehangebotes. Ausgehend von diesen Überlegungen untersucht die vorliegende Arbeit, ob sich diese unterschiedlichen Voraussetzungen für öffentlichrechtliche und private Fernsehsender auch in der Präsentation und in den Inhalten der Hauptnachrichtensendungen widerspiegeln. Es soll dabei geprüft werden, ob die Politikvermittlung bei den Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern im Vordergrund steht. Vergleichend dazu wird untersucht, ob bei den privaten Fernsehsendern auch bei den Fernsehnachrichten die Unterhaltung ein wesentliches Gestaltungsmerkmal darstellt. Für die Untersuchung wurde in einer künstliche Woche im Zeitraum vom 17. Januar 2005 bis 10. Februar 2005 exemplarisch die Hauptnachrichtensendungen von ARD und RTL aufgenommen3 und nachträglich analysiert. Der Auswertung und Präsentation dieser Ergebnisse ist in der Arbeit ein theoretischer Teil über die Rezeption von Fernsehnachrichten vorangestellt, um einige Präsentations- und Gestaltungsmerkmale der Nachrichtensendungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Zuschauer besser untersuchen und darstellen zu können. Speziell in diesem Teil der Arbeit stellte sich der Umfang der zur Verfügung stehenden Literatur als problematisch dar. Da sich nur wenige Autoren4 explizit und detailliert mit der Wirkung von Inhalten und Präsentationsmerkmalen von Nachrichtensendungen auf die Rezipienten beschäftigen, konzentrierte sich der Autor auf die zum Teil sehr Umfangreiche Arbeiten von Klaus Kamps, Hans-Bernd Brosius und dem ARD-Forschungsdienst.

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Veröffentlichungsjahr: 2005

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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rezeption von Fernsehnachrichten
2.1. Individuelle Vorraussetzungen zur Rezeption
2.2. Einflussmöglichkeiten der Fernsehnachrichten
3.2. Sendeablauf und Merkmale der Meldungen
4. Schluss
5. Abstract
6. Anhang
6.1. Kodierung
6.2. Daten
7. Literaturverzeichnis

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Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Institut für Deutsche Philologie Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft

Blockseminar: Fernsehprogrammforschung und Fernsehnutzung

Thema der Hausarbeit:

Öffentlich-rechtliche und private Fernsehnachrichten im Vergleich.Eine Analyse der Nachrichtensendungen ARD Tagesschau und RTL aktuell.

Wintersemester 2004/2005

Hauptfach: Politikwissenschaft

Nebenfach: Kommunikationswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre Grundstudium 3. Semester

Anzahl der Wörter: 4659

Page 2

1. EINLEITUNG

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt eindeutig die Hauptaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll „in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben“ (Rundfunkstaatsvertrag 2003: 11) und dabei „die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die

Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme“ (Rundfunkstaatsvertrag 2003: 11) berücksichtigen. Den privaten Sendern hingegen ist diese Aufgabe damit natürlich nicht generell entzogen. Jedoch müssen diese, die in aller erster Linie als wirtschaftlicher Akteur agieren, ihre Programmgestaltung dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit unterordnen1. Aus diesem Grund steht vermehrt der Aspekt der Unterhaltung im Vordergrund des privaten Fernsehangebotes2.

Ausgehend von diesen Überlegungen untersucht die vorliegende Arbeit, ob sich diese unterschiedlichen Voraussetzungen für öffentlichrechtliche und private Fernsehsender auch in der Präsentation und in den Inhalten der Hauptnachrichtensendungen widerspiegeln. Es soll dabei geprüft werden, ob die Politikvermittlung bei den Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern im Vordergrund steht. Vergleichend dazu wird untersucht, ob bei den privaten Fernsehsendern auch bei den Fernsehnachrichten die Unterhaltung ein wesentliches Gestaltungsmerkmal darstellt. Für die Untersuchung wurde in einer künstliche Woche im Zeitraum vom 17. Januar 2005 bis 10. Februar 2005 exemplarisch die

1Ein wirtschaftliches und gewinnbringendes Handeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch den Rundfunkstaatsvertrag nicht gefordert. Der öffentlichrechtliche Rundfunk wird hauptsächlich durch die Rundfunkgebühren finanziert, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können (Rundfunkstaatsvertrag 2003: 11). Private Sender hingegen müssen sich fast ausschließlich durch Werbeeinahmen finanzieren.

2Diese Aussage stützt auch Helmut Thoma (RTL-Geschäftsführer von 1984 bis 1998), der in einem Interview imSpiegelbekannt gab, dass der eigentliche Sinn des Fernsehens nicht im Journalismus, sondern in der Unterhaltung liegt (Wember 1999: 23).