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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar: Abschlußprüfung und Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union sind für Geschäftsjahre ab 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) aufzustellen.1Die Europäische Kommission hat mit der Verabschiedung der Verordnung Nr. 707/ 2004 die vom IASB veröffentlichten Regelungen des IFRS 1 „First -time Adoption of International Financial Reporting Standards“ für eine erstmalige Anwendung der IFRS als EU-Recht verbindlich anerkannt.2Im Folgenden werden dessen wesentliche Inhalte kurz dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen wird deutlich, dass der Konzernabschluss an den Kapitalmärkten zunehmende Bedeutung erlangt. Aus diesem Grund beziehen sich meine weiteren Ausführungen in Abschnitt 3 in erster Linie auf die für erstmalig nach IFRS aufgestellte Konzernabschlüsse börsennotierter Kapitalgesellschaften wesentlichen Aspekte der Abschlussprüfung. Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS bringt nicht nur fundamentale Veränderungen für die Unternehmen mit sich sondern hat auch Auswirkungen auf den gesamten Prüfungsprozess. Dies erfordert vom Abschlussprüfer mehr als sich mit den neuen Rechnungslegungsgrundsätzen und den damit einhergehenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisunterschieden auseinanderzusetzen. Die Umstellung führt im Rahmen der Prüfungsplanung dazu, dass die Risiken vor allem im Hinblick auf eine angemessene Ausgestaltung und Wirksamkeit der eingesetzten Rechnungslegungs- und Kontrollsysteme höher eingeschätzt werden. Dies hat zunächst Konsequenzen für die Planung selbst und Auswirkungen auf die operative Ebene der Prüfung. Aufgrund nachhaltiger Veränderungen in vielen Bereichen des zu prüfenden Unternehmens sind eine umfassend angelegte Systemprüfung und ergebnisorientierte Prüfungen unverzichtbar. Bei der Prüfung eines erstmalig aufgestellten IFRS-(Konzern-)Abschlusses sind zudem die Auswirkungen auf die Berichterstattung insbesondere im Prüfungsbericht zu beachten.
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