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Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Ethik, Note: 2,7, Universität Augsburg (Katholisch-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Beziehungsethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht zur reproduktiven Autonomie besagt, dass Entscheidungen bezüglich der Fortpflanzung allein oder innerhalb einer Partnerschaft getroffen werden können. Doch wie schon bei anderen Freiheitsrechten wurden auch hier Reichweiten und Grenzen nicht genauer bestimmt und festgelegt. Und trotz der hitzig geführten Debatten bezüglich pränataler Diagnostik und der Einführung humangenetischer Beratungsstellen Mitte der 1970er und 1980er Jahre sowie der lauten Kritik emanzipierter Frauen hinsichtlich der eugenischen Seiten von Reproduktionsmedizin und Gynäkologie, konnte die biomedizinische Technologie ungehindert fortschreiten und gilt gegenwärtig als gesellschaftlich anerkannt und nahezu unumstößlich. Ob hormonelle Empfängnisverhütung, verschiedene Techniken der extrakorporalen Befruchtung, der Präimplantationsdiagnostik von Laborembryonen (PID) oder dem »Social Egg Freezing«, das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne medizinischen Grund: Die Liste der individuellen „Wahlfreiheit“ scheint überwältigend. Doch dürfen wir Menschen all jene Biotechnologien nutzen, zu denen wir potenziell im Stande wären, ohne dabei mögliche Konsequenzen, Ethik und Moral zu missachten? Bedarf es überhaupt dieser Art von Technologien oder liegen die Ursachen, die solche Technologien als Folge sozio-ökonomischer Missstände hervorrufen, ganz woanders?
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