Sofort Hilfe im Pflegefall - Finanztest Pflegeberatung, alle Infos und Tipps zur Planung, Organisation und Finanzierung von Pflegehilfe - Marina Engler - E-Book

Sofort Hilfe im Pflegefall - Finanztest Pflegeberatung, alle Infos und Tipps zur Planung, Organisation und Finanzierung von Pflegehilfe E-Book

Marina Engler

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Beschreibung

Ihr Praxishandbuch für die Pflegeplanung Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, steht das Leben auf dem Kopf. Egal, ob es sich um ein plötzliches Ereignis wie einen Schlaganfall oder eine sich schleichend entwickelnde Pflegebedürftigkeit handelt. Partner, Eltern oder Schwiegereltern benötigen dann deutlich mehr Unterstützung und es stellen sich drängende Fragen, die oft schnelle Antworten erfordern. Können wir die Pflege zu Hause bewältigen? An wen können wir uns wenden? Wie beantragen wir einen Pflegegrad und welche finanziellen Hilfen stehen uns zu? Für ausführliche Recherchen und Planungen bleibt in dieser ohnehin schon belastenden Situation häufig wenig Zeit. Dieser Ratgeber der Stiftung Warentest bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Schritte im Pflegefall und unterstützt Sie bei der Organisation einer auf Ihren Bedarf abgestimmten Krankenpflege. Im Leitfaden werden zudem alle Neuerungen der aktuellen Pflegereform von 2023, die größtenteils 2024 in Kraft getreten ist erläutert. Kompakt, mit klaren Antworten und praktischem Rat hilft dieses Buch in schwierigen Zeiten, einen klaren Kopf zu bewahren und die bestmögliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu finden. Sie können das Handbuch komplett durchlesen oder sich nur die für Sie wichtigen Abschnitte aus dem Inhalt heraussuchen. - Erfolg beim Pflegeantrag – von Pflegebedarf und Pflegestufe bis zu Widerspruch und Klage - Pflege lernen und Beratung – Unterstützung durch Familie und Beratungsstellen - Pflege und Beruf – gesetzliche Regelungen für eine Auszeit und Zuschüsse - Was zahlt die Pflegeversicherung – Leistungen für ambulante und stationäre Pflege - Häusliche Pflege – Pflegedienst, Tagespflege, Nachtpflege, Hilfskräfte aus Osteuropa - Wohnformen mit Pflege – Pflegeheim, betreutes Wohnen, Pflege-WG und Hausgemeinschaften - Wenn das Geld nicht reicht – Versicherungen, Staat, Schwerbehindertenausweis

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Marina Engler

SOFORT HILFE IM

PFLEGE FALL

Der Familienrat: Alle helfen mit

Um den Pflegealltag so gut wie möglich zu koordinieren, sollten alle Helfenden an einem Strang ziehen. Und zwar in die gleiche Richtung. Bei der Planung hilft ein Familienrat, der nach Bedarf um Freunde und Nachbarn ergänzt werden kann.

Von den Punkten zum Pflegegrad

Pflegegrad 1 bedeutet, dass jemand noch relativ selbstständig das eigene Leben führen kann. Ab Pflegegrad 2, also ab 27 oder mehr Punkten, lassen sich sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.

Pflege-WG

In einer Pflege-Wohngemeinschaft ist relativ viel normaler Alltag und trotzdem eine 24-Stunden-Betreuung möglich. Insbesondere für Menschen mit Demenz ist sie oft besonders geeignet.

Inhalt

Was jetzt zu regeln ist

Wir brauchen Pflege

Zeit schaffen: Im Job aussetzen

Pflegeleistungen erhalten: Der Antrag

Rechtliche Vorsorge

Pflege zu Hause?

Schnelle Hilfen, die sofort entlasten

Erfolg beim Pflegeantrag

Pflegebedarf und Pflegegrad

Auf die Begutachtung vorbereiten

Die Begutachtung

Widerspruch und Klage

Pflege lernen und Beratung in Anspruch nehmen

Der Familienrat: Alle helfen mit

Beratung vor Ort

Pflege praktisch üben

Geriatrische Reha

Mit Überforderung umgehen

Pflege und Beruf vereinbaren

Im Job kürzertreten, um zu pflegen

Zuschüsse zur Sozialversicherung

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Leistungen für die ambulante Pflege

Leistungen für die stationäre Pflege

Neues durch die aktuelle Pflegereform

Das Entlastungsbudget für Ersatzpflege

Pflege zu Hause

Der Pflegedienst

Die Tages- und Nachtpflege

Hilfskräfte aus Osteuropa

Was noch hilft

Andere Wohnformen mit Pflege

Ein gutes Pflegeheim finden

Betreutes Wohnen

Pflege-WG

Stationäre Hausgemeinschaft

Umzug organisieren

Wenn die Leistungen nicht reichen

Die Leistungen anderer Versicherer

Hilfe vom Staat

Schwerbehindertenausweis

Steuervorteile

Einen Neuantrag vorbereiten

Service

Stichwortverzeichnis

01

Was jetzt zu regeln ist

Wir brauchen Pflege

Zeit schaffen: Im Job aussetzen

Pflegeleistungen erhalten: Der Antrag

Rechtliche Vorsorge

Pflege zu Hause?

Schnelle Hilfen, die sofort entlasten

Wir brauchen Pflege

In vielen Familien gibt es diesen einen Tag, an dem klar wird: So geht es nicht weiter. Um die nötige Pflege zu organisieren, helfen ein guter Überblick, Beratung und Zeit.

Egal, ob es ein plötzliches Ereignis wie einen Schlaganfall gibt oder ob sich eine Pflegebedürftigkeit schleichend entwickelt. Die meisten Familien brauchen früher oder später pflegerische Unterstützung im Alltag. Häufig übernehmen Partner, Partnerin oder erwachsene Kinder zunehmend mehr Aufgaben und koordinieren irgendwann auch die klassische Pflege. Damit dabei keine Fehler passieren und ausreichend Geld zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, sich umfassend zu informieren. Dieser Ratgeber hilft dabei.

Wenn Sie ausreichend Zeit haben, können Sie den Ratgeber von vorne nach hinten durchlesen. Manchmal muss es aber auch sehr schnell gehen. Dann können Sie sich die wichtigsten Abschnitte aus dem Inhaltsverzeichnis heraussuchen. Wir haben uns bemüht, jedes Kapitel und jeden Abschnitt für sich so verständlich wie möglich zu gestalten, obwohl der deutsche Pflege-Dschungel alles andere als übersichtlich ist.

Definition: Pflegebedarf

Wer pflegebedürftig wird, hat in aller Regel höhere Ausgaben als vorher für Hilfsmittel und helfende Hände. Die deutsche Pflegeversicherung zahlt dafür Zuschüsse. Damit diese fließen, muss aber zunächst ein offizieller Pflegebedarf feststehen.

Wenn Sie schnell die akute Pflege sicherstellen müssen, haben Sie dafür mehrere Optionen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist eine individuelle Beratung wichtig. Details dazu lesen Sie ab Seite 52.

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT LIEGT VOR, wenn jemand voraussichtlich für mehr als sechs Monate regelmäßig Hilfe im Alltag braucht. So definiert es das elfte Sozialgesetzbuch. Ist lediglich vorübergehend Unterstützung nötig, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hilfe ist dann durch die Kranken-, Unfall- oder Rentenkasse möglich.

Neutrale und kostenlose Beratungen bieten die Pflegestützpunkte beziehungsweise Pflegenetzwerke der Länder an. Finanziert werden diese von den Pflegeversicherungen. Auch Wohlfahrtsverbände und freie Pflegeberater helfen weiter. Als Betroffene haben Sie einen Anspruch darauf, kurzfristig, kostenlos, neutral und individuell beraten zu werden. Angebote in der Nähe finden Sie unter zqp.de/beratung-pflege. Privatversicherte erhalten Informationen unter compass-pflegeberatung.de.

Als Erstes: Zeit freischaufeln

Es dauert meist eine Weile, sich im deutschen Pflege-Dschungel zurechtzufinden. Außerdem bindet die Care-Arbeit besonders in der ersten Zeit viel Energie und Zeit. Daher ist es entscheidend, sich Zeit zu verschaffen, um das Wichtigste koordinieren zu können. Arbeitnehmer können dafür die sogenannte „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ in Anspruch nehmen. Bis zu zehn Tage dürfen sie von heute auf morgen der Arbeit fernbleiben, um die Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren. Wie der Antrag funktioniert und welche Gehaltsregelungen es für diese Zeit gibt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Wichtig zu wissen: Für Staatsdiener wie Beamtinnen und Soldaten gelten – je nach Bundesland – unterschiedliche Regelungen. Meist sind sie aber ähnlich wie die Regelungen für Arbeitnehmer. Welche Regelungen zutreffen, können Betroffene bei ihrem Dienstherrn erfragen.

Antrag, Vorsorge, Unterstützung

Damit es Geld für Pflegeleistungen gibt, müssen Betroffene einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese ist bei der Krankenversicherung angesiedelt. Privatversicherte haben einen separaten Vertrag. Den Antrag müssen Pflegebedürftige selbst stellen. Angehörige dürfen das nur dann in Vertretung übernehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben oder vom Gericht als offizielle Betreuungsperson eingesetzt sind. Überprüfen Sie, ob und welche Vollmachten vorliegen. Details zum Antrag lesen Sie ab Seite 10, zu Vollmachten ab Seite 13.

Die Versicherung schickt daraufhin verschiedene Unterlagen, die ausgefüllt werden müssen. Innerhalb einiger Wochen kommt dann eine geschulte Fachkraft zu einer Begutachtung zur pflegebedürftigen Person. Anschließend legt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad fest. Der bestimmt, wie viel Geld es von der Versicherung gibt. Details zur Begutachtung lesen Sie ab Seite 31.

Auch ohne Pflegegrad lassen sich verschiedene Alltagshilfen nutzen. Welche schnell und unkompliziert entlasten, erfahren Sie ab Seite 24. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, lohnt es sich, die Quittungen für Alltagshilfen zu sammeln. Diese können Sie sich später rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung von der Pflegeversicherung mitfinanzieren lassen.

Möglichst sofort erledigen

Arbeitsverhinderung. Mit der „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ können Sie bis zu zehn Tage freinehmen, um die Pflege für einen Angehörigen zu organisieren. Das ist einmal pro Jahr möglich. Die Zeit dürfen Sie unter mehreren Personen aufteilen. Arbeitgeber können einen Nachweis verlangen, dass tatsächlich jemand aus der Familie pflegebedürftig geworden ist. Einen Lohnersatz müssen Sie am ersten Tag der Arbeitsverhinderung bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragen.

Antrag. Sorgen Sie dafür, dass die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegeversicherung stellt. Das ist formlos möglich. Nach einer Begutachtung wird ein Pflegegrad festgelegt. Der bestimmt, wie viel Geld es von der Versicherung gibt.

Beratung. Besuchen Sie – wenn möglich zusammen mit der pflegebedürftigen Person – eine neutrale und kostenlose Beratung bei einem Pflegestützpunkt oder einem Pflegenetzwerk der Länder. Auch Wohlfahrtsverbände und freie Pflegeberater helfen weiter. Weitere Details lesen Sie im Kapitel 3 „Pflege lernen und Beratung in Anspruch nehmen“ ab Seite 43.

Vollmachten. Damit Sie für Pflegebedürftige offiziell Anträge stellen dürfen, brauchen Sie eine rechtliche Erlaubnis. Prüfen Sie, welche Dokumente vorliegen. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Details lesen Sie unter „Rechtliche Vorsorge“ ab Seite 12.

Schnelle Hilfen. Es gibt verschiedene Alltagshilfen, die sich auch ohne Pflegegrad nutzen lassen. Organisieren Sie Angebote wie Essen auf Rädern oder eine ehrenamtliche Hilfskraft. Das verschafft Ihnen Zeit und Kraft für andere Arbeiten.

Familienrat. Die Organisation und Durchführung der Pflege sollte nie nur von einer Person erledigt werden. Berufen Sie daher einen Familienrat ein – bei Bedarf digital – und besprechen Sie mit Angehörigen, Freunden und eventuell Nachbarn, wie Sie die Unterstützung sinnvoll aufteilen können. Bedenken Sie dabei auch professionelle Hilfsangebote.

Für die langfristige Planung sollten Sie sich mit den wichtigsten Familienmitgliedern zusammensetzen und gemeinsam überlegen: Wie viel Pflege wird dauerhaft gebraucht? Wo kann die Pflege langfristig stattfinden? Wer kann was übernehmen? Wie viel kostet das? Wer unterstützt bei der Finanzierung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welche sonstigen Hilfen gibt es noch?

Zeit schaffen: Im Job aussetzen

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf, zehn Tage im Job auszusetzen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu koordinieren. Das ist seit Neuestem einmal pro Jahr und pflegebedürftiger Person möglich.

Als nahe Angehörige können Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung telefonisch oder per E-Mail ankündigen. Das geht von heute auf morgen. Sie müssen allerdings direkt angeben, ob Sie die vollen zehn Tage oder nur einen Teil davon in Anspruch nehmen wollen.

Arbeitgeber dürfen die kurze Auszeit zur Organisation der Pflege nicht verweigern. Sie können aber einen Nachweis verlangen, der bescheinigt, dass tatsächlich eine akut aufgetretene Pflegebedürftigkeit oder Verschlechterung vorliegt. Den Nachweis können Sie nachreichen.

Auszeit aufteilen

Die zehn Tage der Arbeitsverhinderung beziehen sich auf eine pflegebedürftige Person. Sie können sie bei Bedarf unter mehreren Personen beliebig aufteilen. Dann nehmen etwa Bruder und Schwester jeweils fünf Tage frei, um gemeinsam die zukünftige Pflege für ihren Vater zu organisieren. Braucht später auch die Mutter Pflegeleistungen, können beide erneut die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen. Seit der Pflegereform 2024 ist es möglich, die Auszeit einmal im Kalenderjahr pro pflegebedürftige Person zu nutzen, wenn sich Änderungen im Pflegebedarf ergeben und neu geplant werden muss.

Gehalt und Versicherungsschutz

Während der Arbeitsverhinderung erhalten Sie in manchen Betrieben Ihr normales Gehalt weiter. Wenn es keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, haben Sie Anspruch auf eine Lohnersatzleistung. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie am ersten Tag der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bei der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person einen Antrag stellen. Fragen Sie am besten telefonisch nach dem passenden Formular.

Wenn Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten, sind Sie während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nicht wie üblich kranken- und pflegeversichert. Sofern möglich, können Sie sich in dieser Zeit unkompliziert über die Familienversicherung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin absichern. Ansonsten müssen Sie sich für die maximal zehn Tage freiwillig versichern. Das passende Formular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Voller Kündigungsschutz besteht während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in jedem Fall.

Längere Jobauszeit

Wenn Sie in Zukunft einen Teil der Pflege übernehmen und dafür im Job kürzertreten wollen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre in Pflege-Teilzeit zu arbeiten, auf Wunsch einen Teil der Zeit komplett zu pausieren, und danach auf die vorherige Stundenzahl zurückzukehren. Das müssen Sie allerdings mit etwas Vorlauf ankündigen. Denken Sie daher frühzeitig darüber nach, ob Sie sich eine Pflege-Teilzeit vorstellen können. Wenn ja, dann kündigen Sie diese am besten direkt zu Beginn der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung mit an. Details dazu, was möglich ist, welche Fristen einzuhalten sind und wie viel Geld Sie in dieser Zeit erhalten, lesen Sie im Kapitel „Pflege und Beruf vereinbaren“ ab Seite 68.

Pflegeleistungen erhalten: Der Antrag

Wer Pflege braucht, kann dafür Zuschüsse von der Pflegeversicherung bekommen. Betroffene müssen einen Antrag stellen.

Jeder Mensch in Deutschland muss eine Pflegeversicherung haben. Die gesetzlichen Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Wer also bei einer gesetzlichen Kasse wie der AOK, Barmer oder TK krankenversichert ist, hat auch dort seine Pflegekasse. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung haben.

Sobald jemand Pflegeleistungen benötigt, zahlt die Pflegeversicherung dafür Zuschüsse. Pflegebedürftige müssen allerdings zwei Bedingungen erfüllen. Erstens: Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat die betroffene Person für mindestens 24 Monate in die Pflegeversicherung eingezahlt oder war familienversichert. Zweitens: Bei einer staatlich festgelegten Begutachtung wird ein Pflegegrad bewilligt, weil jemand voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag braucht.

Wie hoch die Leistungen ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt fünf verschiedene Grade. Personen mit regelmäßigem, aber geringem Pflegebedarf erhalten Pflegegrad 1 und somit Basisleistungen. Wer rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung braucht, erhält als Schwerstpflegebedürftiger Pflegegrad 5 und damit die höchstmöglichen Leistungen.

VERTEILUNG PFLEGEGRADE. Die meisten Pflegebedürftigen bekommen Pflegegrad 2 zugesprochen. Den höchstmöglichen Pflegegrad 5 erhalten nur knapp 5 Prozent.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Formloser Antrag reicht

Um einen Pflegegrad zu bekommen, gibt es ein festgelegtes Verfahren, das für alle Versicherten gleich ist. Zunächst muss ein Antrag bei der eigenen Pflegeversicherung gestellt werden. Gesetzlich Versicherte wenden sich am besten an ihre Krankenkasse und fragen dort, wer zuständig ist. Privatversicherte finden ihren Ansprechpartner in ihrem Vertrag.

Es reicht ein formloser Antrag mit den Worten: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Wer möchte, kann noch den Satz hinzufügen: „Zur Feststellung eines Pflegegrads bitte ich um eine kurzfristige Begutachtung.“ Im Schreiben müssen Vor- und Nachname, Anschrift und Datum genannt sein. Zuletzt muss die Person, die Pflegeleistungen erhalten möchte, den Antrag unterschreiben.

Der formlose Antrag wird anschließend per App, E-Mail, Fax, Brief oder Onlineformular an die zuständige Pflegeversicherung geschickt. Theoretisch können Sie den Pflegegrad auch mündlich am Telefon beantragen, aber bei der schriftlichen Variante gibt es zeitgleich einen Nachweis, an welchem Tag der Antrag gestellt wurde. Das ist wichtig, weil Leistungen später rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Tipp: Heben Sie ab diesem Zeitpunkt alle Rechnungen von Kosten auf, die für die Pflege entstehen. Diese können Sie sich rückwirkend erstatten lassen, sobald ein Pflegegrad feststeht.

Die Pflegeversicherung schickt anschließend ein hauseigenes Formular, in dem sie viele Daten abfragt. Unter anderem möchte die Versicherung wissen, ob schon klar ist, welche Leistungen benötigt werden. Es gibt monatliche, jährliche und einmalige Leistungen, die kombinierbar sind. Vieles darf man auch nachreichen. Details lesen Sie ab Seite 82.

Beim Ausfüllen gilt: Angehörige dürfen helfen, aber verstehen und unterschreiben müssen die Betroffenen selbst. Nur mit einer Vollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung dürfen sie das Ausfüllen, Unterschreiben und Abschicken im Namen der pflegebedürftigen Person komplett übernehmen. Was welche Variante ermöglicht und welche Vorteile das jeweils hat, lesen Sie im Abschnitt „Rechtliche Vorsorge“ ab Seite 13.

Anschließend wird ein Termin für eine Begutachtung vereinbart (siehe Checkliste „Die Schritte zum Pflegegrad“ auf der Seite 12). Bei gesetzlich Versicherten meldet sich jemand vom Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten jemand von der Firma Medicproof. Bei der Begutachtung ermittelt ein Gutachter oder eine Gutachterin mit spezieller Weiterbildung dann den Hilfebedarf. Mithilfe von 78 Fragen und Übungen wird überprüft, wie selbstständig jemand noch seinen Alltag bewältigen kann. Körperliche, geistige und seelische Einschränkungen werden erfasst. Angehörige dürfen beim Termin dabei sein und unterstützen. Je mehr Hilfe benötigt wird, desto mehr Punkte gibt es. Und je höher der Gesamtwert am Ende ist, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Geld zahlt die Versicherung.

Die Schritte zum Pflegegrad

Folgendermaßen läuft der Antrag zum Pflegegrad ab bis hin zur Entscheidung, ob ein Pflegegrad bewilligt wird oder nicht. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegeversicherung die Entscheidung treffen.

Antrag versenden. Schicken Sie den Antrag am besten per E-Mail oder App an die Versicherung. Ab diesem Datum gibt es später Leistungen.

Formulare ausfüllen. Die Pflegeversicherung fragt in einem eigenen Formular genauere Daten ab. Sie schickt außerdem einen „Antrag auf Rentenbeitragszahlungen für eine ehrenamtliche Pflegekraft“ mit, den Sie bei Bedarf einreichen können.

Prüfung erfolgt. Die Pflegeversicherung prüft, ob es einen Anspruch auf Leistungen gibt. In der Regel ist das der Fall.

Termin kommt. Innerhalb von zwei Wochen muss die Pflegeversicherung einen Termin für die Begutachtung vorschlagen. Liegt eine kritische Situation vor, etwa weil jemand im Krankenhaus ist oder eine Reha mitmacht und anschließend Pflege braucht, muss die Versicherung sich innerhalb von fünf Arbeitstagen melden.

Begutachtung wahrnehmen. Am vereinbarten Termin kommt ein Gutachter mit spezieller Weiterbildung zur pflegebedürftigen Person nach Hause, in die Reha-Einrichtung oder das Krankenhaus, um einzuschätzen, wie hoch der Pflegebedarf aktuell ist.

Entscheidung abwarten. Die Pflegeversicherung erhält einen Bericht von der Begutachtung. Es müssen mindestens 12,5 von 100 möglichen Punkten erreicht werden, damit sie einen Pflegegrad bewilligt. Die Entscheidung teilt die Pflegeversicherung in der Regel innerhalb weniger Tage per Post oder App mit. Anschließend gibt es Leistungen. Nun können Sie sich die Pflegekosten seit Antragstellung rückwirkend erstatten lassen.

Widerspruch einlegen. Sollte die Versicherung einen zu niedrigen Pflegegrad festlegen oder ihn ablehnen, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Rechtliche Vorsorge

Spätestens, wenn jemand pflegebedürftig wird, sollten Vorsorgedokumente vorliegen. Sonst kann die Familie nichts für die Betroffenen erledigen oder entscheiden.

Wer pflegebedürftig ist, braucht Hilfe. Sich diese selbst zu organisieren, ist nicht leicht. Gut ist es da, wenn Angehörige bestimmte Aufgaben übernehmen können. Für viele rechtliche Angelegenheiten braucht es aber eine offizielle Erlaubnis, sonst werden Mitteilungen im Namen einer anderen Person nicht anerkannt.

Damit beispielsweise die Tochter die Kommunikation mit der Pflegekasse übernehmen oder Überweisungen für die Eltern tätigen kann, braucht sie eine rechtlich gültige Erlaubnis. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Die Vorsorgevollmacht und die rechtliche Betreuung. Wenn keines davon vorliegt, informieren Sie sich hier und setzen Sie so bald wie möglich gemeinsam eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung auf.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist die umfassendste Vollmacht, die Sie ausstellen können. Sie ist sinnvoll, wenn Sie frühzeitig eine oder mehrere andere Personen bestimmen möchten, die für Sie etwas entscheiden oder erledigen dürfen. Bevollmächtigen kann man zum Beispiel erwachsene Kinder, die beste Freundin, den Bruder oder eine liebe Nachbarin.

Entscheidend ist, dass Sie der bevollmächtigten Person voll und ganz vertrauen. Denn sie darf im Bedarfsfall über Ihr Vermögen und Ihr Leben entscheiden, sofern Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Vollmacht bei voller Geschäftsfähigkeit aufgesetzt wird. Falls es daran später Zweifel geben könnte, weil beispielsweise bestimmte Erkrankungen vorliegen, ist ein ärztliches Attest sinnvoll, das die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift bestätigt.

Was genau der oder die Bevollmächtigte stellvertretend entscheiden oder organisieren darf, legt jeder Vollmachtgeber selbst fest. In Deutschland gibt es dafür keine strikten Vorgaben. Es ist aber klug, sich an bestimmten Richtlinien zu orientieren.

Üblicherweise ist die Vorsorgevollmacht in verschiedene Lebensbereiche unterteilt, etwa Finanzen, Gesundheitliches, Organisatorisches, Wohnen und Pflege. Es ist möglich, eine Person für alles zu bevollmächtigen oder mehrere Personen, die für einzelne Bereiche zuständig sind. Dann kann sich beispielsweise die Tochter um Finanzen und Organisation, etwa Kommunikation mit Ämtern, kümmern und der Sohn übernimmt die Themen Gesundheit, Wohnen, Pflege. Wenn die Eltern etwas erledigt haben wollen, können sie – solange sie noch fit genug sind – in jedem Einzelfall entscheiden, ob sie beispielsweise den Antrag an die Pflegekasse selbst stellen wollen oder ob das bevollmächtigte Kind das erledigen soll. Wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind, übernehmen die Kinder die nötigen Aufgaben dann komplett.

Ein Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass die Vollmachtgeber selbst darüber entscheiden dürfen, wann sie in Kraft tritt. Manche legen fest, dass Stellvertreter erst handeln dürfen, wenn sie es selbst nicht mehr schaffen. Andere Vollmachten sind sofort gültig. Das kann sehr angenehm sein, denn erwachsene Kinder können beispielsweise eine Überweisung oder einen Informationsaustausch mit der Krankenkasse oft schnell online erledigen. Die Eltern würden zur Filiale gehen oder einen Brief schreiben, was viel mehr Zeit und Energie kostet. Eine Vollmacht kann daher auch ganz unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit eine Erleichterung im Alltag für ältere Menschen darstellen.

Wichtig zu wissen: Eine Vollmacht kann auch jederzeit widerrufen werden, solange man geschäftsfähig ist. Falls der Vollmachtgeber also nicht zufrieden mit der Arbeit des oder der Bevollmächtigten sein sollte, kann er eine andere Person als Bevollmächtigte bestimmen. In einem solchen Fall sollte die ungültige Vollmacht vernichtet werden.

MUSTERFORMULARE HELFEN DABEI, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Einfache Vorlagen gibt es kostenlos, zum Beispiel vom Bundesministerium für Justiz unter bmj.de, unter „Service“. Vorlagen für verschiedene Vollmachten und Verfügungen inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ausführlicher Erklärungen bietet das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest, zu finden unter test.de/shop oder im örtlichen Buchhandel.

Wer rechtzeitig eine Vollmacht ausstellt, hat bewusst entschieden, wer einen im Bedarfsfall vertreten darf. Das kann eine enorme Erleichterung sein, weil man rechtzeitig vorgesorgt hat. Das ist nicht nur im hohen Alter empfehlenswert, sondern schon ab der Volljährigkeit. Denn jedem Menschen kann mal etwas Unvorhergesehenes passieren.

Doch nicht jeder fühlt sich mit diesem Gedanken wohl. Manche Menschen wollen ihre Entscheidungsfreiheit auf keinen Fall in die Hände anderer legen. Andere Menschen haben niemanden, dem sie so sehr vertrauen, dass sie guten Gewissens eine Vollmacht ausstellen können. In diesen Fällen – oder wenn jemand nicht rechtzeitig eine Vollmacht aufgesetzt hat und schließlich nicht mehr in der Lage dazu war – muss ein anderer Weg her, wenn sich Erkrankte oder Pflegebedürftige nicht mehr um wichtige Angelegenheiten kümmern können. Dann greift das deutsche Betreuungsrecht.

Das Betreuungsrecht

Müssen Entscheidungen getroffen werden, weil jemand im Krankenhaus liegt oder dringend Pflege braucht, sich diese aber nicht selbst organisieren kann, etwa aufgrund einer Demenz, dann entscheidet ein Betreuungsgericht, wer die Organisation stellvertretend für die betroffene Person übernehmen darf. Betreuungsgerichte sind bei den örtlichen Amtsgerichten angesiedelt. Die speziell geschulten Richterinnen und Richter hören die Betroffenen an, lassen Gutachten erstellen und bestimmen anhand festgelegter Kriterien eine rechtliche Betreuungsperson. Das kann jemand aus dem privaten Umfeld, eine ehrenamtliche Betreuungsperson, ein Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin sein.

Für die Lebensbereiche, in denen eine Betreuung nötig ist, darf die rechtliche Vertretung dann alle nötigen Entscheidungen treffen, die Kommunikation übernehmen, Anträge stellen und so weiter. Ob sie ihre Arbeit gut macht, kontrolliert das Betreuungsgericht. In regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Jahren, wird außerdem überprüft, ob die Betreuung weiterhin nötig ist, ob Bereiche wieder gestrichen oder andere hinzugenommen werden sollen. Bei besonders kritischen Entscheidungen muss das Betreuungsgericht grundsätzlich zustimmen.

Hilfe für Betreuende und Bevollmächtigte

Die örtliche Betreuungsbehörde sowie Betreuungsvereine unterstützen insbesondere private Betreuungspersonen. Sie bieten Beratungen und Fortbildungen an, helfen bei der Kommunikation mit dem Gericht, falls nötig, und vermitteln den Austausch zu anderen Betreuerinnen und Betreuern. Auch Interessierte, die (noch) keine Betreuung oder Vollmacht übernommen haben, es aber vielleicht später einmal tun werden, können sich bei den Betreuungsvereinen informieren. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen auch bei allgemeinen Fragen zu Vollmachten und Verfügungen – oft kostenlos.

Vorsorgevollmacht versus Betreuung

Rechtliche Betreuungspersonen springen ein, wenn jemand sein Leben nicht mehr regeln kann und keine Vollmacht hat. Als gesunder Mensch ohne Einschränkungen haben Sie die Wahl. Ob eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung die beste Option darstellt, hängt von den Lebensumständen und den eigenen Vorstellungen ab. Ein Vergleich.

 

Vollmacht

Betreuung

Festgelegt von …

der Person, um deren Leben es geht.

einem Betreuungsgericht.

Gültig ab …

einem individuell festgelegten Zeitpunkt.

dem Moment, in dem das Gericht eine rechtliche Betreuung für nötig hält.

Gültig bis …

die betroffene Person sie widerruft oder bis zum Tod oder darüber hinaus.

das Gericht die Betreuung widerruft oder bis zum Tod.

Lebensbereiche

sind individuell von der vollmachtgebenden Person festgelegt.

sind vom Gericht festgelegt.

Größter Vorteil

Unterstützung ist wie gewollt jederzeit möglich.

Das Gericht kontrolliert alle Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig.

Größter Nachteil

Die Vollmacht wird ggf. nicht anerkannt, falls sie rechtlich unsauber formuliert ist.

Das Betreuungsverfahren kann sich über einige Monate ziehen. Solange es keine medizinische Eile gibt, ist in dieser Zeit keine Unterstützung durch eine rechtliche Vertretung möglich.

Voraussetzung

Es gibt mindestens eine Vertrauensperson, die als Bevollmächtigte infrage kommt.

Ein Betreuungsgericht bestätigt die Notwendigkeit.

Den Kontakt zu Betreuungsvereinen kann die örtliche Behörde herstellen. Eine Datenbank finden Sie unter test.de, Suchwort „Gesetzliche Betreuung“, wenn Sie ein Stück nach unten scrollen. Eine staatliche Datenbank zu allen Betreuungsvereinen in Deutschland gibt es leider nicht.

Die Betreuungsverfügung

Ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, entscheidet das Betreuungsgericht. Doch Betroffene haben ein Mitspracherecht und können bereits im Vorhinein eine Verfügung aufsetzen, damit ihre Wünsche berücksichtigt werden, falls es später zu einer Betreuung kommt. In der Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise festlegen, wen Sie sich als Betreuungsperson wünschen oder wer es auf keinen Fall werden soll. Es können auch Entscheidungswünsche notiert werden, die von der Betreuungsperson berücksichtigt werden müssen, sofern das irgendwie möglich ist. Zum Beispiel können Sie notieren, welche Kriterien ein Pflegeheim erfüllen soll, falls Sie später dorthin umziehen.

Zurate gezogen wird die Betreuungsverfügung erst, wenn jemand das eigene Leben nicht mehr organisieren kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mensch einen Unfall hatte und längere Zeit behandelt werden muss oder wenn eine Demenz weit fortgeschritten ist. Sobald das örtliche Gericht einen Hinweis bekommt, dass eine Betreuung wahrscheinlich benötigt wird – das kann beispielsweise durch eine Klinik oder durch Verwandte erfolgen –, muss es prüfen, ob eine Betreuungsverfügung vorliegt. Wenn ja, ist das Gericht daran gebunden, sofern die Wünsche nicht beispielsweise gegen das Gesetz verstoßen.

Die Patientenverfügung

Neben Vollmacht und Betreuungsverfügung gibt es eine weitere Verfügung, die als sehr wichtig gilt: Die Patientenverfügung. Darin werden Wünsche zu Behandlungen und Pflege festgelegt, die bedacht werden müssen, wenn jemand sich nicht mehr klar äußern kann.

Die in der Patientenverfügung hinterlegten Informationen sind bindend für das medizinische Personal. Es ist daher sehr wichtig, die eigenen Vorstellungen sehr präzise zu notieren. Selbstverständlich können nicht sämtliche denkbaren Eventualitäten durchgespielt werden. Doch es gibt sehr gute Vorlagen, in denen Verfasser ihre Wünsche für typische Situationen festhalten und darüber hinaus ihre Vorstellungen und Überzeugungen beschreiben können. Daraus können Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Bevollmächtigte und Betreuungspersonen dann den mutmaßlichen Willen erkennen.

DER MUTMASSLICHE WILLE ist immer entscheidend, wenn sich jemand nicht zu einer Behandlung äußern kann. Gemeinsam mit Bevollmächtigten oder Betreuungspersonen muss das behandelnde Personal ergründen, was der betroffene Mensch gewollt hätte. Entscheidend dafür sind Verfügungen, aber auch ethische und religiöse Überzeugungen sowie persönliche Ängste.

Verzichten Sie auf Aussagen wie „Ich möchte nicht künstlich beatmet werden“. Denn auch bei einer vorübergehenden Atemnot, etwa nach einem Herzinfarkt oder einer Post-Covid-Reaktion, dürfte das medizinische Personal Sie nicht beatmen – es sei denn, Sie könnten das noch explizit einfordern. Vermutlich hätten Sie diese Situation aber gar nicht gemeint. Daher ist es besser zu beschreiben, welche Behandlung Sie sich für bestimmte Situationen wünschen. Bedenken Sie dabei immer die Zusammenhänge. Wenn Sie Beatmung zulassen, künstliche Ernährung aber nicht, dann werden Sie eventuell verhungern. Es kann absolut legitim sein, dies so zu notieren. Man sollte es aber bewusst tun.

Sie können auch konkrete Handlungen in den Vordergrund stellen, die Ihnen grundsätzlich wichtig sind, zum Beispiel, dass Hunger und Durst gestillt werden oder dass bei Luftnot, Schmerzen, Angst und Unruhe mit geeigneten Maßnahmen und Medikamenten entgegengewirkt wird. Sie können auch um Beistand aus Ihrer Glaubensgemeinschaft bitten.

Eine Patientenverfügung hilft denjenigen, die für Sie entscheiden, schwere Entscheidungen zu treffen. Sie tun mit der Erstellung also nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Liebsten einen großen Gefallen.

Gut zu wissen: Ihre mündlichen Aussagen haben immer Vorrang! Die Patientenverfügung wird nur dann zurate gezogen, wenn Sie sich nicht äußern können.

Beratung

Nutzen Sie Beratungsmöglichkeiten. Die örtlichen Betreuungsvereine informieren meist kostenlos zu allgemeinen Fragen rund um Vollmachten und Verfügungen. Wenn Sie eine Patientenverfügung aufsetzen wollen, lassen Sie sich bei Ihrer Hausarztpraxis beraten. Das Personal kennt Ihre medizinische Geschichte und kann wertvolle Tipps geben. Eventuell ist dafür ein privates Honorar zu bezahlen.

Individuelle Beratungen zu Vollmachten bieten Honoraranwälte der Verbraucherzentralen an. Sie sind deutlich günstiger als freie Anwälte, weil sie staatlich bezuschusst werden. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro pro Stunde – je nach Ort und Aufwand. Eine Beratung ist meist entweder vor Ort oder telefonisch möglich. Details finden Sie online unter verbraucherzentrale.de.

Bei komplizierten Familienverhältnissen oder hohem Vermögen kann eine Beratung und Mithilfe durch eine spezialisierte Fachanwältin oder einen Fachanwalt sinnvoll sein. Diese meist teuerste Variante kostet in der Regel mehrere Hundert Euro. Kontakte vermitteln die Deutsche Vereinigung für Vorsorge und Betreuungsrecht unter dvvb.de oder der eingetragene Verein Vorsorgeanwalt unter vorsorgevollmacht-anwalt.de.