Soziale Gruppenarbeit und Soziale Trainingskurse. Sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche - Dana Bochmann - E-Book

Soziale Gruppenarbeit und Soziale Trainingskurse. Sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche E-Book

Dana Bochmann

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2002
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Technische Universität Dresden (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Erziehungshilfen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit zwei Themen: " Soziale Gruppenarbeit " (1) und " Soziale Trainingskurse " (2), wobei ich ersteres nur kurz skizzieren möchte und den Schwerpunkt meiner Beobachtungen auf die Sozialen Trainingskurse richten werde. Beide sozialpädagogischen Angebote sind für Kinder und Jugendliche gedacht, wobei die Teilnahme nur bei den Sozialen Trainingskursen zwingend ist, weil hier das Urteil eines Jugendrichters zugrunde liegt. Soziale Gruppenarbeit hingegen ist eine Hilfe zur Erziehung und beruht auf der Basis von Freiwilligkeit. Was wir nun genau unter diesen beiden Begriffen verstehen, welche rechtlichen Grundlagen sich dahinter, wer Adressat der Angebote ist und welche Leistungen geboten werden - all das soll die Arbeit klären. Das Kapitel I. wird sich mit der Sozialen Gruppenarbeit befassen, wo auch Auskünfte gegeben werden zu der Programmgestaltung, den Qualifikationen der Mitarbeiter und zur Organisation. Am Ende des 1. Teils werfen wir ein Auge auf den Stand der Sozialen Gruppenarbeit von 1995, wobei wir uns einer Statistik des Statistischen Bundesamtes bedienen. Das II. Kapitel, welches ich abgetrennt vom ersten behandel, wird uns mit den Sozialen Trainingskursen vertraut machen. Gleich zu Beginn nehme ich einen Exkurs vor, der Antworten auf die Frage geben wird: "Wie werden Jugendliche straffällig?". Weiterhin werden wir klären, was Inhalt eines solchen Kurses sein soll und welche methodische Ausgestaltung möglich ist, wobei ich auf verschiedene Ansätze eingehen werden. Aufgrund der hohen Methodenvielfalt habe ich mir nur zwei herausgegriffen, auf die ich genauer eingehen werde. Wenn ein Sozialer Trainingskurs zu Ende geht, dann findet die Nachbetreuung ihren Einsatz. Was diese leistet und welche verschiedenen Formen es davon gibt, soll hier erklärt werden. Wie oder woran misst man, ob ein Sozialer Trainingskurs Erfolg hat oder nicht? Auch zu dieser Frage werde ich mich äußern. Weiterhin wollen wir uns die Grenzen der Sozialen Trainingskurse ansehen und Kritik üben. Zum Schluß stelle ich ein Praxismodell vor, um die gesammelte Theorie zu veranschaulichen

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INHALTSVERZEICHNIS

 

EINLEITUNG

I. Soziale Gruppenarbeit

1. Definition

2. Rechtliche Grundlagen

3. Leistungen

4. Programme

5. Qualifikationen der Mitarbeiter

6. Organisation, Bedarf und Finanzierung

7. Statistik 1995

II. Soziale Trainingskurse

1. Allgemeine Betrachtung

2. Exkurs: Wie werden Jugendliche straffällig ?

3. Rechtliche Grundlagen

4. Ziele

5. Adressatenkreis und Zuweisungskriterien

6. Inhaltlich-methodische Ausgestaltung

7. Inhaltsbestimmung eines themenorientierten Kursprogramms

8. Methoden der Kursgestalltung

9. Nachbetreuung

10. Erfolg von Sozialen Trainingskursen

11. Soziale Trainingskurse und hochschuldidaktische Möglichkeiten

12. Kritik und Grenzen von Sozialen Trainingskursen

13. Beispiel: Soziale Trainingskurse in der Jugendgerichtshilfe Dortmund

LITERATURVERZEICHNIS

EINLEITUNG

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit zwei Themen: “ Soziale Gruppenarbeit “ (1) und “ Soziale Trainingskurse “ (2), wobei ich ersteres nur kurz skizzieren möchte und den Scherpunkt meiner Beobachtungen auf die Sozialen Trainingskurse richten werde. Beide sozialpädagogischen Angebote sind für Kinder und Jugendliche gedacht, wobei die Teilnahme nur bei den Sozialen Trainingskursen twingend ist, weil hier das Urteil eines Jugendrichters zugrunde liegt. Soziale Gruppenarbeit hingegen ist eine Hilfe zur Erziehung und beruht auf der Basis von Freiwilligkeit. Was wir nun genau unter diesen beiden Begriffen verstehen, welche rechtlichen Grundlagen sich dahinter, wer Adressat der Angebote ist und welche Leistungen geboten werden-all das soll die Hausarbeit klären. Das Kapitel I.wird sich mit der Sozialen Gruppenarbeit befassen, wo auch Auskünfte gegeben werden zu der Programmgestaltung, den Qualifikationen der Mitarbeiter und zur Organisation. Am Ende des 1. Teils werfen wir ein Auge auf den Stand der Sozialen Gruppenarbeit von 1995, wobei wir uns einer Statistik des Statistischen Bundesamtes bedienen. Das II. Kapitel, welches ich abgetrennt vom ersten behandel, wird uns mit den Sozialen Trainingskursen vertraut machen. Gleich zu Beginn nehme ich einen Exkurs vor, der Antworten auf die Frage geben wird: “Wie werden Jugendliche straffällig?”. Weiterhin werden wir klären, was Inhalt eines solchen Kurses sein soll und welche methodische Ausgestaltung möglich ist, wobei ich auf verschiedene Ansätze eingehen werden. Aufgrund der hohen Methodenvielfalt habe ich mir nur zwei herausgegriffen, auf die ich genauer eingehen werde. Wenn ein Sozialer Trainingskurs zu Ende geht, dann findet die Nachbetreuung ihren Einsatz. Was diese leistet und welche verschiedenen Formen es davon gibt, soll hier erklärt werden. Wie oder woran mißt man, ob ein Sozialer Trainingskurs Erfolg hat oder nicht? Auch zu dieser Frage werde ich mich äußern. Weiterhin wollen wir uns die Grenzen der Sozialen Trainingskurse ansehen und Kritik üben. Zum Schluß stelle ich ein Praxismodell vor, um die gesammelte Theorie zu veranschaulichen

I. Soziale Gruppenarbeit

 

1. Definition

 

Soziale Gruppenarbeit ist die systematische, regelmäßige Arbeit mit einer Gruppe von Minderjährigen mit dem Ziel, die Gruppe als Lernfeld zum Erwerb sozialer Kompetenzen zu nutzen und dadurch maßgeblich zum Erwerb eines angemessenen Selbstwertgefühls der Gruppenmitglieder beizutragen.

 

Soziale Gruppenarbeit ist sinnvoll:

 

 für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

 

 bei Erziehungs-, Verhaltens-und Persönlichkeitsstörungen als Folge

 

 von fehlenden oder ungünstigen Lernprozessen im sozialen Bereich

 

 für Kinder, die in der Schule ein Zusammengehörigkeitsgefühl

 

 enwickelt haben

 

 als Nachbetreuungsform für junge Menschen, die aus anderen

 

 Jugendhilfeformen entlassen wurden und dieser Integrationshilfe als

 

 Nachbetreuungsform bedürfen.

 

2. Rechtliche Grundlagen

 

§ 27 KJHG Hilfe zur Erziehung

 

“(1) Ein Personenberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen

 

Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des

 

Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine

 

Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

 (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art

 

und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll

 

das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.

 

 (3) Hilfe zur Erziehung umfaßt insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit

 

verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs-und    

 

Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs.2 einschließen.”[1]

 

§ 29 KJHG Soziale Gruppenarbeit

 

“ Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Über-

 

   windung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppen-

 

   arbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer

 

   Kinder und Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.”[2]

 

§ 36 KJHG Mitwirkung, Hilfeplan

 

“(1) Der Personenberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über 

 

die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang

 

der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des

 

Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb 

 

der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe 

 

außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der

 

Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen

 

ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnidmäßigen Mehrkosten verbunden sind.

 

 (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich

 

für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden.

 

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorge-

 

berechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Fest-

 

stellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen

 

Leistungen enthält, sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet

 

und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder

 

Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und 

 

seiner Überprüfung zu beteiligen.

 

 (3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des

 

Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe ein Arzt, der über besondere Erfahrungen in

 

der Hilfe für Behinderte verfügt, beteiligt werden. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen

 

Eingliederung erforderlich, so sollen auch die Stellen der Bundesanstalt für Arbeit beteiligt

 

werden.”[3]

 

3. Leistungen

 

Förderung eines positiven Selbstwertgefühls durch Erwerb sozialer Kompetenzen innerhalb

 

     der Gruppe

 

Förderung eigenverantwortlicher Freizeitgestaltung in Abstimmung mit den übrigen Gruppen-

 

     mitgliedern

 

Förderung verbindlicher Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern

 

themen-und problemorientierte Gruppenarbeit

 

freizeitpädagogische Maßnahmen

 

Einbeziehung der Angehörigen in der Arbeit der Gruppe

 

ressourcenorientierte Arbeit mit Kindern, Angehörigen, Lehrern

 

4. Programme