0,00 €
Wie steht es um den Staat im »digitalen Zeitalter«? Der Wandel des Staates in der Leistungsdimension und der Staatlichkeit in der Steuerungsdimension ist eher die Regel als eine Ausnahme. Für die 1990er-Jahre wurde er mit dem Modellwechsel vom »intervenierenden Leistungsstaat« zum »kooperativen Gewährleistungsstaat« als Transformation beschrieben. Im Angesicht der »Digitalisierung« und weiterer Megatrends zeigen sich die nächsten tiefgreifenden Wandlungsprozesse. Samuel Greef beleuchtet den neuen Mix aus Steuerungsformen und -instrumenten sowie eine hybridere Leistungserbringung, welche die Gestalt des Staates in unterschiedlichen Politikfeldern prägen. Sein Fazit: Deutschland befindet sich heute auf dem Weg zum »kontingenten Patchworkstaat«.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 808
Samuel Greef (Dr. rer. pol. habil.), geb. 1982, ist Privatdozent am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet »Politisches System der BRD«. Seine Forschungsschwerpunkte sind staatliche Steuerung, Digitalpolitik, industrielle Beziehungen sowie organisierte Interessen.
Wie steht es um den Staat im »digitalen Zeitalter«? Der Wandel des Staates in der Leistungsdimension und der Staatlichkeit in der Steuerungsdimension ist eher die Regel als eine Ausnahme. Für die 1990er-Jahre wurde er mit dem Modellwechsel vom »intervenierenden Leistungsstaat« zum »kooperativen Gewährleistungsstaat« als Transformation beschrieben. Im Angesicht der »Digitalisierung« und weiterer Megatrends zeigen sich die nächsten tiefgreifenden Wandlungsprozesse. Samuel Greef beleuchtet den neuen Mix aus Steuerungsformen und -instrumenten sowie eine hybridere Leistungserbringung, welche die Gestalt des Staates in unterschiedlichen Politikfeldern prägen. Sein Fazit: Deutschland befindet sich heute auf dem Weg zum »kontingenten Patchworkstaat«.
Die freie Verfügbarkeit der E-Book-Ausgabe dieser Publikation wurde ermöglicht durch POLLUX – Informationsdienst Politikwissenschaft
und die Open Library Community Politik 2023 – einem Netzwerk wissenschaftlicher Bibliotheken zur Förderung von Open Access in den Sozial- und Geisteswissenschaften:
Hauptsponsor: Fachinformationsdienst Politikwissenschaft – POLLUX Vollsponsoren: Technische Universität Braunschweig | Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg | Universitätsbibliothek der FernUniversität Hagen | Freie Universität Berlin – Universitätsbibliothek | Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen | Goethe-Universität Frankfurt am Main | Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek | TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek | Humboldt-Universität zu Berlin | Justus-Liebig-Universität Gießen | Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt | Ludwig-Maximilians-Universität München | Max Planck Digital Library (MPDL) | Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Ruhr-Universität Bochum | Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky, Hamburg | SLUB Dresden | Staatsbibliothek zu Berlin | Universitätsbibliothek Chemnitz | Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt | Universitätsbibliothek „Georgius Agricola“ der TU Bergakademie Freiberg | Universitätsbibliothek Kiel (CAU) | Universitätsbibliothek Leipzig | Universität Wien | Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf | Universitäts- und Landesbibliothek Münster | Universitäts- und Stadtbibliothek Köln | Universitätsbibliothek Bielefeld | Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar | Universitätsbibliothek Kassel | Universitätsbibliothek Osnabrück | Universitätsbibliothek St. Gallen | Universitätsbibliothek Vechta | Vorarlberger Landesbibliothek | Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern | Zentralbibliothek Zürich | ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hochschulbibliothek Sponsoring Light: Bundesministerium der Verteidigung | Bibliothek der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden | Bibliothek der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig | Bibliothek der Westsächsischen Hochschule Zwickau | Bibliothek der Hochschule Zittau/Görlitz | Hochschulbibliothek der Hochschule Mittweida | Institut für Auslandsbeziehungen (IfA) | Landesbibliothek Oldenburg | Österreichische Parlamentsbibliothek Mikrosponsoring: Bibliothek der Berufsakademie Sachsen | Bibliothek der Evangelische Hochschule Dresden | Bibliothek der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig | Bibliothek der Hochschule für Bildende Künste Dresden | Bibliothek der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden | Bibliothek der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig | Bibliothek der Palucca-Hochschule für Tanz Dresden | Leibniz-Institut für Europäische Geschichte | Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) – Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
Samuel Greef
Diese Abhandlung wurde 2023 vom Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel als Habilitation angenommen.
Gutachter:innen: Prof. Dr. Wolfgang Schroeder (Universität Kassel), Prof. Dr. Tanja Klenk (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Prof. Dr. Sylvia Veit (Universität Kassel)
Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Attribution 4.0 Lizenz (BY). Diese Lizenz erlaubt unter Voraussetzung der Namensnennung des Urhebers die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung des Materials in jedem Format oder Medium für beliebige Zwecke, auch kommerziell.Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z.B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.
Erschienen 2023 im transcript Verlag, Bielefeld© Samuel Greef
Umschlaggestaltung: Maria Arndt, Bielefeld
https://doi.org/10.14361/9783839470657
Print-ISBN: 978-3-8376-7065-3
PDF-ISBN: 978-3-8394-7065-7
EPUB-ISBN: 978-3-7328-7065-3
Buchreihen-ISSN: 2699-6626
Buchreihen-eISSN: 2703-111X
Cover
Titel
Impressum
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Danksagung
I. Einleitung: Ende oder Wandel des Staates?
I.1 Forschungslinien
I.1.1 Governance‐Debatte
I.1.2 Transformation von Staatlichkeit und Staat im Wandel
I.2 Steuerung, Steuerungsfähigkeit und Steuerungspotenzial
I.2.1 Kybernetik
I.2.2 Steuerungsbegriff
I.2.3 Kontingenz von Steuerung
I.3 Forschungsfrage, Methode und Aufbau
I.3.1 Fragestellung und forschungsleitende Hypothesen
I.3.2 Methodik und Fallauswahl
I.3.3 Weiteres Vorgehen
II. Das digitale Zeitalter: Transformationen und Herausforderungen
II.1 Von Zeitaltern und Dimensionen der Digitalisierung
II.1.1 Phasen des Digitalzeitalters: Von der Informations‐ und Wissens‐ zur Daten‐ und Netzwerkgesellschaft
II.1.2 Drei Dimensionen der Digitalisierung
II.2 Transformationsprozesse und Herausforderungen
II.2.1 Inkrementelle Evolution oder disruptive Revolution?
II.2.2 Vernetzung, Netzwerke und Plattformisierung
II.2.3 Fake News und Desinformation
II.2.4 Singularisierung, Granularisierung und Vereinheitlichung
II.2.5 Datafizierung, Algorithmizität und Künstliche Intelligenz
II.2.6 Beschleunigung: Die Steigerung der Geschwindigkeit
II.2.7 Entgrenzung und Schrumpfung
II.2.8 Komplexität, Wicked Problems, Ambiguität und Kontingenz
II.2.9 Von den transformativen Herausforderungen zur Steuerung
II.3 Digitalpolitik: Steuerungsinhalte, Steuerungsobjekte und ‑subjekte
II.3.1 Policy: Die vier Dimensionen der Digitalpolitik
II.3.2 Polity I: Steuerungssubjekt – Institutionen, Behörden und Zuständigkeiten
II.3.3 Polity II: Steuerungsobjekte und Intermediäre – Akteure und Akteurskonstellationen
II.3.4 Politics: Moderation und Verhandlung mit unklaren Kompetenzen
III. Steuerungsformen und ‑instrumente: Eine Systematisierung
III.1 Steuerungsformen
III.1.1 Staat: Hierarchische vertikale Steuerung (Government)
III.1.2 Markt: Selbststeuerung (Regulierung)
III.1.3 Netzwerk: Horizontale Steuerung (Governance)
III.1.4 Korporatismus: Selbstorganisation (Ko‐Regulierung)
III.2 Steuerungsinstrumente
III.2.1 Gebote und Verbote
III.2.2 (Um‑)Verteilung
III.2.3 Finanzielle Anreize
III.2.4 Strukturierung
III.2.5 Kontextsteuerung
III.2.6 Selbst‐ und Ko‑Regulierung
III.2.7 Information und Überzeugung
IV. Staat und Staatlichkeit im Wandel: Modelle, Visionen und Diskurse
IV.1 Modelle in zwei Dimensionen
IV.1.1 Modelle des Staates in der Leistungsdimension
IV.1.2 Modelle der Staatlichkeit in der Steuerungsdimension
IV.2 Moderner Staat I: Der intervenierende Leistungsstaat
IV.2.1 Modell des Staates: Leistungsstaat
IV.2.2 Modell der Staatlichkeit: Interventionsstaat
IV.2.3 Vision: Starker Staat
IV.3 Moderner Staat II: Der kooperative Gewährleistungsstaat
IV.3.1 Modell des Staates: Gewährleistungsstaat
IV.3.2 Modell der Staatlichkeit: Kooperativer Staat
IV.3.3 Vision: Schlanker Staat
IV.3.4 Der Wandel der Modelle vom Modernen Staat I zu II
IV.4 Moderner Staat III: Der Weg zum Staat im digitalen Zeitalter als diskursive Herausforderung
IV.4.1 Dystopischer Überwachungsstaat
IV.4.2 Utopischer Mikro‐Steuerungsstaat
IV.4.3 Vision: Digital souveräner Staat
V. Politische Steuerung im digitalen Zeitalter: Einblick in die politische Praxis
V.1 Fallbeispiel 1: Gesundheitspolitik
V.1.1 Polity: Steuerungssubjekte und ‑objekte – Akteurskonstellation in der Gesundheitspolitik
V.1.2 Politics I: Steuerungsparadigma im Wandel
V.1.3 Policy: Digitale Gesundheitsinfrastruktur und Versorgungsangebote
V.1.4 Politics II: Neue digitale Steuerungsinstrumente in der Coronakrise?
V.2 Fallbeispiel 2: Industriepolitik, Industrie 4.0 und Arbeiten 4.0
V.2.1 Policy: Industrie 4.0 – 4. Industrielle Revolution, oder: Das neue Maschinenzeitalter
V.2.2 Polity: Akteurskonstellation in Netzwerken jenseits der Sozial‐ und Konfliktpartner
V.2.3 Politics I: Bündnisse und Dialogorientierung
V.2.4 Politics II: Plattformen und Standardisierung als Form der Steuerung
V.3 Fallbeispiel 3: Netz‑, Dienste‐ und Inhaltspolitik – Plattformregulierung
V.3.1 Policy I: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
V.3.2 Polity: Akteure und Akteurskonstellationen
V.3.3 Politics I: Zensurinfrastruktur und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung?
V.3.4 Policy II: Novellierung des NetzDG
V.3.5 Politics II: Privatisierung der Rechtsetzung
V.3.6 Policy III: Digital Services Act (DSA)
V.3.7 Politics III: Governance of Algorithms – Regulierung von Algorithmen
VI. Staatlichkeit im digitalen Zeitalter: Ein neues Steuerungsparadigma?
VI.1 Modell des Staates und der Staatlichkeit
VI.1.1 Neue digitale Steuerungsinstrumente?
VI.1.2 Veränderte Steuerungsformen?
VI.1.3 Das neue Staatsbild des kontingenten Patchworkstaates
VI.2 Steuerungspotenzial und Steuerungsfähigkeit im digitalen Zeitalter
VI.2.1 Steuerungszentrum
VI.2.2 Steuerungswissen: Dialogprozesse und Partizipation
VI.2.3 Steuerungstest: Experimentierräume und ‑klauseln
VI.2.4 Sinkendes Steuerungspotenzial
VII. Resümee: Der Weg zum digital souveränen kontingenten Patchworkstaat
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Diese vom Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel als Habilitation angenommene Abhandlung über den »digitalen Staat« ist das Ergebnis eines jahrelangen Forschungsprozesses, der ohne die Unterstützung vieler Menschen so kaum möglich, im Alltag der wissenschaftlichen universitären Arbeit zumindest aber deutlich schwerer gewesen wäre. Ihnen allen gilt mein aufrichtiger Dank.
Allen voran bin ich meiner Lebensgefährtin Nicole dankbar für ihre Gelassenheit und ihr Verständnis, wenn sie bei unseren »gemeinsamen« Urlauben immer wieder allein die Welt erkunden musste und mich an idyllischen Orten in der Ruhe der Unterkunft schreiben ließ. Mit Wolfgang Schroeder konnte ich auf dem gesamten Weg nicht nur Zwischenergebnisse diskutieren und meine Argumente schärfen – er hat darüber hinaus maßgeblichen Anteil daran, dass der von mir identifizierte »kontingente Patchworkstaat« diesen und keinen anderen Namen trägt. Ebenso herzlich bedanke ich mich für seine und die weitere Begutachtung durch Tanja Klenk und Sylvia Veit, genauso wie bei allen anderen Mitgliedern der Habilitationskommission für ihr Engagement. Für den reibungslosen Verlauf des Verfahrens bin ich Martin John und Renate Pletl dankbar.
Intensive Debatten über meinen Text und wichtige Hinweise zu seiner Verbesserung verdanke ich des weiteren Ernst Lukas und Hans Joachim Sperling sowie meinen (ehemaligen) Kolleg:innen – insbesondere Lukas Heller, Lukas Kiepe und Moritz Butt. Für das Endergebnis trage ich selbstverständlich allein die Verantwortung.
Den Herausgeber:innen der Reihe »Politik in der digitalen Gesellschaft« – Jeanette Hofmann, Norbert Kersting, Claudia Ritzi und Wolf J. Schünemann – vielen Dank für die Aufnahme in den Kreis der Autor:innen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die »transcript Open Library Politikwissenschaft« und ihre Sponsoren sowie die Universitätsbibliothek Kassel, die diese Open‐Access‐Veröffentlichung finanziell unterstützt haben.
Samuel Greef Kassel im Juli 2023
»At the dawn of the information age, crisis of legitimacy is voiding of meaning and function the institutions of the industrial era. Bypassed by global networks of wealth, power, and information, the modern nation‐state has lost much of its sovereignty.«
Manuel Castells (2010: 419)Die Frage nach der Sicherung oder Wiederherstellung von Souveränität im digitalen Zeitalter wird in der letzten Zeit vermehrt in unterschiedlichen Kontexten gestellt und diskutiert. Dabei geht es etwa um Datensouveränität, technologische Souveränität oder Bürger:innensouveränität – nicht zuletzt aber ganz grundsätzlich um staatliche Souveränität. Alle diese Debatten haben gemeinsam, dass der technologische Fortschritt und die digitale Transformation als Ausgangspunkte für die Herausforderung einer souveränen Gestaltung der Zukunft gesehen werden. Damit verbunden stehen nicht nur die Fragen im Raum, wie diese Zukunft gestaltet werden kann und welche Vision dabei verfolgt wird, sondern auch, wer diese Zukunft gestaltet. Während die großen, häufig US‑amerikanischen Digitalkonzerne hierbei vielfach ohne Rücksicht auf gesellschaftliche und politische Auswirkungen Fakten schaffen – »Move fast and break things«1 –, werden Nationalstaaten von einzelnen Akteuren2 als behäbige, vom Aussterben bedrohte Dinosaurier des Digitalzeitalters gesehen. In der technokratisch‐libertären Weltsicht stellen Nationalstaaten obsolete Gebilde dar.
Libertäre Apologeten – in dieser Tech‐Bubble tatsächlich fast ausschließlich Männer wie Raymond »Ray« Kurzweil von Google oder der Investor Peter Thiel – ergehen sich in einem technologischen Solutionismus und Techno‐Eskapismus (vgl. Morozov 2013b). Jedwedes gesellschaftliche Problem könne als technologische Herausforderung umgelabelt werden und sei damit letztlich technisch lösbar. Technologie würde damit Politik überflüssig machen. Dieser technikeuphorischen, den Staat als Teil des Problems und nicht der Lösung verstehenden Weltsicht stehen die technikpessimistischen Fatalist:innen gegenüber, die nicht nur vor dem Überwachungskapitalismus, sondern auch vor einem Kontroll‐ und Überwachungsstaat warnen. Dieser nutze die neuen technischen Möglichkeiten, um seinen Bürger:innen – im Austausch gegen Freiheitsrechte – eine größere Sicherheit zu versprechen, und nehme dabei immer stärker autoritäre Züge an. Diesem machtvollen, totalitären Staat steht wiederum das Bild des starken, souveränen Bürger:innenstaates gegenüber. Dieser nutzt seine Handlungsfähigkeit unter anderem, um dem Datenfetischismus der Digitalkonzerne – und damit dem Überwachungskapitalismus – Einhalt zu gebieten, und setzt alles daran, dass seine Bürger:innen zu digital souveränen, mündigen Subjekten werden.
Egal wie man es dreht und wendet, alle diese Debatten um die Gestaltung des digitalen Zeitalters weisen – wenngleich aus stark divergierenden Perspektiven und mit konfligierenden Folgerungen – starke Bezugnahmen auf den Staat auf. Während das digitale Zeitalter und die digitale Gesellschaft in der Soziologie sowie der digitale Staat in der Verwaltungs‐ und Rechtswissenschaft bereits vielfältig Beachtung gefunden haben, fehlt es an einer umfassenden, genuin politikwissenschaftlichen Betrachtung.
»Dass das Fach [der Politikwissenschaft] seinen Beitrag schon geleistet hat, das digitale Zeitalter besser zu verstehen, um die Entwicklung besser erklären und sie politisch besser gestalten zu können, lässt sich […] nicht sagen, selbst wenn man die Forschungen in anderen Ländern einbezieht« (Wewer 2022: VI).
Dabei kann die spezifische disziplinäre Herangehensweise der Politikwissenschaft an Macht und Herrschaft im Wandel von Ideen, Interessen und Institutionen zum Verständnis der digitalen Transformation einen wertvollen Beitrag leisten. Auch deshalb erscheint es nicht nur angebracht, sondern notwendig, sich aus einer dezidiert politikwissenschaftlichen Warte, system‐ und steuerungstheoretische sowie politikfeldanalytisch, mit der Frage nach dem Wandel von Staat und Staatlichkeit im digitalen Zeitalter auseinanderzusetzen und dabei die Gestaltungs‐ und damit die Steuerungsfähigkeit ins Zentrum zu rücken. Denn auch jenseits der skizzierten Extrempositionen von utopischer Technikeuphorie und dystopischem Technikfatalismus steht der Staat des digitalen Zeitalters unter Beschuss.
»Die Digitalisierung fordert den Staat nicht einfach nur heraus. Sie überfordert ihn« (Schallbruch 2018: 2). Viele Stimmen lassen verlauten, er sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit, nicht dazu in der Lage, angemessen auf die Herausforderungen der digitalen Ära zu reagieren. Es mangele ihm an Fähigkeiten und Kompetenz, die Digitalisierung angemessen zu steuern und gemeinwohlorientiert zu gestalten. In der Studie »Zukunftspfade Digitales Deutschland 2020« des IT‑Planungsrats (2013: 38f.) sprachen nur sieben Prozent der befragten Expert:innen aus dem Bereich der Informations‐ und Kommunikationstechnik (IKT) dem Staat die Kompetenzen zu, »Digitalisierungspolitik auf der Höhe der Zeit« zu betreiben. Es sind aber nicht nur Expert:innen, die offenbar den Glauben an die Gestaltungsfähigkeit des Staates in digitalen Belangen verloren haben. Im Digitalisierungsmonitor 2021 verneinten 88 Prozent (ein Zuwachs um vier beziehungsweise fünf Prozentpunkten, verglichen mit 2020 und 2019) der erwachsenen deutschen Bevölkerung die Aussagen: »Die Politik in Deutschland bereitet die Bevölkerung ausreichend auf das digitale Zeitalter und die damit verbundenen Folgen vor«. Diese pessimistische Sicht verlief dabei weitgehend unabhängig von soziodemografischen Faktoren. Die Einschätzungen unterschieden sich maximal um vier Prozentpunkte. Dabei waren Männern (90 %) etwas pessimistischer als Frauen (86 %) und die Altersgruppe der 30‐ bis 44‐Jährigen mit 90 Prozent drei bis vier Prozentpunkte pessimistischer als Personen aus den anderen Altersgruppen. Ebenfalls mit 90 Prozent am pessimistischsten äußerten sich Menschen mit Abitur oder Studium – im Vergleich zu 88 Prozent bei Personen mit mittlerem Abschluss und 86 Prozent bei solchen mit Hauptschulabschluss (vgl. forsa 2021: 7).
Diese verheerende Einschätzung deckt sich mit den diversen international vergleichenden Digitalisierungsindizes, bei denen sich Deutschland allenfalls im Mittelfeld wiederfindet, viel häufiger aber noch das Schlusslicht bildet. So kam Deutschland im Digital Economy and Society Index (DESI) 2022 in der Gesamtübersicht immerhin noch auf Platz 13 der 27 EU‐Mitgliedstaaten. In dem am direktesten mit dem Staat verbundenen Bereich der »digitalen öffentlichen Dienste« reichte es aber nur für Platz 18 (vgl. Europäische Kommission 2022a: 19, 66). Im Global Competitiveness Report 2018 des World Economic Forum kam Deutschland im Baustein IKT (»ICT adoption«) auf Platz 31 zwischen Malaysia (32) und Bulgarien (30) (Schwab/World Economic Forum 2018: 241). Im IMD (2022: 82f.) World Digital Competitiveness Ranking 2022 landete Deutschland zwar insgesamt auf Platz 19 von 64 untersuchten Ländern (und verschlechtert sich damit um einen Platz im Vergleich zum Vorjahr), kam im Bereich Technology3 aber nur auf Platz 27 (verbesserte sich damit aber, verglichen mit 2021, um vier Plätze). Und das in einer Zeit, in der es nur wenige Begriffe gibt, die in den letzten Jahren eine ähnliche Omnipräsenz in medialen und wissenschaftlichen Debatten erfahren haben wie diejenigen der Digitalisierung, der Daten und der Disruption. Letzteres verweist auf das vermeintliche Paradigma, das früher oder später kleine, agile und innovative Neulinge mit disruptiven Technologien die etablierten, hierarchischen und auf den Status quo orientierten Platzhirsche aus dem Feld schlagen.
Was bedeutet das für den durch Globalisierung und Europäisierung bereits angeschlagenen souveränen Staat des vordigitalen Zeitalters? »Government has all the burdens of established corporations: institutionalized structures and norms that lead to lethargy, waste, inefficiency, and a lack of innovation« (Owen 2015: 8). Ist damit auch der Staat von Disruption bedroht? Owen (ebd.: 192ff.) spricht von einer Krise des Staates im digitalen Zeitalter, die sich um vier zentrale Aspekte herum entfaltet: Erstens fordern neuen Formen von Aktivismus, sozialen Bewegungen und partizipativen Organisationen seine demokratische Legitimität heraus. Diese neuen Formen sind zum einen insbesondere auf die technologische Entwicklung, das Internet sowie Social Media zurückzuführen und erscheinen zum anderen gerade für diejenigen attraktiv, die traditionellen Institutionen kritisch gegenüberstehen. Zweitens besteht die Gefahr eines Überwachungsstaates, die sich aus den neuen technischen Möglichkeiten der Datenbeschaffung und Informationsverarbeitung ergibt. Eine besondere Rolle kommt hierbei den großen Technologiekonzernen zu. Sie entwickeln sich nicht nur selbst zu Datenmonopolisten, sondern werden für den Staat sowohl als mögliche Partner und Datenlieferanten als auch als Gegenstand staatlicher Politik und Regulierung immer relevanter. Drittens stellt die Allgegenwart von Algorithmen, gerade wenn diese von staatlicher Seite für politische Steuerung genutzt werden, die Frage nach Verantwortlichkeiten und Transparenz. Vielfältige weitere Herausforderungen ergeben sich für den Staat viertens aus der grenzüberschreitenden Vernetzung durch das Internet. Die Gefahr eines Überwachungsstaates wird dabei konterkariert durch Entstaatlichung und Kontrollverlust bei gleichzeitig zunehmender Macht global agierender Akteure. Die Bedeutung des Internets, nicht nur für die Wirtschaft, sondern für gesellschaftliche Teilhabe, stellt die Frage nach Infrastruktur und Netzzugang als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Darüber hinaus rufen Urheberrechtsverletzungen und Phänomene wie Hate Speech oder Fake News den regulierenden Staat auf den Plan.
Diese Schlaglichter auf den Staat im Kontext der Digitalisierung verdeutlichen zwei Dinge. Erstens erscheint nicht wenigen Beobachter:innen als klar: Die Digitalisierung geht dem Staat an die Substanz. Es geht nicht einfach um einen digitaleren Staat, sondern um seine grundlegende Gestalt und Bedeutung. Zweitens drehen sich dabei die zentralen Fragen – wenn auch nicht immer im Kern, so doch zumindest im erweiterten Verständnis – um die Bedingung der Möglichkeit für (erfolgreiche) politische Steuerung4 im digitalen Zeitalter. Daher scheint es mehr als angebracht, sich auch aus politikwissenschaftlicher Perspektive mit dem Staat und seinem Wandel im digitalen Zeitalter zu befassen, zumal eine solche Beschäftigung bisher überraschenderweise nur eingeschränkt stattgefunden hat.5
Nimmt man das 2008 in zweiter, überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Lehrbuch »Der moderne Staat. Grundlagen der politologischen Analyse« von Arthur Benz (2008: 266) zur Hand, wird man weder im Stichwortverzeichnis noch in der Übersichtstabelle zu den »Herausforderungen an den modernen Staat im 21. Jahrhundert« die Begriffe Daten oder Digitalisierung finden.6 Im 2018 von Voigt (2018) herausgegebenen »Handbuch Staat« existieren zwar Kapitel zu den Themen Datenschutz, Digitale Vernetzung oder E‑Government, aber keine übergreifende Abhandlung zur Digitalisierung, zur Digitalpolitik oder zur Handlungsfähigkeit des Staates in digitalen Kontexten. In Thieles (2019) Monografie zum »gefräßige[n] Leviathan« kommt die Digitalisierung im Abschlusskapitel »Zur Zukunft des modernen Staates« genauso wenig wie im Stichwortverzeichnis vor.
Diese kursorischen Eindrücke von politikwissenschaftlichen und staatstheoretischen Abhandlungen über den (modernen) Staat sind verwunderlich, wo doch die Digitalisierung7 als Megatrend, wichtigster Faktor und treibende Kraft hinter einem permanenten und von hoher Dynamik geprägten Wandel der modernen Gesellschaft, der Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt beschrieben wird. Es wird von der »digitalen Revolution« und »Transformation« (Helbig 2017: 51) oder gar dem »digitalen Epochenwandel« (Schirrmacher 2014) gesprochen. Die Rede vom digitalen Zeitalter lenkt den Fokus insbesondere auf die Allgegenwart (Ubiquität) der mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen und Herausforderungen sowie auf die umfassende Betroffenheit aller gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen (Sub‑)Systeme. Die verschachtelten, ineinandergreifenden und einander nicht nur bedingenden, sondern wechselseitig beschleunigenden Veränderungs‐ und Innovationsprozesse führen zu einer neuen Komplexität: »a high level of complexity is involved as development affects political, economic, social and technical aspects« (Janssen/Voort 2016: 1). In der medialen und öffentlichen Darstellung erscheint Digitalisierung daher vielfach als unbändige Kraft, die keinen Stein auf dem anderen lässt. Sie kommt in den Diskursen quasi als Naturgewalt daher, die – so wird zwar vielfach betont – gestaltbar ist, in letzter Konsequenz dann aber doch als unaufhaltbar charakterisiert wird. Oder, wie Angela Merkel (zitiert nach dpa 2018) zum Digitalgipfel der Bundesregierung 2018 kompromisslos verkündete: »Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung und das bedeutet, alles was digitalisierbar ist, wird auch digitalisiert werden.«
Was aber bedeutet das für politische Steuerung, die Steuerungsfähigkeit des Staates, das Zustandekommen verbindlicher Entscheidungen und deren Um‐ beziehungsweise Durchsetzung – nicht nur in der Digitalpolitik, sondern in allen von der Digitalisierung betroffenen Politikfeldern? Hierzu hat die Politikwissenschaft bisher nur wenig zu sagen – mit Ausnahmen wie dem Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, in dem einige Facetten einzeln aufgegriffen werden (Klenk et al. 2020b). Klenk et al. (2020a: 12) stellen in ihrem Einführungsartikel zum Handbuch selbst die offene Frage, ob »die Digitalisierung zu einem Digitalen Staat als einer neuen Stufe in der historischen Entwicklung des modernen Staates« führe und liefern mit den Fragen nach der möglichen Erosion der Staatsgewalt im Internet oder Verdrängung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch private Initiativen wichtige Hinweise auf zentrale Aspekte (ebd.: 12f.).
»Ein Digitaler Staat wäre ein Staat, dessen Struktur durch Digitalisierung deutlich anders wäre, sowohl in den Organisationsstrukturen als auch bei den Prozessabläufen, in der Zuschneidung der öffentlichen Aufgaben und Politikfelder, im Verhältnis von öffentlicher und privater Aufgabenwahrnehmung sowie in den Beziehungen zu den Bürger*innen« (ebd.: 8).
Auch in Wewers (2022: VII) »Alterswerk« zu 20 »Mythen und Realitäten des digitalen Zeitalters« spielt die staatliche Perspektive zwar durchgehend eine Rolle, ein dezidiertes eigenes Kapitel, das den digitalen Staat ins Zentrum stellt, gibt es jedoch nicht.
Somit fehlt nach wie vor eine umfassende, systematische politikwissenschaftliche Betrachtung des Staates im digitalen Zeitalter. Vielmehr hat sich die Bearbeitung staatlichen Wandels offenbar insbesondere in die Verwaltungswissenschaft verschoben (siehe etwa Veit et al. 2019; Mai 2016; Jann/König 2009). Entsprechend vielfältig sind die Studien zur Verwaltungsdigitalisierung. Aus soziologischer Perspektive hat sich insbesondere Castells (2009, 2013: 303ff.) mit dem Verhältnis von Digitalisierung und Gesellschaft auseinandergesetzt und dabei auch den Staat (»A Powerless State or a Network State?«) mit in den Blick genommen. Eine umfassende politikwissenschaftliche Bearbeitung der Frage nach den Auswirkungen der Digitalisierung auf Staat, Staatstätigkeit und staatliche Steuerung bleibt dagegen eine Leerstelle. Dabei bieten sich durchaus Anknüpfungspunkte, die bislang jedoch vornehmlich in populärwissenschaftlichen Einlassungen zu finden sind. Sei es bei Yuval Noah Harari (2017: 506f., 511), der postuliert:
»Da sowohl Menge als auch Geschwindigkeit der Daten zunehmen, könnten altehrwürdige Institutionen wie Wahlen, Parteien und Parlamente obsolet werden […], dann werden sich neue und effizientere Strukturen bilden und an deren Stelle treten. Diese neuen Strukturen können völlig anders aussehen als frühere politische Institutionen […].«
Ähnlich konstatiert auch Kucklick (2015: 14, 145ff.), dass die bestehenden Institutionen nicht als geeignet erscheinen, mit den Anforderungen der digitalisierten Welt mitzuhalten. Schallbruch (2018) spitzt bereits in seinem Buchtitel entsprechend zu, wenn er vom schwachen Staat spricht, den die Digitalisierung infrage stelle.
Stehen wir damit auch aus politikwissenschaftlicher Perspektive vor einem neuen Zyklus in den Debatten um das Ende des Staates – nachdem zuvor die »Entmächtigung des Nationalstaates« durch die Globalisierung (Habermas 1999: 427) und der »Ausverkauf des Staates« durch Privatisierung und Deregulierung (Engartner 2016: 10) postuliert wurde? Anter (2013: 17) konstatiert für den »Staat als Beobachtungsobjekt der Sozialwissenschaft«, dass sich seit einigen Jahren in großen Teilen der Veröffentlichungen die Ansicht wiederfinde, dass der Staat »am Ende« sei oder sich zumindest in einem Status befinde, in dem es höchste Zeit sei, sich »gedanklich von ihm zu verabschieden«. Die Perspektiven auf die Gründe, Schubkräfte und Faktoren für den Wandel des Staates sind genauso vielfältig wie die Abhandlungen über die vergangenen, stattfindenden oder perspektivischen Entwicklungen sowie die tatsächlichen oder möglichen Auswirkungen auf Staatlichkeit. Staat und Staatlichkeit sind eng miteinander verflochten, aber nicht deckungsgleich – gleichwohl wird dieser Unterschied in den Debatten um den Wandel von Staat und Staatlichkeit nicht immer deutlich. An dieser Stelle8 sei zur Differenzierung kurz Mergel (2022: 12) angeführt: »Mit ›Staatlichkeit‹ ist das Bündel an Funktionen gemeint, das, treten sie zusammen auf, einen Staat ausmachen kann, die aber auch für sich oder schwächer ausgeprägt auftreten können.« Staatlichkeit macht also noch keinen Staat, und Staaten können verschiedene Ausprägungen von Staatlichkeit (zu unterschiedlichen Zeitpunkten) aufweisen.
Noch einmal zurück zu den Debatten um das Ende des Staates: Diese sind kein alleiniges Phänomen des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Dies unterlegen neben Anter (2013: 18) oder Vesting (1992: 32) auch viele andere Autor:innen mit dem Verweis auf die deutlichen Worte von Carl Schmitts (1963: 10) aus den 1960er‐Jahren: »Die Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende. Darüber ist kein Wort mehr zu verlieren.« Unter anderem wurde auf einen von den Verbänden gemolkenen Staat rekurriert (vgl. etwa Gehlen 2016: 107). Im neuen Jahrtausend konstatiert etwa Reinhard (2007: 122) aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive: »Der moderne Staat, der sich in vielen hundert Jahren europäischer Geschichte entwickelt und durch die europäische Expansion über die Welt verbreitet hat, hat bereits aufgehört zu existieren.« Zur Begründung führt er aus, dass die Jellinek’schen Kriterien des Staates (vgl. Jellinek 1914: 394ff.) – Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatssouveränität (legitimes Gewaltmonopol nach innen und außen) – nur noch bedingt gegeben seien. »Das staatliche Machtmonopol hat sich zugunsten intermediärer Instanzen [nach innen] und substaatlicher Verbände [nach außen] aufgelöst« (Reinhard 2007: 123). Entgegen solcher Prognose9 ist allerdings bis heute weder der Staat noch die Staatlichkeit an ihr Ende gelangt. Gleichwohl lässt sich kein Ende der Debatte darüber absehen, ob sich denn nicht jetzt doch ein Verschwinden des Staates abzeichnet. Dieses Trugbild über ein Ende des Staates führt Anter (2013: 20) unter anderem auf ein möglicherweise »irreales Bild vom Staat« beziehungsweise einen »irrealen Staatsbegriff« zurück. Sein »vermeintlicher Machtverlust« sei »eher eine perspektivische Täuschung« (Anter 2010: 7). Denn die Entgrenzung des Staates nach außen – durch Europäisierung und Globalisierung – und der Rückzug des Staates im Inneren – durch den Abbau von Staatstätigkeit durch Deregulierung und die Privatisierung der Leistungserbringung – sind nur eine Seite der Medaille. Zeitgleich werden staatliche Zuständigkeiten und Tätigkeitsfelder ausgebaut, etwa im Verbraucher‐ und Datenschutz. »Das vielfach verkündete Ende des Staates lässt also noch auf sich warten, und die vollmundigen Untergangsdeklarationen haben sich als ziemlich voreilig erwiesen« (ebd.).
Boehme‐Neßler (2018: 19) nennt zwar auch eine »perspektivische Verzerrung« als möglichen Grund für die These vom Ende des Staates, bezieht sich dabei aber auf eine gewisse Geschichtsblindheit: Aus historischer Perspektive verlaufe die Entwicklung des Staates nicht linear, sondern in »Wellenbewegungen«. Phasen des Bedeutungszuwachses haben sich immer wieder mit Phasen abgewechselt, »in denen der Staat sich zurückzog oder zurückgedrängt wurde« (Boehme‐Neßler 2008: 174). Genschel und Zangl (2008: 431) sprechen ebenfalls von Trends und Gegentrends der Verstaatlichung und Entstaatlichung. Der Abschiedsliteratur, die den »Untergang oder Verfall des Staates« proklamiert, steht daher unter anderem die »Vorstellung eines zyklischen Verlaufs« von »Aufstieg und Niedergang« des Staates entgegen, wie Schuppert (2013: 29) es formuliert.
»Die bisweilen treffend beobachteten Auflösungserscheinungen dürften (auch zeitbedingt) in ihrer Bedeutung schlicht überzeichnet und mit einem tatsächlich nicht eingetretenen Souveränitätsverlust verwechselt worden sein« (Thiele 2019: 269).
Bei aller Wandlungssemantik besteht die Quintessenz darin, dass zwar »bestimmte Staatstypen untergehen, erodieren oder ausfransen, der Staat als Ordnungsmodell politischer Herrschaft« davon aber offenbar unberührt bleibt (Schuppert 2010: 10). Es geht mithin um die Transformation des Staates, bei der dieser nicht verschwindet, sondern seine Gestalt verändert. Dabei spielen auch Krisensymptome, die sich in den Begriffen von Staats‐ und Steuerungsversagen manifestieren, eine Rolle. Diese lassen aber nicht den Schluss auf ein Ende von Staatlichkeit zu (vgl. Anter 2010: 6). Nicht ohne Grund wird also etwa Governance als »Beleg für die Anpassungsfähigkeit von Staaten« an Veränderungen, als Zeichen für Wandel gesehen und nicht als Indiz für deren Untergang (Blumenthal 2005: 1153). »Wenn mithin auch (noch) kein Ende des Staates abzusehen ist, so ist doch ein tiefgreifender Strukturwandel von Staatlichkeit zu konstatieren«, gekennzeichnet durch »vielfältige Metamorphosen und strukturelle Transformationen« (Bach 2013a: 9).
In diesem Sinne »scheint [auch] die Informationsgesellschaft […] auf eine grundsätzliche Neubestimmung von Politik, Staat und Staatlichkeit hinauszulaufen« (Steinbicker 2013: 200). Ausgehend von der Annahme eines zyklischen Verlaufs staatlicher Wandlungsprozesse, lässt sich auch für den Staat im digitalen Zeitalter – selbst wenn mit der Digitalisierung etwa physische Grenzen (wie die des Staatsgebietes) weiter durchlässig werden – schlussfolgern, dass dieser nicht ausgedient hat. Offen bleibt damit aber die Frage nach der Dynamik und Richtung des Wandels von Staat und Staatlichkeit. Denn die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung haben zur Folge, dass politische Systeme »need to adapt their policies, legislations, systems and even internal structures« (Janssen/Voort 2016: 1). Insofern zielt diese Abhandlung darauf ab, zu analysieren, welche Ausformung die moderne Staatlichkeit im digitalen Zeitalter annimmt. Denn moderne Gesellschaften sind als gesteuerte Gesellschaften zu verstehen, die auf politische Steuerung10 setzen (vgl. Schimank 2000: 11ff.). Damit stellt sich zentral die Frage, inwieweit sich durch die Digitalisierung die staatlichen Regulierungs‐ und Steuerungspotenziale verändern. Es geht somit um die Handlungsfähigkeit des Staates in der digitalen Welt: »Is strategic steering of an information society even possible?« (Rončević/Tomšic 2017: 11). Mit der sich rasch zum Meme11 entwickelnden Aussagen Angela Merkels aus dem Jahr 2013 im Hinterkopf, dass das Internet für uns alle ja #Neuland sei, mag diese Frage reflexartig häufig zunächst abschlägig beschieden werden.12 Willke (1997: 8) sah in den 1990er‐Jahren durchaus »noch vorhandenes Steuerungspotential«, aber auch die Gefahr, dass dieses nicht genutzt werden könnte, weil nicht gesehen wird, dass »der Kontext für Gesellschaftssteuerung sich unter dem Druck von Globalisierung, Digitalisierung und latenter Vernetzung grundlegend ändert«. Zugespitzt formuliert Schallbruch (2018: 218) über den Schwachen Staat im Netz:
»Die Digitalisierung zwingt den Staat in einen brutalen Wettbewerb: Der Gegner ist dabei nicht eine Art ›Online‐Staat‹ […]. Gegenspiel des Staates ist vielmehr ›kein Staat‹, das Zurückdrängen des Staates aus mehr und mehr Lebensbereichen.«
Oder verläuft die Entwicklung im digitalen Zeitalter in die genau entgegengesetzte Richtung? Mayntz (2001: 16) postulierte zur Jahrtausendwende:
»Indem große technische Systeme wegen ihrer hohen positiven Bedeutung ebenso wie ihres hohen Störpotentials eine staatliche Regelung provozieren, fördern sie wiederum den starken, den Interventionsstaat.«
Für Willke (1997: 204) scheint bereits Mitte der 1990er‐Jahre klar zu sein, dass sich »infolge einer stürmischen technologischen Entwicklung Herausforderungen an die Politik [stellen], die sich den einfachen Alternativen von Regulierung oder Deregulierung, Verstaatlichung oder Privatisierung, Monopol oder Wettbewerb nicht mehr fügen.«
Diese Zitate stehen nicht nur für die Frage nach dem, elementar mit seiner Steuerungs(un)fähigkeit verbunden, Leitbild und Modell des Staates im digitalen Zeitalter. Sie stehen genauso dafür, dass bislang in der wissenschaftlichen Forschung der Fokus in der Frage nach politischer Steuerung maßgeblich auf dem Steuerungssubjekt lag: dem Staat. Dagegen nimmt die vorliegende Analyse eine breitere Perspektive ein, die nicht allein die Entwicklung der Steuerungsfähigkeit des Staates im Blick hat, sondern auf die Steuerungspotenziale – die mögliche, und nicht nur die tatsächlich erfolgende Steuerung – abzielt. Diese lässt sich nur aus einer wechselseitigen Perspektive heraus betrachten. Folglich müssen die Steuerungsobjekte – die auch selbst zu Steuerungssubjekten werden können – und deren Steuerbarkeit mit berücksichtigt werden.13 Die Steuerungsobjekte – gesellschaftliche Gruppen, einzelne Akteure oder Individuen in der Gesellschaft an sich oder in gesellschaftlichen Subsystemen – werden jedoch in den politikwissenschaftlichen Steuerungstheorien eher stiefmütterlich behandelt (vgl. Schimank 2000: 12f.). Dagegen nimmt die Governance‐Perspektive diese Akteure zwar in den Fokus, verliert dabei aber tendenziell den Staat aus dem Blick, der nur noch ein Akteur unter vielen ist. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung ist eine beidseitige Perspektive besonders relevant, da die hier vorzufindenden Entwicklungen und Wandlungsprozesse eben nicht nur den Staat – und damit dessen Steuerungsfähigkeit – betreffen, sondern auch die in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Subsystemen anzutreffenden Akteure – und damit deren Steuerbarkeit. Diese Abhandlung fragt damit grundlegend nach den Bedingungen der Möglichkeit von staatlicher Steuerung im digitalen Zeitalter.
Die weitergehende Betrachtung im Rahmen dieser Fragestellung fokussiert sich explizit auf Deutschland. Sie bezieht sich sowohl für die zentralen Debatten als auch bei der Empirie der analysierten Felder auf den Kontext des deutschen Nationalstaats.14 Die Debatten um die Veränderung von Staat und Staatlichkeit im Rahmen der Europäisierung, Globalisierung und Transnationalisierung bleiben daher, soweit möglich, ausgespart, wenngleich sie als Phänomen immer mitgedacht werden. Auch wenn gerade der Themenbereich der Digitalisierung – aufgrund seiner globalen Dimension – entscheidende inter‐ und transnationale sowie europäische Referenzen besitzt, muss die Frage nach staatlichen Steuerungspotenzialen an der nationalstaatlichen Rahmung ansetzen. Auch wenn etwa Bach (2013b: 123f.) konstatiert, dass sich der »Kernbestand der politischen Gewalt des europäischen Nationalstaates, sein Raumbezug wie seine gesellschaftliche Steuerungsfähigkeit […], unwiederbringlich aufzulösen« scheint, bleibt der Staat auch beim freiwilligen Transfer von Kompetenzen etwa auf die europäische Ebene weiterhin Nationalstaat.15 Zum einen, weil »kaum zu übersehen [ist], dass verschiedene Nationen immer schon unterschiedliche Vorstellungen davon gehabt haben, was von einem Staat zu erwarten sei« (Töller 2007: 67). Daher spielt für normative Vorstellungen von staatlichen Aufgaben sowie die daraus folgenden Formen von Staatstätigkeit der Nationalstaat eine zentrale Rolle. Dieser bleibt damit weiterhin »der Gewährleister von einem Minimum an öffentlichen Aufgaben, ohne die die liberalen Demokratien nicht bestehen können« (Walkenhaus 2006: 20). Zum anderen haben sich nicht nur in Nationalstaaten, sondern auch innerhalb von Staaten in den einzelnen Politikfeldern pfadabhängige Regulationsregime etabliert, die weiterhin Wirksamkeit entfalten und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.16
Damit wird nicht negiert, dass sich die Bedingungen staatlichen Handelns durch die zwischenstaatlichen Verflechtungen verändern. Und es soll daher keinesfalls impliziert werden, dass sie folgenlos für die Frage nach Staatlichkeit und Steuerungspotenzialen wären. Vielmehr knüpft die Untersuchung an die Unterscheidung zwischen externem Wandel – etwa durch Europäisierung, Internationalisierung, Transnationalisierung und Globalisierung – und internem Wandel von Staatlichkeit – der auf den Wandel von Aufgaben, Handlungs‐ und Organisationsformen sowie Instrumenten abzielt – an (vgl. Schuppert 2008: 335–339).17 Aus dieser Perspektive legt die Abhandlung den Fokus deutlich auf den Wandel von Staatlichkeit im Innern. Das Ziel ist, einerseits generelle Herausforderungen für staatliche Steuerung im digitalen Zeitalter herauszuarbeiten, andererseits in der Frage der tatsächlichen Auswirkungen und des Umgangs auf den deutschen Fall zu rekurrieren. Deutschland lässt sich zwar zweifelsfrei als moderner Staat18 westlicher, liberaler demokratischer Prägung19 kategorisieren, eine einfache idealtypische Herausarbeitung von Steuerungspotenzialen des Staates diesen Typus im digitalen Zeitalter ausschließlich anhand dieses einen Falls aber nicht plausibel begründen. Vielmehr sprechen gerade spezifische institutionelle Merkmale wie etwa korporatistische Traditionen (siehe Kapitel III.1.4) in bestimmten Politikfeldern, die nicht nur Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit und Instrumentenwahl des Staates haben, sondern auch Selbststeuerungskapazität auf Akteursebene voraussetzen, dafür, dass eine dezidiert einzelstaatliche Analyse dem Erkenntnisinteresse angemessen ist.
Dies umso mehr, als diese Abhandlung die Frage danach stellt, mit welchem Typ von Staat und Staatlichkeit wir es mit Blick auf Deutschland im digitalen Zeitalter zu tun haben. Anter und Bleek (2013) befassen sich mit den (theoretischen) Staatskonzepten in der deutschen Politikwissenschaft im Zeitverlauf. Ausgehend von dem ambivalenten Verhältnis zum staatsrechtlich geprägten Staatsverständnis nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, stehen dabei die neomarxistische und systemtheoretische Perspektive, das Aufkommen der Policy‐Analyse und Verwaltungsforschung sowie letztlich die Renaissance der institutionalistischen Staatstheorie im Fokus. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass es »weder sinnvoll noch möglich [erscheint], einen spezifischen politikwissenschaftlichen Staatsbegriff zu entwickeln« (ebd.: 119). In der praktischen Auseinandersetzung können die »erforderlichen Differenzierungen zwischen verschiedenen Typen oder historischen Formationen des Staates« vielmehr durch das einfache Hinzufügen von Attributen (wie etwa Wohlfahrtsstaat) vorgenommen werden (ebd.). Wenn die vorliegende Abhandlung also analysiert, ob im digitalen Zeitalter veränderte Steuerungsinstrumente mit einem neuen Steuerungsparadigma einhergehen, dann verbindet sich damit die Frage, ob Staatsbilder wie der kooperative Gewährleistungsstaat noch eine angemessene Beschreibung des vorliegenden Modells von Staat und Staatlichkeit darstellen oder ob ein neues Attribut angemessener ist.
Die äußerst vielfältige Literatur über den modernen Staat aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen20 kann an dieser Stelle nicht gewürdigt werden, sondern fließt an den relevanten Stellen direkt ein. Im Zentrum dieser Abhandlung steht die Frage nach dem Wandel von Steuerung und Staatlichkeit. Die Untersuchung knüpft damit insbesondere an zwei politikwissenschaftliche Forschungs‐ und Debattenstränge an. Diese sollen im Folgenden kurz rekapituliert und in Bezug auf die konstatierte Forschungslücke hin abgeklopft werden, der sich diese Abhandlung widmet. Zunächst wird die Governance‐Debatte aufgegriffen, die unter der Maxime von Government zu Governance konzediert, dass sich die Formen von Steuerung gewandelt haben. Dieser Formwandel wiederum ist einer der Aspekte, die für die Forschungslinie der Transformation von Staatlichkeit beziehungsweise des Wandels des Staates eine Rolle spielen. Mit ihm gehen veränderte Paradigmen von Steuerung und Leistungserbringung und damit letztlich ein neues Leitbild von Staatlichkeit und Staat einher.
Die Forschungslandschaft, die sich auf eine Governance‐Perspektive bezieht, ist sehr weit ausgefächert, was dem Governance‐Begriff nicht nur eine steile Karriere, sondern auch den Vorwurf der Bedeutungslosigkeit beschieden hat (vgl. Jann 2013: 94f.; Mayntz 2009: 9).21 Seinen anfänglichen Fokus auf die transnationale Ebene (Global Governance) und normative Aspekte (Good Governance) hat er auf jeden Fall schon lange hinter sich gelassen (vgl. Benz et al. 2007; Schuppert 2006).22 Diese Abhandlung knüpft daher zunächst an ein Verständnis von Governance an, das die »Gesamtheit der in einer politischen Ordnung mit‐ und nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte« umfasst (Mayntz 2010: 37). Damit soll Governance explizit nicht als Gegensatz zu politischer Steuerung verstanden werden.23 Damit wird zugleich auch der von Seibel (2017: 164) als Schwäche der Governance‐Forschung erkannte »unverkennbare Anti‐Etatismus« eingeschränkt. Vielmehr erweitert sich damit die Steuerungsperspektive und Bandbreite an Steuerungsformen und ‑instrumenten.
»None of this means that states are no longer important governors. Many states retain decision‐making powers in many spheres. Moreover, states are deliberately sharing power as a means of exercising it. Much of this falls under the umbrella of partnership approaches to governance, wherein the state attempts to maintain a hand on the tiller, steering governance processes in the public interest« (Burris et al. 2008: 4).
Von dieser Warte, mit »Governance als ein[em] Synonym für institutionelle Steuerung« in einer bestimmten Form, bei der der Staat weiterhin eine wichtige Rolle spielt, ist die Governance‐Debatte daher vielfach anschlussfähig für die Fragestellung dieser Abhandlung (Schuppert 2011: 12).24 Jedoch muss eine etwa von Offe (2008) formulierte Kritik am Governance‐Begriff geklärt werden. Er verweist unter anderem auf die unklaren Bezüge zwischen Governance und Government. So werde Governance sowohl als Gegenbegriff zu Government als auch als Oberbegriff benutzt (ebd.: 63).25 In der vorliegenden Abhandlung stehen Governance und Government explizit als unterschiedliche Steuerungsformen nebeneinander (zur Begründung siehe Kapitel III.1.3). Unterhalb des Oberbegriffs Governance lassen sich dann jedoch vielfältige Steuerungsinstrumente fassen.26
So werden etwa sowohl alte Steuerungsinstrumente von Verhandlung, Dialog und Wettbewerb als auch vielfältige neue Formen kooperativer, dialogischer und partizipationsorientierter reflexiver Handlungskoordination unter dem Dach des Governance‐Begriffes verortet. Prätorius (2008: 32) etwa versteht Governance als Ko‑Produktion öffentlicher Leistungen in einem aktivierenden Staat, der in der aktiven Bürger:innengesellschaft die Rollentrennung zwischen Produzent:in und Konsument:in auflöst.27
Governance statt Government macht dabei deutlich, dass eine Kontrolle (Steuerung) in althergebrachter Form nicht mehr als möglich erscheint und in der Folge den beteiligten Akteuren eine höhere Autonomie zugestanden wird. Damit geht auch eine »Ergänzung, Erweiterung und Ersetzung staatlicher Handlungsmacht durch nicht‐staatliche Akteure« einher (Botzem et al. 2009b: 16). Governance schließt also unterschiedlichste Regelungsverfahren ein, umfasst die veränderte Aufgabenverteilung zwischen staatlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Seite ebenso wie die räumliche Entgrenzung der Regelungen von der nationalstaatlichen auf die internationale oder supranationale Ebene. Gleichzeitig ermöglicht sie, unterschiedliche »Koordinierungsmodi wie Wettbewerb, Hierarchie, Verhandlung oder Markt […] nebeneinander oder im Wechsel zueinander« zu betrachten (Knie/Lengwiler 2007: 8). Die Debatte um Governance weist somit eindrücklich darauf hin, dass politische Steuerung immer als ein Mix an Steuerungsformen und ‑instrumenten zu verstehen ist. Diese unterschiedlichen Bündel an Steuerungsformen (oder Governance‐Modi) werden auch als Governance‐Regime und damit als Formen von »aufgabenbezogenen institutionellen Arrangements« bezeichnet (Schuppert 2011: 28). Hieran knüpft diese Abhandlung an, wenn sie nach einem veränderten Steuerungsparadigma – also einer trotz der Varianz der Steuerungsformen und ‑instrumente insbesondere zwischen unterschiedlichen Politikfeldern und gesellschaftlichen Subsystemen feststellbaren dominanten Form – fragt. In Anlehnung an Schuppert (2010: 160, 162) ist der Governance‐Ansatz aus dieser Perspektive »für die Analyse des Wandels von Staatlichkeit wie geschaffen«, sofern er »die Veränderung von Governancestrukturen zu analysieren sucht und nach Erklärungen für beobachtbare Wandlungsprozesse fragt.«
Des Weiteren muss beachtet werden, dass es aus analytischer Perspektive bei Governance zu einer tendenziellen Auflösung von Steuerungssubjekt und ‑objekt kommt. Es geht weniger um steuerndes Handeln des Staates als vielmehr um gesellschaftliche Selbststeuerung unter staatlicher »sozialer Handlungskoordination« (Mayntz 2010: 38): um das Regieren durch Netzwerke, die jenseits staatlicher Hierarchie, aber vielfach dann doch in deren Schatten, wirken. Governanceformen sind daher vor allem Formen der Koordination. Governance konzentriert sich, etwa auf der sektoralen Ebene mit Politiknetzwerken oder mit Public Private Partnerships (PPP),28 jedoch vielfach stark auf die Strukturebene und verliert damit die Akteure aus den Augen. Es findet mithin ein Perspektivenwechsel statt: von der »akteurszentrierten Akteursperspektive hin zu einer mehr institutionalistischen Perspektive, die die das Akteurshandeln rahmenden Regelungsstrukturen in das Zentrum der Aufmerksamkeit rückt« (Schuppert 2011: 18). Dieser Wechsel der Perspektive bleibt mitunter nicht folgenlos.
»Bei Governance wie bei der Globalisierung handelt es sich dem Sprachgebrauch nach offenbar um eigentümlich subjektlose Prozesse, die sich bestimmten Akteuren nicht zuordnen lassen […]: Es geschieht etwas, aber niemand hat es getan und wäre mithin für das Getane verantwortlich zu machen« (Offe 2008: 61).
Der für diese Abhandlung wichtige Blick auf Steuerungsobjekt und ‑subjekt muss jedoch erhalten bleiben. Mit der Frage nach Steuerungspotenzialen rücken sowohl die steuernden als auch die zu steuernden Akteure deutlicher ins Zentrum. Dabei muss explizit die gesamte Bandbreite von staatlichen, nicht‐staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren berücksichtigt werden. Es geht darum, die institutionelle mit der Akteursperspektive zu verbinden.
Die Governance‐Debatte ist aber auch mit Blick auf den zweiten relevanten Forschungsstrang, an den diese Abhandlung anknüpft, relevant. Wenn etwa Schuppert (2011: 20) vom »Wandel der Staatlichkeit als changes in governance [Herv. i. O.]« spricht, wird die direkte Verbindung zwischen beidem deutlich: Das Governance‐Konzept übersetzt den »Wandel von Staatlichkeit konkretisierend in Wandel von Governancemodi und Governancestrukturen [Herv. i. O.]« (ebd.: 21).
Die erste Anlaufstelle für diese Forschungslinie kann nur der Sonderforschungsbereich 597 an der Universität Bremen sein, der über ein Jahrzehnt lang die Staatlichkeit im Wandel [Transformation of the State] in drei Forschungsphasen zwischen 2003 und 2014 in den Blick nahm. Frick (2018: 1919) konzediert, dass der Sfb »die These der Transformation des Staates besonders wirkmächtig vertreten« habe. Ausgehend von einem zugrunde gelegten vierdimensionalen Staatlichkeitskonzept29 im demokratischen Rechts‐ und Interventionsstaat (DRIS)30, wurde in der ersten Phase des SfB ein Wandel von Staatlichkeit diagnostiziert und mit dem (bildlichen) Begriff der Zerfaserung beschrieben (vgl. Zürn et al. 2004: 6f.; Leibfried/Zürn 2006a: 13f.). Dass die moderne Staatlichkeit zerfasere, zeige sich darin, dass die »vier ehemals national gebündelten Dimensionen« auseinanderdrifteten und sich »in einer Vielzahl andersartiger Muster« neu konfigurierten (Leibfried/Zürn 2006b: 41). Konkreter meint dies, dass sich »neue nicht‐staatliche Träger von Staatlichkeit oberhalb und neben dem Staat etablieren: Staatlichkeit zerfasert« (Genschel/Zangl 2007: 12). Als Ursachen und Erklärung des Wandels wurden in der zweiten Phase des SfB insbesondere die Globalisierung der Wirtschaft, der technische Fortschritt, die demografische Entwicklung und der Wertewandel identifiziert, ergänzt um knapper werdende natürliche Ressourcen (vgl. Sfb 597 2015). Die Zerfaserung der Staatlichkeit lasse sich jedoch nicht allein auf eine Selbstwirksamkeit der genannten Ursachen zurückführen. Diese seien allein nicht prägend genug, als »dass die Entwicklung von Staatlichkeit generell in eine bestimmte Richtung gedrängt wird« (Sfb 597 2010: 25). »Der Wandel des Staates ist mithin eine Kombination aus Selbsttransformation und freigesetzten Eigendynamiken« (Sfb 597 2015). Die Weichstellung für den Wandel erfolge somit durch den Staat selbst, also durch politische Entscheidungen.
»Nur wenn man eine breite Palette materieller, ideeller und institutioneller Weichensteller beachtet, die die Wirkung von Antriebskräften je nach Dimension, Politikfeld und Land beschleunigen, bremsen oder kanalisieren, kann man erklären, warum Staatlichkeit zerfasert [Herv. i. O.]« (Sfb 597 2010: 26).
Frick (2018: 1916) bescheinigt der Transformationsperspektive, dass diese das »Auf und Ab aus Verabschiedung und Wiederentdeckung des Staates hinter sich« lässt, weil sie sich klar von dem »mitunter lautstark prophezeiten Ende des Staates« abgrenzt. Der Staat bleibt die »zentrale Herrschaftsinstitution« und damit unverzichtbar (Genschel/Zangl 2007: 14) – entwickelt sich aber »tendenziell vom Herrschaftsmonopolisten zum Herrschaftsmanager« (ebd.: 16). Er garantiert letztverantwortlich dafür, dass zentrale normative Güter31 erbracht werden, und behält daher die Verantwortung für Organisation und Entscheidung.32 Gleichzeitig teilt er jedoch die Kompetenzen für Organisation und Entscheidung mit anderen Akteuren (vgl. auch Ziekow 2011: 45). Genschel und Zangl (2007: 13f.) charakterisieren die Zerfaserung der Staatlichkeit letztlich in zwei Dimensionen: Mit der Internationalisierung verlagert sich Entscheidungskompetenz auf internationale Organisationen, während die Organisationskompetenz bei den Nationalstaaten verbleibt. Mit der Privatisierung dagegen gibt der Staat Organisationskompetenzen an private Instanzen ab, behält aber die Entscheidungskompetenz.33 Schuppert (2008: 329) kritisiert die »Zerfaserungssemantik« als ein »schiefes Bild, das gerade für den Wandel von Staatlichkeit, wie er von den Autoren selbst beschrieben wird, überhaupt nicht passt [Herv. i. O.]«. Statt des Verfalls des Staates, auf den die Begrifflichkeit der Zerfaserung des Staates des Goldenen Zeitalters hindeute, gehe es um eine veränderte Rolle des Staates in einer veränderten Akteurskonstellation – und damit »nicht um ›Rise and Decline‹, sondern um die Konzeptualisierung von etwas Neuem, Anderem als bisher« (ebd.: 333; vgl. auch Schuppert 1996). Die Theorie des Wandels von Staatlichkeit richtet sich darauf, den Geschichten vom Verfall der Staatlichkeit oder vom Ende und Niedergang des Staates eine nüchternere, langfristig orientierte Perspektive entgegenzusetzen. Wenn Benz (2013: 79) für die Staatstheorie feststellt, dass sie »diesen Wandel als dauerhaft, zum modernen Staat gehörend begreifen« soll, dann gilt dies für die Politikwissenschaft gleichermaßen. Denn in einer »prozesshaften Perspektive« sind »Veränderungen von Staatlichkeit der Normalfall« (Schuppert 2013: 34).
Die Bremer Perspektive berücksichtigt dabei den Wandel von Staatlichkeit in zwei Dimensionen:34 Der externe Wandel – die Entgrenzung des Staates nach außen – erfolgt durch Europäisierung und Globalisierung. Der interne Wandel – der Rückzug des Staates im Inneren – folgt aus Deregulierung und Privatisierung der Leistungserbringung. So wird auch im Oxford Handbook of Transformations of the State die Bedeutung von »international factors« und »domestic factors« wiederholt hervorgehoben (Huber et al. 2015b: 2ff.), wobei auch hier die herangezogenen Ursachen für die Transformation von Staatlichkeit auf die Internationalisierung und Privatisierung beschränkt bleiben. Dementsprechend werden auch die zukünftigen Herausforderungen für den Staat in der globalisierten Welt verortet, wobei die »greatest challenge to state authority and capacity seems to come, not from supra‐ or international organizations with delegated decision‐making power, but rather from private economic actors«, die global tätig sind und sich damit nationalstaatlicher Kontrolle entziehen (Huber et al. 2015a: 837). Digitalisierung spielt dagegen keine Rolle, allenfalls wird die technologische Entwicklung als Teil der domestic factors erwähnt. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Internetentwicklung, der unter dem Aspekt der transnationalen Regulierung und Multi‐Level‐Governance durchaus aufgegriffen wird. Allerdings wird diese Entwicklung nur als Unterpunkt der Globalisierung betrachtet, wie Bendrath et al. (2008: 209) es deutlich zum Ausdruck bringen: »Nichts symbolisiert die Globalisierung besser als das Internet.« Der SfB bietet daher keine grundlegende Perspektive auf den Strukturwandel des Staates im digitalen Zeitalter. Zugleich bleibt auch die Dimension der staatlichen Steuerung(sfähigkeit) unterbelichtet.
Die Steuerungsperspektive wird in den Debatten um den Wandel von Staat und Staatsbildern stärker berücksichtigt. Mit Blick auf einen sich verändernden Typus von Staatlichkeit im digitalen Zeitalter liegen die theoretischen Anknüpfungspunkte in den Analysen zum Übergang vom Leistungs‐ oder Interventionsstaat zum Gewährleistungsstaat (vgl. u.a. Schuppert 2005a) sowie in den Debatten um den schlanken beziehungsweise aktivierenden Staat (vgl. u.a. Damkowski/Rösener 2003). Auch die Perspektive auf einen verhandelnden Staat (vgl. u.a. Heinelt 2005) und kooperativen Staat ist nicht neu. So spricht in den 1990er‐Jahren etwa Scharpf (1993) vom »verhandelnden Staat«, der »ganz wesentlich auf der Autonomie der beteiligten gesellschaftlichen Akteure, auf deren Kooperation er in hohem Maße angewiesen ist«, beruhe (Zimmer 1999: 221), Voigt (1995) vom »kooperativen Staat«, und Mayntz (1993) erforscht Verhandlungssysteme und Policy‐Netzwerke. Alle diese beschreibenden Begrifflichkeiten beinhalten eine steuerungstheoretische Komponente, indem sie eine bestimmte Steuerungsform oder ein Steuerungsinstrument hervorheben. Mit Blick auf diese Verbindung von Leit‐ und Staatsbildern mit der Steuerungsperspektive wird in der vorliegenden Arbeit vom Steuerungsparadigma gesprochen. Damit ist gemeint, dass sich trotz der Varianz an Steuerungsinstrumenten, insbesondere zwischen unterschiedlichen Politikfeldern und gesellschaftlichen Subsystemen, für bestimmte Phasen die Dominanz eines Instrumentes konzedieren lässt.35
Weitere Anknüpfungspunkte liegen in den Debatten um die Transformation des Regierens (vgl. u.a. Haus 2010) und dem Konzept der Ko‑Produktion von Staatlichkeit (vgl. Schuppert 2010: 158), beispielsweise durch Public Private Partnerships (vgl. u.a. Hodge/Greve 2005; Sack 2009). Damit ist explizit die Perspektive auf Steuerung verbunden: sowohl über die Diskussion um mögliche Steuerungsverluste (vgl. Wohlfahrt/Zühlke 1999), als auch über die Potenziale von (gesellschaftlicher) Selbststeuerung (vgl. Mayntz/Scharpf 1995a; Wiesenthal 2006).
Hier zeigt sich, dass darüber hinaus für Deutschland der Modell‐Deutschland‐Ansatz ergänzend genannt werden sollte. Der Begriff steht für ein »bestimmtes politik‐ökonomisches Regime« um den verhandelnden Staat mit »konsensualer Politikgestaltung« als spezifische Form der Entscheidungsfindung (Zimmer 1999: 212). Er bildet damit eine »Metapher für die gewachsenen Governance‐Strukturen« und ein »spezifisches Zusammenspiel von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung«, das zu Formulierung und Implementierung von Politik »unter maßgeblicher Beteiligung der gesellschaftlichen Akteure, politikfeldspezifisch eingebettet, in neo‐korporatistischen Arrangements« führt (ebd.: 211). Aus Steuerungsperspektive tritt hier also neben die Steuerung von Akteuren und Individuen die Nutzung von Akteuren zur Steuerung.
Der Modell‐Deutschland‐Ansatz lässt sich – auch weil er mitunter nicht explizit genannt wird – insbesondere über zwei Zugänge berücksichtigen: Zuvorderst über die Diskussionen über Korporatismus beziehungsweise Neokorporatismus, der aus Steuerungsperspektive unter anderem als ein Ausnutzen der Steuerungsressourcen kollektiver Akteuren zu sehen ist. Elemente des Modell‐Deutschland‐Ansatzes finden sich aber auch in den Debatten um die Verhandlungsdemokratie,36 denn bei der Entscheidungsfindung in korporatistisch organisierten Subsystemen wird der Modus der Verhandlung häufig angewandt. »Die Verhandlungs‐ oder Konsensdemokratie basiert also auf der Einbindung möglichst vieler Interessen sowie einer Entscheidungsfindung auf der Grundlage breiter gesellschaftlicher Zustimmung« (Neunecker 2016: 92). Lehmbruch (1996: 1) führt an, dass staatliche Steuerung in Konkordanzdemokratien insbesondere auf der Nutzung von »›verhandlungsdemokratischen‹ Strategierepertoires« beruht, und sich diese in »eigentümlichen Entwicklungspfaden moderner Staatlichkeit« widerspiegeln.
Bezogen auf die Ebenen des Wandels von Staatlichkeit nach Botzem et al. (2009: 12), finden sich für diese Analyse Bezüge in allen vier Kontexten:
im Wandel von Akteurskonstellationen und einer Akteursperspektive, die Steuerungsobjekte und ‑subjekte berücksichtigt,
in neuen institutionellen Arrangements, Regelungsstrukturen und Regelungsebenen,
in sich wandelnden Konzepten von Verantwortlichkeiten und Legitimitätsbezügen, sowie
in formale und informalen Formen der Entgrenzung oder Grenzverschiebung (von politischen Räumen) bei gleichzeitig stattfindender neuer Netzwerkbildung und Vernetzung.
Diese Staatlichkeitsdiskurse, die sich um den Wandel des staatlichen Modells vom intervenierenden Leistungsstaat hin zum kooperativen Gewährleistungsstaat spinnen, werden aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Frage dieser Abhandlung nach einem neuen Modell von Staat und Staatlichkeit im digitalen Zeitalter in Kapitel IV ausführlich bearbeitet.
Während sich weder in der Forschung zur Transformation der Staatlichkeit noch zum Wandel des Staates und staatlicher Modelle und Leitbilder direkte Bezugnahmen auf die Digitalisierung finden lassen, sieht für das Thema der staatlichen Steuerung im digitalen Zeitalter anders aus. Allerdings verbleiben die Betrachtungen vielfach auf einzelne Ebenen, Felder oder Elemente beschränkt. Hervorzuheben ist etwa die Forschungsliteratur, die sich mit der Digitalisierung von Verwaltung und Verwaltungshandeln (vgl. etwa Veit et al. 2019; Mai 2016; Jann/König 2009), der Rolle des Staates in der Bereitstellung von (digitaler) Infrastruktur (häufig staatlicherseits mit einer ökonomischen Perspektive auf Wirtschaft, Standort und Wettbewerb), Innovationspolitik (vgl. Bauer et al. 2012) oder Regulierungsfragen in einzelnen Feldern der Digital‐ und Netzpolitik auseinandersetzt.37 Gerade der letztgenannte Forschungszweig ist bislang durch eine »staatszentrierte Regulierungsforschung« gekennzeichnet, die insbesondere aus der Perspektive der »staatlichen Normsetzung« heraus erfolgt (Hofmann 2012: 13).
Unterbelichtet bleibt eine übergreifende Perspektive, die Veränderungen in der Regulierung und Steuerung in unterschiedlichen Politikfeldern und einzelner Policy Issues im Zuge der Digitalisierung mit einem inklusiven Blick auf Steuerungssubjekte und ‑objekte analysiert. In diese Forschungslücke soll die vorliegende Abhandlung durch den Fokus auf die Frage nach veränderten Steuerungspotenzialen im digitalen Zeitalter, einem neuen Steuerungsparadigma und dem sich daraus ableitenden Modell von Staatlichkeit vorstoßen.
1 Bis 2014 war dies das interne Motto von Facebook (Blodget 2009; Baer 2014).
2 Begriffe wie Akteur, Adressat, Sender und Empfänger werden in dieser Abhandlung nicht gegendert, wenn sie sich insbesondere auf kollektive Zusammenschlüsse beziehen oder technisch abstrakt verstanden und nicht auf Individuen bezogen werden. Gleiches gilt für eingängige Amtsbezeichnungen und Institutionen – Bundeskanzler:innen bekleiden das Amt des Bundeskanzlers und Betriebsrät:innen sind im Betriebsrat aktiv.
3 In den beiden anderen Teilbereichen, Knowledge und Future Readiness lag Deutschland auf Platz 11 beziehungsweise 19.
4 Im Folgenden werden der vor allem aus der Politikwissenschaft stammende Begriff der politischen Steuerung sowie der insbesondere in den Rechts‐ und Verwaltungswissenschaft genutzte Begriff der staatlichen Steuerung synonym verwandt. Dabei erfolgt die inhaltliche Orientierung dieser Abhandlung am Begriff der politischen Steuerung und folgt dabei dem Argument von Voigt (1995: 57), dass dieser Begriff »es ermöglicht, auch solche Akteure und Aktivitäten in die Untersuchung mit einzubeziehen, die nicht zum Staat im engeren Sinne, wohl aber zum ›politisch‐administrativen System‹ gehören.« Während der politikwissenschaftliche Begriff eher auf das PAS abzielt, besitzt die Rechts‐ und Verwaltungswissenschaft den Staat als Bezugspunkt. Beiden gemeinsam ist hingegen, dass sie sich im Gegensatz zum soziologischen Begriff der »sozietalen Steuerung« – der den Fokus auf das Steuerungsobjekt der Gesellschaft legt – auf die Ebene des Steuerungssubjekts und damit das Steuerungshandeln fokussieren (Voigt 1993: 291).
5 Allenfalls aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive ist es wenig verwunderlich, dass in Mergels (2022) Geschichte von »Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne« zwar aktuelle Bezugnahmen auf die Coronapandemie und monopolartige Digitalkonzerne vorkommen, die Ausführungen zu einer nationalstaatlichen Steuerungsperspektive jedoch dem Interventionsstaat und der Governance‐Debatte des 20. Jahrhunderts verhaftet bleiben.
6 Allein »technologische Risiken« werden als eine von fünf Herausforderungen für den Leistungs‐ und Rechtsstaat genannt. Unter den anderen fünf Kategorien des Territorialstaats, Nationalstaats, Verfassungsstaats, der Demokratie und Bürokratie findet sich gar kein Hinweis auf technologische Entwicklungen – die Inter‐ und Transnationalisierung wird dagegen fast überall genannt (Benz 2008: 266).
7 Der Begriff der Digitalisierung wird häufig undifferenziert und ubiquitär genutzt. Eine definitorische Annäherung an die unterschiedlichen Ebenen der Digitalisierung erfolgt in Kapitel II.1.2.
8 Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit Staat, Staatlichkeit und Staatsfunktionen findet in Kapitel IV statt.
9 Thiele (2019: 270) weist dabei einschränkend darauf hin, dass es vielen bei der Auflösungsthese »nie um eine formelle, sondern um eine materielle Auf‐ beziehungsweise Ablösung des modernen Staates durch schleichende Aufgaben‐ und Steuerungsverluste und zunehmende globalisierungsbedingte Komplexität« gegangen sei.
10 Eine differenzierte Betrachtung des für diese Abhandlung zentralen Begriffs der (politischen) Steuerung erfolgt in Kapitel I.2 und III.
11 Der Begriff Meme stellt das kulturelle Äquivalent zum biologischen Gen dar (vgl. Grünewald‐Schukalla/Fischer 2018: 1). Dawkins (2014: 316–334) entwickelte den Begriff zur Beschreibung, wie kulturelle Phänomene, wissenschaftliche Ideen, Überzeugungen wie der Glaube an Gott oder Verhaltensmuster weitergegeben werden. Memes sind komplexe Ideen, die als codierte Informationen über unterschiedliche Vehikel kommuniziert werden und sich so reproduzieren (vgl. hierzu ausführlich etwa Shifman 2014: 40–45). »Ab den 1990er Jahren entkoppelte sich dieses Konzept von seinen theoretischen Bezügen und wurde als populärkultureller Phänomenbegriff für digitale, das heißt technisch reproduzierte und manipulierte Objekte in der Internetkultur angeeignet« (Grünewald‐Schukalla/Fischer 2018: 1). Beim Meme‐Konzept Dawkins’ (2014: 324) spielt jedoch, analog zum Gen, »Langlebigkeit, Fruchtbarkeit und Wiedergabetreue« eine wichtige Rolle. Im Unterschied dazu können Internet‐Meme viral gehen, sie sind aber ebenso »alltägliche kommunikative Praxis […], in der die kreative Veränderung, Verbreitung und Aneignung kultureller Formen auch jenseits messbarer Wellen großer und bekannter Memes« stattfindet (Grünewald‐Schukalla/Fischer 2018: 5).Im Fall von Internet‐Memes erfolgt die Verbreitung oftmals durch eine Kombination aus Text und Bild oder Video. Dabei verstetigen sich diese aber nur bedingt, viel häufiger unterliegen sie Veränderungen in Form und Inhalt. Während der Reproduktion erfolgt also eine Aneignung, in der Memes variantenreich transformiert und variiert werden. Zudem werden sie vielfach remixed (kombiniert) und beziehen sich wechselseitig aufeinander (referenzieren). Dabei können Memes sich auch verselbstständigen und über ihren Ursprungskontext hinaus in andere Bereiche eindringen (vgl. ebd.: 7). Sie knüpfen damit stark an den von Stalder (2017: 95ff.) herausgearbeiteten drei kulturellen Formen der Digitalität an: Referenzialität, Gemeinschaftlichkeit und Algorithmizität.
12 Gleichwohl bezog sich Merkel mit ihrer Aussage auf der Pressekonferenz anlässlich des Besuchs Barak Obamas direkt auf die sich zeitgleich in immer weiteren Details entfaltenden Enthüllungen Edward Snowdens über den NSA‐Überwachungsskandal. Krieger und Machnyk (2019) weisen daher zu Recht darauf hin, dass die heute memetische Aussage »Das Internet ist für uns alle Neuland« aus ihrem Kontext herausgehoben und rekontextualisiert wurde. »Dadurch, dass der Prism‐Kontext [Herv. i. O.], auf den sich die Aussage ursprünglich bezog, komplett ausgeblendet wurde, stand der Satz schließlich völlig isoliert im Raum und legte semantisch eine völlig andere Lesart nahe, nämlich, dass das Internet an sich ein Gebiet darstelle, auf dem keine oder nur unzureichende Erfahrungen bestünden« (ebd.: 123).
13 Zur vertiefenden Darstellung von Steuerung, Steuerungsfähigkeit, Steuerbarkeit und Steuerungspotenzial siehe Kapitel I.2.
14 Der Nationalstaat ist hier ein Untertyp des modernen Staates, der durch die politische Gemeinschaft als besonderes Verhältnis der zwischen Staat und Staatsvolk, dessen Zusammengehörigkeitsgefühl auf historischen Ereignissen beruht, und politische Selbstbestimmung auf einem begrenzten Territorium gekennzeichnet ist. Auch wenn Deutschland zugleich dem Untertyp des demokratischen Verfassungsstaates zuzuordnen ist, folgt daraus in keiner der beiden Richtungen eine bedingte Abhängigkeit zwischen den Typen (vgl. Thiele 2019: 212ff., 235).
15 Wenngleich natürlich weitergehende Überlegungen und Modelle, bei denen die Nationalstaaten durch »kosmopolitischen Föderalismus« oder einen »Weltbundesstaat« ersetzt werden, existieren (siehe etwa Zürn 2011: 87ff.).
16 Dementsprechend führt Willke (1997: 9f.) mit Blick auf die Gesellschaft aus: »Nur territorial und normativ ausgegrenzte Einheiten sind in der Lage, die Tiefenstrukturen ihrer (Selbst‑)Steuerung autonom zu setzen. […] Solange es keine Instanz, kein Verfahren und keine Regeln gibt, welche für die Welt insgesamt verbindliche Normen der Selbststeuerung setzen, macht die Rede von der Weltgesellschaft keinen Sinn.«
17 Dementsprechend beantwortet etwa Boehme‐Neßler (2009: 194) seine Frage danach, wie Staaten mit »ihrer Relativierung durch die Globalisierung und die Digitalisierung« umgehen, mit »zwei gegensätzliche[n] Entwicklungen – oder Modelle[n] – […]: Supranationalisierung und Governance.« Supranationalisierung verändert dabei die Rolle des Nationalstaates durch sein gewandeltes Verhältnis zu anderen Akteuren (Staaten oder supranationalen Organisationen) nach außen. Durch Governance wandelt sich die Rolle des Staates durch veränderte Beziehungen zu anderen Akteuren (Unternehmen oder Organisationen) nach innen.
18 Eine Spezifizierung des modernen Staates (etwa als westlich, liberal, demokratisch) ist notwendig, denn eine »absolutistische Monarchie, ein totalitäres Regime oder eine Militärdiktatur kann ebenso moderner Staat sein wie eine konstitutionelle Monarchie oder Demokratie« (Thiele 2019: 211).
19 Da es in dieser Abhandlung um die Frage nach Steuerungspotenzialen und einem veränderten Steuerungsparadigma geht, wird an dieser Stelle bewusst nicht vom demokratischen Rechts‐ und Interventionsstaat westlicher Prägung (DRIS) gesprochen.
20 Der moderne Staat ist expliziter Gegenstand geschichtswissenschaftlicher und zeithistorischer Betrachtungen (siehe etwa Reinhard 2007; oder jüngst Mergel 2022) oder soziologischer Analysen (siehe etwa Schulze‐Fielitz 2013). Rechtswissenschaft, Staatsrecht und Staatstheorie beschäftigten sich mit dem Wandel von Staatsverständnissen und Staatssouveränität (siehe etwa Lepsius 2013; Vesting 1992; Grimm 2009; oder jüngst Thiele 2019) oder seiner Legitimität (Herbst/Zucca‐Soest 2020; Schliesky 2020b). Einen umfassenden Blick auf die Staatswissenschat liefert Schuppert (2003). In Bezug auf die rechtswissenschaftliche Debatte um Staatlichkeit im Wandel spricht Schulte (2017: 44) von einer »Renaissance der Verfassungstheorie, die an die Stelle des ›Denkens vom Staat her‹ getreten sei«. Diese Debatte bringe »die Chiffre ›Verfassung statt Staat‹ versus ›Verfassungsstaat‹ […] plakativ auf den Punkt« (ebd.: 51). Dieses Wechselspiel findet sich etwa auch bei Pernice (2020) und seiner Beschäftigung mit »Staat und Verfassung in der Digitalen Konstellation«. Zwar steht das letzte (und jüngste) Kapitel seiner kumulativen Habilitation unter dem Titel »Der Staat in der Digitalen Konstellation« und stellt unter anderem die Frage, ob der Staat sich neu erfinden müsse, denn: »Letztlich kann es nur um den Wandel von Staatsbild und Staatsfunktionen unter den Bedingungen der Digitalisierung gehen« (ebd.: 227). Letztlich kratzt die Darstellung aber nur an der Oberfläche. Der Staat muss sich in der der digitalen Konstellation neu erfinden und rekonstruieren – wobei die »Digitalisierung […] zugleich Gegenstand und Instrument bei diesem Bemühen« darstellt (ebd.: 228). Dabei kommt Pernice (ebd.: 236) zwar zu dem Ergebnis, dass der Staat »keineswegs seine zentrale Funktion für den Menschen verloren« hat, ihn jedoch die »neuen Bedingungen zur Abkehr von traditionellen Leitbildern wie der staatlichen – potentiellen – Allzuständigkeit, Souveränität oder Unentrinnbarkeit« zwingen. Zugleich bleibt er aber die Antwort schuldig, was die (möglichen) neuen Leitbilder aus‐ und kennzeichne.Die Verwaltungswissenschaft hat den Staat ohnehin, auch als steuernden Akteur der Verwaltung, im Blick (siehe etwa Döhler 2007a; Döhler et al. 2015). Die umfassende Bedeutung, die dabei der Digitalisierung zukommt, zeigt jüngst beispielhaft das »Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung« (2020b). Für einen Überblick über disziplinäre und interdisziplinäre Zugänge zum Staat siehe weiterhin etwa Voßkuhle et al. (2013).
21 Mit Blick auf die Steuerung der Verwaltung konstatiert so etwa Seibel (2017: 161): »So verdienstvoll die Governance‐Forschung [Herv. i. O.] in deskriptiver Hinsicht war und ist, so unzureichend ist und bleibt sie in normativer und analytischer Hinsicht. Wie bedeutsam und einflussreich nicht‐hierarchische und informelle Steuerungsformen im öffentlichen Sektor letzten Ende sind, wurde niemals untersucht«.
22 Dementsprechend hat sich der Begriff weiter ausdifferenziert. So beinhaltet er, beispielsweise als Internet Governance, »formelles oder informelles Handeln zur Erreichung bestimmter Ziele« im Rahmen einzelner Policies oder Politikfelder (Betz/Kübler 2013: 97). Als Multi‐Level‐Governance nimmt er Regelungsverfahren jenseits des Nationalstaats oder Koordinationsstrukturen in innerstaatlichen Mehrebenensystemen in den Blick (vgl. etwa Schuppert 2011: 30f.), während Public Governance als Reformstrategie zur Verwaltungsmodernisierung diskutiert wird (vgl. etwa Klenk/Nullmeier 2004: 9f.).
23 In einem engen Verständnis von Governance wird dieser als Gegenbegriff zu staatlicher Steuerung (Hierarchie) verstanden und nimmt damit eine nicht‐staatliche Perspektive ein (vgl. Schuppert 2011: 32f.).
24 Der Fokus des in dieser Abhandlung genutzten Governance‐Begriffes liegt auf Governance als einem Regelsystem und nicht auf Governance als einem Modernisierungsleitbild (vgl. Schuppert 2011: 13). Schulte (2017: 34) weist darauf hin, dass gerade das Verständnis von Governance als »interaktionistische Steuerungstheorie« auch erklärt, weshalb der Anschluss an dieses aus der Politikwissenschaft stammende Konzept »Teilen der Staats‐ und Verwaltungsrechtslehre« so leicht fällt.
25 Mayntz (2009: 9) weist so etwa darauf hin, dass Governance in der »weitesten Begriffsvariante« sowohl Markt, Hierarchie wie auch Netzwerke umfasst und damit alle Formen vertikal hierarchischer und horizontaler Steuerung. Nur in einer von mehreren weiteren Begriffsvarianten werden »speziell nicht‐hierarchische [Herv. i. O.] Formen der Regelung als Governance bezeichnet« (ebd.).
26 Zur Systematisierung von Steuerungsformen und ‑instrumenten siehe Kapitel III.1 und III.2.
27 Zur Indienstnahme der Zivilgesellschaft siehe Kapitel V.3.3.2.
28 Sowohl Politiknetzwerke als auch PPP werden der Collaborative Governance zugerechnet (siehe etwa Straßheim 2013).
29 Die vier Dimensionen des Staatlichkeitskonzeptes des SfB sind die Rechts‑, Legitimations‑, Wohlfahrts‐ und Ressourcendimension.
30 Dieser Ausgangspunkt des Goldenen Zeitalter des Staates liegt in den 1960er‐ und 1970er‐Jahren (vgl. Zürn et al. 2004: 6). Zur Kritik an diesem Bezugspunkt, von dem ausgehend »alles nur noch als Verfallsgeschichte gesehen und geschrieben werden kann«, siehe Schuppert (2008: 332f.).
31 Die vier, auf die vier Dimensionen des Staatlichkeitskonzeptes des SfB bezogenen, normativen Güter sind Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimität, Wohlfahrt und Sicherheit.
32