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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Beziehungen, Note: 2,0, Universität Stuttgart (Institut für Sozialwissenschaften - Abteilung für Internationale Beziehungen und Europäische Integration), Veranstaltung: Vorlesung "Einführung in die Internationalen Beziehungen", Sprache: Deutsch, Abstract: Stellen militärische Interventionen in fremde Länder ein legitimes Instrument der Außenpolitik von Staaten dar oder nicht? Um diese Frage zu beantworten, betrachtet und bewertet die Arbeit den Sachverhalt aus der Sicht zweier Theorien der Internationalen Beziehungen: Dem Realismus und dem Liberalismus. Neben der grundsätzlichen Frage nach der Legitimität von militärischen Interventionen im Allgemeinen soll der Afghanistan-Einsatz immer wieder als aktuelles empirisches Beispiel herangezogen werden. Der Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan schlug in der Presse große Wellen. Nach 20 Jahren des Krieges und der Zerstörung entschied vor allem der US-amerikanische Ex-Präsident Donald Trump, aber auch sein Nachfolger und amtierender Präsident Joe Biden, dass es nun an der Zeit wäre, diesen Einsatz zu beenden. Nachdem die USA in Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in das Land intervenierten, entmachteten sie die sich dort aufhaltenden Taliban und schufen so vermeintlich Sicherheit im Land. Neben den US-Truppen war durch das UN-Mandat auch die NATO an diesem Einsatz beteiligt, wodurch ebenso die Bundesrepublik Deutschland Truppen in den Nahen Osten sandte. Nachdem die direkte Bedrohung gebannt gewesen zu sein schien, verlagerte sich der Schwerpunkt des Afghanistan-Einsatzes in Richtung des Nation-building. Hierzu wurden bspw. eine Übergangsadministration, aber auch andere plurale Machtstrukturen installiert, wodurch sich der Konflikt schließlich vor allem auf Betreffe der nationalen Ebene verlagerte. Doch der Afghanistan-Einsatz ist nur eines von vielen Beispielen, in denen Staaten in fremde Länder vorstießen. Man betrachte hierzu beispielsweise den Irak-Einsatz aus dem Jahre 2003. Bei diesem fehlte nicht nur das notwendige UN-Mandat, sondern, wie man im Nachgang herausfand, neben einer selbst entworfenen Bedrohungssituation auch der rechtfertigende Grund. Im Endeffekt waren es in diesem Fall und sind es in vielen Fällen eher egoistische Einzelinteressen, wie eben das Interesse an natürlichen Ressourcen, die die Staaten zu einem solchen Vorgehen motivieren.
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