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Fragen zur ZPO? Hier wird die Zivilprozessordnung von einem erfahrenen Richter einprägsam erläutert. Aus dem Inhalt:
Gerichte, Zuständigkeiten, Klagen; Parteien, Rechtsanwälte, Kosten; Mahnverfahren, Prozesskostenhilfe, GVG; Urteil, Vergleich, Rechtsmittel; Zwangsvollstreckung, Pfändung, Arrest.
Das pädagogisch aufgebaute Lehrbuch mit praktischen Fallbeispielen, Leitsätzen und Übersichten. strukturiert die Ergebnisse in Leitsätzen und Übersichten. Es enthält auch wertvolle Hinweise für die praktische Arbeit. Das Buch richtet sich u. a. an Studierende der Fächer Jura und BWL, an angehende Rechtsfachwirte, an Auszubildende zum Beruf als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und an Schüler an Wirtschaftsakademien sowie Berufs- und Handelsschulen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2013
leicht gemacht®
Der prägnante, verständliche Überblick zu Recht und Steuer mit Beispielen, Fällen, Übersichten und Leitsätzen.
Die leicht gemacht®-SERIEN haben Generationen von Studierenden erfolgreich in die verschiedenen Themenbereiche eingeführt. Sie richten besonderes Augenmerk auf didaktische Erfordernisse und sind auf die Bedürfnisse des Anfängers zugeschnitten.
Die Bände sind so angelegt, dass Vorkenntnisse nicht erforderlich und nach dem Durcharbeiten des Textes die wichtigen Grundlagen vermittelt sind. Sie eignen sich als Einstieg, aber auch zur Wiederholung vor der Abschlussprüfung.
Die Bände wenden sich nicht nur an diejenigen, für die die jeweiligen Themen in Recht und Steuer ein Hauptfach darstellen, sondern auch an jene, die Fachkenntnisse im Nebenfach erwerben müssen. Begeisterte Leser sind Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien, aber auch die Teilnehmer vieler weiterer berufsbezogener Ausbildungen.
Schließlich vermitteln die Bände auch jedem Interessierten auf verständliche und kurzweilige Weise die Grundlagen unseres Rechts- und Steuersystems.
Die leicht gemacht®-SERIEN erscheinen im
Ewald v. Kleist Verlag, Berlin
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Reihe leicht gemacht®
Herausgeber:Dr. jur. Dr. jur. h.c. Helwig HassenpflugRichter am AG Dr. Peter-Helge Hauptmann
ZPO
leicht gemacht
Die Zivilprozessordnung übersichtlich – kurz – einprägsam
2., vollständig überarbeitete Auflage
von
Robin Melchior
Richter am Amtsgericht
Ewald v. Kleist Verlag, Berlin
[2]
Besuchen Sie uns im Internet:www.leicht-gemacht.de
Umwelthinweis:Dieses Buch wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt
Autoren und Verlag freuen sich über AnregungenGestaltung: Michael Haas, www.montalibros.eu;; J. Ramminger, BerlinDruck & Verarbeitung: Druck und Service GmbH, Neubrandenburgleicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen© 2013 Ewald v. Kleist Verlag, Berlin
ISBN 978-3-87440-310-8
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I.Grundlagen
Lektion 1: Rechtsquellen, Justizgrundrechte
Lektion 2: Verfahrensgrundsätze
II.Erkenntnisverfahren
Lektion 3: Zivilgerichte und Zuständigkeiten
Lektion 4: Parteien, Rechtsanwälte, Kosten, Prozesskostenhilfe
Lektion 5: Klageverfahren, Einleitung
Lektion 6: Klageverfahren, Durchführung
Lektion 7: Urteil, Vergleich
Lektion 8: Mahnverfahren, besondere Zivilverfahren
Lektion 9: Rechtsmittel, Rechtskraft
III.Zwangsvollstreckung
Lektion 10: Zwangsvollstreckung in bewegliches u. unbewegliches Vermögen
Lektion 11: Zwangsvollstreckung in Geldforderungen u. sonstige Rechte
Lektion 12: Besondere Verfahren der Zwangsvollstreckung
Abkürzungen
Sachregister
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Übersicht 1 Zivilprozess
Übersicht 2 Ordentliche Gerichtsbarkeit
Übersicht 3 Justizgrundrechte
Übersicht 4 Verfahrensmaximen der ZPO
Übersicht 5 Sachliche Zuständigkeit
Übersicht 6 Rechtspfleger
Übersicht 7 Prozessbeteiligte
Übersicht 8 Mehrheit von Klägern und Beklagten und Parteiänderungen
Übersicht 9 Beratungshilfe
Übersicht 10 Klagearten, Anträge und Gesuche
Übersicht 11 Streitgegenstand
Übersicht 12 Zustellung
Übersicht 13 Rechtshängigkeit
Übersicht 14 Früher erster Termin
Übersicht 15 Schriftliches Vorverfahren
Übersicht 16 Zulässigkeit der Klage
Übersicht 17 Begründetheit einer Klage
Übersicht 18 Protokoll
Übersicht 19 Beweismittel
Übersicht 20 Inhalt und Aufbau von Urteilen
Übersicht 21 Urteilsarten
Übersicht 22 Einspruch gegen Versäumnisurteil
Übersicht 23 Gütliche Beilegung
Übersicht 24 Schiedsgericht
Übersicht 25 Mahnverfahren
Übersicht 26 Besondere Zivilverfahren
Übersicht 27 Berufung
Übersicht 28 Berufungsbegründung
Übersicht 29 Berufungsentscheidung durch Beschluss
Übersicht 30 Rechtsbehelfe etc
Übersicht 31 Vollstreckungstitel
Übersicht 32 Vorläufige Vollstreckbarkeit
Übersicht 33 Immobiliarzwangsvollstreckung
Übersicht 34 Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen
Übersicht 35 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Übersicht 36 Wirkungen des Insolvenzverfahrens
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Handwerker Rudi beabsichtigt den Michel auf Zahlung von 4.000 € zu verklagen. Michel schuldet Rudi diesen Betrag für die Sanierung seines Badezimmers. Rudi wohnt in Leipzig. Michel lebt in Halle; dort ist auch das Badezimmer, das Anlass für den Rechtsstreit ist.
Bei welchem Gericht kann Rudi seine Klage einreichen?
Es geht um die Frage, welcher Rechtsweg Rudi für seinen Streit mit Michel um die Bezahlung einer privaten Rechnung offen steht. Für die Antwort sind mehrere Gesichtspunkte zu unterscheiden:
1.Welcher Zweig der Gerichtsbarkeit ist zuständig?
2.Welches Gericht ist für die Klage sachlich zuständig?
3.Welches Gericht ist für die Klage örtlich zuständig?
4.Wer entscheidet über den Fall?
Leitsatz 2
Gerichtsbarkeit
Die rechtsprechende Gewalt liegt in der Hand von Gerichten der Länder und des Bundes, die aufgeteilt sind in die Verfassungsgerichte und die Fachgerichtsbarkeiten: Es gibt die Fachgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (12 GVG), die Verwaltungsgerichte, die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, und die Sozialgerichte;
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Strafgerichte und die Zivilgerichte.
Die Zivilgerichte sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 13 GVG), Familiensachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (u.a. Nachlass, Vormundschaft, Handelsregister).
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Geht es bei Rudi und Michel um einen bürgerlichen Rechtsstreit im Sinne des § 13 GVG?
Leitsatz 3
Bürgerlicher Rechtsstreit
Kennzeichnend für einen bürgerlichen Rechtsstreit ist, dass sich natürliche Personen, private Unternehmen oder juristische Personen gegeneinander um Ansprüche streiten, deren Ursprung im Privatrecht liegt, z.B. dem BGB, HGB, VVG, WEG. Das können Ansprüche sein aus Verträgen, ungerechtfertigter Bereicherung, unerlaubter Handlung, Eigentum, Besitz, o.ä.
Die Zuordnung erfolgt nach dem Streitgegenstand, also nach dem Lebenssachverhalt, den die Parteien im Prozess vortragen und ihren Anträgen (Prozessualer Anspruch).
Die ZPO findet Anwendung auf alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche vor die ordentlichen Gerichte gehören (§ 3 EGZPO).
Hier handelt es sich um einen bürgerlicher Rechtsstreit, weil Rudi und Michel um Rechte und Pflichten aus einem privaten Vertrag streiten.
Ergänzung: Sind die anderen Gerichte nicht ordentlich?
Zivil- und Strafgerichte werden nach § 13 GVG traditionell unter dem Begriff der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammengefasst, weil sie in der historischen Entwicklung die ersten unabhängigen Gerichtszweige waren. Nach Art. 92, 95 und 97 GG sind auch die anderen Gerichtszweige unabhängig.
Der Begriff des bürgerlichen Rechtstreites grenzt die Zuständigkeiten der Zivilgerichte von denen der anderen Fachgerichte ab. Praktische Bedeutung hat das im Verhältnis zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 VwGO) und zu den Arbeitsgerichten (§ 2 ArbGG).
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