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Du befindest dich in der Prüfungsvorbereitung für den Ausbilderschein? Dann bist du hier genau richtig! Es gibt sicherlich viele Bücher zum Thema Ausbilder werden bzw. zur Ausbildereignungsverordnung. Du findest in diesem eBook alles, um dich optimal auf die Prüfung vorzubereiten. Das eBook orientiert sich an den vier Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung vorbereiten, durchführen und abschließen. Auch die Gesetzesgrundlagen und Rechtsquellen werden im eBook thematisiert.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 29
Warum habe ich dieses Buch geschrieben? Ganz einfach: Ich möchte dich bei der Prüfungsvorbereitung zur Ausbilderprüfung nach AEVO (Ausbildereignungsverordnung) unterstützen. Ich möchte mich dir kurz vorstellen: Mein Name ist Janik. Ich bin von Beruf Fachinformatiker für Systemintegration und bei einem IT-Dienstleister als zertifizierter Projektleiter (IHK) und IT-Administrator tätig. Außerdem habe ich die AEVO-Prüfung erfolgreich (mit 92%) bestanden und bin als Ausbilder bei meinem Arbeitgeber tätig. In meiner Freizeit betreibe ich einen Internet-Blog rund um die Themen IT-Berufe, IT-Weiterbildungen und IT-Prüfungsvorbereitung. Den Internet-Blog erreichst du unter www.techbeck.com.
Es gibt sicherlich viele Bücher zum Thema Ausbilder werden bzw. zur Ausbildereignungsverordnung. Ich habe das erforderliche Wissen komprimiert und möchte dir das theoretische Wissen mit diesem Buch an die Hand geben. In diesem eBook findest du alles, um dich optimal auf eine erfolgreiche Prüfung vorzubereiten.
Solltest du Fragen oder Anregungen haben, kannst du gerne eine Mail an [email protected] senden.
Ich wünsche dir viel Spaß mit meinem Buch und drücke dir für deine Ausbildereignungsprüfung beide Daumen!
Im Rahmen der Ausbildertätigkeit wird der Ausbilder mit Inhalten aus verschiedenen Rechtsquellen konfrontiert (siehe Abbildung). Die verschiedenen Rechtsquellen werden in diesem Kapitel näher beschrieben und können über den jeweiligen QR-Code aufgerufen werden.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Das Berufsbildungsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die oben genannten Punkte. Es sichert die Qualität der Berufsausbildung in Deutschland und verbessert die Chancen für junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Das BBiG regelt unteranderem die folgenden Themen:
Ausbildungsvertrag
Pflichten des Auszubildenden
Pflichten des Ausbildenden
Probezeit
Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal
Beendigung der Ausbildung
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die zentralen Regelungen im Mutterschutzgesetz betreffen:
Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
Die Gestaltung des Arbeitsplatzes
Kündigungsschutz
Entgeldersatzleistungen
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretern. Bestandteile sind u.a.:
Voraussetzung und Wahl des Betriebsrates
Mitwirkungsrechte
Mitbestimmungsrechte
Informationsrechte
Beratungsrechte
Widerspruchsrechte
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Überforderung während der Ausbildung und im Berufsleben schützen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden beschäftigt werden
Jugendliche unter 18 Jahren stehen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Ruhepause zu
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, wenn an einzelnen Werktagen der Woche die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist
Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten
Ruhezeiten müssen in einer angemessenen zeitlichen Länge gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Begin und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit