Betreuung daheim - Rosemarie Schön - E-Book

Betreuung daheim E-Book

Rosemarie Schön

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Beschreibung

Legal und leistbar zur Betreuung daheim! Die Nachfrage nach flexiblen Betreuungsleistungen für ältere oder hilfsbedürftige Menschen wird immer größer. Dieser Ratgeber gibt in zweiter Auflage einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Themen rund um die Personenbetreuung in den eigenen vier Wänden, z.B.: • Rechte und Pflichten für Betreuer und betreute Person • Tätigkeitsumfang der Personenbetreuer • Vertragsgestaltung • Anmeldung bei der Sozialversicherung • Gewerbeanmeldung • Sonderregelungen für ausländische Betreuer • Förderungen Mit vielen Beispielen, Tipps, Checklisten, nützlichen Adressen und Links!

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Seitenzahl: 245

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MANZ RATGEBER

Betreuung daheim

Schritt für Schritt zur legalen Pflege

 

 

 

 

Betreuung daheim

Schritt für Schritt

zur legalen Pflege

2. Auflage

von

 

Dr. Rosemarie Schön

Dr. Elisabeth Sperlich

Dr. Thomas Neumann

Mag. Michael Somlyay

 

 

 

 

 

 

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der AutorInnen sowie des Verlages ist ausgeschlossen.

ISBN Buch: 978-3-214-05834-0

ISBN E-Book: 978-3-214-05836-4

© 2014 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, WienTelefon: (01) 531 61-0E-Mail: [email protected]: MasterfileDatenkonvertierung und Satzherstellung: BuX. Verlagsservice, www.bux.cc

 

DAHEIM statt ins Heim Schritt für Schritt zum Personenbetreuer Legal und leistbar!

In unserer heutigen Gesellschaft stehen immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüber. Sie ist – demografisch betrachtet – eine alternde Gesellschaft. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Österreicherinnen und Österreicher ist stetig am Steigen, während die Geburtenrate tendenziell stagnierend ist. Es besteht dadurch eine immer größer werdende Nachfrage an flexiblen Betreuungsleistungen für ältere oder hilfsbedürftige Menschen.

Unser gemeinsames zentrales Anliegen ist es, den Menschen in den Mittelpunkt der Regelungen über die Betreuung zu stellen. Auf der einen Seite sollen betreuungsbedürftige Menschen die Möglichkeit haben, frei wählen zu können, welche Betreuungsart ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Dabei muss die Betreuung auch leistbar sein. Auf der anderen Seite soll der Betreuungskraft ein legales Handeln in Rechtssicherheit garantiert werden. Auch soll sie vollen sozialversicherungsrechtlichen Schutz genießen.

Mit den neuen Regelungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um vielen Menschen zu ermöglichen, ihren Traum vom Altwerden in den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Das Herzstück der neuen Bestimmungen, die sowohl die selbständige, als auch die unselbständige Betreuung regeln, ist die Schaffung eines freien Gewerbes der Personenbetreuung. Dadurch ist gewährleistet, dass eine Betreuung auf legaler Basis und in guter Qualität leistbar ist. Der Personenbetreuer kann seine Leistungen maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der betreuten Person anbieten – von einer stundenweisen bis hin zur 24-Stunden-Betreuung.

Der vorliegende Ratgeber soll Menschen, die Betreuung benötigen, und ihren Angehörigen wertvolle Hinweise geben, wie eine legale – und leistbare – Betreuung funktionieren kann. Er erklärt Schritt für Schritt, wie man zum Personenbetreuer wird. Die Autoren haben sich bemüht, einen praxisgerechten Überblick über die neuen Regelungen zu geben: Sie warnen den Leser vor möglichen Fallstricken, versorgen ihn mit guten Tipps zur einfachen Umsetzung und untermalen die Regelungen mit Beispielen aus dem Leben.

Ich lade Sie ein, sich von diesem Ratgeber „Betreuung daheim – Schritt für Schritt zur legalen Pflege“ leiten zu lassen auf Ihrem Weg zur legalen Personenbetreuung!

Dr. Christoph Leitl

Präsident der Wirtschaftskammer Österreich

 

Autorenverzeichnis

Dr. Rosemarie Schön, geb. 1974, ist Juristin und seit 2005 Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Von 2000 bis 2003 war sie als Mitarbeiterin des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit mit den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialpolitik betraut. In ihrer Zeit als stv. Kabinettchefin der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen von 2003 bis 2005 betreute sie die Bereiche Gesundheits-, Strukturpolitik und Sozialversicherungsrecht.

Dr. Elisabeth Sperlich, LL.M, geb. 1976, ist Juristin und seit 2006 Referentin in der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Nach ihrer Zeit als Assistentin an der Universität Wien, weiters als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof und als nationale Sachverständige bei der Kommission in Luxemburg betreut sie nun als Fachexpertin unter anderem die Bereiche des öffentlichen Rechts und des Gewerberechts.

Dr. Thomas Neumann, geb. 1971, ist Jurist und Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Nach seiner Zeit als Universitätsassistent an der juristischen Fakultät der Universität Wien war er u.a. in der Wirtschaftskammer Österreich, zuletzt als stv. Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit, tätig und wirkte an zahlreichen sozialpolitischen Reformen als Experte mit. Er befasste sich in über 100 wissenschaftlichen Aufsätzen mit der Sozialpolitik und dem Sozialrecht. Derzeit ist er auch Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Mag. Michael Somlyay, geb. 1980, ist Jurist und Referent im Kabinett des Bundesministeriums für Justiz. Er betreut in dieser Funktion den Bereich Zivilrecht. Von 2007 bis 2013 war er in unterschiedlichen Funktionen in der WKÖ tätig und betreute unter anderem die Bereiche Vertragsrecht, Steuerrecht, Bürokratieabbau und Öffentliches Recht.

 

Abkürzungsverzeichnis

ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Abs.

Absatz

ALVG

Arbeitslosenversicherungsgesetz

AMPFG

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

AMS

Arbeitsmarktservice

AngG

Angestelltengesetz

APG

Allgemeines Pensionsgesetz

Art.

Artikel

ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

AÜG

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

AÜR

Ausübungsregeln

AuslBG

Ausländerbeschäftigungsgesetz

AuslBVO

Ausländerbeschäftigungsverordnung

AVRAG

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

AZG

Arbeitszeitgesetz

BAO

Bundesabgabenordnung

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BMF

Bundesministerium für Finanzen

BMSK

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

BMWA

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

BPGG

Bundespflegegeldgesetz

BSVG

Bäuerliches Sozialversicherungsgesetz

BVB

Bezirksverwaltungsbehörde

B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

bzw.

beziehungsweise

d.h.

das heißt

DHG

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

EFZ

Entgeltfortzahlung

EFZG

Entgeltfortzahlungsgesetz

ELDA

Elektronischer Datenaustausch

EStG

Einkommensteuergesetz

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

ev.

eventuell

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

FA

Finanzamt

ff.

fortfolgende

FinanzstrafG

Finanzstraf-Gesetz

FLAG

Familienlastenausgleichsgesetz

FPG

Fremdenpolizeigesetz

FSG

Führerscheingesetz

GewO

Gewerbeordnung

GKK

Gebietskrankenkassen

GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

GuKG

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

HBeG

Hausbetreuungsgesetz

HGHAG

Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.S.

im Sinne

i.S.d.

im Sinne des

i.V.m.

in Verbindung mit

KIAB

Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung

KSchG

Konsumentenschutzgesetz

lit.

litera

LStR

Lohnsteuerrichtlinien

MeldeG

Meldegesetz

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NAG

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

NeuFöG

Neugründungs-Förderungsgesetz

Nr.

Nummer

NSchG

Nachtschwerarbeitsgesetz

OGH

Oberster Gerichtshof

PVA

Pensionsversicherungsanstalt

Rz

Randziffer

S.

Seite

sog.

sogenannte

StGB

Strafgesetzbuch

SV

Sozialversicherung

SVA

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

SVB

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

u.a.

unter anderem

u.ä.

und ähnliches

UGB

Unternehmensgesetzbuch

UStG

Umsatzsteuergesetz

usw.

und so weiter

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VAEB

Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen und des Bergbaus

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

VwGH

Verwaltungsgerichtshof

VwSlg.

Sammlung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes

WK

Wirtschaftskammer

Z

Ziffer

z.B.

zum Beispiel

INHALT

 

Daheim statt ins Heim

Autorenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Allgemeines

  I.  Einleitung

 II.  Rechtliche Grundsatzfragen

1.  Kompetenzverteilung

2.  Abgrenzung selbständige (GewO) unselbständige (HBeG) Tätigkeit

III.  Rechtliche Grundlagen (Aufzählung)

1.  Hausbetreuungsgesetz

2.  Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz

3.  Gewerbeordnung

4.  Verordnungen gem § 69 GewO

5.  Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

6.  Ärztegesetz

7.  Bundespflegegeldgesetz

8.  Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

IV.  Allgemeiner Überblick über die Tätigkeit eines Personenbetreuers

1.  Definition von Betreuung

2.  Die Ausübung von pflegerischen Tätigkeiten durch Personenbetreuer

3.  Berufsbilder im Umfeld der Personenbetreuung

 V.  Förderung

1.  Regelungen des BPGG und der Richtlinien

2.  Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung

3.  Förderung bei unselbständiger Betreuung

4.  Förderung bei selbständiger Betreuung

5.  Einkommen und Vermögen

6.  Verfahren, Meldepflichten, Rückforderung

7.  Förderung bei Betreuung durch Angehörige

Unselbständige Betreuer

  I.  Die Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes

1.  Geltungsbereich

2.  Arbeitszeitrechtliche Sonderregelungen

 II.  Sozialversicherung

1.  Anmeldung des Betreuers

2.  Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge

3.  Abmeldung des Personenbetreuers

4.  Sonstige Verpflichtungen im Sozialversicherungsrecht für Dienstgeber

5.  Strafbestimmungen und Haftung des Dienstgebers im Sozialversicherungsrecht

III.  Steuern

1.  Einkommensteuer (Lohnsteuer)

2.  Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer

IV.  Vertragliche Fragen

1.  Vertragsanbahnung

2.  Vertragspartner

3.  Der Arbeitsvertrag

4.  Vertragsdauer

V.  Rechte und Pflichten des unselbständigen Personenbetreuers

1.  Überblick über die Rechte des unselbständigen Personenbetreuers

2.  Überblick über die Pflichten des unselbständigen Personenbetreuers

VI.  Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

VII.  Zivilrechtliche Haftungsfragen und Fragen der Leistungserbringung

1. Treue- und Fürsorgepflichten

2. Schädigung des Arbeitgebers

3. Schädigung des Personenbetreuers

4. Verschuldensunabhängige Risikohaftung des Arbeitgebers

5. Leistungsentfall

6. Verbotene Ausübung von pflegerischen Tätigkeiten

VIII.  Sonderfragen zu ausländischen Beschäftigten

1.  Personenbetreuer aus EU-Mitgliedstaaten, dem EWR und der Schweiz

2.  Personenbetreuer aus Drittstaaten (außer Schweiz)

3.  Weitere Bestimmungen für Ausländer (Führerschein und ausländisches Kfz)

Selbständige Betreuer

  I.  Die Regelungen der Gewerbeordnung und der dazuergangenen Verordnungen

1.  Geltungsbereich

2.  Qualitätssicherung

 II.  Gewerbeanmeldung

1.  Persönliche Voraussetzungen

2.  Vornahme der Gewerbeanmeldung

3.  Neugründungs-Förderungsgesetz

4.  Gewerbestandort

5.  Beginn der Tätigkeit

6.  Kammermitgliedschaft

7.  Ende der Tätigkeit

III.  Sozialversicherung

1.  Allgemeines

2.  An- und Abmeldung

3.  Höhe der Beiträge

4.  Soziale Absicherung

IV.  Steuern

1.  Anmeldung

2.  Einkommensteuer

3.  Umsatzsteuer

4.  Abmeldung

 V.  Vertragliche Fragen

1.  Vertragsanbahnung

2.  Vertragspartner

3.  Schriftlichkeit

4.  Der Betreuungsvertrag

5.  Unzulässiger Vertragsinhalt

6.  Beendigung

7.  Vertragsmuster

VI.  Rechte und Pflichten des selbständigen Personenbetreuers

1.  Überblick über die Rechte des selbständigen Personenbetreuers

2.  Überblick über die Pflichten des selbständigen Personenbetreuers

VII.  Rechte und Pflichten des Betreuten

1.  Übersicht über die Rechte des Betreuten

2.  Überblick über die Pflichten des Betreuten

VIII.  Zivilrechtliche Haftungsfragen und Fragen der Leistungserbringung

1.  Haftung nach Zivilrecht

2.  Leistungsentfall

3.  Warnpflicht des Personenbetreuers

4.  Verbotene Ausübung von pflegerischen Tätigkeiten

IX.  Besonderheiten für ausländische Personenbetreuer

1.  Personenbetreuer aus EU-, EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz

2.  Drittstaatsangehörige (außer Schweizer)

3.  Weitere Bestimmungen für Ausländer (Führerschein und ausländisches Kfz)

ANHÄNGE

Checklisten

  I.  Selbständige Personenbetreuer – Anmeldung

 II.  Unselbständige Betreuer – Anmeldung

III.  Selbständige Personenbetreuer – Ende der Tätigkeit

IV.  Unselbständige Betreuer – Ende Betreuungsverhältnis

Nützliche Links

Nützliche Adressen

  I.  Kontaktdaten WKO

 II.  Sozialversicherungsanstalten

III.  Gebietskrankenkassen

IV.  Adressen von privaten Organisationen

V.  Adressen von Behörden

Stichwortverzeichnis

ALLGEMEINES

I.   Einleitung

Unsere heutige Gesellschaft ist demografisch betrachtet eine „ageing society“. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Österreicherinnen und Österreicher ist stetig am Steigen. Im Jahr 1961 betrug sie bei Männern noch 66,47 Jahre und bei Frauen 72,84 Jahre, im Jahr 2011 lag siebei Männern schon bei 78,11 Jahren und bei Frauen sogar schon bei 83,45 Jahren (Quelle: Statistik Austria). Diese Entwicklung ist sehr erfreulich und nicht zuletzt der fortschreitenden medizinischen Entwicklung zu verdanken.

Mit zunehmendem Alter wächst aber auch die Wahrscheinlichkeit, Pflege- oder Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, weil gewisse Tätigkeiten nicht mehr selbst vorgenommen werden können. Die Betreuung älterer Mens chen wird noch zum weitaus überwiegenden Teil von den engsten Angehörigen (Kinder, Eltern, Ehepartner) geleistet. Aufgrund der tendenziell stagnierenden Geburtenrate wird die Schere zwischen Betreuungsbedürftigen und betreuungswilligen Angehörigen jedoch immer größer. Dadurch steigt die Nachfrage an flexiblen Betreuungsleistungen für ältere Menschen am Arbeitsmarkt.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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