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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2, Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau (Erziehungswissenschaften I.), Veranstaltung: HS: Bildungssysteme im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundstein eines einheitlichen Bildungssystems wurde im Deutschen Reich 1920 mit dem "Reichsgrundschulgesetz" - welches die allgemeine vierjährige Grundschule einführte - gelegt. Auch während der nationalsozialistischen Diktatur (1933-1945) kam es nicht zu einer umfassenden Neustrukturierung des Bildungswesens. Das dreigliedrige allgemeinbildende Schulwesen wurde bei einigen Änderungen beibehalten; außerdem schufen die 1937 erlassenen reichseinheitlichen Benennungen im Berufs- und Fachschulwesen und die 1938 eingeführte allgemeine Berufsschulpflicht die bis in die Gegenwart wirksam gebliebenen institutionellen Grundlagen der Berufsausbildung. In der Lehrerbildung wurde die in der Weimarer Republik eingeführte Ausbildung der Volksschullehrer auf Hochschulniveau rückgängig gemacht. Ihren totalitären Charakter erhielt die nationalsozialistische Bildungs- - und Erziehungspolitik durch die Einführung der Hitler-Jugend, die zur einzigen staatlichen Jugendorganisation erklärt wurde. Nach dem Zusammenbruch des NS - Regimes im Mai 1945 übernahmen die alliierten Mächte in den vier Besatzungszonen und in Berlin auch die Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen. Der Alliierte Kontrollrat beschränkte sich auf allgemeine Direktiven wie Entnazifizierung, Entmilitarisierung und Demokratisierung.
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