Brandleichen – Tatortarbeit und Ermittlungen - Olaf Eduard Wolff - E-Book

Brandleichen – Tatortarbeit und Ermittlungen E-Book

Olaf Eduard Wolff

0,0

Beschreibung

Brandort, Brandleichen, Brandursachen Das Fachbuch erläutert die professionelle Arbeit an Tatorten mit Brandleichen. Es ermöglicht beweissichere Tatortbefunde und trägt zu verbesserter Verständigung und besserem gegenseitigen Verstehen aller involvierten Personen bei. Der Leitfaden informiert über mögliche Ursachen und Erscheinungsformen des Feuers in Verbindung mit den Erscheinungsformen und Ursachen von Spuren am Leichnam. Der Autor definiert zunächst den Begriff der Brandleiche und erläutert verschiedene brandtechnische Begriffe. Anschaulich geht er auf die möglichen Brandursachen sowie Brandmotive ein. Bei der Unterscheidung von Brandort und Tatort erläutert der Autor auch die ersten Maßnahmen am Brandort sowie richtige Verhaltensweisen für Rettungsdienste, Seelsorger, Angehörige und Sachverständige, aber auch für die Presse und den Umgang mit den Medien. Leichenschau, Identifizierung, Ermittlungsverfahren Der Verfasser stellt die Leichenschau differenziert aus allgemein polizeilicher, kriminalpolizeilicher sowie gerichtsmedizinischer Sicht dar. Dabei kommen typische Erscheinungsformen an Brandleichen ebenso zur Sprache wie Auswirkungen von Strom oder Blitzschlag. Checkliste, Praxishinweise, Formulierungstipps Eine Checkliste zum Tatortbefundbericht sowie ein ausführlicher Bildteil ergänzen die Darstellung. Praktische Hinweise, Formulierungshilfen, Anmerkungen zur Sicherung von Brandschutt, zu Flammpunkten und ein Fragebogen runden das Buch ab. Für Polizei, Feuerwehr, Mediziner, Juristen Der Autor bringt seine langjährige Erfahrung als Brandermittler fachgerecht in das Praxiswerk ein. Der Leitfaden ermöglicht es so Kriminalisten, aber auch der Schutzpolizei, Gerichtsmedizinern, den Feuerwehren, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, Versicherungen, Presseorganen, technischen Hilfsdiensten und Notdiensten, die Zuständigkeiten zu verstehen und ggf. zu koordinieren.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 132

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Brandleichen – Tatortarbeit und Ermittlungen

Erscheinungsformen, Ursachen, Beweissicherung

Olaf Eduard Wolff

Dipl. Verwaltungswirt Kriminaloberkommissar a.D.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detailierte bibliografische Angaben sind im Internet unter www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-05842-2 E-ISBN 978-3-415-05888-0

© 2017 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Rainer – Fotolia

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Einführung

1. Definition Brandleiche

2. Brandtechnische Begriffe

3. Königsdisziplin der Todesursachenermittlung

4. Feuer ist schwarz

5. Spurenlage macht den Tatort schwierig

6. Umkehr der Tatortarbeit

II. Grundsätzliches zum „Brandort“/„Tatort“

1. Mögliche Brandursachen

2. Brandmotive

3. Tod eines Menschen

4. Wie erlebt(e) das Opfer den Brand

4.1. Fragebogen: Brandentstehungszeiten

4.2. Rauchmelderpflicht

III. Unterscheidung zwischen Brandort und Tatort?!

1. Erster Angriff/Sicherungsangriff

2. Verhalten an Tatort

2.1. Hauptsachbearbeiter

2.2. Feuerwehr

2.3. Schutzpolizei

2.4. Angehörige/Freunde

2.5. Notfallseelsorge

2.6. Presse/Medien

2.7. Weitere Einsatzkräfte

2.8. Sachverständige

2.9. Sachbearbeiter der Versicherungen

IV. Tatortarbeit

1. Leichenschau

1.1. Mögliche Todesursachen

1.2. Frühstadium

1.3. Spätstadium

1.4. Stadien der Verbrennung

1.5. Stromtod

1.6. Blitzschlag

1.7. Vitale Zeichen

2. Kriminalpolizeiliche Leichenschau

3. Typische Erscheinungsformen an Brandleichen

3.1. Fechter- oder Boxerstellung

3.2. Schädelberstung

3.3. Haut- und Gewebeaufplatzung

3.4. Sonstige Hinweise

4. Gerichtsmedizinische Leichenschau

4.1. Gerichtsmedizin als Untergebiet der Forensik

4.2. Obduktion

4.3. Kehldeckelverschluss

4.4. Identifizierungsmöglichkeiten

4.5. Operationsrückstände

4.6. DNA – DNS

4.7. Untersuchungsmöglichkeiten

4.8. Verbrennung mit Benzin

4.9. Hilfsmittel

V. Tangierte Rechtsvorschriften

1. Bundesgesetze und Verordnungen

1.1. § 87 StPO (Leichenschau, Leichenöffnung, Exhumierung)

1.2. § 88 StPO Identifizierung von Toten

1.3. § 89 StPO Leichenöffnung, Umfang

1.4. § 91 StPO Vergiftungsverdacht

1.5. § 94 StPO Beweisgegenstände

1.6. § 159 StPO Leichenfund und unnatürlicher Tod

1.7. § 160 StPO Ermittlungsverfahren

2. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

2.1. Nr. 2 Zuständigkeit

2.2. Nr. 33 Voraussetzungen

2.3. Nr. 34 Exhumierung

2.4. Nr. 35 Entnahme von Leichenteilen

2.5. Nr. 36 Beschleunigung

2.6. Nr. 37 Leichenöffnung in Krankenhäusern

2.7. Nr. 38 Feuerbestattung

3. Landesgesetze zum Leichenwesen und Bestattungen

3.1. Bestattungsgesetz

VI. Tatortbefundbericht

1. Unterscheidung / Erklärung von Objektivität und ­Subjektivität

1.1. Objektivität

1.2. Subjektivität

1.3. Befangenheit

2. Überschrift eines Berichtes

3. Allgemeines

3.1. Sicht- und Witterungsverhältnisse

4. Objektiver Befund

4.1. Beschreibung der örtlichen Lage

4.2. Brandobjekt

4.3. Brandschaden

4.4. Spurensuche und -sicherung

4.5. Personenschaden

4.6. Kriminalpolizeiliche Leichenschau

5. Subjektiver Befund

5.1. Gehörte Personen

5.2. Eigentums- und Versicherungsverhältnisse

6. Brandausbruch und -verlauf

7. Brandursache

8. Maßnahmen

VII. Praktische Hinweise

1. Formulierungshilfe

2. Sicherung von Brandschutt

3. Checkliste Tatortbefundbericht

4. Flammpunkte

VIII. Kritische Gedanken

IX. Auflösung des Fragebogens

X. Nachwort

XI. Quellen

XII. Der Autor

XIII. Stichwortverzeichnis

XIV. Bildanhang

Vorwort

Wenn Sie sich fragen, wie kommt man zu solch einem Thema, so ist auffallend festzustellen, dass in keiner Rechtsvorschrift das Wort „Brandleichen“ zu finden ist.

Dieses Buch soll versuchen, diese Lücke in der Fachliteratur zu schließen. Es soll für viele, die in diesem speziellen Arbeitsfeld tätig sind, informieren, anregen und Wissenslücken schließen. Es soll zu einer professionelleren Arbeit am Tatort und zu einer besseren Verständigung aller involvierten Personen beitragen.

Für den Autor ist der Brand- und/oder Explosionstatort der Schwierigste; insbesondere wenn dadurch der Tod eines Menschen herbeigeführt wurde. Viele Einsatzkräfte sind dabei oftmals überfordert, da diese Konstellation so gut wie gar nicht geschult wird.

Nachdem der Autor im Anschluss an die Brand- und Todesursachenlehrgänge das Thema „Brandleiche“ ansprach, bekam er nur die Antwort: „Ja dann arbeiten Sie doch mal etwas aus“. Und so kam der Autor zu seiner ersten Vortragstätigkeit zu diesem Thema.

Bei seinen Vorträgen erhielt er stets die Rückmeldung, dass dies eines der interessantesten Themen des Lehrgangs gewesen sei.

Der Brand- und Explosionstatort, gekoppelt mit einer Leichensache, wird intern auch als die „Königsdisziplin“ der Todesursachenermittlung bezeichnet.

Dieses Buch soll das Verstehen möglicher Ursachen und Erscheinungsformen des Feuers in Verbindung mit den Erscheinungsformen und Ursachen von Spuren am Leichnam, näher bringen.

Es soll Angst nehmen, Neues vermitteln, verstehen helfen, Sicherheit geben und Verständnis für die Arbeit anderer Einsatzkräfte und Außenstehender erzeugen.

Letztendlich soll das Buch professionelles Handeln am Tatort unterstützen und dazu beitragen, dass ihr Handeln zu einem beweissicheren Tatort­befund führt.

Daher dient dieses Buch nicht nur Kriminalisten, sondern ebenso der Schutzpolizei, der Gerichtsmedizin, den Feuerwehren, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, Versicherungen, Presseorganen, technischen Hilfsdiensten und Notdiensten, als Hilfe, die Zuständigkeiten und verschiedenen Aufträge aller zu verstehen, zu koordinieren und die Arbeit an einem so wichtigen und bedeutungsvollem Tatort professioneller zu gestalten.

Das Buch erhebt nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Grundsatzarbeit, sondern soll aus der Praxis für die Praxis dieses Thema näher bringen.

„Es kommt darauf an, zu wissen, dass man glaubt, statt zu glauben, dass man weiß“

Siddhãrtha Gautama

I. Einführung

Feuer – die Entdeckung des Feuers könnte durchaus die wichtigste Entdeckung der Menschheit sein und geht etwa 1,5 Millionen Jahre zurück in die Steinzeit.

Ungeachtet der positiven Einflüsse dieser Entdeckung hat der Mensch großen Respekt und auch Angst vor Flammen.

Sogenannte Feuersbrünste, die früher ganze Städte vernichteten, sind, wenn wir daran denken, mit einem ganz besonderen Gefühl tief in uns allen verwurzelt. Brände üben auf viele Menschen eine ganz außerordentliche Faszination aus und es erschreckt sie gleichermaßen.

Wer hat nicht schon einmal am Lagerfeuer gesessen und geistesabwesend die Flammen beobachtet? Das Feuer, wie es atmet, wie es frisst. Es teilt sich dem Holz oder anderen Gegenständen mit und hinterlässt Spuren. Es ist immer individuell, obwohl es immer gleichen chemischen und physikalischen Gesetzen unterliegt. Man könnte meinen, es besitzt so etwas wie eine eigene Persönlichkeit, denn jedes Feuer ist anders.

Brände stehen, warum auch immer, nach wie vor im Interesse der Menschen. Offenbar üben sie eine gewisse Faszination aus. Täglich stehen Feuer im Focus der Presse, ebenso wie Morde. Kommt zu dem Brand noch ein Brandopfer hinzu, stellt dies „ein besonders interessantes Vorkommnis“ dar, über das berichtet werden muss.

1. Definition Brandleiche

Jeden Tag wird demnach über Menschen, die im Zusammenhang mit einem Feuer zu Tode gekommen sind, berichtet und man spricht dabei über „Brandleichen“. In Deutschland gibt es ca. 600 Brandopfer pro Jahr.

Wie jedoch definieren Sie diesen Begriff? Der Autor konnte in keiner der allgemein zugänglichen Auskunfteien eine gültige Definition finden.

Teilt man den Begriff, so ist gemäß Duden eine „Leiche“ der Körper eines Toten oder Gestorbenen, also der tote Körper eines Menschen.

Mit dem Wort „Leichnam“ werden ausschließlich menschliche Verstorbene bezeichnet.

Ein „Brand“ ist gemäß Duden ein großes, vernichtendes Feuer, auch als Schadenfeuer oder als Feuersbrunst beschrieben.

Letztlich kommen Menschen jedoch nicht nur durch den unmittelbaren Einfluss der Flammen zu Tode. Also wäre auch derjenige, der durch das Einatmen von Rauchgasen ums Leben kommt und keinen Flammen ausgesetzt war, mittelbar durch ein Feuer gestorben und somit eine „Brandleiche“.

Hinzu kämen auch die Opfer, die durch Verpuffungen, Explosionen oder Detonationen zu Tode kommen, da sie, wenn auch nur kurzzeitig, starker Hitze oder Gasdruck ausgesetzt waren. Dazu können auch Tote, die durch Stromschlag oder Blitzschlag sterben, gezählt werden, da letztlich Verbrennungen, wenn auch nur punktuell, zum Eintritt des Todes führen.

„Brandleiche“ ist am Ende wohl ein rein kriminalistischer Begriff, der in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen wurde.

Die Definition des Autors für den Begriff „Brandleiche“ lautet:

„Menschen, die durch unmittelbare oder mittelbare Hitzeeinwirkung, d. h. durch Flammen, heiße Gegenstände, heiße Flüssigkeiten, Brandrauch (Rauchgase), Dampf, Strom oder auch Blitzeinwirkung zu Tode gekommen sind.”

2. Brandtechnische Begriffe

Das Thema des Buches lässt es nicht zu, auf „brandtechnische“ Begriffe zu verzichten. Jedoch sollte man bei der Verwendung von Fachbegriffen auch deren genaue Bedeutung kennen. Nichts erscheint unprofessioneller, als einen Fachbegriff in einem falschen Zusammenhang zu nutzen. Es ist besser, Dinge oder Zustände begrifflich zu umschreiben, als einen Fachbegriff zu benutzen, dessen genaue Bedeutung man nicht kennt.

Begriffe, die man „nur“ vom Hörensagen kennt, führen bei falscher Anwendung zu Irritationen und dies lässt einen grundsätzlich guten Bericht nicht sehr professionell erscheinen.

Daher nachfolgend eine Aufstellung von gebräuchlichen und nützlichen brandtechnischen Begriffen und deren Bedeutung:

Anlauffarben–

sind Farberscheinungen, welche auftreten, wenn eine blanke Metallfläche an der Luft erhitzt wird. Aus den verschiedenen Farben kann bestimmt werden, welchen Temperaturen das Metall ausgesetzt war.

Autooxydation–

ist die Tatsache, dass bestimmte Stoffe ohne Wärmezufuhr von außen imstande sind, sich schnell mit Sauerstoff zu verbinden oder umzulagern, sodass dabei eine Erwärmung auftritt, die bis zur Selbstentzündung führen kann.

Brand–

ist ein Schadenfeuer, das imstande ist, sich außerhalb eines Nutzfeuer-Herdes aus eigener Kraft an einer Sache fortzuentwickeln.

Brandbild–

ist die optisch aufgenommene Spurenlage in einer Brandstelle.

Brandkritischer Bereich–

ist der Teil eines Gebäudes oder Raumes, in dem der Brand ausgebrochen/ entstanden ist. Wird auch Ausbruchsherd oder Zündnest genannt.

Brandobjekt–

ist ein Objekt, das gebrannt hat (z. B. Gebäude, Gegenstand).

Brandort–

ist die postalische Anschrift der Brandstelle.

Brandraum–

Raum eines Gebäudes, in dem es gebrannt hat (z. B. Küche, Wohnzimmer pp.).

Brandspuren–

sind sämtliche Spuren, die das Feuer hinterlassen hat (z. B. Brandzehrungen, Versengungen, Rauchgasniederschläge pp.).

Brandstelle–

Brandobjekt und die unmittelbare Umgebung.

Brandursache–

Vorgang, der den Brand „unmittelbar“ auslöst.

Brandverlauf–

Entwicklung eines Brandes nach Ort, Zeit und Intensität.

Brandzehrungen–

sind Brandspuren an Gegenständen aus organischem Material (z. B. Holz, Kunststoff), auch Brandnarben genannt.

Brennpunkt–

ist die Temperatur eines Stoffes, bei der der Dampfdruck so hoch ist, dass sich das entstehende Gas/Luft-Gemisch mit einer Zündquelle entzünden lässt, und die Verbrennung weiter fortschreitet, wenn die Zündquelle entfernt wird.

Deflagration–

Siehe Verpuffung oder eine sich mit Unterschallgeschwindigkeit ausbreitende Explosion.

Detonation–

ist eine Knallerscheinung und durch Gasentwicklung, sehr rasch vor sich gehende chemische Reaktion in Überschallgeschwindigkeit, (bis zu 9,38 km/Sekunde) in der Regel durch Sprengstoffe.

Explosion–

ist eine chemische Reaktion oder ein physikalischer Vorgang, bei der Temperatur und Druck in kurzer Zeit erheblich ansteigen. Dabei treten Stoßwellen mit einer Geschwindigkeit von größer als 1.000 m/Sekunde auf.

Fermentation–

ist eine durch Mikro-Organismen hervorgerufene Gärung, insbesondere von Ernte- und Futterstoffen.

Feuerhemmend–

sind Stoffe oder Einrichtungen, die so geartet oder präpariert sind, einer raschen Ausbreitung des Feuers entgegenzuwirken.

Feuerstelle–

der Heizkessel, Brennraum in Ofen oder Therme oder eingegrenzte Feuerstelle im Freien.

Flammpunkt–

ist die niedrigste Temperatur, bei der Flüssigkeiten durch Verdunstung ein entflammbares Gasgemisch bilden. Der Flammpunkt kennzeichnet die Feuer­gefährlichkeit brennbarer Flüssigkeiten.

Initialbrand–

ist der primäre brandkritische Bereich an einer Brandstelle, bei der mehrere Brandherde gefunden werden.

Rauch–

ist eine wechselnd zusammengesetzte Mischung aus Luft, gas- oder dampfförmigen Reaktionsprodukten der Verbrennung oder Erhitzung der Ausgangsmaterialien, sowie festen, unverbrannten, ganz oder teilweise oxidierten oder unbrennbaren, festen, schwebenden Teilchen. Die Farbe des Rauches hängt vom Gehalt an Wasserdampf, Kohlenstoff in Form von Ruß und Schwelgasen ab.

Rauchgasniederschläge–

Ruß, von lockeren Kohlenstoffteilchen, die durch unvollständige Verbrennung gebildet wurden und sich an Decken, Wänden oder Gegenständen abgesetzt bzw. niedergeschlagen haben. (auch Gegenstände, die man als „beaufschlagt“ beschreibt).

Schwelbrand–

ist ein Brand, bei dem etwas ohne sichtbare Flamme, in Folge Sauerstoffmangels schwach vor sich hin brennt und dabei mehr oder weniger Rauch entwickelt. (Brand mit wenig Sauerstoff).

Selbstentzündung–

Hierunter versteht man Vorgänge, bei denen ohne Wärmezufuhr von außen durch Autooxidation oder chemischer Umsetzungen eine Erwärmung von brennbarem Material eintritt, sodass schließlich ein schwelendes oder offenes Feuer ausbricht.

Sengspuren–

sind durch Strahlungswärme verfärbte Oberflächen oder Veränderungen an anorganischen Materialien.

Verpuffung–

ist die selbstständige Flammenfortpflanzung in explosionsfähiger Atmosphäre oder in einem Explosivstoff mit Geschwindigkeiten unterhalb der Schallgeschwindigkeit (in der Luft ca. 331 m/Sekunde).

Zündpunkt–

ist die niedrigste Temperatur, bei der ein Stoff sich in der Luft von selbst ohne Zündquelle entzündet und weiterbrennt.

(ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, ohne Definitionscharakter)

3. Königsdisziplin der Todesursachenermittlung

Das Feuer zu verstehen, was es ist, was es tut oder besser tun muss, was es hinterlässt und was es anrichtet, ist die Grundlage einer jeden Brandermittlung.

Diese Grundlage versteht zunächst einmal nur derjenige, der sich mit dem Feuer eingehend beschäftigt hat. Für den Laien tun sich erste Probleme auf. Die von der Presse sogenannten „Experten“ der Kriminalpolizei haben in der Regel an Lehrgängen zur Brandermittlung, zur Todesursachenermittlung oder auch zur Sprengstoffermittlung teilgenommen und sind Experten insofern, als sie mehr Wissen besitzen als der Normalbürger. Verstehen sie jedoch das Feuer? Manchmal sind es aber auch Beamte, die aufgrund ihrer wenigen Dienstjahre oder in Ermangelung von Lehrgangsangeboten auf die Hinweise älterer Kollegen angewiesen sind. (Bemerkung des Verfassers: das Durchschnittsalter der Polizeibeamten steigt rapide an). Letztlich geht es zunächst darum, zu verstehen oder zu wissen, was ein Feuer tatsächlich ist.

Aber: Wer von Ihnen war schon einmal einem Feuer ausgesetzt?

Wer von Ihnen hat sich schon einmal in einem brennenden Haus befunden?

Wer hat schon einmal Feuer gelöscht?

Wer kann sich vorstellen, was das Feuer tut?

Nachdem das Feuer aus ist und die Brandstelle betreten wird, sehen viele nur verbrannte oder besser angebrannte Gegenstände.

Wer kann sich vorstellen oder nachvollziehen was passiert ist?

Wie war der Brandverlauf?

Wo hat es angefangen?

Was hat das Feuer getan?

Dies einschätzen zu können und die noch vorhandenen Spuren „lesen“ zu können, bedarf einer langjährigen Erfahrung und sehr viel Fachwissen.

Wenn der Brand zudem noch zum Tod eines Menschen geführt hat, wird die Sachlage um ein vielfaches schwieriger, dringender und wichtiger.

Wie oder woran ist der Mensch gestorben?

Wie soll der Leichnam behandelt werden?

Genauso wie eine sogenannte „Schlichtleiche“?

Dem Ermittler vor Ort stellen sich viele Fragen und die Antworten haben eine immense Bedeutung! Daher sieht auch der Autor die Kombination von Brand- und Todesursachenermittlung als „Königsdisziplin“ der Todesursachenermittlung.

Hinweis: Ermittler mit allen notwendigen Speziallehrgängen haben eine der längsten Ausbildungen im Polizeidienst. Nach einigen Jahren Praxiserfahrung sind sie „Experten“ auf ihrem Sachgebiet, die einem Sachverständigen gleichzustellen sind. Insofern drängt sich die Überlegung auf, ob Behörden, die rein rechtlich dazu in der Lage sind, sogenannte Behördensachverständige ernennen sollten. So könnte man Fachleute durch entsprechende Ziel-Dienstgrade an das Fachgebiet binden. Die Brandberichte werden zu Behördengutachten und könnten vor Gericht einfache Verwendung finden.

Zu beachten wäre lediglich, dass der Behördengutachter keine subjektiven Erhebungen tätigen darf. Das heißt, er darf nicht ermitteln. Seine Aufgabe wäre demnach „nur“ der objektive Tatortbefund.

Jedoch ist es geübte Praxis, dass, bei zwei Kollegen, die zum Tatort fahren, einer den objektiven und der andere den subjektiven Befund übernimmt.

Viele Ermittler machen noch die Unterscheidung zwischen Brandort und Tatort. Diese Unterscheidung wäre nur dann angebracht, wenn eindeutig feststeht, dass „keine Straftat“ vorliegt. Dann spricht man von einem Brandort.

Da dies in den allermeisten Fällen im Vorfeld nicht möglich ist, sollte man immer vom schwereren Tatbestand ausgehen und somit von einem Tatort sprechen.

Das Brandrecht spricht eindeutig von Verbrechenstatbeständen, sodass unzweideutig immer ein Tatort vorliegt. Also ist die Vorgehensweise an einem Brandort immer gleich dem eines „normalen“ Tatortes mit Leiche.

Das soll auch bedeuten, dass der Leichnam im Brand-Tatort automatisch die Spurentafel mit der Nummer 1 bekommt. Nicht ohne Grund haben Spurentafeln eine weiße und eine schwarze Seite. Die weiße Seite ist für Tatorte gedacht, auf denen der Bildhintergrund schwarz ist; wie an einem Brandort. Spurentafeln gehören auf die Fotoaufnahmen von einem professionell bearbeiteten Brand-Tatort.

4. Feuer ist schwarz

Die meisten Menschen kennen Feuer vom Ansehen und setzen es gleich mit mehr oder weniger großem Flammenschein. Wenn man in einem Film begreiflich machen will, dass es brennt, zeigt man Flammen und der Zuschauer versteht: Feuer.

Fragt man jedoch einen Feuerwehrmann oder Menschen, die aus einem brennenden Haus entkommen konnten, so äußern diese oftmals: Ich konnte gar nichts sehen, alles war schwarz – alles voller Rauch. Diese Wahrnehmung entsteht durch Rauchgase, die, je nachdem wie viele Kunststoffe am Brandort vorhanden sind, hierdurch dunklen, schwarzen, beißenden und giftigen Qualm erzeugen.

Daher ist es wichtig zu wissen: „Feuer ist schwarz“. Wenn man darum weiß, lassen sich auch bestimmte Verletzungen und Spuren an Brandopfern verstehen.

Während einer Fortbildungsveranstaltung der Berufsfeuerwehr Hannover hat der Autor zur Brandrauchentwicklung folgende, recht anschauliche, Zahlen festgehalten:

10 kg Papier ergeben ca. 10.000 m3 Brandrauch

10 kg PVC ergeben ca. 25.000 m3 Brandrauch