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Cyberspionage ist gefestigte Staatenpraxis. Auch 10 Jahre nach Edward Snowden wirft sie völkerrechtliche Fragen auf, denen die Arbeit nachgeht. Während sich im Recht der internationalen Beziehungen bisher kaum limitierende Normen nachweisen lassen, berührt Cyberspionage menschenrechtliche Garantien des Privatlebens und der Medienfreiheit. Die Anwendung von Menschenrechtsverträgen bei Auslandsbezug ist nach wie vor umstritten. Die Abhandlung zeigt einen möglichen Lösungsweg auf und analysiert im Übrigen den aktuellen Rechtsstand von IPbpR und EMRK in Bezug auf niederschwellige Cyberoperationen. Ein Schwerpunkt liegt auf Fragen der Verhältnismäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Spruchpraxis von MRA und EGMR.
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