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In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl das Baurecht als auch der Lebenszyklus eines Wohngebäudes zeitlich begrenzt sind, lässt sich in Bezug auf Vorsorgewohnungen ein spezifisches Investitionsmodell ableiten: Ersetzt man den anteiligen Grundwert einer Vorsorgewohnung durch den regelmäßig zu entrichtenden Bauzins, ergeben sich geringere Anschaffungskosten für den Käufer. Aus steuerlicher Sicht ist der nicht erworbene Grundanteil kein Nachteil für den Investoren, da Grund und Boden als nicht abnutzbares Anlagegut ohnehin von der Absetzung für Abnutzung auszuscheiden wäre. Dadurch, dass das gesamte Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann, ergibt sich bei der Baurechtswohnungseigentum-Vorsorgewohnung eine weit bessere Liquidität. In der Fachlektüre enthalten sind Tilgungskalkulationen, Prognoserechnungen und Liquiditätskalkulationen zu beiden Investitionsmodellen.
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