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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 13 von 15 Punkten, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Kostenrechnung in der Verwaltung 1.1 Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit existiert überall… Entscheidungen über Fremdvergabe oder Eigenleistung, Leistungsausweitung und Wirtschaftlichkeit von Kostenträgern sind in der öffentlichen Verwaltung ebenso zu treffen wie in der freien Wirtschaft. In Verbindung mit der VK-Rechnung gibt die erhöhte Kostentransparenz der DB-Rechnung aussagekräftige Informationen über die richtige Gebührenkalkulation oder eine notwendige Verfahrensänderung. In der Privatwirtschaft sind zwei große Entwicklungslinien auf dem Gebiet des internen Rechnungswesens zu erkennen: Einerseits entfernt sich der Weg von der konventionellen VK- oder Nettorergebnisrechnung hin zur modernen EK- und DB-Rechnung. Dabei wird auf – stets willkürliche – Gemeinkostenschlüsselungen verzichtet. Andererseits geht der Weg von der reinen Istkostenrechnung hin zur modernen Form der Grenzplankostenrechnung. 1.2 Gewinnschwellen und Betriebsergebnisse – Rechnungsgrößen der freien Wirtschaft auch für die Verwaltung? „Pecunia nervus rerum est – Geld ist letztlich der Kern aller Dinge“ Diese Tatsache stellt Wewer für die öffentlichen Verwaltungen fest. Dabei geht es aber um Geld im Sinne von Kosten, welche der öffentlichen Hand für die Bereitstellung von Dienstleistungen entstehen. In den seltensten Fällen werden dabei Gewinne erzielt. Das BVerwG hat 1961 entschieden, dass der Nutzen der Monopolleistung (der Verwaltung) den Gebühren bzw. Verrechnungswerten vergleichbar sein soll. Der Rechnungszweck des öffentlichen Sektors ist zwar nicht identisch mit dem der Privatwirtschaft; Männel hat jedoch bereits 1990 vertreten, dass die konzeptionellen Entwicklungen der internen Rechnungslegung auch auf die öffentliche Verwaltung übertragen werden sollten. In den konzeptionellen Kern eines entscheidungsorientierten Rechnungswesens ist immer ein Rechnen mit EK zu stellen. Abzulehnen sind GK-Schlüsselungen analog einer VK-Kalkulation. Es genügt nicht, die Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern zu strukturieren. Auch im Zuge der Kostenspaltung muss die Abhängigkeit der Kosten von der Kostenstellenleistung ermittelt werden. Das gilt sowohl für Stellen, welche Leistungen lediglich verwaltungs- bzw. unternehmensintern abgeben , als auch für Dienstleistungsbereiche. (…) In der Annahme, die gesamten Kosten der alternativen Eigenfertigung würden bei Leistungsbezug von außen entfallen, wird die Leistung von außen eingekauft.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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I. Deckblatt
Referat im Fach Kaufmännisches Rechnungswesen II
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2.1.1.1 - 1 Aufgabe „Kurzfristentscheidung - Kein gemeinsamer betrieblicher Engpass“ ______________________________________________ 7
2.1.1.2 - 1 Aufgabe „Kurzfristentscheidung - Ein gemeinsamer betrieblicher Engpass; a) Höhe des relativen DB“_________________________ 9
2.1.1.2 - 2 Aufgabe „Kurzfristentscheidung - Ein gemeinsamer betrieblicher Engpass; b) Verteilung der begrenzten Kapazitäten auf die Produkte - Reihenfolge“__________________________________________ 10
2.1.2.2 - 1 Aufgabe „Kurzfristige Untergrenze - Ein gemeinsamer Engpass“ _ 16
2.1.3.1 - 1 Kurzfristige Wahl bei freien Kapazitäten - Aufgabe Druckerei, Lösung Maschinenbelegung bei vorgegebener Produktionsmenge ____ 23
2.1.3.2 - 1 Ökonomische und technische Informationen aus der Druckerei ____ 26
2.1.3.2 - 2 Ausgangssituation: Maschine 3 ist nicht voll ausgelastet _________ 26
2.1.3.2 - 3 Spezifische Mehrkosten: Minimiert bei Verlagerung von Schrift F auf Maschine 2 _________________________________________ 28
2.1.3.3 - 1 Typische Betriebsbereiche für Eigenfertigungs- und Fremdbezugsentscheidungen _______________________________ 32
2.2.3 - 1 Beispiel einer Deckungsbeitragsrechnung (Formular) mit integrier- ten Fixkostenmanagement-Informationen _____________________ 40
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A zu analysierendes Produkt
BEP Break-Even-Point BVerwG Bundesverwaltungsgericht
DB Deckungsbeitrag DÖD Der Öffentliche Dienst
eEEngpasskapazität je Stück (Kapazitätseinheiten/Stück) EK Einzelkosten
FB Finanzbehörde FK Fixkosten FHH Freie und Hansestadt Hamburg
GK Gemeinkosten GuV Gewinn und Verlust
HAW Hochschule für Angewandte Wissenschaften
K gesamte Kosten Kfgesamte Fixkosten KLR Kosten- und Leistungsrechnung Kosten Kf+ Kv* M krp Kostenrechnungspraxis Kvvariable Kosten pro Leistungseinheit auf einer beliebigen Anlage (€/Stück)
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KvEvariable Kosten pro Leistungseinheit auf einer Engpassanlage (€/Stück) KR Kostenrechnung
LHO Landeshaushaltsordnung
M Leistungsmenge ME Mengeneinheit Mo. Monate
(großes) P Preis (Gebühr, Entgelt, Verrechnungssatz) (kleines) p Absatzpreisuntergrenze P * M Einnahmen PK Personalkosten PUG Preisuntergrenze
ReWe Rechnungswesen
T Tausend tEEngpasszeit je Stück (Minuten/Stück) TK Teilkosten TN Teilnehmerinnen und Teilnehmer
V Vergleichsobjekt VK Vollkosten
xkrkritische Menge x
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1.1 Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit existiert überall…
Entscheidungen über Fremdvergabe oder Eigenleistung, Leistungsausweitung und Wirtschaftlichkeit von Kostenträgern sind in der öffentlichen Verwaltung ebenso zu treffen wie in der freien Wirtschaft. In Verbindung mit der VK-Rechnung gibt die erhöhte Kostentransparenz der DB-Rechnung aussagekräftige Informationen über die richtige Gebührenkalkulation oder eine notwendige Verfahrensänderung.1In der Privatwirtschaft sind zwei große Entwicklungslinien auf dem Gebiet des internen Rechnungswesens zu erkennen: Einerseits entfernt sich der Weg von der konventionellen VK- oder Nettorergebnisrechnung hin zur modernen EK- und DB-Rechnung. Dabei wird auf - stets willkürliche - Gemeinkostenschlüsselungen verzichtet. Andererseits geht der Weg von der reinen Istkostenrechnung hin zur modernen Form der Grenzplankostenrechnung.2
der freien Wirtschaft auch für die Verwaltung?
„Pecunia nervus rerum est - Geld ist letztlich der Kern aller Dinge“3
Diese Tatsache stellt Wewer für die öffentlichen Verwaltungen fest. Dabei geht es aber um Geld im Sinne von Kosten, welche der öffentlichen Hand für die Bereitstellung von Dienstleistungen entstehen. In den seltensten Fällen werden dabei Gewinne erzielt. Das BVerwG hat 1961 entschieden, dass der Nutzen der Monopolleistung (der Verwaltung) den Gebühren bzw. Verrechnungswerten vergleich-1Vgl.Peiner, S. 66.
2Vgl. Männel, S. 363.
3Göttrik Wewer (geb. 1954); Senator für Bildung und Wissenschaft, Staatsrat im Bundesministeri- um des Innern.
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