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Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 12,00, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Im digitalen Zeitalter verwischen die Grenzen zwischen Realität und Fiktivität immer stärker. Sekundenschnell lassen sich täuschend echt aussehende digitale Abbilder mithilfe von Open-Source-Software erstellen, ganz ohne Fachkenntnisse. Die Rede ist von Deep Fakes, ein Querschnittsphänomen, welches in vielen Bereichen einsetzbar und scheinbar unendlich in seinen Möglichkeiten scheint. Fast alles, was das Herz begehrt, kann eine KI generieren. Nichtsdestotrotz gehen neben den vielen positiven Möglichkeiten auch verheerende Gefahren mit Deep Fakes einher. Denn neue Möglichkeiten bringen zwangsläufig auch neue Missbrauchspotenziale mit sich. Die vorliegende Arbeit beschreibt die deliktische Haftung von Deep Fakes gem. § 823 I und II BGB. Beginnend mit den Grundlagen von Deep Fakes folgt die Thematisierung, inwieweit der im Deep Fake Abgebildete durch den § 823 I sowie II BGB geschützt ist. Dabei wird insbesondere auf die spezialgesetzlichen Persönlichkeitsrechte sowie die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO eingegangen. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen sowie die Anspruchsparteien beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
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