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„Wir wollen als Eltern doch nur die Wahrheit wissen“, sagt die Mutter Alexanders, des 28-jährigen Jurastudenten, der von zwei Polizisten im Einsatz misshandelt und erschossen wurde. Warum werden die Umstände nicht wirklich aufgeklärt, Ermittlungen unterlassen, Vernehmungen voreingenommen geführt und wichtige Zeugenaussagen ignoriert? Die Staatsanwaltschaft schließt die Akten, für die Eltern, die sich mit allen Mitteln dagegen wehren, nicht nachvollziehbar. Der Rechtspsychologe Klaus Jost fragt, wie es sein kann, dass in diesem Fall wie auch in so vielen anderen Fällen mutmaßlich unverhältnismäßiger Polizeigewalt Ermittlungen der Justiz mit Verfahrenseinstellungen enden – ohne gerichtliche Aufklärung! Die Gründe werden benannt und Konsequenzen für die Ermittlungspraxis eingefordert.
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Seitenzahl: 180
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© Lehmanns Media, Berlin 2015
Helmholtzstraße 2-9 • 10587 Berlin
Umschlag: Bernhard J. Bönisch
Titelbild: Volker Thurner ©
ISBN 978-3-86541-762-6
Ist die Suche nach der Gerechtigkeit vergebens, weil diese sich ebenso wenig finden lässt wie die Wahrheit?
(fragt der Pessimist)
Gerechtigkeit erfahrbar zu machen, setzt voraus, dass wir nach der Wahrheit suchen.
(sagt der Realist)
Die vorgelegte Schrift ist ein Sachbuch, das den gewaltsamen Tod des 28-jährigen Jurastudenten Alexander C. durch Polizeibeamte zum Thema hat. Geschrieben von einem Psychologen für Rechtspsychologie, wird der Versuch unternommen, anhand der Akten sowohl die Vorgänge, die zur Erschießung des Studenten geführt haben, als auch die anschließenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen, staatsanwaltschaftlichen Beurteilungen und gerichtlichen Entscheidungen, das Verfahren einzustellen und keine Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben, kritisch zu beleuchten und zu analysieren. Für manches lassen sich psychologische Erklärungen finden, was die Sache aber nicht besser macht. Die Akte der Staatsanwaltschaft zu schließen und kein gerichtsöffentliches Strafverfahren zuzulassen, ist für niemanden, der sich eingehender mit dem Fall des Alexander C. befasst, nachvollziehbar, schon gar nicht für die Eltern des Getöteten, die in einem Gefühl von Hilflosigkeit zurückgelassen werden. Zu Recht hinterfragen auch die Medien das Verhalten der Justizbehörden im Umgang mit den Polizeibeamten, die viermal auf den Studenten geschossen und ihn anschließend misshandelt haben. Medien misstrauen der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden, die viele Merkwürdigkeiten bietet. Kritisiert wird die Aufklärung als nicht gewissenhaft, voreingenommen und unvollständig. Es bleiben viele Fragen ohne Antwort.
Ist Alexander C. ein Einzelfall?
Sicher, aber es gibt inzwischen zu viele Einzelfälle! Unverhältnismäßiges Gewalthandeln den sogenannten „schwarzen Schafen“ in den Reihen der Polizei zuzuschreiben, reicht als Erklärung nicht mehr aus. Polizeigewerkschaften müssen sich der Frage stellen, welche Defizite in der Personalauswahl und Ausbildung existieren. Im Kapitel „Ausblick“ des Buches werden Fall übergreifende Ursachen unverhältnismäßigen Gewalthandelns von Polizeibeamten angesprochen, vor allem auch, wie Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft mit möglichen Straftaten im Polizeidienst umgehen. Es werden Vorschläge gemacht, wie in diesen Fällen Ermittlungsverfahren geführt werden müssten, um auch nicht den Anschein zu erwecken, dass Voreingenommenheit und einseitiges Urteilen das Untersuchungsergebnis bestimmen, was mit rechtsstaatlicher Vorgehensweise unvereinbar ist. Ein Anliegen der Eltern von Alexander C. ist es, dass in Fällen fraglich unangemessener Polizeigewalt Sachverhalte so ermittelt und bewertet werden, wie es die Rechtsstaatlichkeit gebietet, ohne Ansehen von Personen und Funktionen. Betroffenen und ihren Angehörigen würde dadurch viel Leid erspart.
Für die Unterstützung in der Realisierung des Buchprojekts möchte der Unterzeichner den Eltern Alexanders danken, aber auch Herrn Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler für seine Anregungen und die Überlassung umfangreicher Akten zur gründlichen Fallrecherche.
Der 28-jährige Jurastudent Alexander C. wird am frühen Morgen des 26. Januar 2010 auf dem Krankenhaushof des Bürgerhospitals in Frankfurt von zwei Polizisten erschossen. Seine Freundin, die 35-jährige Architektin Lena F.1 hatte den psychisch labilen Alexander veranlasst, dort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Warum Alexander C. erschossen wurde und welche Umstände dazu geführt haben, wird seitens des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht wirklich aufgeklärt. Eine Voreinstellung der Ermittlungsbehörden führt sehr rasch zu der Annahme einer Notwehrhandlung der Polizei, ein Umstand, der mit einer ergebnisoffenen Aufklärung der Geschehnisse nicht vereinbar ist.
Was wissen wir über die Ereignisse dieses 26. Januar?
Alexander besucht am Vorabend seines Todes seine Freundin Lena in ihrer Wohnung im Frankfurter Nordend. Er macht auf sie einen psychisch labilen, auch depressiven, vor allem ängstlichen, zeitweilig auch apathischen Eindruck. Am frühen Morgen des Folgetages weckt er sie und trinkt in ihrem Beisein – in fraglich demonstrativer Absicht – sechs Fläschchen eines ätherischen Öls aus. In ihrer späteren Zeugenvernehmung gibt Lena an, ihn deshalb geschlagen zu haben, woraufhin zwischen ihnen beiden eine „Rangelei“ entstanden sei und er sie gefragt habe, ob sie etwa seine Mutter sei. In Sorge um ihn und in Gedanken einer eintretenden körperlichen Schädigung drängt Lena ihren Freund, einen Arzt aufzusuchen. Er willigt ein, zumal er nun auch Schmerzen im Magenbereich verspürt. Beide machen sich zu Fuß auf den Weg ins Bürgerhospital. Alexander C. trägt zu diesem Zeitpunkt wegen einer unfallbedingten Bänderverletzung beidseits medizinische Beinschienen (orthopädische Stützmanschetten), was ihm ein nur langsames Gehen erlaubt. Lena läuft deshalb etwas schneller, Alexander kommt hinterher. Schließlich erreichen sie beide das Bürgerhospital. Es ist jetzt 4:20 Uhr früh.
Lena klingelt sogleich an der Nachtpforte des Krankenhauses und berichtet über die Gegensprechanlage auf Nachfrage des diensthabenden Pförtners, dass der neben ihr stehende Freund „suizidgefährdet“ sei, er habe ätherische Öle zu sich genommen, sie wollten zum ärztlichen Notdienst. Der Pförtner, Herr Karmann, äußert, der Notdienst habe „bereits geschlossen“. Eine Krankenhausaufnahme sei nicht möglich, da das Bürgerhospital auch über keine psychiatrische Abteilung verfüge. Sie müssten sich wegen „dieses Problems“ an das zuständige St. Markus-Krankenhaus wenden. Lena erinnert: „Er wollte uns einfach wegschicken.“ In dieser Situation habe Alexander offenbar den Einlass erzwingen wollen, er habe sie plötzlich „von hinten gepackt“, ihr „ein Messer an den Hals gehalten und in die Sprechanlage geschrien“, dass man sie hereinlassen solle. Auch sie habe erschrocken aufgeschrien. Jetzt öffnet sich das Gittertor zum Innenhof des Krankenhauses. Der Pförtner gibt später zu Protokoll, das Tor sei wohl mittels eines Gitterdurchgriffs durch eine der beiden Personen geöffnet worden. Alexander lässt jedenfalls zunächst von Lena ab. Sie betreten nun den Innenhof. Als sie dort aber von niemandem empfangen werden, packt Alexander seine Freundin erneut und schreit „gegen die Fassade des Krankenhauses“. Offensichtlich benötigt er nunmehr dringend Hilfe, nicht zuletzt aufgrund von Schmerzen durch die Einnahme der ätherischen Öle. Es ist ca. 4:34 Uhr. Der Nachtpförtner, der allerdings das Geschehen auf dem Innenhof des Krankenhauses nur teilweise am Überwachungsmonitor verfolgen kann, verständigt jetzt telefonisch das zweite Polizeirevier und teilt dort mit, dass sich „ein Pärchen im Wirtschaftshof“ aufhalte, „der Mann wolle sich umbringen“. Er bekommt die Antwort, „dass eine Streife kommen wird“. Unmittelbar danach erfährt der Pförtner in einem Telefonat mit der Hauptnachtwache, dem Krankenpfleger Herrn Müller, dass nach seiner Wahrnehmung der Mann der Frau „ein Messer an den Hals halte“. Herr Karmann, der diese Situation aufgrund der Kameraeinstellung nicht selbst wahrnehmen kann, gibt diese Information sogleich telefonisch an das zweite Polizeirevier weiter. Soweit ist alles unstrittig. Auch, dass ein Streifenwagen der Polizei, der in der Nähe des Krankenhauses unterwegs ist und über Funk verständigt wird (4:36 Uhr), nur kurz danach mit zwei uniformierten Polizeibeamten und einem Polizeianwärter in Zivil auf den beleuchteten Innenhof fährt. Eine von ihnen angeforderte weitere polizeiliche Unterstützung ist noch nicht eingetroffen. Zu diesem Zeitpunkt kauert Lena an die Glasfassade des Krankenhauses gelehnt am Boden (in Hockstellung), Alexander steht in ihrer Nähe, zwei bis drei Meter entfernt. Eine Bedrohungssituation für Lena besteht nicht mehr. Das Einsatzfahrzeug stoppt auf dem Innenhof. Ohne auf die angeforderte Verstärkung zu warten, springen die Polizisten aus dem Auto. Eine Kopfbedeckung tragen sie nach einer Zeugenaussage nicht. Nach Angaben des Polizeibeamten und Dienstgruppenleiters Schneider schießt dieser ca. zwei bis drei Sekunden später2 aus einer geschätzten Entfernung von zwei bis vier Metern Alexander C. in den rechten Brust- und Oberbauchbereich (mit der Folge umfangreicher Durchschussverletzungen verschiedener innerer Organe). Etwa acht Sekunden danach werden drei weitere Schüsse aus der Dienstwaffe des Polizisten Michel abgegeben. Der erste Schuss prallt vermutlich vom Boden ab und beschädigt eine Fensterscheibe eines gegenüber liegenden Gebäudes. Die unmittelbar folgenden zwei Schüsse treffen die Beine des Studenten (Durchschussverletzungen beider Unterschenkel). Als Zeitpunkt der Schussabgabe wird 4:39 Uhr genannt.
Alexander C. sinkt in sich zusammen, kniet jetzt auf dem Boden und stützt sich dort mit beiden Händen ab. Wie Herr Schneider in seiner Vernehmung angibt, „kriecht er auf allen Vieren“, während ihn der Polizeibeamte Michel weiter mit seiner Waffe bedroht. Nach mehreren Zeugenaussagen hingegen hat sich Alexander C. nicht weiter fortbewegt. Es ist die Absicht, ihn zu fixieren. In dieser wehrlosen Lage nähert sich der Polizist Schneider dem Mann von hinten und tritt ihm „mit dem rechten Fuß ins Kreuz“, um „ihn mit dem Fuß auf die Erde zu drücken“. Unter seinem Eindruck, dass Alexander C. aufzustehen versucht, schlägt dann der Polizist Michel mit einem Teleskopschlagstock mehrmals auf den linken Oberarm des Mannes ein, angeblich um „ihn angriffsunfähig zu machen“.3 Herr Schneider meint wahrzunehmen, dass der Geschlagene „nichts gemerkt hat“, was ihm „irre“ vorkommt, und tritt ihm mit dem beschuhten Fuß zweimal im Stirnbereich gegen den Kopf, angeblich „um den Mann zu schocken“.4 Erst jetzt registriert der Polizeibeamte Schneider ein „Nachlassen der Kräfte“ des Alexander C. und stellt (wie auch seine beiden Kollegen) fest, dass der Mann unbewaffnet ist.
Über Funk gibt er (4:39:54 Uhr) der Einsatzzentrale nun folgende Informationen: „Schusswaffengebrauch, Person ist verletzt, dringend RTW5 und NAW6, Bürgerhospital schon verständigt, dass die uns einen Arzt rausschicken, kein Kollege verletzt, vermeintlicher Täter verletzt“. (Zur Sachverhaltsschilderung befragt:) „Es hieß hier Person mit Messer im Hinterhof. Bei Eintreffen ist dieser sofort auf uns losgegangen“ und „hat Angriffsbewegungen in unsere Richtung gemacht mit erhobenem Arm“. (Auf Nachfrage, ob er ein Messer in der Hand hatte:) „Kein Messer in der Hand, haben es nicht gesehen, ob er es weggeschmissen hat.“
Inzwischen dreht der Polizeibeamte Michel den Schwerverletzten in Bauchlage, kniet sich auf ihn und verschränkt ihm die Hände auf dem Rücken. Diese Situation wird u. a. auch vom Patienten R. W. aus dem 4. Obergeschoss des Krankenhauses so beobachtet. Es sei „gegen 4:40 Uhr“ gewesen. Herr Schneider hört jetzt, dass der Mann „irgendwie vor sich hinredet“ und äußert in einer späteren Vernehmung deutend hierzu, „er war immer noch von Sinnen“. Er weist den Polizeianwärter Schaub an, „die Beine des Mannes zu fixieren“, der sich dazu auf dessen Füße kniet. Wie Herr Schaub, der im Wesentlichen das gesamte Geschehen auf dem Krankenhaushof beobachtet, in einer späteren Vernehmung zu Protokoll gibt, sollte mit den Tritten gegen den Kopf des Studenten seiner Einschätzung nach ein noch bestehender „Widerstand gebrochen“ werden.
Um 4:48 Uhr endlich wird der sehr schwer verletzte Mann durch herbeigerufene Kräfte (ein Arzt und die Aufnahmeschwester des Krankenhauses) mit Unterstützung der Polizeibeamten auf eine Trage gehoben und ins Innere des Krankenhauses gebracht. Der am Transport beteiligte Arzt Dr. D. berichtet später von einer Blutlache am Auffindeort des Schwerverletzten. Ärztliche Erstrettungsmaßnahmen und sofort eingeleitete, 30 Minuten andauernde Wiederbelebungsversuche bleiben erfolglos. Alexander C. verstirbt um 5:30 Uhr an den Folgen inneren Verblutens.
Der Leichnam wird durch den Kriminaldauerdienst beschlagnahmt, der Aufbewahrungsraum polizeilich gesperrt. Die Oberstaatsanwältin wird informiert. Laut polizeilichem Einsatzprotokoll findet gegen 6:00 Uhr zwischen den verschiedenen Kriminaldiensten eine „Absprache zur Angehörigenverständigung“ statt. Radiosender berichten seit dem frühen Morgen von den Ereignissen am Frankfurter Bürgerhospital. Erst über zehn Stunden später klingeln zwei Polizeibeamte, ein Seelsorger und zwei Notfallhelfer an der Haustür der Eltern und konfrontieren die Mutter mit der Nachricht vom Tod Alexanders. Einer der Polizisten erklärt, die Geschehnisse auf dem Klinikhof des Bürgerhospitals seien als „ein provozierter Selbstmord“7 ihres Sohnes einzustufen. Durch eine „PC-Panne“ sei man erst so spät imstande gewesen, die Nachricht zu überbringen.
Es bleiben viele Fragen.
Was ist unmittelbar nach Eintreffen des Streifenwagens auf dem Innenhof des Bürgerhospitals geschehen? Warum hat der Polizeibeamte Schneider sofort gezielt geschossen und damit letztlich den Tod von Alexander C. herbeigeführt? Warum wurden weitere Schüsse vom Polizeibeamten Michel auf den schwerverletzten Mann abgegeben? Warum wurde der zu Boden gesunkene, unbewaffnete Mann schließlich in den Rücken getreten, mit dem Teleskopstock mehrmals geschlagen und wiederholt gegen den Kopf getreten? Fragen über Fragen, auf die seitens der Ermittlungsbehörden die lapidare Antwort erfolgt: Die Polizisten handelten in Notwehr.
Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft schlecht und einseitig ermittelt. Die Schilderungen der befragten Zeugen zu diesen Vorgängen gehen auseinander, insbesondere die der Polizisten und die aller anderen Zeugen. Zeugenaussagen, die mit der Voreinstellung „es war Notwehr der Polizei“ unvereinbar sind, werden ignoriert.
Die Ermittlungen zur Aufklärung der Geschehnisse auf dem Innenhof des Bürgerhospitals nach Eintreffen der Polizei fangen damit an, dass eine Spurensicherung erfolgt, die diesen Namen nicht verdient.
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