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Die Monographie untersucht zwei der geistesgeschichtlich wirkmächtigsten Philosophien des Bösen. Der erste Teil widmet sich dem Denken des Augustinus, das im Hinblick auf die verschiedenen Bestimmungen des Bösen – von der Privationstheorie bis zur Erbsündenlehre – erschlossen wird. Der zweite Hauptteil konzentriert sich auf die Verbindung von Ontologie, Naturphilosophie und Theodizee in Schellings „Freiheitsschrift“. Dabei wird die These vertreten, dass Schelling die Erbsündenlehre des Augustinus insofern radikalisiert, als der Mensch das Böse wählen muss, um existieren zu können. Darauf aufbauend werden Augustinus’ Erbsündenlehre und Schellings Konzeption der intelligiblen Tat im letzten Teil direkt miteinander verglichen.
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