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Der Grundsatz der Tarifeinheit „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag” findet keinen Niederschlag im Gesetz. Er wird vom BAG angewendet und ist seit mehr als siebzig Jahren Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Er wird in ständiger Rechtsprechung vertreten, ist aber in der Literatur heute umstrittener denn je. Die Autorin beschreibt den Grundsatz der Tarifeinheit in seiner zweifachen Ausprägung, nämlich zunächst im individuellen Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bei Tarifkonkurrenz und dann in der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft eines einzelnen Betriebs in Fällen der Tarifpluralität. Verdeutlicht wird der Problemkreis anhand des jüngsten Tarifstreits der Deutschen Bahn AG mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer.
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