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§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.
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von
Prof. Dr. Stefan SmidLeiter des Centrums für Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Rolf RattundeRechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Notar in Berlin(Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Honorarprofessor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Prof. Dr. Torsten MartiniRechtsanwalt, Insolvenzverwalter in Berlin(Fachanwalt für Insolvenzrecht, Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)
4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
Verlag W. Kohlhammer
4. Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Suttgart
Print:
ISBN 978-3-17-025898-0
E-Book-Formate:
pdf: 978-3-17-025899-2
epub: 978-3-17-025900-9
mobi: 978-3-17-025901-6
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§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.
Prof. Dr. Stefan Smid, Kiel; Prof. Rolf Rattunde, Notar, Fachanwalt für Insolvenzrecht u. Steuerrecht, Berlin; Prof. Dr. Torsten Martini, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Berlin.
Der Insolvenzplan hat sich als Instrument der Abwicklung von Insolvenzverfahren zusehends durchgesetzt. Seine schwere Handhabbarkeit haftet ihm nach wie vor an, Rechtsfragen seiner Umsetzung haben sich vermehrt. Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) vom 7.12.2011, BGBl. I, 2582, hat neue Fragen aufgeworfen, doch zeigen die ersten Insolvenzpläne in Großverfahren nach ESUG seine nun auch merklich zunehmende praktische Bedeutung.
Wie in seinen Vorauflagen stellt dieses Handbuch den systematischen Zusammenhang zwischen den insolvenzplanrechtlichen Vorschriften und den allgemeinen Regelungen des Insolvenzrechts in ihrem Bezug zum Bürgerlichen Recht und Zivilverfahrensrecht dar. Die Rechtsprechung namentlich des BGH bis zum Ende August 2014 wird in ihren Auswirkungen auf die Erarbeitung von Insolvenzplänen erläutert und nicht allein Haftungsrisiken, sondern mehr noch werden Chancen beschrieben, die der Planinitiator nutzen kann.
Die Autoren danken Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Valentin Schmid, Berlin, für die Übernahme der steuerlichen Aspekte in Kapitel 5 und Herrn Dr. Nicolai Kaniess, Berlin, für die tatkräftige Unterstützung im Rahmen der Neuauflage.
Torsten Martini, Rolf Rattunde und Stefan Smid,
Berlin und Kiel/Strande im Dezember 2014
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
I.Sanierung und Reorganisation als Aufgaben des Insolvenzverfahrens
II.Die außergerichtliche Sanierung
1.Probleme der außergerichtlichen Sanierung
2.Fiskusprivileg und außergerichtliche Sanierung
III.Statistische Daten
IV.Interessen der Beteiligten
V.Rechtliche Instrumentarien einer Reorganisation und Sanierung
VI.Gang der Darstellung
1. Hauptteil:Darstellung und Kritik des Insolvenzplanverfahrens
Kapitel 1:Exekution und Sanierung
I.Fragestellung
1.Sanierung statt Zerschlagung
a)Insolvenz (Konkurs) als „Wertvernichter“?
b)Rettung des Konkurses durch „Sanierungsbemühungen“
2.Gerichtliche Kontrolle und Sanierung
3.Übertragende Sanierungen
4.Frühzeitige Einleitung des einheitlichen Insolvenzverfahrens und Sanierungschancen
a)Überblick
b)Person des Insolvenzverwalters
c)Haftungsandrohung
d)Insolvenzarbeitsrecht
e)Insolvenzgeld
f)Beschäftigungsgesellschaften
g)Insolvenzmietrecht
II.Par conditio creditorum: Insolvenzplan und Funktion des Insolvenzrechts
Kapitel 2:Übersicht über technische Probleme der Entwicklung eines Insolvenzplans
I.Der vom Gesetzgeber gedachte Gang eines Insolvenzplanverfahrens
1.Grundstrukturen
2.Anwendungsfälle
a)Übersicht
b)Übertragende Sanierung
c)Vorteile von Planverfahren
3.Verquickung von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
4.„Einheitliches“ Insolvenzverfahren oder Trennung von sanierendem Vergleich/Ausgleich und liquidierendem Konkurs
5.Maßstäbe der Auslegung der gesetzlichen Regelungen
II.Begrenzung der allgemeinen Regelungen der InsO
III.Insolvenzplan und Insolvenzgericht
1.Mehrbelastungen der Justiz
2.Gerichtliche Kenntnisse
IV.Verfahrensgrundsätze
1.Rechtliches Gehör
2.Amtsermittlungsgrundsatz
3.„Insolvenzplanspezifische“ Verfahrensgrundsätze
V.Persönlicher Anwendungsbereich: „Insolvenzplanfähigkeit“
1.Personenmehrheiten
2.Natürliche Personen
VI. Insolvenzplan bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit?
VII.Erfahrungen mit Insolvenzplänen
2. Hauptteil:Allgemeine Regeln und Grundsätze des Inhalts und der Ausarbeitung von Insolvenzplänen
Kapitel 3:Die Planvorlageberechtigten
I.Planvorlage als Verfahrenshandlung
II.Planvorlage des Insolvenzverwalters
1.Grundlagen
2.Planvorlagebefugnis des Insolvenzverwalters aus eigenem oder abgeleitetem Recht der Gläubiger?
3.Planvorlagebefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters?
III.Planvorlagebefugnis des eigenverwaltenden Schuldners aufgrund Beschlusses der Gläubigerversammlung
IV.Eigenverwaltung
Kapitel 4:Planvorbereitung, Eigenverwaltung und drohende Zahlungsunfähigkeit
I.Planvorlagebefugnis des eigenverwaltenden Schuldners aufgrund Beschlusses der Gläubigerversammlung
1.Planbarkeit der „Sanierung durch Insolvenz“
a)Unverzichtbarkeit eines „positiven Insolvenzklimas“
b)Frühzeitige Mitwirkung der Gläubiger
c)Eigenverwaltung und „Schutzschirmverfahren“
2.Die Wahl des „richtigen“ Insolvenzverwalters
3.Sprachliche Vermittelbarkeit des Plans
II.Stimmbindungsverträge
1.Ausgangslage
2.Schutz des par-conditio-Grundsatzes vor vereitelnden Verträgen
3.Ankauf „fauler Kredite“
4.Zulässigkeit von Stimmrechtsbindungsverträgen
5.Auskunftsansprüche von Aktionären gegen insolvente Aktiengesellschaft
III.Beschaffung der Informationen für die Aufstellung des Insolvenzplans
1.Relevante Informationsquellen
2.Rekursive Plangestaltung durch ständige Informationsverarbeitung
IV.Europarechtliche Fragen: Beihilferechtliche Problemstellungen
1.Begriff der Beihilfe
2.Verfahren bei Vorliegen einer Beihilfe
Kapitel 5:Steuerliche Aspekte des Insolvenzplanverfahrens
I.Stellung der Finanzbehörde im Insolvenzplanverfahren
II.Materiell-steuerrechtliche Fragen im Insolvenzplanverfahren
1.Gewinnrealisation und Mindestbesteuerung
2.Billigkeitsmaßnahmen für Sanierungsgewinne
3.Erhalt von Verlustvorträgen vor und im Insolvenzplanverfahren
Kapitel 6:Inhalt des darstellenden und des gestaltenden Teils des Insolvenzplans sowie die Plananlagen
I.„Vollstreckungsform“ des Regelungsgehalts von Insolvenzplänen
1.Rechtsgestaltungen durch den bestätigten Insolvenzplan
a)Übersicht über die Regelungen der §§ 254 ff. InsO
b)Regelungsgegenstände nach § 258 RegEInsO
c)Verhältnis von darstellendem und gestaltendem Teil des Insolvenzplans
2.Wirkung des bestätigten Plans gegenüber dem Insolvenzschuldner
II.Insolvenzplan als Normkomplex zur Gestaltung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
1.Plan und Vollstreckungsform
2.Abänderung des bestätigten Insolvenzplans?
III.Inhalt des „darstellenden“ Teils des Insolvenzplans
1.Darstellung der Lage des Unternehmens
a)Vermögensstatus, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis
b)Ursachen der Insolvenz
c)Darstellung anfechtbarer Rechtsgeschäfte
2.Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Verfahrensabwicklung
a)Grundsatz
b)Autonome Sanierungsmaßnahmen
aa)Übersicht
bb)Autonome Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen
c)Maßnahmen, die das Insolvenzrecht selbst zur Verfügung stellt (heteronome Maßnahmen)
aa)Übersicht
bb)Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur
cc)Behandlung nicht erfüllter Verträge
dd)Sicherheiten: Aussonderungsrecht, §§ 47, 48 InsO
ee)Sicherheiten: Absonderungsrecht, §§ 49–51 InsO
d)Insolvenzanfechtung
e)Anteils- und Mitgliedschaftsrechte
f)Auffang- und Übernahmegesellschaften
g)Drittverpflichtungen
3.Der „bewertende“ Teil des Insolvenzplans
a)Bewertung der Sanierungsfähigkeit des Schuldners
b)Bewertung der Tauglichkeit einzelner Maßnahmen
c)Bewertungen zur Vorbereitung der insolvenzgerichtlichen Bestätigung des Planes
aa)§§ 245, 246 InsO
bb)§ 251 InsO
4.Anlagen zum darstellenden Teil des Insolvenzplans
IV.Der „gestaltende“ Teil: Übersicht
1.Grundsatz
2.Einzelne Bestandteile des gestaltenden Teils des Insolvenzplans
a)Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der Gläubiger
b)Sanierungsprogramm
aa)Schulderlass oder Stundungen
bb)Weitere Willenserklärungen
c)Willenserklärungen des Insolvenzverwalters
d)Willenserklärungen Dritter
e)Anteils- und Mitgliedschaftsrechte
f)Fortführung anhängiger Rechtsstreitigkeiten
g)Verfahrensregelungen
h)Kreditaufnahmen
3.Insolvenzplan als Titel
V.Dokumentierender Teil: Anlagen zum Insolvenzplan gem. §§ 229, 230 InsO
1.Grundsatz
2.Anlagen gem. § 229 InsO im Einzelnen
a)Plananlagen bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung
b)Plananlagen bezogen auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Insolvenzplans
c)IDW-Empfehlungen
3.Anlagen gem. § 230 InsO im Einzelnen
a)Zustimmung zur Ungleichbehandlung
b)Weitere Anlagen
Kapitel 7:Rechtsnatur des Insolvenzplans
I.Vorbemerkung: Rechtfertigung von Eingriffen in Rechte aus der Struktur („Rechtsnatur“) des Insolvenzplans
1.Die „Vertragstheorie“ und ihre Kritik
2.Probleme einer Einordnung des Insolvenzplans
3.Schlussfolgerung
II.Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit der Regelungen des gestaltenden Teils von Insolvenzplänen
1.Bedenken aufgrund der Titeleigenschaft des Insolvenzplans?
2.Bürgerlich-rechtliche Rahmenbedingungen der Auslegung von Planregelungen
3.Geltungserhaltende Auslegung von Regelungen in Insolvenzplänen
Kapitel 8:Beteiligte, in deren Rechte durch Insolvenzplan eingegriffen werden kann
I.Reorganisation des Insolvenzschuldners durch „Austausch“ von Gesellschaftern
1.Änderung der Rechtsstellung „der Beteiligten“ durch den Insolvenzplan, § 221 InsO
2.Formell am Insolvenzverfahren und nach Maßgabe der Eingriffe in ihre Rechtsstellung am Insolvenzverfahren beteiligte Gläubiger
3.Formelle Beteiligung des Insolvenzschuldners
4.Keine Beteiligtenstellung des Insolvenzverwalters
5.Eingriffe in Rechte der Gesellschafter
II.Eingriffe in Rechte aussonderungsberechtigter Gläubiger
1.Grundsatz
2.Sonderfall Eigentumsvorbehalt
III.Gestaltung der schuldrechtlichen Beziehungen aus gegenseitigen Verträgen durch Insolvenzpläne?
1.Sicherung von Nutzungspotenzialen für die Masse
2.Arbeitsrechtliche Rechtsgestaltung durch den Plan?
a)Fragestellung
b)Eingriffe in die Insolvenzforderungen der Arbeitnehmer
c)Gestaltende Eingriffe in die Arbeitsverträge für die Zukunft?
d)Einschränkung des § 613a BGB durch Insolvenzplan?
3.Sonderregelungen für den Pensionssicherungsverein
4.Eingriffe in Rechte der Massegläubiger im masseunzulänglichen Insolvenzplanverfahren
Kapitel 9:Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in der Insolvenz
I.Vorbemerkungen
II.Möglicher Planinhalt
1.Fortsetzung der Gesellschaft
2.„Gesellschaftsrechtlich zulässige Maßnahme“
III. Insbesondere: Kapitalmaßnahmen im Insolvenzplan
1.Vorbemerkung
2.Übertragung von Gesellschaftsanteilen
3.Kapitalherabsetzung und -erhöhung
4.Debt-Equity-Swap
IV.Verdrängung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben durch das Insolvenzplanverfahren
1.§ 254a Abs. 1 InsO
2.§ 254a Abs. 2 InsO
V.Kompensation des Beteiligungsverlusts
VI.Weitere Regelungen in Bezug auf Anteilsinhaber
VII.Abstimmung über den Insolvenzplan
Kapitel 10:Regelung der Masseverbindlichkeiten im Insolvenzplan
I.Unzulässigkeit bei Masselosigkeit
II.Zulässigkeit bei Masseunzulänglichkeit
Kapitel 11:Konzerninsolvenzpläne
I.Einführung: Strukturfragen
1.Insolvenz der Tochtergesellschaft
a)Unternehmensverträge
b)Verlustausgleichspflicht nach § 302 AktG
2.Insolvenz der Muttergesellschaft
a)Unternehmensverträge
b)Verlustausgleichspflicht nach § 302 AktG
3.Die Insolvenz des (faktischen) GmbH-Konzerns
a)GmbH-Konzernrecht
b)Faktische Konzernierung
4.Konzernübergreifende Sanierung durch Insolvenzpläne in Verbindung mit der Eigenverwaltung
II. Konzerninsolvenzrecht de lege ferenda: Koordinationspläne und Insolvenzplan
1.Frühere Reformvorschläge
2.Aktuelle Reformvorschläge
a)Konzerngerichtsstand
b)Einheitlicher Gruppen-Verwalter bzw. Gruppen-Sachwalter
c)Koordinationsverfahren
3.Europäische grenzüberschreitende Insolvenzverfahren nach der EuInsVO
a)Bisheriger Rechtszustand
b)De lege feranda
Kapitel 12:Bildung von Abstimmungsgruppen im Insolvenzplan durch den Planinitiator
I.Überblick über die Funktion der Gruppenbildung
1.Vorbemerkung
2.Funktion der Gruppenbildung
II.Definition der Beteiligtengruppen durch den Schuldner und gerichtliche Kontrolle gem. § 231 InsO
III.Maßstäbe der Gruppenbildung
1.Absonderungsberechtigte Gläubiger (Nr. 1)
2.Nicht nachrangige Gläubiger (Nr. 2)
3.Nachrangige Gläubiger (Nr. 3)
4.Am Schuldner beteiligte Personen (Nr. 4)
5.Arbeitnehmer (§ 222 Abs. 3 Satz 1 InsO)
6.Kleingläubiger (§ 222 Abs. 3 Satz 2 InsO)
7.Weitere Gruppenbildung gem. § 222 Abs. 2 InsO
a)Rechtmäßigkeitsmaßstab der Gruppenbildung
b)Anwendung des Maßstabes
c)„Ein-Gläubiger-Gruppen“
Kapitel 13:Rechtliche Folgerungen für die „taktische“ Ausgestaltung des Insolvenzplans
I.Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots, § 226 InsO
II.Salvatorische Klauseln
1.Die Vorstellung des Gesetzgebers
2.„Abkauf“ von Widersprüchen
3.Ausschluss von vorteilsgewährenden Vereinbarungen, § 226 Abs. 3 InsO
4.Pool dinglich berechtigter Gläubiger
III.Aufrechnungsbefugnis
3. Hauptteil:Verfahren der Vorprüfung, Erörterung, Abstimmung und Bestätigung des Insolvenzplans
Kapitel 14:Vorprüfung und Zulassung oder Zurückweisung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht gem. § 231 InsO
I.Insolvenzgerichtliche Aufgabe
1.Übersicht
2.Funktionelle Zuständigkeit
II.Maßstäbe der Entscheidung gem. § 231 InsO
1.Übersicht
2.Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Formalia des Insolvenzplans, § 231 Abs. 1 Nr. 1 InsO
a)Tatbestand
b)Verfahrensökonomische Erwägungen
c)Keine Zurückweisung des Verwalterplans wegen fehlender Konsultation gem. § 218 Abs. 3 InsO
d)Überprüfung der Gruppenbildung gem. § 222 InsO
3.Zurückweisung des Insolvenzplans nach § 231 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 InsO
a)Umfang der Prüfung
b)Generalklauseln
4.Zurückweisung des Plans bei Gefährdung der Gläubigerbefriedigung
a)Schutz der Gläubiger als Aufgabe des Insolvenzgerichts
b)Fallgruppen
5.Instanzgerichtliche Judikatur
III.Besondere richterliche Hinweispflicht nach § 231 Abs. 1 InsO
1.Übersicht
2.Hinweispflichten in den Fällen des § 231 Abs. 1 Nr. 2 und 3 InsO
IV.Zurückweisung des Schuldnerplanes gem. § 231 Abs. 2 InsO
V.Fällt das Insolvenzgericht eine „positive“ Zulassungsentscheidung gem. § 231 Abs. 2 InsO?
1.Fragestellung
2.Klarstellender Zulassungsbeschluss
3.„Widerruf“ der Zulassung und Beendigung des Insolvenzplanverfahrens durch das Insolvenzgericht?
Kapitel 15:Das Verfahren bis zur Erörterung des Planes
I.Anhörung gem. § 232 InsO
1.Einholung der Stellungnahme von den in § 232 Abs. 1 InsO vorgesehenen Stellen
2.Stellung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände in der Genossenschaftsinsolvenz
3.Stellungnahmen weiterer Stellen
4.Frist zur Stellungnahme
5.Einholung der Stellungnahmen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
II.Niederlegung des Insolvenzplans, § 234 InsO
III.Insolvenzgerichtliche Aussetzung von Verwertung und Verteilung
1.Funktion der Verwertungsaussetzung
2.Antrag des Insolvenzverwalters
3.Antrag des Insolvenzschuldners
4.Aufhebung der Aussetzung durch insolvenzgerichtliche Entscheidung nach § 233 Satz 2 InsO
Kapitel 16:Vorbereitung und Ablauf von Erörterungs- und Abstimmungstermin
I.Vorbereitung des Erörterungs- und Abstimmungstermins durch das Insolvenzgericht
1.Gesetzliche Regelung
2.Terminsbestimmung
3.Öffentliche Bekanntmachung
4.Ladung
II.Ablauf des Erörterungstermins
III.Änderungen des Insolvenzplans im Erörterungstermin
1.Übersicht
2.Mängelbeseitigung im Planverfahren: Absolute und relative Mängel
a)Absolute Mängel
b)Verfahrensmängel
c)Relative Mängel
3.Verhältnis zur insolvenzgerichtlichen Vorprüfung des Insolvenzplans gem. § 231 InsO
4.Vermeidung von missbräuchlichen Abänderungen
5.Einschränkende Auslegung des § 240 InsO
a)Ausschluss der „Nachbesserung“ hinsichtlich der Gruppenbildung gem. § 222 InsO
b)Einschränkung der Abänderungsbefugnis wegen der Regelung des Plans von Maßnahmen zur Rechtsgestaltung
6.Eigene Aufgaben des Insolvenzgerichts
IV.Verbindung von Erörterungs- und Prüfungstermin
1.Übersicht
2.Verbindung mit dem Prüfungstermin
3.Anteilsinhaber
V.Stimmrechtsfestsetzung
1.Übersicht
2.Insolvenzgläubiger
3.Absonderungsberechtigte
4.Verfahren der Stimmrechtsfestsetzung. Fehlerkorrektur
VI.Abstimmung über den Insolvenzplan
1.Übersicht
2.Wirkungen der Abstimmung
3.Erforderliche Mehrheiten
Kapitel 17:Bestätigung des Insolvenzplans
I.Funktion
II.Übersendung eines Abdrucks des Plans oder einer Zusammenfassung seines wesentlichen Inhalts an Verfahrensbeteiligte, § 252 Abs. 2 InsO
III.Hinderungsgründe
1.Übersicht
2.„Wesentlichkeit“ des Verfahrensverstoßes
3.Fallgruppen
a)Fehlende Zustellung des Insolvenzplans oder von Teilen des Planes (Verstoß gegen § 235 Abs. 3 Satz 2 InsO)
b)Fehlerhafte Stimmrechtsfestsetzung (Verstoß gegen §§ 237, 238 InsO)
c)Fehler bei der Bildung der Abstimmungsgruppen (Verstoß gegen § 222 InsO)
d)Versagungsgründe für eine Restschuldbefreiung
e)Abbedingen zwingenden Rechts
f)Teilbestätigung
4.Unlauteres Zustandekommen
5.Kein insolvenzgerichtliches Ermessen
IV.Bestätigung im Falle „bedingter“ Pläne gem. § 249 InsO
V.Bedingung der Festsetzung einer bestimmten Verwaltervergütung
VI.Heilung von Mängeln des Plans durch die insolvenzgerichtliche Bestätigung
1.Insolvenzgerichtliche Bestätigung der Plankorrektur
2.Weiteres Verfahren. Rechtsmittel
Kapitel 18:Planbestätigung trotz mehrheitlicher Ablehnung des Insolvenzplans durch eine oder mehrere Abstimmungsgruppen
I.Funktion
1.Ausgangslage
2.Cramdown im chapter 11 bankruptcy code
3.Umfang der Ermittlungspflichten des Insolvenzgerichts: Der Fall des AG Mühldorf/Inn und des LG Traunstein
II.Reichweite der Entscheidung gem. § 245 InsO
III.Das Verbot der „Schlechterstellung“ und die gerichtliche Prognose gem. § 245 Abs. 1 Nr. 1 InsO
1.Best interest test
2.Maßstäbe
3.Abhängigkeit der Gläubigerbefriedigung vom Zustandekommen des Insolvenzplans
4.Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger
IV.Schutz bevorrechtigter Gläubiger gem. § 245 Abs. 1 Nr. 2 InsO – die deutsche Variante der absolute priority rule
1.Haftungsverwirklichung als Funktion des Insolvenzverfahrens und Grundlage des Insolvenzplans
2.§ 245 Abs. 2 InsO als Vorschrift zur Auslegung des § 245 Abs. 1 Nr. 2 InsO
a)Rechtslage nach der deutschen InsO
b)Absolute priority rule im US-amerikanischen Insolvenzrecht
3.Verhältnis des best interest tests (§ 245 Abs. 1 Nr. 1 InsO) zur absolute priority rule (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 InsO)
V.Regelung des § 245 Abs. 1 Nr. 3 InsO
1.Mehrheitsentscheidungen, Gläubigerautonomie und numerische Minderheiten bei der Bestätigung des Insolvenzplans
2.Keine „gestalterischen“ Befugnisse des Insolvenzgerichts
VI.Obstruktionsverbot gegenüber der Gruppe der Anteilseigner
Kapitel 19:Das Widerspruchsrecht des Insolvenzschuldners gegen den angenommenen Insolvenzplan (§ 247 InsO)
I.Grundlagen
1.Eigene verfahrensrechtliche Beteiligtenstellung des Insolvenzschuldners
2.Inhaber und Grundgedanke des Widerspruchsrechts
II.Reichweite des Widerspruchsrechts des Insolvenzschuldners im Falle der Planinitiative des Insolvenzverwalters
1.Widerspruchsrecht nach § 247 Abs. 2 Nr. 1 InsO
a)Grundsatz
b)Maßstab der „Schlechterstellung“
c)Fallgruppen
2.Widerspruchsrecht nach § 247 Abs. 2 Nr. 2 InsO
III.Reichweite des Widerspruchsrechts des Insolvenzschuldners im Falle seiner Planinitiative
1.Grundsatz
2.Widerspruchsrecht nach § 247 Abs. 2 Nr. 1 InsO
3.Widerspruchsrecht nach § 247 Abs. 2 Nr. 2 InsO
IV.Wirkung der Zustimmungsfiktion und Rechtsschutz
Kapitel 20:Minderheitenschutz gem. § 251 InsO
I.Gesetzliche Regelung
1.Zulässigkeit des Antrags auf Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans
a)Systematische Stellung der Vorschrift
b)Reichweite des Widerspruchsrechts über den Gesetzeswortlaut hinaus
2.Glaubhaftmachung
3.Suspensiveffekt
II.„Wirtschaftliche Interessen“
1.Prognoseentscheidung des Insolvenzgerichts
a)Verhältnis zu § 245 InsO
b)Glaubhaft gemachter Vortrag
2.Maßstäbe der insolvenzgerichtlichen Prognose
a)Vorstellungen des Gesetzgebers
b)Fallbeispiele
III.Salvatorische Klauseln
1.Entlastung des Insolvenzplanverfahrens von Prognoseentscheidungen durch salvatorische Klauseln
2.Neuregelung durch das ESUG
Kapitel 21:Rechtsbehelf
I.Geltung der allgemeinen Regelungen
1.Gesetzliche Zulassung der sofortigen Beschwerde gem. § 6 Abs. 1 InsO
2.Fallgruppen
3.Beschwerdefrist
4.Rechtsbehelfsbelehrung
5.Rechtskraft des Insolvenzplans
6.Erfolgreiche Beschwerden
II.Verfahren und beschwerdegerichtliche Entscheidung
1.Verfahren mit oder ohne mündliche Verhandlung
2.Aufhebung des Bestätigungsbeschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens an das AG im status quo ante?
III.Beschwerdebefugnis, Beschwer und Begründetheit
1.Beschwerdebefugnis gem. § 253 Abs. 1 InsO
2.Widerspruch und Stimmverhalten (formelle Beschwer)
3.Schlechterstellung (materielle Beschwer)
IV.Begründetheit der Beschwerde
V.Das Verfahren nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 InsO
1.Unverzügliche Zurückweisung der sofortigen Beschwerde
2.Schadenersatzregelung
Kapitel 22:Wirkung des bestätigten Insolvenzplans
I.Persönlicher Geltungsbereich
II.Materiell-rechtliche Wirkungen
1.Grundsatz
a)Gegenstand
b)Form und Verfahren
2.Erlass von Forderungen
3.Aufrechnung mit erlassenen Forderungen
4.Nicht angemeldete Forderungen („Nachzügler“)
5.Verjährung von Forderungen
6.Wiederaufleben von Forderungen
III.Prozessuale Wirkungen (Vollstreckungsschutz)
4. Hauptteil:Planerfüllung und Planüberwachung
Kapitel 23:Aufhebung des Insolvenzverfahrens
I.Wiederherstellung der Befugnisse des Schuldners mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens
II.Fortdauer der Funktionen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
III.Übersicht
Kapitel 24:Schlussrechnung und Kosten
I.Allgemeines
II.Schlussrechnung bzw. Zwischenrechnung
III.Vergütung des Insolvenzverwalters
1.Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV
2.Zuschläge
3.Auslagen
4.Umsatzsteuer
IV.Gerichtskosten
V.Kosten einer Planüberwachung i. S. v. § 269 InsO
1.Kosten des planüberwachenden Insolvenzverwalters
2.Gerichtskosten
Kapitel 25:Planüberwachung und Planerfüllung
I.Wirkungen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
II.Stellung des Überwachers
III.Prozessstandschaft des Sachwalters wegen Anfechtungsprozessen gem. §§ 129 ff. InsO
1.Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 259 Abs. 3 InsO.
2.Keine gewillkürte Prozessstandschaft.
3.Sonderkonstellation: Unterbrechung und Aufnahme des aufgrund insolvenzplanrechtlicher Regelung fortgesetzten Anfechtungsprozesses im Zweitverfahren
4.Anforderungen an die Regelungen des Insolvenzplans.
5.Befugnis des Planüberwachers zur Führung von Anfechtungsprozessen.
6.Rechtshängigkeit von Forderungen, die der bisherige Verwalter nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Planbestätigung noch prozessual verfolgen soll.
Kapitel 26:Vollstreckung aus dem Insolvenzplan
I.Titelgläubiger
II.Plan und Tabellenauszug als Titel
III.Vollstreckungsgegenklage des Schuldners
IV.Zwangsvollstreckung aus dem Insolvenzplan gegen Dritte
V.Vollstreckungsklausel bei erheblichen Rückständen, § 257 Abs. 3 InsO
VI.Streitige Forderungen und Ausfallforderungen
VII.Abweichende Regelungen im Insolvenzplan
5. Hauptteil:Insolvenzpläne in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen
Kapitel 27:Der Insolvenzplan der natürlichen Person
I.Anwendungsbereich und Bedeutung
II.Inhalt und Besonderheiten des Insolvenzplans der natürlichen Person
1.Gelder Dritter
2.Freigabe der Selbstständigkeit
3.Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
4.Verfahrenskostenstundung
5.Nachmeldung von Forderungen
6.Deliktische Forderungen
III.Rechtsfolgen des erfolgreichen Insolvenzplans der natürlichen Person
1.Allgemeine Folgen
2.Steuerliche Folgen
a)Grundsatz
b)Anwendung
Kapitel 28:Berufsgruppenspezifische Anwendungsfälle
I.Allgemeines
II.Berufsgruppen
1.Rechtsanwälte und Patentanwälte
2.Notare
3.Steuerberater
4.Wirtschaftsprüfer
5.Vereidigte Buchprüfer
6.Architekten
a)Unbestimmter Rechtsbegriff
b)Ermessen
7.Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten
a)Approbation
b)Zulassung als Vertragsarzt
c)Fazit
Anhang 1: Musterinsolvenzplan „Star Radio GmbH“
Anhang 2: Musterinsolvenzplan „Habicht AG“
Anhang 3: Verbraucherinsolvenzplan
Anhang 4: Informationsschreiben „Erörterungs- und Abstimmungstermin“
Anhang 5: Stimmrechtsvollmacht
Stichwortverzeichnis
Weitere Abkürzungen siehe Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Aufl. 2008