Deutsche Gerechtigkeit - Roman Grafe - E-Book

Deutsche Gerechtigkeit E-Book

Roman Grafe

3,9
19,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

»Mord bleibt Mord – auch wenn er befohlen wird!« Mit diesem Satz hatte der Berliner Senat in den sechziger Jahren gegen die Todesschüsse an der Mauer protestiert. Doch nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 endeten die meisten Prozesse gegen DDR-Grenzschützen mit Bewährungsstrafen oder Freisprüchen.
Roman Grafe, der bereits mit »Die Grenze durch Deutschland« eine »faszinierende Chronologie« (»Neue Zürcher Zeitung«) der Jahre 1945 bis 1990 an der innerdeutschen Grenze vorlegte, geht den Verhandlungen nach: Anklageschriften, Erklärungen, Urteile und historische Dokumente, Interviews mit polizeilichen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern, mit Tätern und Opfern und deren Angehörigen, Fotos und die Gerichtszeichnungen von Christine Böer lassen ein beklemmendes Bild entstehen. Selbst oberste Befehlshaber verurteilte man wegen Totschlags an »Republikflüchtlingen« nur zu milden Haftstrafen. Kaum einer von ihnen übernahm die juristische oder moralische Verantwortung für sein Handeln. Was sich nicht leugnen ließ, wurde ideologisch verklärt oder verharmlost. Rechtsanwälte verteidigten nicht die Täter, sondern die Taten.
Grafe zeigt auf, was getan und was unterlassen wurde bei dem Versuch, die Toten und Verletzten an der Westgrenze der DDR zu sühnen, und er macht deutlich, wo nach dem 9. November 1989 – fernab der politischen Rhetorik – die eigentlichen »Deutschstunden« stattfanden: in den Gerichtssälen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 443

Bewertungen
3,9 (16 Bewertungen)
3
10
2
1
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis
Titel
Widmung
Inschrift
TEIL I
Chris Gueffroy – geboren 1968, erschossen 1989
Eine Flut ungeklärter Fälle – Ermittlungen
»Man muß sein Gewissen rechtzeitig prüfen.« – Prozeß im Fall Gueffroy
»Ein einwandfreies Schußfeld« – Der NVR-Prozeß
»Hart wie Kruppstahl« – Porträt Fritz Streletz
TEIL II
Drei Großverfahren
»Die Minenfelder waren ordnungsgemäß ausgeschildert.« – Der Prozeß gegen die ...
Waffen und Schlipse – Der Prozeß gegen sechs Mitglieder des SED-Politbüros
»Wendig und anpassungsfähig« – Porträt Jürgen Strahl
»Helfer für die Sache« – Porträt Klaus Croissant
»Konkrete Maßnahmen« – Porträt Frank Osterloh
Grenztruppen-Prozeß – Epilog
»Organ der Rechtspflege« – Porträt Panka & Venedey
Kollegium-Prozeß – Epilog
»Die Politbüro-Beschlüsse waren Bedingungen der tödlichen Schüsse.« – ...
Politbüro-Prozeß – Epilog
TEIL III
Exzeßfälle
»Hier kommt keiner lebend raus.« – Prozeß im Fall Walter Kittel
»Menschenrechtswidrige Staatspraxis schutzwürdig« – Prozeß im Fall Manfred Weylandt
»Ein rechtschaffenes Leben« – Prozeß im Fall Uwe Preußner
»Kaltblütiger Mord« – Prozeß im Fall Hermann Döbler
Todesstrafe für einen Deserteur – Prozeß im Fall Michael Kollender
»Einfach einen Menschen abknallen« – Prozeß im Fall Heiko Runge
»Eine unglaublich häßliche Tat« – Prozeß im Fall Johannes Muschol
»Im Zweifel für den Angeklagten« – Prozeß im Fall Kurt Lichtenstein
»Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!« – Prozeß im Fall Peter Fechter
»Er wollte besonders gut funktionieren.« – Prozeß im Fall Elke und Dieter Weckeiser
»Ein Offizier, der wußte, was er wollte« – Prozeß im Fall Willi Block
»Die Bürger an die Kette gelegt« – Prozesse gegen Kommandeure der Grenz-Regionalkommandos
Interviews (1998)
»Ich bin eigentlich ein total glücklicher Mensch.« – Gisbert Greifzu, Minenopfer
»Eine gewisse Scheu« – Bernhard Jahntz, Staatsanwalt
»Die PDS ist die Interessenvertretung der Täter.« – Christoph Schaefgen, Generalstaatsanwalt
»Verhinderung des Rechts« – Theodor Seidel, Richter
»Jeder wußte ja, was da Sache ist.« – Horst Schmidt, Nebenkläger
»Ich fühle mich niemals als Totschläger« – Fritz Streletz, NVR-Sekretär
»Opferschutz« – Friedrich-Karl Föhrig, Richter
Verbotsirrtum? – Ein Resümee
Dokumente
»Die Täter trugen diesen Staat, die Opfer erlitten ihn.« – Aus der mündlichen ...
»Eine völlig harmlose Angelegenheit« – Aus der Erklärung des Nebenklägers ...
»Straftat nach dem Recht der DDR ausreichend bestimmt« – Aus der schriftlichen ...
ANHANG
Danksagung
Anmerkungen
Ausgewählte Literatur
Personenregister
Bildnachweis
Copyright
Für Conrad und die anderen
»Mord Mord heißen, auch wenn eine Fahne darüber weht...«
KURT TUCHOLSKY, 1919
Bild 73Mauerbau an der Lindenstraße in Berlin-Mitte 1961
TEIL I
»Ich war sprachlos, ich sagte wirklich nichts, schüttelte nur immer den Kopf, dachte, das ist doch unmöglich. Man kann doch einen solchen Konflikt nicht mit Steinen und Stacheldraht lösen. Es ist unfaßbar, die Primitivität dieses Einfalls. Einfach eine Grenze ausheben, zumachen, dichtmachen und dann schießen auf das, was läuft.«
HORST KRÜGER, »Die Mauer«
Chris Gueffroy
geboren 1968, erschossen 1989
Die Mutter hört, wie ihr Sohn erschossen wird. Sie sitzt an diesem Sonntagabend in ihrem Wohnzimmer und blättert in einem Buch. Die Wohnung in der Südostallee 218 ist zwei Kilometer von der Mauer entfernt. Kurz vor Mitternacht hallen Schüsse durch die klare Winternacht, wieder einmal. Karin Gueffroy zuckt zusammen, verdrängt es, wieder einmal.
Zweieinhalb Stunden lang sind die Kellner Chris Gueffroy und Christian Gaudian am Abend des 5. Februar 1989 durch die Ost-Berliner Kleingartenanlage »Gemütlichkeit III« geschlichen, bis zur Mauer. Sie haben Grenzposten beobachtet und auf einen günstigen Augenblick gewartet.
Gegen 23.30 Uhr klettern die jungen Männer an der Britzer Allee über die »Hinterlandmauer« in den grell ausgeleuchteten Grenzstreifen. Sie zwängen sich durch den Stacheldraht des Signalzauns und lösen dabei Alarm aus. Eine Rundumleuchte beginnt sich zu drehen. Als die Flüchtenden den Fahrzeug-Sperrgraben überwunden haben, rufen Soldaten: »Halt! Stehenbleiben!« Sie rennen weiter zum letzten Grenzzaun, werden beschossen. Der Versuch, den Metallgitterzaun mit Hilfe eines Wurfankers zu überwinden, scheitert. Mehrere Kugeln treffen den Zaun, dicht neben den beiden. Sie sehen in Kopfhöhe rote Lichtblitze und versuchen, dem Feuer der Maschinenpistolen zu entkommen. Schließlich stellt sich Chris Gueffroy mit dem Rücken an den Zaun, verschränkt die Hände vor dem Bauch und läßt seinen Freund die »Räuberleiter« hochsteigen. Christian Gaudian hat seine Hände bereits an der Oberkante des Zauns, als Chris Gueffroy, von einer Kugel im Herzen getroffen, zusammenbricht.
Bild 114Chris Gueffroy, der letzte erschossene Flüchtling an der Berliner Mauer
Am 7. Februar läutet bei Karin Gueffroy ein Freund ihres Sohnes. »Haben Sie vorgestern die Schüsse gehört?« fragt er. – »Die haben wir alle gehört«, sagt sie. – »Chris und Christian wollten es versuchen...« – »Nein, das glaube ich nicht.«
Am Abend dieses Tages wird Karin Gueffroy ins Ost-Berliner Polizeipräsidium Keibelstraße gefahren, »zur Klärung eines Sachverhalts«. Sie denkt, daß man ihren Sohn an der Grenze festgenommen hat und er hier in einer Zelle sitzt. Nach anderthalb Stunden Vernehmung sagt ein Uniformierter: »Ihr Sohn hat ein Attentat auf eine militärische Einheit begangen. Ihr Sohn ist vor wenigen Stunden gestorben.«
»Chris war einer von den Geraden, er hat seine Meinung offen vertreten«, sagt Karin Gueffroy. »Der Beschiß in der Gastronomie hat ihn angewidert. Es ist zu korrupt in diesem Staat, hat er gesagt. Mutti, alt werde ich hier nicht.« Zwanzig Jahre alt ist er geworden.
»Manchmal war er wie ein junges, wildes Pferd, das man nicht anbinden kann«, sagt Karin Gueffroy bei der Vernehmung. Einige Wochen darauf greift ein Vernehmer den Satz noch einmal auf: »Was macht man mit jungen, wilden Pferden, die man nicht einfangen kann?« – »Man erschießt sie einfach?« Der Mann nickt.
Bild 101Karin Gueffroy, die Mutter
Chris Gueffroy war der letzte DDR-Flüchtling, der an der Berliner Mauer erschossen wurde. Sie fällt neun Monate nach seinem Tod. Im Januar 1990 stellt seine Mutter beim Generalstaatsanwalt in Ost-Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt. Zehn Jahre danach werden die für die Tötung Chris Gueffroys direkt Verantwortlichen fast alle verurteilt sein: der Todesschütze, der Kompaniechef und der Regimentskommandeur, Befehlsgeber im Kommando der Grenztruppen und im Verteidigungsministerium, oberste Schreibtischtäter im Nationalen Verteidigungsrat und im SED-Politbüro. 1
Eine Flut ungeklärter Fälle
Ermittlungen
3. Oktober 1990. Vor dem Berliner Reichstag feiert man die Wiedervereinigung Deutschlands. Nur wenige Schritte vom Reichstagsgebäude entfernt treffen sich in einem Büro fünf West-Berliner Staatsanwälte. Bis in den späten Abend hinein sichten sie Akten, die tags zuvor vom Generalstaatsanwalt der DDR übergeben worden sind. Unter dem Druck der Öffentlichkeit hatte man in Ost-Berlin nach dem Mauerfall begonnen, gegen einige DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber zu ermitteln. Eine Ermittlungsakte ist weitgehend abgeschlossen: der Fall Chris Gueffroy.
Das erste frei gewählte Parlament der DDR beschloß mit dem Einigungsvertrag, die Strafverfolgung von sogenannten DDR-Alttaten nach der Wiedervereinigung gesamtdeutschen Gerichten zu übertragen. Das gilt auch für SED-Unrecht. Vom 3. Oktober 1990 an leitet Staatsanwalt Christoph Schaefgen diese Arbeit in Berlin.
Staatsanwalt Herwig Großmann, vom ersten Tag an Mitarbeiter der »Arbeitsgruppe Regierungskriminalität«, bemerkt dazu: »Totschlag ist Totschlag. Ob er nun aus Eifersucht motiviert ist oder politisch motiviert. Es wird ein Mensch zu Tode gebracht. Und das darf nicht sein, das steht unter Strafe.«
Eine erste Grundlage für die Strafverfolgung von SED-Unrecht sind die Akten der »Zentralen Erfassungsstelle« Salzgitter. Diese staatsanwaltschaftliche Vorermittlungsbehörde hat man im November 1961 geschaffen und dort alle verfügbaren Informationen über Gewalttaten von Staatsorganen der DDR gesammelt. Mehr als vierzigtausend Gewalttaten wurden bis 1990 erfaßt mit dem Ziel, die Möglichkeit einer Strafverfolgung der Täter offenzuhalten. Dies haben nahezu alle DDR-Grenzsoldaten gewußt.
Bild 4619. Juli 1974: Nachdem Grenzsoldaten über hundert Schüsse auf einen Flüchtling abgegeben und ihn schwer verletzt hatten, dokumentierten West-Berliner Polizisten den Tatort, darunter die sieben Einschußlöcher im Grenzzaun.
Das erste Urteil in einem Grenzschützen-Prozeß erging schon zwei Jahre nach dem Mauerbau: Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 11. Oktober 1963 den geflüchteten DDR-Grenzsoldaten Fritz Hanke zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der zur Tatzeit 21jährige hatte am 5. Juni 1962 an der Grenze bei Schierke im Harz den zwei Jahre jüngeren Flüchtling Peter Reisch mit einem Schuß in den Kopf aus etwa 120 Metern Entfernung getötet. Ihm sei klar gewesen, so sagte der Angeklagte aus, daß es sich bei dem Flüchtling nicht um einen »Agenten, Saboteur und gemeinen Verbrecher« handelte, sondern um einen Menschen, der lediglich die DDR verlassen und andere Lebensbedingungen finden wollte. Auf solche Menschen zu schießen, habe er vor der Tat als zu hart empfunden. (Da zur Zeit der Verhandlung in Stuttgart nicht bekannt war, ob der Verletzte noch lebte, wurde der Angeklagte Hanke nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.)
Die Stuttgarter Richter kamen schon damals zu der Einsicht, daß sich der Angeklagte auch nach DDR-Recht des (versuchten) Totschlags schuldig gemacht habe. Dagegen sei der Straftatbestand der »Republikflucht« im DDR-Gesetzbuch Unrecht, weil er im Widerspruch zu dem im Artikel 8 der DDR-Verfassung anerkannten Grundrecht der Freizügigkeit steht. Mit dem allgemeinen Ausreiseverbot sollten die Menschen in der DDR gezwungen werden, »zur Aufrechterhaltung des Zwangsregimes beizutragen« (so auch der Bundesgerichtshof 1960). Derartige, »allein vom politischen Machtstreben getragene gesetzliche Knebelungen des Einzelmenschen« verstießen gegen die Würde des Menschen, »da sie ihn zum Gefangenen im eigenen Lande machen«, und widersprächen Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung von 1948: »Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.«
»Der Angeklagte hatte ›nur‹ den Befehl zu schießen«, heißt es weiter im Urteil. »Er konnte den Befehl ausführen, ohne zu zielen.« Durch die Haftstrafe habe man kundtun wollen, »daß an die rechtliche Verantwortlichkeit des Einzelmenschen auch unter schwierigen äußeren Umständen hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn sein Handeln an die Grundprinzipien der Menschlichkeit rührt. Jede andere Auffassung würde die Menschen, die unter Zwangsverhältnissen zu leben genötigt sind, zu ihrer Persönlichkeit beraubten Werkzeugen in einem seelenlosen Staatsgetriebe entwürdigen.«2
Nach der Wiedervereinigung ermittelt zunächst die West-Berliner Kriminalpolizei in der Ex-DDR wegen der Mauertoten. Anfang 1991 richtet man beim polizeilichen Staatsschutz ein zusätzliches Kommissariat für SED-Unrechtstaten ein, dann ein zweites. Daraus wird ein Jahr später die ZERV hervorgehen, die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität.
Ingo Haberkorn gehört zu jener Handvoll Polizisten, die die Grundlagen für die ZERV geschaffen haben. Im Februar 1991 hätten sie nicht gewußt, was da auf sie zukommen werde, sagt er: »Das Archiv der Grenztruppen war weitestgehend erhalten. Um Klarheit zu gewinnen, wie viele Grenzfälle es überhaupt gegeben hat, haben dort dann Mitarbeiter unserer Dienststelle sämtliche Tagesmeldungen der Grenztruppen – vom Beginn bis zum Ende der DDR – ausgewertet. Es gab Zeiten, da haben zwanzig Kollegen Tag für Tag, Stunde für Stunde, Papier für Papier gelesen.«
Die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zieht sich oft über Jahre hin. Mehr als 65 000 Ermittlungsverfahren im Bereich SED-Unrecht zählt man in den neunziger Jahren bei den Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in Berlin und den neuen Bundesländern. Etwa zwei Drittel der Verfahren, rund 40 000, werden wegen Fällen von Rechtsbeugung in der DDR eingeleitet. Über 3000 polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betreffen Gewaltakte an der Grenze.
Ermittelt wird des weiteren gegen Angehörige des MfS, des Ministeriums für Staatssicherheit: wegen Entführung, Auftragstötung, Telefonüberwachung, politischer Verdächtigung und Postbeschlagnahme. Ermittelt wird wegen Gefangenenmißhandlung, Wahlfälschung, Wirtschaftskriminalität und anderem mehr.
Der Flut von ungeklärten Fällen steht man mit unzureichenden Mitteln gegenüber. Es fehlt an Büros, Computern, Telefonen und vor allem an Mitarbeitern. Durchschnittlich leisten die abgeordneten Kollegen aus den alten Bundesländern zwei bis drei Jahre Dienst bei der ZERV. Ihre Arbeitgeber lassen sie oft nur ungern in den Osten ziehen. Wer länger wegbleibt, macht in der Heimat keine Karriere mehr. Von einer »Amnestie auf kaltem Weg« spricht ZERV-Chef Klaus Kittlaus 1992 in Zusammenhang mit dem fehlenden Personal in seiner Behörde.
Sechzig Mitarbeiter aus den alten Bundesländern soll die Berliner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft im Bereich SED-Unrecht erhalten, so die Zusage, die Justizsenatorin Jutta Limbach 1991 erreicht. Sechzig sind es aber nur für ein paar Monate, ständig werden es weniger. Auch hier bleiben die abgeordneten Kollegen im Schnitt nur zwei Jahre. »So kann man vielschichtige Verfahren nicht stetig bearbeiten«, sagt Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen.
»Man muß sein Gewissen rechtzeitig prüfen.«
Prozeß im Fall Gueffroy
Anfang September 1991 beginnt im Kriminalgericht Berlin-Moabit der erste Mauerschützen-Prozeß. Angeklagt sind die vier ehemaligen Grenzsoldaten, die an der Erschießung von Chris Gueffroy beteiligt waren.
Vorab schreibt der »Spiegel«-Herausgeber Rudolf Augstein in einem Kommentar unter der Überschrift »Vernunft vor Recht«: Die vier Angeklagten hätten nichts anderes getan als Befehle befolgt. Die DDR habe ein Recht gehabt, »ihre Grenze mit Waffen zu sichern«. Man solle endlich einen Schauprozeß gegen den (1973 verstorbenen) Parteichef Walter Ulbricht eröffnen, »damit klar wird, wer in der DDR eigentlich das Sagen hatte«.
Dagegen ist in der Wochenzeitung »Die Zeit« zu lesen: »Gewiß – die ›Großen‹ dürfen nicht (wie es leider den Anschein hat) verschont werden. Aber wird eigentlich bedacht, daß es die ›Kleinen‹ sind, in deren Taten sich die nichtswürdigen Pläne der ›Großen‹ erst realisieren: Indem sie (mehr oder weniger) willenlos, gedankenlos, gewissenlos ausführen, was ihnen von ›oben‹ befohlen wird? Und machen sich die Täter nicht selbst von der Verantwortung frei, indem sie sie nach ›oben‹ delegieren?«
Auf dem Vorsitzenden Richter, Theodor Seidel, lastet ein enormer Druck: Man erwartet vom Ausgang des ersten Mauerschützen-Prozesses eine grundsätzliche Antwort auf die Frage, ob Grenzschützen zur Verantwortung gezogen werden können oder ob ihr Handeln nach den Gesetzen der DDR gerechtfertigt war.
Bei der Vorbereitung des Prozesses stößt Richter Seidel auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1953, in der mit Verweis auf das Nazi-Regime von »gesetzlichem Unrecht« die Rede ist. Solches könne auch im nachhinein verfolgt werden, wenn der Widerspruch des Gesetzes zur Gerechtigkeit »ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ›unrichtiges Recht‹ der Gerechtigkeit zu weichen hat«. Diesen Gedanken hat der Jurist Gustav Radbruch 1946 in der »Süddeutschen Juristen-Zeitung« veröffentlicht. Dem folgend formulierte das Bundesverfassungsgericht 1968: »Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.« Solchen »Rechtsvorschriften« könne die Geltung als Recht abgesprochen werden, »wenn sie fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde«.
28 Tage lang wird verhandelt. Immer neue Anträge stellen die Verteidiger: Man solle das Verfahren einstellen, man lehne den Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab, Willy Brandt und Michail Gorbatschow müßten als Zeugen aussagen. Schließlich beantragt ein Anwalt, den Papst zu hören zum Beweis, daß die Schüsse aus einem UFO abgegeben wurden. Zur Prozeßführung der Verteidiger gehört es, dem Vorsitzenden Richter fortwährend ins Wort zu fallen. Anwalt Spangenberg erklärt, die Bundesrepublik sei es, die das Völkerrecht verletzt, indem sie »Hoheitsakte der ehemaligen DDR (...) als kriminelle Handlungen« darstellt. (1977 hat Henning Spangenberg als Verteidiger im Lorenz-Drenkmann-Prozeß von »menschenzerstörerischer Isolationshaft« und »Folter« in bundesdeutschen Gefängnissen gesprochen.)
Das Auftreten der Anwälte hat dem Prozeß seine Würde und Ernsthaftigkeit genommen, sagt Karin Gueffroy, die als Nebenklägerin am Prozeß teilnimmt. Mit Entsetzen folgt sie dem Geschehen, hört, wie sich die Angeklagten auf Pflicht und Befehl berufen.
Es geht ihr um Gerechtigkeit, sagt Karin Gueffroy. Es geht um die Wahrung des Gebots »Du sollst nicht töten«, sagt Justizsenatorin Limbach den Journalisten vor dem Verhandlungssaal.
Sämtliche Verteidiger fordern Freisprüche. Staatsanwalt Großmann beantragt für die vier Angeklagten Haftstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die politische Indoktrination der Grenzsoldaten und das Handeln auf Befehl nennt der Staatsanwalt als wesentlich strafmildernde Gründe.
Bild 102Ingo Heinrich, der Chris Gueffroy mit einem gezielten Schuß ins Herz getötet hat, sagt vor Gericht, an der Mauer seien die Flüchtlinge »gewissermaßen zum Tode verurteilt« worden.
Politische Indoktrination? Der Angeklagte Ingo Heinrich, der Todesschütze, hat vor Gericht ausgesagt, er habe seine »Schützenschnur«, die er für gute Schießergebnisse in der Ausbildung erhielt, in der Öffentlichkeit nie getragen, weil dies bei großen Teilen der Bevölkerung nicht gut angesehen war und Träger dieser Auszeichnung als »Scharfschützen« beschimpft wurden. Der gelernte Elektromonteur sagt, er habe, ehe er zu den Grenztruppen kam, den Schießbefehl für ein »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« gehalten, weil Flüchtlinge für ihn keine Verräter, sondern »ganz normale Menschen« waren, die ihr Land verlassen wollten und dann an der Mauer »gewissermaßen zum Tode verurteilt« wurden.
Gleichwohl hat Ingo Heinrich, wie die anderen Angeklagten auch, vorab die Frage, ob er bereit wäre, die Schußwaffe gegen Grenzverletzer einzusetzen, bejaht. Der Angeklagte Andreas Kühnpast hat sich zunächst geweigert, auf Menschen zu schießen. Daraufhin wurde er nicht zum Grenzdienst eingesetzt, sondern mußte in der Küche arbeiten. Kameraden hänselten ihn deswegen, nannten ihn »Küchenschabe«. Erst als Andreas Kühnpast sich schriftlich verpflichtete, die Schußwaffe anzuwenden, durfte er an der Mauer Streife laufen.
Handeln auf Befehl? Der damals 23jährige Ingo Heinrich verstieß gegen die »Schußwaffengebrauchsbestimmungen«, als er aus einer Entfernung von weniger als vierzig Metern einen gezielten Schuß auf den Oberkörper des Flüchtenden abgab. Allein die Fortsetzung der Flucht war zu verhindern, was durch einen weniger gefährlichen Schuß, etwa in die Füße, hätte erreicht werden können.
Am 20. Januar 1992 verurteilen die Richter der 23. Strafkammer des Berliner Landgerichts Ingo Heinrich wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte Andreas Kühnpast, der aus mindestens hundert Metern Entfernung mit Dauerfeuer auf die Flüchtenden geschossen hat, erhält wegen versuchten Totschlags zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung. Die beiden anderen Angeklagten werden freigesprochen.
Strafmildernd werten die Richter, »daß all diejenigen, die zur Deformierung des Rechtsbewußtseins der Grenzsoldaten beigetragen haben, sei es in der Schule, den sogenannten Massenorganisationen oder im Politunterricht beim Militär, dafür ohnehin nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, weil das Gesetz hierfür keinen Straftatbestand kennt«. Dennoch hätten die Schützen trotz der Indoktrination die Rechtswidrigkeit ihres Handelns erkennen können.
Richter Theodor Seidel führt in der mündlichen Urteilsbegründung aus: »Hatten die Angeklagten Hinweise, bei deren Überdenkung sie zu dem Ergebnis hätten kommen können, daß ein Geschehen, wie es hier zur Beurteilung steht, mit den Wertvorstellungen ihrer Umwelt nicht zu vereinbaren ist? Bei dieser Prüfung können als Repräsentanten der Umwelt natürlich nicht, wie es die Verteidigung gemeint hat, die Stützen des Systems, also die Staatsanwälte, Richter und Angehörige des MfS, angesehen werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Staatsvolk der DDR die in Rede stehenden Geschehnisse gebilligt hat. Diese Überlegungen hatten die Angeklagten nun nicht erst im Zeitpunkt ihres Handelns, sondern schon vorher anzustellen. ›Man muß sein Gewissen rechtzeitig prüfen‹, hat die Nebenklägerin zutreffend ausgeführt. Anlaß dazu bestand nun in der Tat (...). Heinrich hat ein Menschenleben ausgelöscht, nur weil dieser Mensch ohne Genehmigung der Obrigkeit das Land verlassen wollte. (...) Der Schuß war kein auf die Füße gezielter Fehlschuß, es war ein Direktschuß auf den Oberkörper. Er kam einer Hinrichtung gleich. (...) So willfährig wie Heinrich darf man nicht im Interesse der Machterhaltung einer Obrigkeit töten.«3
Die beiden Verurteilten legen gegen das Urteil Revision ein, ebenso die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Freisprüche. Im November 1992 prüft der Bundesgerichtshof zunächst das Urteil im zweiten Berliner Mauerschützen-Prozeß: Die Bewährungsstrafen für zwei Grenzsoldaten wegen Totschlags an dem Flüchtling Michael Schmidt im Jahr 1984 werden bestätigt.
Zwar sei das Handeln der Schützen zunächst durch das Grenzgesetz der DDR und die praktische Befehlslage gedeckt gewesen. Dies sei jedoch nicht als Rechtfertigungsgrund zu beachten, denn das Grenzregime habe dem Verbot, die Grenze ohne besondere Erlaubnis zu überschreiten, Vorrang vor dem Lebensrecht von Menschen gegeben. Das sei ein offensichtlich grober und unerträglicher Verstoß gegen die allgemein anerkannten und von jedem Staat zu beachtenden Grundgedanken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Dieser Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot sei auch für einen indoktrinierten Menschen offensichtlich gewesen. Die große Mehrheit der Bevölkerung in der DDR habe die Anwendung von Schußwaffen an der Grenze mißbilligt. Zudem hätten sich die Verurteilten auch nach DDR-Recht, wenn es richtig verstanden und ausgelegt wird, schuldig gemacht.
Die Verurteilung von Andreas Kühnpast im Gueffroy-Prozeß hebt der Bundesgerichtshof im März 1993 auf. Kühnpast wird freigesprochen. Auch die Haftstrafe für Ingo Heinrich heben die BGH-Richter auf und verweisen den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts. Dabei legen sie »die Verhängung einer Strafe nahe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann«. In der Begründung heißt es unter anderem, das Strafmaß (dreieinhalb Jahre Haft) sei zu hoch, denn der Angeklagte habe in der militärischen Hierarchie ganz unten gestanden und auf Befehl gehandelt. Dabei hatte man selbst im DDR-Strafgesetzbuch unter der Überschrift »Ausschluß des Befehlsnotstandes« ausdrücklich festgelegt: »Auf Gesetz, Befehl oder Anweisung kann sich nicht berufen, wer in Mißachtung der Grund- und Menschenrechte, der völkerrechtlichen Pflichten (...) handelt; er ist strafrechtlich verantwortlich.«
Im März 1994 wird Ingo Heinrich in letzter Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt; die Strafe setzt man, der Empfehlung des Bundesgerichtshofs folgend, zur Bewährung aus. Generalpräventive Erwägungen (das heißt, ein Zeichen zur allgemeinen Vorbeugung zu setzen) halten die Richter der 27. Strafkammer des Berliner Landgerichts für »bedeutungslos angesichts des Untergangs des Grenzregimes der DDR«.4
»Ein einwandfreies Schußfeld«
Der NVR-Prozeß
Am 12. November 1992 beginnt vor dem Berliner Landgericht der NVR-Prozeß, der Prozeß gegen Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates, des höchsten militärischen Führungsgremiums der DDR. Angeklagt sind Erich Honecker, in der DDR Staats- und Parteichef; Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit; Willi Stoph, ehemaliger Ministerpräsident; Heinz Keßler, ehemaliger Verteidigungsminister; Hans Albrecht, SED-Bezirkschef von Suhl, sowie NVR-Sekretär Fritz Streletz. Die Anklage lautet auf Totschlag und versuchten Totschlag von DDR-Flüchtlingen in bis zu 68 Fällen, darunter im Fall Chris Gueffroy.
Karin Gueffroy sitzt an diesem Tag im Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts zum ersten Mal den obersten Schreibtischtätern der SED-Diktatur als Nebenklägerin gegenüber. Außer ihr sind sechzehn weitere Betroffene als Nebenkläger am Verfahren beteiligt: Geschwister und Eltern von getöteten DDR-Flüchtlingen sowie Menschen, die in den Minensperren schwer verletzt wurden.
Erich Honecker, gegen den man noch in den letzten Tagen der DDR wegen der Grenztoten ermittelt hat, ist im März 1991 nach Moskau geflüchtet und im Juli 1992 von dort an die Berliner Justiz ausgeliefert worden; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Angeklagten Stoph, Keßler, Streletz und Albrecht wurden im Mai 1991 festgenommen. Erich Mielke ist seit Dezember 1989 inhaftiert.
Wegen gesundheitlicher Probleme erscheint der 78jährige Willi Stoph am ersten Prozeßtag nicht; das Gericht läßt die Verhandlungsfähigkeit prüfen. (Das Verfahren gegen ihn wird schließlich eingestellt. Willi Stoph wird danach noch sechs Jahre unbehelligt leben.)
Am zweiten Verhandlungstag wird die Sitzung nach zwei Stunden wegen einer Kreislaufschwäche Erich Honeckers unterbrochen. Tags darauf trennt das Gericht das Verfahren gegen den 84jährigen Erich Mielke aus gesundheitlichen Gründen ab und stellt es vorläufig ein. (1993 wird Erich Mielke wegen der Ermordung von zwei Berliner Polizisten im Jahr 1931 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.)
Drei Stunden kann man am dritten Prozeßtag verhandeln: Honecker-Anwalt Nicolas Becker beantragt, das Verfahren gegen seinen achtzigjährigen Mandanten wegen dessen Leberkrebs-Erkrankung einzustellen.
Am vierten Verhandlungstag erklärt Erich Honecker nach einer Stunde, daß er dem Prozeß nicht mehr folgen könne. Nach der Pause beantragt sein Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens. Gegen Mittag wird der Prozeß nach einem zweiten Schwächeanfall des Angeklagten Honecker vertagt.
Am fünften Prozeßtag kann Staatsanwalt Christoph Schaefgen die Anklageschrift vortragen. Er zitiert unter anderem ein Dokument, das Staatsanwalt Großmann im Spätherbst 1990 im ehemaligen Verteidigungsministerium in Strausberg entdeckt hat: die Niederschrift zur NVR-Sitzung vom 3. Mai 1974, verfaßt von Fritz Streletz. Danach hat Streletz wie Heinz Keßler, Hans Albrecht und andere NVR-Mitglieder in der Sitzung folgenden Ausführungen des NVR-Vorsitzenden Honecker »die volle Zustimmung« gegeben: »Der pioniermäßige Ausbau der Staatsgrenze muß weiter fortgesetzt werden. (...) Überall muß ein einwandfreies Schußfeld gewährleistet werden. (...) Nach wie vor muß bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen. An den jetzigen Bestimmungen wird sich diesbezüglich weder heute noch in Zukunft etwas ändern.«
Bild 79Im Moabiter Untersuchungsgefängnis sind 1992 Staats- und Parteichef Honecker, Stasi-Minister Mielke und Verteidigungsminister Keßler inhaftiert, gemeinsam mit anderen, die ebenfalls für die Schießbefehle verantwortlich waren.
Bild 74»Ich mußte mich sehr zusammennehmen, als Honecker die Seinen unter den Zuschauern mit der erhobenen Faust grüßte«, sagt Karin Gueffroy, die im Honecker-Prozeß Nebenklägerin ist.
»Der Tod an der Mauer hat uns nicht nur menschlich getroffen, sondern auch politisch geschädigt«, heißt es in der von Erich Honecker am 3. Dezember 1992, dem sechsten Verhandlungstag, verlesenen Erklärung. »Vor allen anderen trage ich seit Mai 1971 die Hauptlast der politischen Verantwortung dafür, daß auf denjenigen, der die Grenze zwischen der DDR und der BRD, zwischen Warschauer Vertrag und NATO, ohne Genehmigung überschreiten wollte, unter den Bedingungen der Schußwaffengebrauchsbestimmungen geschossen wurde.«
Zur Mauer habe jedoch der Kalte Krieg der BRD gegen die DDR geführt: »Aus meiner Sicht hätte es weder den Grundlagenvertrag noch Helsinki, noch die Einheit Deutschlands gegeben, wenn damals die Mauer nicht gebaut oder wenn sie vor der Beendigung des Kalten Krieges abgerissen worden wäre. Deswegen meine ich, daß ich genauso wie meine Genossen nicht nur keine juristische, sondern auch keine politische und keine moralische Schuld auf mich geladen habe, als ich zur Mauer ja sagte und dabei blieb. (...) Mit diesem Prozeß wird das getan, was man uns vorwirft. Man entledigt sich der politischen Gegner mit den Mitteln des Strafrechts (...).«
Nach dieser Rede erklärt die Verteidigung, Erich Honecker wolle sich zur Sache selbst nicht weiter äußern.
Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler (seit 1985) lehnt am siebten Verhandlungstag jede strafrechtliche Schuld für die Tötung von Flüchtlingen ab. Er habe »weder direkt noch indirekt Weisungen erteilt, Menschen zu töten«. Die Grenztruppen-Angehörigen hätten »ihre Pflicht erfüllt«.
Vom 14. Dezember 1992 an wird der Angeklagte Fritz Streletz vernommen. Er koordinierte als Sekretär die Arbeit des Verteidigungsrates. Zudem war Generaloberst Streletz als Stabschef der Volksarmee Stellvertretender Verteidigungsminister. Vor Gericht sagt Herr Streletz, er habe nie gezweifelt an der Berechtigung der DDR, »zum Schutz ihrer Staatsgrenze gegen Angriffe von außen oder innen diese auch mit der Waffe zu verteidigen« oder dort Minenfelder anzulegen. Bei einer späteren Vernehmung behauptet der Angeklagte Streletz, im Nationalen Verteidigungsrat seien keine grundlegenden Entscheidungen gefällt worden. Er selber habe nur eine »dienende militärische Funktion« gehabt.
Die Frage der Verhandlungsfähigkeit Erich Honeckers bestimmt die letzten Prozeßtage vor Weihnachten. Medizinische Sachverständige werden befragt, Gutachten verlesen. Am 21. Dezember entscheidet das Gericht, das Verfahren gegen den Krebskranken angesichts des schwerwiegenden Tatvorwurfs nicht einzustellen. Er sei derzeit noch verhandlungsfähig. »Hier wird von Menschenwürde offenbar nicht viel gehalten«, kommentiert Verteidiger Nicolas Becker die Entscheidung, sein Mandant solle zu Tode prozessiert werden. (1978 war Nicolas Becker im Lorenz-Drenkmann-Prozeß Vertrauensanwalt des kommunistischen Terroristen Andreas Vogel, der zu zehn Jahren Haft verurteilt worden ist. 1992 verteidigte Anwalt Becker die RAF-Terroristin Inge Viett, die 1981 einen Pariser Verkehrspolizisten zum Krüppel schoß.)
Nebenklagevertreter Hanns-Ekkehard Plöger und die Honecker-Verteidigung lehnen am 4. Januar 1993 den Vorsitzenden Richter der 27. Strafkammer, Hansgeorg Bräutigam, wegen Befangenheit ab: Er hat am letzten Verhandlungstag den Honecker-Anwälten in der Pause vertraulich die Bitte eines Ersatzschöffen um ein Autogramm des DDR-Staatschefs übermittelt und dies danach auf Anfrage als »normale Postsache« zu vertuschen versucht. Dem Ablehnungsantrag wird stattgegeben. Hansgeorg Bräutigam wird durch seinen Beisitzer Hans Boß ersetzt.
Am 7. Januar, dem 13. Verhandlungstag, wird das Verfahren gegen Erich Honecker wegen dessen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit vom NVR-Prozeß abgetrennt. Noch bevor das Gericht erneut über die Einstellung des Verfahrens gegen Honecker entscheidet, urteilt am 12. Januar 1993 der von Honeckers Verteidigern angerufene Berliner Verfassungsgerichtshof (ein überwiegend mit Rechtsanwälten besetztes Gericht): Die Fortsetzung des Verfahrens verletze den Schwerkranken in seiner Menschenwürde, da »der Angeklagte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ende des Strafverfahrens nicht mehr erreicht«. (Im August 1992 hat der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes öffentlich dazu aufgerufen, unter den nach seiner Meinung untauglichen Versuch der Vergangenheitsbewältigung mit justitiellen Mitteln einen Schlußstrich zu ziehen.)
Erich Honecker darf am Tag nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu seiner Frau Margot nach Chile ausreisen, wo er im Mai 1994 stirbt.
Ende Februar 1993 verliest das Gericht weitere Protokolle des Verteidigungsrates. Die Echtheit der Protokolle wird von der Verteidigung angezweifelt, vom Gericht überprüft und schließlich bestätigt.
Von März an hört man Zeugen: Ärzte und Obduzenten, zwei bundesdeutsche Zollbeamte, drei Todesschützen – darunter Ingo Heinrich -, den Grenztruppen-Chef Baumgarten und NVA-Politchef Brünner.
Der Vizechef der Grenztruppen, Karl Leonhardt, begründet das Interesse der DDR am Mauerbau damit, daß es das Recht eines jeden Staates sei, sein Eigentum zu schützen, und dazu gehöre auch die Bevölkerung. Zu den Selbstschußanlagen befragt, gibt Leonhardt zu, daß deren Überwindung in Richtung DDR problemlos möglich, der Weg in Richtung Bundesrepublik dagegen lebensgefährlich gewesen sei.
Valentin Falin, der ehemalige sowjetische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, sagt als Zeuge aus, die sowjetischen Staatschefs Breschnew und Gorbatschow hätten Erich Honecker mehrfach gefragt, ob sich die Todesfälle an der Grenze nicht vermeiden ließen. Auch auf unteren Ebenen hätten derartige Gespräche stattgefunden. Die DDR-Vertreter hätten jedesmal geantwortet, das Grenzregime sei ihre Angelegenheit, die Toten sind zu bedauern, aber nicht zu vermeiden.
Der stellvertretende Stasi-Minister Neiber erläutert, wie sein Ministerium DDR-Bürger, die die Ausreise beantragt hatten, »operativ bearbeitet« hat. Und der Zeuge Dembicki schildert, welche Schikanen der DDR-Behörden er als Antragsteller seit 1981 erlitten hat: Kündigung des Arbeitsplatzes als Taxifahrer, Arbeitslosigkeit, etliche Stasi-Verhöre, die Drohung, daß ihm und seiner Frau das Sorgerecht für die Kinder entzogen würde.
Nach zehn Monaten Prozeßdauer beantragt der Angeklagte Keßler im September 1993, den ehemaligen westdeutschen Innenminister Zimmermann als Zeugen zu hören sowie Bundeskanzler Helmut Kohl und Michail Gorbatschow. Die Anträge werden abgelehnt.
In seinem Schlußwort sagt Heinz Keßler am 14. September 1993, in diesem Verfahren gehe es darum, politisch Andersdenkende zu kriminalisieren. Er habe jedoch keine kriminellen Handlungen begangen, sondern sich immer gemäß der Verfassung und den Gesetzen der DDR verhalten.
Fritz Streletz erklärt in seinem Schlußwort, die Toten und Verletzten an der Grenze seien tragische Opfer des Kalten Krieges. Die Grenzsicherungsmaßnahmen seien nicht im NVR, sondern vom Politbüro festgelegt worden. Es habe niemals einen Schießbefehl gegeben. »Die Minenfelder und die SM-70-Anlagen waren so gesichert, gekennzeichnet und verlegt oder angebracht, daß sie nur für Menschen eine Gefahr darstellten, die sich dieser Gefahr wissentlich selbst aussetzten.« Er habe niemals an einer Tötung an der Grenze mitgewirkt. Seine Kinder und Enkelkinder würden sich seines Verhaltens nicht schämen müssen.
Auch Hans Albrecht behauptet, er kenne keinen durch den NVR oder wen auch immer erlassenen Schießbefehl. Die in der Anklage dargestellten Todes- und Verletzungsfälle habe er nicht veranlaßt und nicht gekannt.
Am 16. September 1993 wird nach 63 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen: Die drei ehemaligen NVR-Mitglieder sind schuldig der Anstiftung zum Totschlag, begangen an den DDR-Flüchtlingen Hans Franck, Wolfgang Vogler, Wolfgang Bothe und Frank Mater durch Selbstschußanlagen sowie an Michael Schmidt und Chris Gueffroy durch Schußwaffen. Heinz Keßler ist außerdem verantwortlich für die Tötung des Flüchtlings Klaus Seifert im Jahre 1971 durch eine Erdmine.
Das Strafmaß beträgt siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug für Heinz Keßler (Strafantrag der Staatsanwaltschaft zwölf Jahre), fünfeinhalb Jahre Haft für Fritz Streletz (Strafantrag zehn Jahre), viereinhalb Jahre Haft für Hans Albrecht (beantragt: acht Jahre). Die Anwälte hatten Freisprüche beantragt.
Der Strafrahmen für einen Totschlag beträgt fünf bis fünfzehn Jahre Haft. Die drei NVR-Mitglieder sind für sechs- bis siebenfachen Totschlag zu einer Haftstrafe aus dem unteren Teil des Strafrahmens verurteilt worden. Zugunsten der Angeklagten sei berücksichtigt worden, so der Vorsitzende Richter Hans Boß in der mündlichen Urteilsbegründung, daß sie »Gefangene der deutschen Nachkriegsgeschichte« sind »wie wir alle«. Des weiteren ist den NVR-Mitgliedern strafmildernd zuerkannt worden, daß sie selber Angestiftete gewesen seien. Sie hätten nicht aus eigennützigen Motiven, sondern im vermeintlichen Interesse des Staates gehandelt.
Die Verurteilten beantragen die Revision des Urteils, die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Generalstaatsanwalt Neumann rügt in seiner Revisionsbegründung den Schuldspruch des Gerichts, wonach die Verurteilten nur Anstifter oder Gehilfen gewesen seien. Zudem beanstandet die Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte Strafzumessung und beantragt, die zu geringen Strafen aufzuheben. So stehe beispielsweise die Annahme, die Angeklagten seien selber Angestiftete gewesen, im Widerspruch zu ihren Lebensläufen in der DDR. Auch sei die Ansicht des Gerichts falsch, strafmildernd sei zu werten, daß kein Opfer der Angeklagten »durch staatliche Willkür in eine so ausweglose Konfliktsituation gebracht (wurde), daß der Fluchtversuch die einzige Lösung« war: »Der Strafausspruch steht angesichts des Strafrahmens von fünf bis fünfzehn Jahren in keinem angemessenen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Taten und zum Maß der persönlichen Schuld der Angeklagten (...).«
Im Sommer 1994 wird die Verurteilung der NVR-Mitglieder vom Bundesgerichtshof, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, im Schuldspruch abgeändert: Jeder der Verurteilten sei »Täter hinter dem Täter« gewesen, also ein »mittelbarer Täter«, weil er »kraft seines überlegenen Willens das Geschehen beherrschte, die Erfolgsherbeiführung in der Hand« hatte. Die Strafe für Hans Albrecht setzt man auf fünf Jahre und einen Monat herauf, da er zunächst nur wegen Beihilfe und damit zu niedrig bestraft worden sei. Die Haftstrafen für Heinz Keßler und Fritz Streletz werden bestätigt.
Trotz der milden Strafen legen die Verurteilten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein: Das BGH-Urteil verstoße gegen den Grundsatz, wonach nur jene Taten strafrechtlich verfolgt werden dürfen, die zum Zeitpunkt der Tat per Gesetz unter Strafe gestanden haben.5
»Hart wie Kruppstahl«
Porträt Fritz Streletz
Fritz Streletz wird 1926 in der preußischen Provinz Oberschlesien geboren. Die alleinstehende Mutter muß, um ihre beiden Söhne durchzubringen, bei Bauern schwer arbeiten. 1933, im Jahr der Machtergreifung durch die Nazis, kommt Fritz in die Volksschule, 1936 tritt er der Hitlerjugend bei. Hart wie Kruppstahl muß der deutsche Junge sein, hat Adolf Hitler gefordert.
Mutter Streletz heiratet 1938 – Fritz ist zwölf Jahre alt – einen Bergmann. Als »eine große Wendung« wird er dies später umschreiben. Die Familie zieht weg aus der schlesischen Heimat nach Eschenrode, nordwestlich von Magdeburg. Fortan muß sich Fritz nicht nur gegen seinen großen Bruder behaupten, sondern auch neben mehreren Stiefgeschwistern.
1941 bringt man den Vierzehnjährigen auf einer Unteroffiziers-Vorschule unter. Zweieinhalb Jahre Drill in Deggendorf an der Donau, 500 Kilometer von Zuhause. Im Sommer 1944 kommt Fritz Streletz als Infanterist an die Ostfront, wo er schwer verwundet wird. Anfang 1945 gerät er in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Dreieinhalb Jahre Sowjetunion, »lehrreiche Jahre«, sagt er später. Wieder muß er sich unterordnen, anpassen, aufpassen. Tausende überleben die Gefangenschaft nicht.
Fritz Streletz tritt in ein »antifaschistisches Jungaktiv« ein – aus dem Arbeiter wird ein Brigadier. Schließlich wählt man ihn aus »für eine neue Aufgabe« in der sowjetischen Besatzungszone. Einen Monat lang wird er im Moskauer »Lager 36« geschult und im Oktober 1948 schließlich entlassen. Zurück in Eschenrode, zieht der 22jährige die Uniform der Deutschen Volkspolizei an und wird Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Sein Bruder gilt als vermißt.
Bild 97Fritz Streletz gehörte seit Anfang der sechziger Jahre zur Militärführung der DDR. Nebenbei schrieb er für den Staatssicherheitsdienst Spitzelberichte über seine Kollegen.
Das Parteimitglied Streletz wird Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Volkspolizei-Bereitschaft. Im Juni 1953 bewährt Oberstleutnant Streletz sich als Leiter einer Dienststelle der Kasernierten Volkspolizei bei der Niederschlagung des Volksaufstandes in Ost-Berlin. Nach dem Studium an der Offiziershochschule Dresden und an der Moskauer Generalstabsakademie gehört der Diplom-Militärwissenschaftler Streletz von 1961 an zur Elite des Staates. Er wird Stabschef des Militärbezirkes Leipzig, und knapp drei Jahre später steigt er auf zum stellvertretenden Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee (NVA) mit Sitz im Verteidigungsministerium in Strausberg bei Berlin.
Als Leiter der Abteilung für Operative Fragen arbeitet Generalmajor Streletz die Jahresbefehle 101 für die Grenztruppen aus, in denen regelmäßig gefordert wird, »Grenzverletzer festzunehmen oder zu vernichten«.
Überdies ist er seit zehn Jahren »Geheimer Informator« des Ministeriums für Staatssicherheit unter dem Decknamen »Birnbaum«. Man setzt ihn an auf höhere Offiziere und erhält ausführliche Berichte über die Arbeit innerhalb des Stabes, aber auch über die Westverwandtschaft eines Leutnants und über die der Putzfrau. Streletz erwähnt das verdächtige kleine Notizbuch eines Oberstleutnants und ähnliches.
Selbst als General spitzelt Fritz Streletz weiter für die MfS-Hauptabteilung I, die Militärabwehr der Stasi. Der Inoffizielle Mitarbeiter (IM) »Birnbaum« schreibt eifrig seine Berichte: über seinen Vorgesetzten Generaloberst Keßler, über den Verteidigungsminister Hoffmann und auch über dessen Sekretärin. Für seine Spitzeldienste erhält er kleinere Geschenke: Nelken, Bücher oder ein paar Kristallgläser zum Geburtstag.
Bild 98Auch was Parteichef Ulbricht (rechts) intern äußerte, berichtete Fritz Streletz als Inoffizieller Mitarbeiter »Birnbaum« (links).
»Am 3. 7. 1967 wurde mit dem IM ›Birnbaum‹ ein Treff durchgeführt. (...) Der IM ›Birnbaum‹ machte unter anderem folgende Mitteilung: Am 26. 6. 67 fand zwischen dem Chef des Hauptstabes, Generaloberst Keßler, und dem Marschall der Sowjetunion, Jakubowski, eine wichtige Aussprache statt. Während dieser Aussprache wurde über den Stand der Bewaffnung und Ausrüstung der NVA beraten. Dieser Aussprache sei eine Aussprache zwischen dem 1. Sekretär des ZK und Vorsitzenden des Staatsrates sowie Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Genossen Walter Ulbricht, und Generaloberst Keßler (...) vorausgegangen. Bei diesem Gespräch habe der Genosse Walter Ulbricht (...) u. a. die Frage gestellt, wieviel Panzer die NVA mit automatischen Zielsuchgeräten besitzt (...).
Der IM brachte zum Ausdruck, daß der Genosse Minister Hoffmann bereits bei seinem kürzlich in der UdSSR abgestatteten Besuch während einer Aussprache mit dem Generalsekretär des ZK der KPdSU, Genossen Breshnew, über die Fragen der Bewaffnung und Ausrüstung gesprochen habe. Das Gespräch sei damals vom Genossen Hoffmann in der Richtung geführt worden, die Einheiten und Verbände der NVA hinsichtlich der Bewaffnung und Ausrüstung auf denselben Stand wie den der zeitlich in der DDR stationierten Truppen der Sowjetarmee zu bringen.«
Oberst Israel, der Führungsoffizier des Inoffiziellen Mitarbeiters »Birnbaum«, gibt die Berichte regelmäßig weiter an den Leiter der Stasi-Hauptabteilung I, Generalmajor Kleinjung. Der übersendet das Material dem Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke. Auf diesem Weg ist die MfS-Führung bis ins Detail informiert über die Leitungssitzungen im Verteidigungsministerium und erhält selbst streng geheime Dokumente der NVA. Immer wieder kommt Fritz Streletz auf »das übermäßige Trinken von Alkohol in der Leitung des Ministeriums« zu sprechen, das »im Ernstfall große Folgen haben« könne. Sein Vorgesetzter Keßler kenne beim Alkohol nicht immer die Grenzen: »Wenn Genosse Keßler zum Minister, Genossen Hoffmann, geht, wird in den meisten Fällen Alkohol getrunken.«
Bei seinen Untergebenen ist Fritz Streletz respektiert oder gefürchtet. Der Inoffizielle Mitarbeiter »Berg« meldet dem MfS im Oktober 1968 »erneut heftige Diskussionen über die Methoden von General Streletz«: »Streletz kann nicht mit Offizieren umgehen, fordert nur – keine Anerkennung. (...) Man kommt nicht an den heran. (...) Die Menschenführung ist furchtbar hier!« In einem Bericht des IM »Kran« wird Generalmajor Streletz als ehrgeizig und gefühlskalt beschrieben: »Streletz ist selbstherrlich und rücksichtslos um die Festigung und Erweiterung seiner Macht und seines Einflusses bemüht. Er ist unhöflich, herzlos und hinterlistig.«
1971 wird Fritz Streletz – als Nachfolger Erich Honeckers – Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates. Ein Dutzend Spitzenfunktionäre sind hier versammelt, man tagt ein- bis dreimal im Jahr. Am Sitzungstisch des NVR hat Fritz Streletz seinen Platz gleich rechts neben dem Vorsitzenden Honecker. Der fleißige Sekretär koordiniert die Tätigkeiten des Verteidigungsrates, erstellt den Arbeitsplan, verteilt Aufträge und kontrolliert deren Erfüllung. Vorlagen, Rücksprachen, Beschlüsse und Befehle, alles erledigt er pünktlich und exakt. Für seine Frau Luise und seinen pubertierenden Adoptivsohn hat Fritz Streletz nur noch wenig Zeit. Die vielen Treffen und die persönlichen Kontakte mit leitenden Genossen des Partei- und Staatsapparats würden Fritz Streletz »sehr beflügeln«, meldet ein »Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit« (GMS) dem MfS.
Generalleutnant Streletz bleibt auch als stellvertretender Chef des NVA-Hauptstabes und NVR-Sekretär weiterhin – bis 1981 – Stasi-Spitzel. In einem Treffbericht vom 25. April 1973 ist zu lesen: »Fakt ist, daß Keßler auch an Autorität verloren hat und seine Position gegenüber dem Hoffmann nicht mehr so fest ist wie vorher. (...) Admiral Verner packt alle Dinge etwas schlauer an. Zum Beispiel läßt Verner sich ein Haus neben Hoffmann in Bad Saarow bauen. Der Baustil ist so gehalten, daß von der Straße aus keiner eine so exklusive Villa vermuten würde. Keßler soll sich ebenfalls mit dem Gedanken beschäftigen, in Bad Saarow ein Pensionshaus bauen zu lassen. Streletz schätzt ein, daß seine Position beim Hoffmann gegenwärtig günstig ist, günstiger als die von Keßler (...).«
»Streletz akzeptiert bedingungslos, bis zur Unterwürfigkeit, alle Stellvertreter und die Sicherheitsabteilung des Zentralkomitees. (...) Alles andere ist für ihn ›Masse‹, die haben ihm aus der Hand zu fressen. (...) Er ist ein Mann, der sich absolut absichert. (...) Seine Stellung als Sekretär des NVR hat ihm bedeutenden Prestige-Gewinn gebracht, den er auch spüren läßt. (...) Es zeichnet sich beim Genossen Streletz das Bild eines eleganten, gebildeten, aber mit mehreren Gesichtern versehenen Chefs, der aalglatt zwischen den ganz Großen agiert (...).« (GMS)
»Dennoch ist er ein sehr ›schenkfreudiger‹ Chef, was manche an Feiertagen oder Geburtstagen versöhnt. Dabei bekommen alle etwas ab. (...) Er gilt auch in der Familie als der, der alle versorgt. Dabei fällt auf, daß zum Anund Abtransport von Familienangehörigen und Verwandten stets Dienst-Kfz eingesetzt werden.« (GMS)
»Natürlich nutzt er jede sich bietende Gelegenheit, um sich auch persönliche Vorteile zu verschaffen. Er und seine Familie tragen fast ausschließlich Produkte der kapitalistischen Produktion. Das gilt auch für die Wohnung.« (GMS)
Durch die Angehörigen der Nationalen Volksarmee werden »zu jeder Zeit Sozialismus und Frieden zuverlässig gesichert«, verkündet Stabschef Streletz im Frühjahr 1980 im »Neuen Deutschland«, dem Zentralorgan der SED. Die Völker der sozialistischen Gemeinschaft sollten »weiterhin in Glück und Wohlstand« leben können. Dafür würden die NVA-Angehörigen »beständig ihre revolutionäre Wachsamkeit« erhöhen.
Während er öffentlich Sozialismus, Frieden und Glück für ganze Völker propagiert, sorgt Fritz Streletz insgeheim schamlos für seinen persönlichen Wohlstand: Von neunzehn als Zivilisten verkleideten NVA-Soldaten läßt er sich 1980 am Langen See bei Garzau, Kreis Strausberg, einen exklusiven Bungalow bauen. Die Baupioniere vernachlässigen bei den Planierarbeiten die revolutionäre Wachsamkeit und zerstören den öffentlichen Badestrand. Die Bevölkerung ist erregt, aber ohnmächtig.
Bild 99Fritz Streletz (links) war im Verteidigungsrat die rechte Hand von Erich Honecker (rechts). Gleichzeitig bespitzelte er für Stasi-Minister Mielke den Verteidigungsminister Heinz Hoffmann (Mitte).
Als Vize-Verteidigungsminister (seit 1979) sorgt Fritz Streletz dafür, daß seine Angehörigen aus der Küche des Ministeriums verpflegt werden. Von dort kommen auf Bestellung dicke Fleischpakete für Familie Streletz und andere Privilegierte. Dies geschieht auf Grundlage der Anordnung 55/80 des Generaloberst Streletz über »die Bevorratung, Wälzung und Verwendung spezieller Lebensmittel«.
Mehr als dreißig Länder bereist Fritz Streletz – teilweise mit Gattin – als Teilnehmer von Militärdelegationen: Ägypten und Syrien, Irak und Indien, Kuba und Mexiko. Im Juni 1989 empfängt ihn die SPD in Saarbrücken. Die Mehrheit der DDR-Bürger darf dagegen auch in den achtziger Jahren nicht einmal nach West-Berlin.
Kurz vor dem Ende der DDR läßt sich Herr Streletz – seit 1981 Mitglied des SED-Zentralkomitees, Träger des Titels »Held der Arbeit« – in Strausberg auf Kosten des Verteidigungsministeriums ein komfortables Einfamilienhaus bauen. Die Miete ist spottbillig, der Garten kostet gar nichts, es gibt sogar noch Geld für die Pflege von Rasen und Blümchen.
Fritz Streletz sagt, er sei stolz darauf, sich so weit »hochgedient« zu haben. »Ja, durch unsre Fäuste fällt, wer sich uns entgegenstellt«, sangen die Jungen der Hitlerjugend.6
Bild 91Demonstration in Ost-Berlin mit den Porträts von Politbüromitgliedern (1. Mai 1987)
TEIL II
»Die Täter, egal, ob sie Leichenberge hinterließen oder nur zerstörte Leben, verteidigen sich kalt und hart. Keiner schämt, keiner beknirscht sich. Keiner will irgend etwas an irgendwem wiedergutmachen.«
WOLF BIERMANN, 1995
Drei Großverfahren
Der Arzt als Fluchthelfer?
Der Prozeß gegen zehn Mitglieder des
Kollegiums im Verteidigungsministerium
Gegen 9 Uhr betrete ich am 18. August 1995 den Saal 500 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit und werde geblendet vom Scheinwerferlicht der Fernsehteams: ARD und ZDF, auch RTL und Sat 1 sind da. Alle Plätze sind vergeben, die Luft ist stickig.
Im hinteren Teil des Saals sitzt das Publikum, genauer: ist der Fan-Block der angeklagten DDR-Militärs in Stellung gegangen, Mitglieder des »Solidaritätskomitees für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland«. Für die ehemaligen Kollegen aus dem Verteidigungsministerium, alles SED-Funktionäre, findet hier so etwas wie ein Kameradentreffen statt. Einige jüngere Sympathisanten haben sich zu ihnen gesellt, knapp siebzig Leute. Man winkt eifrig hinüber zu den Kampfgenossen auf der Anklagebank. Auch Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler ist gekommen, mit Gattin und Krücke.
Ein Reporter ruft: »Da kommt Egon!« Die Kameras schwenken nach rechts, Egon Krenz, Honeckers Nachfolger, grinst, winkt im Blitzlichtgewitter, reckt die geballte Faust in die Höhe, »die Faust der Arbeiterklasse«, und nimmt Platz in der letzten Reihe. Als Mitglied des SED-Politbüros wird er hier in ein paar Wochen wegen Totschlags von Flüchtlingen angeklagt werden. Heute ist er Zuschauer im Prozeß gegen acht Generäle im Ruhestand, Mitglieder des Kollegiums im Verteidigungsministerium, die Runde der ranghöchsten Militärs der Deutschen Demokratischen Republik.
Bild 80Kriminalgericht Moabit, Saal 500: Gericht (1), Staatsanwaltschaft (2), Angeklagte und Verteidigung (3), Zeugenplatz (4), Nebenklage (5)
Zwei der Angeklagten sind erst gar nicht erschienen: Das Verfahren gegen Horst Stechbarth, den ehemaligen Chef der Landstreitkräfte (1972 – 1989), ist wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Generals abgetrennt und vorläufig eingestellt worden, was heißt, daß gegen den Siebzigjährigen gesondert verhandelt wird, wenn es ihm einmal besser gehen sollte. Horst Stechbarth, von 1978 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED, sollte sich wegen Beihilfe zum Totschlag oder versuchten Totschlag an achtzehn Flüchtlingen verantworten. (Man habe vor den Kollegiumssitzungen bei einer Tasse Kaffee zusammengesessen und sich dabei auch über Fluchtversuche an der Grenze ausgetauscht, hat Herr Stechbarth im Ermittlungsverfahren erzählt.)
Ebenfalls vorläufig eingestellt ist das Verfahren gegen den herzkranken Wilhelm Ehm, 76 Jahre alt. Herr Ehm hat von 1981 bis 1989 im ZK der SED gesessen und war als Chef der »Volksmarine« (1963 – 1987) direkt verantwortlich für die Jagd auf Flüchtlinge, die über die Ostsee entkommen wollten.
Bild 11Ralph Ehestädt, der Vorsitzende Richter im Kollegium-Prozeß
»Wegen des hohen Alters der Angeklagten liegt es im Interesse der Verteidigung, das Verfahren in die Länge zu ziehen«, heißt es bei der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) am ersten Prozeßtag. Und im Berliner »Tagesspiegel« weiß man bereits: »Die Verteidigung wird – wie man es aus der Vergangenheit kennt – die Hinfälligkeit der Angeklagten ins Spiel bringen, um einen Aufschub, wenn nicht gar einen Abbruch zu bewirken. Richter Ehestädt, der den Vorsitz führt, wird sich auf eine kräftige Antragsflut einzurichten haben.«
Einer der Verteidiger lehnt zunächst einmal die 35. Große Strafkammer – drei Berufsrichter, zwei Schöffen – wegen mangelnder Zuständigkeit ab. Anschließend fragt der Vorsitzende Richter den Angeklagten Alfred Leibner, 73 Jahre alt und magenkrank, wie es ihm gehe, ob er schon gegessen habe. Nein, er sei nicht zum Essen gekommen, die Belagerung durch die Medien... Die Sitzung wird unterbrochen, damit Herr Leibner etwas essen kann. Die erste Stunde ist um.
Nach der Pause beantragt Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard Plöger – er vertritt die Nebenklägerin Irmgard Bittner, die Mutter eines Maueropfers -, sofort alle Angeklagten zu inhaftieren, weil sonst Verdunklungsund Fluchtgefahr bestehe. Schließlich gehe es um Totschlag. Oooch! und Aaach! hört man aus dem Fan-Block. Ob die Herren Verteidiger etwas zu den Ausführungen des Nebenklagevertreters Plöger sagen wollen? »Das war eine übliche Fensterrede, zu der wir uns nicht weiter äußern werden«, lautet die Antwort. Peitschender Applaus erschallt von den Publikumsbänken, plötzlich da, plötzlich weg, wie eingeübt.
Das Gericht beschließt: Die Zuständigkeit der Strafkammer wird bis zum nächsten Freitag überprüft.
25. August 1995
Kollegium-Prozeß
2. Verhandlungstag
RTL und Sat 1 sind nicht mehr gekommen, der Fan-Block ist fast vollständig angetreten. In der Mitte der ersten Reihe thront der Herr Minister im Ruhestand Keßler mit Gattin. Egon Krenz fehlt heute. Kurz vor Beginn der Verhandlung kommt ein Angeklagter zum Hände-Schütteln herüber: Zuerst reicht er seinem Minister die Hand, dann den Herren, die um den einstigen Armeegeneral sitzen dürfen, und den Rest grüßt er, indem er kurz die gefalteten Hände in die Höhe reckt. Dabei strahlt er übers ganze Gesicht.
Um 9 Uhr beginnt die Verhandlung. Die Richter verkünden ihre Zuständigkeit für dieses Verfahren. Man will unverzüglich »zur Sache kommen«, doch die Verteidigung des Angeklagten Ludwig beantragt die sofortige Aussetzung des Prozesses: Man solle doch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit derartiger Verfahren abwarten. Schließlich verbiete der Verfassungsgrundsatz des Rückwirkungsverbotes die Verfolgung der angeklagten Taten, denn das Tun der Angeklagten sei durch das DDR-Recht gedeckt gewesen.
Frau Keßler klatscht. Nebenklagevertreter Plöger wendet sich an den Vorsitzenden Richter: »Bitte unternehmen Sie etwas dagegen, wir sind doch hier nicht im Theater!« – »Da bin ich mir nicht sicher!« krächzt es aus dem Publikum. Es folgt ein heftiger Wortwechsel zwischen Rechtsanwalt Plöger und einigen Verteidigern, die den Rechtsanwalt zurechtweisen: »Etwas mehr Ernst bitte, Herr Kollege Plöger!« – »Die Toten sind ernst genug. Hier sollen Verbrechen verharmlost werden«, entgegnet dieser aufgebracht.
Ralph Ehestädt, der Vorsitzende Richter, appelliert an alle Beteiligten, dem Gegenstand des Verfahrens ernsthaft und seriös gerecht zu werden, und wendet sich dann zum Fan-Block: »Wir sind hier nicht bei Hertha im Fußballstadion und auch nicht bei den Rolling Stones. Ich werde Störer des Saales verweisen.« Ruth Keßler feixt.
Bild 12Nebenklagevertreter Hanns-Ekkehard Plöger
Nach einer Pause geht es um 10.20 Uhr mit einem erneuten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens weiter, der ebenfalls abgelehnt wird: Man habe ohne Rücksicht auf die demnächst ergehende Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht jetzt die Strafverfolgung durchzuführen.
Staatsanwalt Klaus-Jochen Schmidt verliest die Anklageschrift: Als Mitglieder des Kollegiums im Verteidigungsministerium hätten die Angeklagten den Minister bei der Ausarbeitung und Umsetzung der sogenannten (Jahres-)Befehle 101 unterstützt. Mittels dieser Befehle führte der Verteidigungsminister die Grenztruppen der DDR. Die Befehle 101 enthielten die Forderung, »Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen« und »Grenzverletzer zu vernichten«. Des weiteren war befohlen, an der Grenze Minen zu verlegen und Selbstschußanlagen zu installieren. In der Schießausbildung sollten die Angehörigen der Grenztruppen befähigt werden, »die Waffen unter allen Bedingungen treffsicher anzuwenden und die Ziele mit dem ersten Feuerstoß zu vernichten« (Befehl 101/81). Die politische Schulung sollte der »Vermittlung eines klassenmäßigen Feindbildes« dienen und »Abscheu und Haß« erzeugen (Befehl 101/83).
Sechs der Angeklagten lieferten Teilbeiträge zu den Befehlsentwürfen, letztlich hätten aber alle Kollegiumsmitglieder den Befehlsvorlagen vorbehaltlos zugestimmt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Angeklagten der Beihilfe zum Totschlag und versuchten Totschlag in bis zu 27 Fällen schuldig gemacht.
Bild 47Der Anfang der Befehlskette, an deren Ende die Erschießung des Berliner Mauerflüchtlings Silvio Proksch stand.
Ob sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern wollen, fragt der Vorsitzende Richter. Keiner will, aber der Angeklagte Reinhold trägt eine vorbereitete gemeinsame Erklärung der Angeklagten vor: »Wir haben der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, von ihrer Entstehung bis zu ihrer Auflösung und Vereinigung mit der Bundesrepublik (...) entsprechend dem von uns auf die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik geleisteten Fahneneid gedient, und das mit der Überzeugung, am Schutz einer gerechten Gesellschaftsordnung mitzuwirken. Der militärische Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und damit auch die Unantastbarkeit ihrer Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft gehörten zu den Aufgaben, die der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen laut der Verfassung und den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik übertragen waren. Bei der Erfüllung dieses Auftrages haben wir verfassungskonform und gesetzestreu gehandelt und uns strafrechtlich nicht schuldig gemacht. Die gegen uns erhobenen Anschuldigungen sind haltlos – wir weisen sie mit Entschiedenheit zurück.«
Die Grenze der DDR zur Bundesrepublik – mit ihren Stacheldrahtbahnen, Minenfeldern, Selbstschußanlagen – nennen die Angeklagten »sensibel«. Den Anklagevorwurf, zur Tötung von Flüchtlingen beigetragen zu haben, werten sie als »bösartige und beleidigende Unterstellung«, die ganze Anklageschrift sei »eine rein politische Abrechnung«. Die Staatsanwaltschaft wolle die Angeklagten »kriminalisieren«. Man bedaure den Tod oder die »Verletzung der Grenzverletzer«, man achte den Schmerz ihrer Angehörigen, die Opfer der Teilung Deutschlands und des Kalten Krieges geworden seien. »Sachlich« müsse man feststellen, daß die Sperranlagen und Minenfelder an der Grenze für jedermann sichtbar gekennzeichnet waren. Jeder Staat habe das Recht, seine Grenze zu sichern. Man nehme für sich in Anspruch, den Frieden erhalten zu haben, und fühle sich belastet durch die »psychologisch in den Medien betriebene Diffamierung«, die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen.
1. September 1995
Kollegium-Prozeß
3. Verhandlungstag
Das Publikum ist um ein Drittel geschrumpft, die Medienvertretung auf ein Viertel im Vergleich zum ersten Verhandlungstag.
Man wolle zur Beweisaufnahme kommen, beginnt der Vorsitzende Richter. Es seien in nächster Zeit sehr viele Dokumente zu verlesen, nein durchzuarbeiten, ja »abzuarbeiten«. Man will alle für die angeklagten Fälle relevanten Befehle 101 verlesen, jeder dreißig bis fünfzig Seiten lang, dazu die Statuten des Kollegiums, dem die Angeklagten angehörten, Arbeitsordnungen, Funktionsverteilungspläne... Im sogenannten Selbstleseverfahren – eine Art Hausaufgabe für die Prozeßbeteiligten – sind die relevanten Sitzungsprotokolle des Kollegiums durchzulesen, die Befehle des Grenztruppen-Chefs, der Grenz-(Regional-)Kommandos sowie der betreffenden Grenzregimenter, ebenso die Referate des Verteidigungsministers zur Auswertung der Befehle 101 – alles in allem einige tausend Seiten.
Suzanne Kossack, die Verteidigerin des Angeklagten Ludwig, bezweifelt die Echtheit der zu verlesenden Dokumente: Das seien doch nur Kopien, wer sage ihr, daß diese mit den Originalen übereinstimmten? Richter Ehestädt meint: »Wir haben auch das Problem gesehen«, und Staatsanwalt Jordan bemerkt, daß die Verteidigung im Potsdamer Militärarchiv Einsicht in die Originaldokumente hätte nehmen können. Nebenklagevertreter Plöger mutmaßt, die Kollegin Kossack wolle den Prozeß verzögern. Nach einer kurzen Pause verkündet der Vorsitzende Richter, daß man die Verhandlung für heute beenden und bis zum nächsten Mal die Kopien beglaubigen lasse.
Doch bevor Richter Ehestädt die Sitzung schließt, beantragt Erich Buchholz, ein Verteidiger des Angeklagten Goldbach, das Gutachten eines Völkerrechtlers einzuholen zum Beweis dessen, daß die DDR das Recht besaß, das illegale Überschreiten ihrer Grenzen mittels Minen und bewaffneter Grenzposten zu unterbinden. Daraus werde der Schluß zu ziehen sein, daß das Handeln des Angeklagten Goldbach nicht gegen das Völkerrecht verstoßen habe.
Rechtsanwalt Plöger wirft ein, das höre sich gut an, aber in dem Fall könne man den Gutachter auch gleich fragen, ob die Angeklagten schuldig sind. Dies festzustellen, sei wohl Aufgabe des Gerichts.
8. September 1995
Kollegium-Prozeß
4. Verhandlungstag
Ralph Ehestädt eröffnet die Verhandlung mit den Worten: »Wir haben gehört, daß es Herrn Leibner heute nicht so gut geht...« Wegen des Unwohlseins des Angeklagten wolle man nur ganz kurz verhandeln. Der Richter beginnt mit dem Verlesen des ersten Dokuments innerhalb der Beweisaufnahme, des Statuts des Ministeriums für Nationale Verteidigung: »Das Ministerium für Nationale Verteidigung ist das zentrale Organ des Nationalen Verteidigungsrates und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik für die komplexe Planung, Koordinierung und Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus sowie für die Organisation und Führung der Nationalen Volksarmee.«1
Bild 13Von Anfang an wird der Kollegium-Prozeß durch den Gesundheitszustand der alten Generäle verzögert. Hier die Angeklagten Borufka, Reinhold und Pech (von links) neben ihren Verteidigern (in schwarzer Robe).