Die 55 wichtigsten Fragen zur Betriebsprüfung - Werner Löffler - E-Book

Die 55 wichtigsten Fragen zur Betriebsprüfung E-Book

Werner Löffler

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Beschreibung

Eine Betriebsprüfung bedeutet für jeden Unternehmer Unannehmlichkeiten. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die Prüfung gelassener angehen. Dieser Ratgeber ermöglicht es Ihnen, steuerliche Verfahrensvorschriften besser zu verstehen und klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt auf. Der Ratgeber orientiert sich grundsätzlich am zeitlichen Ablauf einer Steuerprüfung und ist in 55 Abschnitte unterteilt. Im Anhang finden Sie noch einige Checklisten, die die Vorbereitung auf die Steuerprüfung erleichtern sollen.

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Die 55 wichtigsten Fragen zur Betriebsprüfung

von

HR Mag. Werner Löffler

Wien 2011

 

Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme

 

Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

 

 

 

Alle Rechte vorbehalten.

 

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.

Eine Haftung des Autors oder des Verlages ist ausgeschlossen.

 

 

 

ISBN 3-7046-5655-1

eISBN 978-3-7046-5754-1

© Verlag Österreich GmbH 2011

A-1010 Wien, Bäckerstraße 1

Tel. + 43-1-610 77-333, Fax + 43-1-610 77-502

e-mail: [email protected]

Internet: www.verlagoesterreich.at

 

Satz: EXAKTA GmbH, Wien, www.exakta.at

Vorwort

Gerade in wirtschaftlich sehr schlechten Zeiten lassen die Einnahmen aus Steuern zu wünschen übrig. Die Finanzbehörde unternimmt daher in der letzten Zeit einiges, um die Prüfungsdichte zu erhöhen. Angedacht sind mittlerweile auch Kurzprüfungen, das sind Prüfungen, deren Umfang nicht dem einer „normalen“ Betriebsprüfung entsprechen und die daher mit weniger Zeitaufwand erledigt werden können. Schafft man es, diese Kurzprüfungen in der Hälfte der für normale Betriebsprüfungen erforderlichen Zeit abzuwickeln, können die dadurch frei werdenden Ressourcen für die Bekämpfung des Steuerbetruges verwendet werden. Die Wahrscheinlichkeit vom Finanzamt geprüft zu werden, nimmt daher zu. In diesem Sinne liegt es an Ihnen, sich vorweg mit dieser Problematik zu befassen, um sich auf eine Steuerprüfung vorzubereiten. Dieser Ratgeber ermöglicht es Ihnen, steuerliche Verfahrensvorschriften, die in einem Rechtsstaat für alle BürgerInnen, auch die Steuerunehrlichen, gelten, besser zu verstehen und soll Sie über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt aufklären.

Auch wenn Sie durch die Lektüre dieses Buches einiges an wertvollen Hinweisen erhalten, ist es im Zweifel jedoch ratsam, auf die Dienste eines Steuerberaters zurück zu greifen.

Dieser Ratgeber orientiert sich grundsätzlich am zeitlichen Ablauf einer Steuerprüfung und ist in 55 Abschnitte unterteilt. Im Anhang finden Sie noch einige Checklisten, die Ihnen die Vorbereitung auf eine Prüfung erleichtern sollen.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Schriftform benützt, welche die weibliche selbstverständlich mit einbezieht.

Werner Löffler

Vorwort 3

1.Wie ist die österreichische Steuerverwaltung aufgebaut? 11

1. Wie ist die österreichische Steuerverwaltung aufgebaut?

An der Spitze steht das Bundesministerium für Finanzen. Dieses verfügt über 6 Sektionen.

Direkt dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt sind die Großbetriebsprüfung, die Steuerfahndung und die Stabsstelle der Finanzpolizei.

Als Bindeglied zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den Finanzämtern fungieren fünf Regionalmanagements:

 

Regionalmanagement WIEN

zuständig für Wien

Regionalmanagement OST

zuständig für Niederösterreich und Burgenland

Regionalmanagement SÜD

zuständig für Steiermark und Kärnten

Regionalmanagement MITTE

zuständig für Oberösterreich und Salzburg

Regionalmanagement WEST

zuständig für Tirol und Vorarlberg

 

Österreichweit gibt es 41 Finanzämter, die teilweise über mehrere Standorte verfügen. Möchte man das zuständige Finanzamt feststellen, kann man die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen nutzen. Unter dem Menüpunkt „Ihr Finanzamt“ erhält man durch Eingabe der Postleitzahl das zuständige Finanzamt samt dazugehörigen Kontaktdaten.

Die Organisation eines Finanzamtes sieht folgendermaßen aus:

An der Spitze des Finanzamtes steht der Vorstand. Ihm sind der Fachvorstand, sowie alle Teamleiter der einzelnen Abteilungen unterstellt. Der Vorstand leitet das Finanzamt in organisatorischer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht. Er wird von einem „Assistenten Leistungssteuerung“, der ihm die Leistungsdaten aufbereitet, unterstützt.

 

Jedes Finanzamt verfügt über folgende Abteilungen:

Abgabensicherung

In den Teams der Abgabensicherung erfolgt die Verbuchung der laufenden Steuerzahlungen, die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen bei Zahlungsverzug sowie die Bearbeitung der Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung von Steuerrückständen.

Allgemeine Veranlagung

In den Teams der allgemeinen Veranlagung werden die Arbeitnehmerveranlagungen sowie die Anträge auf Familienbeihilfe bearbeitet.

Betriebliche Veranlagung

Die Teams der betrieblichen Veranlagung sind für die laufende Bearbeitung der Steuerakten von Unternehmern sowie für die Durchführung von Steuerprüfungen zuständig.

Fachbereich

Der Fachbereich ist für die Sicherung und Förderung der fachlichen Qualität, für die Gleichmäßigkeit der Erledigungen sowie für den laufenden fachlichen Support im Finanzamt zuständig. Darüber hinaus ist er für die Erledigung von schriftlichen Anfragen, schwierigen Berufungen sowie die Vertretung des Finanzamtes vor dem unabhängigen Finanzsenat zuständig.

Finanzpolizei

Die Finanzpolizei ist für die Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung, des illegalen Glückspiels sowie das Aufdecken von Steuerbetrug zuständig.

Infocenter

Im Infocenter erhält der Abgabepflichtige u.a. Erstinformationen bezüglich Arbeitnehmerveranlagungen, Gewährung von Familienbeihilfen, Informationen bezüglich der Vergabe einer Steuernummer usw.

Organisation

Das Team der Organisation ist für die organisatorischen Belange, wie Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, sowie für dienstrechtliche Belange zuständig.

2. Wo findet man die gesetzlichen Grundlagen für Steuerprüfungen?

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in der Bundesabgabenordnung (BAO). Der § 114 BAO enthält die Generalnorm und besagt u.a. folgendes:

 

„Die Abgabenbehörden haben darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabevorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden, sowie darüber zu wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden. Sie haben alles, was für die Bemessung der Abgaben wichtig ist, sorgfältig zu erheben und die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen.“

 

Damit es den Abgabenbehörden möglich ist, diese Aufgabe zu erfüllen, wurden innerhalb der BAO auch die folgenden Pflichten der Abgabepflichtigen festgelegt:

Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO)

Aufzeichnungen und Bücher sind vorzulegen, sowie deren Richtigkeit nachzuweisen.

Anzeigepflicht (§ 120 BAO)

Steuerlich relevante Sachverhalte, wie z.B. der Wegfall einer Steuerbegünstigung oder eine Änderung des Wohnsitzes, sind vom Abgabepflichtigen anzuzeigen.

Führen von Büchern und Aufzeichnungen (§ 124 ff BAO)

Zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage ist das Führen von Büchern und Aufzeichnungen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung) notwendig.

Abgabe von Steuererklärungen (§ 133 ff BAO)

Über die Bestimmungen der BAO hinaus bestehen noch Vorschriften in den einzelnen Steuergesetzen betreffend Abgabe der Steuererklärungen (beispielsweise Umsatz- und Einkommensteuergesetz).

Hilfeleistung des Abgabepflichtigen bei Amtshandlungen (§ 141 BAO)

Die Abgabepflichtigen haben der Finanzbehörde die Durchführung von Amtshandlungen zu ermöglichen, das Betreten und Besichtigen von Geschäfts- und Betriebsräumlichkeiten zu gestatten sowie Auskünfte zu erteilen.

Die §§ 147 ff BAO bestimmen grundsätzlich, bei wem eine Steuerprüfung stattfinden könnte und legen den verfahrensrechtlichen Ablauf einer Prüfung fest.

Bei den Bestimmungen der BAO handelt es sich um jene Spielregeln, die für das Finanzamt und die Abgabepflichtigen gleichermaßen Gültigkeit haben und aufgrund derer sich die Rechte und Pflichten der Finanzbehörde und der Steuerpflichtigen ableiten lassen.

Darüber hinaus verfügt die Behörde über ein Organisationshandbuch (OHB), in dem Dienstanweisungen und Erlässe und zum Teil auch gesetzliche Bestimmungen zusammengefasst wurden und die Vorgangsweise für jede Art von Überprüfungshandlung festgelegt wird. Beim OHB handelt es sich um einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Dabei handelt es sich im Prinzip um eine dienstliche Anweisung an die betroffenen Finanzbeamten, was bedeutet, dass diese Weisung nur von ihnen befolgt werden muss. Der Steuerpflichtige ist nicht dazu verpflichtet, kann aber um Rechtssicherheit zu haben und um eventuelle Probleme mit den Finanzbehörden zu vermeiden, ebenfalls nach diesen, ausschließlich für die Mitarbeiter der Finanzbehörde geltenden Regeln vorgehen. Aus dem OHB können keine über Gesetze und Verordnungen hinausgehenden Rechte und Pflichten der Abgabepflichtigen abgeleitet werden.

3. Welche Arten von Prüfungen gibt es?

Dieser Ratgeber befasst sich hauptsächlich mit der herkömmlichen Betriebsprüfung und der Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Um dem Leser jedoch einen Gesamtüberblick über alle möglichen Prüfungshandlungen zu verschaffen, war es notwendig, beim Erstkontakt mit dem Finanzamt zu beginnen und darüber hinaus noch Prüfungshandlungen zu beschreiben, die im finanzbehördlichen Verfahren regelmäßig gesetzt werden.

Folgende Prüfungsmaßnahmen können von der Finanzbehörde gesetzt werden:

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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