Die Ermittlung von Brandursachen - Jörg Cicha - E-Book

Die Ermittlung von Brandursachen E-Book

Jörg Cicha

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Beschreibung

Umfassender Überblick Auch die vierte Auflage des Buches bietet einen umfassenden, allgemein verständlichen Überblick über die am häufigsten auftretenden Brandursachen. Aufgrund der großen Variationsbreite von Brandursachen liegt ein Schwerpunkt auf dem brandtechnischen Ablauf der Brandentstehung. Hierbei sind auch seltene Fälle berücksichtigt. Die Inhalte Der Autor stellt ausführlich dar, wie am Schadensort die Brandausbruchstelle (BA-Stelle) ausfindig gemacht wird, wie man Brandursachen aufspürt, erkennt und nachweist und wie auf weitere, objektiv mögliche Brandursachen geschlossen werden kann. Diese Erläuterungen werden durch praxisnahe Beispiele belegt. Fokus auf die Physik Der Verfasser lässt dabei Motive, Begehungsweisen, Täterverhalten usw. bewusst außer Acht und beantwortet die Frage nach der Entstehung eines Brandes weitestgehend aus naturwissenschaftlicher Sicht, ohne rechtliche Wertungen vorzunehmen. Kennzahlen, Kenngrößen und Vierfarbfotos Eine Aufstellung von sicherheitstechnischen Kennzahlen und Kenngrößen von Gefährdungspotenzialen sowie eine Bildanlage mit 16 überwiegend vierfarbigen Fotos runden das Werk ab. Zielgruppenorientiertes Arbeitsmittel Das Buch ist sowohl als Arbeitsanleitung für den täglichen Polizeidienst, z.B. für alle Polizeibeamtinnen und -beamten im »Ersten Angriff«, sowie als Nachschlagewerk einsetzbar. Es eignet sich für Anfängerinnen und Anfänger der Brandsachbearbeitung. Aber auch Spezialistinnen und Spezialisten finden in der Darstellung interessante Erfahrungswerte, die sie zu Rate ziehen können.

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Die Ermittlung von Brandursachen

Jörg Cicha

Kriminalhauptkommissar a. D., Ingenieur für Brandschutz

4., überarbeitete Auflage, 2024

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

4. Auflage, 2024

Print-ISBN 978-3-415-07497-2

EPUB-ISBN 978-3-415-07656-3

© 2004 Richard Boorberg Verlag

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Brandursachenermittler Ing. Jörg Cicha

eBook-Umsetzung: abavo GmbH, Nebelhornstraße 8, 86807 Buchloe

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart

Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden

www.boorberg.de

Vorwort zur 4. Auflage

Mit der nachfolgenden Darstellung soll zunächst über die am häufigsten auftretenden Brandursachen ein allgemein verständlicher Überblick vermittelt werden. Dabei wird auch auf seltenere Brandentstehungsmöglichkeiten Bezug genommen.

Bei der Darbietung der beträchtlichen Variationsbreite von Brandursachen wird hauptsächlich auf den brandtechnischen Ablauf der Entstehung des Feuers Wert gelegt. Allerdings werden die unterschiedlichsten Arbeitsweisen und Motivationen eines Brandstifters, der aus allen nur erdenklichen sozialen Schichten kommen kann, hier nur vereinzelt angerissen. In meiner 32-jährigen Tätigkeit als Brandermittler spielt das typische „Feuerwehrmotiv“ bei der Brandlegung eine eher untergeordnete Rolle, wobei so mancher Autor und auch die Medien diesbezüglich einen anderen, konträren Eindruck vermitteln wollen. Weitestgehend wird also auf Betrachtungen zum subjektiven Aspekt verzichtet und dies den Profilern überlassen. Der Leser soll einen Einblick darüber bekommen, wie am Schadensort die Brandausbruchsstelle (BA-Stelle) ausfindig gemacht wird und dort auf weitere, objektiv mögliche Brandursachen geschlossen werden kann. Anhand des Spurenbildes können Ursachen ausgeschlossen, andere Varianten wiederum bekräftigt werden. Hier wird nicht nur die Frage nach der Brandentstehung aufgeworfen, sondern es wird auch dargelegt, wie diese Ursachen aufgespürt, erkannt und nachgewiesen werden können. Ein gewisses Allgemeinverständnis für die Abläufe bei einem Brand wird dabei vorausgesetzt. Das Buch kann aber kein ausschließlicher Algorithmus für ein gerichtsverwertbares Beweisverfahren sein, weil kein Brand, trotz aller Gesetzmäßigkeiten, dem anderen gleicht und es immer einige unbekannte Größen gibt, denenzufolge die Brandbearbeitung nicht dogmatisch erfolgen kann.

Die dargestellten Abläufe sind für bestimmte Zielgruppen allgemein verständlich und können sowohl Arbeitsanleitung im täglichen Polizeidienst als auch Nachschlagewerk sein. Es sollen sowohl Anfänger der Brandsachbearbeitung erreicht werden als auch erprobte Brandermittler, die hier Erfahrungswerte vorfinden und zurate ziehen können. Gleichfalls kann jeder Schutzpolizist im „Ersten Angriff“ mit einem Brand konfrontiert werden, dessen Bearbeitung Grundkenntnisse erfordert. Auch für Feuerwehrleute, Schadensregulierer von Versicherungen, Sicherheitsmanager, Staatsanwälte, Richter, Strafverteidiger und viele andere interessierte Personen bietet dieses Buch viel Wissenswertes.

Des Weiteren werden die dargestellten Ursachen durch praxisnahe Beispiele belegt, an deren Bearbeitung ich in vielen Fällen selbst beteiligt war. Eine Aufstellung von sicherheitstechnischen Kennzahlen und Kenngrößen von Gefährdungspotenzialen (resultierend aus umfangreichen Literaturrecherchen) sowie eine Bildanlage mit 16, überwiegend farbigen Fotos befinden sich am Ende des Buches.

Im März 2024

Der Verfasser

Inhaltsverzeichnis

Cover

Titel

Impressum

Vorwort zur 4. Auflage

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen

2. Die allgemeine Bedeutung der Brandursachenermittlung

2.1 Die Stellung der Brandursachenermittlung im Ermittlungsverfahren

2.2 Brandgeschehen anhand von Statistiken

3. Die Unterteilung der Brandursachen

4. Die Brandursachenermittlung

4.1 Die Grundsätze der Brandursachenermittlung

4.2 Die allgemeinen Regeln des Vorgehens am Brandort

4.2.1 Eintreffen am Brandort

4.2.2 Die Sofortmaßnahmen

4.2.3 Abstimmung mit Lösch- und Hilfskräften

4.2.4 Verschaffung eines Überblicks

4.2.5 Vorgehen am Brandort

4.2.6 Brandortfotografie und Bildanlagenkarte

4.2.7 Die Brandspuren allgemein

4.2.8 Konsultation und Hinzuziehung von Sachverständigen und Spezialisten

4.2.9 Beschlagnahme und Übergabe des Brandobjektes

4.2.10 Gefahrenmomente am und im Brandobjekt

4.2.11 Brandortunterlagen

5. Erkennen von Brandursachen

5.1 Natürliche Brandursachen

5.1.1 Blitzschlag

5.1.2 Brände durch Schadnagerfraß

5.1.3 Einwirkungen auf Zündquellen durch Tiere

5.1.4 Selbstentzündung

5.2 Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe

5.2.1 Überbelastung von elektrischen Geräten

5.2.2 Nichteinhalten von Sicherheitsabständen

5.2.3 Unsachgemäße Anwendung von Elektrogeräten

5.2.4 Brände durch Wärmestau

5.2.5 Brände durch Kerzen, Streichhölzer oder Feuerzeuge

5.2.6 Brandsätze

5.2.7 Brände durch Schweißarbeiten

5.2.8 Brände durch Funken

5.2.9 Explosionen

5.2.10 Brände durch Feuerwerkskörper

5.2.11 Brände durch Zigarettenglut und den Umgang mit nachglühenden Stoffen

5.3 Technische Brandursachen

5.3.1 Schornsteinanlagen

5.3.2 Heizungsanlagen

5.3.3 Isolationsfehler an elektrischen Aggregaten

5.3.4 Installations- und Wartungsfehler

5.3.5 Geräte- und Materialfehler

5.3.6 Heiße Flächen

5.3.7 Reib- und Schlagfunken

5.3.8 Elektrostatische Funken

6. Zusammenfassung

7. Tabellen

7.1 Tabelle sicherheitstechnischer Kennzahlen brennbarer und gefährlicher Stoffe

7.2 Tabelle sicherheitstechnischer Kennzahlen von Wärmequellen

8. Bildanlage mit Quellenangabe

9. Quellennachweis

10. Verzeichnis der Tabellen, Anlagen und Zeichnungen

11. Stichwortverzeichnis

1.Vorbemerkungen

Brände treten im alltäglichen Leben in sämtlichen Bereichen und zu jeder nur denkbaren Zeit auf, während hierbei nur reine Schadenfeuer diskutiert werden sollen. Wer mit der Bearbeitung von Brandsachen konfrontiert wird, dem ist nicht unbekannt, wie vielfältig das Spektrum möglicher Brandursachen ist.

Gerade weil die Brandursachenermittlung (BUE) ein sehr spezielles und kompliziertes Gebiet repräsentiert und deutschsprachige Fachliteratur, die sich auf die Darstellung der praxisnahen Vorgehensweisen bei der Ursachenerforschung von Bränden konzentriert, kaum vorhanden ist, sah ich mich Anfang der 1990er-Jahre veranlasst, meine praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse über diese Materie schriftlich zu fixieren, um sie einem breiten und interessierten Personenkreis zugänglich zu machen. In der nun vierten Auflage des Buches wird nachfolgend umfassend dargestellt, welche Brandursachen unterschieden werden können. Hierbei ist selbstverständlich zu beachten, unter welchen Gesichtspunkten die verschiedenen Ursachen betrachtet werden.

Es wird also im Wesentlichen eine Frage aufgeworfen. Die Kernfrage, die sich jedem Brandsachbearbeiter der Polizei stellt:

Welches Ereignis hat den Brand ausgelöst?

Die Frage nach der Brandentstehung aufzulösen, ist in mehrfacher Hinsicht schwierig, aber auch gerade deswegen sehr reizvoll. Nach einem Brand bietet sich dem außenstehenden Betrachter ein auffallend unüberschaubares Chaos, welches durch oftmals immensen Sachschaden noch untermauert wird. Konfusion tritt einerseits durch einsturzgefährdete Gebäudeteile, die häufig vollständige Zerstörung von Gebäudeteilen oder der gesamten Bausubstanz sowie der Einrichtungsgegenstände auf. Aber ebenso ergeben die Flammen- und Rußeinwirkungen, Rauchablagerungen, Löschwasser im Brandobjekt und vieles mehr ein trauriges Bild. Andererseits entsteht aber auch Chaos durch die vermeintliche und stark berechtigte Hoffnungslosigkeit auf der Suche nach verwertbaren Spuren, die Aufklärung über das Geschehen kurz vor Brandausbruch geben könnten, die eben erst durch dieses Ereignis entstanden sind.

Brandursachen werden zum größten Teil durch subjektives Fehlverhalten der Menschen selbst gesetzt, wie nachfolgende Statistiken und meine eigenen Erfahrungen belegen. So wurden ca. 60–70 % aller Brände in einem Zeitraum von mehreren Jahren (1991–2002) in einem Zuständigkeitsbereich in Mecklenburg-Vorpommern durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Personen ausgelöst (siehe Tabelle 2). Aus verschiedenen Gründen habe ich diese Statistik später nicht mehr weitergeführt.

Brände entstehen seltener durch rein natürliche oder technische Vorgänge, bei denen der Mensch keinerlei Einfluss hatte. In der Regel hat der Mensch in irgendeiner Art und Weise vor dem Brand auf technische Prozesse, Abläufe oder normale Geschehnisse eingewirkt und dadurch bewusst oder unbewusst die Entstehung eines späteren Brandes beeinflusst oder direkt bewirkt.

Fazit ist, dass fast immer der Mensch mehr oder minder Anteil an der Brandentstehung hat, wobei ihm der Einfluss seiner Handlung auf die mögliche Herbeiführung eines Feuers in dem Moment des Tuns oder Unterlassens nicht bewusst sein muss, da der Brand erst viel später zum Ausbruch kommen kann.

In diesem Buch werden die Brandursachen aber weitestgehend vom subjektiven Faktor „Mensch“ losgelöst betrachtet. Es werden also Motive, Begehungsweisen, Täterverhalten usw. außer Acht gelassen. Für die Brandsachbearbeitung im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist dies zwar von erheblichem Gewicht, die Ermittlung der Brandursache ist jedoch letztendlich der Ausgangspunkt aller weiteren Untersuchungshandlungen auf diesem Deliktsgebiet. Das Buch soll Anhaltspunkte für das praktische Erkennen von Ursachen am Brandort möglichst anschaulich liefern. Die Frage nach der Entstehung des Brandes wird weitestgehend aus naturwissenschaftlicher Sicht beantwortet, ohne rechtliche Wertungen zu treffen. Zum Thema der Psychologie eines Brandstifters wird auf andere Fachliteratur verwiesen. Viele Brände werden z. B. durch Unachtsamkeit beim Umgang mit Zigarettenglut verursacht. Eine eventuelle Pflichtverletzung des Rauchers soll hier weniger von Interesse sein, sondern vielmehr die Umstände, warum diese Zigarette zu diesem Zeitpunkt gerade die dort vorhandenen brennbaren Stoffe entzünden konnte. Es wird aufgezeigt, welches Spurenbild zu erwarten ist, wie die Brandspuren gedeutet werden und warum diese spezielle Ursache in seiner Begründung anderen, objektiv möglichen Alternativen vorzuziehen ist.

Das Gebiet der BUE ist sehr komplex. Da in Natur, Technik und im alltäglichen Leben die verschiedensten, auch latenten Wärme- bzw. Zündquellen vorherrschen, kann die BUE unter den vielfältigsten Aspekten gesehen werden. Die Einteilung einzelner Brandursachen kann demnach von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das Buch soll dem Leser die Betrachtungsweise eines Brandursachenermittlers (BU) vermitteln und Erleichterung oder Arbeitshilfe beim Hineindenken in das Spurenbild eines Brandes sein. Die Schwierigkeit am Brandort besteht darin, unvorbelastet und die subjektiven Erkenntnisse zunächst möglichst unbeachtet lassend die zahlreich vorhandenen Brandspuren zu erkennen, zu sondieren und zu deuten. Nur wenn man dazu in der Lage ist und aus dem Spurenbild die richtigen Schlussfolgerungen ziehen kann, wird man die tatsächlich zutreffende Brandursache begründen können. Um hierbei in der Praxis bestehen zu können, ist einerseits theoretisches Wissen über die Verbrennungsvorgänge und das Brandverhalten von Materialien und Baustoffen notwendig, andererseits aber auch eine gewisse Portion Erfahrung neben kriminalistischer Vorstellungskraft von Vorteil.

Letztendlich soll mit dem Buch das Ziel verfolgt werden, dem Leser die Erkenntnis ein Stück näher zu bringen, dass auch nach einer Feuersbrunst ein umfangreiches Spurenbild vorliegt, das nur erkannt und richtig interpretiert werden muss.

Strafrechtlich gesehen reicht die alleinige Ermittlung der Brandursache natürlich nicht aus, da immer noch geprüft werden muss, inwieweit subjektives Fehlverhalten von Personen vorgelegen hat. Somit ist die Ursachenforschung die Grundlage weiterer Ermittlungen auf diesem Gebiet und wird in der Regel auch ineinandergreifend bearbeitet.

2.Die allgemeine Bedeutung der Brandursachenermittlung

Die BUE wird in anderen Fachbüchern gelegentlich als die hohe Schule der Kriminalistik bezeichnet. Dies sei aus meiner Sicht als These dahingestellt. Grundlage der Brandsachbearbeitung ist zweifelsfrei die BUE. Wer mit der Bearbeitung eines Brandes, ob im „Ersten Angriff“ oder in der abschließenden Sachbearbeitung, zu tun hat, wird feststellen, dass an ihn hohe Anforderungen gestellt werden. Aber auch an Mordermittler, Ermittler im Bereich Organisierte Kriminalität, Betrug, Körperverletzungsdelikte usw. werden nicht minder hohe Anforderungen gestellt.

Die Aufgabe der BUE ist es, die Brandursache so schnell wie möglich aufzuklären, da ein Schadenfeuer in der Regel verstärkt im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Dies begründet sich dadurch, dass ein Brand sehr oft mit hohem persönlichem Leid und hohen Schäden verbunden ist. Deshalb steht die Forderung der schnellen Aufdeckung umso mehr, wenn durch einen Brand Menschenleben zu beklagen sind. Dennoch können sich die Ermittlungen, gerade bei Brandserien, über einen sehr langen Zeitraum bis hin zu Jahren ziehen.

Durch die einem Brand eigene Charakteristik werden jedoch vielfach Verletzte durch direkte Brandeinwirkungen oder durch Rauchvergiftungen registriert. Es sind seltener Brandtote, die geborgen werden müssen.

Im „UB“ 12/90 stellt Schmiedtchen fest, dass Mitte der 1980er-Jahre in Europa jährlich ca. 4500 Brandtote zu verzeichnen gewesen sind, wobei davon 80 % auf die Einwirkung von Rauchgasen zurückzuführen waren. Nach Informationen von Fire Safe Europe aus dem Jahr 2010 fallen in der Europäischen Union täglich ca. zwölf Menschen Bränden zum Opfer, das sind rund 4.400 pro Jahr bezogen auf eine Bevölkerung von 502 Mio. für die 27 EU-Mitgliedsstaaten. Es sind somit keine markanten Änderungen eingetreten.

In diese Statistik reihen sich die Zahlen eigener Erfahrungen ein, bei denen in den Jahren 1990–2001 bei durchschnittlich 2,0–5,0 % aller Brände Menschen nur noch tot aus dem Brandschutt geborgen wurden, in den letzten Jahren aber mit stark rückläufiger Tendenz. Die Sachschäden nach einem Brand sind meistens erheblich und im „Ersten Angriff“ sehr schwer einzuschätzen. Sie schnellen sogar noch um ein Vielfaches in unermessliche Dimensionen, wenn die sogenannten Nachfolgeschäden in Betracht gezogen werden. Nicht zu unterschätzen ist auch das erhebliche Gefährdungspotenzial eines Feuers für benachbarte Bauwerke und Räume, angrenzende Etagen usw., sei es durch starke Rauch- oder Hitzeentwicklungen und/oder Einsturz- und Explosionsgefahr. Ein Brand erregt wohl gerade deshalb die Aufmerksamkeit großer Teile der Bevölkerung, ruft aber auch meist große Unruhe und Angst hervor. Hieraus leiten sich u. a. die erhöhten Anforderungen an die BUE ab, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Fachlich hohe Anforderungen an einen Brandermittler resultieren auch aus der Tatsache, dass die Brandereignisse qualitativ und quantitativ derzeit auf gleichbleibendem Niveau sind (Tabelle 1), insbesondere dort, wo ungeregelte Eigentumsverhältnisse Unsicherheit evozieren. So sind beispielsweise oft Brandstiftungen zu verzeichnen, die den Verdacht eines Versicherungsmissbrauches nach § 265 StGB aufkommen lassen. Es soll hier aber nicht untersucht werden, weshalb es zu dieser Betrugshandlung kam, sondern einzig und allein die Entstehungsweise des Feuers aus der Sicht der Ursachenermittlung. Die Motive, die zu dem Betrug führten, können sehr vielfältig sein. Sie werden hier aber weitestgehend außer Acht gelassen. Der Brand, der analysiert werden soll, kann aber auf differente Art und Weise gelegt worden sein. Dies zu erkennen, ist die vorrangige Aufgabe eines BU. Über die Psychologie bzw. Motivationen eines Brandstifters kann man beispielsweise in [34] detaillierter nachlesen.

Ein weiterer zu beachtender Aspekt ist, dass durch aufgeklärte Brände präventiv gearbeitet werden kann. Durch die BUE erkannte Gefährdungsmomente können an anderer Stelle ebenso aufgespürt und beseitigt werden. Dies ist denkbar bei baulichen Mängeln oder Fehlern in der Installation, wo der Verdacht besteht, dass diese Fehlerquellen in Serie vorhanden sein könnten, z. B. bei Serienprodukten, Neuentwicklungen, Bauteilen und anderen Massenprodukten.

Der Leser hat außerdem die Möglichkeit, die sehr umfangreiche Internetseite www.brand-feuer.de zu nutzen, um aus Fehlern anderer zu lernen und somit Brände, aber auch andere Schadensfälle zu vermeiden. Diese ehrenamtlich betriebene Plattform besteht seit 2007 und wird durch Rainer Schwartz (ehemaliger BU) in Kooperation mit dem Autor gestaltet und fortlaufend aktualisiert.

Letztendlich können Brandstiftungsserien erkannt und aufgeklärt werden, wenn Erkenntnisse über die Brandstiftungstechnik (Modus Operandi) erlangt werden können und der Brandstifter dingfest gemacht werden kann.

Die bei einem Brand objektiv möglichen Brandursachen nacheinander und systematisch zu eliminieren, um so auf die am wahrscheinlichsten zutreffende Zündquelle zu schließen, sowie eine unumstößliche Beweisführung zum Brandauslöser ist die Aufgabenstellung der BUE, deren Methodik sich in den letzten Jahren nicht geändert hat.

2.1Die Stellung der Brandursachenermittlung im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren ist das Ereignis „Brand“ immer von zwei Seiten zu begutachten. Die rechtliche Grundlage der Arbeit der Polizei basiert auf §§ 94, 163 StPO, denn bei fast jedem Brandereignis besteht zunächst der Verdacht einer Brandstiftung im weitläufigen Sinne. Diesen Verdacht zu prüfen, beginnt mit den Ermittlungen zur Brandursache. Von nicht unerheblicher Bedeutung im Ermittlungsverfahren ist die Beantwortung des Problems der Brandentstehung. Die Lösung dieser schwierigen Fragestellung ist der Ausgangspunkt aller weiteren Ermittlungen zur Sicherung von sachlichen Beweismitteln. Die strafrechtliche Relevanz kann erst über die Aufklärung der Brandursache herausgearbeitet werden, da nach einem Feuer eine Straftat nicht von Beginn an zu erkennen und unbedingt zu begründen ist. Bleibt die Antwort auf den Auslöser des Feuers offen, und ergeben sich unzureichende Erkenntnisse über die Art und Weise der Entstehung des Feuers, ist die weitere Ermittlung zur Schuldfrage wesentlich erschwert, wenn nicht sogar aussichtslos. Diese beiden unterschiedlichen Aspekte greifen also eng ineinander. Bei der Exploration der Brandursache wird nach meiner Erfahrung volles Engagement und „Aufgehen für die Sache“ gefordert, um das vor Ort gewonnene Wissen und dabei mitunter selbstverständlich erscheinende Aspekte, also die gesamten Feststellungen über die vorhandenen Brandspuren und den vermutlichen Ablauf des Brandes, anschaulich und nachvollziehbar für alle Beteiligten der Brandermittlungsgruppe, die außenstehenden Staatsanwälte und Richter beweiskräftig darzustellen.

Die erhöhten Kriterien an die BUE ergeben sich auch aus dem Fakt, dass die Vielfalt der verwendeten Baustoffe und Materialien in Gebäuden erheblich zugenommen hat, einer ständigen Weiterentwicklung oder Wandlung unterliegt und Brandschutzmaßnahmen bezüglich des Einsatzes von Baustoffen und Bautechnik aus verschiedensten Gründen nicht immer im Vordergrund stehen. Daran hat sich in der heutigen, schnelllebigen Zeit nichts geändert. Es ist eine ungeheure Mannigfaltigkeit an brennbaren Kunststoffen, im Brandfall toxisch abbrennenden Dämmstoffen und/oder Materialien, die dem Brandschutz kaum entsprechen, zu verzeichnen, wodurch das Brandrisiko, aber auch der Brandverlauf bei einem Feuer negativ beeinflusst werden. Mehr Technik und steigende Automatisierung bringen mitunter mehr Gefährdungspotenziale, sprich Zündquellen, in die technischen Abläufe. Es gibt zwar die technischen Möglichkeiten eines hohen Sicherheitsstandards, aber die Anwendung erfolgt meistens bei Neuinvestitionen. Eine weitere spezifische Eigenschaft von Bränden ist die Tatsache, dass selten Spuren vorgefunden werden, die direkt zum Täter führen, wie beispielsweise daktyloskopische Spuren eines registrierten Einbrechers. Daraus resultiert, dass der Brandort sorgfältig untersucht, gekennzeichnet und dokumentiert werden muss, damit bei einem eventuellen späteren Geständnis des Brandstifters möglichst viele Übereinstimmungsmerkmale des Täterwissens mit den objektiven Feststellungen vom Tatort getroffen werden können. Je mehr Analogien es gibt, desto beweiskräftiger sind die Ermittlungsergebnisse. Dabei können virtuell unwichtige Details nachträglich eine große Wertigkeit erlangen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei gewissenhafter Brandortarbeit Erkenntnisse über den Verlauf des Feuers erlangt werden können, die mithilfe naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten einem abgegebenen Geständnis eines Täters mindestens in Teilfragen widersprechen können und somit die Schuldfrage, Tatbeteiligung usw. in einem anderen Blickwinkel stehen. Die BUE bietet im Rahmen der Ermittlungsverfahren aber auch die Chance, auf hohem wissenschaftlichem Niveau einen Nachweis darüber zu erbringen, weshalb der betreffende Brand unter den gegebenen Prämissen entstehen musste und konnte, womit auch unmittelbar die Negation oder die Verifikation einer Straftat verbunden ist. Bei Vorhandensein massiver Gebäudesubstanz (z. B. Stahlbetonwände in weitverbreiteten Plattenbauten), die im Sinne des Strafgesetzbuches „nicht selbstständig gebrannt hat und auch nicht konnte“, ergeben sich Probleme beim Nachweis der Tatbestandsmäßigkeit. Haben keine wesentlichen Gebäudeteile gebrannt, und gibt der Verursacher Fahrlässigkeit zu, liegt ohne Gesundheitsgefährdung keine Brandstiftung vor, da nach § 306 d StGB ein Versuch nicht zulässig ist. Aber die fahrlässige Herbeiführung einer Gesundheitsgefährdung, die jedoch erst einmal nachgewiesen werden muss, kann bestraft werden. Bei vielen Bränden kann sicherlich von einer Gefährdung durch Rauchgase ausgegangen werden, aber eben nicht zwangsläufig in jedem Fall. Der Verursacher kann aber dennoch absichtlich gehandelt haben, nur ist ihm das nicht nachzuweisen. Der Versuch nach §§ 306–306 c StGB wäre strafbar. Auf ausführlichere strafrechtliche Kommentare zu diesem Thema möchte ich hier bewusst verzichten und es den Juristen überlassen.

2.2Brandgeschehen anhand von Statistiken

Die Statistiken könnten ebenso vielfältig und umfangreich sein wie die breite Palette der Brandursachen und des Brandgeschehens. Das Buch soll aber nicht seitenlang mit endlosen Statistiken gefüllt werden, sodass hier eine kurze Zusammenstellung von bedeutendem Zahlenmaterial ausgewählt wurde.

Nach dieser aussagekräftigen BKA-Statistik betrug der Anteil von Brandstraftaten an der Gesamtkriminalität in den Jahren 2016 und 2017 nur 0,3 %. Trotz des geringen quantitativen Anteils hat die Brandsachbearbeitung wegen der z. T. sehr hohen Schäden (Personen- und Sachschaden) eine hohe Bedeutung.

Tabelle 1 Brandgeschehen 2000–2021

Die Feuerschäden in der Sachversicherung betrugen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt:

Jahr

Wohngebäude

Hausrat

Gesamt

2019

1170

350

1520

2020

1240

350

1590

2021

1230

350

1580

Schäden in Millionen €

Die Schäden in Milliardenhöhe sind nach wie vor bedenklich. Personen- und psychische Schäden sind nicht in Werte zu fassen. Schäden können hier ein ganzes Leben bleiben.

Tabelle 2 Inoffizielle Brandursachen in zwölf Jahren in einem Kreis in M-V

Brandursachen in %

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

Durchschnitt

Offenes Feuer

50,00

56,00

61,60

59,30

55,10

64,00

61,40

63,00

72,50

68,47

71,80

77,00

62,34

Elektrische Ursache

3,70

6,00

2,00

13,20

5,60

11,40

9,10

8,19

5,80

8,69

6,79

11,30

7,64

Unbekannte Ursache

21,00

13,00

7,50

2,20

11,20

3,50

1,40

4,92

1,60

1,08

0,00

0,00

5,61

Nachglühende Stoffe

8,60

7,20

7,50

6,60

4,60

6,10

3,90

6,50

2,50

7,61

3,88

2,10

5,59

Schweißen

2,50

1,60

2,00

3,30

5,60

5,30

3,30

1,60

0,83

0,00

0,97

2,10

2,42

Feuerwerkskörper

1,20

0,55

0,00

1,10

4,60

2,60

1,90

2,45

2,50

4,34

2,91

1,03

2,09

Bedienen E-Anlage

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1,75

2,60

8,19

3,30

4,34

0,97

3,10

2,02

Sicherheitsabstand

1,20

1,10

3,40

2,20

3,70

0,87

0,65

1,60

0,83

1,08

2,91

0,00

1,62

Molotowcocktail

0,00

1,10

3,40

2,20

0,00

0,87

1,40

0,00

5,00

0,00

4,85

0,00

1,56

Funken von Kfz

1,20

10,50

0,70

1,10

0,00

0,00

0,65

0,82

0,00

0,00

0,00

3,10

1,51

Selbstentzündungen

2,50

0,00

1,40

0,00

2,80

0,87

3,30

1,60

0,83

1,08

0,97

0,00

1,28

Schornsteinanlagen

1,20

1,60

2,00

0,00

1,80

0,87

0,00

0,00

0,83

1,08

1,94

0,00

0,94

Kraftfahrzeuge

3,70

2,20

0,00

0,00

0,00

0,87

0,65

0,00

1,60

0,00

0,00

0,00

0,75

Feuerstätten

0,00

0,00

0,00

5,50

1,80

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,61

Heizungsanlagen

0,00

0,00

0,00

1,10

0,00

0,87

0,65

0,82

0,00

2,17

0,00

0,00

0,46

Explosionen

0,00

0,55

1,40

2,20

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,34

Anmerkung Autor: Nach 2002 wurde diese Statistik nicht weitergeführt. Dennoch haben diese Zahlen einen gewissen Aussagewert.

3.Die Unterteilung der Brandursachen

Bei der nachfolgenden Einteilung der Brandursachen wird davon ausgegangen, welche wesentlichen Kriterien bei der Verursachung eines Brandes eine Rolle spielen. Hierzu wurden praktische Erfahrungen ebenso in Betracht gezogen wie Fragen nach den Gesetzmäßigkeiten bei der Entstehung eines Brandes. Bei der Klassifizierung der Brandentstehungsmöglichkeiten wird in drei Hauptgruppen unterteilt. Zu bemerken sei an dieser Stelle, dass es durchaus zu Überschneidungen bei der Zuordnung zu einer Kategorie kommen kann. So sind unterschiedliche Betrachtungsweisen denkbar (z. B. Zuordnung von Explosionen oder Havarien und Störungen mit/ohne Brandfolge infolge menschlichen Versagens oder als rein technische Ursache u. Ä.). In diesem Fall wird der nachfolgenden Einteilung der Vorzug gegeben, die einerseits kein Dogma darstellt und andererseits keinen Anspruch auf völlige Erfassung aller denkbaren Brandursachen erhebt. Die Übersicht kann jedoch als wertvolle Arbeitshilfe genutzt werden, um durch den Ausschluss bestimmter Voraussetzungen die mögliche Brandursache zu klassifizieren.

In der ersten Gruppe werden natürliche Ursachen zusammengefasst. Derartige Brände werden ausschließlich durch chemische, biologische oder physikalische Abläufe oder Einflüsse in Gang gebracht. Darunter sollen auch Brände verstanden werden, die durch bestimmte Verhaltensweisen von Tieren entstehen wie z. B. der typische Schadnagerfraß.

Die nächste Unterteilung befasst sich mit Zündmitteln, welche, in der Regel durch die verschiedensten Handlungsweisen des Menschen angewandt, mit einem brennbaren Stoff korrelieren, sodass es zu einem Schadenfeuer kommt.

Zur letzten Kategorie gehören die Brände, bei denen von Ursachen ausgegangen wird, die auf technischem Gebiet zu suchen sind. Insbesondere bieten sich bei der ständig zunehmenden Technisierung und Automatisierung Gefahrenmomente, aber auch überall dort, wo elektrischer Strom fließt. Gefährdungspotenziale können auch die vielfältigen modernen Sicherheitssysteme nicht völlig ausschalten. Weitere Brandquellen finden sich dort, wo sich Maschinenteile bewegen und ungewollt übermäßige Reibungswärme entsteht. Andere technische Ursachen sind zu verzeichnen durch Fehler in und an Heizungsanlagen sowie Schornsteinen, nach Havarien und Störungen in Anlagen, durch Geräte- und Materialfehler usw.

Abschließend wird hervorgehoben, dass in dieser Darstellung die speziellen Schuldformen wie vorsätzliche und fahrlässige Brandstiftung sowie Kinderhandlungen keinesfalls als Brandursachen verstanden werden sollen, wie in einigen Publikationen dargestellt, denn die Feststellung, dass es sich um einen Brandstifter handelt, sagt über die Art und Weise der Verursachung des Brandes gar nichts aus. Ein Brandstifter kann das Feuer auf die verschiedensten Weisen legen, somit würden auch unterschiedliche Alternativen in Betracht kommen.

Tabelle 3 Brandursachen

Tabelle 3 Brandursachen (Fortsetzung)

Tabelle 3 Brandursachen (Fortsetzung)

4.Die Brandursachenermittlung

Entsprechend den geregelten Zuständigkeiten wird es bei der Bearbeitung von Bränden in den Bundesländern zu unterschiedlichsten Praktiken kommen. Einem Brandsachbearbeiter wird es gerade in ländlich strukturierten Gebieten, im Gegensatz zu Großstädten, nicht immer gelingen, einen Brandort sofort während oder nach der Brandbekämpfung aufzusuchen. Die Voraussetzungen für die späteren Ermittlungen sind deshalb, in Abhängigkeit von der geleisteten Vorarbeit, unterschiedlich.

Zeichnung 1 Das brennbare System

Wie bereits dargelegt, gestaltet sich die Untersuchung des Brandortes in fast jedem Fall schwierig, weil durch die Einwirkung von Feuer, Rauch, Ruß und Löschmitteln Brandspuren in erheblichem Maße zerstört sein können. Andererseits ist es aber für den Brandprozess auch typisch, dass nicht nur Spuren vernichtet werden, sondern durch die Umwandlung der Materie überhaupt erst entstehen wie z. B. Ruß, Verfärbungen, Ablagerungen, Asche und mechanische Zerstörungen. Das Spurenbild eines Brandes, der im Anfangsstadium von selbst verlöscht, wird hinsichtlich der Aufklärungsmöglichkeit wesentlich umfangreicher sein als das eines Brandes, bei dem das Brandobjekt völlig zerstört wurde. Zumindest würden sich im ersten Fall die Brandspuren einfacher und eindeutiger interpretieren lassen. Bei erheblicher Zerstörung ist die Gefahr größer, dass bei der Recherche nach der Ursache Zündmöglichkeiten falsch eingeschätzt oder gar nicht erst erkannt werden. Die Arbeit an der Brandstelle gestaltet sich auch deshalb schwierig, weil sich das betroffene Brandobjekt in den seltensten Fällen in seinem Originalzustand befindet, was zwangsläufig ein erhebliches Potenzial an Gefahrenmomenten nach sich zieht. Auf mögliche Gefahrensituationen wird in Kapitel 4.2.10 eingegangen. Für den BU, der an die Brandstelle gelangt, muss die Zielstellung lauten, sich ein umfassendes Bild über das Brandobjekt und dessen Umgebung zu verschaffen sowie Spuren und Faktenmaterial aufzuspüren, um letztendlich Aussagen darüber treffen zu können, wie sich der Brandverlauf gestaltete, in welchem Raum, oder noch optimaler, an welcher Stelle der Brand ausbrach und welche Zündquelle maßgeblich zum Ausbruch des Brandes beigetragen hat. Der Idealfall wird nicht in jedem Fall erreicht, da ein Brandermittler gelegentlich mehreren Brandursachen, die objektiv möglich sein können, einen gewissen Prozentsatz an Wahrscheinlichkeit zubilligen muss. Dem entgegen stehen neuerliche Meinungen einiger Fachleute, den Positivbeweis in der BUE antreten zu müssen. Die Kenntnis um die Voraussetzungen einer Verbrennung und die Gesetzmäßigkeiten des Brandverlaufes versetzen den Brandsachbearbeiter der Polizei am Brandobjekt in die Lage, den Nachweis zu erbringen, dass eine zeitliche und örtliche Koinzidenz der vorhandenen brennbaren Stoffe und einer Zündquelle vorgelegen hat und dieses auch objektiv möglich war.

4.1Die Grundsätze der Brandursachenermittlung

Der BU hat die Aufgabe, die brandauslösende Zündquelle vorurteilsfrei zu ermitteln. Dazu ist umfangreiches Wissen über den Verbrennungsprozess, das Brandverhalten von Stoffen und Bauteilen sowie über Brandspuren erforderlich. Neben dem theoretischen Wissen ist eine langjährige Erfahrung sehr von Vorteil, aber nicht ausschlaggebend. Mit theoretischem Grundwissen und viel Engagement kann man in diesen Beruf „hineinwachsen“. Als ich im Jahr 2022 Pensionär wurde, hatte ich durch Kommissar Zufall und eigenes Zutun das Glück, zwei interessierten und z. T. schon ausgebildeten Nachfolgern den Staffelstab als Brandermittler übergeben zu dürfen.

In diesem Rahmen soll lediglich angeführt werden, dass für eine Verbrennung folgende drei Komponenten als Voraussetzung vorhanden sein müssen: Es ist die Anwesenheit eines brennbaren Stoffes notwendig, der oxidiert und somit chemisch umgewandelt wird. Dieser Brennstoff kann in allen drei Aggregatzuständen vorliegen. In der Regel fungiert der Sauerstoff als Oxidationsmittel, der zu 21 % in der Luft enthalten ist (mindestens 17 % sind erforderlich). Der Sauerstoff, als Oxidationsmittel, kann auch von sauerstoffreichen Verbindungen wie z. B. Salpetersäure, Kaliumpermanganat usw. geliefert werden. Aber auch Halogene wie Chlor oder Brom sowie Wasser und Kohlendioxid können unter bestimmten Voraussetzungen als Oxidationsmittel in Erscheinung treten.

Treten brennbarer Stoff und Oxidationsmittel in Kontakt, wird es noch nicht zur Verbrennung kommen. Es fehlt die physikalische Voraussetzung der Zündtemperatur, wodurch die eigentliche Verbrennung eingeleitet wird. Wenn diese drei Grundbedingungen erfüllt sind, wird der Prozess der Verbrennung beginnen, wobei die Entwicklung einer schnell verlaufenden Oxidation von einer Vielzahl weiterer Einflussfaktoren abhängig ist. In der Fachliteratur findet man gelegentlich auch hiervon abweichende Darstellungen bzw. Schemata, in denen vier Grundbedingungen (Mischungsverhältnis) aufgeführt werden. Wenn der Brandfahnder auf der Suche nach dem Ursprung des Feuers ist, wird sich ihm zunächst immer die Frage nach diesen drei grundsätzlichen Voraussetzungen aufdrängen. Das Vorliegen von speziellen Voraussetzungen, wie dem Explosionsbereich bei brennbaren Flüssigkeiten, sollte für das Allgemeinverständnis nicht als vierte Voraussetzung einer Verbrennung angesehen werden. Das Mengenverhältnis des brennbaren Stoffes zum Oxidationsmittel spielt bei festen Materialien eine untergeordnete Rolle. Ausgehend vom Normalfall, sind am Brandort vorwiegend feste brennbare Stoffe vorhanden. Den Vorgang der Verbrennung können Katalysatoren entscheidend beeinflussen. Die Reaktion kann beschleunigt oder verlangsamt werden und dementsprechend werden positive oder negative Katalysatoren unterschieden.

Katalysatoren sind Stoffe, die die Geschwindigkeit einer chemischen Reaktion verändern, d. h. die Gleichgewichtseinstellung beschleunigen oder verzögern. Katalysatoren gehen aus der Reaktion unverändert hervor. Durch Einsatz eines Katalysators kann erreicht werden, dass eine chemische Reaktion schon bei einer verhältnismäßig niedrigen Temperatur genügend schnell abläuft.

Quelle: [62], S. 10

Die Aktivität eines Katalysators hängt von der Größe seiner Oberfläche ab, d. h. eine größere Oberfläche bei gleichbleibender Masse (feinporige Stoffe) bewirkt, dass die Verbrennung einer hauchdünnen Schicht des Brennstoffes nur an der Oberfläche des Katalysators intensiviert wird, worauf auch die Wirkungsweise eines Katalysators beruht.

Bei der Ursachenerforschung sind sowohl objektive als auch subjektive Erkenntnisse über den Brandverlauf zu sammeln. Dies erfordert u. a. ein schnelles Erscheinen an der Brandstelle. Wo dies nicht möglich ist, sollten wichtige Erstinformationen durch die Polizeibeamten gesammelt und fixiert werden, die im Rahmen des „Ersten Angriffs“ oder der Gefahrenabwehr zum Einsatz gelangen. Grundsätzlich steht die Gefahrenabwehr, also die Menschenrettung und Brandbekämpfung, vor der BUE. Wenn die Feuerwehr noch am Brandort angetroffen wird, ist unbedingt eine Abstimmung erforderlich. Diese Absprache muss dahingehend erfolgen, dass die Kräfte der Feuerwehr so wenig wie möglich an Spuren vernichten, hinsichtlich ihrer Beobachtungen befragt werden und mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr die noch notwendigen Maßnahmen abgestimmt werden.

An der Brandstelle angelangt, verschafft man sich zunächst einen allgemeinen Überblick. Bei Branddelikten auf speziellen Sektoren bzw. in bestimmten gewerblichen Bereichen oder der Industrie ist in Betracht zu ziehen, ob das Hinzuziehen von Gewerbeaufsichtsämtern erforderlich ist, insbesondere um zu prüfen, ob Pflichtverletzungen im Arbeitsablauf vorgelegen haben oder ob bestimmte Mängel im technischen Betriebsregime zum Brandereignis geführt haben, die nicht unbedingt strafrechtlich relevant sein müssen, doch zunächst einer Prüfung bedürfen. Grundsätzlich ist bei der Erforschung der Ursache eines Brandes auch zu beachten, dass keinerlei vorschnelle Veränderungen im Brandobjekt vorgenommen werden. Dies ist allerdings nur bis zu einer bestimmten Phase in der Brandortarbeit gültig. Es sollte immer in Betracht gezogen werden, inwieweit die Konsultation von Spezialisten und Sachverständigen angebracht ist. Auch wegen dieses Aspektes ist eine Veränderung im Brandraum genau zu bedenken. Die Gesamtsituation sollte vor der Brandortarbeit sowie in jeder weiteren Phase der Ermittlung der Ursache, die beweiserheblich sein könnte, genauestens dokumentiert werden. Hier verweise ich auf Foto- und Videotechnik sowie die Möglichkeit eines Brandort-Scans, worauf später noch eingegangen wird.

4.2Die allgemeinen Regeln des Vorgehens am Brandort

4.2.1Eintreffen am Brandort

Nach der Kenntnis eines Brandes sollte der zuständige Brandsachbearbeiter bestrebt sein, so schnell wie möglich an den Ereignisort zu gelangen, denn je früher nach dem Bekanntwerden des Brandes der Schadensort erreicht wird, desto umfangreicher sind die Informationen, die erlangt werden können. In dieser Phase werden Kenntnisse über Brandentstehung, Brandausbreitung, verdächtige Personen- und/oder Fahrzeugbewegungen, Zeugen und zeitliche Abläufe erlangt, die ansonsten unwiederbringlich sind. Unerlässlich ist es ebenfalls, dass sich der mit der Sachbearbeitung beauftragte Kriminalist schnellstens persönlich ein Bild vom Schadensort verschafft. Nach meinen Erfahrungen ist es doch eher selten der Fall, dass der BU in der Phase der Brandbekämpfung eintrifft. Dies hängt von örtlichen Polizeistrukturen, Dienststärken, der Größe des Zuständigkeitsbereiches, Organisationsformen u. a. Faktoren ab.

Die Beobachtung des Feuers in der Anfangs- oder auch Vollbrandphase kann möglicherweise schon Aufschluss über den Bereich des Brandausbruches (BA) oder die BA-Stelle liefern, da der Verlauf des Feuers zurückverfolgt werden kann. Es lassen sich Rückschlüsse darüber ziehen, wo der Brand seinen Ausbruch hatte, über welche Räumlichkeiten sich das Feuer ausbreitete, ob es Stellen gab, die besonders brandintensiv reagierten, und ob es zu Verpuffungen, Explosionen, Einstürzen o. Ä. kam. Auch die Flammen, Rußablagerungen und Rauchcharakteristik geben Aufschluss über die brennbaren Stoffe, die im Brandraum vorhanden waren, und über die Charakteristik des Brandverlaufs.

Die Rettung von Menschen oder Bergung von Sachwerten ist hinsichtlich der strafrechtlichen Einordnung bedeutsam.

Beim frühen Erscheinen am Brandort lässt sich lokalisieren, welche Gebäudeöffnungen verschlossen, geschlossen oder geöffnet sind oder welche aufgebrochen wurden. Gerade bei Bränden größerer Objekte mit einer Vielzahl an Öffnungen ist die Chance, von den Zeugen, der Feuerwehr oder anderen Helfern hierüber später noch Äußerungen zu erhalten, als äußerst schwierig einzuschätzen. Die Beobachtung der Löschtaktik sowie weiterer Maßnahmen der Feuerwehr kann eine Reihe von Erkenntnissen erbringen, die für die BUE wertvoll sein können. Dies bezieht sich z. B. auf solche Beobachtungen, wie an welcher Stelle am intensivsten gelöscht werden musste oder ob brennende Materialien aus dem Objekt gebracht wurden.

Von der Feuerwehr können Erkenntnisse darüber vermittelt werden, welche Schalter, Hebel, Sicherungen, Gebäudeöffnungen usw. verändert wurden. Die Anwendung des Vollstrahls beim Löschen lässt z. B. die Veränderung von Situationsspuren oder auch mechanische Zerstörungen an der Einrichtung und Bausubstanz erwarten.

4.2.2Die Sofortmaßnahmen

Je nach angetroffener Sachlage ist zu entscheiden, ob oder welche Sofortmaßnahmen einzuleiten sind.

Es wird unterschieden zwischen unverzüglichen Aktionen, die der Menschenrettung, Brandbekämpfung, Bergung von wertintensivem Inventar dienen und der Sicherung von kriminalistisch relevanten Spuren für die Strafverfolgung. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehr obliegen im Prinzip solchen Organisationen wie Feuerwehr (Berufs-, Werks- oder Freiwillige Feuerwehr), DRK, Katastrophenschutz oder THW.

Denkbare Sofortmaßnahmen eines Brandermittlers, der zum Einsatz kommt, abhängig von den Maßnahmen, die bereits von schon eingetroffenen Polizeibeamten (Schutzpolizisten oder Kriminaldienst) realisiert wurden, könnten Gefahrenabwehr, Rettung von Personen, Nachalarmierung weiterer Kräfte, Fahndungsmaßnahmen und Fotoaufnahmen sein.

Diesbezüglich ist schnellstens mit der Feuerwehr der Kontakt zu suchen, ob sich im Brandobjekt noch Personen befinden können, unabhängig von den taktischen Grundsätzen der Feuerwehr. Diese Fragestellung ist naturgemäß stark abhängig von der Art des betroffenen Gebäudes. Da die Gefahrenabwehr mit in das Aufgabengebiet der Polizei fällt, ist zumindest diesbezüglich mit der Feuerwehr u. a. Kräften zusammenzuwirken, um den Verlust von Menschenleben, dem höchsten Rechtsgut, zu verhindern. Dazu steht der Feuerwehr selbstverständlich die notwendige Ausrüstung und Technik zur Verfügung. Danach ist die eventuelle Bergung von Sachgegenständen (Kunstgegenstände, teure Anlagen oder Geräte usw.) von bedeutendem Wert zu überlegen und zu organisieren. Hier ist aber auch das Aufwand-Nutzen-Verhältnis abzuwägen sowie die Problematik der Vereinbarkeit mit der Brandbekämpfung zu klären.

Weiterhin können noch erforderliche Kräfte alarmiert werden, seien es weitere Polizei- und Rettungskräfte, medizinisches Fachpersonal oder um notwendige Spezialgeräte u. Ä. zu organisieren. Die Palette hinsichtlich der Hinzuziehung von Spezialkräften oder -mitteln ist weit gefächert. Hier ist die Zusammenarbeit von Einsatzleiter Feuerwehr und Polizei sinnvoll zu ergänzen und abzustimmen, wobei territorial unterschiedliche Erfahrungen vorliegen und demzufolge verschiedene Praktiken angewandt werden können. Einem erfahrenen Einsatzleiter der Feuerwehr, aber auch Brandermittler werden am Ereignisort mögliche Gefahrenmomente auffallen, denen dann entsprechend entgegenzuwirken ist.

Insbesondere bei Bränden, durch die Tote zu beklagen sind, ist die unverzügliche Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft notwendig, was durch das polizeiliche Meldesystem als Vorausmeldung realisiert werden kann. Hinsichtlich der notwendigen polizeilichen Maßnahmen beim Vorliegen von unbekannten Brandtoten, die aber nicht brandspezifisch sein müssen, verweise ich auf § 159 StPO. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass die Identifizierung von Brandleichen in der Regel komplizierter als bei anderen unnatürlichen Todesfällen sein kann, da durch die Brandeinwirkung eine größere Unkenntlichkeit eintreten kann. Die Angehörigen des Toten, insofern bereits bekannt, sind selbstverständlich unverzüglich zu benachrichtigen, wobei Einfühlungsvermögen und Taktgefühl zum Auftreten gehören sollten. Das Überbringen einer Todesnachricht ist jedoch ein sensibles und eigenständiges Thema. Werden Verletzte vom Brandort abtransportiert, sind, wenn möglich, deren Personalien und der Zielort in Erfahrung zu bringen.

Im Rahmen von erforderlichen Sofortmaßnahmen liegen auch solche wie die Information an das örtliche Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Freischaltung von Brandabschnitten. In welcher Form und ob dies erfolgt, hängt von der Größe und Bedeutung des Szenarios und anderen Faktoren (konkrete Gefahr, vorbeugende Abschaltung usw.) ab. Aus der Sicht der Erforschung der Ursache ist die Befragung von Zeugen, Anwohnern, Passanten und weiteren Personen sehr bedeutungsvoll. Auch hier können sich in der Anfangsphase des Ereignisses wertvolle Informationen gewinnen lassen, da die Menschen in der Regel noch unter dem Eindruck des Brandes stehen und sich mitteilen wollen. Es können Erkenntnisse erlangt werden, die später von den Zeugen nicht mehr in Erfahrung gebracht werden, sei es durch subjektive Einflüsse, Vergesslichkeit, zeitlichen Abstand vom Ereignis, aufgrund der Rücksprache mit Rechtsanwälten, Nichtbeimessen von Bedeutung gegenüber scheinbar nichtigen Details usw. Wichtige Fragen an diese Personen sind:

Wann wurde durch wen und wodurch das Feuer zuerst entdeckt?

Warum waren diese Personen am Brandort und was machten sie dort?

Wo brannte es zuerst und wie breitete sich das Feuer aus? (hierbei Standort des Zeugen beachten)

Welche Farben hatten Flammen und Rauch? Gab es Brandgerüche?

Gab es Explosionen, Stichflammen u. Ä.?

Was können Sie zur Ursache sagen?

Später können auch Aufnahmen aus dem Blickwinkel der Erstzeugen angefertigt werden, um sich dessen Beobachtungen vorstellen zu können und Irrtümer bei Erklärungen zu vermeiden. Weiterhin besteht die Aufgabe, den Rechtsträger, den Nutzer bzw. den Geschädigten unverzüglich zu ermitteln und zu benachrichtigen, da von diesem wertvolle Hinweise über das Brandobjekt, eingelagerte Materialien, Inventar, Betriebsregime und Verschlusszustand erlangt werden können. Ohne diese Hinweise ist die Brandortarbeit wesentlich erschwert. Die Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten dient aber auch der Sicherung des Eigentums und der diesbezüglichen Interessen des Betroffenen.

Bei schwierigen Situationen, insbesondere wenn Menschen ums Leben gekommen sind, der Sachschaden sehr hoch ist und die Ursachenermittlung sich als sehr schwierig erweist oder abzuzeichnen droht, sollte in Erwägung gezogen werden, ob eine teilweise oder vollständige Beschlagnahme des Brandobjektes nach § 94 StPO erfolgen sollte. Wenn möglich, ist hierzu eine richterliche Anordnung einzuholen, wobei diese auch bei Gefahr im Verzuge durch die Polizeibeamten (Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nach § 152 Gerichtsverfassungsgesetz) erteilt werden kann. Die Gefahr im Verzuge lässt sich durch den drohenden Verlust von wichtigen Brandspuren (Beweismittel), die zur Aufklärung beitragen könnten, begründen. Die Beschlagnahme in mündlicher oder schriftlicher Form dient vor allem dazu, den Zutritt für Unbefugte zu verhindern (auch Verschluss oder Versiegelung möglich), das Brandobjekt vor Veränderungen zu schützen oder wenn der Einsatz von Spezialisten erforderlich wird (insbesondere, wenn dies erst Stunden oder Tage später zu verwirklichen ist).

Andere denkbare Sofortmaßnahmen wären, je nach Ausmaß des Brandes, der Lage des Brandobjektes, der Verkehrssituation und bei Ansammlung von Schaulustigen, das Absperren des Brandobjektes sowie seiner Zufahrten und Zugänge mit dem Ziel der Gefahrenabwehr und der Spurenerhaltung. Diese Maßnahmen werden in der Regel durch die Schutzpolizei ausgeführt. Von Bedeutung ist auch, dass nur berechtigte Personen den Brandort bzw. dessen unmittelbare Umgebung betreten können. An den oder die Brandräume, insbesondere den BA-Bereich, sollten die Anforderungen noch erhöht werden, da es nicht erforderlich sein muss, dass ansonsten berechtigte Personen den Brandraum betreten, insbesondere in der Phase, in der die polizeilichen Ermittlungen zur Ursache noch nicht abgeschlossen sind. Zu bedenken ist dabei auch, dass befugte Personen durchaus tatverdächtig sein können und Spuren bewusst vernichten wollen. Es kann der Tätigkeit des Brandermittlers nur dienlich sein, wenn so wenig Personen wie möglich das Brandobjekt betreten, um unnötige Veränderungen zu vermeiden. Dies sollte auch zur Taktik der Feuerwehr gehören, da es nicht zweckmäßig ist, dass die gesamte Löschmannschaft nach der Liquidation des Brandes den Schadensort inspiziert. Hier gibt es sicherlich auch unterschiedliche Erfahrungen.

Eine andere unaufschiebbare polizeiliche Handlung ist die Fahndung nach dem Brandstifter, ausgehend von der Tatsache, dass dieser in einer recht eindeutigen Situation erkannt wurde, z. B.:

Nach einem Streit mit der Frau legt der Ehemann Feuer und flieht aus der Wohnung.

Ein Vagabund entfernt sich vom Brandort und wird auf der Anfahrt durch die Kameraden der Feuerwehr oder andere Personen erkannt.

Kinder laufen nach dem Kokeln an einer Strohmiete davon und werden von Dorfbewohnern erkannt.

An Tatverdächtigen sind unverzüglich Spuren wie Verbrennungen, Verbrühungen, Sengspuren sowohl am Körper als auch an der Kleidung, mitgeführte Gegenstände u. a. kriminaltechnisch zu sichern.

Bei Bränden im Bereich von elektrifizierten Strecken der Bahn AG, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen, aber auch nicht elektrifizierten Gleisstrecken ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel liegen den Feuerwehren besondere Einsatzpläne darüber vor, wie hinsichtlich der Übernahme des Einsatzortes und Verantwortlichkeit bei solchen Einsätzen, des Verhaltens bis zum und über das Freischalten und anderer besonderer Vorsichtsmaßnahmen wie Sperrung von Streckenabschnitten usw. zu verfahren ist. Andere Maßnahmen ergeben sich des Weiteren auch aus erheblicheren Gefährdungen infolge von Bränden. An dieser Stelle wird beispielhaft aufgezählt: Austreten von giftigen Stoffen in Größenordnungen, starke Rauchgasentwicklung, Freiwerden von Radioaktivität, die Gefahr von größeren Explosionen oder Detonationen, die Gefahr von Gebäudeeinstürzen insbesondere in bewohnten bzw. von Menschenmengen stark frequentierten Gebieten usw.

4.2.3Abstimmung mit Lösch- und Hilfskräften

Sobald die wichtigsten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausgeführt sind, sollte der BU bestrebt sein, mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen, sofern dies im Rahmen des Vorgenannten nicht schon geschehen ist. Es ist darauf zu achten, inwieweit die Brandbekämpfung abgeschlossen oder der Brand unter Kontrolle ist und die allgemeine Lage es somit zulässt, den Einsatzleiter der Feuerwehr in Anspruch zu nehmen. Es können sich auch Situationen ergeben, in denen diese Kräfte auf polizeiliche Hilfe angewiesen sind und somit in Erwartung des Eintreffens der Polizei sind, z. B. für Absperrungen, Platzverweise für Störer, Festnahme eines dringend Tatverdächtigen u. a., nicht nur, weil dadurch die Zusammenarbeit perspektivisch gesehen positiv beeinflusst wird, sondern auch, um sich als Untersuchungsführer der Polizei vorzustellen. In den letzten Jahren werden nicht nur Polizeibeamte, sondern auch alle denkbaren anderen Hilfskräfte wie Feuerwehrleute, Ärzte, Sanitäter usw. in zunehmender Aggressivität an ihrer Arbeit behindert (s. a. Füllgrabe, Psychologie der Eigensicherung, 10. Aufl. 2023).

Es ist zu erwarten, dass von der Feuerwehr, die oftmals sehr früh am Brandort eintrifft, wichtige Informationen erlangt werden können, die für die Aufklärung der Brandursache sowie einer eventuellen Straftat erheblich sind. Die Einsatzkräfte können bereits auf dem Weg zum Brandort und bei ihrer Ankunft Feststellungen zu Personen- und Kfz-Bewegungen, Ausgangspunkt des Brandes, Entwicklung der Flammen, Ausmaß des Feuers u. Ä. treffen. Einerseits sind die Feuerwehren hierüber zu konsultieren, andererseits sollte über die Einsatzleiter der Feuerwehr rechtzeitig und in Abhängigkeit von den konkreten Situationen am Schadensort darauf eingewirkt werden, dass die Brandbekämpfung so gestaltet wird, dass möglichst wenige Brandspuren zerstört und nur unbedingt erforderliche Veränderungen vorgenommen werden.

Tabelle 4 Informationen der Feuerwehr an die Kriminalpolizei

Die Feuerwehren haben zwar hinsichtlich der Ermittlung der Brandursache keine Befugnisse, die Brandbekämpfung ist aber möglichst derart durchzuführen, dass beispielsweise der Löschwasserschaden gering gehalten wird, Zerstörungen von Gebäudeteilen, Einrichtungen und Anlagen auf ein Minimum begrenzt bleiben und somit die Arbeit der Polizei zur Aufklärung der Brandursache nicht unnötig erschwert wird.

„Die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die durch Brände und Unglücksfälle im weiteren Sinne drohen, bedeuten hiernach einen umfassenden Auftrag an die Feuerwehren, den vorhandenen Bestand an Rechten, Rechtsgütern und Rechtsnormen zu schützen.“

Quelle: [92], 3/89, S. 49

Die öffentliche Ordnung und Sicherheit, Rechtsgüter und Rechtsnormen vor Risiken zu schützen, umfasst also nicht nur die bloße Gefahrenabwehr, Beseitigung von Störungen oder die Brandbekämpfung. Dieser umfassende Schutzauftrag bezieht sich zugleich auf vorsorgendes und präventives Handeln. Bei der Ermittlung der Brandursache geht es nicht zuletzt um die Wahrnehmung oder Gewährleistung der berechtigten Interessen des Geschädigten wie Schadenersatzansprüche oder Anspruch auf Strafverfolgung gegen den Verursacher. Die Löscharbeit der Feuerwehr, einschließlich der Mitteilung von wichtigen Beobachtungen an die Ermittlungsorgane, legen letztendlich den Grundstein für die Chance der umfassenden Aufklärung des Brandfalls. Des Weiteren gewinnt der Umweltschutz während der Brandbekämpfung und im Zuge der Beseitigung des Brandschuttes immer mehr an Bedeutung (siehe u. a. Zeitschrift „Schadenprisma“ 2/98). Die Aufgaben, Rechte und Befugnisse der Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns regeln sich nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (letzte Änderung vom 30. Juni 2022) und sind ansonsten länderspezifisch in Brandschutzgesetzen niedergeschrieben.

Zweckmäßig erscheint die Praxis, dass Angaben über die eingesetzten Feuerwehren u. a. Hilfskräfte, die jeweiligen Verantwortlichen der Einheiten, den Einsatzleiter, die Ausrückzeiten u. Ä. schriftlich zusammengetragen werden. In späteren Phasen des Ermittlungsverfahrens kann es sich als notwendig erweisen, dass einzelne Einsatzkräfte als Zeugen befragt werden müssen, wenn es um konkrete Einzelheiten bezüglich des Brandobjektes, des Vorgehens beim Löschen u. ä. Aspekte geht, die während der Arbeit am Brandort noch nicht geklärt werden konnten. Im „Ersten Angriff“ lassen sich meist nicht alle denkbaren Fragen mit der Feuerwehr beantworten oder überhaupt erfassen, zumal die Einsatzkräfte durch die eigentliche und vorrangige Aufgabe der Brandbekämpfung gebunden sind. Während der weiteren Ermittlungen können sich neue Blickwinkel ergeben, die andere Problemstellungen aufwerfen, die zunächst nicht zur Disposition standen. Erste Befragungen oder Abstimmungen mit den Löschkräften sind wegen des Zeitfaktors und weil zunächst anzustreben ist, einen allgemeinen Überblick zu erhalten, meist auch nur oberflächlich. Unter anderem hat es sich auch bewährt, später die Einsatzprotokolle oder Brandberichte der Feuerwehr anzufordern. Hieraus sind viele wichtige Informationen zur Meldezeit, zum Brandmeldenden, zur Einsatzdauer, zur Anzahl der eingesetzten Feuerwehren und Kräfte, zum Zeitpunkt der Liquidation des Feuers sowie weitere Besonderheiten zu entnehmen.

4.2.4Verschaffung eines Überblicks

Es ist als einer der wichtigsten Grundsätze anzusehen, dass sich der Brandsachbearbeiter vom betroffenen Objekt und dessen unmittelbarer Umgebung einen allgemeinen Überblick verschafft, bevor er mit den eigentlichen Ermittlungen und Untersuchungen zur Brandursache beginnt. Neben der Abstimmung mit der Feuerwehr werden visuell Informationen erfasst. Dabei werden alle Besonderheiten, bauliche Gegebenheiten, Abbranderscheinungen, Personenbewegungen, Äußerungen von anwesenden Personen (Feuerwehrleute, Schaulustige, Kinder usw.) und Wetterverhältnisse registriert, die mit dem Brand assoziiert werden könnten. Inwieweit erlangte Informationen für die Brandermittlung relevant sein können, lässt sich oft erst später erkennen.

Hierbei ist auch zu registrieren, welche Kräfte der Polizei und Feuerwehr vor Ort sind oder waren, wann diese eintrafen und den Einsatzort verließen. Gleiches gilt, wenn weitere Spezialkräfte hinzugezogen wurden. Bevor bestimmte Handlungen am oder im Brandobjekt beginnen, begeht man das Gebäude bzw. besichtigt das vom Brand erfasste Objekt. Vorteilhaft ist, wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr oder der Geschädigte (wenn möglich, zumutbar und selbst vor Ort) bei diesem Rundgang anwesend sind, bei dem im wahrsten Sinne des Wortes die Hände in den Taschen gelassen werden sollten. Ein Feuerwehrmann kann an Ort und Stelle zeigen und erläutern, welche Maßnahmen durchgeführt und wo Veränderungen vorgenommen wurden, an welcher Stelle es am stärksten brannte usw. Der Eigentümer oder Nutzer ist hingegen am besten in der Lage, den Originalzustand des Gebäudes, der Anlage, Maschine o. Ä. bzw. der Einrichtung zu erläutern. In diesem Zusammenhang werden erste Angaben zur Höhe des Brandschadens erfragt, wobei die Fragestellung auf die Verwendung oder auf den geplanten Zweck des Brandobjektes bzw. auf die Nutzungsfähigkeit erweitert werden muss, da dies strafrechtlich bedeutsam sein kann. So sind z. B. für den Abriss vorgesehene, leer stehende und bereits beschädigte Gebäude nicht unbedingt ein geschütztes Objekt im Sinne des Strafrechts. Hier ist aber jeweils der Einzelfall zu beurteilen, sodass an dieser Stelle auch keine weiteren Eventualitäten diskutiert werden sollen. Es werden weitere Informationen darüber gesammelt, welche Zündquellen überhaupt vorhanden waren und welche davon in Betracht kommen könnten, wobei der Eigentümer wesentliche Hilfe geben kann.

4.2.5Vorgehen am Brandort

Nach den vorangegangenen Maßnahmen beginnt anschließend die eigentliche Arbeit, die der Erforschung der Brandursache gewidmet ist. Die nachstehenden Hinweise sollen kein Dogma sein und können auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die Ausgangsbedingungen und Anzahl der denkbaren Brandursachen zu vielfältig sind. Bei der Brandortarbeit sind auch die Grundsätze der kriminaltechnischen Tatortarbeit zunächst weitgehend gültig. Die Aufmerksamkeit des Brandermittlers gilt in erster Linie der Erforschung der Brandursache, d. h. zunächst wird das Ziel verfolgt, die BA-Stelle zu lokalisieren. Gelingt dieses nicht, wird sich die Untersuchung auf größere Bereiche konzentrieren müssen. Nachdem die Orientierung über die Gesamtlage erfolgte, wird systematisch im Brandobjekt vorgegangen. Dazu ist die Erkenntnis wichtig, dass sich die erwärmten Luftschichten nach oben ausbreiten. Demzufolge muss der Ausgangspunkt des Brandes durch gedankliches Zurückverfolgen der Abbranderscheinungen (Brandzehrungen) im Brandobjekt in tieferen Bereichen gesucht werden. Für das systematische Vorgehen im Gebäude gibt es verschiedene Varianten. Ausschlaggebend für die Wahl der Methode ist die bauliche Charakteristik des brandbetroffenen Objektes. Je größer, komplizierter, unübersichtlicher und zerstörter, desto mehr ist ein planvolles Vorgehen erforderlich. Bewährt hat sich beispielsweise eine Rastereinteilung, welche nach Etagen, Brandabschnitten, Räumen usw. erfolgen kann. Weitere sinnvolle Möglichkeiten der Suche sind die Einteilung in Planquadrate oder Sektoren, die streifenförmige Absuche, von oben nach unten, von außen nach innen (zentripetal) oder zentrifugal (von innen nach außen), wenn dadurch letztendlich der Ausgangspunkt des Brandes und damit möglicherweise schon Erkenntnisse zur Ursache ermittelt werden. Der genannten Gesetzmäßigkeit folgend, ist es nach meiner Erfahrung am sinnvollsten, das Brandobjekt, welches natürlich nicht nur ein Gebäude sein muss, von außen nach innen und von oben nach unten zu untersuchen. So erhält man auch einen Eindruck von den übrigen Räumen des abgebrannten Objektes. Das Zurückverfolgen der Abbranderscheinungen ist ohne fundiertes Wissen über Gesetzmäßigkeiten einer Verbrennung und dem Verhalten von Baustoffen im Feuer nicht ohne Weiteres möglich, ohne grobe Fehler zu begehen. Hierauf wird in den folgenden Abschnitten ausführlicher eingegangen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich ein Brand nur sehr schwer in verallgemeinerungswürdige Gesetze (selbst die Erstellung mathematischer Modelle bereitet einige Probleme) fassen lässt, da der Vorgang der Verbrennung an sich sehr komplex ist und des Weiteren die Faktoren, die auf den Brand einwirken und ihn beeinflussen, äußerst vielfältig sein können und auch mit unbekannten Größen gerechnet werden muss. Ein Brand kann deshalb kaum mit einem anderen Brandereignis verglichen werden und ebenso kann der Brandverlauf nicht anhand von Gesetzmäßigkeiten vorher bestimmt werden. Die konkreten örtlichen Bedingungen sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

An die Begutachtung des Brandobjektes wird sich vorurteilsfrei und ohne Veränderungen vorzunehmen begeben. Eine DIN-gerechte Schutzbekleidung wie Helm, Sicherheitsstiefel, Arbeitsschutzhandschuhe, Overall, Schutzmaske usw. versteht sich von selbst. Die materielle Ausrüstung wie das Einsatzfahrzeug, Branduntersuchungskoffer, Photoionisationsdetektor (PID), Gasspürgeräte, Beleuchtungsgeräte, Werkzeuge, Leitern u. Ä. wird in den Dienststellen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich sein.

Um den Ausgangspunkt des Brandes zu finden, werden in gewissem Sinne Räumlichkeiten dadurch ausgeschlossen, in dem der Abbrand beurteilt wird. Es kann als Faustregel gelten, dass der Brand dort seinen Anfang nahm, wo die Zerstörung am intensivsten auftritt. Dies ist wiederum sehr schwierig, wenn ein extremer, weitläufiger Zerstörungsgrad zu verzeichnen ist. Hier sind weitere Informationen von Zeugen notwendig. Diese Problematik stellt sich nicht, wenn der Brand nur geringe Ausmaße im Gebäude angenommen hat. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei großer Zerstörung auch mehrere Räume oder Gebäudeabschnitte auf Zündmöglichkeiten untersucht werden müssen, eine Arbeit, die ein mühevolles und zeitaufwendiges Unterfangen darstellt. Wenn der Bereich geortet ist, in welchem der Ursprung des Brandes vermutet wird, ist größte Sorgfalt erforderlich, weil durch den Brand die Spurenlage ohnehin stark negativ beeinflusst ist.

In dieser Phase wird der Brandort fotografisch gesichert, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt Veränderungen vorgenommen worden sind. Um die BA-Stelle zu ermitteln und die Zündquelle zu finden, ist es immer wieder erforderlich, sich zu verdeutlichen, ob es durch das Zusammenwirken von brennbaren Stoffen und Zündquellen unter den ungünstigsten physikalischen Bedingungen überhaupt zu einem Brand kommen konnte. In erster Linie gilt die Aufmerksamkeit im Bereich des Brandausbruches der Suche nach Zünd- oder Wärmequellen. Sinnvoll ist die Auflistung der Zündquellen, die objektiv in Betracht kommen können. Das kann durchaus gedanklich geschehen, wenn die Quantität nicht erheblich ist. Es sind die am Brandort auch tatsächlich brandtechnisch möglichen Versionen in Betracht zu ziehen. Es können zwar seltene Brandursachen auftreten, aber die Praxis lehrt, dass zunächst von realen Bedingungen ausgegangen werden sollte, denn für die meisten Brände gibt es ganz simple Ursachen.

Bei der Ursachenerforschung kann im Normalfall angenommen werden, dass das Oxidationsmittel (Luft-O2) immer vorhanden ist. In Ausnahmen kann der Sauerstoff chemisch gebunden vorliegen oder die Reaktion läuft unter Mitwirkung eines anderen Oxidationsmittels ab (z. B. Fluor, Chlor, Jod u. a.). Im Umkehrschluss ist es auch einfach zu behaupten, dass ein brennbarer Stoff vorhanden war, da es ja sonst nicht zum Brand gekommen wäre. Es bleibt also die Kernfrage bestehen:

Wodurch entstand der Brand und welche Zündquelle war für das Feuer verantwortlich?

Konkret darauf konzentriert sich die Suche im Brandobjekt. Im Raum des Brandausbruches beginnt die systematische Suche. Es gilt, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen und das gesamte Erscheinungsbild des Raumes zu beurteilen. Es werden Einrichtungsgegenstände, bauliche Gegebenheiten, Öffnungen, Verrußungen, Brandschutt, Abbranderscheinungen, elektrische und technische Geräte und Anlagen, um nur einiges zu nennen, in die Begutachtung einbezogen. Die Arbeitsergebnisse können auf einem Diktiergerät, aber auch in anderer geeigneter Form festgehalten werden. Wichtig ist dabei übersichtliches Aufzeichnen, da die erforderlichen Unterlagen für die Ermittlungsakte erst später gefertigt werden.

Bei der Abtragung des Brandschuttes geht man von außen in Richtung der vermuteten Zündquelle vor. Ziel ist das Erkennen von Spuren der Brandentstehung und des Brandverlaufes. Dabei wird der Brandschutt schichtweise abgetragen, z. B. mit Schaufel, Forke, Spatel, Besen, per Hand usw. Das verwendete Arbeitsgerät hängt von der Menge und Art des zu bewältigenden Brandschuttes ab und dem konkreten Erfordernis im speziellen Fall, ob der Brandschutt „grammweise“ abgetragen werden muss. Je nach Brandobjekt kann mehr oder weniger Brandschutt auftreten. Bei Heuselbstentzündungen ist eine Auslagerung von oftmals Tonnen von Erntegut notwendig, die nur mithilfe von Fördertechnik (Bagger, Greifer, Transporttechnik) durchgeführt werden kann. Bei einem Brand einer technischen Anlage und eindeutigem Ausgangspunkt in der Maschine wird u. U. kein Brandschutt zu bewegen sein, sondern es wird eine Demontage und Untersuchung der Maschine bzw. des entsprechenden Segmentes erfolgen. Bei der Untersuchung eines Wohnzimmers als Brandraum kann es durchaus notwendig sein, dass die Brandrückstände mit einem kleinen Spatel, Spachtel oder Handfeger durchsucht werden. Der schichtweise abgetragene Schutt wird jeweils so gelagert, dass er von dem nicht durchsuchten Brandrest getrennt ist. Das erfolgt praktisch durch einfaches Beiseiteschieben an eine freie Stelle. Wenn es möglich ist, kann der durchsuchte Schutt auch sofort aus dem Brandraum befördert werden. Dabei sollte darüber Sicherheit herrschen, dass keine wichtigen Spuren mehr enthalten sind. Oftmals lässt sich schon ein besseres Bild erstellen, wenn große oder sperrige Gegenstände aus dem Brandraum entfernt werden, z. B. Balken, Wellplatten, Bleche usw. Hier ist aber auch Aufmerksamkeit geboten, da Abbrand oder Verfärbungen vorher beurteilt werden müssen. Erkannte Rückschlüsse auf den Brandverlauf tragen dazu bei, dem Ausgangspunkt des Brandes ein Stück näher zu kommen.

Beim Vorgehen im Brandobjekt sollte auf jeden Fall Zeit investiert und nicht durch voreilige Schlüsse auf eine Brandursache erkannt werden, ohne andere mögliche Ursachen untersucht zu haben. Durch die meist vorhandene hohe Zerstörung ist die Suche nach der Ursache zeitaufwendig, bedeutet teilweise schwere, körperliche und schmutzige Arbeit, die mit Gefahren verbunden ist. Ergeben sich bei der Abtragung des Schuttes oder generell im BA-Bereich bezüglich der Brandentstehung suspekte Spuren, sind diese in der Originallage zu fotografieren und anschließend in geeigneter Weise zu sichern. Das heißt, dass diese Spuren zunächst gesondert gelagert werden, um deren Bedeutung im Zusammenhang mit der Ursache später zu interpretieren. Da die Ursache vorher nicht bekannt ist, Vermutungen lassen sich zwar anstellen, weiß man oft nicht, wonach konkret gesucht wird und ob die Spur relevant ist. Wichtig ist deshalb, dass der Brandraum vom Zutrittsberechtigten beschrieben und erklärt wird. So lassen sich Vermutungen darüber anstellen, was im Brandschutt nicht enthalten sein dürfte. Es lassen sich auch Feststellungen dahingehend treffen, ob Veränderungen durch den Brand eingetreten sind oder schon vorher vorgelegen haben. Zum Beispiel zerstört ein Brand durchaus die Elektroanlage, aber provisorisch reparierte Leitungen, Klemm- oder Flickstellen lassen sich noch erkennen. Nach dem Abtragen des Brandschuttes wird man in der Regel den Ausgangspunkt des Brandes finden. Hierzu sind aber auch wieder Erkenntnisse über die an späterer Stelle beschriebenen Brandspuren erforderlich. Die Erfahrung lehrt, dass sich die BA-Stelle oft erst lokalisieren lässt, wenn der Fußboden „besenrein“ ist und auf diese Art und Weise der Bereich des stärksten Abbrandes erkannt wird, sei es aufgrund von Spuren auf dem Estrich, dem Fußbodenbelag oder an/unter den verbrannten Dielenbrettern. Wer in der Ursachenermittlung bewandert ist, dem wird es nicht neu sein, dass durch die Beräumung des Brandraumes zwar die Ursache meistens gefunden wird, was aber nicht bedeutet, dass das entscheidende Streichholz oder die brandauslösende Zigarette noch aufgefunden wird. In vielen Fällen sind deshalb nur Wahrscheinlichkeitsaussagen möglich. Durch das Eliminierungsverfahren werden zu den untersuchten Alternativen einschränkende Aussagen getroffen, mit dem Ziel des Ausschlusses möglichst vieler Ursachen, sodass es in einem Bericht beispielhaft heißen kann:

„Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit kam es durch eine biologische Selbstentzündung zum Brand, wobei eine elektrische Ursache nicht völlig ausgeschlossen werden kann.“

Mitentscheidend für die Aussagemöglichkeiten ist immer der Zerstörungsgrad. Nach dem Abtragen des Schuttes, und auch schon während dieser Arbeit, ist es die Aufgabe des BU, alle seine Feststellungen zu sondieren, logische Schlussfolgerungen zu ziehen und Ursachen auszuschließen, um letztendlich den Beweis für eine Brandursache antreten zu können oder eine Wahrscheinlichkeitsaussage zu treffen. Ein mit der Ursachenerforschung beauftragter Sachbearbeiter muss sich damit abfinden können, dass mitunter die Ursache gar nicht ermittelt werden kann. Hohe Brandaufklärungsraten von etwa 70–80 %, wie man gelegentlich darüber liest oder hört, halte ich schlichtweg für unrealistisch. Es wäre zu einfach, eine Vorsatzhandlung in den Raum zu stellen, denn gegenüber dem Geständnis eines ermittelten Täters ist objektiven Beweisen vom Brandort eine größere Bedeutung beizumessen. Es ist kein Zeichen qualitativ schlechter Arbeit, wenn der Brandbearbeiter zwei oder mehrere Ursachen für den Brand verantwortlich hält.

4.2.6Brandortfotografie und Bildanlagenkarte

Die Brandortfotografie ist ein wichtiges Mittel zur Widerspiegelung von objektiven Erscheinungen und Fakten am Brandort. Gleichfalls nimmt die Fotografie eine wichtige Position im Beweissicherungsverfahren ein, da hiermit eine realitätsgetreue und dauerhafte Dokumentation geschaffen wird, die wie kaum ein anderes Verfahren eine große Präzision und Aussagekraft besitzt. Es ist auch möglich, latente Spuren sichtbar zu machen. Es können Unterschiede aufgedeckt werden, wo das Auge sonst scheinbar gleiche Merkmale registriert. Mikroaufnahmen lassen kleinste Details in erfassbarer Größe und Relation erscheinen. Durch weitere fotografische Methoden wie Kontrastveränderungen oder Fotografieren im elektromagnetischen Spektrum lässt sich die Lösung der Aufgaben der Brandortdokumentation optimieren.

Die Brandortfotografie ersetzt nicht die Ursachenerforschung, sondern ergänzt diese effektiv. Durch die Bildanlage können die schriftlichen Unterlagen vorteilhaft erläutert werden. Es werden alle Zustände, Modifikationen und Spuren dokumentiert, die bei der Entstehung, Entwicklung und Ausbreitung des Feuers zusammengewirkt haben. Richtig praktiziert spiegelt sie den tatsächlichen Zustand am Brandort wider, wodurch auch Rekonstruktionen denkbar sind. Zur Erstellung der Bildanlage am Computer stehen verschiedene Bildbearbeitungsprogramme zur Verfügung.

Im Gegensatz zu anderen Tatorten wird oft übersehen, dass Brandobjekte vielfach sehr schlechte Lichtverhältnisse aufweisen. Dies liegt daran, dass die Elektroanlage durch den Brand meist beschädigt ist und somit die Beleuchtung ganz oder partiell ausfällt. Dazu kommt eine intensive Schwärzung in den Räumlichkeiten, wodurch das oftmals schwache Licht noch absorbiert wird. Für den Brandsachbearbeiter heißt das, eine entsprechend starke Lichtquelle in der Ausrüstung mitzuführen, um überhaupt tätig werden zu können. Darüber hinaus kann an noch warmen Brandstellen der vom Löschwasser auftretende Wasserdampf das Fotografieren erschweren oder unmöglich machen, da das Objektiv beschlägt.

Für beweiskräftige Fotos ist die Bildschärfe von erheblicher Bedeutung, denn unscharfe Konturen mindern die Bewertbarkeit bis zur Unbrauchbarkeit. Dieser Gesichtspunkt ist zutreffend, wenn der Ort des Geschehens vor dem Ablöschen des Feuers abgelichtet wird, denn Rauch und Asche erschweren akkurate Aufnahmen. Diese Fotos können trotzdem zur Demonstration von Flammen- und Rauchfarbe sowie des Brandverlaufes interessant sein. So ist die scharfe Abbildung eines Glutkessels in einer Heumiete mit all seinen Merkmalen sehr schwierig, weil die Qualmbildung erheblich ist. Dennoch kann die Darstellung dieser Situation für den Gesamteindruck, die Löschtaktik und den Aufwand des Auslagerns interessant sein.

Mittels Detailfotos werden konkrete Spuren und Merkmale dargestellt wie Gegenstände, Erscheinungen und Veränderungen, deren Spezifik bestimmend für die Entstehung, Entwicklung und Ausbreitung des Brandes gewesen sein kann. Auf die Vermeidung von Verzerrungen ist gerade bei den Detailaufnahmen zu achten. Es kann von Vorteil sein, zu fotografierende Brandspuren oder andere Detailstücke bei der Aufnahme auf einen hellen Untergrund zu legen, um den Kontrast zu verbessern. Die anwendbaren fotografischen Methoden in kriminaltechnischen o. a. Laboratorien sind natürlich vielfältiger als am Brandort.

Es erweist sich als vorteilhaft, in die Fotos das aktuelle Datum und die Uhrzeit einzubelichten (Sommer-/Winterzeit beachten). Unterschieden wird zwischen Übersichtsaufnahmen von der Brandstelle, vom Brandraum und von der BA-Stelle. Vom Brandort und dessen Umgebung werden zuerst Übersichtsaufnahmen gefertigt. Es müssen die Lage der Bauwerke zueinander, Abstände, Verkehrslage, Vegetation usw. ersichtlich sein. Durch Aufnahmen aus größerer Entfernung oder Höhe sind die Bereiche der größten Zerstörung, Brandtrichter und Rauchfahnen deutlicher zu erkennen und einzuordnen. Als erhöhte Standpunkte beim Fotografieren dienen Türme, Berge, Hügel, Feuerwehrleitern oder mehrgeschossige Häuser, wodurch die Aussagekraft der Übersichtsaufnahmen verstärkt wird. Wenn die Möglichkeit besteht, werden Aufnahmen mittels Drohnen gefertigt. Das stellt gerade bei einsturzgefährdeten Objekten ein sehr probates Hilfsmittel dar. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland bereits 1,12 Mio. Drohnen. Um solche Aufnahmen zu fertigen, sind Panoramabilder qualifiziert, die entweder mit Panoramakameras oder durch mehrere, nebeneinanderliegende Aufnahmen mittels Stativ realisiert werden. Es ist darauf zu achten, dass so fotografiert wird, dass später eine genaue Zuordnung des Brandobjektes möglich ist, z. B. durch Ortseingangs- oder Firmenschilder.

Anschließend werden Fotoaufnahmen angefertigt, die das eigentliche Brandobjekt wiedergeben, wobei in der Reihenfolge von außen nach innen vorgegangen wird. Zunächst werden die Räume dokumentiert, welche mit dem Brandausbruch nicht unmittelbar in Verbindung stehen, um die Gesamtsituation und den Sachschaden zu verdeutlichen. Vom BA-Bereich sind Aufnahmen aus verschiedenen Richtungen anzufertigen, um Lage und Größenverhältnisse der Spuren zueinander festzuhalten. Dazu dient u. a. die metrische Fotografie, bei der ein Maßband oder eine Messlatte mit fotografiert wird, welches im Vergleich zum Aufnahmeobjekt einen sinnvollen Maßstab und Kontrast haben sollte. Je nach Spurenlage kann zunächst eine Aufnahme ohne Maß erfolgen, wenn anderenfalls die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist. Anschließend wird die gleiche Aufnahme mit dem Maß wiederholt. Sinnvoll sind derartige Fotos, wenn es darum geht, charakteristische Merkmale darzustellen, die ursächlich mit dem Brand in Zusammenhang stehen wie z. B. Risse, Beschädigungen, bauliche Mängel, Abstände usw.

Bei der Brandortfotografie ist die Wahl der Aufnahmestelle für die richtige Perspektive entscheidend. Entscheidende Details, die hervorgehoben werden sollen, sind durch starke Blitzlichtgeräte genügend auszuleuchten.

Letztlich sollen noch einige Aspekte angeführt werden, die auf die Bildanlagenkarte näher eingehen. Je nach Brandereignis sind verschiedene Formen der Bildanlage möglich, so z. B. der illustrierte BUE-Bericht, bei dem Feststellungen zur Brandursache