Die Grundrechte in der Republik Litauen - Das Grundrechtsverständnis der litauischen Verfassung und die Verfassungswirklichkeit im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland - Thomas Winter - E-Book

Die Grundrechte in der Republik Litauen - Das Grundrechtsverständnis der litauischen Verfassung und die Verfassungswirklichkeit im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland E-Book

Thomas Winter

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Osteuropa, Note: 1,3, Universität Passau (Politikwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Politikwissenschaft II), Veranstaltung: Grundkurs Studium der politischen Systeme , SS 2002, Dozent: Dr. Andreas Wilhelm, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Untersuchung aus dem Jahre 2002 beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern zu diesem Zeitpunkt die Grundrechtssituation in der Republik Litauen europäischen Standards entsprach. Diese Frage zielt sowohl auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Menschen- und Grundrechte sowie ihre Umsetzung, also die Verfassungswirklichkeit. Die empirische Untersuchung der grundrechtspolitischen Situation in Litauen beginnt mit der Untersuchung der strukturellen Voraussetzungen für die Existenz und Durchsetzung von Grundrechten, nämlich dem Vorhandensein rechtsstaatlicher Sicherungsmechanismen. Es schließt sich die Bestimmung des Umfangs und der Stellung der verschiedenartigen Grundrechte in der Verfassung an. Neben drei verschiedenen Grundrechtskategorien wird auch die Frage der Minderheitenrechte behandelt. Es folgt eine Untersuchung der Umsetzung dieser Rechte in der Realität, wobei auch das Funktionieren der rechtsstaatlichen Strukturen von Bedeutung ist. Schließlich findet auf der Basis der durch die empirische Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse ein Vergleich der grundrechtspolitischen Situation zwischen Litauen und Deutschland statt, das als eines der Gründerstaaten exemplarisch für die Europäische Union stehen soll.

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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Thema und Fragestellung
2. Literaturbericht
II. Hauptteil: Die grundrechtspolitische EU-Konformität Litauens
1. Theoretische Grundlagen
1.1. Der Grundrechtsbegriff: Abwehrrechte, Bürgerrechte und soziale Grundrechte
1.2. Minderheiten
1.3. Verfassung und Verfassungswirklichkeit
2. Die Grundrechte in der Republik Litauen
2.1. Strukturelle Voraussetzungen: Gewaltenteilung in Litauen
2.2. Stellung und Umfang der Grundrechte anhand des litauischen Verfassungstextes
2.2.1. Abwehrrechte
2.2.2. Bürgerrechte
2.2.3. Soziale Grundrechte
2.2.4. Minderheitenschutz
2.3. Zwischenergebnis
3. Verfassungswirklichkeit: Durchsetzung der Grundrechte in der Realität
3.1. Strukturelle Voraussetzungen: Das Funktionieren der Gewaltenteilung in Litauen
3.2. Die Umsetzung der Grundrechte
3.3. Probleme bei der Umsetzung
4.1. Die Verfassungen
4.1.1. Das deutsche Grundgesetz
4.1.2. Vergleich der litauischen Verfassung mit dem Grundgesetz
4.2. Vergleich der Verfassungswirklichkeiten

Page 1

Universität Passau Sommersemester 2002

Grundkurs„Einführung in das Studium der politischen Systeme: Anwendungsgebiet: West- und Südeuropa“

Das Grundrechtsverständnis der litauischen Verfassung

Page 3

I. Einleitung

1. Thema und Fragestellung

Europa wächst zusammen: In wenigen Jahren wird die künstliche Trennung des Kontinents in Ost und West, die der Kalte Krieg verursacht hat, der Vergangenheit angehören. Ab 2003 könnten die ersten Kandidaten der EU die Beitrittsverträge unterschreiben, deren Ratifikation bis 2005 abgeschlossen sein dürfte, so daß die ersten Beitrittsländer dann Vollmitglieder wären1. Allerdings gibt es auf dem Weg in die EU nicht nur die allgemein bekannten wirtschaftlichen und organisatorischen Probleme. Fraglich ist auch, ob die Beitrittskandidaten hinsichtlich ihrer Grundrechtspolitik in die EU passen, sozusagen „grundrechtspolitisch EU-konform“ sind. So ist in den letzten Monaten etwa die Tschechische Republik in die Schlagzeilen gekommen, nachdem ihr Ministerpräsident Miloð Zeman die Debatte um die sogenannten Beneð-Dekrete neu angefacht hat und es innerhalb des tschechischen Staates augenscheinlich keine nennenswerten Bestrebungen gibt, die Diskriminierung der in der Tschechei lebenden Deutschen zu beenden2.