Die neue Brandenburgische Bauordnung - Matthias Dr. Semtner - E-Book

Die neue Brandenburgische Bauordnung E-Book

Matthias Dr. Semtner

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Beschreibung

Mit der 5. überarbeiteten Auflage des Praktiker-Werkes von Semtner/Langer/Frey stehen wieder praxisgerechte Erläuterungen zur Verfügung. Der Handkommentar stellt ein übersichtliches Nachschlagewerk und Arbeitsmittel dar, das Planern, Rechtsanwälten, Gemeinden und Kommunalpolitikern ebenso weiterhilft wie dem interessierten Bürger. Die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen dienten der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und der Anpassung der Bauordnung an geänderte Anforderungen für ein nachhaltiges, schnelles und wirtschaftliches Bauen. Gleichzeitig sollen Genehmigungsfreistellungen und Verfahrensstraffungen den Bürokratieabbau fördern sowie bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und erleichtern. Die Inhalte Der Handkommentar ist weiterhin in erster Linie für die Praxis geschrieben. Er bietet allen mit dem brandenburgischen Bauordnungsrecht befassten Personen maßgebliche Hilfe bei der Auslegung und Anwendung der Brandenburgischen Bauordnung, insbesondere durch die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie der Verwaltungsgerichte des Landes.. Die Autoren Die Verfasser sind Vorsitzende Richter und Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam und weisen sich neben einer hohen Fachkompetenz vor allem durch eine langjährige Erfahrung aus. Ihr Vorteil Die Erläuterungen sind aus der Praxis für die Praxis – verständlich, so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig.

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Übersicht

Cover

Inhaltsverzeichnis

Hauptteil

Anhang

Inhaltsverzeichnis

Die neue Brandenburgische Bauordnung

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Bauordnung mit Kommentar

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Vorbemerkung zu §§ 1 bis 3

§ 1 Anwendungsbereich

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

a) bauliche Anlagen und Bauprodukte

b) Grundstücke

c) andere Anlagen und Einrichtungen

3. Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2)

a) Anlagen des öffentlichen Verkehrs (Abs. 2 Nr. 1)

b) Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen (Abs. 2 Nr. 2)

c) öffentliche Versorgungsleitungen (Abs. 2 Nr. 3)

d) Rohrleitungen für den Ferntransport von Stoffen (Abs. 2 Nr. 4)

e) Kräne (Abs. 2 Nr. 5)

f) Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden (Abs. 2 Nr. 6)

g) Werbemittel und Dekorationen (Abs. 2 Nrn. 7 bis 10)

h) Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Friedhöfe (Abs. 2 Nr. 11)

i) als Wasserfahrzeuge genutzte Sport- und Charterboote (Abs. 2 Nr. 12)

j) Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben (Abs. 2 Nr. 13)

§ 2 Begriffe

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Begriff der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 1 Satz 1)

3. Fingierte bauliche Anlagen (Abs. 1 Satz 2)

a) Aufschüttungen und Abgrabungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

b) Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

c) Sport- und Spielflächen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

d) Campingplätze, Wochenendplätze, Zeltplätze (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

e) Freizeit- und Vergnügungsparks (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

f) Kfz-Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

g) Gerüste und Hilfseinrichtungen zur Sicherung von Bauzuständen (Abs. 1 Satz 2 Nrn. 7 und 8)

4. Gebäude (Abs. 2)

5. Gebäudeklassen (Abs. 3)

a) Allgemeine Grundlagen

aa) Höhe (Abs. 3 Satz 2)

bb) Nutzungseinheit (Abs. 3 Satz 3)

cc) freistehende Gebäude und privilegierte Anbauten (Abs. 3 S. 4)

b) Gebäudeklassen 1 bis 5

aa) Gebäudeklasse 1

bb) Gebäudeklasse 2

cc) Gebäudeklasse 3

dd) Gebäudeklasse 4

ee) Gebäudeklasse 5

6. Sonderbauten (Abs. 4)

7. Aufenthaltsräume (Abs. 5)

8. Geschosse (Abs. 6)

9. Stellplätze und Garagen (Abs. 7)

10. Feuerstätten (Abs. 8)

11. Barrierefreiheit (Abs. 9)

12. Bauprodukte und Bauart (Abs. 10 und 11)

13. Geländeoberfläche (Abs. 12)

§ 3 Allgemeine Anforderungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauliche Vorgänge an baulichen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen

3. Die allgemeinen Anforderungen (Satz 1)

a) Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

b) Keine Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen

c) Grundanforderungen gemäß Anhang I BauPVO

4. Beseitigung und Nutzungsänderung (Satz 2)

Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung

Vorbemerkung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

Erläuterungen

1 Allgemeines

2. Straßenmäßige Erschließung (Abs. 1)

3. Errichtung von Gebäuden über mehrere Grundstücke; Grenzüberbau (Abs. 2)

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Notwendige Zu- oder Durchgänge (Abs. 1 Satz 1)

3. Notwendige Zu- oder Durchfahrten (Abs. 1 Satz 2 und 4)

4. Flächen für Hubrettungsfahrzeuge (Satz 3)

5. Anforderung an Flächen für die Feuerwehr (Abs. 2)

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Nachbarschutz

3. Erforderlichkeit von Abstandsflächen (Abs. 1 Satz 1)

4. Anlagen mit Wirkungen wie Gebäude (Abs. 1 Satz 2)

5. Auswirkung bauplanungsrechtlicher Vorgaben (Abs. 1 Satz 3)

6. Lage der Abstandsflächen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

7. Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke (Abs. 2 Satz 3)

8. Überdeckungsverbot von Abstandsflächen und Ausnahmen (Abs. 3)

9. Ermittlung der Wandhöhe, das Maß H (Abs. 4)

10. Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5)

11. Vorrang städtebaulicher Satzungen und örtlicher Bauvorschriften (Abs. 5 Satz 4)

12. Privilegierung für Antennenanlagen (Abs. 5 Satz 5)

13. Hervortretende Bauteile und Vorbauten (Abs. 6)

14. Maßnahmen zur nachträglichen Energieeinsparung und Solaranlagen (Abs. 7)

15. Ohne Abstandsfläche zulässige Anlagen (Abs. 8)

16. Nachträglicher Anbau von Treppen und Aufzügen (Abs. 9)

17. Privilegierte Änderungen bestandsgeschützter Gebäude (Abs. 10)

a) Allgemeines

b) rechtmäßig errichtete Gebäude

c) Änderungen innerhalb des Gebäudes (Nr. 1)

d) Nutzungsänderungen (Nr. 2)

e) Dachräume und Dachgeschosse (Nr. 3)

f) Vor- und Anbauten (Nr. 4)

g) Dach- und Staffelgeschosse (Nr. 5)

h) Ausnahmen

18. Erteilung von Abweichungen von den Abstandsflächen und Abständen nach § 67 (Abs. 11)

a) Allgemeines

b) Voraussetzung für die Erteilung der Abweichung

c) keine atypische Grundstückssituation erforderlich

§ 7 Teilung von Grundstücken

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Begriff der Grundstückssteilung

3. Zulässigkeit der Teilung

4. Kontrolle durch ÖbVI bzw. Katasterbehörde

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bebauung und Bodenversiegelung (Abs. 1)

3. Kinderspielplätze (Abs. 2 Satz 1)

4. Ablöse (Abs. 3 und 4)

Teil 3 Bauliche Anlagen

Abschnitt 1 Gestaltung

Vorbemerkung

§ 9 Gestaltung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verunstaltungsbegriff

3. Verunstaltung baulicher Ablagen (Satz 1)

4. Verunstaltung der Umgebung durch bauliche Anlagen (Satz 2)

§ 10 Anlagen der Außenwerbung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Werbeanlagen

3. Anforderungen an Werbeanlagen (Abs. 2)

4. Verunstaltungsverbot (Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. und Satz 2)

5. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz)

6. Rücksicht auf behinderte Menschen (Abs. 2 Satz 4)

7. Andere Zulässigkeitsregelungen

Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Vorbemerkung

§ 11 Baustelle

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anforderungen an die Einrichtung von Baustellen (Abs. 1)

3. Schutz unbeteiligter Dritter (Abs. 2)

4. Baustellenschild (Abs. 3)

5. Schutz von Bäumen, Hecken und Pflanzen (Abs. 4)

6. Sonstige Anforderungen an die Baustelle

§ 12 Standsicherheit

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Standsicherheit (Abs. 1)

3. Verwendung gemeinsamer Bauteile (Abs. 2)

4. Technische Baubestimmungen

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Schädliche Umwelteinflüsse (Satz 1)

3. Nachbarschutz

4. Anforderungen an Baugrundstücke (Satz 2)

§ 14 Brandschutz

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Baulicher Brandschutz

§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Wärmeschutz (Abs. 1)

3. Schallschutz (Abs. 2 Satz 1)

4. Dämmpflicht (Abs. 2 Satz 2)

5. Erschütterungsschutz (Abs. 3)

6. Nachweis der Energieeinsparung (Abs. 4)

§ 16 Verkehrssicherheit

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verkehrssicherungspflicht (Abs. 1)

3. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Abs. 2)

§ 16a Bauarten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anwendbarkeit von Bauarten (Abs. 1 bis 7)

Abschnitt 3 Bauprodukte

Vorbemerkungen

§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten (Abs. 1)

3. Verwendung von Bauprodukten, die in anderen Staaten zugelassen wurden (Abs. 2)

§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Leistungserklärung (Satz 1)

3. Ausschluss nationaler Verfahren (Satz 2)

§ 17 Verwendbarkeitsnachweise

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Erforderlichkeit eines Verwendungsnachweises (Abs. 1)

3. Entbehrlichkeit eines Verwendungsnachweises (Abs. 2)

4. Liste für nicht erforderliche Verwendungsnachweise (Abs. 3)

§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verwendbarkeit von Bauprodukten im Sinne des § 16b (Abs. 1 bis 7)

§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verwendbarkeit von Bauprodukten (Abs. 1 und 2)

§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21 Übereinstimmungsbestätigung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung von Bauprodukten

§ 22 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers (Abs. 1 bis 4)

§ 23 Zertifizierung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Erteilung eines Übereinstimmungszertifikats (Abs. 1)

3. Fremdüberwachung (Abs. 2)

§ 24 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Funktionen und Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

§ 25 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Abschnitt 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

Vorbemerkungen

§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Einteilung der Baustoffe nach ihrem Brandverhalten (Abs. 1)

2. Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (Abs. 2 Satz 1)

3. Unterscheidung der Bauteile nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe (Abs. 2 Satz 2)

3. Anforderungen an feuerbeständige“ und hochfeuerhemmende Bauteile“ (Abs. 2 Satz 3)

4. Erleichterung für Bauteile in Holzbauweise (Abs. 2 Sätze 3 und 4)

§ 27 Tragende Wände, Stützen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Schutzzielbestimmung (Abs. 1 Satz 1)

3. Konkrete Anforderungen (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

4. Erleichterte Anforderungen (Abs. 1 Satz 2)

4. Anforderungen an Kellergeschosse (Abs. 2)

§ 28 Außenwände

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Grundanforderung an Außenwände (Abs. 1)

3. Brandschutzanforderungen an nichttragende Außenwände (Abs. 2)

4. Brandschutzanforderungen an Oberflächen von Außenwänden (Abs. 3)

5. Geschossübergreifende Hohl- oder Lufträume (Abs. 4)

6. Geltungsbeschränkung (Abs. 5)

§ 29 Trennwände

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Schutzziel (Abs. 1)

3. Erforderlichkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abs. 2)

4. Anforderungen an Trennwände (Abs. 3)

5. Baulicher Anschluss raumabschließender Trennwände (Abs. 4)

6. Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Abs. 5)

7. Freistellung bestimmter Gebäude (Abs. 6)

§ 30 Brandwände

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Allgemeine Anforderungen an Brandwände (Abs. 1)

3. Pflicht zur Errichtung von Brandwänden (Abs. 2)

4. Anforderungen an eine Brandwand (Abs. 3)

5. Detailausbildung von Brandwänden (Abs. 4 bis 10)

a) Ausführung innerer Brandwände (Abs. 4)

b) Brandwand und Dach (Abs. 5)

c) Zusammenstoßende Gebäude oder Gebäudeteile (Abs. 6)

d) Bauteile an oder in Brandwänden (Abs. 7)

e) Öffnungen in Brandwänden (Abs. 8)

f) Lichtdurchlässige Teilflächen in inneren Brandwänden (Abs. 9)

g) Seitliche Wände von Vorbauten (Abs. 10)

6. Anforderungen an Wände anstelle von Brandwänden (Abs. 11)

§ 31 Decken

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Schutzziel (Abs. 1 Satz 1)

3. Anforderungen nach Gebäudeklassen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

4. Anforderungen an Kellerdecken und besondere Nutzungen (Abs. 2)

5. Baulicher Anschluss der Decken (Abs. 3)

6. Öffnungen in Decken (Abs. 4)

§ 32 Dächer

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Harte Bedachung (Abs. 1)

3. Zulässigkeit weicher Bedachung (Abs. 2)

4. Freistellung von Gebäuden und Bauteilen (Abs. 3)

5. Lichtdurchlässige Bedachungen und begrünte Bedachungen (Abs. 4)

6. Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln und Solaranlagen (Abs. 5)

7. Dächer von traufseitig aneinandergebauten Gebäuden (Abs. Abs. 6)

8. Dächer von Anbauten (Abs. 7)

9. Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis sowie für Arbeiten auf dem Dach (Abs. 8 und 9)

§ 32a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Gebäude (Abs. 1)

3. Offene Stellplatzanlagen (Abs. 2)

4. Ausnahmen von der Photovoltaikpflicht (Abs. 3)

Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

Vorbemerkungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflicht zur Errichtung von Rettungswegen (Abs. 1)

3. Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen (Abs. 2)

4. Zulässigkeit des zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Abs. 3)

§ 34 Treppen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflicht zur Errichtung notwendiger Treppen (Abs. 1)

3. Einschiebbare Treppen, Rolltreppen und Leitern (Abs. 2)

4. Erreichbarkeit notwendiger Treppen (Abs. 3)

5. Brandschutzanforderungen an notwendige Treppen (Abs. 4)

6. Breite von Treppen (Abs. 5)

7. Hand- und Zwischenläufe bei Treppen (Abs. 6)

8. Treppenabsätze (Abs. 7)

§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflicht zur Errichtung notwendiger Treppenräume (Abs. 1)

3. Lage und Anzahl notwendiger Treppenräume (Abs. 2)

4. Ausgänge notwendiger Treppenräume (Abs. 3)

5. Treppenraumwände (Abs. 4)

6. Treppenhausseitige Baustoffe (Abs. 5)

7. Öffnungen von Wänden notwendiger Treppenräume (Abs. 6)

8. Beleuchtung notwendiger Treppenräume (Abs. 7)

9. Belüftung und Rauchableitung notwendiger Treppenräume (Abs. 8)

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflicht zur Errichtung von notwendigen Fluren (Abs. 1)

3. Breite von notwendigen Fluren (Abs. 2)

4. Unterteilung von notwendigen Fluren (Abs. 3)

5. Brandschutzanforderungen an notwendige Flure (Abs. 4)

6. Offene Gänge (Abs. 5)

7. Anforderungen an die flurseitigen Baustoffe (Abs. 6)

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Vermeidung von Unfällen bei der Reinigung (Abs. 1)

3. Kennzeichnung von Glastüren und anderen Glasflächen (Abs. 2)

4. Wohnungseingangstüren (Abs. 3)

5. Fensterlose Kellergeschosse (Abs. 4)

6. Fenster als zweiter Rettungsweg (Abs. 5)

§ 38 Umwehrungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Umwehrung von Flächen in, an und auf baulichen Anlagen (Abs. 1)

3. Sicherung von Gefahrenbereichen (Abs. 2)

4. Höhe der Umwehrungen (Abs. 3 und 4)

Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung

Vorbemerkungen

§ 39 Aufzüge

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Aufzüge im Inneren von Gebäuden (Abs. 1)

3. Brandschutzanforderungen an Fahrschachtwände, -türen und andere Öffnungen (Abs. 2)

4. Belüftung von Fahrschächten (Abs. 3)

5. Pflicht zum Einbau von Aufzügen (Abs. 4)

6. Anforderungen an Fahrkörbe und Aufzüge, die Krankentragen oder Rollstühle aufnehmen sollen (Abs. 5)

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Brandschutzanforderungen an Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Abs. 1)

3. Leitungsanlagen in Rettungswegen (Abs. 2)

4. Installationsschächte und -kanäle (Abs. 3)

§ 41 Lüftungsanlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Grundsatzanforderungen für Lüftungsanlagen (Abs. 1)

3. Brandschutzanforderungen an Lüftungsleitungen (Abs. 2)

4. Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern (Abs. 3)

5. Trennung von Abluft- und Abgasführung (Abs. 4)

6. Lüftungsanlagen in kleineren Nutzungseinheiten (Abs. 5)

7. Raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (Abs. 6)

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Grundsatzanforderung für Feuerungsanlagen (Abs. 1)

3. Aufstellung von Feuerstätten (Abs. 2)

4. Anforderungen an Abgasanlagen (Abs. 3)

5. Anforderungen an Brennstoffversorgungsanlagen (Abs. 4)

6. Ortsfeste Verbrennungsmotoren und Anlagen zur Wärmeerzeugung und Ableitung (Abs. 5)

§ 43 Sanitäre Anlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Wirksame Lüftung von fensterlosen Bädern und Toiletten

§ 44 Kleinkläranlagen, Gruben

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauliche Anforderungen an Kleinkläranlagen und Gruben

§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anforderungen an die vorübergehende Aufbewahrung von Abfallstoffen innerhalb von Gebäuden

§ 46 Blitzschutzanlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflicht zur Errichtung von Blitzschutzanlagen

Abschnitt 7 Nutzungsbedingte Anforderungen

Vorbemerkungen

§ 47 Aufenthaltsräume

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Höhe von Aufenthaltsräumen (Abs. 1)

3. Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen (Abs. 2)

4. Belichtung von Aufenthaltsräumen ohne Tageslicht (Abs. 3)

§ 48 Wohnungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Küchen (Abs. 1)

3. Abstellräume (Abs. 2)

4. Bäder und Toiletten (Abs. 3)

5. Rauchwarnmelder (Abs. 4)

6. Umnutzung bestehender Nutzungseinheiten in Wohnraum (Abs. 5)

§ 49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Stellplatz- und Abstellplatzbaupflicht (Abs. 1)

3. Lage der notwendigen Stellplätze (Abs. 2)

4. Stellplatzablöseverträge (Abs. 3)

5. Verwendung des Stellplatzablösebetrages (Abs. 4)

6. Spätere Herstellung oder Aussetzung der Herstellung der Stellplätze (Abs. 5)

§ 50 Barrierefreies Bauen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Barrierefreiheit von Wohnungen (Abs. 1)

3. Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Kranken, Behinderten oder alten Menschen genutzt werden (Abs. 2)

4. Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder allgemein zugänglich sind (Abs. 3)

5. Abweichungen bei unverhältnismäßigem Mehraufwand (Abs. 4)

6. Bauliche Anlagen, bauliche Anlagen, die weder eindeutig öffentlich zugänglich noch dem Wohnen zuzuordnen sind (Abs. 5)

7. Behindertengerechte Stellplätze (Abs. 6)

§ 51 Sonderbauten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Allgemeine Anforderungen an Sonderbauten (Abs. 1)

3. Nachweis der Energieeinsparung (Abs. 2)

Teil 4 Die am Bau Beteiligten

Vorbemerkungen

§ 52 Grundpflichten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der am Bau Beteiligten

§ 53 Bauherrin und Bauherr

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflichten der Bauherrin oder des Bauherrn (Abs. 1)

3. Bauherrengemeinschaften (Abs. 2)

§ 54 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Aufgaben und Pflichten der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers (Abs. 1)

3. Heranziehung von geeigneten Fachplanerinnen oder Fachplanern (Abs. 2)

§ 55 Unternehmerin und Unternehmer

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Pflichten und Aufgaben der Unternehmerin oder des Unternehmers (Abs. 1)

3. Nachweis der Eignung des Unternehmers bei besonders schwierigen Bauarbeiten (Abs. 2)

§ 56 Bauleiterin und Bauleiter

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Aufgaben der Bauleiterin oder des Bauleiters (Abs. 1)

3. Eignung der Bauleiterin oder des Bauleiters (Abs. 2)

Teil 5 Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1 Bauaufsichtsbehörden

Vorbemerkungen

§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Untere Bauaufsichtsbehörden (Abs. 1)

3. Sonderaufsicht durch den Landrat (Abs. 2)

4. Oberste Bauaufsichtsbehörde und deren Aufsichtsrechte (Abs. 3)

5. Bedienstete der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 4)

6. Umfang der Aufsicht (Abs. 5)

7. Haftungsausschluss (Abs. 6)

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2)

3. Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1)

4. Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 2 Satz 2)

5. Heranziehung von Sachverständigen (Abs. 3)

6. Betretungsrecht (Abs. 4)

7. Wirkung bauaufsichtlicher Verfügungen gegenüber Rechtsnachfolgern (Abs. 5)

8. Aufgaben und Befugnisse der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten und mitverwaltenden Gemeinden (Abs. 6)

9. Weitere Befugnisse der Gemeinden und Ämter (Abs. 7)

Abschnitt 2 Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

Vorbemerkungen

§ 59 Grundsatz

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Genehmigungspflichtige Vorhaben (Abs. 1)

3. Verhältnis zum Bauplanungsrecht

4. Umfang der Baugenehmigungspflicht

5. Anforderungen an genehmigungsfreie Vorhaben (Abs. 2)

§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Atomgesetz (Satz 1 Nr. 1)

3. Werbeanlagen (Satz 1 Nr. 2)

4. Befugnisse der Fachbehörde (Satz 2)

§ 61 Genehmigungsfreie Vorhaben

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Genehmigungsfreiheit von Gebäuden (Abs. 1 Nr. 1)

3. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Abs. 1 Nr. 2)

4. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Abs. 1 Nr. 3)

5. Anlagen der Ver- und Entsorgung (Abs. 1 Nr. 4)

6. Masten, Antennen und ähnliche Anlagen (Abs. 1 Nr. 5)

7. Behälter und Becken (Abs. 1 Nr. 6)

8. Mauern und Einfriedungen (Abs. 1 Nr. 7)

9. Private Verkehrsanlagen (Abs. 1 Nr. 8)

10. Aufschüttungen und Abgrabungen (Abs. 1 Nr. 9)

11. Bauliche Anlagen u. a. zur Freizeitgestaltung (Abs. 1 Nr. 10)

12. Tragende und nichttragende Bauteile (Abs. 1 Nr. 11)

13. Werbeanlagen (Abs. 1 Nr. 12)

14. Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen (Abs. 1 Nr. 13)

15. Plätze (Abs. 1 Nr. 14)

16. Sonstige bauliche Anlagen (Abs. 1 Nr. 15)

17. Nutzungsänderungen (Abs. 2)

18. Instandhaltungsarbeiten (Abs. 3)

§ 62 Bauanzeigeverfahren

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Voraussetzungen (Abs. 1)

3. Eingangsbestätigung (Abs. 2)

4. Baubeginn (Abs. 3)

5. Bauuntersagung (Abs. 4)

6. Anwendbare Verfahrensvorschriften (Abs. 5)

Abschnitt 3 Genehmigungsverfahren

Vorbemerkungen

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Voraussetzungen (Abs. 1)

3. Erklärung des Entwurfsverfassers (Abs. 2)

4. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsbehörde (Abs. 3)

5. Entscheidung über den Bauantrag (Abs. 4)

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsbehörde

§ 65 Bauvorlageberechtigung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauvorlagen des Entwurfsverfassers (Abs. 1)

3. Bauvorlageberechtigung (Abs. 2 bis 4)

§ 65a Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Allgemeine Voraussetzungen für eine Eintragung (Abs. 1)

3. Eintragung bei auswärtigen Abschlüssen (Abs. 2 bis 4)

§ 65b Eintragungsverfahren für Antragstellende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Form und Verfahren der Eintragung

§ 65c Ausgleichsmaßnahmen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung als Ausgleichsmaßnahmen

§ 65d Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anzeigepflicht bei vorübergehender und gelegentlicher Tätigkeit in Brandenburg

§ 66 Bautechnische Nachweise

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Erfordernis bautechnischer Nachweise (Abs. 1)

3. Besondere und zusätzliche Qualifikationen (Abs. 2)

4. Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes (Abs. 3)

5. Entbehrlichkeit der Prüfung (Abs. 4)

6. Listenführung (Abs. 5)

§ 67 Abweichungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Zulassung von Abweichungen (Abs. 1 Satz 1)

3. Technische Baubestimmungen (Abs. 1 Satz 2)

4. Formelle Voraussetzungen (Abs. 2)

5. Einvernehmen der Gemeinde (Abs. 3)

6. Abweichungen bei genehmigungsfreien Vorhaben (Abs. 4)

§ 68 Bauantrag, Bauvorlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauantrag (Abs. 1)

3. Bauvorlagen (Abs. 2)

4. Darstellung der baulichen Anlage auf dem Grundstück (Abs. 3)

5. Zustimmung des Grundstückseigentümers (Abs. 4)

§ 69 Behandlung des Bauantrags

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Eingangsprüfung (Abs. 1)

3. Nachforderung von Bauvorlagen (Abs. 2 Satz 1)

4. Rücknahmefiktion des Bauantrags (Abs. 2 Satz 2)

5. Trägerbeteiligung (Abs. 3 und 4)

6. Anhörungstermin (Abs. 5)

7. Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde (Abs. 6)

§ 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Verfahrensrechtlicher Nachbarbegriff (Abs. 1)

3. Beteiligungspflicht (Abs. 2)

4. Zustimmung des Nachbarn (Abs. 3)

5. Akteneinsichtsrecht des Nachbarn (Abs. 4)

6. Zustellung der Entscheidung (Abs. 5)

7. Bekanntmachung von Bauvorhaben auf Antrag (Abs. 6)

8. Öffentlichkeitsbeteiligung (Abs. 7)

9. Bekanntmachung und Auslegung (Abs. 8, 9)

10. Bekanntmachung der Baugenehmigung (Abs. 10)

11. Beteiligung nach dem VwVfG (Abs. 11)

§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1)

3. Anhörung der Gemeinde (Abs. 2)

4. Genehmigung und Ersatzvornahme (Abs. 3 und 4)

5. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Widerspruchsbehörde (Abs. 5)

§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Baugenehmigung (Abs. 1 Satz 1)

3. Konzentrationswirkung (Abs. 1 Satz 2)

4. Ausnahmen von der Konzentrationswirkung (Abs. 1 Sätze 3 und 4)

5. Umweltauswirkungen nach UVPG (Abs. 1 Satz 5)

6. Beifügung von Nebenbestimmungen (Abs. 2)

7. Sicherheitsleistung (Abs. 2 Satz 1)

8. Beseitigung befristet genehmigter Anlagen (Abs. 2 Satz 2)

9. Rückbauverpflichtung (Abs. 2 Sätze 3 und 4)

10. Übermittlung der Baugenehmigung an den Bauherrn (Abs. 3)

11. Rechtsnachfolge (Abs. 4)

12. Private Rechte Dritter (Abs. 5)

13. Unterrichtung der Gemeinde und des Entwurfsverfassers (Abs. 6)

14. Baubeginn (Abs. 7 Satz 1)

15. Baufreigabevorbehalt (Abs. 7 Satz 2)

16. Baubeginnsanzeige (Abs. 8)

17. Grundflächenabsteckung und Einmessung (Abs. 9)

18. Vorhaltung der Bauvorlagen auf der Baustelle (Abs. 10)

§ 72a Typengenehmigung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anwendungsbereich (Abs. 1)

3. Geltungsdauer und Verfahren (Abs. 2 – 5)

§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Geltungsdauer von Baugenehmigung; Teilbaugenehmigung und Vorbescheid (Abs. 1)

3. Geltungsdauer bei planfestgestellten Vorhaben (Abs. 2)

§ 74 Teilbaugenehmigung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Voraussetzungen und Rechtswirkungen

§ 75 Vorbescheid

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Voraussetzungen des Vorbescheids (Abs. 1)

3. Verfahren und Bauvorlagen (Abs. 2, Abs. 1 Satz 2)

4. Geltungsdauer (Abs. 3)

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Begriff (Abs. 1)

3. Ausführungsgenehmigung (Abs. 2)

4. Verfahren (Abs. 3 bis 5, Abs. 6 Satz 4, Abs. 9)

5. Aufstellungsanzeige und Vorbehalt der Gebrauchsabnahme (Abs. 6)

6. Auflagen und Untersagung (Abs. 7)

7. Nachabnahme (Abs. 8)

§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Zustimmungsverfahren (Abs. 1 bis 4)

3. Kenntnisgabeverfahren (Abs. 5)

Abschnitt 4 Bauaufsichtliche Maßnahmen

Vorbemerkungen

§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Erläuterungen

§ 79 Einstellung von Arbeiten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Einstellung von Arbeiten (Abs. 1)

3. Versiegelung und amtlicher Gewahrsam (Abs. 2)

§ 80 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Baubeseitigung (Abs. 1 Satz 1)

3. Nutzungsuntersagung (Abs. 1 Satz 2)

4. Versiegelung bei untersagter Nutzung (Abs. 1 Satz 3)

5. Beseitigung verfallsbedrohter baulicher Anlagen (Abs. 2)

§ 81 Anpassung bestehender baulicher Anlagen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Anpassung bestehender baulicher Anlagen (Abs. 1)

3. Anpassung bei wesentlichen Änderungen (Abs. 2)

Abschnitt 5 Bauüberwachung

Vorbemerkungen

§ 82 Bauüberwachung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1)

3. Bauüberwachung durch Prüfingenieure und qualifizierte Brandschutzplaner (Abs. 2)

4. Probenentnahme und Probenprüfung (Abs. 3)

5. Einblick in Bauunterlagen (Abs. 4)

6. Meldung an die Marktüberwachungsbehörde (Abs. 5)

§ 83 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bauzustandsanzeigen (Abs. 1)

3. Anzeige der Nutzungsaufnahme (Abs. 2 Satz 1)

4. Vorzulegende Bescheinigungen (Abs. 2 Satz 2)

5. Benutzung der baulichen Anlage (Abs. 2 Satz 3)

6. Abnahme u. a. von Feuerstätten (Abs. 2 Satz 4)

Abschnitt 6 Baulasten

§ 84 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Gegenstand der Baulast (Abs. 1)

3. Schriftform und Beglaubigung (Abs. 2)

4. Verzicht auf Baulasten (Abs. 3)

5. Baulastenverzeichnis (Abs. 4)

6. Einsicht in das Baulastenverzeichnis (Abs. 5)

7. Fortgeltung der Grunddienstbarkeiten (Abs. 6)

Teil 6 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften

Vorbemerkungen

§ 85 Ordnungswidrigkeiten

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Bußgeldtatbestände (Abs. 1 und 2)

3. Höhe des Bußgeldes (Abs. 3)

4. Zuständigkeit (Abs. 4)

§ 86 Rechtsvorschriften

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Einzelne Ermächtigungen (Abs. 1 bis 7)

§ 86a Technische Baubestimmungen

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Technische Baubestimmungen (Abs. 1)

3. Vorgaben zu Inhalt und Gliederung von Technischen Baubestimmungen (Abs. 2 und 3)

4. Liste nach § 17 Abs. 3 (Abs. 4)

5. Aufgabe und Funktion des Deutschen Instituts für Bautechnik (Abs. 5)

§ 87 Örtliche Bauvorschriften

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Einzelne Ermächtigungsgrundlagen (Abs. 1 bis 7)

3. Verfahren zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung örtlicher Bauvorschriften (Abs. 8 und 9)

4. Gestalterische Anforderungen an örtliche Bauvorschriften (Abs. 10)

§ 88 Übergangsvorschriften

Erläuterungen

1. Allgemeines

2. Einzelne Übergangsvorschriften (Abs. 1 bis 8)

Stichwortverzeichnis

Fußnoten

Die neue Brandenburgische Bauordnung

E-Book-Fassung

bearbeitet

von

Dr. Matthias Semtner

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam

Ruben Langer

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam

Dr. Katja Frey

Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam

Volker Reimus (bis zur 4. Auflage)

Vorsitzender Richter

am Verwaltungsgericht Potsdam a.D.

5. Auflage, 2024

Impressum

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8073-2907-9

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Telefon +49 (0)800/2183 - 333

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Vorwort

In den vergangenen Jahren hat die Brandenburgische Bauordnung eine Reihe von Änderungen erfahren. Das gibt Veranlassung zu einer weiteren Neuauflage des von der Praxis sehr gut angenommenen Handkommentars. Für diese 5. Auflage hat – nach dem Ausscheiden des hochgeschätzten Kollegen Volker Reimus – Frau Dr. Katja Frey die Kommentierung übernommen.

Die erste wesentliche Änderung nach Erscheinen der Vorauflage des Kommentars erfolgte mit dem Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher, bauberufsrechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 25), mit der die Anpassung der Brandenburgischen Bauordnung an das europäische Bauproduktenrecht vollzogen wurde. Grund der Änderung war, dass der EuGH mit seinem Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 entschieden hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre binnenmarktbezogenen Verpflichtungen aus den Unionsverträgen verletzt hatte.

Mit dem Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44) sollte die Bauordnung an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst werden, um schneller, effizienter und nachhaltiger bauen zu können. Das betrifft die Anpassung an die von der Bauministerkonferenz im Jahre 2019 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung, die Nachhaltigkeit (Bauen mit Holz und Elektromobilität), das Leben auf dem Land – Tierhaltung und Gartenbau (Mobilställe und Gewächshäuser), die Wirtschaft (Bauvorlageberechtigung, Typengenehmigung, bautechnische Nachweise, Mobilfunkausbau und Wassertourismus) und schließlich den Bürokratieabbau (Genehmigungsfreistellungen, Abbau bürokratischer Belastungen, Belebung ländlicher Räume, Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren und die Digitalisierung).

Zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 9. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5) hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, um dem gestiegenen Bedarf nach mobilen Datendiensten und dem erforderlichen Aufbau des 5 G-Netzes, verbunden mit Versorgungsauflagen für die Mobilfunkbetreiber, die entsprechende Lizenzen erworben haben, gerecht zu werden.

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Brandenburgische Bauordnung an die von der Bauministerkonferenz in den Jahren 2021 und 2022 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung (Nachverdichtung und Barrierefreiheit) sowie an bundesrechtliche Vorgaben anzupassen, europarechtliche Akte umzusetzen (Vertragsverletzungsverfahren und SEVESO-III-Richtlinie) sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Ausbau erneuerbarer Energie zu beschleunigen bzw. zu erleichtern.

Der Handkommentar ist weiterhin in erster Linie für die Praxis geschrieben. Dabei können die Erläuterungen schon wegen des zu beschränkenden Umfangs – wie bisher auch – naturgemäß nicht alle Problemstellungen aufzeigen, die die Anwendung des vielschichtigen Bauordnungsrechts oftmals mit sich bringt.

Für die mit dem brandenburgischen Bauordnungsrecht Befassten, seien es die Bauherrinnen und Bauherren selbst, ihre Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie Bauleiterinnen und Bauleiter oder die Bediensteten der Bauaufsichtsbehörden, ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie der Verwaltungsgerichte des Landes besonders wichtig, da diese die Auslegung und damit die Anwendung der Brandenburgischen Bauordnung maßgeblich bestimmen. Deshalb ist diese Rechtsprechung – so weit wie möglich – in die Kommentierung eingeflossen.

Die Autoren danken Herrn Dipl. Ing. Thomas Krug (Potsdam) für die Anfertigung der Abbildungen zu § 6.

Die Verfasser bedanken sich im Voraus für Hinweise, Kritik und Anregungen.

Es haben bearbeitet:

§§ 1 bis 16, §§ 26 bis 32a, § 84 Langer,

§§ 16a bis 25, §§ 33 bis 56, §§ 85 bis 88 Dr. Semtner,

§§ 57 bis 83 Dr. Frey.

Potsdam, im Mai 2024

Dr. Matthias Semtner

Ruben Langer

Dr. Katja Frey

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Brandenburgische Bauordnung

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffe

§ 3

Allgemeine Anforderungen

Teil 2

Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4

Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5

Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6

Abstandsflächen, Abstände

§ 7

Teilung von Grundstücken

§ 8

Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

Teil 3

Bauliche Anlagen

Abschnitt 1

Gestaltung

§ 9

Gestaltung

§ 10

Anlagen der Außenwerbung

Abschnitt 2

Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11

Baustelle

§ 12

Standsicherheit

§ 13

Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14

Brandschutz

§ 15

Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 16

Verkehrssicherheit

§ 16a

Bauarten

Abschnitt 3

Bauprodukte

§ 16b

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 16c

Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

§ 17

Verwendbarkeitsnachweise

§ 18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 19

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 20

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21

Übereinstimmungsbestätigung

§ 22

Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers

§ 23

Zertifizierung

§ 24

Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

§ 25

Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Abschnitt 4

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

§ 26

Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 27

Tragende Wände, Stützen

§ 28

Außenwände

§ 29

Trennwände

§ 30

Brandwände

§ 31

Decken

§ 32

Dächer

§ 32a

Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern

Abschnitt 5

Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33

Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34

Treppen

§ 35

Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 36

Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37

Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38

Umwehrungen

Abschnitt 6

Technische Gebäudeausrüstung

§ 39

Aufzüge

§ 40

Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle

§ 41

Lüftungsanlagen

§ 42

Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 43

Sanitäre Anlagen

§ 44

Kleinkläranlagen, Gruben

§ 45

Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 46

Blitzschutzanlagen

Abschnitt 7

Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 47

Aufenthaltsräume

§ 48

Wohnungen

§ 49

Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder

§ 50

Barrierefreies Bauen

§ 51

Sonderbauten

Teil 4

Die am Bau Beteiligten

§ 52

Grundpflichten

§ 53

Bauherrin und Bauherr

§ 54

Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser

§ 55

Unternehmerin und Unternehmer

§ 56

Bauleiterin und Bauleiter

Teil 5

Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1

Bauaufsichtsbehörden

§ 57

Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

§ 58

Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden

Abschnitt 2

Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 59

Grundsatz

§ 60

Vorrang anderer Gestattungsverfahren

§ 61

Genehmigungsfreie Vorhaben

§ 62

Bauanzeigeverfahren

Abschnitt 3

Genehmigungsverfahren

§ 63

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64

Baugenehmigungsverfahren

§ 65

Bauvorlageberechtigung

§ 65a

Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten

§ 65b

Eintragungsverfahren für Antragstellende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 65c

Ausgleichsmaßnahmen

§ 65d

Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren

§ 66

Bautechnische Nachweise

§ 67

Abweichungen

§ 68

Bauantrag, Bauvorlagen

§ 69

Behandlung des Bauantrags

§ 70

Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit

§ 71

Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

§ 72

Baugenehmigung, Baubeginn

§ 72a

Typengenehmigung

§ 73

Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides

§ 74

Teilbaugenehmigung

§ 75

Vorbescheid

§ 76

Genehmigung Fliegender Bauten

§ 77

Bauaufsichtliche Zustimmung

Abschnitt 4

Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 78

Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 79

Einstellung von Arbeiten

§ 80

Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

§ 81

Anpassung bestehender baulicher Anlagen

Abschnitt 5

Bauüberwachung

§ 82

Bauüberwachung

§ 83

Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

Abschnitt 6

Baulasten

§ 84

Baulasten, Baulastenverzeichnis

Teil 6

Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften

§ 85

Ordnungswidrigkeiten

§ 86

Rechtsvorschriften

§ 86a

Technische Baubestimmungen

§ 87

Örtliche Bauvorschriften

§ 88

Übergangsvorschriften

Stichwortverzeichnis

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

a. A.

anderer Ansicht

a. a. O.

am angegebenen Ort

a. F.

alte Fassung

Abb.

Abbildung

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz, Absätze

AEG

Allgemeines Eisenbahngesetz

AG

Aktiengesellschaft

Alt.

Alternative

AmtsO

Amtsordnung für das Land Brandenburg

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

Art.

Artikel

ASR

Technische Regeln für Arbeitsstätten

AtomG

Atomgesetz

AufzugsVO

Verordnung über Aufzugsanlagen

Bad.-Württ.

Baden-Württemberg

BauGB

Baugesetzbuch

BauGB-MaßnahmenG

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

BauPG

Bauproduktengesetz

BaumSchV

Baumschutzverordnung

BauNVO

Baunutzungsverordnung

BauO

Gesetz über die Bauordnung

BauPG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der EU in Bezug auf Bauprodukte

BauPVO

EU-Bauproduktenverordnung

BauROG

Bau- und Rahmenordnungsgesetz 1998

BauStellV

Verordnung über die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen

BayVBl.

Bayerische Verwaltungsblätter

BayVGH

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BBergG

Bergbaugesetz

BbgAbfBodG

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz

BbgArchG

Brandenburgisches Architektengesetz

BbgBauGebO

Brandenburgische Baugebührenordnung

BbgBauGSGV

Brandenburgische Verordnung über die Anwendung von Verordnungen nach § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes auf bauliche Anlagen

BbgBauPrüfV

Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung

BbgBauSV

Brandenburgische Bausachverständigenverordnung

BbgBauVorlV

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

BbgBeBauV

Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung

BbgBestG

Brandenburgisches Bestattungsgesetz

BbgBGG

Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

BbgBO

Brandenburgische Bauordnung

BbgBQFG

Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

BbgCWPV

Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung

BbgDSchG

Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz

BbgDSG

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg

BbgEltBauV

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg

BbgFeuV

Brandenburgische Feuerungsverordnung

BbgGStV

Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung

BbgHAV

Brandenburgische Hersteller- und Anwenderverordnung

BIngG

Brandenburgisches Ingenieurgesetz

BbgKPBauV

Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung

BbgKVerf

Brandenburgische Kommunalverfassung

BbgNatSchAG

Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

BbgNRG

Brandenburgisches Nachbargesetz

BbgPolG

Brandenburgisches Polizeigesetz

BbgPrüfSV

Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung

BbgPÜZAV

Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht im Land Brandenburg

BbgSGPrüfV

Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung

BbgStrG

Brandenburgisches Straßengesetz

BbgÜTV

Brandenburgische Bautätigkeitenüberwachungsverordnung

BbgÜZV

Brandenburgische Übereinstimmungszeichenverordnung

BbgVBauV

Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung

BbgVerf

Verfassung des Landes Brandenburg

BbgVStättV

Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung

BbgVwGG

Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz

BbgWBauPV

Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung

BbgWEAAbG

Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetzes

BbgWG

Brandenburgisches Wassergesetz

BekanntV

Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen

Beschl.

Beschluss

betr.

betreffend

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGG

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

BGH

Bundesgerichtshof

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV

Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz

1. BImSchV

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)

4. BImSchV

Vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen)

BKleingG

Bundeskleingartengesetz

Bl.

Blatt

Bln

Berlin

Bln-Bbg

Berlin-Brandenburg

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BRS

Baurechtssammlung

Buchst.

Buchstabe(n)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

BWaldG

Bundeswaldgesetz

bzw.

beziehungsweise

CE-Zeichen

Zeichen der Europäischen Union

d.h.

das heißt

DIfBt

Deutsches Institut für Bautechnik

DHHN

Deutsches Haupt-Höhen-Netz

DIN

Deutsches Institut für Normung

DÖV

Die öffentliche Verwaltung

DSGVO.

Datenschutz-Grundverordnung

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

DVP

Deutsche Verwaltungspraxis

EAG Bau

Europarechtsanpassungsgesetz Bau

EEWärmeG

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

EGBGB

Einführungsgesetz zum BGB

EltVTR

Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen

EnEV

Energieeinsparverordnung

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

ESG

Einscheibensicherheitsglas

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EVerkVerwG

Eisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz

evtl.

eventuell

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

f., ff.

folgende, fortfolgende

Feldhaus

Immissionsschutzrecht, Kommentar, Loseblattsammlung

FStrG

Bundesfernstraßengesetz

GBO

Grundbuchordnung

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GebGBbg

Gebührengesetz für das Land Brandenburg

GEG

Gebäudeenergiegesetz

GemHV

Gemeindehaushaltsverordnung

GewArch

Gewerbearchiv

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO

Gemeindeordnung

GS-Zeichen

Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“

GSPG

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

GVBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

HeizAnlV

Heizungsanlagenverordnung

HeizkostenV

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

HessVGH

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Hinweis-Z.Ri

Hinweiszeichenrichtlinie

HmbKliSchG

Hamburgisches Klimaschutzgesetz

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

i. d. F.

in der Fassung

i. S.

im Sinne

i. V. m.

in Verbindung mit

Jäde MBO 2002

Musterbauordnung (MBO 2002), 2003

Jäde u. a.

Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/Radeisen, Bauordnungsrecht Brandenburg, Kommentar, Loseblattsammlung

KAG

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Kopp/Schenke, VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 29. Auflage 2023

Kopp/Ramsauer, VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 24. Auflage 2023

krit.

kritisch

KrWG

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen

KÜO

Kehr- und Überprüfungsverordnung

LSolarG

Landessolargesetz

LBO

Landesbauordnung

LKrO

Landkreisordnung

LKV

Landes- und Kommunalverwaltung

LImSchG

Landesimmissionsschutzgesetz

LOG

Landesorganisationsgesetz

LTB

Liste der Technischen Baubestimmungen

LT-Drs.

Landtags-Drucksache

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LWaldG

Waldgesetz des Landes Brandenburg

LZG

Landeszustellungsgesetz

m; mm

Meter; Millimeter

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

Mampel

Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, Materielles Recht, 1994

MBO

Musterbauordnung

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

MIR

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

MLAR

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

M-LüAR

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen

MV

Mecklenburg-Vorpommern

MVV TB 2023/1

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2023/1

n. F.

neue Fassung

Nds

Niedersachsen, niedersächsisch

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

Nr.

Nummer(n)

NRW

Nordrhein-Westfalen

NVwZ

Neue Zeitschrift für das Verwaltungsrecht

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für das Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport

o. Ä.

oder Ähnliches

OBG

Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

OLG

Oberlandesgericht

Otto

Otto, Brandenburgische Bauordnung, 5. Auflage 2021

OVG

Oberverwaltungsgericht

OVG MV

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

OVG BlnBbg

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

OVG Bbg

Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg

OVG NRW

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

OVG Rh.-Pf.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

OVG Saarl.

Oberverwaltungsgericht Saarland

OVG S-A

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

OVGE

Entscheidungen des OVG NRW

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

ProdSG

Produktsicherheitsgesetz

PÜZ-Stellen

Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

RbBH

Richtlinie für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau

Rn.

Randnummer(n)

Rs.

Rechtssache

Rspr.

Rechtsprechung

Saarl.

Saarland

SächsOVG

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

SächsVBl.

Sächsische Verwaltungsblätter

Simon/Busse

Bayerische Bauordnung, Kommentar, Loseblattsammlung

sog.

sogenannt

SprengG

Sprengstoffgesetz

st.

ständige(r)

StGB

Strafgesetzbuch

str.

strittig

StVG

Straßenverkehrsgesetz

StVO

Straßenverkehrsordnung

TFaV

Verordnung über technische Bühnen-, Hallen und Studiofachkräfte

TKG

Telekommunikationsgesetz

ThürOVG

Thüringisches Oberverwaltungsgericht

TrinkwV

Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe

TÜV

Technischer Überwachungs-Verein

TVG

teilvorgespanntes Glas

u. a.

und andere

u. U.

unter Umständen

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

ÜAnLG

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Ü-Zeichen

Übereinstimmungszeichen

ÜZV

Verordnung über das bauaufsichtliche Übereinstimmungszeichen

v.

von, vom

VBlBW

Verwaltungsblätter Baden-Württemberg

VDI-Richtlinie

Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure

VerfG Bbg

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

VermLiegG

Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg

VG

Verwaltungsgericht

VGH Bad.-Württ.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

vgl.

vergleiche

VgMvG

Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz

VOB/B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

VSG

Verbundsicherheitsglas

VVBbgBauVorlV

Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung

VVBbgBO

Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung

VVTB

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwRR

VerwaltungsRechtsReport

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVfGBbg

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg

VwVGBbg

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg

VwZG

Verwaltungszustellungsgesetz

WaStrG

Wasserstraßengesetz

WEG

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

WHG

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes

WoFLV

Verordnung zur Berechnung der Wohnbaufläche

z. B.

zum Beispiel

ZfBR

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

ZPO

Zivilprozessordnung

ZVG

Zwangsversteigerungsgesetz

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)[1]

i.d.F. der Bek. vom 15.11.2018 (GVBl. I Nr. 39),

zuletzt geändert durch G vom 28.9.2023 (GVBl. I Nr. 18)

Teil 1Allgemeine Vorschriften

Vorbemerkung zu §§ 1 bis 3

Teil 1 der BbgBO enthält die allgemeinen Vorschriften mit den Regelungen zum Anwendungsbereich dieses Gesetzes sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen baurechtlichen Vorschriften (Rechtsverordnungen und örtliche Bauvorschriften), zu den wesentlichen Begriffsbestimmungen, die maßgeblich für die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Vorschriften sind, sowie in § 3 insbesondere die Generalklausel des Bauordnungsrechts.

§ 1Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für

Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude,

Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude,

Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,

Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,

Kräne, mit Ausnahme von Kranbahnen und Unterstützungen,

Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden,

Anschläge und Lichtwerbung an dafür genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen,

Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen,

Auslagen und Dekorationen in Fenstern und Schaukästen,

Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes,

Parkanlagen und andere Grünflächen, die öffentliche Einrichtungen sind, sowie Friedhöfe, mit Ausnahme von Gebäuden,

Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasserfahrzeuge genutzt werden können und sollen,

Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben.

Erläuterungen

1.

Allgemeines

1

2.

Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

2 – 4

a)

bauliche Anlagen und Bauprodukte

2

b)

Grundstücke

3

c)

andere Anlagen und Einrichtungen

4

3.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2)

5 – 31

a)

Anlagen des öffentlichen Verkehrs (Abs. 2 Nr. 1)

6 – 14

b)

Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen (Abs. 2 Nr. 2)

15

c)

öffentliche Versorgungsleitungen (Abs. 2 Nr. 3)

16 – 18

d)

Rohrleitungen für den Ferntransport von Stoffen (Abs. 2 Nr. 4)

19

e)

Kräne (Abs. 2 Nr. 5)

20

f)

Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden (Abs. 2 Nr. 6)

21

g)

Werbemittel und Dekorationen (Abs. 2 Nrn. 7 bis 10)

22 – 25

h)

Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Friedhöfe (Abs. 2 Nr. 11)

26 – 31

i)

als Wasserfahrzeuge genutzte Sport- und Charterboote (Abs. 2 Nr. 12)

27 – 29

j)

Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben (Abs. 2 Nr. 13)

30, 31

1.Allgemeines

1

Die Regelungen in § 1 bestimmen den sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen baurechtlichen Vorschriften (Rechtsverordnungen und örtliche Bauvorschriften), die der Landesgesetzgeber nach der ihm zukommenden Kompetenz auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts regelt. Von der Regelung des sachlichen Geltungsbereiches des Bauordnungsrechts zu trennen ist die Frage, ob die Gegenstände, an die materiellrechtliche Anforderungen gestellt sind, auch dem formellen Bauaufsichtsrecht, etwa der Baugenehmigungspflicht (§§ 59 ff.), unterliegen. Die materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts sind auch in anderen als dem bauaufsichtlichen Verfahren anzuwenden, wenn bauliche Vorhaben oder Maßnahmen einem Verfahren nach anderen Vorschriften (z. B. nach §§ 4 ff. BImSchG) unterfallen. Räumlicher Geltungsbereich der BbgBO ist – was aus dem Charakter des Landesrechts folgt – das Gebiet des Landes Brandenburg.

2.Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

a)bauliche Anlagen und Bauprodukte

2

Nach Abs. 1 Satz 1 erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich der BbgBO auf bauliche Anlagen und Bauprodukte. Den Begriff der baulichen Anlage definiert § 2 Abs. 1 legal; diese Vorschrift bestimmt zugleich diejenigen Anlagen, die als bauliche Anlagen i. S. d. Gesetzes gelten. Welche Baustoffe, Bauteile oder Anlagen Bauprodukte sind, regelt § 2 Abs. 10 unter Verweis auf das Unionsrecht in Umsetzung der europarechtlichen Bauproduktenverordnung. Erfasst vom Anwendungsbereich sind jegliche bauliche Anlagen im Geltungsbereich der BbgBO, es sei denn, der Gesetzgeber hat einzelne bauliche Anlagen – wie in § 1 Abs. 2 – ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Unerheblich für den sachlichen Anwendungsbereich ist die Frage, in wessen Eigentum die baulichen Anlagen stehen, soweit sie als solche nicht ausdrücklich – z. B. öffentliche Verkehrsanlagen – von der Anwendung ausgenommen sind.

b)Grundstücke

3

Die BbgBO gilt nach Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz weiter für Grundstücke, an die die BbgBO (insbesondere im Teil 2, §§ 4 ff.) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften Anforderungen stellen. Eine Legaldefinition des Grundstücks enthält die BbgBO nicht. Zur Bestimmung des Grundstücksbegriffs ist regelmäßig – und obgleich begrifflich nicht identisch insoweit übereinstimmend mit dem Bauplanungsrecht – vom Grundstücksbegriff im bürgerlich-rechtlichen Sinn, also dem Buchgrundstück (formeller Grundstücksbegriff) auszugehen; verschiedene Vorschriften der BbgBO beziehen sich auch offensichtlich auf das Buchgrundstück, vgl. z. B. § 6. Das Buchgrundstück (§§ 3 und 4 Grundbuchordnung) ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist, ohne Rücksicht darauf, wie es genutzt wird, und ob es eine wirtschaftliche Einheit mit anderen Grundstücken bildet. Abzugrenzen hiervon ist der liegenschaftsrechtliche Begriff des Flurstücks. Flurstück ist nach § 8 Abs. 3 BbgVermG ein – in der Regel nach vermessungstechnischen Gesichtspunkten durch eine geschlossene Linie – bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster geometrisch eindeutig unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Ein Buchgrundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen; besteht das Buchgrundstück aus einem Flurstück, spricht man i. S. d. bürgerlichen Rechts vom „Idealgrundstück“, anderenfalls wird es „zusammengesetztes Grundstück“ genannt. Daneben existiert der Begriff des Grundstücks im wirtschaftlichen Sinne. Hiermit werden zusammenhängende Bodenflächen bezeichnet, die nach der Verkehrsanschauung eine wirtschaftliche Einheit bilden und demselben Eigentümer gehören. Ein Wirtschaftsgrundstück kann aus mehreren Buchgrundstücken oder -teilen bestehen. Eine Anknüpfung hieran dürfte bei der Anwendung des Bauordnungsrechts (ausnahmsweise) geboten sein, wenn ansonsten, d. h. bei einem Festhalten am Buchgrundstück, handgreiflich verfehlte oder grob unangemessene Ergebnisse erzielt würden (so BVerwG zum bauplanungsrechtlichen Grundstücksbegriff, Beschl. v. 11.4.1990 – 4 B 62.90 –, BRS 50 Nr. 108).

c)andere Anlagen und Einrichtungen

4

Die BbgBO gilt schließlich nach Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz für andere Anlagen und Einrichtungen, sofern an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt sind. Andere Anlagen i. S. d. Vorschrift sind z. B. Anlagen der Außenwerbung nicht-baulicher Art (z. B. Bemalungen, Beschriftungen, Werbefahnen; § 10 Abs. 1). Andere Einrichtungen sind etwa Baustelleneinrichtungen (§ 11) oder Kinderspielplätze (§ 8).

3.Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2)

5

Nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO fallen die in Absatz 2 bestimmten baulichen oder anderen Anlagen und Einrichtungen, die hinreichenden materiell-rechtlichen Anforderungen und ggf. auch speziellen verfahrensrechtlichen Anforderungen (Zulassungen) in fachgesetzlichen Regelungen unterworfen sind und die daher der Bauordnung nicht unterstellt werden müssen. Die landesrechtliche Freistellung der genannten Anlagen vom Anwendungsbereich der BbgBO besagt hingegen nicht, ob diese Anlagen, soweit sie bodenrechtliche Relevanz (§ 29 BauGB) haben, dem Geltungsbereich des Bauplanungsrechts unterliegen.

a)Anlagen des öffentlichen Verkehrs (Abs. 2 Nr. 1)

6

Vom Anwendungsbereich der BbgBO freigestellt sind zunächst gemäß Nr. 1 der Vorschrift Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben. Von Nr. 1 werden unterschiedslos alle öffentlichen Verkehrsanlagen erfasst, gleichviel, ob es sich um Anlagen des Straßenverkehrs, der Schifffahrt, des Luftverkehrs oder des Straßenbahn- oder Eisenbahnverkehrs handelt, sofern diese Anlagen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Damit wird zugleich deutlich, dass derartige Anlagen, die als Privatanlagen betrieben werden, wie etwa private Flughäfen, private Anlegestellen oder Werkseisenbahnen, der Anwendung der BbgBO unterfallen.

7

Gebäude (vgl. hierzu die Legaldefinition § 2 Abs. 2) verbleiben – durch Ausnahme von der Ausnahme – im Anwendungsbereich der Bauordnung. Die vormals unter Nr. 1 ebenfalls aufgeführten Seilbahnen (seinerzeit in Umsetzung der Richtlinie 200/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr, ABl. Nr. L 106 vom 3.5.2000 S. 21) sind mit dem Gesetz vom18.12.2020 aus der Rückausnahme herausgenommen worden. Die Einbeziehung der öffentlichen Seilbahnen in den Anwendungsbereich der BbgBO hatte indes keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Praxis, weil derartige Seilbahnen im Land Brandenburg nicht existierten. Die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG macht im Übrigen ein eigenes Landesseilbahngesetz erforderlich.

8

Hinsichtlich öffentlicher Straßen ist auf die – klarstellende – Anknüpfung an einen fachrechtlichen Widmungsakt durch den Gesetzgeber verzichtet worden, da das jeweilige Fachrecht diejenigen Verkehrsanlagen benennt, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Maßgebend hierfür sind die straßenrechtlichen Regelungen des BbgStrG bzw. FStrG. So regelt § 6 BbgStrG die Widmung. Eine Straße ist im Regime des Landesstraßenrechts auch dann öffentlich, wenn sie nach Maßgabe des § 48 Abs. 7 BbgStrG als gewidmet gilt. Mangels Widmung zum öffentlichen Verkehr unterfallen dem Anwendungsbereich der BbgBO mithin die und Wege auf den Grundstücken selbst, aber auch etwa ein allgemein zugänglicher privater Parkplatz eines Einkaufszentrums oder auch Privatstraßen. Gleiches gilt für private Feld- und Waldwege (vgl. zur fehlenden Öffentlichkeit eines Weges: VG Cottbus, Urt. v. 10.8.2018 – 3 K 1922/15 –, juris). Diese privaten Verkehrsanlagen fallen damit in den Anwendungsbereich der BbgBO, sie werden aber unter den Voraussetzungen gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 8 genehmigungsfrei gestellt. Die aktuelle Nutzung der Verkehrsanlage ist indes für die Eigenschaft als öffentliche Verkehrsanlage nicht maßgeblich; erforderlich ist eine förmliche Entwidmung oder eine Freistellung.

9

Bestandteile der Straße sind – vgl. im Einzelnen § 2 Abs. 2 BbgStrG bzw. § 1 Abs. 4 FStrG – der Straßenkörper (hierzu zählen insbesondere auch Brücken, Tunnel, Dämme, Gräben, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen, Parkplätze, Parkbuchten, Rad- und Gehwege), der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör (z. B. Verkehrsleiteinrichtungen und Bepflanzungen) sowie die überwiegend der Straßenbauverwaltung dienenden Nebenanlagen (z. B. Straßenmeistereien, Lagerplätze, Hilfsbetriebe). Gerade hinsichtlich der vorgenannten Nebenanlagen ist jedoch die Ausnahme des Abs. 1 Nr. 1 zu beachten, wonach dem Anwendungsbereich der BbgBO diejenigen Bestandteile der öffentlichen Straßen unterworfen sind, die Gebäude sind. Der Begriff des Gebäudes ist legal definiert in § 2 Abs. 2 (vgl. Rn. 18 ff. zu § 2).

10

Andere öffentliche Verkehrsanlagen sind Anlagen, die der öffentlichen oder privaten Beförderung von Personen oder Gütern auf dem Land, dem Wasser oder in der Luft dienen. Sie stellen öffentliche Verkehrsanlagen dar, soweit sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder dienen. Nebenanlagen sind die zur Errichtung, zum Betrieb oder zur Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen notwendigen Anlagen; auch insoweit ist die nähere Bestimmung der jeweiligen fachgesetzlichen Regelung zu entnehmen. Wie bei öffentlichen Straßen unterfallen die zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsanlagen gehörenden Gebäude dem Anwendungsbereich der Bauordnung, wenngleich wiederum bundesrechtliche Regelungen namentlich für planfeststellungsbedürftige Verkehrsanlagen dafür sorgen, dass diese sowohl dem planungsrechtlichen Zugriff der Gemeinden als auch der bauaufsichtlichen Genehmigungszuständigkeit entzogen sind.

11

Zu den öffentlichen Verkehrsanlagen i. S. d. Vorschrift zählen erstens die öffentlichen Bahnanlagen und ihre Nebenanlagen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes obliegt die Ausübung der Eisenbahnaufsicht einschließlich der technischen Aufsicht sowie der Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes dem Eisenbahn-Bundesamt. Die hinreichende Prüfung der Zulässigkeit dieser Anlagen wird durch das regelmäßig erforderliche Planfeststellungsverfahren sichergestellt. Betriebsanlagen sind die Schienenwege der Eisenbahn einschließlich der für deren Betrieb notwendigen Anlagen und der Bahnstromfernleitungen (vormals Legaldefinition in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG i.d.F. des Gesetzes vom 27.12.1993, BGBl. I S. 2378, 2401). Der Begriff der Betriebsanlagen umfasst (unter Berücksichtigung von § 4 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung) alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen der Bahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Abwicklung und Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs dienen. Dazu zählen auch Nebenbetriebseinrichtungen sowie sonstige Anlagen, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern. Es geht bei der (objektiven) Zuordnung zur Bahnanlage – und damit bei der Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Bauordnung – um die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und den räumlichen Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 – 11 A 2.96 –, NVwZ 1997, 920; OVG Bbg, Beschl. v. 24.1.2002 – 3 B 361/00.Z –).

12

Auch wenn Eisenbahnanlagen – unter der Voraussetzung, dass sie ihre fachplanerische Zweckbindung nicht verloren haben – zu bahnfremden Zwecken genutzt werden, eröffnet sich hierdurch nicht der Anwendungsbereich des Bauordnungsrechts (vgl. zur Anwendbarkeit des Bauordnungsrechts auf die zeitweise bahnfremde Nutzung einer zu einem öffentlichen Güterbahnhof gehörenden Ladestraße: OVG NRW, Beschl. v. 9.9.1994 – 11 B 1447/94 –, BRS 56 Nr. 135).

13

Nicht Bestandteile (oder Zubehör) öffentlicher Eisenbahnanlagen – weil insofern nicht der Erreichung des öffentlichen Zweckes dienend (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1961 – 1 C 67.59 –, DÖV 1962, 142) – und damit dem Geltungsbereich der Bauordnung unterworfen sind etwa auf dem Bahngelände errichtete Werbeanlagen (z. B. Werbetafel an Eisenbahnbrücke: OVG NRW, Urt. v. 3.7.1997 – 11 A 1566/94 –; Werbetafel an Bahnanlagen: OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 17.7.2008 – OVG 2 N 72.07 –) oder privaten Zwecken von Eisenbahnbediensteten dienende Bauten. Gleiches gilt für Läden in Bahnhofsgebäuden, wenn sie keine bahnspezifischen Bedürfnisse befriedigen bzw. sich ihr Sortiment nur auch, aber nicht gerade an Reisende richtet (z. B. Lederwarenverkauf: OVG Bbg, Beschl. v. 24.1.2002 – 3 B 361/00.Z –; Schuhverkauf: OVG Bbg, Beschl. v. 25.1.2002 – 3 B 377/00.Z –, jeweils m. w. N.).

14

Zu den Anlagen des öffentlichen Verkehrs auf dem Landweg gehören weiterhin Anlagen für Straßenbahnen, U-Bahnen, den Obusverkehr oder für anderen schienengebundenen oder spurgeführten Verkehr. Diese Anlagen unterliegen insbesondere den Anforderungen des PBefG. Anlagen des öffentlichen Luftverkehrs sind vornehmlich die öffentlichen Flugplätze (Flughäfen, Landebahnen, Segelflugplätze). Die Zulässigkeit dieser Anlagen beurteilt sich nach dem LuftVG (vgl. insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 6, 8 LuftVG). Anlagen des öffentlichen Verkehrs auf Gewässern sind die dem öffentlichen Schifffahrtsverkehr dienenden Anlagen wie etwa Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre usw. (vgl. im Einzelnen die Vorschriften des WaStrG).

b)Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen (Abs. 2 Nr. 2)

15

Die der Bergaufsicht unterliegenden Anlagen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der BbgBO. Der Bergaufsicht unterliegt der „Bergbau“ (§ 69 Abs. 1 BBergG), also das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen im Rahmen des § 2 BBergG (§ 3 Abs. 3 BBergG). Anlagen i. S. d. Vorschrift sind sowohl bauliche Anlagen (§ 1 Abs. 1 Satz 1) als auch die anderen Anlagen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2, gleichviel, ob sich die bergbaulichen Anlagen über oder unter Tage befinden, Ausnahme Gebäude. Nach § 69 Abs. 2 BBergG endet die Bergaufsicht mit der Durchführung des Abschlussbetriebsplanes (§ 53 BBergG) oder entsprechender Anordnungen der zuständigen Behörde (§ 71 Abs. 3 BBergG) zu dem Zeitpunkt, in denen nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten können.

Ausgenommen vom Anwendungsausschluss sind wiederum (oberirdische) Gebäude (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschl. v. 22.4.2010 – 3 L 26/10). Überdeckten baulichen Anlagen in Stollenbauwerken fehlt es an der selbstständigen Benutzbarkeit i. S. d. § 2 Abs. 2, so dass es sich bei ihnen nicht um Gebäude handelt.

c)öffentliche Versorgungsleitungen (Abs. 2 Nr. 3)

16

Die der öffentlichen Ver- und Entsorgung dienenden Leitungen sowie die Telekommunikationsleitungen unterfallen dem sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO nicht; ausgenommen hiervon sind Masten und Unterstützungen. Eine Ver- oder Entsorgung ist öffentlich, wenn sie grundsätzlich der Allgemeinheit und nicht nur einem Einzelnen für dessen Eigenbedarf dient, also von jedermann genutzt werden kann. Auf die Eigentumsverhältnisse, die Rechtsform des Betreibers oder des Versorgungsverhältnisses kommt es nicht an. Die Eigenschaft „öffentlich“ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Leistungen nur einem beschränkten Kreis von Versorgten dienen (z. B. den Eigentümern eines kleineren Wohngebiets).

17

Dem sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO nicht entzogen sind angesichts der eindeutigen Regelung sonstige bauliche Anlagen i. S. d. § 2 Abs. 1, die im Zusammenhang oder aus Anlass eines nicht der BbgBO unterliegenden Leitungsbauvorhabens errichtet und genutzt werden (etwa zugehörige Baustelleneinrichtungen; vgl. zum Lagerplatz für Kanalbauarbeiten: OVG NRW, Beschl. v. 28.12.1994 – 7 B 2739/94 –, BRS 57 Nr. 183).

18

Ausdrücklich ausgenommen vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind die Masten und Unterstützungen (Abstützungen) der Leitungen; diese unterliegen den materiellen Anforderungen der BbgBO, diese können aber wiederum baugenehmigungsfrei (vgl. § 61 Abs. 1 Nrn. 4 Buchst. b und 5 Buchst. a, b).

d)Rohrleitungen für den Ferntransport von Stoffen (Abs. 2 Nr. 4)

19