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Am Anfang war die Frage, wie unsere rationalen Wissenschaften auf die Psychologie und Soziologie antworten, auf deren Befreiung des Willens, des Unbewussten und der Archetypen. Ergänzend zu der Bekundung der modernen Physik, dass es eine nur vorgestellte Kausalität real (mechanisch) nicht gäbe, sogar auf Bemerkungen über die Schönheit in den Naturwissenschaften. Die Antwort ist: Sie äußern sich, in der Jurisprudenz jedenfalls, überhaupt nicht, vermutlich haben sie das nicht einmal gelesen. Sie igeln sich vielmehr ein, in Vorstellungen über mittelalterliche Himmelfahrten zur eigenen, illusionären Legitimation, oft sogar noch in der Vorstellung eigener Göttlichkeit zur Beherrschung der „Tiere“, der Sachen, der Natur und (früher) der kolonisierten Länder, die heute mit Flüchtlingen zurückkommen. Die meisten leben bewusst in einer Schizophrenie des beliebigen Hin und Her zwischen objektiv und subjektiv, ohne zu zögern, die Subjektivität, die sie selbst anwenden, vorab als Beliebigkeit zu verachten. Fortgeschrittene anerkennen diese Subjektivität, sogar die Einzelfallentscheidung, entgegen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung, aber finden keinen Anschluss an die bisherige rationale System. Demzufolge hielten wir es für sinnvoll, Wege eventueller Lösungen anzudeuten, um anderen den viel härteren Weg über oder durch Berge von Literatur zu erübrigen. Vielleicht möchten Leserinnen oder Leser sich, auf diese Art, einfache Informationen verschaffen, über uralte westliche Schein-Probleme von Illusion und Realität, die uns aber auch das Bewältigen viel dringenderer Fragen der Gegenwart erleichtern sollten. Nicht weniger dürfen wir anbieten.
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Seitenzahl: 843
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Für Karl LARENZ und Ernst FORSTHOFF
Statt eines Vorworts:
A. Die Grundlagen
a. Schizophrenie?
b. »Das Etwas, das verbindet«
4)
und die Lotos-Blüte
c. Zivilisation und Kultur
d. Bundesnotbremse I: Erstes soziales Grundrecht
B. Aspekte der Freiheit
C. Der »absolute Geist« (Hegel)
D. Vorurteil (GADAMER) und Vorverständnis (Karl LARENZ)
E. Die Hermeneutik (Wilhelm DILTHEY)
F. Chinesisches Unterbewusstsein
G. Das tibetische Buch der großen Befreiung«(D Fn.3),TIBET I
H. »Seele zu haben ist das Wagnis des Lebens« (C. G. JUNG I, B Fn. 7, S. 99))
I. Muster der Macht (patterns of power), TIBET II
J. Kollektive und subjektive Archetypen (patterns of behaviour), C. G. JUNG II
K. Individuum und Gattung (SCHOPENHAUER I)
L. Das Unbewusste in der Realität und das Reale im Ideellen – Einheit und Überschneidung –
M. Instinkt und Charakter (patterns of character, subjektive Archetypen), SCHOPENHAUER II
N. Die neue Legitimation und das neue sapere aude
O. Ein Seitenblick auf das Familienrecht (MÜLLER-FREIENFELS)
P. Die Selbst-Aufgabe der christlich-kirchlichen Institutionen
Q. Brauchbare Hermeneutik (Wilhelm DILTHEY II)
1)
und nicht brauchbare Phänomenologie (Edmund HUSSERL)
2)
R. Der Weltenbaum (BOROBODUR)
S. Seitenblick auf das Strafrecht (Hans WELZEL)
a. Die »höhere Wahrheit«
b. Schuldvorwurf oder Verantwortung?
T. Das rational isolierte Individuum, die Beziehungsfunktion und das kollektive Unterbewusste (HERDER und C. G. JUNG III): Vorschlag für ein zweites soziales Grundrecht.
U. Die »Fehlkonstruktion« (FORSTHOFF)
1)
der Parteien (BODIN und COMTE)
V. Gedanken zu einer Neugestaltung der Parteien
a. Die Wahlvorbereitung
b. Die Institution
c. Die Verhältniswahl
d. Fraktion und Fraktionszwang
e. Das In-Sich-Geschäft (Art. 21 Abs. 3 GG)
f. Die Kosten: Vorschlag für ein drittes soziales Grundrecht
W. Die subjektiven Grundlagen der materiellen Demokratie
X. Die Grundrechte des und der anderen als Regulierung (Art 3 Abs. 1 GG)
Y. Das Dunkel der Anonymität
Z. »Mechanische Philosophie« (HERDER – T Fn. 2, S. 39) als Vermassung
Schluss: Die gesellschaftliche Ordnung als Kunst
a. Rationaler Liberalismus (Wilhelm RÖPKE I)
b. Gesellschaft »von unten« (Hans RUH)
c. Die »Verkümmerung des Menschentums« (RÖPKE II, Z a. Fn. 1, S. 171)
Das Buch von Theodor LESSING (»Führsprecher des Irrationalen«, S. 338), »Europa und Asien«1a) ist in der Unendlichkeit der westlichen Bücherlandschaft unbekannt, während Bücher, die nicht einmal daneben liegen dürften, großmäulig »besprochen« und hochgelobt werden. Es gehört dies an den Beginn unserer Rüge der westlichen Zivilisation, als deutliches Anzeichen einer bereits realisierten Vermassung.
Jenes Buch müsste gerade deshalb Pflichtlektüre jedes Studenten am Beginn seines Studiums sein, nicht nur, aber besonders, der Studenten der Jurisprudenz, bevor sie überhaupt nur in Sichtweite von BÖCKENFÖRDE oder gar Hegel kommen.
Leider ist dies bis heute nicht der Fall, ein Vorteil ist dies gegenüber 1921 nicht.
Alle »Freiheiten« haben Grenzen. Auch Grundrechte können, ohne Begrenzung, schädlich sein.
Theodor LESSING hat manches vorausgesagt, stillschweigend auch die Vermassung, vieles ist eingetreten, bei wenigem hat er sich aber auch geirrt, nämlich vor allem in der Radikalität, gleich alles Rationale vom Leben auszuschließen.
Eines aber ist, trotz seiner Befürchtungen, nicht eingetreten, nämlich, dass es »gelungen« sei, »die Seele … in Funktionen« zu zerlegen.
»In Wahrheit ist die dunkle Kammer, in der die reine Vernunft thronen soll, vollkommen leer« ,Theodor LESSING
»… versetzte der Kadi, mit einem dem Teufel abgeborgten Lächeln, womit Gerichtspersonen in allen Ländern der … Menschheit … einem Unglücklichen so gern den Gnadenstoß geben, …« (Friedrich HEBBEL, Der Rubin1b)).
»Man who don’t think of the far, will have trouble near«2).
Alles benennen, alles begreifen, alles mit einem stets sich erhöhenden Preis versehen, unter der Vorgabe eines illusorischen Wachstums, alles beherrschen, das ist, kurz gesagt, der Stand des »Wissens« der hier zuständigen Fakultäten des überreizt Rationalen, alles dem Internet unterwerfen und stete Gehaltserhöhung für alle Akteure.
Diese Welt besteht aus Buchstaben und Zahlen, sie ist nicht lebendig.
Unsere Gesellschaft ist aber auch von Allgemeinheit und Generellem geprägt.
Wir bekommen nur zum Kauf angeboten, was die meisten kaufen oder essen.
Individualität ist verschwunden.
Individuell sind nur noch Ziffern: IBAN-und Telefonnummern und ungezählte Kenn-und Passwörter.
Individualität ist auf Zahlen reduziert.
Aus vielen Zahlen oder Buchstaben wird aber keine Individualität.
Primitivste Reklame, auch der Parteien, überdeckt das Grünen und Blühen der Bäume, das wir nicht mehr wahrnehmen.
Daher scheint nicht individuelle Freiheit zu bestehen, wie von unseren Verfassungsinterpreten »versichert«, sondern eine zunehmende Vermassung und damit auch eine individuelle Einengung als Fehlentwicklung.
Wir werden im Folgenden sehen, dass damit auch das rational Staatliche (Zivilisation) überhandgenommen hat, über das Leben der Gesellschaft (frühere Kultur).
Es ist mehr und mehr die allein praktizierbare Allgemeinheit in Staatsdingen und in der Ökonomie, welche am Ende das Leben prägt und alles andere unterdrückt.
Genereller ausgedrückt:
Das Formale, die Rationalität, die Zahl und letztlich das Geld bestimmt, das Leben selbst, nicht nur die Lebensgrundlagen, ist/sind kurz vor dem Verschwinden.
Man beachte dies neben dem Verschwinden der Lebensgrundlagen selbst, was wichtig genug ist.
Das »Geistige«, die Illusion, was uns immer wichtiger geworden ist.
Natürlich nicht, ohne dass ständig von »Werten« geredet wird.
Auch dieses Reden gehört inzwischen zur Formalität der Vermassung.
Es ist also keinesfalls nur das bewusste Abtöten unserer Lebensvoraussetzungen, wovon viel geredet wird, obwohl es auch zutrifft, es ist im Kern und im Eigentlichen die Unterdrückung der Subjektivität in der Gesellschaft, worüber jeder schweigt.
Um zeitgemäß mit Schlagwörtern zu beginnen:
Wir brauchen nicht, oder weniger den rationalen Verstand, sondern, zum Zweck des wohl doch erwünschten Weiterlebens, subjektive Vernunft, beides sollten wir zumindest vorläufig auseinanderhalten und nicht vermischen.
Einerseits gibt es also, »objektiv« und staatlich gesehen, ein Zuviel an Ratio und andererseits, subjektiv und gesellschaftlich gesehen, zu wenig.
Lassen Sie uns versuchen, dies alles ein wenig vorab aufzuhellen.
Hans RUH2a) entdeckt, wie kein anderer, die psychische, soziale, vor allem wirtschaftliche Schräglage oder Fehlgestaltung unserer westlichen Zivilisation auf (SS. 61 ff.), eine bisher gemeinhin zumindest unbewusst unterdrückte Befindlichkeit, damit etwas Neues, aber Durchzusetzendes.
Zum andern aber auf einer, man kann auch sagen, fehlenden psychischen und sozialen Basis, die jene Fehlgestaltung erst ermöglicht hat, nämlich der »Kultur«, »Moral« oder »Ethik« und dergleichen.
Das diesen Dingen zugrunde liegende Wesentliche (DAO) erfordert es sehr wohl, nicht aber das institutionalisierte, idealisierte Vermassen.
Alles ist noch verhaftet zumindest der Transzendenz, wenn nicht sogar der institutionalisierten »Göttlichkeit« (etwa S. 56 u.a.), oder einer »Legitimität« (etwa S. 61 u.a.) des »maßlosen Menschen« (S. 62).
Subjektiv und sozial ist die falsche Entwicklung.
Letztlich auch nichts anderes, als »Egoismus oder … subjektivistische(n) Willkür« (S. 55).
Mit anderen Worten, hier wird das Grundelement westlicher Zivilisation und ihrer Fehlleitung sichtbar, nämlich die Selbstüberhebung und Fremderniedrigung. Diese Haltung erscheint abstrakt und losgelöst von eigenem Können und Vermögen, »Leistung« wird eher nur illusionär gesehen.
Wir möchten nicht nur deshalb diesen Grundgedanken zum zuerst noch unterbewussten, immer bewusster werdenden Hintergrund unserer Überlegungen machen, um ihn, derzeit noch weithin psychisch unterdrückt, stetig und stufenweise zur möglichen Gesundung, auch geschichtlich, hervortreten lassen.
Nur am Rande erscheint bei Hans RUH zwar KANT, keinesfalls aber SCHOPENHAUER und ebenso wenig sein Landsmann C. G. JUNG, dem er eigentlich, zeitlich gesehen, sogar hätte örtlich begegnen müssen.
KANT hatte schon Zweifel auch an der Transzendenz, nicht etwa nur an »Gott«, blieb aber letztlich doch jener verhaftet, vermutlich mit griechisch antiker »Hilfe« und vor allem der Mitwirkung des institutionalisierten Christentums.
Lassen Sie uns an dieser Stelle unser Fazit über John LOCKE 2b) anfügen:
Er hat in vortrefflicher und nicht zu überbietender Weise, aber dennoch oder vielleicht deshalb, fast unbeachtet bis SCHOPENHAUER und C. G: JUNG, erkannt: der »Geist« (sagen wir jetzt schon: das Unterbewusste) »nimmt die Wahrheit … auf, wie das Auge das Licht … Diese Art der Erkenntnis ist die klarste und sicherste, die der menschlichen Unzulänglichkeit möglich ist … Auf dieser Intuition beruht die ganze Gewißheit und Augenscheinlichkeit unseres gesamten Wissens« (S. 175, Hervorhebung nur hier).
Er weiß, dass »auf allen Gebieten des Wissens Intuition wirkt« (S. 345), Urteilen bedeutet nur »Zustimmung oder Ablehnung« (S. 341).
Das ist der Zustimmungsbereich.
Die Kehrseite ist, dass er doch immer wieder zur institutionalisierten Göttlichkeit, sogar zu »Geistern«, zurückkehrt, so wie KANT später zur Transzendenz und wie Hegel zur antik-griechischen Philosophie.
Es liegt etwas besonders Hartnäckiges in dieser egozentrierten Illusion.
Alles immer und zum selben Zweck, nämlich zur »Himmelfahrt«, um dort die Legitimation, insbesondere für sich selbst persönlich »abzuholen« und um aus dieser Legitimation die Befugnis zu schöpfen für Selbstüberhebung und Fremderniedrigung, zur »Macht zum Nichts« (NIETZSCHE), die psychologische Grundlage unserer westlichen missionarischen Zivilisation.
Im Grunde passt diese Transzendenz gar nicht mit der vorherigen Erkenntnis LOCKES zusammen, alle Erkenntnis beruhe auf »Geist«, bzw. dem Unterbewusstsein.
Trotz aller Vorliebe des Beherrschen-Wollens, bleibt irgendetwas völlig unbeherrscht.
Um es vorab anzudeuten: Es scheint uns der Zwiespalt zwischen Ratio und Vernunft, oder »philosophisch« gesehen: zwischen Illusion und Realität.
Auf der anderen Seite wäre zu erwägen, ob die immer wiederholte »Offenbarung« (etwa S. 395) nicht tatsächlich auch »Schwärmerei« (insbesondere SS. 404 ff.) sein könnte und dass die »allgemeine« Seite der Axiome (SS. 257 ff.) ihm hinfällig erscheint, weil »unser Wissen mit Einzeldingen« beginnt (S. 274).
Der Entscheidung im Einzelfall.
Damit hätte aber auch das Jenseitige eigentlich und wirklich auszuscheiden, jedenfalls als Illusion, Ideologie.
Erst die Abkehr von Gott, von institutionalisierter Moral und Ethik, auf dem Gebiet des praktischen Staatsdenkens, fand am Ende zum eigentlichen Durchbruch des Subjektiven, wie es LOCKE schon sehr früh eingeleitet hatte.
Aber totgeschwiegen wie später SCHOPENHAUER, C. G. JUNG und Theodor LESSING.
Dieser Durchbruch gelang im Wesentlichen bei SCHOPENHAUER, leider auch oft, wenn nicht bewusst unterdrückt, so doch unverstanden bzw. totgeschwiegen, besonders in seiner Fortwirkung auf C. G. JUNG.
Anderes war rational zu verherrlichen, am besten ausgedrückt in Hegels »absolutem Geist«, durchwirkt von nur scheinbar unterdrückter Egozentrizität, dem vorgegeben zu unterdrückenden »Tierischen«.
Die Macht des Unterbewussten wurde erst mit JUNG und FREUD hoffähig und herausgehoben zu seiner Bedeutung.
In wachsender genereller Bedeutung, aber unterdrückt im Bereich der Jurisprudenz.
Wir werden sehen warum: Allein zur Machtentfaltung und Machterhaltung.
Die vermeintlich »objektiven« Schalen der menschlichen Rationalität wurden gehäutet und damit die »eigentliche« Triebkraft des Unbewussten wurde freigelegt.
Die Ratio und ihre »Objektivität« hat sich als vorgeschoben erwiesen, um jenen Kern-Nukleus der wahren Triebkräfte freizulegen: die Subjektivität und die selbsttätigen Wirkkräfte des Unterbewussten, die zuvor verteufelt worden waren, im »Tierischen«, im »Wilden« und so fort.
Hier liegt der Ausgangspunkt der westlichen Moralität und seines Missionsgehabes, die mit dem institutionalisierten Gott zu beseitigen, es der Herkules-Kräfte eines NIETZSCHE bedurft hatte, unbeachtet freilich noch von der immer verspäteten Jurisprudenz und noch unbeachteter der Vorarbeit von LOCKE.
Das sollen aber nur Leitpunkte sein, für eine später hoffentlich deutlicher werdenden Verfestigung.
Die »Freiheit« des rationalen Denkens hatte sich als missbrauchsfähig erwiesen; sie war zu Unrecht individuell isoliert worden, so illusionär, wie der institutionalisierte, christliche Kirche und der eine Gott.
Es erfolgte die Rückkehr zur vorher erniedrigten Subjektivität und irrtumsfreien unterbewussten Wirkung als Quelle des Handelns, des Unbewussten, das vermutlich Ausgangspunkt des ursprünglichen gemeinschaftlichen Lebens gewesen war.
Hatten die in jener Philosophie immer herabgewürdigten Tiere, oder Pflanzen gar, wirklich die Welt in »Hoffnungs-und Perspektivlosigkeit … in soziale Verelendung … die arrogante Verachtung von Massen« (S. 71) gestürzt?
Nein. Es waren rational »denkende« Menschen.
Das ist der Punkt, den auch Hans RUH noch zu umgehen versucht.
Zunächst ist die »Ordnung des Seins« (jetzt wieder A Fn. 2a, S. 21) notwendig, das vielerlei sein kann.
Mit »Ethik«(S. 27) insofern nicht richtig beschrieben, weil mit ihr sofort menschliche Ratio (»Denken«) hinzukommt.
Die Beschreibung (S. 28) kommt der Sache aber näher.
»Anstand in der Tiefe eines Menschen« (S. 29).
Grundsätzlich sei schon hier erwähnt, dass durch das Aufblähen von »Begriffen«, die »greifen«, »erfassen«, das Ausfüllen und das »Definieren«, bis zur rationalen Unendlichkeit, dass damit immer ein neuer Grundstein zum möglichen und sich erweiternden Missverständnis gelegt wird.
Nicht anders ist es mit der ebenfalls hegelianischen »Dialektik«.
Beides wird vorgegeben als »geistige« (rationale) Wundermittel, mit dem »höchsten« Zweck des vorgegebenen (eigenen) Verstehens, in Realität tiefster Missverständnisse, mit dem Untergrund des Willens zur Macht, der von LOCKE übrigens oft geahnt (A Fn. 2b, etwa SS. 339, 340, 389, 392), aber noch nicht methodisch eingebunden worden ist.
So wird insbesondere die »Legitimität« etwa unklar, weil zweischneidig. Sie ist nach herkömmlicher Art »Moral« aber auch »Ethik«, freilich mit der angedeuteten rationalen Addition.
Die neue Legitimität aber ist die »von unten«, damit von der Gesellschaft und der subjektiven (»würdigen«) Person.
Das ist nicht die generell herkömmliche, so wenig wie die »formale Demokratie« des von der Mehrheit der Interpreten verstandenen »Rechtsstaates« (symptomatisch: BÖCKENFÖRDE), die ausschließlich auf die formale Mehrheit der Wahl setzt.
Jetzt kommt der Grund des Missverständnisses: die »biologische Verfassung des Menschen« sei »nicht hinreichend« (RUH, A Fn. 2a, S. 32). Der Mensch allein, als biologisch gesteuertes Wesen, verfehlt(e) das eigentliche Menschsein. »… Unterscheidet sich der Mensch fundamental von allen anderen Lebewesen« (SS. 32 f.).
Damit haben wir wieder die Gottgleichheit als Ursache, zumindest potentiell, damit eher der irrtümlichen Fehlleistungen, besonders die Verachtung von allen anderen.
Die »Verankerung« (S. 36) scheint eher und im Gegenteil sogar jene »biologische naturhafte Steuerung« als irrtumsfrei (S. 33).
Erkannt werden weitere Splitter des anderen und richtigen Gesamtbildes, etwa die »Technologien« (S. 37), die der Rationalität ebenso nahesteht, wie die Ökonomie.
Das »Maß der griechischen Antike« wird missverstanden, da dieses eher eine arithmetische »Mitte« war.
Dennoch kommt Hans RUH zu einem »Verlust der Ordnung des Seins« (S. 39), wiederum mit den zwielichtigen Begriffen von »Legitimität« und »Maß«.
Die »Großstadt-und Industriezivilisation« (S. 44 nach RÖPKE) ist eine rationale Fortsetzung und Ausweitung von »Technologie«.
Der »Geist« ist spätestens seit Hegel das Zentrum allen Missverständnisses, gewollt oder ungewollt, so irreführend wie »Moral« und auch »Ethik«.
Als Schirmbegriff für nicht alles, aber doch dialektisch-flächig, nicht als Skala, für den einen Gott einerseits und das »erkennende« (oder »philosophische«) Individuum zum anderen.
Auch die »Rahmenordnung des Marktes« (S. 48) war ebenso eine rationale, die »keinen … Zusammenhang zwischen subjektivem Verdienst oder individuellen Bedürfnissen und Belohnungen zustande bringt« (nach von HAYEK, S. 49).
»Materieller Wohlstand« (S. 50), Wachstum genannt, geschieht ausschließlich auf Kosten anderer und von anderem.
Die »multinationalen Unternehmen« (S. 51) sind eine weitere rationale Folge, mit der Notwendigkeit der Gleichheitsbegrenzung ihrer »Gruppe« gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen (Art. 3 Abs. 1 GG) im Sinne von missbräuchlich und einer notwendigen Überprüfung.
Der »Freiheitsbegriff« war für lange Zeit isoliert und auf sich gestellt.
»Eigentlich« ist er aber längst und zwar spätestens mit dem Grundgesetz begrenzt durch Gleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG), durch den Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1) und neuerdings auch durch die »Lebensgrundlagen«.
Eine Einheit, keine dialektische Spaltung.
Hans RUH hat zwar die meisten der einzelnen PUZZLE-Teile erkannt, aber er hatte nicht den Mut, sie zu dem Bild zusammenzusetzen, das sie eigentlich ausgestalten:
Die Himmelfahrt antik-griechischer Philosophen2c), zur Abholung der Legitimation, von der er viel redet, und vor allem, selbst Theologe (das scheint mir bei ihm der blockierende Hauptgrund), der christlichen Kirchen an der selbsterhöhenden und fremderniedrigenden westlichen Zivilisation, deren bruchstückhaftes Ergebnis er wiederum verkennt.
Nicht den Anteil der Parteien und vor allem auch und in der spezifischen Ausformung des Gleichheitsgebots von Gruppen (Art. 3 Abs. 1 GG), als Willkür der »globalisierten Wirtschaft« (S. 52), der »multinationalen Konzerne« (S, 53), an dieser richtig erkannten Gesamtheit der verfehlten westlichen Zivilisation als Ganzes.
Das wäre die soziologische Seite der Dinge.
Noch weniger der psychologischen Gründung in den schlimmsten Fällen mit vorausgehenden rational »frei« erfundenen, meist moralischen oder sonstigen Vorwürfen (ursprünglich der Tiere oder »Wilden«), verbunden mit der Unmöglichkeit oder sogar – bei Diktatoren bis heute – kriegerisch zu unterdrückenden Möglichkeit des Widerspruchs, beides als vorgeschobenes oder freudig angenommenes Ruhekissen, nunmehr offen vorzeigbarer eigener Brutalität.
Das ist der Höhepunkt des moralisch »einwandfreien« Gutmenschentums.
Praktisch gesehen, die Umkehrung menschlicher Würde.
Die »Würde« ist ohne das zumindest potentielle »Böse« nicht möglich.
Das sind die Auswirkungen des institutionalisierten Gottes, nicht des Glaubens selbst(!), vergleichbar der Moral, die Hans RUH seltener erwähnt, letztlich aber auch der transzendierten Ethik, die wir infolge dieser möglichen Vermengung, empfehlen werden, als Begriff zumindest auf längere Zeit ebenfalls zu missbilligen, wie Hans RUH aber keinesfalls2c).
Durchaus wird daraus ein »Lebensgefühl der westlichen Kultur« (FRISCH bei RUH, S. 63), die wir aber nur Zivilisation nennen.
Das Geldsystem wird als weiteres und sehr wesentliches Puzzle-Stück erkannt (SS. 64 ff.), mit uns sieht RUH hier die Rationalität der Chance, Geld (»Wert«) in Schulden gleichsam »wachsen« zu sehen, letztlich zum reinen Unwert. Dies kann durchaus symbolisch für die gesamte Schieflage gelten.
Schulden »werden… zu Geld« (S. 65).
Und plötzlich taucht unterbewusst dasjenige auf, was früher (SS. 33 ff.) verdammt worden war, nunmehr – in unserem Sinn – jetzt sogar als hilfreich, »die physisch-ökologische Begrenzung« (S. 65).
Das rational negativ zum Gegenteil aufgeblähte idealistische »Handelsvolumen an den Finanzmärkten« (S. 66) wird 70mal so groß, wie die »jährliche weltweite Wirtschaftsleistung« (STEINBRÜCK bei RUH, S. 66), besser gesagt, der Realität.
Deutlich und klar gesagt:
Die Illusion (früher »Göttlichkeit«) übersteigt die Realität (»Produktion«) um das 70fache.
Gelebt wird nicht mehr von der Realität, sondern von Schulden und am Ende vom Nichts.
Selbst »für Wohlhabende könnte es ungemütlich werden« (S. 71).
Auch die »wissenschaftlich-technologische Entwicklung (wird) anarchisch« (S. 76).
Es fehlt das »gesellschaftliche Gleichgewicht« (KÖSSLER bei RUH, S. 86), mit der Folge der Subjektivität und Naturbindung, im Gegensatz zur rationalen unendlichen Himmelfahrt, fehlt die »Ordnung von unten« (S. 90 und passim).
Dieser größte Beitrag von Hans RUH zum Fortgang der Dinge, die »Ordnung von unten«, würde ja selbst in der Jurisprudenz gelten, wenn die Parteien verfassungsgemäß und damit gesellschaftsbezogen wären, was sie aber offensichtlich nicht (mehr) sind.
Deshalb gibt es auch hier gleichgerichtete Interessen.
Sie ist aber auch Ausdruck der Güterabwägung des Bundesverfassungsgerichts der bislang zu Unrecht bevorzugten Grundrechte, in ihrem Ausgleich in der Gleichheit des anderen und im Sozialstaat, der Lebensgrundlagen, die insgesamt an Bedeutung gewinnen.
»Mut ist der Tat Anfang, doch das Glück entscheidet über das Ende« (DEMOKRIT).
Die Arbeiten von Emanuele COCCIA und derjenigen, auf die er sich bezieht, sind nur deshalb so bedeutungsvoll, weil eine jahrtausendealte Leere der westlichen Philosophie vorangeht, die ausschließlich auf »den Menschen« (als »Maß aller Dinge«, S. 33) setzt, der zuerst Tiere und in der Folge die gesamte Natur als minderwertig (oder gefahrvoll) ansieht und die in diesem »Erfolg« (ohne Widerspruch) gleich noch die menschliche Gottgleichheit als Ideologie anfügen, selbstverstanden diejenige des Autors und in der weiteren Folge die Abwertung am besten aller anderen.
Wir werden das in der Folge als antik-griechische und sodann christlich-kirchliche Basis der westlichen Zivilisation ansehen, die, wie COCCIA auch zeigt, keinesfalls in der Geschichte übergangen (siehe Giordano BRUNO, SS. 27 f.), aber in unterbewusster Weise totgeschwiegen worden ist, bis zur erneuten Wiederbelebung durch SCHOPENHAUER und vor allem von C. G. JUNG, die »man« wiederum totschweigt.
COCCIA ist ein bedeutender Teil, wenn auch nicht am Beginn dieser Wiederbelebung.
Er schreibt: Am Anfang war der die Kraft (SS. 29, 31, 32 u.a.), der Atem, die Atmosphäre, die Photosynthese, die Lebensenergie (S. 64), oder der »Lebensstrom« (S. 72).
Warum ist diese Philosophie des »Anfangs« so wichtig?
Wir bezweifeln, dass ein mehrere tausend Jahre alter Baum, um COCCIA vorweg zu nehmen, über den Anfang »nachdenken« würde, zumindest nicht in diesem Umfang und in dieser Konsequenz.
Es ist mithin ein ähnlich menschliches Problem, wie jene Überheblichkeit, die es im BUDDHISMUS nicht gibt.
Ein Problem deshalb, weil Menschen geboren werden, mithin einen Anfang in ihren Genen vorfinden, weit mehr sogar, als das Ende.
Dieses wird vielmehr durch Himmels-(Transzendenz-) Philosophien ersetzt.
Ein wenig gilt dafür auch, was COCCIA vom deutschen Idealismus schreibt:
»… eine so deprimierende wie verzweifelte Anstrengung …« (S. 32).
Immerhin jetzt mit »Naturbezug«. Lassen wir uns daher darauf ein:
Man könnte annehmen, über die buddhistische Renaissance der Würde (S. 33), der Achtung des und der anderen hinaus, scheint die Vorstellung stets gegenwärtig, hier auch etwas für das menschliche Zusammenleben, die Gemeinschaft, zu gewinnen, eine Art subjektive und naturnähere Phänomenologie (S. 48) des »Geistes«, wie sie dem Rationalisten Edmund HUSSERL misslungen ist.
Einer »mythische(n) Erzählung … näher, als einer wissenschaftlichen Abhandlung …« (S. 46).
Dieser Zweifel liegt begründet in der scheinbaren Ineinssetzung von Atem und Geist, als logos.
Sogar: »… schließlich wird uns die Blüte lehren, was Rationalität ist … nicht mehr als … Macht, …« (S. 36).
Die Welt, deren Verständnis nur über das Verstehen der Pflanzen gelingen könne, ist »…weder die logische Ansammlung aller Gegenstände noch eine mythische Gesamtheit der Wesen.
… Es gibt keine Trennung zwischen Materie und Immateriellem, …« (S. 32).
Die ausgehend antik-griechische Weltbetrachtung in Sachen, in Geometrie und Physik geht über in eine Art chemische Vermischung, die »nichts Mechanisches« (S. 72) habe, »sehr viel tiefer,… als bei einer einfachen physischen Kontiguität« (S. 72).
»Sich zu mischen, ohne zu verschmelzen, bedeutet, denselben Atem zu haben« (S. 73).
Wir möchten hier sofort den Gedanken abwehren, dass dieser »Atem«, von »den Griechen logos« genannt (S. 74) worden wäre, sogar »Vernunft«. Noch deutlicher wird dieser Fehlgriff mit der Benennung als »Rationalität« (S. 74).
Diese Ratio ist nach unserer Auffassung die Quelle jener weiter oben kritisierten Überheblichkeit, der Abwertung der Natur des anderen bzw. anderer.
»Die Pflanzen (aber) sind der Atem aller Lebewesen, die Welt als Atem« (S. 74). Später nennen wir es Energie.
Aber gerade deshalb nicht logos, jedenfalls nicht Ratio, zu widersprechend ist auch, dass in diesem »Milieu« die »Konturen von Subjekt und Milieu aufgelöst« würden (S. 41).
Wenn »unser Ursprung … nicht in uns (ist), … sondern draußen, in der Luft« (S.42), dann kann logos und Ratio, die unbezweifelbar »in uns« sind, nicht Wesensbestandteil dieser Außen-Atmosphäre sein.
Mir scheint, dass hier ein Denken in Mehr und Weniger, in der Art einer sich verändernden Skala hilfreich sein könnte, das verhinderte ein rationales Hin-und Herspringen besser.
Wir werden später die Ratio, den Verstand in Widerspruch setzen zur Vernunft, so wie die Sachen der Physik oder Geometrie, der chemischen Vermischung »ohne Auflösung« in der Atmosphäre von COCCIA.
Die Gleichsetzung von Rationalität und »absolutem Geist«, der COCCIA irrtumsweise sehr nahekommt, sei mithin bereits im Kern boykottiert. Es gleicht einer »deprimierenden und verzweifelten Anstrengung« (S. 32).
Denn mit dem Geist in der Form der Ratio kommt etwas Neues ins Spiel, nämlich Freiheit und damit Irrtumsrelevanz.
Der Wille zur Macht (NIETZSCHE). Auch in Pflanzen gibt es in.
Das Pflanzenleben sollte doch aber nach COCCIA ein »strenges(n) völlig fehlerloses Modell« (S. 24) darstellen, »unfähig zum Irrtum« (S. 133).
Sind Mutationen fehlerlos?
Freilich könnte man auch kleinere Widersprüche, oft auf derselben Seite feststellen, was wir infolge der »mythischen« Darstellung gar nicht im Grundsatz rügen möchten.
Diese Rügen treffen eher die Rationalität.
Aber auch der Begriff der Transzendenz, wie auch der des »absoluten Geistes« (S. 15) wird fehlerhaft angewandt, beide sind bei COCCIA positiv besetzt, obwohl ihnen nichts anderes als Triebkraft zugrunde liegt, als »deutscher Idealismus« (S. 32), der dort wiederum missbilligt worden war.
Es ist allerdings auch der Begriff, welcher der »Weg der Dunkelheit« (S. 117), der »metaphysischen Arroganz« (S. 15), der »Philosophie« generell kennzeichnet, den COCCIA von Anfang an als eigentliche Zielscheibe ansieht. Hier bestünde also Ergänzungsbedarf.
Wir wollen aber, neben dieser unheilvollen Vermischung von anzugreifendem, metaphysischem Idealismus zum einen und der Realität der Pflanzen zum anderen, welche »die engste, die elementarste Verbindung (verkörpert), die das Leben zur Welt knüpfen kann (können)« (S. 18), möchten wir einen weiteren grundlegenden Fehler herausarbeiten, der den im Übrigen ungebrochenen Willen zu einer Neubildung, die auch wieder in Grenzen erfolgt, obwohl diese als »Kauderwelsch« abgetan worden (S. 151) war.
Sagen wir es vorab mit einem Bild, wie es der Darstellungsweise von COCCIA mehr entspricht, als die von ihm beschimpfte gegenwärtige »Wissenschaft«:
Das SFUMATO etwa des Leonardo DA VINCI, das COCCIA bedauerlicherweise nicht einmal anspricht, folgt seinen Vorstellungen vermutlich am besten.
Und dennoch ist es nur eine Bereicherung der Schönheit seiner Bilder, aber dieses Sfumato steht dem Bild selbst nicht gleich.
Diesen Eindruck vermittelt COCCIA allerdings für den Atem, die Atmosphäre, das Fluidum seiner »Vermischungen«, »Eintauchungen« und »Symbiosen«.
Wir wollen den Gedanken sogar noch ergänzen, um die weißen Freiflächen der klassischen chinesischen Malerei, die in unserer Abhandlung immer wieder auftauchen und denen eine vermutlich noch größere Bedeutung zukommt. Sie sind überaus bedeutsam, aber auch sie sind ebenfalls nicht das ganze Bild.
»Jede Lebensform ist darauf angewiesen, dass es auf der Welt bereits Leben gibt (Hinweis: das enthält ein Problem für die Anfangs-Philosophie von COCCIA) …Leben ist im Wesentlichen ein Leben im Leben der anderen …« (S. 19). Die Pflanzen aber wiederum nicht (S. 20).
Der Begriff des Kannibalismus sollte aber beschränkt werden auf das Verzehren der eigenen Art.
»Die Pflanzen haben die Welt in die Wirklichkeit eines Atems umgeformt« (S. 23). Zu einer »gemeinsamen Atmosphäre« (S. 41), die »Konturen von Subjekt und Milieu auflöst« (S. 41). Die »Ursuppe« (S. 45). »… müssten wir die Welt als etwas beschreiben, das nicht aus Objekten besteht, sondern aus Strömungen, die uns durchdringen und die wir durchdringen, …« (S. 49).
In dem »alles kommuniziert, alles sich berührt und alles sich ausdehnt« (S. 53). »Dank den Pflanzen (S. 55) wird die Erde endgültig zum metaphysischen Raum des Atems … Die Photosynthese ist nur der kosmische Prozess des Fließendmachens des Universums, einer der Bewegungen, über die sich das Fluidum der Welt herausbildet: … (S. 55)… ohne zu handeln« (S.56) »… allein durch das bloße Sein« (S. 57), »Kultur, die … kein Vorrecht des Menschen ist« (S. 62).
»Sich zu vermischen, ohne zu verschmelzen, bedeutet, denselben Atem zu teilen« (S. 73).
»Die menschliche Sphäre … ist nicht autonom, sie begründet sich im Nicht- Menschlichen …« (S. 84).
Diese Atmosphäre könnte auch zum Symbol für die Sprache GADAMERS oder für die Hermeneutik Wilhelm DILTHEYS genommen werden.
Hier mit dem »Einfließen« des Menschlichen, erschiene uns auch ein Hinweis auf von KUES bedeutsam:
Das Individuum, der andere, das andere, bisher menschlich Verstehbare, und dem gegenüber das NICHTANDERE5) (non aliud), das COCCIA aber auszulassen scheint.
Kurz: Alles in Allem (SS.89 ff.). Das alles kehrt in einer Häufung wieder, die schon wieder Zweifel einer Wirkung des Unterbewussten nährt.
Denn: »Existieren kann nur, was die Form der Elemente annimmt« (S. 115). Damit kommen wir zurück zur Gegenständlichkeit (Physis) des anderen, damit einen vom Atmosphärischen abgesonderten Bereich, derjenige der bisherigen »Dunkelheit«, die also nicht ganz ohne Berechtigung war.
Mit den »Farben, Formen, Gerüchen, Geschmäckern der Welt« kommt diese Gegenständlichkeit zurück.
Mit anderen Worten, durch COCCIA ist nur eine scheinbar, von der STOA ausgeliehene, neue, ausgeweitete Grundlegung erfolgt, nicht eigentlich eine reale Veränderung.
Verändert hat sich die Betrachtungs-und Herangehensweise.
Die »Wissenschaftlichkeit« hat sich verändert und vor allem ihr Monopol.
Damit am Ende die Rationalität, die COCCIA, in verfehlter Weise, ebenfalls dieser Grundform der Verwurzelung der immateriellen und unbewussten Vernunft in der organischen (pflanzlichen) Atmosphäre zugeordnet hatte.
Die Rationalität aber, es gibt kaum einen Philosophen, der nicht, wenn auch aus dem Urgrund der Selbstüberhebung, meinte, das aussprechen zu müssen, ist speziell menschlicher, wenn nicht bereits idealisiert »göttlicher« Natur.
»Die Philosophie hat … alle verfügbaren literarischen Genres bedient, vom Roman bis zum Gedicht, von der Abhandlung bis zum Aphorismus, vom Märchen bis zur mathematischen Formel« (S. 151).
Das klingt schon nach Nähe zum Votum von FORSTHOFF: »… ist jeder Deutsche zum Hüter der Verfassung berufen«.
Wir halten also fest:
Mit den »Elementen«, den (rationalen) Formen kommt ein Aliud hinzu zum (pflanzlich) Atmosphärischen, das sein eigenes Recht begehrt.
Und diesem Aliud ergänzt sich, als Metamorphose, die menschliche Rationalität mit »Freiheit« und Irrtumsanfälligkeit.
Es war also ein Irrtum, zu meinen, dass sich mit der »Ursuppe« die Dinge vereinfachen würden, sie erhalten nur eine organische Basis, freilich bedeutsam genug.
Die dennoch bedeutsamen Arbeiten von Peter WOHLLEBEN3) haben überwiegend den Charakter oder den Stil von Schülerbelehrungen.
Aber an einer Stelle dringt er doch vor in Bereiche der Philosophie (SS. 104 ff.)
Er meint ahnungsvoll nur, »… dass der Mensch immer als Krone dargestellt« (S. 104) werde, in einem »Ranking, in dem der Mensch oben, die Tiere in der Mitte und die Pflanzen ganz unten stünden« (S. 105).
Im Gegensatz dazu aber seien »wir es …, die ausgesperrt gehören« (S. 120).
Das berührt das Zentrum unserer eigenen Bemühungen.
Er ahnt eine »starke theologische Prägung« (S. 105).
Wir möchten dies bereits an dieser Stelle an unseren Überlegungen ausrichten und verweisen vorab auf den Schöpfer dieser Erkenntnis, SCHOPENHAUER, und in der Folge C. G. JUNG, die beide die Wurzel dieses Phänomens und mit Recht bereits in der griechischen Antike sehen. Wir werden darauf zurückkommen.
Es ist auch nicht so sehr »theologisch« oder »religiös«, gar eine Sache des »Glaubens«, sondern es ist schlicht und einfach eine Fortführung dieses antikgriechischen Verlangens der Selbstüberhebung und Fremderniedrigung besonders auch in der Folge durch die christlichen Kirchen als Institutionen im Mittelalter.
Verbote gelten nur für andere, nicht für den christlichen Verkünder selbst.
Es ist, auf diese Gruppen fokussiert, eine Selbstüberhebung, zum Zweck des aristokratischen Herrschens über andere.
Auf singuläre griechische Philosophen reduziert, bedeutet dies eine Art Himmelfahrt zur Abholung einer Legitimation der eigenen Nicht-Produktion dafür, anderen in diktatorischer oder »moralischer« Weise vorzusagen, wie sie sich »selbsttätig« zu verhalten hätten.
Die »Moral«, der »größte Feind der Wissenschaft« (S. 106), erscheint damit als antik-griechische Erfindung, mehr noch als die Demokratie in unserem heutigen Sinn.
Mit dieser Selbstüberhöhung und der daraus folgenden Fremderniedrigung ist untrennbar die von WOHLLEBEN angesprochene Verachtung der Tiere in gleicher Weise verbunden, wie die der damals allein arbeitenden Sklaven.
Göttlich, gemeint ist: nur den Philosophen eigen, ist die Kontemplation, damit – ökonomisch gesehen – das Nichtstun im eigentlichen Sinn, nicht im Sinn von LAOTSE.
Das setzt sich fort in den kirchlichen Institutionen und später in den mit Staatsaufgaben beliehenen Banken und in deren Folge in den Parteien und weltumspannenden Unternehmen.
Diese durchgängige und mehr als tausendjährige Spaltungen westlichen Verhaltens haben wir zum Anlass genommen, dort nur noch von Zivilisation zu sprechen und nicht mehr von Kultur.
Vermutlich wird dem niemand widersprechen, der etwa das Gemetzel der Spanier, unter der Aufsicht und Billigung der katholischen Kirche in Süd-Amerika, vor sich sieht und noch weniger derjenige, der das Kolonisationsgehabe westlicher Staaten über die Jahrhunderte noch nicht vergessen hat, exakt jene Staaten, die sich heute wundern, dass deren Einwohner immer erkennbarer, nunmehr seine eigene Mauern des Selbstschutzes, seine »Grundrechte« belagern.
Das alles beginnt mit der Erniedrigung der »Sache« (§ 903 S. 1 BGB), die sich mit der Energie von Atom-Explosionen dafür »gerächt« hat.
Tiere waren anfangs Sachen gleichgestellt, Pflanzen noch selbstverständlicher.
Schon hier die Frage, was bewog, oder besser, was trieb, diese »Philosophen«, abgesehen vom Herrschaftswillen, zu dieser Folge-Erniedrigung?
Wir werden später die Vermutung äußern, dass dies unterbewusst eine Art Minderwertigkeitskomplex der Urheber sein könnte.
Wir werden Hegel als einen Endpunkt dieser Entwicklung betrachten.
Viele tausende von Seiten nicht nur des deutschen Idealismus’ könnten vernachlässigt werden, keinesfalls verbrannt, sondern als Mahnmal dienen, für zukünftige Irrwege.
»Idealismus«, der keinesfalls eine Läuterung gleichsam als brennender Dornbusch war, sondern schlicht ein Symbol fortgesetzter Fremdverachtung.
Wir werden die Rationalität gleichsam voran tragen, als Symbol für diese Fremd-und Naturverachtung, für das Gemetzel in Süd-Amerika, die gesamte Kolonisation durch den Westen und seiner Geldverherrlichung, die in Bankskandalen münden und am Ende in die »wealth of nations« (Adam SMITH) der Industrialisierung, ursprünglich ausschließlich westlicher Provenienz, mit der potentiellen Vernichtung der meisten Lebensgrundlagen, letztlich auch derjenigen der Täter selbst.
Wir wollen versuchen, einen Schlusspunkt nicht nur hinter diesen transzendenten Idealismus zu setzen, sondern auch hinter die ebenfalls mehrtausendfach bebilderte »Endlösung« einer Frage nach »menschlicher« Freiheit.
»Freiheit« gibt es nur mit Richtung auf das Vernichten.
Die 70fache Überhöhung »geistigen« Wirtschaftens gegenüber dem Realen, deutet alles schon an.
Der oben bildhaft aufgezeigte Tiefenspalt der Welt, nämlich der Selbstüberhöhung und Fremderniedrigung der westlichen Zivilisation, ist nichts anderes als der erste Beweis einer solchen möglichen »Freiheit«, zum Zweck des diktatorischen Missbrauchs.
Konnte KANT noch einen Misserfolg beim Beweis Gottes vermelden, hat er doch letztlich auch tatkräftig mitgewirkt bei dieser Fehlgestaltung des westlichen »Geistes«, er hat mit seinem kategorischen Imperativ nämlich die Transzendenz, gleichsam als Umhüllung des nicht bewiesenen Gottes, ausdrücklich beibehalten.
Vielleicht verwundert es hier bereits manchen Leser nicht mehr, wenn wir, diesmal mit KANT, der menschlichen Ratio nicht nur »Freiheit« beimessen, sondern darüber hinaus auch etwas Technisches, menschlich Machbares, mit der kaum noch zu leugnenden Potenz zum Diktat und zur Diktatur, also exakt dem Gegenteil der idealistisch antik-griechisch nur vorgegebenen Demokratie.
Möglicherweise wäre das eine Emanation der antik-griechischen Antike selbst.
Nur dieser tiefgreifenden Wirkungsgeschichte und dem fortgesetzt irritierendem »Studium« des verkrampften Hegels, ist zu entnehmen, was WOHLLEBEN »eigentlich« wollte, was Verfassungsinterpreten wie etwa BÖCKENFÖRDE bis heute als »Monopol« vertreiben, nämlich die »rein« rational-formale »Rechtsstaatlichkeit«, bis hin zur ausschließlich formalen Wahl über sich selbst gesellschaftsenteignende, staatliche Parteien.
Kaum noch jemand zweifelt an den »Schmerzen« der Pflanzen (WOHLLEBEN, S. 109 und sehr oft), an deren Fähigkeit ihres »Hörens« (SS. 19 ff.) und »Sehens« (S. 109 f.) und fragt sich deshalb nach dem »Belieben verfahren« (§ 9o3 Abs. 1 BGB) menschlicher, in Wahrheit rational missbrauchter, »Freiheit« der vielgestaltigsten Art.
Es scheint, nur Menschen sind in der Lage, die eigene Wahrnehmungsform allen anderen aufzuoktroyieren.
Nicht nur das rationale Geld steht ihm vor Augen, sondern auch, dass rationaldiktierende Menschen selbst zur Sache geworden sind und würdelos.
Die »Würde« kam erst in unsere Verfassung, nachdem sie massenhaft missbraucht worden war.
Nach unserer Meinung ist nicht »Kultur … das Gegenteil von Natur« (S. 154, sondern in sie eingebettet. Gegenteil von Natur ist nur die Zivilisation.
Wir nennen hier in der Folge und auch im Gegensatz dazu, nur wenige Beispiele östlicher Kultur, von denen in diesem Buch und in anderen viele mehr folgen, um WOHLLEBEN zu unterstützen:
Ich hatte des einmalige Glück, im »äußeren« TIBET, in der Wüste von QINGHAI, ein großes langgestrecktes grünes Zelt zu besuchen, das rundum aus frischen Kiefernzweigen bestand, mit dem Zweck der Heilung von Atembeschwerden.
Gibt es dergleichen im Westen? Nicht einmal angedacht ist dies.
Das ist einerseits »geistig« viel zu einfach, andererseits viel zu arbeitsintensiv.
Mehr Mühe bereitet das Studium alter japanischer Holz-Häuser (Minka), die aus ausgesuchten Hölzern bestehen, mit Fenstern und Türen aus Reispapier, nicht etwa aus zerbrechlichem Glas, mit der Schiebetür zum bemoosten Garten mit leuchtend rotem Ahorn.
Ein japanischer Gastgeber hat bei mir einmal extra angefragt, ob er dort gefallene Blätter entfernen dürfe. Als Westler steht man beinahe fassungslos vor so viel Achtung.
Ein anderes Beispiel mit West-Bezug nenne ich aus INDONESIEN.
Indonesien, zweifellos Opfer westlicher Kolonisation, hat in der Zeit von 2000 bis heute seine Schulden, unter eben diesem westlichen Einfluss, reduziert, etwa bis zu einem Viertel des BIP (Bruttoinlandsprodukts).
Auf ein Maß mithin, das kein Land des Westens vorzuweisen hat, trotz Kolonisation und anderweitiger Ausbeutung, eher das Gegenteil, nämlich die Unendlichkeit der West-Schulden als rationale »Endfolge« etwa der Industrialisierung, die »eigentlich« Reichtum bringen sollte.
Wie konnte das Indonesien gelingen, trotz Ausbeutung?
Durch die Entwaldung etwa SUMATRAS und, noch zu beobachten, von KALIMANTAN (BORNEO) oder von SULAWESI.
Die Entschuldung nennen wir Kultur, die Entwaldung eine weitere westlich initiierte Folge der rationalen Kolonisation, und zwar zum eigenen Schaden.
Man darf anfügen:
Westliche Rationalität schädigt sich selbst, in grenzenloser rationaler Unendlichkeit.
Sie wird am Ende auch den moralischen Zeigefinger heben und diesem Land Klimaschädigung vorwerfen, obwohl sie vom Westen selbst verursacht und verschuldet ist.
Eines nur ist gewiss: der Westen wird diesem Land die kostspielige Verlegung der Hauptstadt JAKARTA nicht bezahlen (können).
Wir werden später weiteren Missionswünschen des Westens, und zwar nicht nur in INDONESIEN, sondern auf der ganzen Welt, entgegentreten.
WOHLLEBENS »Solidarität« der Natur (SS. 115 ff., 151 ff.) werden wir im Rahmen der materiellen Demokratie weiter behandeln.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss v. 19. 11. 2021 – 1 BvR 781/21 u.v.a.-eine als richtungsweisend erscheinende Entscheidung getroffen, mit einer Begründung in Buchgröße (234 Randnummern, im Folgenden: Rn.).
Karl LARENZ hatte, bezogen auf Zivilurteile, moniert, dass ein Voranstellen von Leitsätzen nicht unbedingt anzuraten sei. Er hat dabei vorwiegend rational angreifbare Formulierungen gemeint.
Wir möchten dem etwas hinzufügen:
Es sind beispielsweise Einfügungen, wie »in jeder Hinsicht« (Ziff. 1), »intensive«, »sämtliche«, »überhaupt« (alle Ziff. 2), »natürliche« (Ziff. 3), »kann« und »muss« (Ziff. 3 a).
Sie entwerten in der Realität die illusionär und unbewusst vorangegangenen oder folgenden Feststellungen insofern zu einer Art Vorverständnis, als sie weitere Entscheidungen oder Begründungen als notwendig hervorrufen, die aber meist unterbleiben.
Dies schien uns nur deshalb bedeutsam, weil dieser Einwand sich als durchgängig erweisen wird (s. Abschnitt D).
Sie sind zuerst Formaleinwürfe, erweisen sich aber sehr schnell als solche materieller Art, wenn Bewertungen angesprochen sind.
Betont werden muss aber auch, dass darin nicht etwa Fehler liegen, sondern nur Feststellungen in der Richtung, dass subjektive Entscheidungen vorliegen, die meist nicht rational begründet sind oder nicht rational begründet werden können.
Wir befinden uns hier an einer bisher weitgehend unterbewussten Schwelle der Jurisprudenz.
Es ist im Grunde der jetzt als Vorwurf erscheinende Vorgang, den das Gericht selbst den Beschwerdeführern/innen macht, wenn »pauschaler Vortrag« (etwa Rn. 92) oder »nicht genügender« (Rn. 96), beanstandet wird. Der Vorwurf selbst ist eine Wertung, wie meist auch der Vortrag selbst.
Er wird aber vom Gericht selbst praktiziert als fehlende (rationale) Begründung. Es ist bislang nicht erkennbar, dass diese Parallelität bewusst geworden sei.
Wir hätten es sonst wohl um ein uns bereits vorbekanntes rationales Diktat zu tun, dass nur für andere gilt, aber nicht für den Diktierenden selbst.
Es geht um den »Spielraum« (Rn. 171, 217, 290), das »Blankett« (Rn. 188), die »abstrakte Fassung« (Rn. 151), »im verfassungsrechtlichen Sinne« (Rn. 101, 162, 185), »wertfremd« (Rn. 224), im Kern aber auch um die »Allgemeinheit« der neu formulierten Richtlinien selbst.
Es geht aber auch um die als nur fernerliegend erscheinende, tiefer methodisch eingreifende Vorwürfe der Illusion, im Abwertungsfall Ideologie, im Gegensatz zur Realität der Einzelfallentscheidung.
Im Grunde eröffnet die »Wertung« das Tor zur Transzendenz, zur institutionellen »Göttlichkeit«, oder besser verständlich zur »Moral«, damit zur Möglichkeit eines Bezugs zur Selbstüberhebung und Fremderniedrigung, als verfehlter Basis der westlichen Zivilisation.
Fehlt bei einer »Güterabwägung« die rationale Begründung, wie im Verfassungsrecht häufiger, als im »ordentlichen« Recht, dann muss man wohl feststellen, dass die illusionär vorgestellte »höhere« Legitimation, zumindest fehlen könnte, wenn man dem »Tod Gottes« als Institution, den der christlichen Kirchen oder gar der Moral folgen lassen möchte, was in der Philosophie längst überwiegt.
Kurz gesagt, es scheint, dass der Wegfall der früheren rationalen Legitimation durch Himmelfahrt längst erfolgt ist.
Es ist nicht erkennbar, dass dies dem Bundesverfassungsgericht erkennbar bewusst geworden sei. Seine ausdrückliche Äußerung dazu scheint jedenfalls bislang zu fehlen, nicht aber die Ausbeute zu eigenen Zwecken.
»Es gibt einen Standpunk, auf dem das Willkürliche, welches für den gewöhnlichen Blick an den Erscheinungen der Geisterwelt zu haften pflegt, verschwindet, weil sich auf ihm eine jede in das organische Produkt eines bestimmten elementarischen Mischungsverhältnisses der Kräfte auflöst. Von diesem Standpunkt aus wird dereinst das letzte und wichtigste Kapitel der Naturgeschichte geschrieben werden …« (Friedrich HEBBEL,«Das Urbild des Tartüffe«, A 1a, Band 3, S. 384).
Die damit entfallene illusionäre Legitimität verlangt nach einer neuen.
Um es vorweg zu nehmen: es wird die »demokratische« sein, »von unten« (Hans Ruh), also von der Gesellschaft her, freilich notwendig materieller Art und nicht nur durch formale Wahlen (»Rechtsstaat«) und mit vielen verfassungsrechtlich notwendigen Folgen, insbesondere eine grundlegende Veränderung der gegenwärtigen Parteien.
BÖCKENFÖRDES formaler »Rechtsstaat« muss erkennbar aufgehoben werden. Er hätte als Legitimation nicht einmal entstehen dürfen.
Er folgt dem Ende der Begriffsjurisprudenz.
Er müsste sonst selbst Putin billigen.
Fern ab von aller Kritik daher nur der Hinweis, dass mit der Verwendung solcher »Wertbegriffe«, oder sogar auch nur verräterischer Floskeln, eine philosophische Grundlage vorausgesetzt wird, der die meisten Verfassungsinterpreten gar nicht folgen, wenn sie wie, symbolisch genannt BÖCKENFÖRDE, nur von einer Formalität des Rechtsstaats und der Demokratie ausgehen.
Diese Diskrepanz muss aufgezeigt und es muss versucht werden, dies rational zu lösen.
Es folgt der Ruf nach einer realen und nicht nur illusionären Verwurzelung auch der Parteien in der Gesellschaft »von unten«, die vielen Fraktionen außerhalb der Jurisprudenz überaus zweifelhaft erscheinen könnte und die auch vom Bundesverfassungsgericht – trotz Kostenhäufungen – nicht konsequent genug oder gar nicht verfolgt wird, mit anderen Worten nur mit einer hier zustimmenden Wertung und ohne rationale erkennbare Begründung beantwortet wird.
Damit eröffnen sich bereits Räume auch des materiellen Vorwurfs, damit auch Ansatzpunkte für eine mögliche Kritik der »bloßen« Wertung.
Um es zu wiederholen: Es ist der richtige Weg des Grundgesetzes, aber eben bezweifelt von manchen Monopolinterpreten, denen an anderer Stelle wieder gefolgt wird.
Diese methodische Diskrepanz ist bisher, auch vom Bundesverfassungsgericht, weder aufgezeigt, und noch weniger methodisch gelöst.
Um es zu wiederholen: Nicht anders, als wenn das Bundesverfassungsgericht selbst von den Beschwerdeführenden individuelle »Substanz« beim Vortrag verlangt.
Letztlich bedeutet das unter dem vorgegeben (illusionär) bedeutungsvollen Begriff der Subsumtion, dass ein Bezug zwischen Vorschrift (»Norm«) und Beschwerdeführendem hergestellt wird, der möglicherweise gar nicht (mehr) besteht.
»Weil ihr ihn schuldig wollt noch schuldig machen« (SCHILLER, Wallenstein, 5. Aufzug, 3. Auftritt).
Welcher Art wird eigentlich nie gesagt, früher nannte man dies einen »logischen« Bezug, den es aber vermutlich nie gegeben hat.
Es geht schlicht um Wahrhaftigkeit, oder nicht.
Mit der Kausalität verschwand auch der »Begriff« der Logik weitgehend, selbst aus der Naturwissenschaft, während in juristischen Schriften über die »Logik« (etwa Karl ENGISCH) davon ernsthaft als existent lange noch die Rede ist.
Befassen wir uns nur kurz mit den Verwicklungen von George BERKELEY6), in der folgenden Zusammenfassung:
Subjektive Wahrnehmung ist weder das einzige, noch objektiver Materialismus. Das eine wirkt in das andere und umgekehrt, und zwar in einer viel größeren Vielfalt, als BERKELEY (etwa SS. 55 ff.) feststellen konnte.
Nimmt man seine Feststellung bezüglich der Kausalität, »aufgrund unserer Erfahrung von der Verknüpfung und Aufeinanderfolge der Ideen in unserem Geist …« (S. 69) an, die Kausalität bestünde nur subjektiv in unserer Ratio, weil wir nur so die Dinge subjektiv verstehen können, dann ergäbe sich, folgt man der Konsequenz von BERKELEY, dass im Objektiven eine Kausalität nicht immer bestünde, was heutige Meinung genannt werden kann, dem er selbst aber wohl nicht zugestimmt hätte.
Damit bestünde auch mit der Mutation (S. 68) kein Problem.
Es wäre sinnvoll, die Dinge so, punktuell, lösen zu wollen.
BERKELEYS größeres und ungelöstes Problem ist GOTT, der »ex machina«, wie eigentlich immer, alles »löst«.
Wegen der Begrenzung seines Verstandes, schuf der Mensch seinen Gott ihm zum Bilde, zum Bild des Menschen schuf er ihn. Und alle Propheten und Kirchenväter, zu denen man leider auch BERKELEY zählen muss, schufen, unter Ausschluss ihrer Frauen, all die Märchen drumherum, zumindest wirkt das so, und zwar je länger, umso mehr.
Wenn schon nicht Paradies, dann wenigstens Märchen-Atmosphäre, in der Jurisprudenz bis heute.
Die Überlegenheit des Westens und die vorgestellte Minderwertigkeit der restlichen Welt ist der Grundstock dieses Märchens, den die Propheten der griechischen Antike bereits zumindest belebt haben.
Die griechische Antike und die späteren institutionalisierten Kirchen bilden insoweit eine »geistige« Einheit.
Diese Märchen leben auch im untauglichen Versuch BERKELEYS fort, sogar die reale Welt wegzufantasieren, zur Schöpfung seiner eigenen Herrlichkeit und, mit Adam SMITH zusammen, zudem derjenigen Englands, aber jetzt und plötzlich wieder als Realität.
Aus dieser dumpfen Atmosphäre erwuchs die reale Kolonisation der Welt, durch den »göttlichen« Westen.
Im Grunde ist ein Zusammenhang erkennbar zur Aufgabe der vorangestellten Begriffe von Gott, Kirche, Moral und Ethik oder »Wertungen« (s. Bundesverfassungsgericht), alle in ihrer transzendenten und ideell transformierenden Funktion verstanden, die real nicht zutreffend ist, sondern nur idealerweise (subjektiv) besteht, erkennbar an der fehlenden rational greifenden Begründung, oder ihrer Unverständlichkeit, wie bei Hegel.
Man darf sagen, dass von der früher bestehenden »Objektivität« nichts anderes übrigbleiben wird, als eine ebensolche persönlich-subjektive ideelle Vorstellung, die unbedingt vermieden werden sollte, weil sie eine unbewusste, und zwar fehlgeleitete, Steuerung anzeigt.
Sie ist oft auch die Folge einer vergebens gesuchten rationalen Begründung.
Anders ausgedrückt, kann der Bezug zwischen Norm und Beschwerdeführendem, so wohl intuitiv emotional (subjektiv), wie konstruierend rational, hergestellt oder dargestellt werden, wobei das Letztere nichts anderes ist, als eine Illusion, mit der Begründung einer ebenso vorgestellten Nachprüfbarkeit, wobei die ebenso vorangehende Bestätigung, ebenso wie die »Feststellung«, selbst zuerst als intuitiv emotional erscheinen wird, als »Vorverständnis«.
Der Vorgang des Verstehens selbst gehört ausschließlich in den subjektiven Bereich des Unterbewusstseins (s. John LOCKE, oben).
Davon aber ganz unabhängig bestehen überwiegend, wenn nicht immer, vermeintlich begründende rationale Elemente, gleichsam als Verbindungsatome überhaupt nicht, jedenfalls nicht als abstrahiertes und selbständiges Verstehen, schon gar nicht in einer Art kausaler Kette.
»Mind being without objectivity and causation … All appearances are verily one’s own concepts, self-conceived in the mind, like reflections seen in a mirror« (Tib. Book of the Great Liberation, F Fn. 3, SS. 214 f.)
Greifen wir eine Begründung heraus, um darstellen zu können, was damit gemeint ist:
Voraus geht immer eine Vorbereitung in der Form einer Ausformung der Norm in Richtung des Vortrags des/r Beschwerdeführenden, die Juristen »Auslegung« nennen, nach Wortlaut, System, Sinn und Zweck, sowie Gesetzesmaterialien oder nach ihrer Geschichte (Rn. 122).
In Wahrheit beginnt damit der »Wille zur Macht«.
Diese Begrifflichkeiten sind ideell viel bedeutungsvoller, als dasjenige, was in Realität geschieht.
Das Ergebnis, obwohl längst subjektiv durch den Auslegenden als Vorverständnis »erkannt«, nennen die Juristen dann »objektivierten Willen des Gesetzgebers« (Rn. 122).
In Wahrheit ist und wird die »objektive« Norm fortgesetzt subjektiviert (damit zu eigen gemacht bis zur Form des »Beliebens«, was jetzt schon Missbrauch bedeuten kann) in Richtung des oder der Beschwerdeführenden, wenn nicht umgekehrt.
Je mehr Subjektivität bei dieser »Auslegung« zuwächst, umso mehr wandelt sich schon diese Auslegung zu eigener Normierung.
Keinesfalls erst bei der Güterabwägung.
Damit klingt schon an, in welche Richtung das »nach Belieben verfahren« in § 903 S. 1 BGB, »eigentlich« hindeutet.
Es ist nicht nur Begrifflichkeit, sondern auch etwas zu Eigen machen, Diktat, wie es aber angeblich so nicht genannt werden »darf«.
Es wird gleichsam unter der Hand zum Gesetz, was vorgestellter Maßen, »nur« Auslegung und gerichtliche Entscheidung sein »soll«.
Damit würde an einer Stelle Gesetz (»Norm«), was anderweitig als verfassungswidrig erscheint.
Dem folgt sogleich das Ergebnis, das nichts anderes bedeutet, als dass das am Anfang intuitiv-emotionale Vorverständnis, auf rational erscheinenden, letztlich aber illusionären Umwegen, verifiziert wird.
Dieses Ergebnis wird dann »Begründung« nur genannt.
Meistens werden aber Norm (unverändert) und Beschwerdeführende/r nur aneinandergereiht, subjektiviert mit der verbindenden und einfach vorgestellten Floskel (davon mehr weiter oben): »das ist so«, das »liegt auf der Hand«.
Was Juristen »substantiiert« nennen, ist nichts anderes, als die zuvor erkennbar gemachte ideell »logische« Scheinkette zwischen beiden, und zwar mit »beliebigem« Verfahren, also Diktat.
Was sie »Urteil« nennen, ist nichts anderes, als das mit dem Vorverständnis sich subjektiv zu eigen gemachten Sachverhalts, nicht etwa eine rationale Addition verschiedener rationaler (Begriffs-)Bestandteile.
Es ist damit im ähnlichen Sinne eine »Relativierung«, wie die einsteinsche Krümmung von Raum und Zeit.
Die vermeintliche Norm wird in den eigenen Horizont überführt.
Relativierung ist gleich Subjektivierung, wie umgekehrt.
Wenn das Gericht vorgibt, ein Vortrag sei nicht substantiiert, dann bedeutet das in der Regel nichts anderes, als dass es den Vortrag bereits subjektiv missbilligt, was heißt, ihm »eigentlich« materiell im Voraus (als Vorverständnis) nicht folgen will, ohne dass dies so deutlich ausgesprochen wird.
Das alles ist, um es noch einmal zu wiederholen, keine Kritik, sondern nur die Feststellung, dass auch und gerade Urteils-(oder Beschwerde-) Entscheidungen in Realität subjektiv, unterbewusst gesteuert sind, was bestenfalls ideell nur in scheinbar reale Begründungsatome zerlegt wird.
Das hat im Ausgangspunkt mit Ideologie (noch) gar nichts zu tun.
Noch einmal anders ausgedrückt:
Wenn Naturwissenschaftler eine physikalische Kausalität als objektiv selbst bezweifeln, wie können dann eine Reihe von Überbrückungsbegriffen, alle unter sich, eine »logische« Verbindung wie in einer Kette, begründen?
Nur in der Vorstellung.
Diese »logische« Verbindung ist im Gegenteil zwischen jedem Verbindungsteil nur eine Illusion, als Ganzes ohnehin.
Eine Illusion, wie vielleicht die Annahme, es läge »noch« eine Auslegung vor.
Es geht uns nur um diese Feststellung, nicht darum, dass das Vorgehen selbst, oder das Ergebnis gar, unrichtig wäre.
Es geht uns nur um die Beseitigung einer Illusion, die man früher »Wahrheit« oder »Gerechtigkeit« nur genannt hat.
Eher wird im Gegenteil dessen Richtigkeit bestätigt, weil anders menschlich nicht verifizierbar.
Die Richtigkeit in Allgemeinheit folgt, bestenfalls.
Wer die Darstellung des Gerichts Rn. 97 ff. unter diesen Gesichtspunkten verfolgt, wird selbst feststellen müssen, dass lediglich Begriffe aufeinander zubewegt werden, deren Ergebnis als Einheit zuvor längst feststand.
Das bedeutet, was »objektive« Begründung genannt wird, ist in Realität eine subjektive (relativierte) Feststellung, was verschämt (niemand weiß warum) verschwiegen wird.
Und diese Feststellung ist auch Ergebnis der Beschwerdebegründung.
Es ist also nichts ausgelegt, sondern im Sinne von Karl LARENZ, bereits normiert.
Es ist nicht ganz unzutreffend, dass es sich hier um eine rationale Ideologie vielleicht doch handeln könnte, deutlicher gesagt, gar um eine Pseudo-Religion, gleichsam mit Legitimationsgarantie, im uralten antik-griechischen oder christlich-katholischen Sinn.
Wer Illusionen dieser Art nicht entfernt, landet in Ideologie.
Wer dergleichen dennoch als »objektive« Methode bezeichnet, wie das Bundesverfassungsgericht selbst nicht, der ergeht sich nicht einmal in Mystik, auch nicht in Märchen, sondern er schwebt lediglich in einer Wolke aus Illusionen.
Wir wollen keinesfalls unterbewusst so weit gehen, mit RÖPKE dies, auf Parteien bezogen, »suggestive Zirkusmethoden« (Maß und Mitte, Z a Fn. 1, S. 209), zu nennen.
Gewiss aber ist, es wäre weder »Logik«, noch »Objektivität«, in Realität eher bloße »Hegelei«, wie SCHOPENHAUER es in nicht zu übertreffender Weise genannt hat, ohne es rational zu detaillieren.
Eine Form (Illusion) ohne Inhalt (Realität).
Eine nähere Auflistung erfolgt im Zusammenhang des Vorverständnisses in Abschnitt D.
Wir möchten hier abschließend ein wenig genauer darauf hinweisen, was auch in der Verfassungstheorie »unserer« Interpreten grundlegend zu bemängeln ist.
Und zwar am Beispiel von Hans-Peter SCHNEIDER7).
Das beginnt mit der Grundlegung.
Er redet etwa von Wissenschaft und Technik, ohne zum Grund des Problems durchzustoßen, nämlich die Rationalität, und zwar mit allem, was daraus folgt.
Auch wir haben die Verschiebung des methodischen Problems von der verfehlten »Objektivität« zu Individualität und zum Subjektivismus zugestimmt, ohne den »soziale(n) Rechtsstaat insgesamt für erledigt (zu) erklären« (S. 142), aber trotz alledem wäre es außer der tiefergreifenden Methodik zudem wünschenswert, die grundrechtlichen Angriffspunkte zumindest zu benennen.
Das geschieht bei SCHNEIDER aber in wesentlichen Punkten gerade nicht, dabei urteilen wir gar nicht, ob bewusst oder unterbewusst.
Das wäre zuallererst Art. 3 Abs. 1 GG, den er in diesem Aufsatz überhaupt nicht nennt, mit der verfassungsrechtlichen Güterabwägung, die überall dort gilt, wo »eingreifendes« Verfassungsrecht sich zu messen hat mit den Rechten des oder der anderen, mit Sozialstaat oder Gemeinwohl (s. Abschnitt T unten).
Man darf vielleicht sogar behaupten, dass ihm der bedeutsame Unterschied zwischen Gesetzes-und Einzelfallrecht, entgeht. Dazu später.
Genauso wenig erscheinen bei ihm die PARTEIEN auch nur der Bezeichnung nach, obwohl deren »Fehlkonstruktion« (s. Abschnitt U) gerade seine Kritik betrifft. Fast alle seine aufgezeigten Mängel betreffen das Unvermögen dieser Parteien als illusionistischen Bindegliedern zwischen Staat und Gesellschaft, die Schneider immerhin wohl trennt (S. 142).
Und schließlich sind es die globalen Großunternehmen im Bereich der Naturgüter (Wasser usw., Daseinsvorsorge) und der Naturerzeugnisse (Lebensmittel).
Hier wäre an eine völlige Umgestaltung, beginnend mit der Kritik am »nach Belieben verfahren« (in § 903 Abs. 1 S. 1 BGB), erforderlich, im Übrigen wäre an FORSTHOFF zu erinnern, der Urheber all dieser Grundgedanken im Bereich der Daseinsvorsorge und des Sozialstaates ist, der aber von SCHNEIDER nicht einmal erwähnt wird.
Das alles zeugt unterbewusst von einer mangelnden Beherrschung der Sache. Vielleicht darf ich auch hier ein Beispiel anführen:
Zur Zeit meiner Reise in CHINA hätte kein Chinese einen Fisch gegessen, den er zuvor nicht lebend, zumindest seine noch hüpfende Fischblase, gesehen hätte. Genauso wenig hätte er gefüllte Nudel gegessen, die nicht selbst gemacht gewesen wären.
Der »Fortschritt« des Westens liegt darin, dass Ravioli aus der Dose die Vermassung einerseits, wie zum andern den potentiellen Missbrauch der Lebensmittelindustrie, symbolisch anzeigen.
Im Westen ist es für Verbraucher längst »überholt«, lebende Fische überhaupt zu sehen.
Es ist in Wahrheit ein Rückschritt, nicht, wie vorgegeben, ein Fortschritt, und zwar ein gewaltiger.
Das alles mit der Bitte, dies alles symbolisch sehen zu wollen.
Niemand weiß mehr, woraus die Füllung der Dosen-Ravioli überhaupt besteht. Wenn dazu etwas auf der Dose steht, was ohne Zwang nicht geschieht, glaubt niemand, dass dieses Berichtete, »alles« sei.
Erst wenn diese rational-methodischen Anknüpfungspunkte genannt wären, würden deren institutionellen Inhaltsgehalte zumindest potentiell erkennbar.
Herkömmliche Wissenschaft ist es also nicht.
Erst dann werden auch SCHNEIDERS organisatorische Ergänzungsvorschläge sinnvoll und wären mit den unsrigen im größeren Rahmen zu vergleichen.
Nur beispielhaft sollen diejenigen sein, die Vorausgestaltungen ermöglichen und die veraltete ausschließliche Rückwirkung zumindest ergänzen könnten.
Aber auch das Schadensersatzrecht (S. 135) ist zu wenig systematisch konkretisiert, das Kartellrecht wird gleich gar nicht bemüht.
Es wird zukünftig auch soziale Grundrechte geben müssen.
Das erste wäre in etwa:
Die natürliche Ordnung darf von Menschen nicht angegriffen oder wesentlich verändert werden.
Wo das geschehen ist, muss sie auf Kosten der Schädiger wiederhergestellt werden.
Die natürliche Vorsorge, insbesondere der Bereich der Lebensmittel, muss einer gesonderten rechtlichen Spezialordnung unterstellt werden.
1) Frei übersetzt: Aus dem Sumpf wächst die Lotosblüte, BUDDHA aus der Gemeinschaft
1a) Theodor LESSING, »Europa und Asien«, 5. Auflage, Leipzig 1930, BOD, ISBN 978 3755754404
1b) Friedrich HEBBEL, Gesammelte Werke, Berlin 1925, 3 Bände, hier Band 3, S. 144
2 »Confucian Analects«, übersetzt von Ezra Pound, London 1980, ISBN 0 7206 1850 9, Buch XV, Teil XI, Ziff. 1
2a) Hans RUH, »Ordnung von unten«, Zürich 2011, ISBN 978 3 03909 198 0
2b) John LOCKE, »Versuch über den menschlichen Verstand«, Hamburg 1988, Band II, 3. Buch, ISBN 978 3 7873 09313
2c) s. vor allem PARMENIDES bei Karl JASPERS, Abschnitt B Fn 4, SS. 640 f.
2d) Hans RUH,« Argument Ethik«, Zürich 1992, ISBN 3 290 10152 5
3) Peter WOHLLEBEN, »Das geheime Band zwischen Mensch und Natur«, München 2019, ISBN 978 3 453 28095 3
4) Emanuele COCCIA, »Die Wurzeln der Welt«, München 2020, 3. Auflage, ISBN 978 3 423 34979 6, S. 87
5) Nikolaus von KUES, »Vom Nichtanderen«, Hamburg 1987, 3. Auflage, ISBN 3 7873 0743 5
6.) George BERKELEY, »Eine Abhandlung über die Prinzipien der menschlichen Erkenntnis«, Stuttgart 2002, ISBN 3 15 018343 X
7) Hans-Peter SCHNEIDER beispielsweise in »Der Staat der Zukunft«, Baden-Baden, 1. Aufl. 1990, ISBN 3 7890 1937 2, SS. 127 ff.
Die Amerikaner haben uns nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mit Kriegslasten beladen, wie wir andere, nach früheren Kriegen, vor allem nach einem deutschen Sieg, sondern sie haben uns die Staatsform der Demokratie vermittelt, die zuvor eigenständig nicht realisiert werden konnte.
Die Frage entsteht immer dringlicher, ob es mit diesem amerikanischem Anstoß auch wirklich und dauerhaft gelingt.
Allerdings war dies nicht ohne Eigeninteresse, sondern verbunden mit Geldern des Marshall-Plans, damit und untrennbar verbunden mit dem Interesse der Industrialisierung und damit zur Erweiterung auch der eigenen Ökonomie.
Das bitten wir nicht als Ausrede von der Selbstverschuldung zu verstehen.
Es erscheint uns als der mögliche Beginn des Übergangs von der staatlichen Diktatur zur ökonomischen.
Die Ratio bleibt.
Wir sind heute erst dabei, den Bereich der Industrialisierung wieder zu verlassen, oder besser: die Folgen der Umwelt-und Menschenvernichtung zwingen uns dazu.
Dabei sollten wir große Achtung darauflegen, mit dieser Aufgabe nicht auch die damit verbundene Staatsform der Demokratie ebenfalls zu verlieren, wovon wir nicht weit entfernt sind, wie das faktische Parteienrecht, dieses durchaus übereinstimmend mit der älteren deutschen Geschichte, ganz offen zeigt, wie später ausgeführt wird.
Aber auch die »Idee« einer formalen Begründung des Rechtsstaates (BÖCKENFÖRDE).
Noch deutlicher zeigen es die Zwänge, die letztlich auch rational-ökonomische Diktate sind, der globalen Konzerne.
Die Ökonomie wirkt rational auf den Staat zurück.
Beginnen wir unter diesen Eindrücken mit einer Anfangsbetrachtung der Freiheit.
Es handelt sich hier um eine Art Schirmbegriff mit vielen Facetten, der aber, aus welchen Gründen auch immer, beharrlich so behandelt wird, als gäbe es nur die eine und als wisse ohnehin jeder, was damit gemeint sei.
Nichts ist aber verfehlter als das.
Beginnen wir mit dem kleinsten Bereich der Formalinterpreten, also mit dem überwiegend rational Verstehbaren.
Hier bedeutet Freiheit eine objektive Zuweisung mit Begrenzungen, etwa zum Zweck der Bestrafung von Verletzungen durch oder von Andere/n oder von anderem und zu vielen weiteren juristisch als notwendig empfundenen Zwecken.
Freiheit bedeutet hier einen rationalen Begriff, als Teil des staatlichen Systems, damit eine Art erweiterter Begriff oder als eine Institution.
Aber gleich erwähnt sei, Freiheit bedeutet, als Teil des rationalen juristischen Systems, nichts weiter, als eine wissenschaftlich erweiterte Sprachform, vielleicht auch ein Symbol, spezialisiert auf die praktische juristische Anwendung.
So gesehen wird Freiheit insoweit zur rationalen Illusion, als sie, mit den Grundrechten insgesamt und gemeinsam, gleichsam flächig gesehen wird, als Dauerbestand.
Damit wird die Sichtweise aber verfehlt.
»Freiheit« ist weder flächig, noch dauerhaft, sondern in steter Einschränkung, bezogen ausschließlich auf den Einzelfall, mit den anderen, mit dem Gemeinwohl und den Lebensgrundlagen.
Allgemeine Freiheit gibt es so wenig wie allgemeine Wahrheit oder Gerechtigkeit.
Dieser Begriff oder dieses Institut, befindet sich demnach und auf eigenartige Weise, entgegen allen Erwartungen, in einer Art organischem Wachstum oder in einer entsprechenden stetigen Erweiterung oder Einengung.
Das ist durchaus kein Irrtum:
Organisches reicht auch hinein in den rationalen Bereich des Verständnisses.
Wir werden später sehen, wie angeblich objektive rationale Urteile schlicht und einfach aus nichts anderem gespeist werden, als aus subjektiven Instinkten.
Parteien und Konzerne in der rationalen Nachfolge früherer christlicher Kirchen-Institutionen, oder diese des Adels, deuteten dies schon an.
Oder anders ausgedrückt, die Begrifflichkeit selbst, wie alle Institutionen, oder auch ihre rationale Organisation zum juristischen System, ist dem organischen Wachstum der Natur nachempfunden und damit ihr/ihm nachgebildet (John LOCKE), vermutlich rührt daher auch seine Verständlichkeit.
Juristisches System, Ratio überhaupt, ist eine Art menschlicher (rationaler) Ersatz des organisch Natürlichen.
Daraus wird verständlich, dass mit dem »Wort«, dem »Begriff« oder auch mit dem juristischen »System« nicht das »Eigentliche« gemeint ist, das wir seit dem Studium des DAO DE QING meinen, in etwa verstanden zu haben.
Es gibt etwas »dahinter« und das nennen wir mit den Tiefenpsychologen das UNTERBEWUSSTE.
Die juristische Freiheit verbliebe damit die kleinere an Umfang, wie vor allem an Tiefe.
Es handelt sich hier um den Bereich der Neugestaltung, der »Offenheit« zur Natur und zum Leben, womit wir in juristischer Sicht der Verfassungsinterpretation bei der »Güterabwägung« unseres Bundesverfassungsgerichts angekommen sind, etwas präziser gesagt, in der Endausgestaltung der rationalen Freiheitsrechte in der Lebensgrundlage, der Gleichheit anderer und letztlich auch dem Staatswohls.
Alles erscheint, so besehen, zwar zuvor rational zum besseren Verständnis getrennt, plötzlich aber auch wiederum als eine Art organische Lebenseinheit.
Dieser Differenzierung begegnen wir immer mit einem Skala-Denken, das demjenigen der hegelschen Dialektik entgegengesetzt ist.
Die Güterabwägung ist mit großer Würde von diesem Gericht gefestigt. Zumindest mit Versuchen, all dieses an das juristische System, zumindest durch rationale Begründungen, anzubinden.
Die Kühnheit des Anfangs begann dann aber wieder empfindlich zu leiden, etwa im Bereich des Parteienrechts und vor allem der Parteienfinanzierung, ohnehin schief und gegensätzlich beäugt von manchem Verfassungsinterpreten, die sich als Monopolisten empfinden, weil eine eigene Verdienstmöglichkeit entschwinden könnte.
Karl LARENZ 1), der nicht als einziger und auch nicht als erster zumindest den Versuch unternommen hat, dergleichen für rational geschulte Juristen unerhörten Vorgänge, methodisch zu verwerten, wenn auch nicht bindend abzuschließen.
Er nennt den von uns so genannten rationalen Bereich des Rechts, den »äußeren«, den organisch-lebendig orientierten Bereich hingegen den »inneren«. Dabei vermeidet er mit fast unverständlicher Konsequenz den Begriff des Subjektiven, vermutlich in der unterschwelligen Absicht, diese ganzen Neugestaltungen doch wieder an den »äußeren« Bereich anzuschließen, oder gar mit diesem vereinen zu können, was ihm aber bis zu seinem Lebensende nicht gelungen ist.
Dabei geht LARENZ aber doch auch anfänglich davon aus, dass in beiden Bereichen unterschiedlich zu verfahren sei.
Im »äußeren« Bereich nämlich rational, KANT würde sagen, mit dem Verstand, in Begriffen und Institutionen, hingegen im anderen »inneren« Bereich mit Topoi und Prinzipien.
Ernst FORSTHOFF2) ist auch nicht der einzige oder gar erste, der darüber, in der Flut der Daseinsvorsorge als Folge der Industrialisierung beträchtliche Bedenken bekommt, der – im Gegensatz zu LARENZ – nicht einmal den Begriff der »Irrationalität« verschmäht (S. 26 u.a.), vor allem – zunächst – aber auch den der Subjektivität. Desgleichen billigt er von Anfang an die (subjektive) »Einheit« (S. 30), die »Einheit des Denkens« (S. 13), sogar den »schöpferischen Akt« (S. 9 und passim), vermutlich infolge des anderen Rechtsgebiets.
Erstaunlich auch hier, dass FORSTHOFF in diesen Zusammenhängen, insbesondere dann der Naturvorsorge, überwiegend überhaupt nicht genannt (zitiert) wird. Nicht genannt von Verfassungsinterpreten, die andererseits bei ihren Studenten ein solches Nicht-Zitieren mit bedeutsamem Gesicht ankreiden würden.
Wer in der Philosophie fortgeschrittener ist, erkennt hier die vorsichtigen juristischen Ansätze der Arbeiten von NIETZSCHE, von SCHOPENHAUER und nach unserer Meinung vor allem von C. G. JUNG, die aber – verschämt oder unbekannt – ebenfalls nirgends zitiert werden, auch nicht von FORSTHOFF.