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Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde.Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.
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