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'Staaten gehen nicht bankrott.' - Dass Walter Wriston, ehemaliger CEO der einstigen Citibank und einer der mächtigsten Bankiers seiner Zeit, mit seinem Ausspruch aus dem Jahr 1982 nicht recht behalten sollte, zeigte sich schon bei einigen Staatsbankrotten in der Vergangenheit. Doch schien es bislang eine feste Grundannahme zu sein, das Phänomen 'Staatsbankrott' sei ausschließlich für Entwicklungsländer bestimmt. Allerdings belegen die jüngsten Erfahrungen innerhalb der Eurozone, dass sich diese als nicht haltbar erweist. Schließlich rückte Oktober 2009 ein europäischer Staat, nämlich Griechenland, mit seinem immensen Haushaltsdefizit zunehmend in den Fokus der Betrachtungen von Politik und internationalen Kapitalmärkten. Zweifel an der Tragfähigkeit des Schuldenstandes ließen die Risikoprämien in den Folgemonaten auf ein noch nie dagewesenes Niveau seit Einführung der Gemeinschaftswährung im Jahre 1999 ansteigen. Wenige Monate später stufte die Ratingagentur Standard & Poor’s Griechenland auf 'Ramschstatus' herab. Damit begannen die Euro-Partnerländer in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verschiedene finanzielle Stützungsmaßnahmen zu entwickeln, um einem verheerenden Domino-Effekt vorbeugen zu können. Nach dem EU-Rettungsschirm, den beispielsweise auch Irland in Anspruch nehmen musste, fassten die EU-Minister auf dem EU-Gipfel am 16./17. Dezember 2010 eine Vielzahl an neuen Beschlüssen, um Europa aus der Eurokrise zu führen. Dazu gehört auch der Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der den im Jahr 2013 auslaufenden EU-Rettungsschirm ablösen soll. Geschaffen werden sollte ein Regelungsmechanismus innerhalb der EWU für den Fall, dass sich ein Staat in einer akuten finanziellen Liquiditätsengpass-Situation befindet respektive sich im Worst-Case-Szenario mit dem Staatsbankrott konfrontiert sieht. Im Rahmen dieses Mechanismus ist es vorrangiges Ziel, auch private Gläubiger an den Kosten einer staatlichen Verschuldungskrise zu beteiligen. Um eine Einbindung dieser zu gewährleisten, sieht der ESM eine Implementierung von Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) in alle ab Juni 2013 neu zu emittierenden Staatsanleihen der EWU-Mitgliedstaaten vor. Mit einer in diesem ESM fest verankerten Regelung über die Einbindung privater Gläubiger sollen Anreize für eine stärkere Marktdisziplinierung geschaffen werden, um eine langfristige Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Aber ist dieser Stabilitätsmechanismus ausreichend? Können eine Gläubigerbeteiligung und die Einführung von Collective Action Clauses (CACs) dabei helfen zukünftige „Euro-Krisen“ oder den Staatsbankrott eines Eurolandes zu verhindern? Vor diesem Hintergrund unternimmt es diese Studie, die Wirkungsmechanismen von Collective Action Clauses als integrativem Bestandteil von Staatsanleihen sowie deren Potenzial für die Einbindung privater Gläubiger und für die Bewältigung der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise zu analysieren.
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