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Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein besonderes Exemplar. Nicht er als Mensch persönlich. Sondern vielmehr in seiner Doppel-Funktion als Inhaber und Angestellter seiner Firma. Ohne es zu wissen, stecken viele von Ihnen, auch die sog. "Fremdgeschäftsführer", in einer Versorgungsfalle. Oder anders. Sie sind unzureichend oder schlichtweg falsch versichert. Dieses Sach- und Fachbuch bietet allen die sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen, einen Überblick, wie ein Geschäftsführer optimal versorgt und versichert werden kann. Aus der Praxis- für die Praxis. Ohne Versicherungschinesisch, soweit es sich vermeiden ließ. Ein Ratgeber für GmbH-Geschäftsführer, Finanzdienstleister sowie für Steuerberater und Rechtsanwälte.
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Seitenzahl: 66
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Die Versorgung (-sfallen) des GmbH-Geschäftsführer
Wie sich ein Geschäftsführer optimal versichert
Thomas STEPHAN
Autor: Thomas STEPHAN
Coverdesign: Thomas STEPHAN
ISBN: 978-3-8495-9059-8 (Paperback)
978-3-8495-9060-4 (Hardcover)
978-3-8495-9061-1 (e-Book)
© Thomas STEPHAN
Vorwort
„Es gibt Dinge die sind bekannt. Und es gibt Dinge, die sind unbekannt. Dazwischen gibt es Türen.“
William Blake Englischer Dichter und Maler (1757-1827)
Jeder Geschäftsführer kennt sie. Die Unzähligen Gesetze, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen, Regulierungen, Handlungsanweisungen etc., etc., etc..
Hierbei alles Richtig zu machen und dabei nicht noch das Kerngeschäft aus den Augen zu verlieren ist schwieriger denn je.
Gerade als GmbH Geschäftsführer muss man peinlich genau die „kaufmännische Sorgfaltspflicht“ walten lassen.
Leider vergessen hierbei viele Ihre eigene Absicherung und Vorsorge.
Umso wichtiger ist es, Experten an seiner Seite zu wissen, die einem einen Teil dieser Last abnehmen.
Die Wissensquellen sind in unserem Technologiezeitalter unerschöpflich. Man kann heute über 800 TV-Programme empfangen, sicherlich das zwei- oder dreifache an Radiostationen hören, es gibt immer mehr Magazine, Fachzeitschriften und Fachbücher. Und alle Seiten im Internet aufzurufen wird auch niemand mehr schaffen.
Umso wichtiger ist es, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen und die wirklich benötigten Informationen konzentriert zu bekommen.
Genau dies will ich mit diesem Buch, über die Versorgung und Absicherung des GmbH Geschäftsführers, erreichen.
Die Idee zu diesem Ratgeber kam mir, als ich vermehrt Kunden aus dem angesprochenen Kreis betreuen durfte. Zu meinem Erstaunen, gab es bis dato kein vergleichbares Werk, welches nicht nur die Altersversorgung im Blick hatte, sondern die Versorgung des GmbH-Geschäftsführers ganzheitlich betrachtete.
Insofern empfehle ich diese Lektüre auch allen interessierten Finanzdienstleistungs- und Steuer- und Rechtsberatern. Den aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es hier grosse Wissenslücken gibt.
Ich erhebe keinen Anspruch darauf, dass alle Details, Versorgungsformen und Versicherungsmöglichkeiten hier aufgeführt sind. Dieses Werk dient lediglich dazu, dem Geschäftsführer Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er seine Versorgung optimal gestalten kann.
Für Berechnungen, auch wenn diese mit grösster Sorgfalt erstellt wurden, wird keine Haftung übernommen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sich mindestens jedes Jahr Gesetze und andere wichtige Parameter verändern, empfehle ich jedem GmbH-Geschäftsführer:
Wenden Sie sich an einen Experten! Aber verlassen Sie sich auc auf Ihr Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand.
Und wenn Sie etwas nicht verstanden haben, dann fragen Sie nach, bis Sie es verstehen.
Gerne auch bei mir.
Meine Kontaktdaten finden Sie am Ende des Buches.
Ich freue mich auch über Ihre Kritik und Verbesserungs-vorschläge.
Und nun. Einfach tun!
Der Dank für dieses Buch, geht an alle meine Kunden, dafür, dass Sie mir Ihr Vertrauen geschenkt haben.
Und an alle, die mich bei diesem Vorhaben unterstützt haben. Sowohl beruflich als auch privat.
Inhalt
1. Die GmbH und die Versorgung (-sfallen) des GmbH- Geschäftsführer
Grundsätzliches
Durchgriffshaftung
Wann haftet der Gesellschafter?
Wann haftet der Geschäftsführer?
D&O Versicherung
2. Die Versorgungsfallen des GmbH-Geschäftsführer
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Rückerstattung
Vergleich: Gesetzliche und private Absicherung
Missverständnisse in der Sozialversicherung
3. Die Sozialversicherungen
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Praxistipp
„Zuschuss zur Krankenversicherung“
Private Krankenversicherung
Praxistipp „Beitragsrückerstattung“
Betriebliche Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Krankheit und Lohnfortzahlung
Praxistipp „Falsche Krankentagegeldversicherung“
Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeitsversicherung
Praxistipp „Aus einer Hand“
Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung
Mit Direktanspruch
Ohne Direktanspruch
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
4. Die Altersversorgung des Geschäftsführers
Die 1.Schicht
Die Basis- (Rürup-) Rente
Beschränkungen beim GGF
Die 2.Schicht
Die betriebliche Altersversorgung
Direktversicherung
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Pensions- oder Direktzusage
Rückstellungen
Abzinsung
Invaliditätsrisiko
Bilanzsprungrisiko
Was ist zu beachten?
Schrifterfordernis
Zivilrechtl. Wirksamkeit
Selbstkontrahierungsverbot
Nachzahlungsverbot
Erdienbarkeit
Altersgrenze
Finanzierbarkeit
Üblichkeit
Ernsthaftigkeit
Angemessenheit
Probezeit
Insolvenzsicherung
Praxistipp „Pfändungsvertrag“
Pensionsfonds
Die Riester-Rente und der Geschäftsführer
Der Ehegatte und die betriebliche Altersversorgung
Der Ehegatten-Arbeitsvertrag
steuerliche Anerkennung
sozialversicherungsrechtl. Anerkennung
Die bAV für den Arbeitgeber-Ehegatten
Praxistipp „Zusatzrente durch Überstunden“
Vermögenswirksame Leistungen
Altersvorsorgewirksame Leistungen
5. Weitere Vorsorge
Privat- und Berufshaftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Praxistipp „Zwei Angebote“
Schlüsselkraftversicherung
Teilhaberversicherung
Praxistipp „Notfallmappe“
6. Erbrecht rund um den GGF
Das Erbe des GGF als Gesellschafter
Einziehungsklausel
Teilungsanordnung
Das Erbe des GGF als Geschäftsführer
Testamentsvollstreckung
7. Fazit
8. Der Autor
Die GmbH und die Versorgung(-sfallen) des Geschäftsführer
Wie ein Geschäftsführer optimal versichert ist
Der Geschäftsführer einer GmbH muss seine Geschäfte, „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG) erledigen. Dies ist auch meistens der Fall.
Überraschenderweise haben aber viele GmbH-Geschäftsführer eklatante Versorgungs- und Versicherungslücken. Viele Versicherungen sind unzureichend, manchmal sogar doppelt oder einfach für den Geschäftsführer nicht geeignet, also schlicht falsch.
Warum?
Das wird Ihnen klar, wenn Sie diesen Ratgeber gelesen haben.
Ein GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) besitzt einen gewissen Spielraum für seine Versorgung. Aber mit diesem eingeräumten Spielraum steigt auch die Verantwortung.
Für sich selbst, für die eigene Familie und für die GmbH.
Diesen gesetzlich vorgegebenen Freiraum gilt es optimal zu nutzen. Natürlich weiß kaum ein Geschäftsführer um diese Möglichkeiten. Er hat genug zu tun, wenn er sich um seine GmbH kümmert und muss schauen, dass das Kerngeschäft läuft. Erstaunlicherweise wissen aber auch die ihn umgebenen Fachleute (Versicherungsvermittler und Steuerberater) oftmals nichts von diesen Vorteilen.
Dabei gilt es, hier keine Fehler zu machen. Den im schlimmsten Fall führt dies zur Armut des Geschäftsführers und seiner Familie. Im minderschweren Fall zur Versagung von Steuervorteilen durch eifrige Prüfer des Finanzamtes, wenn z.B. bei der Durchführung einer Direktzusage Formfehler gemacht werden.
Einige Bundesländer beschäftigen sogar spezielle Prüfer, die sich bei einer Betriebsprüfung auf dieses Thema stürzen.
Der Geschäftsführer ist entweder Sozialversicherungspflichtigoder eben nicht.
Ist er es, hat er meistens eine Versorgungslücke, da seine Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Ist er es nicht, muss er sowieso alleine für seine Absicherung sorgen. Dies kann er privat tun, oder, was viel geschickter ist, zum Grossteil über die GmbH.
Dieser Ratgeber zeigt auf, wo die Versorgungsfallen lauern, wie Ihnen begegnet werden kann und wie die Versorgung eines GmbH-Geschäftsführers über die Gesellschaft optimal gestaltet wird.
Der Vorteil. Fast alles was über die Gesellschaft versichert werden kann, ist als Betriebsausgabe der GmbH zu sehen. Damit wird die zu zahlende Steuer der GmbH gedrückt und der Geschäftsführer im privaten Bereich monetär entlastet.
Dieses Buch kann nur ein Rat- und Ideengeber sein.
Handeln müssen Sie!
Ziehen Sie Ihren Versicherungsfachmann sowie Ihren Steuerberater hinzu.
Oder nehmen sie einfach Kontakt zu mir auf. Meine Daten finden Sie am Ende dieses Buches.
„Manchmal ist es besser, eine Stunde über sein Geld nachzudenken, als eine Woche zu arbeiten“, empfahl schon der Börsen und Finanzexperte Andrè Kostolany.
(† 14. September 1999).
Grundsätzliches
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist gem. dem Handelsgesetzbuch, eine Handelsgesellschaft, für die es ein eigenes Gesetz (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung; GmbHG) gibt.
Vereinfacht dargestellt, dient diese Form der Kapitalgesellschaft dazu, die Haftung von dem oder den Gesellschafter(n) auf das Stammkapital zu begrenzen und somit das private Vermögen der Gesellschafter gegenüber Gläubigern zu schützen (§ 13 Abs.2 GmbHG).
Die GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen oder anderen rechtsfähigen Gesellschaften gegründet werden.
Dazu muss notariell ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden, welcher die wesentlichen Inhalte der GmbH (Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH, Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter) beinhalten muss.
Organe der GmbH sind der Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und, sofern eingerichtet, der Aufsichtsrat.
Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen, z.B. vor Gericht und muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Sie stellt die Regeln der Geschäftsführung auf und bestellt, entlastet oder beruft den Geschäftsführer ab.
Die GmbH muss einen Jahresabschluss verfassen, der gem. Handelsgesetzbuch (HGB) klar und übersichtlich sein muss. Dieser wird von der Gesellschafterversammlung festgestellt und die Verwendung der Ergebnisse beschlossen.
Im GmbHG stehen auch die Gründe für die Auflösung einer GmbH.
Die Gesellschafter können etwa die Auflösung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließen, aber auch ein gerichtliches Urteil kann die Auflösung der GmbH anordnen. Zudem führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens meist zur Auflösung.
Der Geschäftsführer kann, muss aber nicht, Gesellschafter der GmbH sein.
In der Praxis ist jedoch die sog. „Ein-Mann-GmbH“ oftmals anzutreffen. Bei dieser Form gibt es den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) der somit eine Doppelfunktion erfüllt.
Als Gesellschafter hat er evtl. das Stammkapital alleinig aufgebracht und eine GmbH gegründet um die Haftung dementsprechend zu beschränken.
Aber auch hierbei gibt es Ausnahmen wie sie im Kapitel “Durchgriffshaftung” zu lesen sind.