Eine Visionäre Biografie - Udo Wanke-Kreh - E-Book

Eine Visionäre Biografie E-Book

Udo Wanke-Kreh

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Beschreibung

Unzufrieden mit der vorgefundenen zerrissenen Welt, die ein Leben des Menschen mit der Natur, Kultur und sich im Einklang verwehrt, stellt sich der Autor die Frage, ob sein Leben hätte anders verlaufen können. Als Antwort entwirft Wanke-Kreh ein Weltmodell, das ein glückliches und friedliches Zusammenleben aller Menschen ermöglicht. Da wir dafür genug Substanz haben – so der Verfasser zuversichtlich – könnte seine Vision nicht nur Traum bleiben, sondern auch vorweggenommene Zukunft sein. Waren nicht Autofahren und Fliegen, heute längst Alltag, einst Träume? Unter dieser Prämisse versteht der Autor seine Visionäre Biografie als Anregung, den Nachkommen den realisierbaren Traum eines sinnvollen Lebens zu hinterlassen. Sein Wahlspruch: Weiterleben durch Weitergeben ist die Ambrosia unseres Daseins.

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Weiterleben durch Weitergeben

Traum und Erwartung

Inhaltsverzeichnis

Reisepass für Visionäre

Einführung in die Visionäre Biografie

Die Weltregierung

Eine Visionäre Biografie

Eltern und Kindheit

Meine Schulzeit

Salomons Spielgruppe Weisheit

Meine Lehrjahre

Die Reifezeit

Unsere Familienidylle

Besinnliche Nabelschau

Die „Freuden“ des Familienlebens

Unser Lebensmittag

Die Sensation

Vision d’amour

Liebe gut, alles gut!

Literatur

Reisepass für Visionäre

Als Einführung wird ein Weltmodell mit einer Weltregierung und einem Gesellschaftsvertrag vorgestellt. Der Gesellschaftsvertrag ist der Handlungsrahmen. Er ist ein Forderungskatalog für eine bessere Welt. Unser Geist und Wissen, unsere Erkenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten reichten aus, eine Weltgemeinschaft im Sinne der „Visionären Biografie“ zu verwirklichen.

Grau ist alle Theorie! Deshalb wird in dieser Biografie das Weltmodell vorgelebt. Der Lebenslauf des Visionärs steht stellvertretend für alle Menschen. Unser Paradies ist die Erde, nicht das Himmelreich!

Das sind die Tage

Lass uns um die Häuser ziehnDie Träume zum Gesetz erhebenZu zweit in einem Nachthemd schlafenIn Socken durch die Pfützen gehen

Lass uns uns mit den Augen streichelnDurch alle Schüssellöcher sehnVergessen Tag und JahreszeitenEisblumen in die Gärten säen

Lass mich auf Deinen Lippen schlafenIch mach mich auch ganz leicht und kleinVielleicht willst Du in einer Träne badenIch wein‘ Dir eine: ganz für Dich allein

Ach lass uns in den 7. Himmel fliegenHinauf bis WolkenkuckucksheimUnd dort von Lust und Liebe lebenHast Du mich lieb – dann wird es sein!

Einführung in die Visionäre Biografie

Das Leben meiner Generation wurde durch ein einheitliches Weltmodell geprägt. Die lebensnahe Politik machte die Weltgemeinschaft durchsichtig. Jeder sah sich im Spiegel der Gesellschaft und fand darin seinen Platz im Zeitfenster seines Lebens. Die Lebensspanne zwischen Geburt und Tod war mit seinen Solidarpflichten und seiner Selbstverwirklichung ausgefüllt.

Ein jeder durchlief bis zu seinem 18. Lebensjahr einen vorgegebenen Bildungsweg zwischen individueller und gesellschaftlicher Erziehung. Sechs Voraussetzungen bestimmten den Lebensweg eines jeden Menschen: der Kinderschein, die Weltsprache, die gesellschaftliche Erziehung, die individuelle Erziehung, die Qualitätskontrolle und die Arbeitspflicht.

Der Kinderschein, amtlich hieß er Zeugungsberechtigungsschein, wurde in der Schule, in der 11. und 12. Klasse, im Unterrichtsfach Erziehungskunde erworben. Wer die Prüfung und den Eignungstest nicht bestand, durfte sich nicht fortpflanzen. Ein nachträglicher Erwerb des Kinderscheines in Seminaren war möglich. Um Überbevölkerung auszuschließen, gab es eine Geburtenregelung. In meiner Generation war die Kinderzahl auf zwei begrenzt. Jeder Mann und jede Frau wurden nach dem zweiten Kind, das er gezeugt und sie geboren hat, sterilisiert. Die Argumente für den amtlichen Kinderschein und die Geburtenregelung waren so überzeugend und die damit gesammelten Erfahrungen so positiv, dass sie widerspruchslos von der Gesellschaft akzeptiert wurden. Die Akzeptanz war so hoch, dass vor einer Familiengründung die zukünftigen Eltern einen zusätzlichen Gesundheitscheck machten, um die Risiken für sich und ihre Kinder auf ein Minimum zu senken. Der Gesundheitscheck war ein komplettes, kostenloses Angebot. Der Kinderschein, die Geburtenregelung und der zusätzliche, freiwillige Gesundheitsscheck setzten Wertmaßstäbe. Sich fortpflanzen zu dürfen wurde als Auszeichnung verstanden, als ein erstrebenswertes Lebensziel, und die Kindererziehung war ein wichtiger Lebensinhalt. Ein Ehevertrag war überflüssig, die Geburtsurkunde des Kindes war die Verpflichtung der Eltern. Mit ihrem Kind hatten sie die Erziehungsverantwortung für 18 Jahre übernommen. Das wusste jeder im Voraus.

Die Weltsprache wurde vom Tag der Geburt an gesprochen. Jeder konnte sich überall mit jedem unterhalten. Die einstigen Nationalsprachen waren zum Teil in die Weltsprache eingeflossen. Sie gehörten zum Kulturerbe der Völker und wurden als tote Sprachen, so wie heute Lateinisch und Altgriechisch, gepflegt. Fast jeder kannte seine Nationalsprache. Es war ein Riesenspaß in alten Überlieferungen zu schwelgen. Die Weltsprache war brillant durchdacht, hatte einen gewaltigen Wortschatz und wurde gewissenhaft gepflegt. Sie war die Grundlage der weltweiten Verständigung.

Die gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen begleiteten jeden von der Geburt bis zu seinem 18. Lebensjahr. Jeder durchlief den gleichen Bildungsweg. Zu den gesellschaftlichen Einrichtungen gehörten die Kindergrippe, der Kindergarten mit Vorschule ab dem zweiten Lebensjahr und die Gesamtschule mit Berufsausbildung. Zum Schulabschluss gehörte eine Lebensperspektive, die auf den Schüler zugeschnitten war. Sie war ein Halt für ihn und richtungsweisend. Durch das Erziehungs- und Bildungswesen war der allgemeine Wissensstand von Achtzehnjährigen in etwa vergleichbar.

Für alle Einrichtungen gab es Pflichtzeiten. Für die Kinderkrippe und den Kindergarten mit Vorschule waren mindestens 800 Stunden im Jahr Pflicht. Die Anwesenheitszeiten konnten frei vereinbart werden. Die auch ganztägige Betreuung erfolgte durch ausgezeichnet ausgebildete Erzieher und der Besuch der Einrichtungen, einschließlich aller Aufwendungen, war kostenlos. Waren die Eltern für einige Tage verhindert, wussten sie ihre Kinder in einer gewohnten und vertrauten Umgebung gut aufgehoben. Eltern und Erzieher arbeiteten vertrauensvoll zusammen.

Die Schule war eine Ganztagsschule mit Berufsausbildung und Pflichtzeiten sowie einem vielfältigen Angebot für die Freizeitgestaltung in Spielgruppen und Freizeitanlagen. Jeder Schüler hatte vom ersten Schuljahr an ein eigenes, teilmöbliertes Schülerappartement auf dem Schulgelände. Mädchen und Jungen lernten in gemeinsamen Klassen denselben Lehrstoff. Um eine optimale Lehre und Ausbildung zu gewährleisten, gab es Leistungsklassen. In einer Unterrichtsstunde lernten Schüler mit gleichem Leistungsniveau, unabhängig von ihrem Alter. Zum Schulunterricht gehörte auch die Berufsausbildung, jeder erlernte im Rahmen eines Ausbildungsprogramms einen Beruf seiner Wahl. Mit dem Schulabschluss erhielt jeder Schüler sein Abschlusszeugnis mit Berufsqualifikation und einen Arbeitsplatz oder ein Weiterbildungsangebot.

Wer den Vollabschluss in der Schule nicht schaffte, erhielt einen persönlichen Leistungsspiegel mit Empfehlungen für seinen weiteren Lebensweg, entsprechend seinen Leistungen und Möglichkeiten. Durch die Ganztagsschule hatte selbst der weniger Begabte eine faire Chance für ein ausgefülltes Leben.

Das Erziehungs- und Bildungswesen führte zu hoher Chancengleichheit, vermittelte ein umfangreiches Allgemeinwissen sowie eine Spezifikation durch die Berufswahl. Die Freizeitangebote ermöglichten eine persönliche, interessenorientierte Zusatzbildung und ergänzten die Ausbildung. Häufig fiel das Hobby des Schülers mit seinem Beruf zusammen, so dass seine persönlichen Interessen und das Gemeinwohl miteinander verknüpft waren.

Die Freizeitangebote und Spielgruppen wurden aus Lust und Liebe von den besten Erziehern und Lehrern betreut, die ihr spezielles Wissen und Können an interessierte Kinder und Jugendliche weitergaben. Sie sahen darin ein Umsetzen ihrer Vorstellungen und förderten engagiert Talente.

Durch die gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen hatten fast alle Menschen mit 18 Jahren einen Abiturientenstatus, einen Beruf und eine Lebensperspektive. Der allgemeine Bildungsstand und die Weltsprache förderten das gegenseitige Verständnis und festigten den Gemeinsinn.

Die individuelle Erziehung erfolgte durch die Familie, den Mentor und die Spielgruppen. Jeder Schüler besuchte gemäß seinen Interessen einige Spielgruppen. Empfohlen wurden drei Spielgruppen und Schnupperbesuche in anderen. Der Mentor, weiblich oder männlich, ist die neutrale Vertrauensperson des Kindes und Jugendlichen und ebnet ihm seinen Lebensweg. Er versteht sich als Mittler zwischen dem Kind, den Eltern und den Erziehungseinrichtungen. Häufig ist er ein sehr erfahrener Erzieher oder Pädagoge im Ruhestand, der in seiner Mentortätigkeit aufgeht. Der Mentor hat Familienanschluss und erhält von den Eltern des Kindes eine Aufwandsentschädigung. Sollten das Kind und der Mentor nicht miteinander harmonieren, wird der Mentor ausgetauscht. Das geschieht allerdings äußerst selten, weil der Mentor das Kind bereits als Säugling mitbetreut und reiche Erfahrungen in der Kindererziehung mitbringt.

Die Qualitätskontrolle umfasst alle Waren, Dienstleistungen, Angebote, Regeln, Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen. Alles kommt auf den Prüfstand und wird von unabhängigen Gutachtern, die in internationalen Organisationen und Instituten vereint sind, bewertet. Die Gutachter und Institute müssen für ihre Gutachten bürgen und sie gegebenenfalls vor Gericht verantworten. Deshalb sind ihre Gutachten hochwertige, glaubhafte Gütesiegel.

Bereits in der Schule lernen die Schüler die Gutachten als Entscheidungshilfe zu nutzen. Ein negatives Gutachten bedeutet fast immer das Aus des Begutachteten oder bewirkt eine Veränderung.

Zum besseren Verständnis ein humpelndes Beispiel: Ein Hersteller bietet für sieben Euro einen halben Liter Edelstahlpolitur an. Die Warenprüfungskommission stellt fest, dass 25prozentige Essigessenz für 50 Cent, die überall im Handel angeboten wird, die gleiche Fläche Edelstahl gründlicher, leichter, schneller, billiger und umweltfreundlicher reinigt als die teure Edelstahlpolitur. Dieses Gutachten, neben die Edelstahlpolitur gestellt, zeigte weltweite Wirkung. Die Politur verschwand aus dem Angebot. Wer konkretere Informationen darüber wollte, konnte ein zusätzliches Kurzgutachten und ein ausführliches Gutachten aufrufen.

So gab es für alles und jedes drei Informationsangebote, die Kurzfassung mit Vergleichsfällen, ein Kurzgutachten mit Erläuterungen und ein ausführliches Gutachten mit nachprüfbaren und nachvollziehbaren Beweisen, Belegen, Vergleichen, Wertungen und alternativen Vorschlägen. Die Weltsprache, die einheitliche Gestaltung der Gutachten und kurze Zugriffszeiten in Verbindung mit aufgeklärten Bürgern bewirkten eine sehr wirkungsvolle Kontrolle im Sinne der Weltgemeinschaft. Auch für die Verwaltung waren die Gutachten ein wichtiges Regulativ, sie waren quasi eine unabhängige Gewalt. Niemand konnte sich an den Gutachten vorbeimogeln, der aufgeklärte Bürger deckte alle Betrugsversuche schnell auf. Seine Bildung hatte ihn zur Demokratie befähigt, er konnte Entscheidungen fällen. Die Qualitätskontrolle war zu einem elementaren Bestandteil der Weltgemeinschaft geworden. Die Menschheit hatte sich ein wirksames Instrument der Selbstkontrolle geschaffen und war zu einer Solidargemeinschaft zusammengewachsen.

Die Arbeitspflicht diente dem Erhalt der Weltgemeinschaft. Jedem wurde von der Wiege bis zur Bahre ein lebenswertes Dasein ermöglicht. Jeder arbeitsfähige Bürger musste dafür seinen Beitrag leisten. Die meisten arbeiteten als Arbeitnehmer und mussten zwischen ihrem 18. und 55. Lebensjahr mit 50 000 Arbeitsstunden dem Gemeinwohl dienen. Es gab Befreiungen und Ausnahmen, wenn ein vergleichbarer Wert zum Wohle der Gemeinschaft erbracht wurde. Beispielsweise wenn ein Erfinder oder Forscher Leistungen vollbrachte, die der Menschheit zugutekamen und weit über dem Wert der allgemeinen Arbeitspflicht lagen. Wer vermögend war, konnte sich freikaufen, er war dann von der Arbeitspflicht befreit und hatte die gleichen Grundrechte wie alle. Auch Künstler, Freischaffende und selbstständige Unternehmer waren aufgrund ihrer anerkannten gesellschaftlichen Leistungen von der Arbeitspflicht befreit, sofern ihr messbarer oder anerkannt ideeller Nutzen über dem eines Pflichtarbeiters lag. Durch die mögliche Freistellung von der Arbeitspflicht wurde die freie Entfaltung der Persönlichkeit gefördert, ohne die Gemeinschaft zu benachteiligen. Weil der Sinn, Zweck und Nutzen seiner Arbeit dem Arbeitnehmer bewusst war, konnte er sich mit seiner Pflichtarbeit anfreunden und identifizieren, er sah sich als Teilhaber, der seinen Beitrag leistete.

In ihrem Zusammenwirken bildeten die sechs Voraussetzungen der Weltgemeinschaft ein stabiles Gerüst für ein friedliches Miteinander der Menschen in ihrem Lebensraum. Die höchsten Prioritäten hatten der Bildungsstand und die Weltsprache. Sie waren das Fundament für alles andere, denn ohne Bildung und gemeinsame Sprache lassen sich keine allgemeingültigen Einsichten vermitteln.

Die Weltregierung

Besiege den Krieg! Die Völker und Staaten suchten einen unumkehrbaren Weg, der das friedliche Miteinander aller Menschen auf der Erde erzwang. Sie einigten sich auf eine Weltregierung, die als Übermacht die Koexistenz aller Staaten garantierte. Symbolisch waren die Staaten das Blutplasma der Weltregierung und die Weltregierung das Rückenmark der Staaten. Stellten die Staaten die Plasmazufuhr ein, starb die Weltregierung. Starb die Weltregierung verbluteten die Staaten. Durch dieses Patt überlistete sich die Menschheit - der Krieg war besiegt!

Die Weltregierung ist weitgehend traditionell organisiert. Das oberste Gremium bildet ein Weisenrat. Er erarbeitet die Grundlagen der Weltordnung, verfasst die Menschenrechte, stellt Bedingungen die unantastbar sind und kontrolliert das Einhalten der Weltordnung. Der Weisenrat und die Weltregierung verfügen über eine Legislative, Exekutive, Judikative und Mediative.

Die Legislative fasst die vom Weisenrat erarbeitete Weltordnung in Vorschriften und Gesetze, die von Weisenrat überprüft und für allgemeingültig erklärt werden.

Die Exekutive ist das Machtinstrument der Weltregierung. Ihre Aufgabe ist die Friedenssicherung. Das Kernstück der Exekutive ist eine multinationale Berufsarmee, allgemein als Ordnungsmacht bezeichnet. Sie ist die mit Abstand mächtigste Armee auf der Erde, eine Übermacht, der sich niemand widersetzen kann. Schnell wie die Feuerwehr greift sie von ihren Stützpunkten aus ein, wenn ein oder mehrere Staaten aus dem Ruder laufen. Ihre Lieblingswaffe sind Schlafbomben. Damit kann sie lokal und regional alle Lungenatmer vorübergehend einschläfern.

Die Judikative ist im Kern ein internationaler Gerichtshof und ein internationales Verfassungsorgan. Das Verfassungsorgan ist der Hüter der Weltordnung und des Gesellschaftsvertrages, insbesondere der vom Weisenrat festgelegten Grundrechte aller Menschen.

Die Mediative ist das Sprachrohr der Völkerverständigung. Ihr Hauptsitz ist die Weltregierung. In jedem Land gibt es Zweigstellen. Diese sind auch der Kummerkasten der Weltbürger. Dadurch bleibt die Weltregierung am Puls der Staaten und Bürger.

Der Gesellschaftsvertrag und die Grundrechte der Bürger

Die besten Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander aller Menschen sind ein einheitliches Bildungsniveau, eine gemeinsame Sprache und gleiche Bedingungen im Privat- und Berufsleben. Aus diesen Gründen liegt der Schwerpunkt des Gesellschaftsvertrages bei der Erziehung und Ausbildung junger Menschen bis zur Volljährigkeit. Die Erziehungsziele:

1. Das Erziehen der Kinder und Jugendlichen zu aufgeklärten, sozial engagierten Weltbürgern als Lebensgrundlage aller Menschen.

2. Das Erziehen der Kinder und Jugendlichen zu schaffenden Persönlichkeiten, die in ihrer Selbstverwirklichung den Sinn des Daseins sehen.

Der Wahlspruch lautet: Weiterleben durch Weitergeben!

Grundlagen, Grundrechte, Voraussetzungen

Artikel 1 [Privilegierte Partnerschaft]

Die traditionelle Ehe wird durch die Privilegierte Partnerschaft ersetzt. Das gemeinsame Kind ist das „Privileg“, seine Geburtsurkunde der Partnerschaftsvertrag. Die leiblichen Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu behüten, zu versorgen und zu selbstständigen Menschen zu erziehen. Diese Pflicht entspringt dem Urinstinkt der Fortpflanzung und Arterhaltung. Haben die Eltern ihre Pflicht erfüllt, in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes, erlischt die Privilegierte Partnerschaft. Während der Partnerschaft gibt es kein Monogamiegebot. Eine Privilegierte Partnerschaft ist keine Festungshaft, sondern eine bewusste, freiwillige Übereinkunft zum Wohle der gemeinsamen Kinder. Während der Schwangerschaft und der Säuglingszeit hat die Mutter Anspruch auf eine zweijährige Mutterschaftspause, weil der Vater ihr die Schwangerschaft und Stillzeit nicht abnehmen kann. Während dieser zwei Jahre besteht die Aufgabe des Vaters darin, optimale Bedingungen für die Mutter und den Säugling zu schaffen.

Artikel 2 [Kinderschein]

Um eine angemessene Erziehung der leiblichen Kinder zu gewährleisten und vorhersehbare Risiken auszuschalten, müssen beide, der zukünftige Vater und die Mutter, einen Kinderschein erwerben. Das erfolgt als Pflichtfach in der Schule, wird aber auch als Lehrgang angeboten. Wer keinen Kinderschein hat, darf keine Kinder zeugen und gebären. Geschieht es dennoch, werden beide sterilisiert. Die Schwangerschaft wird abgebrochen. Falls es dazu zu spät ist, wird der Säugling zur Adoption freigegeben. Begründung: Wenn ein Angler einen Angelschein benötigt, um angeln zu dürfen und ein Autofahrer einen kostenintensiven Führerschein machen muss, um Auto fahren zu dürfen, dann ist es wohl selbstverständlich, dass eine Frau und ein Mann wenigstens einen kostenlosen Kinderschein machen müssen, um eine artgerechte Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Da gibt es keine Kompromisse! Der Kinderschein beinhaltet einen Gesundheitscheck, das Überprüfen der mentalen und materiellen Voraussetzungen für eigene Kinder sowie das Vermitteln der erzieherischen Zielsetzungen.

Artikel 3 [Geburtenregelung]

Eine endliche Erde kann nicht unendlich viele Menschen ernähren. Um die Bevölkerungsexplosion zu stoppen und zu regulieren, werden deshalb die Geburten beschränkt. Die Quoten für die Anzahl der Kinder richten sich nach den Lebensbedingungen, Erfordernissen und Grundwerten der Gesellschaft. Ist beispielsweise die Zwei-Kind-Familie vorgegeben, wird jeder Mann, der zwei Kinder gezeugt und jede Frau, die zwei Kinder geboren hat, sterilisiert. Das ist die sicherste und gesündeste Methode der Geburtenbeschränkung und für das Leben sowie die Liebe, im Allgemeinen und im Besonderen, kein Handicap.

Artikel 4 [Erziehung]

Die Grundlage für das Erziehen der Kinder ist der Erziehungsleitfaden. Er umfasst den Zeitraum vom Zeugungsakt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Leitfaden ist auch das Lehrbuch für den Erwerb des Kinderscheins (Sieh Art. 2). Zusätzlich zum Elternhaus erfolgt das Erziehen der Kinder in öffentlichen Einrichtungen. Zu den öffentlichen Einrichtungen für jedes Kind gehören die Kinderkrippe, der Kindergarten mit Vorschule, die Gemeinschaftsschule mit Berufsausbildung und Sonderangeboten. Für alle Einrichtungen gibt es Pflichtzeiten und freiwillige Zeiten. Alle öffentlichen Einrichtungen werden von der Kinder-Überwachungs-Kommission (KÜK) überprüft. Das Überprüfen erfolgt routinemäßig sowie bei Beanstandungen von Eltern oder Erziehern.

Artikel 5 [Kinderkrippe]

Jedes Kind muss von seiner Geburt an bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr 800 Stunden im Jahr die Kindergrippe besuchen. Die Anwesenheitszeiten werden zwischen Eltern und Krippe vereinbart. Alle Krippen sind Ganztagseinrichtungen über 24 Stunden mit erfahrenem und geschultem Personal. Krippenerzieher ist ein Lehr beruf. Ein Erzieher betreut in der Regel drei Kleinkinder. Allen Säuglingen und Kleinkindern steht ihr Krippenplatz, auch über die Pflichtzeiten hinaus, jederzeit zur Verfügung. Die Krippen sind gemischte Einrichtungen mit gleichen Angeboten für Jungen und Mädchen. Sie dienen insbesondere der Kooperation und Kontrolle zwischen Eltern und Krippenpersonal, zum Wohle des Kindes.

Artikel 6 [Kindergartenplatz]

(1) Jedes Kind muss ab dem zweiten Lebensjahr bis zum vollendetem sechsten Lebensjahr 800 Stunden im Jahr den Kindergarten besuchen. Die Anwesenheitsstunden werden zwischen den Eltern und dem Kindergarten vereinbart. Alle Kindergärten sind Ganztagseinrichtungen über 24 Stunden mit erfahrenem und geschultem Personal. Kindergärtner ist ein Lehrberuf. Ein Erzieher betreut vier bis fünf Kinder. Für alle Kinder steht der Kindergarten, auch über die Pflichtzeiten hinaus, jederzeit zur Verfügung. Die Kindergärten sind gemischte Einrichtungen mit gleichen Angeboten für Jungen und Mädchen. Sie dienen insbesondere der Kooperation und Kontrolle zwischen Eltern und Kindergarten, zum Wohle des Kindes.

(2) Im Kindergarten gehen alle Kinder, ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, in die Vorschule. Sie dient der allmählichen Vorbereitung auf die Schule. Die Vorschule ist Spaß und Spiel, die Kinder spielen Schule. In Zauber-, Spiel- und Bastelstunden wird die Schule simuliert. Durch tonrichtige Musik, korrekte Sprache und gespielte Disziplin werden die Kinder unbewusst geschult.

(3) Alle Kinder lernen im Kindergarten die Nationalsprache und die Weltsprache, weil Kinder im Kleinkindalter noch unbewusst und ohne Anstrengung Sprachen erlernen. Die Sprachschule ist ein Spiel mit Worten, ein Kindergartenhit. Die Nationalsprache ist ihre nationale Identität. Der Sinn und Zweck der Weltsprache ist, dass jeder Mensch mit jedem reden, überall auf der Welt leben und in seiner höchsten Qualifikation arbeiten kann – auch flirten. Beide Sprachen sind später in der Ganztagsschule Hauptfächer.

Artikel 7 [Schule und Ausbildung]

Jeder Schüler erhält zwischen seinem 6. und 18. Lebensjahr eine pädagogisch durchdachte Erziehung, Allgemeinbildung und Berufsausbildung. Das sind die Grundlagen für seinen weiteren Lebensweg. Danach steht ihm auf Wunsch eine Starthilfe zu – ein Stipendium oder ein günstiger Kredit für seine weitere Ausbildung – und er muss sein Leben eigenverantwortlich gestalten.

Die Schulpflicht beträgt für jeden Schüler 12 Jahre. Der Unterricht erfolgt in Ganztagsschulen, die als Schul- und Jugendzentrum konzipiert sind. Das Ziel ist ein Abiturabschluss mit Hochschulreife. Diese Chance erhält jeder Jugendliche. Wer das Vollabitur nicht schafft, erhält ein kleines Abitur, einen Leistungsspiegel. Die Abschlussbeurteilung bewertet den Ausbildungsstand des Schülers und beinhaltet eine realistische Zukunftsperspektive. Die Abschlussprüfung des Schülers ist seine Lebensbiografie mit einem Lebensplan, der in Zusammenarbeit von Schüler, Eltern, Lehrern und Ausbildern erarbeitet wird. Der Lebensplan enthält Vorschläge für einen Lebensweg, Lebensinhalte und Lebensziele, die dem Wesen und den Fähigkeiten des Schülers entsprechen. Wegen der überragenden Bedeutung der Schule und Ausbildung wird darauf näher eingegangen.

(1) An Schultagen geht die Pflicht- und Kernzeit des Unterrichts, einschließlich Frühsport, Pausen und Mittagstisch, von 9 Uhr am Morgen bis 16 Uhr am Nachmittag. Darüber hinaus stehen die Schule und das Jugendzentrum täglich 24 Stunden, einschließlich Betreuung, allen Schülern für Freizeitaktivitäten zur Verfügung.

(2) Der Unterricht erfolgt in gemischten Klassen. Allen Schülern wird der gleiche Lehrstoff vermittelt. Die Klassen sind keine reinen Jahrgangsklassen. Schüler mit besonderer Begabung oder mit Defiziten können in den betreffenden Fächern auch in oberen oder unteren Klassen am Unterricht teilnehmen. Dadurch wird eine Unteroder Überforderung der Schüler vermieden. Nicht nur das Alter, sondern auch die Leistung und Reife des Schülers bestimmen seinen Status im Schülerverband. Durch diese Unterrichtsform wird die Hierarchie unter den Schülern flexibler.

(3) Jeder Schüler erhält eine breite Allgemeinbildung, eine alltagsorientierte polytechnische Ausbildung, eine Berufsausbildung und eine lebensnahe Ausbildung in Ergänzungsfächern. Dazu kommen auf freiwilliger Basis ein Schüleraustausch mit anderen Ländern, Ferienlager mit Schwerpunkten, Wahlfächer, Spielgruppen und ausgewählte Freizeitangebote.

(4) Von der 1. bis zur 3. Klasse erhält jeder Schüler einen Begleitschüler aus der 10. bis 12. Klasse, der als Schülerlotse eingewiesen wurde. Die Oberaufsicht haben die Lehrer und Ausbilder.

(5) Am Tag der Einschulung erhält jeder Schüler ein eigenes, teilmöbliertes Appartement auf dem Schulgelände. Zum Jugendzentrum auf dem Schulgelände gehören weiterhin: Sportstätten; Vereine; Schulgarten; Haustiergehege; Freizeitpark mit Kontakt-Club (im Volksmund liebevoll Lustgarten mit Schülerpuff genannt); Werkstätten; Begegnungsstätten.

(6) Allgemeinbildung: Die Fächer der Allgemeinbildung werden auf die 12 Schuljahre bedarfsgerecht verteilt. Die einzelnen Fächer sind: Nationalsprache; Weltsprache; Mathematik; Physik; EDV; Astronomie; Chemie; Biologie; Erdkunde; Geschichte; Philosophie; Landeskunde; Sozialkunde; Zeichnen; Malen; Musik; Wirtschaft; Recht. Jedes Fach beginnt mit einer Einführung, die den Sinn und die Bedeutung des Faches, im Gesamtzusammenhang des menschlichen Daseins, erläutert. In jedem Fach werden nur die Grundlagen vermittelt, alles darüber hinaus erfolgt in der Weiterbildung, im Beruf und Studium. Das Ziel des Unterrichts ist, dass Grundwissen im Langzeitgedächtnis zu speichern und zu verinnerlichen. Der Unterricht wird lebensnah und anwendungsorientiert gestaltet. Drei Beispiele sollen das verdeutlichen:

1. Im Musikunterricht erhält jeder Schüler eine gediegene Gesangsausbildung und erlernt ein Musikinstrument seiner Wahl.

2. In der National- und Weltsprache erhält jeder Schüler eine Ausbildung als Vorleser, Vortragender, freier Redner, Schriftsteller und Denker.

3. In Mathematik erhält jeder Schüler die Grundlagen der Reinen und Angewandten Mathematik vermittelt, so wie er sie für den Alltag und den Schulunterricht in anderen Fächern benötigt.

In diesem Sinne sind alle Fächer begrenzt. Für seine Weiterbildung im Beruf, Studium und auf freiwilliger Basis, erhält der Schüler Wegweiser und Empfehlungen. Er kann in jedem Fach sein Grundwissen in Spielgruppen, Wahlfächern, Vereinen, Kursen, Seminaren, als Gasthörer und über die Medien erweitern. Die Lehrer und Ausbilder unterstützen ihn.

(7) Polytechnischer Unterricht. Von der 1. bis zur 6. Klasse erhalten alle Schüler, an einem Schultag in der Woche, polytechnischen Unterricht. Der Schwerpunkt ist die Technik im Alltag. Jede Klasse ist eine Lerngruppe, die im Rotationsprinzip alle polytechnischen Angebote durchläuft. Im Berichtsheft werden die Arbeiten dokumentiert und fließen in die anderen Schulfächer mit ein. Gelernt wird in schuleigenen Lehrwerkstätten, an Schautafeln, mit Baukästen, in Laboren, an Modellen und in der Praxis. Das Bedienen von Haushaltsgeräten, der Unterhaltungselektronik und EDV, erfolgt an handelsüblichen Geräten. Erfasst wird, was in Haus, Garten, Heimwerk, Hobby und bei Transportmitteln anfällt. Mit 12 Jahren ist jeder Schüler ein technisch vorgebildeter Jugendlicher.

(8) Berufsausbildung. Von der 7. bis zur 12. Klasse erhält jeder Schüler, in Anlehnung an seine Neigungen und Fähigkeiten, eine zukunftsweisende Berufsausbildung. Dafür gibt es spezielle Eignungstests. Die Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsstätten der Schule und außerhalb der Schule in Seminaren, Kursen und Praktika seines Berufsfeldes. Mit dem Schulabschluss erhält jeder Schüler ein Facharbeiterzeugnis und hat durch das „Recht auf Arbeit“ (sieh Art. 9) und die „Grundsicherung“ (sieh Art. 13) eine abgesicherte Existenzgrundlage auf Lebenszeit.

(9) Ergänzungsfächer. Zu den Ergänzungsfächern gehören: Erziehungskunde; Kunst und Kultur; Methodik und Lebensplanung; Sport. Die Ergänzungsfächer sind Pflichtfächer, aber mehr in Richtung eines zwanglosen Unterrichts. Lehrer und Schüler lernen miteinander und voneinander. Für die Ergänzungsfächer gibt es Bewertungen, keine Noten.

(10) Ergänzungsfach Erziehungskunde. Dieses Fach begleitet den Schüler während der gesamten Schulzeit mit altersgemäßen Themen. Nach der Einschulung wird der Schüler mit dem Schulkomplex, den Gepflogenheiten und seinem Appartement vertraut gemacht. Er lernt den Schulbetrieb mit Hilfe seines Begleitschülers, der Lehrer und Eltern kennen. Ab der 6. Klasse sind die Themen: Tageseinteilung, Selbstbiografie und Hauswirtschaftslehre mit Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln, Hygiene und Einkaufen (sieh Art. 8). Von der 9. bis 12. Klasse sind die Themen: Beziehungs- und Sexualkunde sowie der Erwerb des „Kinderscheins“ (Sieh Art. 2).

(11) Ergänzungsfach Kunst und Kultur. Dies Fach ist praxisorientiert. Es wird gemalt, getöpfert, gesteinmetzt, musiziert, fotografiert, getanzt, geschauspielert und die Kulturgeschichte durch Nachstellen vergangener Epochen modellhaft simuliert. Es ist ein Anregungsfach mit Wahlmöglichkeiten.

(12) Ergänzungsfach Methodik und Lebensplanung. Dieses Fach vermittelt dem Schüler, wie man sich Ziele setzt und sie erreicht. Hier wird die Persönlichkeit geformt und gefördert. Das Schulwissen wird im Lebensalltag erprobt.

(13) Ergänzungsfach Sport. In diesem Fach beschränkt sich der Pflichtunterricht auf die Gymnastik an Schultagen – den täglichen Frühsport. Darüber hinaus wählt sich jeder Schüler seine Sportarten selbst aus und betreibt sie unter Anleitung erfahrener Trainer in Vereinen. Der Vereinssport ist für Schüler kostenlos.

(14) Freizeitangebote. Hierzu zählen: der jährliche Schüleraustausch; Ferienlager mit Schwerpunkten; Wahlfächer zur Talentförderung und zum Defizitabbau; Spielgruppen; der Kontakt-Club. Beispielhaft sollen einige Aktivitäten umrissen werden.

° Schüleraustausch. Bis zur 5. Klasse erfolgt der Schüleraustausch in andere Länder in kleinen Gruppen mit einem Lehrer. Ab der 6. Klasse fahren die Schüler ohne Begleitung zum Schüleraustausch. Die Organisation erfolgt über die Schule. Die Gastschüler werden im Kontakt-Club der jeweiligen Schule untergebracht. Jeder Schüler ist an eine Gastfamilie angeschlossen. Der Gastaufenthalt dauert einen bis drei Monate. Es gibt Ausnahmen.

° Ferienlager. Zu den Ferien werden den Schülern Ferienlager angeboten. Sie sind mit Aktivitäten verbunden. Beispielsweise im Winter mit Ski- und Schlittschuhkursen. Im Gebirge mit Gebirgswanderungen und Bergbesteigungen. An der See mit Wassersport und Fischfang. Weiterhin Erlebnis- und Bildungsreisen.

° Spielgruppen. Die Spielgruppen gehören zum Jugendzentrum der Schule. Sie dienen dem Vergnügen und dem Fördern von Guthaben. Es gibt Spielgruppen für Tanz, Theater, Brett- und Kartenspiele, Gartenarbeit, Haustierhaltung, Weisheit, Astronomie, Ballett, Musik und für alles, wofür sich mehr als 10 Schüler engagiert interessieren.

° Wahlfächer. Wahlfächer sind spezialisierte Weiterbildung, häufig in Verbindung mit der Berufswahl oder außergewöhnlichen Interessen. Es gibt auch spezielle Angebote für Behinderte und Problemfälle.

° Kontakt-Club. Er befindet sich in einer großen Parkanlage, dem Lustgarten, und ist der zentrale Treffpunkt aller Schüler. Jede Schule hat ihren eigenen Kontakt-Club. Zur Parkanlage gehören ein See mit Badeanstalt und Sauna, ein Irrgarten mit lauschigen Plätzchen, eine Freilichtbühne und im Zentrum das mehrgeschossige Clubhaus. Im Kellergeschoß befindet sich eine große Tanzbar, organisiert von den Spielgruppen Tanz und Musik. Darüber im Erdgeschoß ein Café mit Gartenterrasse, das auch als Mensa genutzt wird. Es gibt ein Podium und Räume für Veranstaltungen. Im ersten Stock sind eine Handbibliothek mit Lesesaal, ein Kino und sehr schöne Gästeappartements für Austauschschüler. Im zweiten Stock, der Dachterrasse, sind die Sternwarte der Spielgruppe Astronomie sowie Kuschelecken und Séparées für Liebende. Geleitet und organisiert wird der Club von einer eingespielten Verwaltung aus Schulpersonal und Schülern der oberen Klassen sowie Aushilfspersonal bei Bedarf. Der Kontakt-Club ist der Stolz jeder Schule, die Clubs konkurrieren miteinander und lernen voneinander. Der Club ist in! Oma und Opa bekommen glänzende Augen, wenn ihre Enkel vom Club erzählen und stecken ihnen einen kleinen Obolus zum Vernaschen zu. Viele Erwachsene unterstützen ihren ehemaligen Club. Praktiziert wird reine Emanzipation über alle Geschlechter und Altersklassen hinweg.

Artikel 8 [IPK]

IPK heißt: „Internationale Organisation für Produktkontrolle“. Von ihr werden alle Waren, Dienstleistungen und Lebensbedingungen begutachtet, getestet und bewertet. Sie erhalten, je nach Bedarf, eine Preisempfehlung, Codenummer und ein Gütesiegel. Das Testergebnis steht jedem Bürger als Entscheidungshilfe zur Verfügung (Grundprinzip „Stiftung Warentest“, als Vorstellungshilfe). Der Bürger kann über sein Einkaufshandy oder am PC seine Entscheidung treffen. Er tippt im Handy die Codenummer ein und erhält das Testergebnis. Oder er weiß, was er erwerben möchte und orientiert sich in Übersichten. Die IPK ist unbestechlich, neutral und unabhängig. Ihre Testergebnisse sind exakt und nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch werden Spekulation, Betrug und Manipulation erschwert sowie Fehleinkäufe und Irrtümer vermieden. Alle Testergebnisse stehen schnell und aktuell, zu sehr geringen Gebühren, zur Verfügung. Das optimale Nutzen der IPK erlernt jeder Schüler bereits in der Schule.

Artikel 9 [Recht auf Arbeit]

Jeder arbeitswillige und arbeitsfähige Bürger hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Jeder Vollberufstätige erhält einen Garantielohn, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. (Wenn der Staat und die Wirtschaft ihre Bürger zu Arbeitstieren erziehen, müssen sie ihnen wenigstens eine Arbeit geben.)

Artikel 10 [Arbeitspflicht]

Zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr muss jeder arbeitsfähige Bürger mit 50 000 Arbeitsstunden zum Gemeinwohl beitragen. Das heißt, er muss durch Steuern und Abgaben den Staat unterstützen. Das ist seine Solidarpflicht, als Gegenleistung für seine Ausbildung und zum Finanzieren der Verwaltung des Staates. Wer wohlhabend ist, kann sich freistellen lassen. Er muss dann den Gegenwert von 50 000 Arbeitsstunden in die Staatskasse einzahlen. Damit hätte er alle Rechte eines Staatsbürgers erworben. Wer eine bedeutende Erfindung macht, deren Nutzen für das Allgemeinwohl die Arbeitspflicht weit übersteigt, kann sich von der Arbeitspflicht befreien lassen.

Artikel 11 [Wohnung]

Jeder Bürger hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung mit Mindeststandard, deren Warmmiete 25 Prozent seines Nettoeinkommens nicht übersteigt. Mindestkomfort: Duschbad, Essküche, ein Zimmer.

Artikel 12 [Gesundheit]

Jeder Bürger hat das Recht auf medizinische Grundversorgung.

Artikel 13 [Grundsicherung]

Jeder Bürger hat das Recht auf eine angemessene Grundsicherung auf Lebenszeit.

Artikel 14 [Lebenshilfe]

Jeder mittellose, arbeitsunfähige Bürger hat Anspruch auf eine angemessene Lebenshilfe (beispielsweise Behinderte und Kranke).

Artikel 15 [Freitod]

Jeder Bürger hat das Recht auf einen frei bestimmten Tod mit Medikamenten, die dem neuesten Stand der Medizin entsprechen. Jeder volljährige, mündige Bürger hat das Recht, in einer Apotheke ein Sterbeset für den Eigenbedarf zu erwerben.

Artikel 16 [Neutralität]

Jeder Staat erklärt seine Neutralität. Der Krieg ist geächtet, die Diplomatie favorisiert. Die Armee ist abgeschafft. Die Rüstungsproduktion und der Handel mit Rüstungsgütern sind verboten.

Artikel 17 [Innere Sicherheit]

Die Polizei, der Grenzschutz und ein Bürgerschutz gewährleisten die innere Sicherheit. Sie kooperieren miteinander, einschließlich Feuerwehr, technischer Hilfsdienst, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Es gibt zentrale Leitstellen. Jeder Bürger kennt seine spezielle Aufgabe bei Notfällen. Es gibt regelmäßig Übungen.

Artikel 18 [Erziehung und Bildung]

Das Erziehungs- und Bildungswesen garantiert jedem Bürger eine Berufsausbildung, weist ihm einen Lebensweg und Lebensinhalt als Perspektive und unterstützt seine Neigungen und Interessen, sofern sie dem Gemeinwohl nicht schaden.

Artikel 19 [Staatshaushalt]

Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken. Überschüsse sind als Staatsreserve anzulegen.

Artikel 20 [Verkehr]

Der Individualverkehr mit Privatfahrzeugen wird ersetzt durch einen optimalen Öffentlichen Verkehr, in Verbindung mit Dienstleistungen sowie Güter-, Personen- und Sondertaxen.

Artikel 21 [Weltsprache]

Jeder Bürger muss von Geburt an die Weltsprache erlernen. Er muss sie besser als seine Landessprache beherrschen.

Artikel 22 [Medien]

Die Medien dienen der Aufklärung. Werbung und Propaganda durch öffentliche Medien ist untersagt.

Artikel 23 [Heldentod]

Es ist verboten, den Heldentod fürs Vaterland zu sterben. Die Erde ist aller Menschen Vaterland.

Artikel 24 [Grundwerte]

Die Grundwerte der Gemeinschaft und der Gesellschaftsvertrag sind jedem Bürger in seiner Jugend wörtlich und inhaltlich zu vermitteln. Er muss sie verinnerlichen. Dazu dient das Fach „Recht“ in der Schule.

Artikel 25 [Wissensbibliothek]

In einer Wissensbibliothek ist das Wissen der Menschheit, zum Wohle aller, zu sammeln und auszuwerten. Überholtes wird entrümpelt.

Artikel 26 [Katastrophenschutz]

Für Notfälle und Katastrophen ist ein nationaler und internationaler Katastrophenschutz zu schaffen.

Artikel 27 [Emanzipation]

Alle Menschen sind gleichberechtigt. Jeder kann sich zwischen Individuation und Sozialisation frei entfalten und mit seinen Mitmenschen im Einklang leben.

Artikel 28 [In eigener Sache]

Der Visionär wäre gerne in diesem Sinne erzogen worden. Dadurch wären ihm viele Irrungen, Wirrungen und bittere Erfahrungen erspart geblieben.

Anno Zukunft

In Anbetracht unserer Fähigkeiten, Errungenschaften und Weisheit wäre das Umsetzen des Weltmodells und Gesellschaftsvertrages ein Kinderspiel. Was haben wir schon alles vollbracht: Wir sind zum Mond und zurück geflogen; bauen Atombomben; haben die Null, das Rad, den Kugelschreiber und Computer erfunden; haben unser Erbgut entschlüsselt - es unterscheidet sich kaum vom Schimpansen; rund 193 Staaten auf der Erde, also fast alle, bekennen sich zu den unverletzlichen, unveräußerlichen Menschenrechten; im Weltraum arbeiten verfeindete Großmächte einträchtig zusammen, sieh Raumstation; wir erfanden Gott, der in 7 Tagen die Welt erschuf, Milliarden glauben das und beten ihn an; der amerikanische Präsident hatte gar ein göttliche Eingebung - von Gott persönlich - und ließ daraufhin seine Soldaten marschieren. Besinnen wir uns!

Eine Visionäre Biografie

Eltern und Kindheit

Früher benötigte der Angler einen Angelschein und der Autofahrer einen Führerschein, um angeln oder autofahren zu dürfen. Um sich fortzupflanzen brauchte keiner eine Erlaubnis. Als wenn Familienverantwortung und Kindererziehung das Leichteste von der Welt wären. Das ist zu meiner Zeit anders. Wer sich fortpflanzen will, benötigt einen Zeugungsberechtigungsschein, im Volksmund Kinderschein genannt. Der Kinderschein ist für jeden Bürger genauso selbstverständlich, wie Angelschein, Führerschein, Essen und Trinken. Das Vorbereiten auf den Kinderschein beginnt in der Schule. Ab der fünften Klasse gibt es das Pflichtfach Erziehungskunde. Noch während der Schulzeit, zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, können die Schüler und Schülerinnen ihren Kinderschein erwerben. Durch das Fach Erziehungskunde werden die Schüler auf die Kindererziehung vorbereitet. Für Familien hat das den Vorteil, dass die größeren Geschwister besser auf die kleineren aufpassen können und sich bei ihnen ein Familiensinn entwickelt. Die älteren Geschwister verstehen sich bewusst als Miterziehende und wichtiges Glied im Familienverband.

Wird eine Frau ohne Kinderschein schwanger, erhalten die Eltern die Gelegenheit und die Unterstützung, den Kinderschein nachzuholen. Dafür werden Lehrgänge angeboten. Erwerben die Eltern den Kinderschein nicht oder sein Erwerb ist von vornherein aussichtslos, etwa bei einer unheilbaren Erbkrankheit, wird von einer Kommission entschieden, ob ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden muss oder das Kind zur Adoption an Eltern mit Kinderschein freigegeben wird.

Der Kinderschein hat die Gesellschaft gravierend verändert. Sie ist verantwortungsbewusster geworden. Kinder sind nicht nur der Stolz ihrer Eltern, sondern darüber hinaus ein beachtetes Statussymbol in der Gemeinschaft. Für jedes Kind übernehmen alle Erwachsenen die Patenschaft. Von der Wiege bis zur Bahre ist die Grundversorgung des neuen Mitbürgers gesichert. Das ist Menschenpflicht! So integriert verläuft mein Leben in einem Wechselspiel zwischen gesellschaftlicher Mitverantwortung und persönlicher Unabhängigkeit.

Meine Eltern und Erzieher

Von Geburt an kümmern sich um mich: Meine Eltern und die Verwandtschaft, ein persönlicher Mentor als Vertrauensperson und die Erzieher der öffentlichen Einrichtungen. Alle haben die gleichen Vorstellungen von der Kindererziehung. Sie ist ja für alle ein Pflichtfach in der Schule und Ausbildung gewesen. Weil meine Erziehung typisch für meine Generation ist, beschränke ich mich, stellvertretend für alle Vorschulkinder, auf meine persönliche Entwicklung.

Meine lieben Eltern hatten sich über die Kontaktbörse kennen gelernt. Das war ein kostenloser Service des Staates. Jeder konnte sich über die elektronischen Medien daran beteiligen. Die Grundlage bildeten zwei Seiten im A4-Format. Die erste Seite war ein einheitliches Formblatt, ähnlich einem Personaldokument. Sie diente der Vorselektion für Interessenten. Man konnte seine Partnerwünsche, gestützt auf das Formblatt, eingeben und erhielt eine entsprechende Auswahl aus dem Gesamtangebot. Die zweite Seite diente der Selbstdarstellung. Ihre Gestaltung blieb dem Bewerber überlassen. Die Kontaktbörse war sehr vielseitig und beliebt. Sie war auch international vernetzt, so dass Kontakte weltweit geknüpft werden konnten. Ein schöner Zeitvertreib.

Als ich geboren wurde, war meine Mutter 25 Jahre alt. Einige Jahre später kam noch mein Schwesterchen dazu, doch das lasse ich weg. Von Beruf war meine Mutter Lehrerin. Als Lehrerin gehörte sie zur Bildungselite. An Lehrer, Erzieher und Ausbilder wurden höchste Anforderungen gestellt: Abitur, fünf Jahre Studium, zwei Jahre Referendariat und regelmäßige Weiterbildung waren Pflicht. Eigene Kinder gehörten zur erwünschten Abrundung der Ausbildung. Man ging davon aus, dass eigene Kinder das Einfühlungsvermögen der Erzieher in die Welt der Kinder und Jugendlichen fördere. Deshalb gab es in den Erziehungsberufen für Mütter und Väter vielfältige Angebote, wie bezahlte Kinderjahre, Halbtagsbeschäftigung, günstige Urlaubs- und Ferienzeiten sowie staatliche Einrichtungen, die mit den Eltern kooperierten. Meine Mutter hatte gerade das Referendariat beendet und sich für ein Mutterschaftsjahr freistellen lassen. Um nicht völlig zu vermuttern bildete sie sich weiter. Nach dem Jahr arbeitete sie vorerst halbtags, bis ich aus dem Gröbsten heraus war und sich ein Lebensrhythmus eingestellt hatte.

Mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt 28 Jahre alt. Er hatte Soziologie, Publizistik, klassische Physik und Polytechnik studiert. Seinen Lebensunterhalt verdiente er bei einer internationalen Organisation für Produktkontrolle (IPK). Diese Organisation erstellte Gutachten über alle Dienstleistungen, Konsum- und Investitionsgüter. Von Schnürsenkel und Zuckerrübensirup bis zur schlüsselfertigen Fabrik. Die Gutachten gingen weit über einen Produktvergleich hinaus. Sie waren Gütesiegel. Durch die IPK unterlag das gesamte produzierende Gewerbe einer unabhängigen und neutralen Wertund Qualitätskontrolle – losgelöst vom Gesellschafts- und Wirtschaftssystem. Die Konsumenten befürworteten die IPK. Ihre Dienste wurden weltweit in Anspruch genommen. Die IPK finanzierte sich durch die Benutzergebühren, Veröffentlichungen und eine Stiftung. Ein besonders beliebter Gag der IPK waren die Alternativvorschläge und Empfehlungen zu überflüssigen und unsinnigen Produkten. Damit ließ sich viel Geld sparen. Spekulation, Betrug und Manipulation durch Werbung wurden durch die IPK erschwert.

Das Hobby meines Vaters, für das er legitim auch seine Arbeitsstelle ausnutzte, war das Erarbeiten von Unterrichtsplänen für den polytechnischen Unterricht an Schulen. Das betraf insbesondere Ganztagsschulen mit zwölf Schuljahren. Wer die polytechnische Ausbildung abschloss, war ein vielseitiger und qualifizierter Heimwerker in allen privaten Lebensbereichen. Er konnte praktisch ein Haus bauen und instand halten, mit allem was dazugehört, einschließlich Inneneinrichtung, Garageninhalt, Haustiere und Garten. Ab meinem zweiten Lebensjahr nahm mein Vater sein Erziehungsjahr und kümmerte sich intensiv um mich. Ich war sein Begleitkind.

Meine Eltern waren nicht verheiratet. Die Ehe gab es schon lange nicht mehr. Meine Geburtsurkunde war der Erziehungsvertrag über die ersten 18 Lebensjahre, mit mir im Mittelpunkt. Das war die übliche Form der Partnerschaft. Meine Eltern hatten sich das reiflich überlegt. Ihre Interessen-, Wissens- und Arbeitsgebiete bildeten eine Symbiose. Jeden interessierten die Lebensschwerpunkte des Partners, und jeder hatte genügend Substanz und Anlagen, sich vom Partner inspirieren zu lassen. Das war ihre ideelle und geistige Partnerschaft. Die gefühlsmäßige und sexuell-erotische Symbiose verkörperte ich. Ich war ein lustgezeugtes Wunschkind. Monogam waren meine Eltern nicht. Fuhr ich mit meiner Mutter in Urlaub, lernte ich häufig einen lieben Onkel kennen, und fuhr ich mit meinem Vater, eine liebe Tante. Ich profitierte von Tanten und Onkels, darauf achteten beide Elternteile. Ich wurde also nicht ausgegrenzt oder abgestellt. Nicht, dass ich begriff, was ablief, aber unbewusst ahnte ich es. Gehörte ich doch zur menschlichen Natur. Den lieben Tanten war ich sehr zugetan. Mein Vater hatte einen guten Geschmack. Auch bewahrte ich intuitiv Stillschweigen über die Amouren meiner Eltern. Ich hielt unbewusst jeweils zu dem, der sich mit mir beschäftigte, und wollte es mir mit keinem verscherzen. Ein typisches Verhalten abhängiger Egoisten.

Das erklärte Erziehungsziel meiner Eltern deckte sich mit dem der Gesellschaft. Meine Erziehung war vom Säuglingsalter an darauf ausgerichtet, dass ich mit 18 Jahren flügge bin und meinen eigenen Weg gefunden habe. Ich sollte ein aufgeweckter, eigenverantwortlicher, selbstbewusster, frohgesinnter Mensch werden, der seinen Lebensinhalt und seine Bestimmung zwischen Mitverantwortung und Eigenpersönlichkeit gefunden hat. Es sei erwähnt, dass die allgemein verbreitete Erziehungsmethode zu einer verhältnismäßig hohen Chancengleichheit jedes Einzelnen innerhalb der Gesellschaft führte.

Meinen Mentor kannte ich bereits seit dem Säuglingsalter. Er war für mich eine sehr angenehme Selbstverständlichkeit und tauchte immer genau im richtigen Augenblick auf. Mein Mentor war ein erfahrener Erzieher im Ruhestand. Durch seine Mentortätigkeit besserte er seine Rente auf, hatte die tiefe Befriedigung seine Erfahrungen punktuell weiterzugeben und die Ergebnisse zu erleben. Er lebte mit mir mit, als sei ich seine zweite Jugend. Für mich war er ein Vertrauter mit hoher Glaubwürdigkeit. Neben meiner direkten Erziehung war er auch ein Mittler zwischen meinen Eltern, mir und den öffentlichen Einrichtungen. Ich sah in ihm eine Art Übervater und blieb ihm, bis zu seinem Tode, wohlgesonnen.

Auch die öffentlichen Erziehungseinrichtungen waren eine lebensbegleitende Selbstverständlichkeit für mich. Der Besuch von Kinderkrippe, Vorschule, Kindergarten und Ferienlager war kostenlos. Für jedes Vorschulkind betrug die Pflichtanwesenheit 800 Stunden im Jahr. Die Anwesenheitszeit bestimmten in der Regel die Eltern. Es war auch eine Ganztagsbetreuung möglich, wenn die Eltern und der Mentor verhindert waren. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehörte weiterhin die Kinder-Überwachungs-Kommission (KÜK). Alle zwei Jahre wurden die Kinder und ihre Eltern überprüft. Das Überprüfen lief routinemäßig nebenher. Es war mehr eine Absprache und Beratung bei Auffälligkeiten und Problemen.

In den ersten zwei Lebensjahren kümmerten sich schwerpunktmäßig meine Eltern um mich. Mein Mentor war oft zu Besuch, und mein Vater oder meine Mutter begleiteten mich zur Kindergrippe. Sie nutzten die Krippe und später den Kindergarten als Elternbildungsstätte und holten sich Tipps für die frühkindliche Erziehung. Sie arbeiteten mit den Erziehern vertrauensvoll zusammen. Im Grunde genommen lernte ich bereits als Säugling unbewusst und spielerisch alle wichtigen Lebensbereiche kennen. Ab dem zweiten Lebensjahr begann die Vorschule. Sie entsprach den neusten Erkenntnissen der Frühpädagogik. Dazu gehörten auch Ruhezeiten, in denen ich mir selbst überlassen blieb. Ich lernte das Alleinsein. Die staatlichen Erzieher, die Eltern und der Mentor erzogen mich im Wesentlichen durch Beobachten, Anregen, Vorleben und Mitleben. Sie weckten Neugierde, und wenn ich Interesse zeigte, wurde ich so lange mit dem interessanten Thema beschäftigt, bis ich die Lust verlor. Das alles lief unter dem Oberbegriff „Frühpädagogische Erziehung nach Entwicklungsstufen“.

Die Grundlage meiner Erziehung bildete der Erziehungsleitfaden. Das war das maßgebende Standardwerk über die Kindererziehung von der Geburt bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren. Dieses Nachschlagewerk gab es in jeder Familie. Ähnlich wie der Duden die deutsche Rechtschreibung enthält, einschließlich Wortschatz, Grammatik und Rechtschreibregeln, enthielt der Erziehungsleitfa den alles über die Kindererziehung, auf dem neusten Stand der Erziehungslehre. Für Schüler gab es vereinfachte Schulbücher, dem Unterricht und der Altersgruppe angepasst.

Ich will beispielhaft ein Detail ausführlich erläutern. Ein wichtiger Erziehungshinweis sind die so genannten Entwicklungsfenster. Die Pädagogen hatten herausgefunden, dass es in bestimmten Altersabschnitten unterschiedliche Empfänglichkeiten für das Lernen und Lehren gibt. Ein sehr bekanntes Entwicklungsfenster ist das Sprachfenster. Es ist etwa bis zum zehnten Lebensjahr offen. Bis zu diesem Alter lernt das Kind Sprachen spielerisch, unbewusst, emotional, sehr schnell und ohne jegliche Anstrengung. Nach dem zehnten Lebensjahr erlernt ein Jugendlicher Sprachen nur noch durch Pauken, Disziplin und Übung. Deshalb erfolgt die Spracherziehung und Sprachbildung gezielt in den ersten zehn Lebensjahren. Auch während dieser Zeit unterscheidet man Lernstufen. Mit rund neun Monaten versteht ein Kind beispielsweise die Bedeutung von etwa 60 Begriffen. Mit 18 Monaten spricht es rund 50 Wörter und kennt ihre Bedeutung. Mit 30 Monaten verfügt ein Kind über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Wortschatz und Grammatik. Parallel dazu erfolgt ab dem 18 Monat eine Wortschatzexplosion. Täglich lernt das Kind rund 10 Begriffe dazu. Das verfügbare Wortschatzpotential beträgt bis zum zehnten Lebensjahr theoretisch 30 000 Wörter. Im Prinzip ausreichend für mehrere Sprachen. Mit etwa 300 Wörtern, die man flexibel beherrscht, kann man sich in einer Fremdsprache im Ausland durchschlagen. Das ist ein Erfahrungswert. Mit 4000 Wörtern, die man beherrscht, kann man beinahe alles sagen. Rund 97 Prozent aller Texte beruhen auf diesem Grundwortschatz. Der gebildete Bürger, Intellektuelle und Schriftsteller, kennt zirka 40 000 bis 50 000 Wörter. Der Sprachschatz einer Hochsprache liegt bei einigen 100 000 Wörtern. Die deutsche Sprache soll einen Wortschatz von rund 300 000 Wörtern haben. Die englische Sprache von rund 600 000 Wörtern. Stand etwa 1970. Mittlerweile sind es wohl erheblich mehr – oder weniger? In Anlehnung an die Kenntnisse über das Sprachfenster wachse ich von Geburt an zweisprachig auf und erhalte bis zum zehnten Lebensjahr eine fundierte Sprachbildung.

Wenn das mit dem Sprachfenster, so wie geschildert, zutrifft, müsste eigentlich jeder einzelne Mensch diese pädagogischen Erkenntnisse bei sich nachvollziehen können. Ich bin dem nachgegangen, und bei mir trifft das auch irgendwie zu. Als Kinder, so zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr, hatten wir Geheimsprachen. Beispielsweise die „Löffel- und Tellersprache“. „Du bist doof“, heißt in der Löffelsprache „Dullewu billewist dollowof“ und in der Tellersprache „Duttlewu bittlewist dottlowof“. Ich kann noch heute, nach über 50 Jahren, jedes deutsche Wort, das ich kenne, in der Löffel- und Tellersprache aussprechen. Das Erlernen dauerte nur kurze Zeit.

In allen Lebensbereichen gibt es Entwicklungsfenster, ähnlich dem Sprachfenster. Sie bei meiner Erziehung optimal zu nutzen, war das Ziel meiner Eltern, des Mentors und der staatlichen Einrichtungen. Die geeigneten Tipps und Wege dazu fand man im Erziehungsleitfaden. Sie gehörten zum Allgemeingut.

In den öffentlichen Einrichtungen, also Krippe, Kindergarten, Vorschule und Ferienlager gab es für alle Lebensbereiche Spielgruppen. In ihnen spielten zwei- bis sechsjährige Jungen und Mädchen gemeinsam. Die Erzieher spielten mit und vermittelten auf diese Weise das Lernprogramm. Das Lernen erfolgte spielerisch, unbefangen und unbewusst. Zwischen den Spielgruppen wurden Zusammenhänge hergestellt. So wurden Musik, Logik, Tanz, Theater, Zaubern, Basteln, Malen, Kochen, Hygiene, Sport, Tiere und Pflanzen als Gesamtheit betrachtet. In jeder Spielgruppe war ja von allen anderen etwas vorhanden. Die Sprache und die Sinnesorgane waren zum Beispiel überall beteiligt. Die Erziehung schloss Sonderförderungen nicht aus. Begabungen und Defizite wurden berücksichtigt. Möglich war diese intensive Betreuung der Vorschulkinder dadurch, dass im Schnitt auf vier Kinder ein geschulter Betreuer kam. Bei entsprechendem Arrangement der Erzieher war auch eine Einzelbetreuung vorübergehend möglich. Für jedes Kind wurde eine begleitende Akte angelegt, um den Entwicklungsverlauf in den verschiedenen Lebensbereichen auswerten zu können.

Mit Recht wird jeder erfahrene Pädagoge die Frage stellen, was ist daran neu? Auf diese Weise werden seit Jahrtausenden die Eliten erzogen. Schon in der Antike gab es den Mentor. Ich erinnere nur an Aristoteles als Lehrer von Alexander dem Großen. Hochadel, Geldadel, Geistesadel und Intellektuelle aller Länder beruhen auf dem Wissensvorsprung einer fundierten Erziehung durch gebildete Eltern, Privatlehrer und Eliteschulen.

Erziehungsmethode und Erziehungsziele

Wenn mich irgendetwas interessiert, lerne ich nach dem Lustprinzip. Das heißt, ich lerne spielerisch, gerne, selbstvergessen, freiwillig und ohne Anstrengung. Ich folge meiner angeborenen Natur, meinem Überlebenstrieb. Darauf stützt sich die frühkindliche Erziehung. Meine Erzieher sind meine Vorbilder. Sie wecken Interesse, geben Motivationen und spielen mit. Insbesondere achten sie darauf, dass alles, was wir spielen, einen nutzbringenden Effekt hat. Ich spiele und lerne unbewusst für mein Leben. Was ich lerne, wird zu meinem persönlichen Besitz, den ich irgendwann verwerten kann. Das perspektivische Lernziel ist, dass ich mit meiner Volljährigkeit das Staatsgebilde aus Überzeugung mittrage und mitgestalte. Meine Individuation und Sozialisation sind so verinnerlicht und gefestigt, dass sie meine Handlungs- und Entscheidungskriterien sind. Die Grundlagen für die Erziehung in diesem Sinne enthält der Erziehungsleitfaden. Das Ergebnis ist, wie schon gesagt, eine relativ hohe Chancengleichheit aller Bürger. Was daraus im Einzelnen wird, das ist ein anderes Blatt. Zufall, Glück, Unglück, Genie, Einfalt, wer will das verhindern oder hervorrufen? Doch! Wie viele Kinder und Erwachsene sind nur deshalb behindert, weil ihre Erziehung schief lief. Weil ihre Guthaben und Defizite nicht rechtzeitig erkannt wurden. Weil Erzieher, Bildungseinrichtungen oder das Gesundheitswesen jämmerlich versagten. Dem wird zu meiner Zeit einiges entgegengesetzt. Da sind der Kinderschein, die Kinder-Überwachungs-Kommission (KÜK), das modernisierte Erziehungswesen, der Mentor und der allgemein verbindliche Erziehungsleitfaden, welcher über den Erwerb des Kinderscheines und die Zeugung bis hin zu Volljährigkeit eine zeitgemäße Lebensalternative für jedes Kind und jeden Jugendlichen anbietet. Die Erziehungsziele sind weit gefasst und doch übersichtlich, mit Prioritäten:

An erster Stelle stehen die Existenzgrundlagen. Die muss sich jeder erarbeiten. Essen, Trinken, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Grundwissen und Arbeitsplatz fallen nicht vom Himmel. Erst wenn ein Mensch seine Existenzgrundlagen abgesichert hat, ist er in der Lage und reif genug, sich selbst zu versuchen. Deshalb hat die Existenzgrundlage oberste Priorität für den Einzelnen. Die materielle Selbstversorgung ist das wichtigste Fernziel der Säuglings- und Kindererziehung.

An zweiter Stelle, als Voraussetzung, steht das Ausbilden von Sinnesorganen, Geist und Körper. Die Sinne beinhalten die Gesamtheit des Menschen. Treten hier gravierende Defizite auf, sind die Lebensperspektiven beeinträchtigt. Ganze Lebensbereiche können ausfallen und sind unwiederbringlich verloren. Dann wird man mitunter ausgegrenzt, unselbstständig und zu einer Marionette. Deshalb ist es unerlässlich, die Erziehung des Kindes so zu gestalten, dass keine irreparablen Schäden entstehen.