Einführung in die Praxis des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - Rolf R. Vondung - E-Book

Einführung in die Praxis des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens E-Book

Rolf R. Vondung

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Beschreibung

Die 10. Auflage des seit Jahrzehnten bewährten Werks präsentiert sich inhaltlich und optisch weiter aufgewertet. Hauptanliegen der Bearbeiter war die nachhaltige Verbesserung der Darstellung unter didaktischen Gesichtspunkten. Die wesentlichen Aussagen der einzelnen Themenbereiche sind grau hinterlegt und lassen sich bei der Wiederholung des Stoffs mit einem Blick erfassen. Jede Sinneinheit schließt zudem mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Lernpunkte (summary), was insbesondere die Examensvorbereitung entscheidend erleichtert. Der zielorientierte Leser kann sich mithilfe der in Normalgröße gedruckten Textteile in kurzer Zeit auf das Examen vorbereiten und ist damit bestens präpariert. Der ambitionierte Leser findet zudem in den kleingedruckten Textteilen weitere Informationen zum wissenschaftlichen Diskussionsstand und zu besonders praxisrelevanten Fragestellungen. Die Probleme werden durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Aufbauschemata und Formulierungsbeispiele für Klageanträge, Prozessverfügungen und Entscheidungen runden die Darstellung ab. Berücksichtigt werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur; die Ausführungen wurden dementsprechend in weiten Bereichen ergänzt und weitergeschrieben. Das Werk gewährt darüber hinaus einen selten zu findenden Blick in die verwaltungsgerichtliche Praxis; es bietet somit nicht nur Studenten und Referendaren, sondern auch Richtern, Anwälten und Behördenvertretern im täglichen Prozessgeschäft die Gelegenheit, einen "Binnenblick" auf den Verwaltungsprozess zu werfen.

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Einführung in die Praxis des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

begründet von

Dr. Edgar BoschPräsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D.

und

Prof. Dr. Jörg SchmidtVizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs a. D.Honorarprofessor an der Universität Mannheim

fortgeführt und bearbeitet von

Dr. Rolf R. VondungVorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart a. D.

und

Prof. Ute VondungProfessorin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

10., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

10. Auflage 2019Alle Rechte vorbehalten© 2019 W. Kohlhammer GmbH StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH Stuttgart

Print:ISBN 978-3-17-035176-9

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-035177-6

epub: ISBN 978-3-17-035178-3

mobi: ISBN 978-3-17-035179-0

Die 10. Auflage des seit Jahrzehnten bewährten Werks präsentiert sich inhaltlich und optisch weiter aufgewertet. Hauptanliegen der Bearbeiter war die nachhaltige Verbesserung der Darstellung unter didaktischen Gesichtspunkten. Die wesentlichen Aussagen der einzelnen Themenbereiche sind grau hinterlegt und lassen sich bei der Wiederholung des Stoffs mit einem Blick erfassen. Jede Sinneinheit schließt zudem mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Lernpunkte (summary), was insbesondere die Examensvorbereitung entscheidend erleichtert. Der zielorientierte Leser kann sich mithilfe der in Normalgröße gedruckten Textteile in kurzer Zeit auf das Examen vorbereiten und ist damit bestens präpariert. Der ambitionierte Leser findet zudem in den kleingedruckten Textteilen weitere Informationen zum wissenschaftlichen Diskussionsstand und zu besonders praxisrelevanten Fragestellungen. Die Probleme werden durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Aufbauschemata und Formulierungsbeispiele für Klageanträge, Prozessverfügungen und Entscheidungen runden die Darstellung ab. Berücksichtigt werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur; die Ausführungen wurden dementsprechend in weiten Bereichen ergänzt und weitergeschrieben. Das Werk gewährt darüber hinaus einen selten zu findenden Blick in die verwaltungsgerichtliche Praxis; es bietet somit nicht nur Studenten und Referendaren, sondern auch Richtern, Anwälten und Behördenvertretern im täglichen Prozessgeschäft die Gelegenheit, einen ‚Binnenblick‘ auf den Verwaltungsprozess zu werfen.

Dr. Rolf R. Vondung, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart a.D.; Prof. Ute Vondung, Professorin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

Vorwort zur 10. Auflage

Die 10. Auflage berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

Außerdem weist der Text neue optische und inhaltliche Strukturelemente auf, die das zielgerichtete Lernen erheblich erleichtern. So lässt sich die Tiefe der jeweiligen Informationen an der Schriftgröße der Ausführungen erkennen: In Normalgröße sind die für die Examensvorbereitung erforderlichen Inhalte gedruckt; zusätzlich sind die wesentlichen Aussagen der einzelnen Themenbereiche grau hinterlegt und lassen sich bei der Wiederholung des Stoffs mit einem Blick erfassen. Die kleingedruckten Textteile enthalten vertiefende Informationen zum wissenschaftlichen Diskussionsstand und zu besonders praxisrelevanten Fragestellungen. Zum Schluss der wichtigsten Themenbereiche erfolgt eine komprimierte Zusammenfassung der Lerninhalte im Stil eines „summary“.

Wie in den bisherigen Auflagen bietet das Lehrbuch wiederum zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Die wichtigsten Prüfungsschemata verschaffen einen schnellen Überblick über die einschlägigen Prüfungspunkte. Für eine gelungene Umsetzung der gutachtlichen Prüfungen in verwaltungsprozessuale Entscheidungen helfen über 50 besonders hervorgehobene Beispiele zur Abfassung von Klageanträgen und Tenorierungen sowie Formulierungsvorschläge für Prozessverfügungen und häufig vorkommende Passagen in gerichtlichen Entscheidungen. So werden beispielsweise die besonders wichtigen und in Prüfungen häufig misslingenden „Einleitungssätze“ bei der Begründetheit für alle Verfahrensarten ausformuliert und helfen so, den Einstieg und den „roten Faden“ für die Abfassung der Entscheidungsgründe zu finden. Die dem Prüfungsaufbau verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen folgende Gliederung und das ausführliche Stichwortverzeichnis erleichtern den schnellen Zugriff.

Das Werk gewährt Studierenden und Referendaren bei der Examensvorbereitung, aber auch Richtern, Anwälten und Behördenvertretern im täglichen Prozessgeschäft die Gelegenheit, einen hilfreichen „Binnenblick“ auf den Verwaltungsprozess zu werfen.

Besonderen Dank schulden wir der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Frau Haller) für die hilfreiche Unterstützung bei der Quellenbeschaffung.

Mit Kritik und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Autoren.

Stuttgart, Februar 2019Die Verfasser

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 10. Auflage

Übersicht über die Lernhilfen

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

I. TeilBedeutung, Aufbau und Organisation der Verwaltungsgerichts­barkeit

Kapitel 1Einführung

A.Bedeutung und Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit

I.Bedeutung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes

II.Kontrolle der Verwaltung – verfassungsrechtliche Grundlagen

1.Überblick

2.Förmliche Rechtsbehelfe

3.Formlose Rechtsbehelfe

III.Funktion der Verwaltungsgerichte

1.Aufgabe

2.Ziel und Schranken des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

B.Gesetzliche Grundlagen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

I.Allgemeines

II.Aufbau der VwGO

III.Ergänzende Landesgesetze

IV.Verweis auf andere Vorschriften – Sonderregelungen in anderen ­Gesetzen

1.Verweisungen

2.Sonderregelungen

C.Überblick über Verfahrensgrundsätze des verwaltungsgerichtlichen ­Verfahrens

I.Allgemeines

II.Dispositionsmaxime

III.Untersuchungsgrundsatz

1.Allgemeines

2.Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der ­Beteiligten

3.Amtsermittlungsgrundsatz und Beweislast

IV.Rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)

1.Allgemeines

2.Vorbereitung

3.Mündliche Verhandlung

4.Entscheidung

V.Weitere Verfahrensgrundsätze

D.Zusammenfassung: Grundlagen

Kapitel 2Aufbau und Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit

A.Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Besetzung der Gerichte

I.Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

1.Dreistufiger Gerichtsaufbau

2.Abweichungen vom dreistufigen Aufbau

II.Gliederung und Besetzung der Verwaltungsgerichte

1.Gliederung

2.(Entscheidungs-)Besetzung

3.Durchbrechungen des Spruchkörperprinzips

III.Zusammenfassung: Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, ­Besetzung

B.Organisation und Arbeitsweise der Verwaltungsgerichte

I.Zuteilung der Richter und Verteilung der richterlichen Geschäfte inner­halb des Gerichts – Geschäftsverteilungsplan (GVPl.)

1.Aufgaben und Besetzung des Präsidiums

2.Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts

II.Geschäftsverteilung innerhalb der Kammern bzw. Senate

III.Mängel bei der Geschäftsverteilung – Bedeutung und Folgen

1.Bedeutung einer fehlerfreien Geschäftsverteilung

2.Mängel bei der Geschäftsverteilung – Folgen

IV.Arbeitsweise innerhalb Kammer und Senat

1.Allgemeines

2.Aufgaben des Berichterstatters und des Vorsitzenden

3.Einzelrichter

V.Geschäftsstelle

VI.Zusammenfassung: Organisation und Arbeitsweise der Verwaltungsgerichte

II. TeilDie Verfahrensbeteiligten

Kapitel 1Die Hauptbeteiligten

A.Allgemeines

B.Kläger/Antragsteller

C.Klagegegner/Antragsgegner

I.Allgemeines

II.Grundsatz (§ 78 I Nr. 1 – Rechtsträgerprinzip)

III.Durchbrechung des Grundsatzes (§ 78 I Nr. 2)

IV.Erstmalige oder zusätzliche Beschwer durch Widerspruchsbescheid (§ 78 II)

V.Verfahrensfragen bei „falschem“ Beklagtem/Antragsgegner

D.Streitgenossenschaft (§ 64)

I.Begriff und Voraussetzung

II.Arten

E.Zusammenfassung: Hauptbeteiligte

Kapitel 2Die Beigeladenen (§ 65)

A.Arten der Beiladung

I.Einfache Beiladung

II.Notwendige Beiladung

III.Beispiele

B.Wirkungen

I.Rechtsstellung des Beigeladenen im Prozess

II.Mitwirkung des Beigeladenen an verfahrensrelevanten Vorgängen

1.Rücknahme

2.Übereinstimmende Erledigungserklärung

3.Vergleich

4.Ruhen

5.Klageänderung

III.Rechtsfolgen unterbliebener Beiladung

1.Einfache Beiladung

2.Notwendige Beiladung

C.Verfahren

I.Antrag oder von Amts wegen

II.Stattgebender Beschluss

III.Muster eines Beiladungsbeschlusses

IV.Ablehnender Beschluss

V.Beiladung in Massenverfahren

D.Kosten

E.Zusammenfassung: Beigeladene

Kapitel 3Sonstige Verfahrensbeteiligte

A.Vertreter des öffentlichen Interesses (§§ 35 ff.)

I.Allgemeines

II.Verfahrensfragen

1.Beteiligungsmöglichkeit

2.Rechtsstellung im Verfahren und Postulationsfähigkeit

B.Vertreter anderer Interessen

III. TeilAllgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen

Kapitel 1Verwaltungsrechtsweg (§ 40)

A.Überblick

I.Allgemeines

II.Deutsche Gerichtsbarkeit (§ 173 i. V. m. §§ 18 bis 20 GVG)

III.Verwaltungsgerichtliche Generalklausel (§ 40)

1.Allgemeines

2.Überblick über die Voraussetzungen

3.Justizfreie Akte

4.Unionsrecht

IV.Bestimmung des Verwaltungsrechtswegs

B.Öffentlich-rechtliche Streitigkeit – Abgrenzung zum ordentlichen ­Rechtsweg

I.Allgemeines

II.Abgrenzungstheorien

1.Allgemeines

2. Sonderrechtstheorie bzw. modifizierte Subjektstheorie

3. Subordinationstheorie

4.Interessentheorie

5.Sachzusammenhang

III.Fallgruppen öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten

1.Allgemeines

2.Bereich obrigkeitlicher Verwaltung

3.Öffentlich-rechtliche Verträge

4.Subventionsverhältnisse

5.Privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte

6.Zugang und Benutzung öffentlicher Einrichtungen

7.Realakte – Immissionen durch öffentliche Einrichtungen – ehrverletzende oder sonstige nachteilige Äußerungen

8.Wettbewerbsverhältnisse mit einem Träger öffentlicher Verwaltung

9.Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Sachen – Hausverbot

IV.Zusammenfassung: Verwaltungsrechtsweg – öffentlich-rechtliche Streitigkeit

C.Abgrenzung vom Verfassungsrechtsweg

I.Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit

II.Beispiele

1.Verfassungsrechtliche Streitigkeiten

2.Nicht-verfassungsrechtliche Streitigkeiten

III.Zusammenfassung: Verwaltungsrechtsweg – nicht-verfassungsrechtlicher Art

D.Zuweisung von Streitigkeiten an ein anderes Gericht

I.Allgemeines

II.Zuweisung an die ordentlichen Gerichte

1.Enteignungsentschädigung (Art. 14 III 4 GG)

2.Ansprüche aus Aufopferung (§ 40 II 1 Alt. 1)

3.Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten (§ 40 II 1 Alt. 3) – Öffentlich-rechtliche Verwahrung (§ 40 II 1 Alt. 2)

4.Sonstige Entschädigungsansprüche

5.Freiheitsbegrenzende Maßnahmen

6.Justizverwaltungsakte

III.Zuweisung an die besonderen Verwaltungsgerichte

1.Allgemeines

2.Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs zum Sozialgerichtsweg und anderen Rechtswegen

IV.Vorbehalt zugunsten des Beamtenrechts – Ausnahme von den Rechtswegzuweisungen

1.Allgemeines

2.Auslegung des § 126 BRRG/§ 54 BeamtStG

V.Zusammenfassung: Rechtswegzuweisung an andere Gerichte

Kapitel 2Ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 81, 82)

A.Form und Inhalt

I.Schriftlichkeit

II.Zu Protokoll

III.Elektronisches Dokument

IV.Inhalt der Klageschrift (§ 82)

1.Zwingender Inhalt

2.Soll-Inhalt

3.Fristsetzung

4.Bedingungsfeindlich

V.Kostenvorschuss

B.Muster einer Klageschrift

C.Zusammenfassung: Klageerhebung

Kapitel 3Sachliche und örtliche Zuständigkeit

A.Allgemeines

B.Sachliche und funktionelle Zuständigkeit

I.Erstinstanzliche Gerichte

1.Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

2.Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs

3.Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

II.Rechtsmittelgerichte

C.Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand)

D.Zusammenfassung: sachliche und örtliche Zuständigkeit

Kapitel 4Beteiligungsfähigkeit (§ 61)

A.Allgemeines

B.Natürliche und juristische Personen, § 61 Nr. 1

C.Nichtrechtsfähige Vereinigungen, § 61 Nr. 2

D.Behörden, § 61 Nr. 3

Kapitel 5Prozessfähigkeit (§ 62) und Prozessvertretung (§ 67)

A.Prozessfähigkeit (§ 62)

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen der Prozessfähigkeit

1.Nach bürgerlichem Recht voll Geschäftsfähige, § 62 I Nr. 1

2.Nach bürgerlichem Recht beschränkt Geschäftsfähige, § 62 I Nr. 2

III.Vertretung nicht prozessfähiger Beteiligter

IV.Prozessfähigkeit und Vertretung betreuter Personen, § 62 II

B.Prozessvertretung (§ 67)

I.Zulässigkeit und Notwendigkeit

1.Verwaltungsgerichte

2.Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof und Bundes­verwaltungsgericht

3.Ausgeschlossene Personen

4.Form- und Verfahrensfragen

5.Abgrenzung zum Beistand

II. Bestellung eines Vertreters durch das Gericht

1. Anordnung nach § 67a

2.Beiordnung eines Anwalts

III.Beendigung der Vertretungsbefugnis durch das Gericht

1.Zurückweisung eines Bevollmächtigten

2.Untersagung der weiteren Vertretung

3.Aufhebung der Beiordnung

IV.Zusammenfassung: Prozessvertretung

Kapitel 6Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit(§ 17 I 2 GVG)

Kapitel 7Allgemeines Rechtsschutzinteresse

IV. TeilVerfahrensarten und besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen

Kapitel 1Überblick

A.Allgemeines

B.Überblick über die einzelnen Klage- und Verfahrensarten

I.Gestaltungsklagen

II.Leistungsklagen

III.Feststellungsklagen

IV.Keine eigenständige Klageart: sog. Organstreit

V.Abstrakte Normenkontrolle (§ 47)

VI.Vorläufige Rechtsschutzverfahren (§§ 80, 123)

Kapitel 2Anfechtungsklage

A.Ziel und Anwendungsbereich

I.Ziel und Wirkung der Anfechtungsklage

II.Anwendungsbereich der Anfechtungsklage

B.Voraussetzungen

I.Statthaftigkeit

1.Verwaltungsakt

2.Objektives Vorliegen eines Verwaltungsakts

II.Einige Fallgruppen zur Abgrenzung des Verwaltungsakts von sonstigen Verwaltungsmaßnahmen

1.Wiederaufgreifen des Verfahrens – Wiederholende Verfügung – Zweitbescheid

2.Verwaltungsakt – Mitteilung, Hinweis, Auskunft

3.Maßnahmen im besonderen Pflichtenverhältnis – Innerdienstliche Anordnungen, Mitteilungen und Weisungen

4.Mitwirkung anderer Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts

C.Gegenstand der Anfechtungsklage

I.Ursprünglicher Verwaltungsakt

1.Ursprünglicher Verwaltungsakt in Gestalt des Widerspruchs­bescheids

2.Ursprünglicher Verwaltungsakt bei entbehrlichem Vorverfahren

II.Anfechtung des Widerspruchsbescheids oder des Abhilfe­bescheids

1.Erstmalige Beschwer durch Widerspruchsbescheid/Abhilfebescheid (§ 79 I Nr. 2)

2.Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids (§ 79 II)

III.Teilweise Anfechtung eines Verwaltungsakts

D.Verfahrensmäßige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage

I.Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4)

II.Abänderung eines Verwaltungsakts durch das Gericht (§ 113 II)

III.Verbindung der Anfechtungsklage mit einer Klage auf Folgenbeseitigung (§ 113 I 2 und 3)

IV.Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 113 IV)

E.Zusammenfassung: Anfechtungsklage

Kapitel 3Verpflichtungsklage

A.Ziel und Anwendungsbereich

I.Wesen und Ziel der Verpflichtungsklage

II.Anwendungsbereich

B.Statthaftigkeit und Formen

I.Klageziel: Erlass eines Verwaltungsakts

II.Versagungsgegenklage – Untätigkeitsklage

1.Versagungsgegenklage

2.Untätigkeitsklage

III.Verpflichtungs- oder Bescheidungsantrag

1.Allgemeines

2.Kostenfolgen bei bloßer Bescheidung nach Verpflichtungsantrag

C.Zusammenfassung: Verpflichtungsklage

Kapitel 4Abgrenzungsprobleme zwischen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

A.Isolierte Anfechtungsklage

I.Grundsatz

II.Ausnahmen

1.Nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

2.Abgelehnte Genehmigung nicht erforderlich

3.Über die Ablehnung hinausgehende nachteilige rechtliche ­Wirkungen

4.Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB

B.Klageart bei Nebenbestimmungen eines begünstigenden Verwaltungsakts

I.Problemaufriss

II.Auflage und Auflagenvorbehalt

III.Bedingung, Befristung, Widerrufsvorbehalt

IV.Nebenbestimmungen in Ermessensentscheidungen

V.Handhabung der Problematik im Prozess

VI.Keine Nebenbestimmungen: Modifizierende Auflage/Genehmigung

C.Sonstige Abgrenzungsfragen

I.Konkurrentenklagen

1.Allgemeines

2.Defensive (negative) Konkurrentenklage

3.Offensive (positive) Konkurrentenklage

4.Mitbewerberklage (verdrängende Konkurrentenklage)

5.Konkurrentenklage von Beamten

II.Klageart bei Planungsentscheidungen und luftverkehrsrechtlichen ­Genehmigungen

D.Zusammenfassung: Abgrenzungsfragen Anfechtungs-/Verpflichtungsklage

Kapitel 5Besondere Sachurteilsvoraussetzungen bei Anfechtungs- und Verpflichtungs­klage

A.Klagebefugnis (§ 42 II)

I.Allgemeines

1.Wesen und Zweck

2.Anwendungsbereich des § 42 II

3.Klagebefugnis und Rechtsnachfolge

II.Voraussetzungen

1.Rechte i. S. d. § 42 II

2.Geltendmachen einer Rechtsverletzung

3.Abweichende gesetzliche Bestimmung

4.Ausschluss von Rechten

III.Fragestellungen bei der praktischen Anwendung

1.Allgemeines

2.Normen mit drittschützender Wirkung – Schutzbereich

3.Konkurrentenklagen

4.Rechtsverletzung von Gemeinden

IV.Klagebefugnis von ideellen Vereinen, Verbänden und Bürger­initiativen

1.Allgemeines

2.Altruistische Verbandsklage im Umweltrecht

V.Klagebefugnis und Unionsrecht

VI.Zusammenfassung: Klagebefugnis

B.Vorverfahren (§§ 68 ff.)

I.Allgemeines

II.Rechtsgrundlagen

III.Zweck

IV.Entbehrlichkeit des Vorverfahrens

1.Spezialgesetzliche Ausnahmen

2.Verwaltungsakte oberster Behörden

3.Erstmalige bzw. zusätzliche Beschwer durch Abhilfe- oder Widerspruchs­bescheid

4.Untätigkeitsklage (§ 75)

5.Richterrechtliche Ausnahmen

V.Ordnungsgemäße Durchführung

1.Allgemeines

2.Form

3.Frist

4.Nachholung des Vorverfahrens

VI.Zusamenfassung: Vorverfahren

VII.Exkurs: Widerspruchsverfahren

1.Allgemeines

2.Ablauf des Vorverfahrens

3.Prüfungsumfang der Widerspruchsbehörde

C.Klagefrist (§ 74)

I.Allgemeines

II.Fristenlauf

1.Ordnungsgemäße Bekanntgabe bzw. Zustellung des Bescheids

2.Ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung

III.Fristberechnung

IV.Einhaltung der Klagefrist bei Klageänderung

V.Zusammenfassung: Klagefrist

Kapitel 6Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4)

A.Anwendungsbereich

B.Voraussetzungen

I.Feststellungsinteresse

1.Wiederholungsgefahr

2.Rehabilitierung

3.Präjudiz für Zivilprozess

4.Tiefgreifender Grundrechtseingriff

II.Zulässigkeit der ursprünglich erhobenen Klage

III.Verletzung eigener Rechte

C.§ 113 I 4 analog

I.Verpflichtungsklage

II.Allgemeine Leistungsklage

III.Erledigung vor Klageerhebung

IV.Normenkontrollverfahren

V.Feststellungsbegehren des Beklagten

VI.Vorläufiger Rechtsschutz

D.Zusammenfassung: Fortsetzungsfeststellungsklage

Kapitel 7Feststellungsklagen

A.Allgemeine Feststellungsklage

I.Wesen und Ziel

II.Anwendungsbereich

III.Voraussetzungen

1.Feststellung

2.Feststellungsinteresse

3.Subsidiarität

IV.Verfahren

B.Vorbeugende Feststellungsklage

I.Ziel und Anwendungsbereich

1.Ziel

2.Anwendungsbereich

II.Voraussetzungen

1.Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse

2.Fallgruppen

C.Zusammenfassung: Feststellungsklagen

Kapitel 8Allgemeine Leistungsklage

A.Wesen und Ziel

I.Herleitung

II.Gegenstand

III.Leistungsurteil

B.Voraussetzungen

I.Kein Vorverfahren

II.Kein vorheriger Antrag

III.§ 42 II analog

C.Anwendungsbereich

I.Vornahmeklage

1.Geldleistung

2.Realakt

3.Folgenbeseitigung

II.(Vorbeugende) Unterlassungsklage

1.Gegenstand

2.Besonderes Rechtsschutzbedürfnis

III.Klage auf Erlass einer untergesetzlichen Norm

D.Zusammenfassung: Allgemeine Leistungsklage

Kapitel 9Organstreitigkeiten

A.Kommunalverfassungsrechtliche Organstreitigkeiten

I.Gegenstand

II.Besonderheiten

1.Beteiligungsfähigkeit

2.Klagebefugnis

3.Klageart

4.Klagegegner

III.Weiterführende Hinweise

B.Sonstige Organstreitigkeiten

Kapitel 10Vollstreckungsabwehrklage

A.Anwendungsbereich

B.Vollstreckungsabwehr bei Verwaltungsakten

V. TeilBegründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Kapitel 1Anfechtungsklage (§ 113 I 1)

A.Allgemeines

B.Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

C.Rechtsverletzung des Klägers

D.Aufhebung des Verwaltungsakts

I.Allgemeines

II.Teilaufhebung

III.Spruchreife

IV.Vollzugsfolgenbeseitigung

V.Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 113 IV)

Kapitel 2Verpflichtungsklage (§ 113 V 1)

A.Allgemeines

B.Spruchreife

C.Inhalt der gerichtlichen Entscheidung

D.Zusammenfassung: Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Kapitel 3Die für die Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage

A.Problematik

B.Grundlagen

I.Faustregel

II.Maßgeblich: Materielles Recht

III.Besonderheiten

1.Anfechtungsklage mit Vorverfahren

2.Anfechtungsklage bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung

3.Im Revisionsverfahren

4.Schadensersatzanspruch

C.Einzelne Rechtsgebiete

I.Gewerberecht, Gaststättenrecht

II.Baurecht

1.Abbruchsanordnung

2.Erteilung der Baugenehmigung

3.Bebauungspläne

III.Immissionsschutzrecht und Verkehrswegeplanungsrecht

IV.Beitrags- und Gebührenrecht

V.Ausländerrecht

1.Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

2.Ausnahme: Aus materiellem Recht

3.Ausnahme: Isolierte Anfechtung

4.Asylrecht

VI.Fahrerlaubnisrecht

1.(Wieder-/Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis

2.Entziehung der Fahrerlaubnis

VII.Polizeirecht

D.Zusammenfassung: Maßgeblicher Zeitpunkt

Kapitel 4Kontrolldichte

A.Allgemeines

B.Kontrollumfang

I.Ermessen

1.Ermessensüberschreitung

2.Ermessensunterschreitung – Ermessensnichtgebrauch

II.Planungsermessen

1.Planrechtfertigung

2.Abwägungsfehler

III.Beurteilungsspielraum, Einschätzungs- und Prognoseprärogative

C.Ergänzung von Ermessenserwägungen

I.Allgemeines

II.Prozessuale Folgen des Nachschiebens von Gründen

D.Zusammenfassung: Kontrolldichte

VI. TeilDer Ablauf eines verwaltungsgericht-lichen Klageverfahrens

Kapitel 1Eingang der Klage

A.Eingangsverfügung

B.Rechtshängigkeit, Klageänderung

I.Rechtshängigkeit

1.Wahrung der Klagefrist

2.Suspensiveffekt

3.Unzulässigkeit weiterer Rechtshängigkeit (§ 17 I 2 GVG)

4.Perpetuatio fori (§ 17 I 1 GVG)

5.Prozesszinsen

6.Verjährungshemmung

II.Klageänderung (§ 91)

1.Wesen und Arten

2.Zulässigkeit

C.Zusammenfassung: Klageeingang

Kapitel 2Verweisung

A.Rechtsweg (§§ 17 bis 17b GVG)

I.Allgemeines

1.Einheitliche Regelung für alle Gerichtszweige

2.Bindende Vorabentscheidung

3.Geltung für vorläufige Rechtsschutzverfahren

4.Keine Geltung im PKH-Verfahren

II.Verfahren – Form der Entscheidung – Rechtsmittel

1.Verfahren

2.Form der Entscheidung

3.Rechtsmittel

III.Wirkungen

1.Anhängigkeit

2.Abdrängende und aufdrängende Wirkung

3.Keine Rechtswegüberprüfung

4.Bindung auch bei falscher Verweisung

5.Bindung bei positiver Rechtswegentscheidung

IV.Verweisung bei mehreren selbstständigen Anspruchsgrundlagen

1.Ein prozessualer Anspruch – mehrere Anspruchsgrundlagen

2.Objektive Klagehäufung

3.Art. 14 III 4 und Art. 34 Satz 3 GG

V.Entscheidung von Vorfragen – Aufrechnung

1.Entscheidung über Vorfragen aus Rechtsgebieten anderer Gerichtsbar­keiten

2.Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung

B.Örtliche oder sachliche Unzuständigkeit (§ 83)

I.Allgemeines

II.Verfahren

III.Wirkungen

C.Zusammenfassung: Verweisung

Kapitel 3Vor der mündlichen Verhandlung

A.Aktenvorlage und Akteneinsicht

I.Aktenvorlage

II.Akteneinsicht

B.Aufforderung zur Ergänzung des Vortrags (§ 87b)

C.„Selbstablehnung“

D.Entscheidung über Prozesskostenhilfe (§ 166 i. V. m. §§ 114 ff. ZPO)

I.Antragstellung – Formalien

II.Bewilligungsvoraussetzungen

III.Entscheidung – Wirkungen

IV.Rechtsmittel – maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt

V.Änderung und Aufhebung der Bewilligung

E.Vorbereitung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60)

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen

III.Einzelfälle

1.Eigenes Verschulden

2.Verschulden bei Einschaltung von Hilfspersonen

IV.Verfahren

1.Antrag

2.Nachholung der versäumten Rechtshandlung

3.Fristwahrung

4.Wiedereinsetzungsgründe

5.Rechtliches Gehör

V.Entscheidung

1.Zuständigkeit bei Fristen im gerichtlichen Verfahren

2.Zuständigkeit bei Versäumung der Widerspruchsfrist

3.Kein Ermessen

4.Entscheidungsform

VI.Wirkung

VII.Anfechtbarkeit

F.Betreibensaufforderung (§ 92 II)

G.Beweiserhebung vor der mündlichen Verhandlung

H.Verbindung und Trennung (§ 93)

I.Erörterungsverhandlung

J.Güterichter, Mediation

K.Schriftlicher Vergleichsvorschlag (§ 106 Satz 2)

L.Vorbereitung eines Gerichtsbescheids (§ 84)

M.Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 101 II)

N.Zusammenfassung: vor der mündlichen Verhandlung

Kapitel 4Stillstand des Verfahrens

A.Unterbrechung wegen Wegfalls eines Beteiligten (§§ 239 ff. ZPO)

B.Aussetzung des Verfahrens (§§ 94 und 75 Satz 3)

I.Vorgreiflichkeit (§ 94)

II.Untätigkeitsklage (§ 75 Satz 3)

III.Exkurs: Aussetzung wegen Vorlage

1.Bundesverfassungsgericht

2.Gerichtshof der Europäischen Union

C.Ruhen des Verfahrens (§ 173 i. V. m. § 251 ZPO)

D.Zusammenfassung: Stillstand des Verfahrens

Kapitel 5Mündliche Verhandlung

A.Terminsbestimmung und Ladung

I.Allgemeines

II.Inhalt einer Terminsverfügung

B.Aufhebung, Verlegung, Vertagung

I.Aufhebung und Verlegung

II.Vertagung

III.Anfechtbarkeit

C.Vorberatung

D.Mündliche Verhandlung (§§ 103 bis 105)

I.Allgemeines

II.Verhandlungsablauf

1.Aufruf der Sache

2.Feststellung der Präsenz

3.Vortrag des Akteninhalts

4.Antragstellung

5.Rechtsgespräch

6.Beweisaufnahme

7.Befangenheitsantrag (§ 54 i. V. m. §§ 41 ff. ZPO)

8.Plädoyers

9.Abschluss

10.Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 104 III 2)

E.Beweiserhebung (§ 96)

I.Allgemeines

II.Behandlung von Beweisanträgen

1.Formulierung

2.Vorbereitende Schriftsätze

3.Ausforschungsbeweisantrag

4.Ablehnung durch begründeten Beschluss

5.Hilfsbeweisantrag

6.Ohne mündliche Verhandlung

III.Beweisbeschluss

IV.Beweismittel

1.Zeugen- und Parteivernehmung

2.Sachverständigengutachten

3.Augenschein

4.Urkunde

5.Amtliche Auskunft

V.Begründung für ablehnenden Beweisbeschluss

1.Unerheblichkeit

2.Ungeeignetheit

3.Prozessverschleppung

4.Gerichtliche Sachkunde

5.Andere Ablehnungsgründe

6.Besonderheiten bei Sachverständigengutachten

VI.Beweisaufnahme

VII.Zusammenfassung: Beweiserhebung

F.Protokoll (§ 105)

G.Beratung und Entscheidung (§ 55 i. V. m. §§ 192 bis 197 GVG)

H.Verkündung

VII. TeilBeendigung des Klageverfahrens

Kapitel 1Urteil

A.Wesen und Arten – Rechtskraft

I.Endurteil

II.Zwischenurteil (§ 109)

III.Teilurteil (§ 110)

IV.Grundurteil (§ 111)

V.Gerichtsbescheid (§ 84)

VI.Rechtskraft (§ 121)

1.Formelle Rechtskraft

2.Materielle Rechtskraft

VII.Zusammenfassung: Urteil

B.Form, Aufbau und Inhalt

I.Rubrum

II.Urteilsformel (Tenor – § 117 II 3)

1.Ausspruch zur Sache

2.Kostenentscheidung (§§ 154 ff.)

3.Vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 167)

4.Rechtsmittelzulassung

III.Tatbestand (§ 117 III)

1.Wesen und Aufgabe – allgemeine Regeln

2.Aufbau

IV.Entscheidungsgründe

1.Allgemeines

2.Aufbau

V.Zusammenfassung: Urteil – Aufbau

VI.Anhang Streitwertfestsetzung

C.Wirksamwerden des Urteils

I.Urteilsfindung und Beschlussfassung

II.Bekanntgabe

1.Verkündung

2.Zustellung

III.2-Wochen-Frist

IV.Beendigung des Verfahrens

V.Zusammenfassung: Urteil – Wirksamwerden

D.Urteilsberichtigung (§§ 118 bis 120)

I.Schreib- und Rechenfehler (§ 118)

1.Voraussetzungen

2.Verfahren

II.Tatbestandsberichtigung (§ 119)

1.Voraussetzungen

2.Verfahren

III.Urteilsergänzung (§ 120)

1.Voraussetzungen

2.Verfahren

IV.Zusammenfassung: Urteil – Berichtigung

Kapitel 2Beendigung des Klageverfahrens ohne Sachentscheidung

A.Klagerücknahme (§ 92)

I.Form, Wirksamkeit

II.Rücknahmefiktion (§ 92 II)

III.Entscheidung

IV.Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit

V.Streit über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

VI.Wirkung

VII.Zusammenfassung: Klagerücknahme

B.Vergleich (§ 106)

I.Wesen und Wirkung

II.Verfahren

III.Widerruf, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Abänderungsklage

IV.Streit über die Wirksamkeit eines Vergleichs

V.Außergerichtlicher Vergleich

VI.Vollstreckung

VII.Zusammenfassung: Vergleich

Kapitel 3Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

A.Der Begriff der Erledigung der Hauptsache und deren Auswirkungen auf den Rechtsstreit

I.Begriff

II.Wirkung

B.Übereinstimmende Erledigungserklärungen

I.Form

II.Wirkung

III.Einstellung des Verfahrens

IV.Entscheidungsform

V.Kostenentscheidung

1.Allgemeines

2.Erfolgsaussichten

3.Andere Billigkeitserwägungen

4.Teilerledigung

5.Kosten der Untätigkeitsklage

VI.Erledigung nach Erlass einer Entscheidung

C.Der Erledigungsstreit

I.Übersicht

II.Fallgruppen

1.Erledigungserklärung des Klägers

2.Erledigungserklärung nur durch den Beklagten

III.Kostenentscheidung

IV.Streitwertfestsetzung

D.Zusammenfassung: Erledigung

VIII. TeilVorläufiger Rechtsschutz

Kapitel 1Allgemeines

Kapitel 2Verfahren nach § 80 V

A.Suspensiveffekt

B.Sofortige Vollziehbarkeit

I.Kraft Gesetzes (§ 80 II 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2)

1.§ 80 II 1 Nr. 1 bis 3

2.§ 80 II 2

II.Kraft Anordnung (§ 80 II 1 Nr. 4)

1.Grundsatz

2.Verfahren, Inhalt und Form

C.Zusammenfassung: Suspensiveffekt und sofortige Vollziehbarkeit

D.Rechtsschutz

I.Aussetzung der Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde (§ 80 IV)

II.Anordnung, Wiederherstellung und Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs durch das Gericht (§ 80 V)

1.Anordnung der aufschiebenden Wirkung

2.Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

3.Feststellung der aufschiebenden Wirkung

III.Spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags nach § 80 V

1.Behördliches Aussetzungsverfahren nach § 80 VI

2.Rechtzeitige Rechtsbehelfseinlegung

3.Frist

4.Allgemeines Rechtsschutzinteresse

IV.Begründetheit des Antrags nach § 80 V

1. Interessenabwägung bei Offensichtlichkeit

2. Interessenabwägung in anderen Fällen

E.Verfahren

I.Antrag

II.Zuständigkeit

III.Verfahrensgang

IV. Antragsgegner

F.Entscheidung und anderweitige Verfahrensbeendigung

I.Entscheidungsform und Inhalt

1.Beschluss

2.Tenor

3.Auflagen und Befristungen

4.Bedingung

5.Aufhebung der Vollziehung (§ 80 V 3)

II.Entscheidung

III.Anderweitige Verfahrensbeendigung

G.Rechtsmittel

H.Zusammenfassung: behördliche und gerichtliche Aussetzung der ­Vollziehung

I.Dauer des Suspensiveffekts (§ 80b) und Abänderungsentscheidung nach § 80 VII

I.§ 80b

1.Beginn der aufschiebenden Wirkung

2.Ende der aufschiebenden Wirkung

II.Abänderung einer Entscheidung nach § 80 V (§ 80 VII)

1.Notwendigkeit

2.Voraussetzungen

3.Verfahren

J.Gerichtliche Entscheidung nach § 80a III

I.Struktur

1.Ausgangssituation

2.Ziel der gerichtlichen Entscheidung

II.Bedeutung

1.Rechtsschutz des Begünstigten

2.Rechtsschutz des Belasteten

III.§ 80 V bis VIII entsprechend

1.§ 80 VI

2.Entscheidungskriterien

K.Aufbauskizze für die Behandlung eines Eilantrags nach § 80 V

Kapitel 3Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123)

A.Aufgabe und Wesen

I.Allgemeines

II.Verfahrensarten

B.Voraussetzungen

I.Anordnungsanspruch

II.Anordnungsgrund

C.Regelungsinhalt und Gegenstand

I.Möglicher Inhalt

II.Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache

III.Durchbrechung des Vorwegnahmeverbots

1.Anordnungsgrund wegen Zeitablaufs

2.Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz

3.Schul- und Hochschulrecht

IV.Einstweilige Anordnungen bei behördlichem Ermessen

D.Verfahren und Entscheidung

I.Verfahren

II.Glaubhaftmachung

III.Entscheidung

1.Form und Inhalt

2.Rechtskraft

IV.Erledigung

E.Rechtsmittel – Abänderung

I.Beschwerde

II.Abänderungsverfahren

F.Zusammenfassung: § 123

IX. TeilVerwaltungsgerichtliche Normenkontrolle

Kapitel 1Normenkontrollverfahren (§ 47)

A.Funktion und Bedeutung

I.Allgemeines

II.Bedeutung und Zweck

1.Bedeutung

2.Zweck

3.Einschränkung der Entscheidungsbefugnis

B.Gegenstand

I.Satzungen nach dem BauGB

II.Andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvor­schriften

1.Rechtsvorschriften

2.Unter dem Landesgesetz

III.Wirksamkeit der zu prüfenden Norm

C.Verfahren und Entscheidung

I.Antragsbefugnis

1.Allgemeines

2.Besonderheiten bei juristischen Personen

3.Behörden

II.Allgemeines Rechtschutzinteresse

III.Antragsgegner und sonstige Verfahrensbeteiligte

1.Antragsgegner

2.Beiladung

3.Vertreter des öffentlichen Interesses u. a.

IV.Verfahren

1.Antrag und Frist

2. Verfahren und Entscheidungsform

3.Aussetzung

4.Beendigung ohne Sachentscheidung

V.Inhalt und Wirkungen der Entscheidung

1.Erklärung für unwirksam

2.Abweisung

3.Nebenentscheidungen

4.Rechtsmittel

D.Umfang und Maßstab der Überprüfung

I.Bundesrecht

II.Landesrecht

III.Unionsrecht

E.Zusammenfassung und Prüfungsschema: Normenkontrollverfahren

Kapitel 2Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 VI)

A.Allgemeines

B.Voraussetzungen

C.Verfahren

D.Inhalt

X. TeilRechtsmittel

Kapitel 1Allgemeines

A.Rechtsmittelarten und ihre Bedeutung

I.Wesen

II.Rechtsmittel gegen „inkorrekte“ Entscheidungen

III.Die Rechtsmittelberechtigten

IV.Verbot der „reformatio in peius“

B.Beschwer

I.Hauptbeteiligte

II.Vertreter des öffentlichen Interesses

III.Beigeladene

IV.Anschlussrechtsmittel

C.Zusammenfassung: Grundsätze des Rechtsmittelrechts

Kapitel 2Berufung (§§ 124 ff.)

A.Wesen und Statthaftigkeit

I.Gegenstand und Aufgabe

II.Statthaftigkeit

1.Zulassungserfordernis

2.Zulassungsgründe (§ 124 II)

3.Zulassungsverfahren (§ 124a IV)

III.Anschlussberufung (§ 127)

B.Berufungsverfahren

I.Berufungsbegründung (§ 124a III, VI)

II.Verfahren

1.§ 125 I

2.Sachverhaltsaufklärung

3.Berufungsrücknahme

C.Berufungsentscheidung

I.Urteil

1.Tenor

2.Begründung

II.Beschluss

1.Verwerfung als unzulässig (§ 125 II)

2.Entscheidung über die Begründetheit (§ 130a)

Kapitel 3Revision (§§ 132 ff.)

A.Gegenstand und Wesen des Revisionsverfahrens

I.Begriff

II.Wesen und Aufgabe

III.Prüfungsgegenstand Bundesrecht

B.Revisionszulassung

I.Zulassungserfordernis

II.Die Zulassungsgründe und deren Darlegung (§ 132 II)

1.Grundsätzliche Bedeutung (Nr. 1)

2.Divergenz (Nr. 2)

3.Verfahrensrüge (Nr. 3)

III.Zulassungsverfahren

1.Revisionszulassung durch das Berufungsgericht

2.Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 I)

3.Entscheidung

IV.Wirkung der Revisionszulassung

C.Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

I.Einlegung der Revision

II.Revisionsbegründung

1.Begründungsfrist

2.Inhalt der Revisionsbegründung (§ 139 III)

III.Verfahren

D.Entscheidung

I.Form

II.Ausspruch zur Sache (Tenor)

III.Inhalt und Aufbau

Kapitel 4Beschwerde (§§ 146 ff.)

A.Wesen der Beschwerde und Statthaftigkeit

I.Beschlüsse des Verwaltungsgerichts

1.Grundsätzlich

2.Ausschluss

3.Beschränkungen und Sonderfälle

II.Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs

B.Beschwerdeverfahren

I.Form und Frist

II.Abhilfeverfahren

III.Beschwerdebegründung

IV.Wirkungen

V.Verfahren

VI.Entscheidung

Kapitel 5Sonstige Rechtsbehelfe

A.Erinnerung (§ 151)

B.Anhörungsrüge (§ 152a)

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen

III.Entscheidung

C.Gegenvorstellung

I.Allgemeines

II.Stattgebende Entscheidung

1.Statthaftigkeit

2.Form, Frist

3.Begründetheit

D.Außerordentliche Beschwerde bei greifbarer Gesetzwidrigkeit

E.Wiederaufnahme (§ 153)

F.Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

I.Allgemeines

II.Regelung

III.Verfahren

IV.Entschädigung

Stichwortverzeichnis

Übersicht über die Lernhilfen

I.Prüfungsschemata

Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen

Zulässigkeit eines Widerspruchs

Feststellungsklage

Rechtmäßigkeitsprüfung eines VA

Sachurteil

Zulässigkeit einer (Anfechtungs-)Klage

Eilantrag § 80 V

NKV

II.(Formulierungs-)Muster

1.Beiladungsbeschluss

2.Klageerhebung zu Protokoll

3.Klageschrift

4.Klageantrag Einheitsklage

5.Klageantrag isolierte Anfechtung Widerspruchsbescheid

6.Klageantrag Teilanfechtung

7.Klagantrag Verpflichtungsklage

8.Klagantrag bei Untätigkeit

9.Bescheidungsantrag

10.Klageantrag bei der Anfechtung von Nebenbestimmungen

11.Fortsetzungsfeststellungsantrag Anfechtungsklage

12.Fortsetzungsfeststellungsantrag Verpflichtungsklage

13.Tenor Rechtswegverweisung

14.Tenor Vorabentscheidung Rechtsweg

15.Tenor Verweisungsbeschluss örtl./sachl. Unzuständigkeit

16.Tenor Prozesskostenhilfebeschluss

17.Tenor Aussetzungsbeschluss

18.Tenor Ruhensbeschluss

19.Tenor Wiederaufnahmebeschluss

20.Tenor Terminsaufhebung

21.Ablehnung Terminsaufhebung

22.Tenor Terminsverlegung

23.Bestimmung eines Verkündungstermins

24.Beweisantrag

25.Beweisbeschluss

26.Protokoll

27.Tenor Prozessurteil

28.Rubrum

29.Tenor Klagabweisung

30.Tenor Anfechtungsklage Stattgabe

31.Tenor (Teil-)Anfechtungsklage Stattgabe

32.Tenor Anfechtungsklage Teilstattgabe

33.Tenor Verpflichtungsklage Stattgabe

34.Tenor Bescheidungsurteil Stattgabe

35.Tenor Fortsetzungsfeststellungsklage Stattgabe

36.Tenor Stattgabe Hilfsantrag, Abweisung Hauptantrag

37.Tenor Teilerledigung, Abweisung i. Ü.

38.Tenor Wiedereinsetzung und Klagabweisung

39.Tenor stattgebende Rechtsmittelentscheidung

40.Tenor abweisende Rechtsmittelentscheidung mit Maßgabe

41.Kostenentscheidung

42.Kostenentscheidung Teilstattgabe

43.Kostenaufhebung

44.Kostenentscheidung Rechtsmittelinstanz

45.Kostenentscheidung bei mehreren Beteiligten

46.Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

47.Urteil Tatbestand

48.Urteil Entscheidungsgründe

49.Einstellungsbeschluss

50.Beschluss Vergleichsvorschlag

51.Tenor Erledigungsstreit

52.Streitwertbeschluss bei Erledigung

53.VA: Anordnung Sofortvollzug

54.Tenor § 80-V-Verfahren

55.Tenor § 80-VII-Verfahren

56.Tenor Verfahren nach § 123

57.Tenores Berufungsverfahren

III.Exkurse

Widerspruchsverfahren

Aussetzung wegen Vorlage

Streitwertfestsetzung

IV.Zusammenfassungen

Grundlagen

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Besetzung

Organisation und Arbeitsweise der Verwaltungsgerichte

Verfahrensbeteiligte: Hauptbeteiligte

Verfahrensbeteiligte: Beigeladene

Verwaltungsrechtsweg: öffentlich-rechtliche Streitigkeit

Verwaltungsrechtsweg: nicht-verfassungsrechtlicher Art

Rechtswegzuweisung an andere Gerichte

Klageerhebung

Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Prozessvertretung

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage

Abgrenzungsfragen Anfechtungsklage/Verpflichtungsklage

Klagebefugnis

Vorverfahren

Klagefrist

Fortsetzungsfeststellungsklage

Feststellungsklagen

Allgemeine Leistungsklage

Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Maßgeblicher Zeitpunkt

Kontrolldichte

Klageeingang

Verweisung

vor der mündlichen Verhandlung

Stillstand des Verfahrens

Beweiserhebung

Urteil

Urteil: Aufbau

Urteil: Wirksamwerden

Urteil: Berichtigung

Klagrücknahme

Vergleich

Erledigung

Eilverfahren: § 80 V – Suspensiveffekt und sofortige Vollziehbarkeit

Eilverfahren: § 80 V – behördliche und gerichtliche Aussetzung der Vollziehung

Eilverfahren: § 123

Normenkontrollverfahren

Grundsätze des Rechtsmittelrechts

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Auf eine Angabe der allg. gebräuchlichen Abkürzungen wird verzichtet, ebenso wird nur die im Text in Kurzform zitierte Literatur hier mit vollständigem Titel wiedergegeben. Bei den Landesgesetzen werden nur die Abkürzung des Gesetzes und der Name des Gesetzes zitiert; im Text ist der Abkürzung des Gesetzes die Abkürzung des jeweiligen Landes beigefügt (z. B. Verf BW – Verfassung von Baden-Württemberg). §§ ohne Gesetzesangaben beziehen sich auf die VwGO.

AbgGAbgeordnetengesetzAbfGAbfallbeseitigungsgesetzAEGAllgemeines EisenbahngesetzAEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionAGVwGOAusführungsgesetz zur VerwaltungsgerichtsordnungAKAarhus-Konvention (Übereinkommen vom 25.6.1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten)AOAbgabenordnungAöRArchiv des öffentlichen RechtsASAmtliche Sammlung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und SaarlandAtGAtomgesetzAtVfVAtomrechtliche VerfahrensordnungAsylGAsylgesetzAuASAusländer- und asylrechtlicher RechtsprechungsdienstAufenthGAufenthaltsgesetzAURAgrar- und UmweltrechtAuslGAusländergesetzBader/Bearb.Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018BAföGBundesausbildungsförderungsgesetzBAGBundesarbeitsgerichtBAMFBundesamt für Migration und FlüchtlingeBattis/Bearb.Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 13. Aufl. 2016BauGBBaugesetzbuchBaumbach/LauterbachBaumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, 76. Aufl. 2018BauRBaurechtBayBayern, bayerischBayKompKonflHBayerischer KompetenzkonfliktshofBayObLGBayerisches Oberstes LandesgerichtBayVBl.Bayerische VerwaltungsblätterBBahnGBundesbahngesetzBBauGBundesbaugesetzBBergGBundesberggesetzBBGBundesbeamtengesetzBDGBundesdisziplinargesetzBDOBundesdisziplinarordnungBeamtStGBeamtenstatusgesetzBEGBundesentschädigungsgesetzBENeuglGBundeseisenbahnneugliederungsgesetzBFHBundesfinanzhofBFH/NVSammlung der Entscheidungen des BFHBGBl.BundesgesetzblattBGHZEntscheidungen des Bundesgerichtshofs in ZivilsachenBImSchGBundesimmissionsschutzgesetzBImSchG-Rspr.Bundesimmissionsschutzgesetz – RechtsprechungBKBonner Kommentar zum GrundgesetzBlnBerlin, BerlinerBKABundeskriminalamtBMVtdg.Bundesministerium der VerteidigungBNatSchGBundesnaturschutzgesetzBNatSchGNeuregGGesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der LandschaftspflegeBNDBundesnachrichtendienstBPersVGBundespersonalvertretungsgesetzBRAOBundesrechtsanwaltsordnungBremBremen, bremischBR-Drs.BundesratsdrucksacheBRRGBeamtenrechtsrahmengesetzBRSBaurechtssammlungBrügelmann/Bearb.Baugesetzbuch, Kommentar Loseblattausgabe, Stand 2018BSGBundessozialgerichtBSHGBundessozialhilfegesetzBT-Drs.BundestagsdrucksacheBuchhBuchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BundesverwaltungsgerichtsBVerfGEEntscheidungen des BundesverfassungsgerichtsBVerfGGBundesverfassungsgerichtsgesetzBVerwGEEntscheidungen des BundesverwaltungsgerichtsBVFGBundesvertriebenengesetzBWBaden-Württemberg, baden-württembergischBWVBl.Baden-Württembergische VerwaltungsblätterBWVPr.Baden-Württembergische VerwaltungspraxisCalliess/RuffertEUV/EGV, Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta, Kommentar, 5. Aufl. 2016CRComputer und RechtDARDeutsches AutorechtDetterbeckStreitgegenstand und Entscheidungswirkungen im öffentlichen Recht, 1995DÖDDer öffentliche DienstDÖVDie Öffentliche VerwaltungDRiGDeutsches RichtergesetzDRiZDeutsche RichterzeitungDVBl.Deutsches VerwaltungsblattDVPDeutsche VerwaltungspraxisEAGEuropäische AtomgemeinschaftEBEmpfangsbekenntnisEGEuropäische GemeinschaftEGGVGEinführungsgesetz zum GerichtsverfassungsgesetzEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEinl. ALREinleitung zum Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5.2.1794EKBWSeeger/Füsslin/Vogel, Entscheidungssammlung zum Kommunalrecht Baden-Württemberg, LoseblattausgabeEMRKEuropäische MenschenrechtskonventionEnWGEnergiewirtschaftsgesetzErichsen/Bearb.Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2010Ernst/Bearb.Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Loseblattsammlung, Stand 2018ESVGHEntscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-WürttembergEuGHGerichtshof der Europäischen GemeinschaftenEUGHGerichtshof der Europäischen UnionEUVVertrag über die Europäische UnionEuZWEuropäische Zeitschrift für WirtschaftsrechtEVREuropäischer Verwaltungsrechtsschutz, in: Sodan/Ziekow, VwGOEyermann/Bearb.Kommentar zur VwGO, 15. Aufl. 2019FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitFestgabe BVerwGVerwaltungsrecht zwischen Freiheit, Teilhabe und Bindung, Festgabe aus Anlass des 25jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978FeVFahrerlaubnis-VOFFHFauna-Flora-Habitat (RL 92/43/EWG)FFKl.FortsetzungsfeststellungsklageFGOFinanzgerichtsordnungFinkelnburg/Dombert/KülpmannVorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017FlurbGFlurbereinigungsgesetzForsthoffLehrbuch des Verwaltungsrechts, Band I, Allgemeiner Teil, 10. Aufl. 1973FrenzEuroparecht, 2. Aufl. 2016FS MengerFestschrift für Menger, System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, 1985FStrGBundesfernstraßengesetzGastGGaststättengesetzGBl.GesetzblattGemHVOGemeindehaushaltsverordnungGemOGemeindeordnungGmS-OGBGemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des BundesGenTAnhVGentechnik-AnhörungsverordnungGewArchGewerbearchivGewOGewerbeordnungGGGrundgesetzGKGGerichtskostengesetzGrSGroßer SenatGRURGewerblicher Rechtsschutz und UrheberrechtGVGGerichtsverfassungsgesetzGVPl.GeschäftsverteilungsplanGWBGesetz gegen WettbewerbsbeschränkungenHwOHandwerksordnungHessHessen, hessischHGBHandelsgesetzbuchHGZHessische Städte- und GemeindezeitungHufenVerwaltungsprozessrecht, 10. Aufl. 2016IFGInformationsfreiheitsgesetzIfSGInfektionsschutzgesetzImmissionsschutzZeitschrift für Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit, Abfallverwertung und EnergienutzungIÖDInformationsdienst öffentliches DienstrechtIRInfrastruktur RechtIRGGesetz über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenJAJuristische ArbeitsblätterJarass/PierothGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 15. Aufl. 2018JRJuristische RundschaujurisPR-BVerwGJuris Praxis-Report BundesverwaltungsgerichtJuSJuristische SchulungJustG NRWJustizgesetz Nordrhein-WestfalenJVEGJustizvergütungs- und -entschädigungsgesetzJZJuristenzeitungKAGKommunalabgabengesetzKDVGKriegsdienstverweigerungsgesetzKeller/MengesDie VwGO in FällenKHGGesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser – KrankenhausgesetzKluth/RennnertEntwicklungen im Verwaltungsprozessrecht, 2. Aufl. 2009Knack/HennekeVwVfG, Kommentar, 10. Aufl. 2014KommJurKommunaljuristKommunalPraxis BYZeitschrift für Verwaltung, Organisation und RechtKomWGKommunalwahlgesetzKopp/RamsauerKommentar zum VwVfG, 19. Aufl. 2018Kopp/SchenkeKommentar zur VwGO, 24. Aufl. 2018Krw-/AbfGKreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzKrWGGesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen – KreislaufwirtschaftsgesetzKuhlaKuhla/Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozeß, 3. Aufl. 2002KStZKommunale SteuerzeitschriftLadSchlGGesetz über den LadenschlussLAGLastenausgleichsgesetzLandkreisDer Landkreis, Zeitschrift für kommunale SelbstverwaltungLWaldGLandeswaldgesetzLBOLandesbauordnungLKreisOLandkreisordnungLKRZZeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen/Rheinland-Pfalz/SaarlandLKVLandes- und KommunalverwaltungLMBGGesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln u. a.LPlGLandesplanungsgesetz (Baden-Württemberg)LPresseGLandespressegesetz (Baden-Württemberg)LRiGLandesrichtergesetzLSASachsen-AnhaltLSGLandessozialgerichtLuftVGLuftverkehrsgesetzLuftVZOLuftverkehrszulassungsordnungLVwGLandesverwaltungsgesetzMaunz/DürigGrundgesetz, Kommentar Loseblattausgabe, Stand August 2018Maurer/WaldhoffAllgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017MDRMonatsschrift für Deutsches RechtMVMecklenburg-VorpommernNatSchGNaturschutzgesetzNDRNorddeutscher RundfunkNds.Niedersachsen, niedersächsischNdsRPflNiedersächsische RechtspflegeNdsVBlNiedersächsische VerwaltungsblätterNJNeue JustizNJGNiedersächsisches JustizgesetzNJOZNeue Juristische Online ZeitschriftNJWNeue Juristische WochenschriftNKNormenkontrolleNKANormenkontrollantragNKVNormenkontrollverfahrenNordÖRZeitschrift für öffentliches Recht in NorddeutschlandNuRNatur und RechtNVwZNeue Zeitschrift für VerwaltungsrechtNVwZ-RRNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – RechtsprechungsreportNRWNordrhein-Westfalen, nordrhein-westfälischNWVBl.Nordrhein-Westfälische VerwaltungsblätterNZANeue Zeitschrift für Arbeits- und SozialrechtNZA-RRNeue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht – RechtsprechungsreportNZBNichtzulassungsbeschwerdeNZINeue Zeitschrift für Insolvenz- und SanierungsrechtNZSNeue Zeitschrift für SozialrechtNZVNeue Zeitschrift für VerkehrsrechtN&RNetzwirtschaften&RechtOVG BEEntscheidungen des Oberverwaltungsgerichts BerlinOVGEEntscheidungen der Oberverwaltungsgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster und für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in LüneburgOWiGOrdnungswidrigkeitengesetzPartGParteiengesetzPatGPatentgesetzPBefGPersonenbeförderungsgesetzPersVGPersonalvertretungsgesetzPflVGPflichtversicherungsgesetzPietzner/RonellenfitschDas Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010PKHProzesskostenhilfePolGPolizeigesetzPosser/Wolff/Bearb.Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl. 2014PostGGesetz über das PostwesenRamsauerDie Assessorprüfung im Öffentlichen Recht, 7. Aufl. 2010RA/NotModGGesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen BerufsrechtRAOReichsabgabenordnungRdLRecht der LandwirtschaftRelKEGGesetz über die religiöse KindererziehungRengeling/Bearb.Handbuch des Rechtschutzes in der Europäischen Union, 3. Aufl. 2014RhPfRheinland-Pfalz, rheinland-pfälzischRiARecht im AmtRLRichtlinieR/ÖRedeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Aufl. 2014RVGRechtsanwaltsvergütungsgesetzRVORechtsverordnungSächssächsischSächsJGSächsisches JustizgesetzSächsVBl.Sächsische VerwaltungsblätterSchenkeVerwaltungsprozessrecht, 15. Aufl. 2017Schenke IINeuere Rechtsprechung zum Verwaltungsprozess (1996–2009), 2009Schl-HSchleswig-Holstein, schleswig-holsteinischSchlichter/Bearb.Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblattausgabe, Stand 2018Schoch/Bearb.Schoch/Schneider/Bier (Herausgeber), Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar Loseblatt, Stand September 2018Schweickhardt/Vondung/Bearb.Schweickhardt/Vondung/Zimmermann-Kreher, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2018Schwerb(esch)GSchwerbeschädigtengesetz, dann Schwerbehindertengesetz (jetzt SGB IX)SGBSozialgesetzbuchSGGSozialgerichtsgesetzSHSchleswig-Holstein, schleswig-holsteinischSLSaarland, saarländischSlg.Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Teil I: Rechtsprechung des GerichtshofsSNSachsen, sächsischSodan/BearbeiterSodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, 5. Aufl. 2018Stelkens/Bonk/SachsVerwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018SternVerwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, 9. Aufl. 2010StGHStaatsgerichtshofStPOStrafprozessordnungStrGStraßengesetzStrW-Kat.Streitwert-KatalogStVZOStraßenverkehrzulassungs-VOSuPSozialrecht und PraxisSUPStrategische UmweltprüfungThomas/PutzoKommentar zur ZPO, 39. Aufl. 2018ThürVBl.Thüringer VerwaltungsblätterTKGTelekommunikationsgesetzUdGUrkundsbeamter der GeschäftsstelleUBGUnterbringungsgesetzUIGUmweltinformationsgesetzUleVerwaltungsprozessrecht, 9. Aufl. 1987UmwRG/URGUmwelt-RechtsbehelfsgesetzUPRUmwelt- und PlanungsrechtUSchadGUmweltschadensgesetzUVPGGesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungUVP-RLRL 85/337/EWG des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten ProjektenVAVerwaltungsaktVBIVertreter des BundesinteressesVBlBWVerwaltungsblätter für Baden-WürttembergVereinsGVereinsgesetzVerfVerfassungVerfGHVerfassungsgerichtshofVerkPBGVerkehrswegeplanungs-BeschleunigungsgesetzVermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)VerpackVVerpackungsverordnungVerwDie VerwaltungVerw.Arch.VerwaltungsarchivVerwRspr./VRspr.Verwaltungsrechtsprechung in DeutschlandVGH n. F.Entscheidungen des Bayerischen VerwaltungsgerichtshofsVIZZeitschrift für Vermögens- und ImmobilienrechtVOVerordnungVöIVertreter des öffentlichen InteressesVRVerwaltungsrundschauVRWVerwaltungsrechtswegv. u. g.vorgelesen und genehmigt4. VwGOÄndGViertes Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens6. VwGOÄndGSechstes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeVwVfGVerwaltungsverfahrengesetzVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetzVwZGVerwaltungszustellungsgesetzWahlGWahlgesetzWahlprüfGWahlprüfungsgesetzWaStrGBundeswasserstraßengesetzWBOWehrbeschwerdeordnungWDOWehrdisziplinarordnungWEGWohnungseigentumsgesetzWGWassergesetzWHGWasserhaushaltsgesetzWindSeeGGesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See – Windenergie-auf-See-GesetzwistraZeitschrift für Wirtschafts- und SteuerstrafrechtWoGGWohngeldgesetzWolff/Bachof IWolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 13. Aufl. 2017Wolff/Bachof IIWolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010WPflGWehrpflichtgesetzWRVWeimarer ReichsverfassungWuWWirtschaft und WettbewerbZBRZeitschrift für BeamtenrechtZDGZivildienstgesetzZfBRZeitschrift für das gesamte BaurechtZIPZeitschrift für Wirtschaftsrecht und InsolvenzpraxisZLWZeitschrift für Luft- und WeltraumrechtZMRZeitschrift für Miet- und RaumrechtZNERZeitschrift für Neues EnergierechtZOVZeitschrift für offene VermögensfragenZPOZivilprozessordnungZRPZeitschrift für RechtspolitikZURZeitschrift für Umweltrecht

I. TeilBedeutung, Aufbau und Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Kapitel 1Einführung

A.Bedeutung und Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit

I.Bedeutung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes

1Primäre Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es, dem Bürger Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zu gewähren.

Die von der Verwaltung als der vollziehenden Gewalt des Staates (Exekutive) zu erfüllenden Aufgaben sind vielfältig und haben erheblich zugenommen. Im liberalen Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts stand als Aufgabe der Verwaltung die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vordergrund. Mittel der Verwaltung war damals vor allem der Erlass von Eingriffsakten. Der erste deutsche Verwaltungsgerichtshof wurde durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 im Großherzogtum Baden errichtet. Eine Unterinstanz, vergleichbar den heutigen Verwaltungsgerichten, gab es noch nicht. Vor der Errichtung dieses ersten unabhängigen Verwaltungsgerichtshofs gab es als „Verwaltungsgerichte“ bezeichnete Dienststellen, die jedoch lediglich besondere Abteilungen von Behörden waren und damit keine Unabhängigkeit besaßen. Die Forderung nach einer Beendigung dieser Administrativjustiz wurde bereits in der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 erhoben.

2Durch die Entwicklung unserer Gesellschaft zu einer Industrie- und Massengesellschaft und unseres Staates zu einem sozialen Rechtsstaat sind mannigfaltige Aufgaben der Verwaltung leistender, gewährender und planender Art zu den bloßen Eingriffsakten hinzugekommen. Dadurch ergeben sich vielfache Einflussmöglichkeiten des Staates auf den Einzelnen und Abhängigkeiten vom Staat und seinen Leistungen. Diese Entwicklung findet in der immer weitergehenden Verrechtlichung und der zunehmenden Zahl gesetzlicher Regelungen beredten Ausdruck. Zugleich macht dies die Notwendigkeit der rechtlichen Kontrolle der Verwaltung und die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sicherung und zum Schutz der Freiheit und der persönlichen Entfaltung sowie zur Gewährleistung einer gerechten Teilhabe an den staatlichen Leistungen deutlich.

II.Kontrolle der Verwaltung – verfassungsrechtliche Grundlagen

1.Überblick

3Die Träger der öffentlichen Verwaltung sind als vollziehende Gewalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III GG). Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der die Herrschaft des Rechts auch über den Staat und die Bindung des Staats und seiner Organe an das Recht begründet, gehört zum Wesen eines jeden Rechtsstaats. Zugleich erfordert dieser Verfassungsgrundsatz eine Kontrolle und Überwachung der Tätigkeit der Verwaltung, da andernfalls nicht gewährleistet wäre, dass sie die ihr gezogenen Grenzen nicht überschreitet. Das Recht bedarf zur Durchsetzung seines Geltungsanspruchs notwendigerweise einer Sicherung, die dessen Beachtung und Verwirklichung garantiert. Die Kontrolle der Verwaltung kann verwaltungsextern und verwaltungsintern erfolgen.

4Als verwaltungsinterne Kontrollen kommen z. B. in Betracht,

–  die Dienst- und die Fachaufsicht durch übergeordnete Behörden,

–  die Haushalts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durch den Rechnungshof sowie

–  die politische Kontrolle der Verwaltung durch das Parlament, z. B. in Form des Frage- und Interpellationsrechts (Art. 43 GG), der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen (Art. 44 GG) oder des Misstrauensvotums (Art. 67 GG).

Diese Kontrollen eignen sich jedoch nicht zu einem wirksamen Schutz für den von einzelnen Maßnahmen der Verwaltung betroffenen Bürger, zumal der Bürger zwar den Anstoß für die Durchführung der verwaltungsinternen Kontrolle geben kann, darauf indes keinen Anspruch hat (s. Rn. 12).

5Als externe Kontrollmöglichkeiten, die der Bürger in Gang setzen kann, kommen sowohl nichtförmliche als auch förmliche Rechtsbehelfe in Betracht.

2.Förmliche Rechtsbehelfe

6Förmliche Rechtsbehelfe sind zum einen der gerichtliche Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten, zum anderen das innerhalb der Verwaltung stattfindende und dem gerichtlichen Verfahren vorgelagerte Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff.).

7a) Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte.

Gerichtlicher Rechtsschutz kann nur durch unabhängige und weisungsfreie, von den übrigen Staatsgewalten, insbesondere von den Verwaltungsbehörden, organisatorisch getrennte Gerichte gewährleistet werden1. Dies folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung.

Ausnahme: Bei der Prüfung der Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses lässt das BVerfG2 ausnahmsweise eine Kontrolle durch eine vom Parlament bestellte unabhängige Institution innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive genügen.

8Zum Wesen richterlicher Tätigkeit gehört es, dass sie von unbeteiligten Dritten ausgeübt wird, die sachlich und persönlich unabhängig sind3. Die Beziehungen zwischen Bürger und Staat werden in einem Rechtsstaat durch das Recht bestimmt. Kommt es im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen zu Streitigkeiten, stellt die Rechtsordnung ein Verfahren zu deren Lösung zur Verfügung, das darauf ausgerichtet ist, eine für beide Teile verbindliche Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung kann aber nur ein unbeteiligter Dritter treffen, dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit garantiert ist.

Demgemäß bestimmt das Grundgesetz in Art. 92, dass die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut ist und durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt wird, und gewährleistet in Art. 97 GG, dass die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Landesverfassungen enthalten entsprechende Regelungen (z. B. Art. 65, 66 Verf BW). Zudem gewährleistet Art. 19 IV GG dem Einzelnen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt. Danach steht demjenigen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Entsprechende Bestimmungen finden sich in den Landesverfassungen (z. B. Art. 67 I Verf BW).

9Zur Rechtskontrolle der Verwaltung hat das Grundgesetz eine von den ordentlichen Gerichten getrennte, eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet (Art. 95 I GG). Grund für die Schaffung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit war die im Interesse einer verwaltungsnahen Rechtsprechung erforderliche besondere Sachkunde bei den Richtern. Außerdem sollte hierdurch den aus der Stellung zwischen Bürger und Staat folgenden Besonderheiten für die Ausgestaltung des Verwaltungsprozesses Rechnung getragen werden.

Die Trennung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist kein zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips und könnte daher – anders als die generelle Gewährung eines Rechtsschutzes durch unabhängige Gerichte überhaupt – durch eine Änderung der Verfassung wieder aufgehoben werden. Eine solche Trennung ist z. B. auch in den angelsächsischen und skandinavischen Staaten nicht erfolgt. Die französische Verwaltungsgerichtsbarkeit weist dagegen viele Gemeinsamkeiten mit der deutschen auf4.

10b) Rechtsschutz durch das Widerspruchsverfahren. Das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. ist bei den Klagearten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Regelfall dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet (s. Rn. 657 ff.). Als förmlicher außergerichtlicher Rechtsbehelf und als eigenständiges Verwaltungsverfahren unterliegt es zusätzlich den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die erfolglose Durchführung des Vorverfahrens ist zugleich Sachurteilsvoraussetzung. Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers sollte es im Sinne eines effizienten und effektiven Rechtsschutzes des Bürgers eine nochmalige Überprüfung von Behördenentscheidungen durch die Verwaltung selbst ermöglichen und in diesem Zusammenhang auch die Gerichte entlasten. In den letzten Jahren kann allerdings beobachtet werden, dass der Gesetzgeber in immer stärkerem Umfang Ausnahmen zulässt bzw. das Vorverfahren weitgehend abschafft5.

3.Formlose Rechtsbehelfe

11Neben dem durch die Verwaltungsgerichte und die Verwaltung selbst gewährten förmlichen Rechtsschutz gibt es auch formlose Rechtsbehelfe, die der von einer Verwaltungsmaßnahme Betroffene ergreifen kann. Diese sind in Art. 17 GG verfassungsrechtlich verankert. Die formlosen Rechtsbehelfe sind unabhängig von einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren und können auch neben diesem eingeleitet werden. Sie führen zu einer Überprüfung der beanstandeten Maßnahme auf Verwaltungsebene.

12Man unterscheidet im Allgemeinen drei Formen, die aber nicht abschließend sind:

–  Gegenvorstellung,

–  Aufsichtsbeschwerde,

–  Dienstaufsichtsbeschwerde.

Diese Rechtsbehelfe sind i. d. R. form- und fristlos und können wiederholt eingelegt werden. Sie können sich gegen jegliche Verwaltungstätigkeit richten und setzen keine eigene Rechtsverletzung voraus. Der große Anwendungsbereich der formlosen Rechtsbehelfe hat allerdings umgekehrt eine nur geringe rechtliche Relevanz zur Folge. Insbesondere entfalten sie weder einen Suspensiv- noch einen Devolutiveffekt und gewähren nach h. M. kein subjektives öffentliches Recht auf eine Sachentscheidung.

13Allerdings besteht, dies wird aus Art. 17 GG abgeleitet, ein Recht auf Befassung der Behörde mit der Petition und auf Beantwortung. Aus der Antwort muss sich mindestens die Kenntnisnahme von dem Inhalt des Ersuchens, die Tatsache seiner nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Behandlung6 und die Art seiner Erledigung ergeben7.

Dieses Recht kann im Falle seiner Nichterfüllung auch vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt (s. Rn. 260). Die gerichtliche Entscheidung kann aber immer nur auf die – hier ausnahmsweise zulässige (s. Rn. 497 f., 672) – Verpflichtung zur Bescheidung lauten, da nur insoweit ein Anspruch besteht.

III.Funktion der Verwaltungsgerichte

1.Aufgabe

14Die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Gewährung subjektiven Rechtsschutzes. Diese Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgt aus der in Art. 19 IV GG verankerten Rechtsschutzgarantie. Die Entstehungsgeschichte des Art. 19 IV GG, die Stellung dieser Vorschrift im Grundrechtsteil sowie ihr Zweck zeigen, dass sie auf Einräumung eines umfassenden Rechtsschutzes zugunsten des Einzelnen und seiner Rechte gerichtet ist8.

Dementsprechend ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der VwGO auf die Gewährung von Rechtsschutz zur Sicherung und Durchsetzung der subjektiven Rechte des Einzelnen gegenüber rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung zugeschnitten, auch wenn das verwaltungsgerichtliche Verfahren gewisse auf eine objektive Kontrolle der Verwaltungstätigkeit ausgerichtete Elemente enthält.

Beispiele hierfür bilden der für die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens maßgebende Untersuchungsgrundsatz (s. Rn. 23 ff.) sowie die Vertreter des öffentlichen Interesses (§§ 35, 36). Ferner enthält das Normenkontrollverfahren – NKV – (§ 47) einige Elemente objektiver Rechtskontrolle und nach § 42 II ist bei entsprechender gesetzlicher Regelung eine Anfechtungsklage ausnahmsweise auch ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung zulässig.

Außerdem können die Urteile der Verwaltungsgerichte aufgrund ihrer Legitimation zur maßgebenden Interpretation des Rechts und der Bindung der Exekutive an das Recht auch über den Einzelfall hinausgehende Wirkungen entfalten (jedenfalls de facto). Das grundsätzlich auf die Verwirklichung des objektiven Rechts im Einzelfall beschränkte subjektive Rechtsschutzverfahren kann damit auch allgemeine Bedeutung für die Gestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Verwaltung und einen Einfluss auf die Durchführung der der Verwaltung obliegenden Aufgaben erlangen.

2.Ziel und Schranken des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

15Ziel eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Entscheidung eines zwischen dem Bürger und dem Staat bestehenden Rechtsstreits durch einen verbindlichen Richterspruch. Ausnahmsweise ist dies auch der Fall bei Rechtsstreitigkeiten zwischen rechtlich selbständigen Trägern der Verwaltung. In diesen Rechtsbeziehungen kann es sowohl bei der Beurteilung des entscheidungserheblichen Sachverhalts wie bei der Bestimmung und Auslegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften zu Meinungsverschiedenheiten kommen.

Bei der von ihnen zu treffenden Entscheidung haben die Verwaltungsgerichte die Tätigkeit der Verwaltung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz zu überprüfen, d. h. sie haben ausschließlich die Aufgabe, eine Rechtskontrolle auszuüben. Dagegen haben sie nicht die Befugnis, eine rechtlich nicht zu beanstandende Verwaltungsentscheidung durch eine ihnen zweckmäßiger erscheinende zu ersetzen. Diese Erkenntnis ist für den Umfang der von den Verwaltungsgerichten vorzunehmenden rechtlichen Überprüfung dort von Bedeutung, wo der Verwaltung bei ihrer Entscheidung vom Gesetzgeber ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (s. Rn. 998 ff.).

Auch ist es trotz des Untersuchungsgrundsatzes nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, unabhängig von dem Rechtsschutzbegehren sozusagen ungefragt in eine unbeschränkte Fehlersuche einzutreten, da im gewaltenteiligen Staat die Exekutive grundsätzlich nur insoweit der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, als eine Verletzung subjektiver Rechte in Betracht kommt9.

B.Gesetzliche Grundlagen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

I.Allgemeines

16Der Bund hat zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgewährleistung von seiner konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis nach Art. 74 I Nr. 1 GG Gebrauch gemacht und die am 1.4.1960 in Kraft getretene VwGO erlassen. Durch sie werden Ausgestaltung und Ablauf des Verfahrens im Einzelnen geregelt. Die Regelungen der VwGO werden ergänzt durch Verweisungen auf andere Gesetze, durch Landesgesetze sowie durch Sonderregelungen.

II.Aufbau der VwGO

Durner, NVwZ 2015, 841.

17Die Verfahrensregelungen der VwGO sind in folgende 5 Teile untergliedert:

1.  Gerichtsverfassung (§§ 1–53);

2.  Verfahren (§§ 54–123);

3.  Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124–153);

4.  Kosten und Vollstreckung (§§ 154–172);

5.  Schluss- und Übergangsbestimmungen (§§ 173–195).

Die Regelungsgegenstände der einzelnen Abschnitte können den Abschnittsüberschriften entnommen werden.

III.Ergänzende Landesgesetze

18Die Verwaltungsgerichtsordnung hat in mehreren Vorschriften dem Landesgesetzgeber die Ermächtigung zu einer ergänzenden oder anderen Regelung erteilt. So insbesondere in

–  § 3 über die Errichtung und den Zuständigkeitsbereich der Gerichte der Länder,

–  § 9 III über die Besetzung des OVG/VGH,

–  § 47 I Nr. 2 über die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Normenkontrolle,

–  § 48 I 3 über die Zuständigkeit des OVG/VGH über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen in den Fällen des § 48 I 1 betreffen,

–  §§ 68 I 2, 73 I 2 Nr. 3 über den Ausschluss des Widerspruchsverfahrens bzw. die Bestimmung der Widerspruchsbehörde bei Selbstverwaltungsangelegenheiten,

–  § 78 I Nr. 2 darüber, gegen wen die Klage zu richten ist,

–  § 80 II 1 Nr. 3 über das Entfallen der aufschiebenden Wirkung in den für Landesrecht vorgeschriebenen Fällen, insbes. für Widersprüche und Klagen Dritter gegen VAe, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen,

–  § 80 II 2 darüber, dass Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben, soweit sie sich gegen Maßnahmen richten, die in der Verwaltungsvollstreckung durch die Länder getroffen werden,

–  § 187 I zur Übertragung der Aufgaben der Disziplinargerichte und der Schiedsgerichte bei Vermögensauseinandersetzungen öffentlicher Verbände auf die Verwaltungsgerichte und der Angliederung der Berufsgerichte und in

–  § 187 II zum Erlass abweichender Vorschriften über die Besetzung und das Verfahren für das Gebiet des Personalvertretungsrechts.

Von dieser Möglichkeit haben die Länder in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch gemacht (s. die Ausführungsgesetze der Länder zur VwGO). Diese Vorschriften sind daher neben der VwGO zu beachten.

IV.Verweis auf andere Vorschriften – Sonderregelungen in anderen Gesetzen

1.Verweisungen

19Die VwGO verweist anstelle einer eigenen Regelung mehrfach auf Vorschriften in anderen Gesetzen, insbesondere der ZPO und des GVG.

Auf die Vorschriften der ZPO wird z. B. verwiesen in § 57 II für die Fristen, für die Zustellung in § 56 II, in § 98 hinsichtlich der Beweisaufnahme, in § 105 für die Niederschrift über die mündliche Verhandlung, in § 166 hinsichtlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie in § 167 I für die Vollstreckung, soweit sich aus der VwGO nichts anderes ergibt.

Vorschriften des GVG werden u. a. für entsprechend anwendbar erklärt in § 4 über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, in § 55 über die Öffentlichkeit des Verfahrens, die Sitzungspolizei, die Gerichtssprache und über Beratung und Abstimmung oder in § 83 Satz 1 für die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts10.

In § 173 werden GVG und ZPO im Übrigen ganz allgemein für entsprechend anwendbar erklärt, soweit die VwGO keine Bestimmungen über das Verfahren enthält und die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten eine entsprechende Anwendung nicht ausschließen11. So finden z. B. über § 173 die §§ 17 ff. GVG über die Rechtswegentscheidung und -verweisung Anwendung.

2.Sonderregelungen

20Außerdem gibt es zahlreiche Sonderregelungen in einzelnen Gesetzen über die insoweit anzuwendenden verfahrensrechtlichen Vorschriften. So enthält insbesondere das AsylG eine weitgehend eigenständige Verfahrensordnung, angefangen von dem zur Entscheidung zuständigen Richter bis zu den gegebenen Rechtsmitteln und den dabei einzuhaltenden Fristen. Aber auch in vielen anderen Fachgesetzen finden sich verschiedene von der VwGO abweichende Regelungen, z. B. über die Bestimmung des OVG/VGH oder des BVerwG als erstinstanzliches Gericht (s. Rn. 41, 327 ff., 339 ff.), den Wegfall der aufschiebenden Wirkung (s. Rn. 1420) oder über einen Rechtsmittelausschluss (s. Rn. 42, 45, 1618, 1711).

C.Überblick über Verfahrensgrundsätze des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

I.Allgemeines

21Der Verwaltungsprozess wird wie jedes gerichtliche Verfahren von einer Reihe allgemeiner Verfahrensgrundsätze beherrscht, die für das Gesamtverfahren oder für einzelne Verfahrensabschnitte von Bedeutung sind.

II.Dispositionsmaxime

22Hinsichtlich des Beginns und des Endes eines Verfahrens hat die sog. Dispositionsmaxime, auch Verfügungsgrundsatz genannt, weitgehend uneingeschränkt Geltung. Grundsätzlich hat es danach der Kläger in der Hand, ob, in welchem Umfang und wie lange er einen Rechtsstreit führen will; er verfügt demnach über den Streitgegenstand. Deutlich wird dies bereits dadurch, dass ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nur aufgrund einer Klageerhebung bzw. einer Antragstellung in Gang gebracht wird (§ 81) und nicht von Amts wegen. Auch die Möglichkeit der Klageänderung (§ 91; s. Rn. 1034 ff.) ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Lediglich die Rücknahme von Klage oder Berufung nach Stellung der Sachanträge in der mündlichen Verhandlung (§§ 92 I 2, 126 I 2) bedarf der Zustimmung des Beklagten und ggf. des Vertreters des öffentlichen Interesses (s. Rn. 1359). Die Mitwirkung des Beklagten ist auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen, beim Ruhen des Verfahrens (s. Rn. 1161) oder beim Abschluss eines Vergleichs erforderlich.

III.Untersuchungsgrundsatz

Redeker, DVBl. 1981, 83 ff.; Geiger, BayVBl. 1999, 321 ff.; Gatz, jurisPR-BVerwG 1/2007 Anm. 6; Arntz, DVBl. 2008, 78; Müller, JuS 2014, 324.

1.Allgemeines

23Der wesentliche Unterschied zwischen dem Zivilprozess einerseits und dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren andererseits wird allgemein in der Geltung des Untersuchungsgrundsatzes oder Amtsermittlungsprinzips gemäß § 86 I im Verwaltungsprozess gesehen, der den Gang des Verfahrens bis zur Entscheidung bestimmt. Der Gegenbegriff ist der Verhandlungsgrundsatz bzw. der Beibringungsgrundsatz. Danach wird nur das zum Prozessstoff, was die Parteien vorgetragen haben. Die Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes liegt vor allem darin, dass das Gericht die Erforschung des Sachverhalts, also der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage, von Amts wegen vorzunehmen hat. Nicht mehr zur Amtsermittlung gehört die gerichtliche Feststellung, ob die erlangten Tatsachen wahr sind; dieser Vorgang gehört bereits zur richterlichen Überzeugungsbildung gemäß § 108 I 1. Der Untersuchungsgrundsatz findet seine Grundlage in der Rechtsweggarantie des Art. 19 I GG sowie im Rechtsstaatsprinzip. Die Rechtsweggarantie erfordert ebenso wie das Rechtsstaatsprinzip, dass eine vollständige Kontrolle des behördlichen Handelns in sachlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgt; dem würde ein lediglich von den Parteien abhängiges Beibringen des entscheidungserheblichen Sacherhalts nicht gerecht werden können. Das Amtsermittlungsprinzip beinhaltet auch, dass das Gericht nicht an Anträge der Beteiligten gebunden ist, also von sich aus die ihm notwendig erscheinenden Erhebungen zur Aufklärung der tatsächlichen Seite des Falles anstellen kann. Der Amtsermittlungsgrundsatz findet weiter seinen Ausdruck in einigen prozessualen Situationen und verbietet die entsprechende Anwendung verschiedener Vorschriften der Zivilprozessordnung. So kennt der Verwaltungsprozess kein Versäumnisurteil (§ 102 II). Demgemäß spielt es auch keine Rolle, wenn der Beklagte keinen Klageabweisungsantrag stellt. Dem Gericht ist es grundsätzlich auch verwehrt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel in entsprechender Anwendung des § 296 ZPO als verspätet oder rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.

Beispiel: Der Kläger stellt in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht unter Beweisantritt eine Behauptung auf, die für die Entscheidung des Falles erheblich ist und die er bereits im Widerspruchsverfahren hätte vortragen können. Das Berufungsgericht muss den Sachverhalt auch unter diesem Aspekt aufklären und kann nicht darüber hinweggehen.

24Allerdings kann der Richter dem Kläger für die Angabe von Tatsachen, durch die er sich beschwert fühlt, eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen (§ 87b). Neue Erklärungen und Beweismittel sind dann im Berufungsverfahren nur unter engen Voraussetzungen zuzulassen (§ 128a).

Die Sachaufklärungspflicht darf jedoch nicht dazu führen, dass das VG z. B. bei einer inzidenten Satzungskontrolle „gleichsam ungefragt“ in eine Suche nach formellen oder materiellen Fehlern der kommunalen Satzung eintritt12. Auch die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, der Fall verhalte sich gänzlich anders, als die Behörde angenommen habe, kann das Gericht nicht zu planlosen Beweiserhebungen und Aufklärungsbemühungen veranlassen. Andererseits ist das Gericht gehalten, sich anbietende Aufklärungsmöglichkeiten auch ohne entsprechende Anregungen oder Antragstellung wahrzunehmen. Insbesondere darf das Gericht nicht ohne weiteres den von der Behörde ermittelten Sacherhalt zugrundelegen; es muss eine eigene, vollumfängliche „Zweit­ermittlung“ vornehmen13. Es ist demnach regelmäßig Pflicht des Gerichts, Säumnisse der Behörde bei der Sachverhaltsaufklärung zu bereinigen, also selbst tätig zu werden und die Sache spruchreif zu machen. Allerdings kann das Gericht bei der Anfechtungsklage gemäß § 113 III im Fall der Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den VA aufheben und die Behörde zu neuer Entscheidung verpflichten (s. Rn. 1265).

25Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann ein Verfahrensmangel sein, der zur Zulassung der Revision führen kann (§ 132 II Nr. 1; s. Rn. 1692). Der richterlichen Pflicht zur Amtsermittlung steht also ein prozessualer Anspruch der Prozessbeteiligten gegenüber. In dem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass dem Gericht bei der Ermittlung des Sachverhalts und der Wahl der Beweismittel Ermessen zusteht14.

26Der Unterschied zwischen den Verfahren vor den Zivilgerichten und den VGen ist allerdings auch in Ansehung des Untersuchungsgrundsatzes nicht mehr allzu bedeutsam, da auch die Ersteren die Einholung einer Reihe von Beweismitteln (Sachverständigengutachten, Auskünfte, Urkunden, Augenscheinseinnahme und sogar Parteivernehmung – § 448 ZPO –) von Amts wegen anordnen können. Die grundlegende Besonderheit für den Verwaltungsprozess besteht also nur noch im Bereich des Zeugenbeweises. Während hier dem Zivilgericht ohne einen darauf abzielenden Beweisantrag die Hände gebunden sind, kann das VG von sich aus die nach seiner Ansicht in Betracht kommenden Zeugen laden und vernehmen.

Beispiel: Bei einem Rechtsstreit über die Einordnung des Hundes Bello als gefährlich ergibt sich aus den Akten, dass ein Dritter eventuell Angaben darüber machen kann, ob Bello oder ein anderer Hund – wie vom Kläger behauptet – gebissen hat. Hier kann das VG ohne weiteres durch einen Beweisbeschluss die Vernehmung des Zeugen anordnen.

2.Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten

27Der Amtsermittlungsgrundsatz entbindet allerdings die Beteiligten nicht von der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Die Prozessbeteiligten haben nämlich eine Prozessförderungspflicht (§ 86 I 1 Hs. 2 und IV sowie § 173 Satz 1 i. V. m. §§ 130 Nrn. 3 bis 5 und 138 I ZPO). Im Grundsatz hat jeder Prozessbeteiligte den Prozessstoff umfassend vorzutragen; das gilt insbesondere für die in seine Sphäre fallenden Ereignisse. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar wäre, so hat dies grundsätzlich in gewissem Umfang eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge15. Das gilt in besonderem Maße im Asylverfahren16.

3.Amtsermittlungsgrundsatz und Beweislast

28Der Amtsermittlungsgrundsatz verhindert auch nicht die Anwendung der allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung17. Denn diese greifen erst dann Platz, wenn nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten eine sog. „non liquet“-Situation besteht, also kein Beweis in die eine oder andere Richtung geführt werden kann. Dies geht grundsätzlich zu Lasten desjenigen, der durch die zu beweisende Tatsache begünstigt wird18, es sei denn, dass das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft. Beim belastenden VA ist die Behörde für dessen Voraussetzungen beweispflichtig. Ist allerdings ein begünstigender VA von einem anfechtungsberechtigten Dritten angefochten worden, so kommt es darauf an, ob der durch den VA Begünstigte dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen kann19. Allein eine überlange Verfahrensdauer rechtfertigt noch nicht eine der gesetzlichen Regelung widersprechende Beweislastverteilung20.

29Auch der Grundsatz der Beweisvereitelung gilt uneingeschränkt, d. h. wenn ein Beteiligter an der nur ihm möglichen Aufklärung des Sachverhalts nicht mitwirkt, so geht die verbleibende Unklarheit zu seinen Lasten21. Voraussetzung ist allerdings ein Verschulden des „Vereitelnden“.

Beispiel: Die Behörde ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, weil durch eine Reihe von Verkehrsverstößen Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgekommen sind. Der Betroffene weigert sich, sich der Untersuchung zu unterziehen. In diesen Fällen war auch schon vor Inkrafttreten des § 11 VIII FeV nach der st. Rspr. des BVerwG die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtens22.

Eine schuldhafte Beweisvereitelung seitens der beklagten Behörde kann zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Klägers führen. § 4 Ia 2 UmwRG enthält den Fall einer gesetzlich angeordneten Beweislastumkehr, die allerdings nicht im Zusammenhang mit einem vorwerfbaren Verhalten der Behörde zu sehen ist, sondern auf vom EUGH formulierte unionsrechtliche Vorgaben im Umweltrecht zurückgeht23 (s. a. Rn. 647 ff.).

Zur Beweislastumkehr: BVerwG NJW 1980, 252; Kopp/Schenke, § 108 Rn. 12, 17.

30Der Anscheinsbeweis kommt nur bei typischen Abläufen in Betracht, d. h. nur bei einem Geschehen, das vom menschlichen Willen unabhängig ist, also gleichsam mechanisch abrollt24, nicht dagegen, wenn es auf das bewusste individuelle Verhalten von Menschen ankommt25.

IV.Rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)

1.Allgemeines

31Dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der in der Verfassung verankert ist (Art. 103 I GG) und auch im europäischen Recht seinen Niederschlag findet26, kommt auch im Verwaltungsprozess grundlegende Bedeutung zu. Ausdrücklich angesprochen ist dieser Grundsatz unter anderem in §§ 86 III, 104 I u. 108 II. Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um nach Maßgabe des Prozessrechts Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können27. Rechtliches Gehör setzt auf Seiten des Gerichts die Bereitschaft voraus, die Beteiligten anzuhören und ihren Vortrag zu würdigen. Es bedeutet daher auch, dass der Beteiligte, der den Anspruch auf rechtliches Gehör hat, nicht gehindert wird, sich rechtliches Gehör zu verschaffen28. Er soll in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren einen offenen und fairen Diskurs über die entscheidungserheblichen Fragen ermöglichen, was soziologisch betrachtet wesentlich zur Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidung beiträgt.

In den unterschiedlichen Phasen des Prozesses führt dies zu unterschiedlichen Anforderungen und Konsequenzen:

2.Vorbereitung

32Der Richter sollte das Prozessgrundrecht ständig – also auch schon bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung – beachten. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bisher weder einen Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten und dem Gericht, noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters aus Art. 103 I GG abgeleitet29; gleichwohl ist es ein „nobile officium“, die Beteiligten schon frühzeitig – also vor der Verhandlung – auf veränderte oder neue rechtliche Gesichtspunkte hinzuweisen. Jeder Verfahrensbeteiligte empfindet es als misslich, wenn er erstmals in der mündlichen Verhandlung mit komplizierten neuen Rechtsfragen konfrontiert wird und sich hierzu verständig äußern soll.

3.Mündliche Verhandlung

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