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Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem jeder irgendwann in Berührung kommt. Dieses Buch bereitet durch eine systematische Darstellung der wichtigen Themen auf die meisten Fragen vor, die sich im Zusammenhang mit Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren stellen. Ein Glossarteil, in dem alle Stichworte knapp und verständlich erklärt werden, ermöglicht es dem Leser, sich beim Umgang mit rechtlichen Dokumenten rasch Einblick zu verschaffen. Wissen kompakt - Die neue Ratgeberreihe im Pocket-Format vermittelt einen schnellen Überblick zu rechtlichen Fragestellungen in Österreich. Sämtliche Bücher wurden von ausgewiesenen Experten verfasst, die Ihnen ihr Fachgebiet verständlich und mit vielen Beispielen nahebringen.
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Seitenzahl: 148
Erbrecht von A–Z
von
Dr. Philipp Nierlich
Dr. Valeska Grond, LL.M.
Wien 2011
Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar
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ISBN 978-3-7046-5650-1
eISBN 978-3-7046-5751-0
© Verlag Österreich GmbH 2011
A-1010 Wien, Bäckerstraße 1
Tel. + 43-1-610 77-333, Fax + 43-1-610 77-502
e-mail: [email protected]
Internet: www.verlagoesterreich.at
Erben und Vermögensweitergabe sind ein Rechtsbereich, mit dem jeder Österreicher in Berührung kommt. Gleichzeitig ist es ein Rechtsbereich, in dem mancher „Rechtsmythos“ sich trotz gegenteiliger Gesetzeslage hartnäckig hält. Diese Kombination führt oft zu einer Regelung der Vermögensnachfolge durch den Erblasser, deren Ergebnis wohl eher „gut gemeint“ als „gut“ ist.
Der vorliegende Ratgeber bietet eine systematische Einführung in das Gebiet des Erbrechts, der Vermögensnachfolge und des Verlassenschaftsverfahrens und ermöglicht es so dem juristischen Laien sowie dem Juristen, der in anderen Rechtsgebieten spezialisiert ist, sich einen Überblick zu verschaffen.
Im Glossar Teil sind alle Begriffe aufgelistet, die in diesen Rechtsgebieten vorkommen, um so ein rasches „Entschlüsseln“ der juristischen Sprache zu ermöglichen, die gerade im Erbrecht von vielen Fachbegriffen geprägt ist.
Nicht einmal dieses Buch kann jedoch die Beratung durch einen fachkundigen Juristen ersetzen, der auf den Einzelfall eingeht und für diesen Einzelfall eine maßgeschneiderte Lösung findet.
Dieses Buch soll sowohl dem Errichter von Testamenten als auch den Erben den Umgang mit dieser komplexen Materie erleichtern und so einen Beitrag zu Lösungen ohne Streit schaffen.
Sämtliche Angaben von Paragraphen ohne Angabe des Gesetzes beziehen sich auf das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Markus Szucsich für die graphische Darstellung des Parentelensystems.
Für das Gegenlesen des Manuskripts schulden wir Mag. Judit Kozary und Dkfm. Dr. Stefanie Nierlich großen Dank.
NK Dr. Ulrich Voit verdient ganz besonderen Dank für seine fachlichen und redaktionellen Anmerkungen.
Wien, im Jänner 2012
Valeska Grond
Philipp Nierlich
Vorwort 3
Liste der wichtigsten Gesetze 7
I. Erbrecht – systematische Darstellung 9
1. Gesetzliches Erbrecht 9
2. Letztwillige Erbfolge 32
3. Pflichtteilsrecht 69
4. Verlassenschaftsverfahren 87
II. Glossar von A–Z 109
III. Mustertestamente 195
ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
AnerbenG
Anerbengesetz
AußStrG
Außerstreitgesetz
GKG
Gerichtskommissärsgesetz
GKTG
Gerichtskommissionstarifgesetz
IPRG
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
JN
Jurisdiktionsnorm
LBG
Liegenschaftsbewertungsgesetz
MRG
Mietrechtsgesetz
NO
Notariatsordnung
PersonenstandsG
Personenstandsgesetz
TEG
Todeserklärungsgesetz
WEG
Wohnungseigentumsgesetz
ZPO
Zivilprozeßordnung
Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Wenn jemand verstirbt, kann er durch ein Testament, ein Kodizill oder durch den Abschluss eines Erbvertrags bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht. Man spricht bei derartigen Willenserklärungen von „letztwilligen Verfügungen des Erblassers“. Wenn der Erblasser jedoch gar nicht oder nur über einen Teil seines Vermögens letztwillig verfügt hat oder verfügen konnte sowie dann, wenn die vom Erblasser errichtete letztwillige Verfügung ungültig ist, gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 727 ff). Die gesetzliche Erbfolge gilt auch dann, wenn der Erblasser zwar letztwillig verfügt hat, die eingesetzten Erben die Erbschaft jedoch nicht annehmen können oder wollen.
Beispiel
Der Erblasser hat ein Testament errichtet, dieses ist aber ungültig, weil die Form der letztwilligen Verfügung nicht gewahrt wurde. In diesem Fall tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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